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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Wo finde ich Unterstützung? Kontakt Informationen Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Websites: Inklusion & Teilhabe in Sport, Kultur und Freizeit Fördermittel beantragen Inklusionsscheck Das Büro „Inklusion und Beratung von Schwerbehinderten“ bleibt vorübergehend geschlossen. Daher findet bis auf Weiteres keine Beratung statt. Wo finde ich Unterstützung? Die zentrale Idee der Inklusion ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Ob beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, in der Schule, auf Veranstaltungen, in Vereinen oder im Kreis der Familie: Jeder wird von der Gesellschaft so akzeptiert, wie er ist, und kann ein Leben ohne Barrieren führen. Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein. Daher nimmt sich das Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion als Auskunfts- und Beratungsstelle der Probleme an, die Behinderte in allen Lebenslagen bei der Geltendmachung ihrer Rechte haben. Kontakt Ansprechpartner Susanne Vogel Inklusion Wohnen, Gesundheit und Inklusion Telefon: 02222 945-450 E-Mail Christoph Janicke Inklusion Wohnen, Gesundheit und Inklusion Telefon: 02222 945-377 E-Mail Informationen Beratung und Hilfe bei der Feststellung einer Schwerbehinderung Beratung und Hilfe bei der Feststellung einer Schwerbehinderung Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie unterschiedliche Hilfen beantragen und nutzen. Um diese Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, muss die Behinderung festgestellt und nachgewiesen werden. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Sie können beides sofort – und nicht erst nach Ablauf der genannten sechs Monate – formlos, zum Beispiel per E-Mail, oder über den hinterlegten Online Antrag beantragen. Im Fall einer formlosen E-Mail, senden wir Ihnen anschließend das Antragsformular zu. Benötigte Dokumente Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung Um eine möglichst zügige Bearbeitung sicherzustellen, verwenden Sie bitte das Antragsformular. Reichen Sie dieses ausgefüllt und unterzeichnet ein. Sie finden das Antragsformular unter "Download und Infos". Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antragsvordrucks? Unsere Mitarbeitenden füllen den Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch aus. Zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Fügen Sie dieses bitte Ihrem Antrag bei. Vollmacht Nur bei Antragstellung durch eine*n Bevollmächtigte*n oder eine*n Betreuer*in. Vordruck Laden Sie sich hier den Vordruck herunter Grad der Behinderung Grad der Behinderung Der Grad der Behinderung wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) bemessen. Sie enthält allgemeine Beurteilungsregeln und Angaben darüber, wie der Grad der Behinderung bei den einzelnen Behinderungen festzusetzen ist. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigungen wird als GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 wiedergegeben. Der Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen – also einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Zusätzliche Merkzeichen im Ausweis weisen auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Merkzeichen auf der Vorderseite des Auweises: B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson Merkzeichen auf der Rückseite des Ausweises: G Erhebliche Gehbehinderung aG Außergewöhnliche Gehbehinderung RF Befreiung oder Ermäßigung von Rundfunkgebühren H Hilflos Bl Blind Gl Gehörlos TBl Taubblind 1. Kl. Benutzung der 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen Der Schwerbehindertenausweis im Kartenformat wird im Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises verlängert. Service-Hotline: 02241 13-3366. Nachteilsausgleiche Nachteilsausgleiche Menschen mit einer Schwerbehinderung dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Die sogenannten Nachteilsausgleiche sollen Menschen dienen, die aufgrund ihrer Behinderung Nachteile im beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Kontext haben. Zu den wichtigsten allgemeinen Nachteilsausgleichen zählen folgende finanzielle Hilfen: Steuerfreibeträge Steuererleichterung oder -befreiung Altersrente Ermäßigte oder kostenfreie Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Ermäßigter Eintritt Zusätzlicher Schutz vor Kündigung Anspruch auf behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes Zusatzurlaub Freistellung von Mehrarbeit Teilzeitarbeit Benachteiligungsschutz Berufliche Förderung Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Websites: Schwerbehindertenausweis beantragen Blinden- und Gehörlosengeld (GHBG) Inklusion & Teilhabe in Sport, Kultur und Freizeit Einen allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Ratgeber für Menschen mit Behinderungen hat der Rhein-Sieg-Kreis herausgebracht: Externe Homepage Ratgeber für Menschen mit Behinderung Und eine hilfreiche Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte bietet die Wheelmap: Externe Homepage Wheelmap Seit Mai 2024 ist Bornheim auch "assistenzhundfreundliche Kommune". Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Aktion Mensch ist in Zusammenarbeit mit der Stiftung Assistenzhund eine Landkarte enstanden, die sogenannte "Dog Map". Diese ist online oder als App erhältlich. Darin vermerken die Kommunen kostenfrei sämtliche Einrichtungen, öffentlichen Gebäude, Geschäfte und sonstige Örtlichkeiten, wo ein Assistenzhund mitgebracht werden darf. Assistenzhunde willkommen! Assistenzhunde, beispielsweise Blindenführhunde, begleiten ihre Halter*innen im beruflichen und privaten Alltag. Die Tiere werden ausgebildet, um beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, Epilepsie oder Diabetes zu helfen. Vor allem Menschen mit scheinbar unsichtbaren Behinderungen stehen aber immer wieder vor Problemen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund zum Beispiel in eine Arztpraxis oder ein Museum gehen wollen, da ihnen häufig der Zutritt mit Hund verweigert wird. Daher unterstützt die Stadt Bornheim die Zutrittskampagne des Vereins Pfotenpiloten und möchte mit dieser Aktion auch die Privatwirtschaft und Gastronomie in Bornheim auffordern, es der Stadtverwaltung gleichzutun und die Assistenzhunde der Menschen mit Beeinträchtigung willkommen zu heißen. Ein Aufkleber am Eingang des Bornheimer Rathauses zeigt, dass Asssistenzhunde hier willkommen sind. Übrigens ist das Zugangsrecht von Assistenzhunden in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gesetzlich festgelegt. Sie ist seit dem 26. März 2009 in Kraft und schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit „tierische Hilfe“, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe ein. Weiterhin hat das neue Teilhabestärkungsgesetz unter Artikel 9 „Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ den Paragraphen 12e „Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde“ dahingehend geändert, dass Menschen nicht der Zugang verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden. Fördermittel beantragen Engagieren Sie sich in einem Projekt für Inklusion und Teilhabe? Oder haben Sie eine gute Idee, aber es fehlen die finanziellen Mittel? Die Stadt Bornheim stellt zu diesem Zweck Fördergelder zur Verfügung! Alle Infos dazu gibt es hier. Hier den Flyer zur neuen Förderung herunterladen Inklusionsscheck Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt. Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Alle Anträge können während der Antragsphase online gestellt werden unter www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag#login Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags. > Mehr erfahren unter: www.mags.nrw/inklusionsscheck

