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Dortmund, im Juni 2024 www.planersocietaet.de Bericht Lärmaktionsplanung (Stufe 4) der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Seite 2 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Impressum Planersocietät Frehn, Steinberg Partner GmbH Stadt- und Verkehrsplaner Konrad-Zuse-Straße 1 44263 Dortmund www.planersocietaet.de Thomas Mattner Dipl.-Ing (Projektleitung) Moritz Müller M. Sc. (Projektbearbeitung) Angelo Podeschwa M. Sc. (Projektbearbeitung) Bildnachweis Titelseite: Auszug aus der Lärmkarte 2022, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de Bei allen planerischen Projekten gilt es die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen aller Ge- schlechter zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierun- gen bevorzugt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter ange- sprochen. https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 3 von 69 Planersocietät Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Einführung 7 2 Zuständige Behörden 10 3 Ablauf & Inhalt der Lärmaktionsplanung 11 3.1 Hauptverkehrsstraßen 12 3.2 Haupteisenbahnstrecken 13 3.3 Andere Lärmquellen 14 4 Rechtliche Hintergründe und Grundlagen des Lärmaktionsplans 15 4.1 Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne 15 4.2 Rechtswirkung eines Lärmaktionsplanes 16 4.3 Berechnungsmethoden der Lärmkartierung 17 4.4 Geltende Lärmindizes, Grenzwerte und Bewertungspegel 18 4.5 Öffentlichkeitsbeteiligung beim LAP-Prozess 20 4.6 Fördermöglichkeiten für Maßnahmen 21 5 Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung 22 5.1 Darstellung der Lärmkartierung 22 5.2 Betroffenenanalyse: Belastung durch den Straßenverkehr 25 5.3 Fazit der Bewertung 32 6 Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung 33 6.1 Maßnahmenstrategien zur Lärmminderung 33 6.1.1 Lärmvorsorge im Zusammenspiel mit anderen Planungen 35 6.1.2 Übergeordnete, lärmrelevante Planungen in Bornheim 36 6.2 Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur Lärmminderung 37 6.2.1 Konkrete Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Lärmminderung in Bornheim (Steckbriefe) 43 6.3 Mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung 56 6.4 Wirksamkeitsanalyse und finanzielle Informationen 57 6.5 Umsetzung & Ergebniskontrolle der Lärmaktionsplanung 60 7 Analyse „Ruhiger Gebiete“ 61 8 Zusammenfassung 62 9 Quellenverzeichnis 64 10 Anhang 65 Seite 4 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchte Straßenabschnitte des LAP Stufe 4 .............................................................................................. 12 Abbildung 2: nachrichtlicher Kartenauszug zur Lärmwirkung Schienenverkehr (24h, Lden) ............................................. 13 Abbildung 3: nachrichtlicher Kartenauszug zur Lärmwirkung des Flughafens Köln-Bonn (24h, Lden) ........................... 14 Abbildung 4: Lärmkartierung Straßenverkehr – 24h, Lden ..................................................................................................... 23 Abbildung 5: Lärmkartierung Straßenverkehr – Nacht, Lnight ............................................................................................... 24 Abbildung 6: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer und HotSpot-Bildung, 24h (Lden) - Gesamtstadt .................. 27 Abbildung 7: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer mit Überlagerung Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht, 24h (Lden) - Ausschnitte ........................................................................................................................................... 28 Abbildung 8: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer und HotSpot-Bildung, Nacht (Lnight) – Gesamtstadt ........... 29 Abbildung 9: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer mit Überlagerung Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht, Nacht (Lnight) - Ausschnitte ..................................................................................................................................... 