Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur?
Das Recht auf Reparatur gilt für Produktgruppen, die im Anhang II der EU-Richtlinie 2024/1799 aufgeführt sind, sofern der Verbraucher das jeweilige Produkt gekauft hat und ihm die in § 437 BGB genannten Rechte bei Mängeln zustehen. Zu den erfassten Produktgruppen zählen:
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte
- Elektronische Displays
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server und Datenspeicherprodukte
- Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets
- Haushaltswäschetrockner
- Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten