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Leben & Familie Wohnen & Versorgung Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung Schnelles Internet Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung Stadtbetrieb Bornheim Strom- und Gasnetz Wärmewendeplattform Bornheim Wohngeldrechner Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung Überblick Was gehört wohin? "Bornheim putzt sich raus" Überblick Wann kommt das Schadstoffmobil wieder nach Bornheim? Wann muss ich welche Tonne zur Abfuhr bereitstellen? Und wie werde ich meinen Sperrmüll los? Diese und weitere Fragen rund um das Thema "Abfallentsorgung" beantwortet die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR , kurz RSAG , die im Rhein-Sieg-Kreis für alle Abfälle zuständig ist, die keine Verpackungen sind. Auch die Abfuhrtermine der Wertstofftonnen finden Sie im Abfallkalender der RSAG, der allen Haushalten jeweils im Dezember für das folgende Jahr per Post zugestellt wird. Natürlich stellt die RSAG auch einen Online-Abfallkalender bereit: Geben Sie hier einfach "Bornheim" und Ihre Straße an, und Sie erhalten die Leerungstermine als Wochenübersicht. Außerdem können Sie sich einen Jahreskalender für Ihre Abfallbehälter anzeigen lassen und ihn ausdrucken. Zu einigen Sammlungen, zu denen besonders häufig Fragen gestellt werden oder die in Bornheim zusätzlich angeboten werden, finden Sie im Folgenden noch weitere Informationen. Hier geht es meist darum, die Wiederverwertung durch getrennte Sammlung von Wertstoffen zu ermöglichen. Bevor Sie überlegen, was wohin gehört, fragen Sie sich bitte auch, ob die Entsorgung die einzige Möglichkeit ist. Auf unserer Seite Abfallvermeidung finden Sie einige Informationen, z.B. zu Repair Cafés. Was gehört wohin? Altglas Altglas Standorte In Bornheim gibt es in jeder Ortschaft mindestens einen Standort mit Containern für weißes, grünes und braunes Altglas, an denen oft auch Altkleider- oder wie hier Elektroschrottcontainer stehen. Die Altglascontainer werden zwar im Auftrag des "Dualen Systems" von der Fa. Remondis aufgestellt und geleert, aber die Standorte mit Adresse, Plänen zum Anklicken und ggf. weiteren Informationen finden Sie auf den Internetseiten der RSAG. Wenn Sie auf der Seite www.rsag.de/service/standorte/glascontainer / als Ort "Bornheim" auswählen, erhalten Sie eine Liste aller Standorte. Nun können Sie neben einem beliebigen Standort in der Spalte "Karte" das Symbol anklicken. Wenn es mit einem + versehen ist, gelangen Sie zunächst auf eine Seite mit Informationen über weitere Container am Standort und ggf. nahegelegene Verkaufsstellen für Beistellsäcke, in diesem Fall das Kartensymbol bittte noch einmal anklicken. Die sich öffnende Karte können Sie verschieben und den passenden Maßstab einstellen, um zu sehen, wo es in Ihrer Nähe Standorte gibt. Hinweise zur Benutzung der Container Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten . In Wohngebieten ist das Einwerfen von Altglas werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt, in Misch- und anderen Gebieten sind die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und die Sonn- und Feiertagsruhe einzuhalten. Bittte beachten Sie aus Rücksicht auf die Nachbarn auch die Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr . Wenn Sie mit dem Auto kommen, halten Sie bitte so, dass der Verkehr nicht behindert wird. Bitte werfen Sie die Flaschen so ein, dass um den Container herum keine Scherben entstehen, und nehmen Sie Kartons o.