30 Abbildung 10: Lärmminderungspotenziale unterschiedlicher Maßnahmen in dB(A)........................................................ 38 Abbildung 11: Abschnitte mit priorisiertem Handlungsbedarf ............................................................................................... 45 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 5 von 69 Planersocietät Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Betroffenheit nach Pegelklassen, Lden ...................................................................................................................... 25 Tabelle 2: Betroffenheit nach Pegelklassen, Lnight .................................................................................................................... 25 Tabelle 3: Betroffenheit nach gesundheitlichen Auswirkungen............................................................................................ 25 Tabelle 4: Übersicht prioritär zu betrachtender Straßenabschnitte ...................................................................................... 31 Tabelle 5: Übersicht möglicher Lärmminderungsmaßnahmen ............................................................................................. 34 Tabelle 6: Zusammenfassung der Maßnahmenwirkung, -kosten und Betroffenen ......................................................... 58 Seite 6 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abkürzungsverzeichnis B Bundesstraße BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz CNOSSOS Common Noise Assessment Methods dB(A) Dezibel; Messeinheit für Lautstärke/Lärm DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EU Europäische Union UG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG IVU Anlagen nach Richtlinie 2008/1/EG Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LAP Lärmaktionsplan L Landesstraße Lday Lärmindex 6 Uhr – 18 Uhr Lden Lärmindex gesamter Tag Levening Lärmindex 18 Uhr – 22 Uhr Lnight Lärmindex 22 Uhr – 6 Uhr LKZ Lärmkennziffer LOA Lärmtechnisch optimierter Asphalt MIV Motorisierter Individualverkehr MUNLV/MUNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz/ Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen OPA Offenporiger Asphalt ÖV Öffentlicher Verkehr ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr P&R Park and Ride UBA Umweltbundesamt ULP Umweltleitplan VBEB Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastungszahlen durch Umgebungslärm VBUSch Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen VBUS Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUF Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen VBUI Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe WHO Weltgesundheitsorganisation LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 7 von 69 Planersocietät 1 Anlass und Einführung Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen und diese durch eine Lärmminderungsplanung zu verringern und – soweit möglich – zu verhindern. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mit- gliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rah- men des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen §§ 47 a-f. Mit dem Gesetz werden die nach Landesrecht zuständigen Behörden bzw. Kommunen verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne (kurz: LAPs) zu erstellen, in denen Lärmprobleme und Lärmauswir- kungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Industriebetrieben oder in Ballungsräumen untersucht und durch entsprechende Maßnahmen geregelt bzw. gemindert werden sollen. Was genau ein Lärmaktionsplan enthalten muss, ist im Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben. Die ersten Lärmaktionspläne wurden durch die Ballungsräume und Großstädte ab dem Jahr 2008 erarbeitet und über die Bundesländer an die EU gemeldet. Seitdem sind diese alle fünf Jahre zu aktualisieren bzw. auch für alle weiteren Kommunen mit entsprechenden Betroffenheiten neu aufzustellen. Aufgrund von vielerlei Verzögerungen seitens der Kommunen bei der fristgerechten Abgabe der Lärmaktionspläne in den bisherigen Phasen wurden in der nun