Abfallvermeidung & Altlasten

Altlasten

Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist. Dies sind vor allem alte Müllablagerungen, oft in ehemaligen Kiesgruben, oder Standorte von Betrieben, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet worden ist.

Erste Anhaltspunkte können Sie dem Umweltbericht, Teil Abfallwirtschaft und Altlasten, von 2003 entnehmen (s. Downloads). Nach der systematischen Erfassung in den 1980er Jahren sind nur noch vereinzelt weitere Altlasten bekannt geworden.

Das Altlastenkataster wird beim Rhein-Sieg-Kreis geführt. Wenn Sie aktuelle Informationen für ein bestimmtes Grundstück benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises

Genaue Informationen über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung finden Sie hier

Hier finden Sie Tipps, wie Müll (z.B. Kassenbon, Teelicht oder Pizzakarton) richtig getrennt wird.


Abfallvermeidung

Die Vermeidung von Abfällen leistet einen noch größeren Beitrag zum Umweltschutz als die Wiederverwertung getrennt gesammelter Abfälle. Hier ein paar Tipps zur Abfallvermeidung:

  • Verwendung von Mehrweg (z. B. Trinkflaschen, Kaffeebecher, Stofftaschen)
  • Plastik vermeiden (Produkte ohne oder mit recyclebarer Verpackung)
  • Malzeiten planen, um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren
  • Secondhand kaufen und tauschen
  • Digitale Verwaltung von Email. Tickets und Rechnungen (weniger drucken)
  • Reparieren statt Wegwerfen (Repair Cafés)

Bevor defekte Gegenstände entsorgt werden, sollte geprüft werden, ob eine Reparatur möglich ist. Unterstützung bieten die Repair Cafés in Bornheim. Dort können Gegenstände gemeinsam mit ehrenamtlichen Fachleuten oder unter Anleitung repariert werden. In Bornheim gibt es drei Repair-Cafés, die alle ein bis drei Monate stattfinden. 


Recht auf Reparatur in Kraft getreten (§§ 479a ff. BGB)

Seit dem 23.07.2026 ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um die §§ 479a bis 479g BGB ergänzt worden. Diese Vorschriften begründen eine Reparaturverpflichtung des Herstellers (§ 479b BGB) für bestimmte Produkte. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und zur Förderung eines nachhaltigen Konsums.

Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur?

Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur gilt für Produktgruppen, die im Anhang II der EU-Richtlinie 2024/1799 aufgeführt sind, sofern der Verbraucher das jeweilige Produkt gekauft hat und ihm die in § 437 BGB genannten Rechte bei Mängeln zustehen. Zu den erfassten Produktgruppen zählen:

  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Elektronische Displays
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets
  • Haushaltswäschetrockner
  • Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten
Pflichten der Hersteller

Pflichten der Hersteller

Hersteller trifft nach § 479b BGB eine Reparaturverpflichtung. Darüber hinaus gilt:

  • § 479c BGB: Hersteller müssen Ersatzteile und reparaturbezogene Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt.
  • § 479d BGB: Informationen über Reparaturleistungen müssen leicht zugänglich, klar, verständlich und kostenlos bereitgestellt werden.
  • § 479e BGB: Hersteller dürfen keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur der betroffenen Waren behindern.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Grundsätzlich muss ein Händler zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht ein gekauftes Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, stehen Verbrauchern gegenüber dem Händler verschiedene Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre.

Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Art von Produkt üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel. In diesem Fall können Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit, Ersatzteile und Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis direkt vom Hersteller zu erhalten – auch für Verbraucher, die eine Reparatur selbst durchführen möchten.