ä. wieder mit. Sollte der Container voll sein, so melden Sie dies bitte der Fa. Remondis unter der kostenlosen Tel.nr. 0800-1223255, die auch auf den Containern angegeben ist, damit ggf. eine zusätzliche Leerung erfolgt. Bitte beachten Sie, dass u.a. Flach- und Bleiglas, Trinkgläser, feuerfestes Glas, Energiesparlampen und andere Leuchtmittel und Spiegel nicht in die Altglascontainer gehören. Nähere Informationen unter www.was-passt-ins-altglas.de . Wenn ein Container voll ist und vielleicht sogar schon Altglas daneben steht, können Sie das direkt der Fa. Remondis über die auf dem Container angegebene Telefonnummer (0228 7666777 oder 0800 1223255) melden, damit er ggf. vor der nächsten turnusmäßigen Leerung geleert wird. Die Benutzung von Glascontainern während der gesetzlichen Ruhezeiten kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wer nachweislich sein Altglas während dieser Zeiten in einen Container wirft, kann in drastischen Fällen mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro bestraft werden. Dafür benötigt das Ordnungsamt (Rufnummer 02222/945-161) möglichst genaue Angaben zum Vorfall (Datum, Uhrzeit, soweit bekannt Namen und/oder Kfz-Kennzeichen). Altkleider Altkleider Gut erhaltene Altkleider werden von den Kleiderstuben gerne entgegengenommen, Adressen finden Sie weiter unten unter "Möbel, Haushaltsgegenstände, Kleidung, Bücher usw." Zudem sammelt die RSAG auch Altkleider und hat dafür Altkleidercontainer aufgestellt. Im digitalen Abfallkalender der RSAG (Schaltfläche "Bornheim" auswählen) finden Sie die Standorte der Container. Weitere Containern von gewerblichen Sammlern stehen auf manchen Supermarkt-Parkplätzen und an anderen Stellen. Aluminium Aluminium Die Sammlung von Aluminiumverpackungen im Born­heimer Rathaus ist wegen ständiger Verunreinigungen mit anderen Abfällen und unangenehmer Geruchsbildung infolge anhaftender Inhaltsreste zum Jahresende 2020 eingestellt worden. Alte KFZ-Kennzeichen - ebenfalls aus Aluminium - können weiterhin im Bürgerbüro abge­geben werden. Die Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – holt sie ab und bringt sie zum Metallverwerter. Der dort erzielte Erlös fließt in ihr Projekt "Quarzgrube Brenig". Aluminium ist ein Material, das bei der Herstellung große Mengen Energie verbraucht. Sorten­rein gesammelt ist es gut zu recyceln, wobei nur 6% der Primärenergie gebraucht werden. Allerdings ist die sortenreine Sammlung nicht einfach. Auch deshalb sollte die Vermeidung von Aluminium an erster Stelle stehen. In vielen Fällen gibt es Alternativen, z.B. Butterbrotdose statt Alufolie. Was dennoch anfällt, gehört in die Wertstofftonne. CDs CDs Unter dem Motto "Rohstoffe schonen, CDs sammeln" hat die RSAG zusammen mit fast allen Städten und Gemeinden im Kreis in den Rathäusern Sammelstellen für beschädigte und nicht mehr benötigte CDs und DVDs eingerichtet. Die Datenträger können kostenlos in dafür vorgesehene Boxen geworfen werden. Achten Sie darauf, ggf. vorhandene private Daten vorher durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite der CD unbrauchbar zu machen. Im Bornheimer Rathaus finden Sie die Sammelbox im Infocenter. Die gesammelten CDs werden recycelt und das gewonnene Material zum Beispiel für die Fertigung von neuen Computergehäusen eingesetzt. Weitere Infos zur Sammlung gibt es bei der RSAG unter der Rufnummer 02241 / 306 306 und beim Umweltbundesamt . Elektrokleingeräte Elektrokleingeräte Für kleine Elektrogeräte stehen an einigen Stellen im Stadtgebiet spezielle Container der RSAG zur Verfügung. Dort können Sie sämtliche Geräte, die durch die Klappe passen - Föne, Toaster, Radios, Kassettenrecorder, MP3-und CD-Player, Gameboys, Telefone, Tastaturen, Computer, Drucker ..... - einwerfen. Bitte ggf. vorher Batterien entfernen! Im Abfallkalender der RSAG (Schaltfläche "Bornheim" auswählen) finden Sie die Standorte der Container . Darüber hinaus können ausgediente Elektrokleingeräte beim Stadtbetrieb Bornheim oder beim Elektrokleinteilemobil der RSAG (zu den Terminen ) abgegeben werden. Gartenabfälle Gartenabfälle Soweit Grünabfälle nicht im Garten kompos­tiert werden, sind sie für die Bio­abfuhr be­reit­zustellen oder bei einer Entsorgungsanlage der RSAG anzu­liefern. Als zusätzliche Serviceleistung der Stadt können Grünabfälle auch beim Stadtbetrieb abgegeben werden. Das grundsätzliche Verbot, Abfälle jeglicher Art zu ver­brennen, gilt auch für pflanzli­che Abfälle aus Haus- und Kleingärten. Mehr dazu hier. Handys Handys In Handys sind viele Rohstoffe enthalten, von denen es einige weltweit nur in geringen Mengen gibt und andere potenziell schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Alte Handys dürfen zwar in den Elekroschrott gegeben werden, noch besser ist es aber, sie getrennt zu erfassen. Dafür gibt es von der Rückgabe im Mobilfunkgeschäft über die Abgabe an einer Sammelstelle bis zum kostenlosen Einsenden per Post viele Möglichkeiten, die man bei einer Internet-Recherche mit den Suchworten "altes Handy entsorgen" leicht findet. Denken Sie daran, vorher die Nutzerdaten zu löschen! Übrigens: Ist das Handy "nur" alt, aber noch funktionsfähig, kann es oft zu einem ReUse-Gerät aufgearbeitet werden - daher ein solches Gerät zusammen mit dem Ladegerät abgeben oder einschicken. Korken Korken Leicht, elastisch, schwer entflammbar, isolierend: Kork ist ein viel­seitiges Naturprodukt und für "ex und hopp" viel zu schade. Korken können nach ihrem Einsatz als Flaschenverschluss zu einem Naturbaustoff weiterverarbeitet werden, indem sie nach Aussortierung von Fremdstoffen geschrotet werden. Das Granulat wird beim Hausbau als lose Schüttung zur Wärme- und Schalldämmung verwendet. Daher sammelt die Stadt Bornheim Korken, die sie seit Anfang 2021 dem Naturschutzbund (NABU) zur Verfügung stellt. Dieser lässt die Korken bei gemeinnützigen Werkstätten für benachteiligte Menschen zum Dämmgranulat-Kork verarbeiten. Aus dem Erlös des Dämmgranulatverkaufs unterstützt der NABU Kranichschutzprojekte in Spanien – der Heimat der Korkeichen – und Deutschland. Ziel der Naturschutzarbeit in Spanien ist die Erhaltung der traditionellen Korkwirtschaft und damit der einmaligen Landschaft der "Dehesas" genannten beweideten Eichenhaine. Mehr Informationen zur "KORKampagne" des Naturschutzbundes. Korken können in den Sammelbehälter im Foyer des Rathauses geworfen werden (s. Foto, vom Haupteingang rechts bei den Büchertauschregalen). Auch in anderen städtischen Einrichtungen, einigen Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden stehen Sammelbehälter bereit. Bitte beachten Sie, nur Korken aus reinem Kork, d. h. ohne Metall- oder Plastikteile und vor allem nicht die täuschend echt aussehenden Korken aus Kunststoff in die Sammlung zu geben. Wer eine weitere Sammelstelle einrichten möchte, kann sich an das Umwelttelefon wenden. Bereits 1995 hatte die Stadt Bornheim mit der Korkensammlung begonnen und das Rathaus, viele Schulen und Kinder­gärten und interessierte Kirchengemeinden mit Sammel­behältern für Korken ausgestattet. Auslöser war das Angebot eines engagierten Bornheimer Bürgers, die ge­sam­mel­ten Korken auf seinen gelegentlichen Fahrten zum Epilepsie­zentrum in Kork, einem Ortsteil von Kehl am Oberrhein, mitzu­nehmen. In der zugehörigen Werkstatt für Behinderte wurden die "Korken für Kork" ebenfalls zu Dämmstoffgranulat verarbeitet. Über viele Jahre wurden so jährlich mehrere Kubikmeter Korken aus Bornheim in Kork verarbeitet. Möbel, Haushaltsgegenstände, Kleidung, Bücher usw. Möbel, Haushaltsgegenstände, Kleidung, Bücher usw. Wenn Sie Möbel, Haushalts­ge­gen­stän­de, Kleidung, Bücher usw. nicht mehr benötigen, sie zum Wegwerfen aber zu schade sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie vor dem Müll zu bewahren. Wenn Sie keine Freunde oder Verwandte haben, die daran interessiert sind, gibt es zahlreiche Einrichtungen, bei denen Sie solche Dinge abgeben können. Sie werden dann zu günstigen Preisen an Bedürftige weiterverkauft oder auch zur Versorgung von Flüchtlingen verwendet. Ökumenisches Möbellager Bornheim-Waldorf Bergstr. 