vierten Stufe der Lärmaktionsplanung alle Kommunen gesetzlich verpflichtet, aktuelle Pläne einheitlich bis zum Stichtag (18. Juli 2024) neu zu erstellen. Anderenfalls drohen Strafverfahren seitens der EU. Welcher Lärm wird untersucht? Unter Umgebungslärm im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie werden belästigende und gesund- heitsschädliche Geräusche, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, verstanden. Hauptlärmquellen sind der Straßen-, Luft- und Schienenverkehr sowie spezielle Gewerbe-/In- dustriegebiete und Großhäfen. Diese Arten von Lärm stellen in der Regel konstante Belastungen für die Betroffenen dar und können durch entsprechende Maßnahmen meist im Handlungsspiel- raum der zuständigen Behörden und Baulastträger konkret beeinflusst werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es in Bornheim vornehmlich um Lärm durch Straßenver- kehr. Verkehrslärm durch die Stadtbahnlinien 16 und 18 wurde ebenfalls kartiert, wirkt jedoch keine maßgeblichen Betroffenheiten in der Stadt aus. Für die Eisenbahnstrecken des Bundes be- treibt das Eisenbahnbundesamt eine eigene Lärmaktionsplanung. Auch die Lärmwirkung des nahegelegenen Flughafens Köln-Bonn nicht relevant genug, um eine Aktionsplanung auszulösen. Des Weiteren gibt es in Bornheim keine lärmintensiven Großbetriebe, welche die Vorgaben zur Thematisierung im LAP erfüllen würden. Generell nicht Inhalt der Lärmaktionsplanung ist der – sicherlich auch häufig als störend empfun- dene – Alltagslärm in der Nachbarschaft (z. B. Rasenmäher, Klimageräte, Baustellen, laute Musik) oder ähnlichem. Seite 8 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Lärm macht krank! In unserem Alltag – insbesondere in Städten – sind wir ständig umgeben von mehr oder weniger lauten Geräuschen und Lärm. Teilweise empfinden wir das als störend, manchmal als angenehm (z. B. Musik, Meeresrauschen). Die jeweilige Wahrnehmung kann dabei individuell abweichen. Wenn Menschen allerdings dauerhaft hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind, kann dies zur ernsthaf- ten Schädigung der körperlichen und psychischen Gesundheit führen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm können großen Einfluss auf die Bevölkerung haben. Die gravierendsten Folgen sind nach Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Umweltbun- desamt (vgl. UBA 2008): Sprach- und Kommunikationsbeeinträchtigungen, Schmerzen, Hörermü- dung und Hörschäden, Tinnitus, Schlafstörungen, hormonelle Reaktionen, Beeinträchtigung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit in Schule und Arbeit, Beeinträchtigung im Sozialverhalten (Aggressivität, Hilflosigkeit, etc.) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber nicht nur die gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursachen Probleme und auch volks- wirtschaftliche Kosten (z. B. direkte Gesundheitskosten, verringerte Produktivität, erhöhte Unfall- zahlen). Übermäßiger Lärm wirkt sich zudem negativ auf die Wohnungswirtschaft aus (z. B. sin- kende Immobilienwerte, verringerte Mieteinnahmen, Leerstand und soziale Entmischung) und hemmt die Ansiedlung von lärmsensiblem Gewerbe (z. B. Büros, Dienstleistungen). Die Stadt Bornheim ist in der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung von Straßen- und Schienen- verkehrslärm betroffen, der zur Aufstellung von Lärmkarten und eines Lärmaktionsplans verpflich- tet. Die kreisangehörige Stadt Bornheim mit rund 49.000 Einwohner:innen liegt zentral in der Metropolregion Rheinland zwischen Köln und Bonn. Bornheim, drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg- Kreises, stellt in der Region ein Mittelzentrum dar. Neben der kreisfreien Stadt Bonn grenzt Born- heim an die Städte Niederkassel, Alfter und Swisttal (alle Rhein-Sieg-Kreis) sowie Weilerswist (Kreis Euskirchen), Brühl und Wesseling (Rhein-Erft-Kreis). Das Stadtgebiet Bornheims erstreckt sich über eine Fläche von rd. 82 km2, von der je 16 km² Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie Waldgebiet sind und 50 km² landwirtschaftlich genutzt werden (Stadt Bornheim). Die Planersocietät