Schülerbeförderung und Schülerfahrkosten

Überblick

Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wurde das ÖPNV-Angebot ausgeweitet und der Schülerverkehr integriert. Dazu wurde das ÖPNV-Angebot ausgeweitet.

Details

Fahrplanauskunft

In der Fahrplanauskunft des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) lassen sich alle für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten Bus- und Bahnverbindungen anzeigen: https://www.rvk.de/verbindungen/minis-haltestellen-info

Tagesaktuelle Fahrpläne der für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten (und ergänzender) Linien finden sich hier zum Download: https://www.rvk.de/verbindungen/minis-haltestellen-info

Die Bus–Linien im Überblick:

  • Linie 753:   Schulverkehr Alfter/ Bornheim (Fahrplan)
  • Linie 818:   Sechtem Bahnhof – Waldorf Stadtbahn – Bornheim – Hersel (Fahrplan)
  • Linie 817:   Heimerzheim – Bornheim – Bonn Tannenbusch (Fahrplan)
  • Linie 744:   Hersel – Uedorf – Widdig (Fahrplan)
  • Linie 730:   Sechtem Bahnhof – Wesseling Stadtbahn (Fahrplan)
  • Linie 842:   Sechtem Bahnhof – Bornheim – Roisdorf Bahnhof – Bonn Duisdorf Bahnhof (Fahrplan)

 

Ticktes

Voraussetzungen

Aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkosten-
verordnung (SchfkVO) übernimmt der Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück notwendig entstehen.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin/den Schüler

  • in der Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
  • in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13) mehr als 5 km

beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grundschulen auch der gewählten Schulart (Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule).

Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn die Schülerin/der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt. Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

 

Grundschulen

Alle freifahrberechtigten Grundschüler/innen erhalten auf Antrag ein für die Eltern kostenloses PrimaTicket (Deutschlandticket Jedermann- Variante für Schüler).

Die PrimaTickets werden von der Regionalverkehr Köln GmbH als Chipkarte ausgegeben.

Das PrimaTicket ist zeitlich uneingeschränkt nutzbar und in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig. Es gilt NICHT im Fernverkehr (IC, EC ICE)!

Das Ticket ist bei Verlassen der Schule zurückzugeben; ein Verlust der Chipkarte ist der RVK zu melden, eine Ersatzchipkarte kann gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt werden.

Das PrimaTicket kann ausschließlich im jeweiligen Schulsekretariat beantragt werden!

Nicht anspruchsberechtigte Schüler*innen können bei der Regionalverkehr Köln GmbH ein reguläres Deutschlandticket als sog. Selbstzahlerticket erwerben. 

Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2026 63,00 €/Monat.

 

Weiterführende Schulen

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen erhalten auf Antrag ein SchülerTicket (Deutschlandticket Jedermann -Variante für Schüler).

Die SchülerTickets werden von der Regionalverkehr Köln GmbH als Chipkarte ausgegeben. Diese Chipkarte gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber/die Inhaberin nur in Verbindung mit einem gültigen aktuellen Schülerausweis.

Das SchülerTicket ist zeitlich uneingeschränkt nutzbar und in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig. Es gilt NICHT im Fernverkehr (IC, EC ICE)!

Antragsformulare sind in den jeweiligen Schulsekretariaten oder über das Abo-Portal der Regionalverkehr Köln GmbH erhältlich und im zuständigen Schulsekretariat abzugeben.

Das Ticket ist bei Verlassen der Schule zurückzugeben; bei Verlust der Chipkarte kann in einem RVK-Kundenzentrum eine Ersatzchipkarte gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt werden.

Für das Ticket ist ein Eigenanteil der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu entrichten:

Monatliche Eigenanteile für das SchülerTicket:

  • Schüler*innen ohne Freifahrberechtigung: 43 €
  • 1. freifahrberechtigtes Kind der Familie : 14,00 €
  • 2. freifahrberechtigtes Kind der Familie : 7,00 €
  • 3. oder weiteres freifahrberechtigtes Kind der Familie : 0,00 €

Volljährige freifahrberechtigte Schüler*innen zahlen grundsätzlich 14 € monatlich und bleiben bei der Geschwisterstaffelung unberücksichtigt.

Nicht anspruchsberechtigte Schüler*innen können über den Schulträger bei der Regionalverkehr Köln GmbH ein SchülerTicket (Deutschlandticket Jedermann- Variante für Schüler) als sog. Selbstzahlerticket erwerben.

Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2026 63,00 €/Monat

Ansprechpartner

Marita Schorn
Schülerbeförderung
Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5473
E-Mail
Susanne Romauer
Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5474
E-Mail