68, Tel. 02227 / 9214973 Öffnungszeiten: donnerstags 15:00-18:00 Uhr Das Möbellager nimmt gut erhaltene Möbel, Elektro- und andere Haushalts­geräte als Spende an. Wenn Sie nur den Anrufbeantworter erreichen, ruft man Sie gerne zurück, um einen Termin für Besichtigung und Abgabe zu vereinbaren. Kleiderstube der Frauenunion in Bornheim Pohlhausenstr.16, Tel. 02222 / 62752 Öffnungszeiten: dienstags und mittwochs 15-18 h, montags, donnerstags und freitags 9-12 h Hier nimmt man gerne gut erhaltene Bekleidung aller Größen als Spende entgegen. Der Erlös wird für soziale Zwecke im Stadt­gebiet zur Verfügung gestellt. Second-Hand-Shop der AWO in Merten Brahmsstr. 20 Öffnungszeiten: dienstags und freitags 15-18 Uhr Auch hier nimmt man gerne gut erhaltene Bekleidung als Spende entgegen, auch über Geschirr und kleinere Haushaltswaren freut man sich. Kinderkleiderstube "Hängematte" der Evangelischen Kirche in Bornheim Königstr. 21 Öffnungszeiten: mittwochs 10.30-12 Uhr und nach Vereinbarung (in den Ferien geschlossen) Kinderkleidung bis Größe 116, ggf. auch Spielsachen, Buggys, Kindersitze Kirchenkeller in Merten (bitte ganz nach unten scrollen) Kreuzstr. 42 (hinter der Kirche) Kinderkleidung bis Größe 156, Schuhe und Spielzeug Annahme von Spenden: jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr, bitte vorher Kontakt mit Frau Theissen aufnehmen (Tel.: 02227 6605) Kleiderstube Walberberg Walburgisstr. 28 Kleidung, Bettwäsche und Handtücher Annahme von Spenden: mittwochs von 15 bis 17 Uhr, bitte vorher Kontakt mit dem Pfarrbüro aufnehmen (Tel.: 02227 3337) Für Bücher gibt es immer mehr Tauschregale, in die Sie Bücher einstellen können, die Sie nicht mehr benötigen, und aus denen Sie Bücher mitnehmen können, die Sie interessieren. Auch in der Bürgerhalle des Rathauses finden Sie Tauschregale. Außerdem gibt es in Bonn mehrere gemeinnützige Ein­richtungen, die gut erhaltene Möbel und Haushalt­swaren als Spende entgegen­nehmen und teilweise sogar ab­holen, sowie kommer­zielle Second-Hand-Läden und -Kauf­häuser. Nicht mehr benötigte, aber noch brauchbare Gegenstände aller Art können Sie zudem auch auf dem Internet-Tauschmarkt der RSAG zum Tausch oder als Geschenk anbieten. Auch eine oft sogar ko­s­tenlose Anzeige bei Internet-Auktionen oder in lokalen Anzeigen­blättern kann sich lohnen. Schadstoffe Schadstoffe Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil der RSAG in zwei Bornheimer Ortschaften. Dort kann man Sondermüll wie Energiespar- und LED-Lampen, Leuchtstoffröhren, Lacke, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben abgeben. Die Abgabe von bis zu 50 kg schadstoffhaltigen Abfällen ist in fast allen Fällen kosten­los. Lediglich für Feuerlöscher und Altöl fällt eine Gebühr an. Wann das Schadstoffmobil wo in Bornheim ist, entnehmen Sie bitte der RSAG-Webseite: www.rsag.de/service/standorte/schadstoff-mobil/ . Wählen Sie Bornheim als Ort aus, um alle Termine und Standorte im Stadtgebiet angezeigt zu bekommen. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. "Bornheim putzt sich raus" Jedes Jahr ruft die Stadt Bornheim zur Müllsammel-Aktion auf. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ sind an zwei Samstagen Schulklassen, Kindergärten, Vereine, politische Parteien, private Gruppen und Einzelpersonen aufgerufen, achtlos weggeworfene Abfälle einzusammeln. Anmeldung & Details Hier gibt es Infos zu Anmeldung und Details der Müllsammel-Aktion "Bornheim putzt sich raus". Jetzt mehr erfahren