wurde beauftragt, eine entsprechend umgebungslärmrelevante Bewertung der Situation in Bornheim durchzuführen und den LAP zu erstellen. Als eine maßgebliche Grundlage diente dabei der Erstbericht zur Lärmkartierung, der vom Büro ‚Kramer Schalltechnik‘ ebenfalls 2024 erstellt wurde. Der vorliegende Bericht enthält insbesondere: • die erforderlichen Inhalte eines Lärmaktionsplans gem. § 47d Absatz 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie, • die Methodik und Ergebnisse der Lärmkartierung (Lärmkarten für Lärmindizes Lden und Lnight unterschieden nach Lärmquelle) als Grundlage der Maßnahmenentwicklung, • lang- und kurzfristige Strategien sowie Maßnahmen zur Lärmminderung des Straßenverkehrs, • eine Kosten-Wirkungsabschätzung der benannten Maßnahmen, • die Untersuchung sogenannter „Ruhiger Gebiete“. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 9 von 69 Planersocietät Die Stadt Bornheim hat bereits in den vorhergehenden Phasen der Lärmaktionsplanung LAPs der Stufe 2 und 3 erstellt. Diese sind unter www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/klima- emissionsschutz/laerm einzusehen oder können über die Startseite der städtischen Homepage mittels Suchfunktion unter dem Stichwort „Lärmaktionsplan“ gefunden werden. http://www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/klima-emissionsschutz/laerm http://www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/klima-emissionsschutz/laerm Seite 10 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 2 Zuständige Behörden Nach § 47e BImSchG sind für die Lärmaktionsplanung die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Nach Landesrecht Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden zuständig. Die Lärmaktionspläne werden nach § 47c und § 47d von der Gemeinde an das Ministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) übermittelt und von dort aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitge- teilt. Dieses meldet die Pläne und Kartierungen dann weiter an die EU. Zuständige Behörde für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen nach §47e BImSchG: Stadt Bornheim Gemeindekennzahl: 05382012 Rathausstraße 2 53332 Bornheim www.stadtverwaltung-bornheim.de Amt für Umwelt-, Klimaschutz und Stadtgrün Tel.: 02222 945-0 info@stadt-bornheim.de Zuständige Behörde für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung an Schienen nach §47e BImSchG: Eisenbahnbundesamt Heinemannstraße 6 53175 Bonn E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de http://www.eba.bund.de/lap http://www.stadtverwaltung-bornheim.de/ mailto:info@stadt-bornheim.de mailto:umgebungslaerm@eba.bund.de http://www.eba.bund.de/lap LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 11 von 69 Planersocietät 3 Ablauf & Inhalt der Lärmaktionsplanung Die Umgebungslärmrichtlinie gibt ein mehrstufiges Verfahren zur regelmäßigen Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen vor. Ab 2007 waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Ver- kehrsbelastung über 6 Mio. Kfz/Jahr, Hauptschienenstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr und Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohner/-innen zu kartieren und Lärmaktionspläne zu erstellen (Stufe 1). In der zweiten und dritten Stufe wurden die Untersuchungsinhalte dann auf Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahn, Bundesstraße, Landesstraße) mit einer Verkehrsbelas- tung von über 3 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen/Jahr und Bal- lungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner/-innen ausgeweitet. Die Lärmkartierung wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für alle Kommunen außerhalb der Ballungsräume durchgeführt. Die Ergebnisse der darauf beruhenden Aktionsplanung (Aufgabe der Kommunen) sind dem Land NRW zu übermitteln, welches die Informationen an die EU meldet. Sie sind unter www.umge- bungslaerm.nrw.de einsehbar. Die Kartierung der Bahnstrecken des Bundes und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für den Schienenverkehr wurden an das Eisenbahnbundesamt (EBA) übertragen. Diese Ergebnisse werden vom EBA unter www.eba.bund.de/lap veröffentlicht. Alle fünf Jahre werden die Kartierungen aktualisiert und die Lärmaktionspläne neu aufgestellt bzw. überprüft. Die letzte Kartierung der Stufe 4 wurde durch das Land NRW im Sommer 2023 veröffentlicht. Im Rahmen der Lärmkartierung wird der Lärm nicht vor Ort gemessen, sondern mittels eines – u. a. auf Grundlage von durch Landeszählungen festgestellten Verkehrsaufkommens basierenden – Rechenmodells für unterschiedliche Tageszeiten berechnet. Dies erleichtert einerseits die Er- stellung der Lärmdaten und sorgt andererseits dafür, dass alle Daten miteinander vergleichbar sind. Schwankungen und Abweichungen durch Einzelereignisse, wie sie bei Messungen vorkom- men können, werden in der Berechnung mit einheitlichen Datengrundlagen ausgeschlossen. Im Zuge der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung fand eine europäische Harmonisierung der Berech- nungsmethodik statt, um die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten besser vergleichen zu kön- nen. Deshalb erfolgte eine Aktualisierung des Berechnungsverfahrens, das der Kartierung zu Grunde liegt (unter dem Namen CNOSSOS, vgl. Kapitel 4.3). Mit der neuen Rechenmethodik wer- den nun vielerorts deutlich mehr lärmbelastete Personen als in den vorherigen Kartierungsphasen ausgewiesen, sodass die Bilanzierungen der Betroffenheiten aus den vorherigen LAPs nicht mehr direkt mit den neuen Ergebnissen vergleichbar sind. http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ http://www.eba.bund.de/lap Seite 12 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 3.1 Hauptverkehrsstraßen Für die Lärmkartierung werden die Gegebenheiten entlang der vielbefahrenen Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen untersucht und die Lärmwirkung mit einem Simulationsmodell be- rechnet. Untersucht und kartiert wurden auf Datenbasis 2022 alle Hauptverkehrsstraßen dieser Kategorien mit Verkehrsmengen von über 3 Mio. Kfz/Jahr (das entspricht etwa 8.200 Kfz/Tag). Vom Land NRW (LANUV/MUNV) wurden in Bornheim folgende Straßen und -abschnitte kartiert: • Bundesautobahn A 555 • Landesstraße L 118 • Landesstraße L 182 • Landesstraße L 183 • Landesstraße L 190 (Abschnitt zw. Stadtgrenze Wesseling u. östlich Sechtem) • Landesstraße L 192 • Landesstraße L 281 • Landesstraße L 300 (Abschnitt südöstlich L 118 bis Stadtgrenze zu Bonn) Natürlich geht auch von allen anderen Straßen eine Lärmwirkung aus. Die Höhe der Lärmpegel und Anzahl der betroffenen Anwohner/-innen ist auf weniger stark befahrenen Straßen erfah- rungsgemäß geringer. Die oft begrenzten finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung sollen effizient und zum Wohle möglichst vieler Menschen auf Abschnitte mit dem höchsten Handlungsbedarf konzentriert werden, weshalb die genannte Vorauswahl der zu untersuchenden Straßen durch die rechtlichen Vorgaben seitens des Landesamtes erfolgte. Die für die Straßen durch das LANUV erstellten strategische Lärmkarten sind auf https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Abbildung 1: Untersuchte Straßenabschnitte des LAP Stufe 4 Quellen: Eigene Darstellung; Kartendarstellung Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Datenquellen: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 13 von 69 Planersocietät Es ist zu erwähnen, dass die untersuchten Hauptverkehrsstraßen (Landesstraßen und Autobahn) nicht in der Baulast der Stadt Bornheim liegen. Dafür zuständig sind das Land NRW sowie der Bund. Die Stadt Bornheim kann also nicht unmittelbar bzw. ohne die Mithilfe bzw. Initiative der zuständigen Baulastträger Maßnahmen zur Lärmminderung an diesen Straßen ergreifen. 3.2 Haupteisenbahnstrecken Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung von Eisenbahnstrecken des Bundes liegt nach § 47e Ab- satz 4 BImSchG beim Eisenbahnbundesamt, welches seit dem 01.01.2015 auch für die Lärmakti- onsplanung an Schienenwegen zuständig ist. Das Eisenbahnbundesamt erstellt den bundesweiten Lärmaktionsplan der Runde 4 für die Haupteisenbahnstrecken, der bis zum 18. Juli 2024 fertigge- stellt und veröffentlicht wird. Abbildung 2: nachrichtlicher Kartenauszug zur Lärmwirkung Schienenverkehr (24h, Lden) Die Schienenstrecke mit der größeren Lärmwirkung handelt es sich um das Streckennetz des Bundes, die beiden kleineren Isochronen-Linien östlich und westlich davon entstehen durch die Stadtbahnen. Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW; Auszug aus der Lärmkartierung 2022; abrufbar unter: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de Die Angaben zu Schienenstrecken sind daher an dieser Stelle nachrichtlich zu sehen. Im Stadtgebiet Bornheims verlaufen insgesamt drei verschiedene Eisenbahnstrecken, die von un- terschiedlichen Betreibern bedient werden. Die linke Rheinstrecke Köln – Koblenz – Mainz der Deutschen Bahn AG bzw. deren Tochter DB InfraGO AG zählt zu den meistbefahrenen Bahnstrecken Deutschlands. Zwei Bahnhöfe, Sech- tem im Norden und Roisdorf im Süden, liegen im Stadtgebiet und dienen als Haltepunkte für Züge https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Seite 14 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät der Linien RB 26 (Köln – Bonn – Koblenz) sowie RB 48 (Rhein-Wupper-Bahn) (Wuppertal – Köln – Bonn), betrieben von der National Express Rail GmbH. Neben dem Personenverkehr gibt es hier auch einen regen Schienengüterverkehr. Hierbei seien beispielhaft die Züge von und zum nördlich angrenzenden Umschlagbahnhof Köln-Eifeltor genannt. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 werden gemeinsam von den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und den Stadtwerken Bonn (SWB) betrieben. Sie verkehren auf Bornheimer Stadtgebiet in beide Rich- tungen (Bonn/Köln) im dichten Takt. Die Stadtbahnlinie 16 bedient die Rheinorte Widdig, Uedorf und Hersel mit Anschluss an die Oberzentren Köln (ca. 40 Minuten Fahrzeit) bzw. Bonn (ca. 15 Mi- nuten Fahrzeit). Die Stadtbahnlinie 18 verläuft ebenfalls in nord-südlicher Richtung durch das Bornheimer Stadtgebiet mit insgesamt sieben Halten entlang der Vorgebirgsorte (Walberberg, Merten, Dersdorf, Bornheim, Bornheim Rathaus, Roisdorf West). Für die Stadtbahnlinien und die Strecken der DB wurden durch das LANUV strategische Lärmkar- ten erstellt. Diese sind auf https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Der Betrieb der Stadtbahnlinien hat keine entsprechend hohen Lärmbetroffenheiten in Bornheim zur Folge, so dass keine weiteren Maßnahmen im Lärmaktionsplan entwickelt werden müssen. 3.3 Andere Lärmquellen Zu kartierende Industrieanalgen, sogenannte IVU-Anlagen (Richtlinie über die integrierte Vermei- dung und Verminderung von Umweltverschmutzung), befinden sich ebenso nicht im Stadtgebiet Bornheims wie zu berücksichtigende Flughäfen und -plätze oder Häfen für die Schifffahrt. Lärm von kleineren Gewerbebetrieben oder -gebieten ist, ebenso wie Lärm durch Freizeit- oder Nachbarschaft, nicht im Rahmen der kommunalen Lärmaktionsplanung zu untersuchen. Abbildung 3: nachrichtlicher Kartenauszug zur Lärmwirkung des Flughafens Köln-Bonn (24h, Lden) Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW; Auszug aus der Lärmkartierung 2022; abrufbar unter: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de Die Markierung stellt die Lage der Stadt Bornheim dar. Die Lärmwirkung des Flughafens hat keinen relevanten Einfluss im Stadtgebiet. https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 15 von 69 Planersocietät 4 Rechtliche Hintergründe und Grundlagen des Lärmaktionsplans Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt und durch die §§ 47a - 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen. Darin enthalten sind wesentliche Regelungsinhalte sowie eine Definition der Zuständigkeiten der Lärm- minderungsplanung. Demnach sind in NRW die Kommunen für die Lärmaktionsplanung zuständig. Die Lärmkartierung erfolgte in NRW einheitlich durch das Land (LANUV) für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Die Festlegung von Maßnahmen in Lärmaktionsplänen liegt im Ermessen der jeweiligen Ge- meinde. Diese sollte aber unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen ins- besondere auf Prioritäten eingehen, die sich aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben. Ziel der Lärmaktionspläne soll auch sein, Ruhige Gebiete gegen eine Lärmzunahme zu schützen. 