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Wasser & Gewässer Bäche in Bornheim Überblick Wasserverband Dickopsbach Wasserverband Südliches Vorgebirge Ansprechpartner Überblick In Bornheim gibt es zahlreiche Bäche, die in den Rhein münden. Im nordwestlichen Stadtgebiet, das unter anderem Kardorf und Hemmerich (teilweise), Rösberg, Merten, Walberberg und Sechtem umfasst, fließen die Bäche in den Dickopsbach. Dieser entspringt in Brühl und mündet bei Wesseling in den Rhein. Im südöstlichen Stadtgebiet, von Roisdorf über Kardorf und Hemmerich (teilweise) bis nach Widdig, entwässern die Bäche in den Alfterer-Bornheimer Bach, der bei Alfter-Gielsdorf entspringt und in Widdig in den Rhein mündet. An den Bächen gelten verschiedene Vorschriften aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz. Das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder Gießkannen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht während Trockenzeiten. Für die Entnahme von Wasser mit einer elektrischen Pumpe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich. Mehr dazu im Merkblatt zur Entnahme von Wasser aus Bächen . Auch für die Einleitung von Niederschlagswasser o.ä. ist meist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich. Nähere Informationen dazu hier oder bei den jeweiligen Wasserverbänden. Anlieger*innen an Bächen müssen mit baulichen Anlagen, wie Zäunen, bestimmte Abstände einhalten, ebenso mit Kompostern, Holzlagern u.ä. Ausführliche Informationen dazu enthält das Merkblatt „Bauen am Gewässer“ . Die Stadt Bornheim hat ihre Pflichten zu Unterhaltung und zum naturnahen Umbau der Bäche auf zwei Wasserverbände übertragen, die sich nach den Einzugsgebieten abgrenzen, und ist in diesen Verbänden Mitglied. Für die Pflege und die naturnähere Gestaltung des Dickopsbaches und seiner Zuflüsse sowie für den Hochwasserschutz ist der Wasserverband Dickopsbach zuständig, für den Alfterer-Bornheimer Bach und seine Zuflüsse der Wasserverband Südliches Vorgebirge . In dessen Einzugsgebiet sind allerdings weiterhin die jeweiligen Kommunen für den Hochwasserschutz zuständig. Wasserverband Dickopsbach Zum Einzugsgebiet des Dickopsbaches gehören der Mertener Mühlenbach, der Breitbach, der Siebenbach, der Rheindorfer Bach (in der Karte als "Holzbach" bezeichnet) und weitere kleinere Bachläufe. Der Dickopsbach mündet in den "Entenfang" und versickerte früher dort. Inzwischen hat er einen verrohrten Ablauf zum Rhein. In der Karte gehören die Bereiche mit den Ziffern 27314x(x) zum Einzugsgebiet des Dickopsbaches. Einzugsgebiet des Dickopsbachs (27314-1, -2, -3, -41, -42, -43, -44, -49, -9) Dem Wasserverband Dickopsbach gehören die Städte Bornheim, Brühl und Wesseling an. 2025 wurde der Wesselinger Bürgermeister Ralph Manzke zum Verbandsvorsteher gewählt. Sein Stellvertreter ist seit 1.11.2025 der Bornheimer Bürgermeister Christian Mandt. Hier gelangen Sie zur Satzung des Wasserverbands Dickopsbach. Zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind für die Rheinzuflüsse aus dem Rhein-Erft-Kreis, zu denen hier auch der Dickopsbach zählt, sogenannte " Umsetzungsfahrpläne " erstellt worden, in denen zahlreiche gewässerverbessernde Maßnahmen festgelegt sind. Auf den Seiten des Umweltministeriums zu dieser regionalen Kooperation sind die Umsetzungsfahrpläne für die verschiedenen Bäche, so auch den Dickopsbach, veröffentlicht. Im Juni 2014 hat die Bezirksregierung Köln das Überschwemmungsgebiet für den Dickopsbach und Nebenbäche festgesetzt.Verodnungen und Karten der Überschwemmungsgebiete können hier eingesehen werden. Darüber hinaus setzt die Bezirksregierung Köln die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) um. Erläuterungen dazu finden Sie hier . Dazu können Sie die landesweiten Hochwassergefahren- und Risikokarten für häufige, 100-jährliche und extreme Hochwässer einsehen und auf den eigenen Bereich vergrößern. Auf der Basis dieser Karten hat die Bezirksregierung Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr und zum Schutz bei Hochwasser enthalten. Die Maßnahmenliste für Bornheim finden Sie hier . Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Alfterer-Bornheimer Bach (früher Roisdorfer-Bornheimer Bach) entspringt bei Alfter-Gielsdorf als Mirbach und wechselt im weiteren Verlauf mehrfach den Namen: er wird zum Görresbach, Roisdorfer Bach und Bornheimer Bach. Früher versickerte er in der Feldflur unterhalb von Bornheim, bis er Anfang der 1930er Jahre mit einer 1,8 km langen Verrohrung einen Ablauf in den Rhein erhielt. Von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein ist er 11,2 km lang. Sein Einzugsgebiet ist 37,6 km² groß, umfasst gut 25 km an Zuflüssen und reicht von Alfter-Gielsdorf bis nach Bornheim-Kardorf. In der untenstehenden Karte zählen die Bereiche mit den Ziffern 27312x dazu. Einzugsgebiet des Alfterer-Bornheimer Baches (27312-1, -2 und -9) Um den Alfterer-Bornheimer Bach und seit 2016 auch um seine Zuflüsse kümmert sich der Wasserverband Südliches Vorgebirge, dem die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim angehören. Deren Räte bestimmen eine*n Vertreter*in samt Stellvertreter*in für die Verbandsversammlung. Für die Wahlperiode 2025-2030 hat der Rat der Gemeinde Alfter den sachkundigen Bürger Dr. Bernhard Polten zum Vertreter und das Ratsmitglied Thomas Ehlers als Stellvertreter bestellt. Der Rat der Stadt Bornheim hat die Ratsmitglieder Dr. Charlotte von Canstein zur Vertreterin und Bernhard Strauff als Stellvertreter bestellt. Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Vorsteher für die Zeit von 15.07.2026 bis zum 14.07.2031 ist der Bornheimer Bürgermeister Christian Mandt, sein Stellvertreter der Alfterer Bürgermeister Christian Lanzrath. Hier gelangen Sie zur Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge . Zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind auch für die Rheinzuflüsse aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn sogenannte " Umsetzungsfahrpläne " erstellt worden, in denen zahlreiche gewässerverbessernde Maßnahmen festgelegt sind. Dazu gehören ein Erläuterungsbericht , eine Maßnahmentabelle und die Karte für den Alfterer-Bornheimer Bach . Im April 2013 hat die Bezirksregierung Köln das Überschwemmungsgebiet für den Alfterer-Bornheimer Bach festgesetzt. Hier können Verordnung und Karten des Überschwemmungsgebiets eingesehen werden. Erläuterungen zum Überschwemmungsgebiet und weiteren Hochwassergefahren hat der Wasserverband in einem Infoblatt zusammengestellt. Hinweise, wie Sie Vorsorge treffen können, damit Ihnen bei Unwetter mit plötzlichen Überschwemmungen keine Schäden entstehen, finden Sie in den von der Stadt Bornheim und dem Stadtbetrieb Bornheim aufgelegten Flyern "Überschwemmungen - was tun?" und "Starkregenvorsorge" sowie dem Merkblatt der Gemeinde Alfter " Wenn das Wasser kommt ". Darüber hinaus setzt die Bezirksregierung Köln die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) um. Erläuterungen dazu finden Sie hier . Dazu können Sie die landesweiten Hochwassergefahren- und Risikokarten für häufige, 100-jährliche und extreme Hochwässer einsehen und auf den eigenen Bereich vergrößern. Auf der Basis dieser Karten hat die Bezirksregierung Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr und zum Schutz bei Hochwasser enthalten. Die Maßnahmenlisten (die "Steckbriefe" ) finden Sie für Bornheim hier und für Alfter hier . Ansprechpartner Dr. Wolfgang Paulus Geschäftsführer Wasserverband Dickopsbach Telefon: 02222 945-308 E-Mail Irmgard Mohr Geschäftsführerin Wasserverband Südliches Vorgebirge Telefon: 02222 945-379 E-Mail In laufenden Angelegenheiten vertreten sich Herr Dr. Paulus und Frau Mohr gegenseitig.

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