4.1 Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne Anhang V der EG-Umgebungslärmrichtlinie definiert die erforderlichen Mindestanforderungen für die Ausarbeitung der Strategischen Lärmkarten und der Lärmaktionspläne. Anhang VI der Richtli- nie legt die Daten fest, die an die Kommission zu übermitteln sind. Für Lärmaktionspläne sind demnach folgende Mindeststandards definiert: • eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahn- strecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind, • die Benennung der zuständigen Behörde(n), • die Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds, • alle geltenden Grenzwerte, • eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, • eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, • das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7, • die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, • die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz Ruhiger Gebiete, • die langfristige Strategie, • finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kos- ten-Nutzen-Analyse, • die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans. Seite 16 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 4.2 Rechtswirkung eines Lärmaktionsplanes Der Lärmaktionsplan definiert als ein Instrument des gebietsbezogenen Lärmschutzes die Hand- lungsbedarfe und Maßnahmenvorschläge, mit denen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm verringert werden kann. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan jedoch in der Regel nicht und auch die be- nannten Grenzwerte sind nicht verpflichtend einzuhalten (vgl. Website Umgebungslärm NRW). Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Maßnahmen allerdings nach Fachrecht gültig. Das bedeutet, dass alle planenden Fachämter und Behörden die Inhalte und Aus- sagen des LAP in ihre Abwägungs- und Entscheidungsprozesse aufnehmen müssen. Der § 47d Absatz 6 BImSchG enthält keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung be- stimmter Maßnahmen durch den LAP, sondern verweist auf spezialgesetzliche Eingriffsgrundla- gen. Im Gesetz wird dies wie folgt beschrieben: Die Maßnahmen eines Lärmaktionsplanes sind nach § 47d Absatz 6 BImSchG unter Einhaltung spezialgesetzlicher Eingriffsgrundlagen „durch An- ordnung oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach die- sem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen.“ Festlegungen und Entscheidungen über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf der Maßnah- men liegen im Ermessen der zuständigen Behörden bzw. in NRW der Kommunen. Maßnahmen sind mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und im Einvernehmen wei- terzuentwickeln. Der Lärmaktionsplan bleibt den Vorgaben aus übergeordneten Gesetzen unter- geordnet (z. B. Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Temporeduzierung, vgl. Ausführung auf S. 56). Der Detaillierungsgrad der Lärmkartierung reicht für die meisten spezialgesetzlichen Abwägungs- prozesse nicht aus. Deshalb sind je nach Maßnahme die Belastungen der Streckenabschnitte bei Bedarf nach den spezialgesetzlichen Grundsätzen und unabhängig von der Lärmkartierung ggf. lärmtechnisch neu nach den gültigen Lärmschutzrichtlinien (z. B. RLS-19) vertieft zu berechnen. Soweit die Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen wurden und auch nach Fachrecht gültig sind, wird in der Folge jedoch das Ermessen für die jeweilige Behörde (bspw. Straßenver- kehrsbehörde) durch den Lärmaktionsplan eingeschränkt (vgl. MUNLV 2008 b). Bauliche Veränderungen im Straßennetz obliegen weiter dem jeweiligen Straßenbaulastträger und sind von der Kommune bei ihm zu beantragen und abzustimmen. Der Lärmaktionsplan schränkt jedoch das Ermessen des Straßenbaulastträgers bei der Entscheidung, ob und wann im Rahmen des Straßenbaus/der Straßenunterhaltung Maßnahmen durchgeführt werden, entsprechend ein. Auf Maßnahmen, die zurückgestellt werden, soll mit Begründung gesondert eingegangen werden. Die Lärmaktionspläne müssen auch bei der Neuausrichtung, Fortschreibung und Festsetzung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, überörtlichen Raumordnungsplänen und anderen Plä- nen (z. B. Verkehrsentwicklungsplan, Umweltplan) berücksichtigt werden und gehören zum not- wendigen Abwägungsmaterial. Eine Planungspflicht, d. h. die Verpflichtung zur Aufstellung eines Bauleitplans zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan, besitzt die Lärmaktions- planung aber nicht (vgl. Website Umgebungslärm NRW; MLUR; MUNLV 2008 b). Auch bei der Festlegung Ruhiger Gebiete handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern zu berücksichtigen (in die Abwägung einzubeziehen) sind. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 17 von 69 Planersocietät 4.3 Berechnungsmethoden der Lärmkartierung Zur Erstellung der Lärmkartierungen werden keine Messungen vor Ort durchgeführt. Alle relevan- ten Eingangsdaten (z. B. Lage und Nutzung der Gebäude, Einwohnerzahlen, Fahrgeschwindigkei- ten, Verkehrsmengen, Fahrbahnoberflächen, Lärmschutzbauwerke) wurden seitens des Landes NRW auf Basis des Jahres 2022 zusammengestellt und durch die jeweiligen Kommunen auf Aktu- alität geprüft. Die Lärmausbreitung des Verkehrs wurde mittels standardisierter Methodik in ei- nem komplexen Rechenmodell ermittelt1. In den bisherigen Stufen der Lärmaktionsplanung wurde die Berechnung gemäß der 34. BImSchV § 5 Abs. 1 durch vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), an Schienenwegen (VBUSch), an Flugplätzen (VBUF), durch Industrie und Gewerbe (VBUI) und zur Er- mittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) durchgeführt. In der vierten Stufe wurde im Rahmen der europäischen Harmonisierung die europaweit einheitli- che Berechnungsmethode CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods) eingeführt. Es handelt sich dabei um die Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festle- gung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäi- schen Parlamentes und des Rates mit Änderungen vom 10. Januar 2018. Die Anzahl der lärmbetroffenen Menschen wird ab der vierten Stufe nach der „Berechnungsme- thode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB) ermittelt. Daher sind die Lärmkarten der Stufe 4 kaum mit den Lärmkarten der vorherigen Runden ver- gleichbar. Die Änderungen betreffen die verwendeten Eingangsdaten, die Rechenverfahren und die Rundungsregel für die Pegelklassen. Häufig werden nun deutlich mehr lärmbelastete Men- schen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat. Wirkungen von zwischenzeitlich ergriffenen Lärmschutzmaßnahmen können nur sehr bedingt oder gar nicht aus den aktuellen Lärmkarten abgelesen werden. Weitere Hinweise zur Vorgehensweise bei der Lärmkartierung und zur Erläuterung der Rechtsvor- schriften bieten die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung, die von der Bund-Länder Arbeitsgemein- schaft für Immissionsschutz veröffentlicht wurden2. 1 Für mehr Informationen zur Berechnung und Kartierung siehe auch: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartie- rung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw 2 LAI-Hinweise zur Lärmkartierung, Dritte Aktualisierung 27.01.2022; zum Download unter: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-laermkartierung-2022_1654006649.pdf https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-laermkartierung-2022_1654006649.pdf Seite 18 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 4.4 Geltende Lärmindizes, Grenzwerte und Bewertungspegel Geräusche werden sehr unterschiedlich wahrgenommen. Ob sie für eine Person eine Belastung darstellen, hängt von vielen Faktoren ab. So kann sich eine gesellige Gruppe über laute Musik freuen, während die Nachbarin sich über dieselbe Musik ärgert, da sie nicht deren Geschmack ent- spricht. Nachts werden Geräusche zudem eher als laut und störend empfunden als tagsüber, wenn viele Lärmquellen aktiv und wir meist mit anderen Dingen beschäftigt sind. Geräusche werden in Schallwellen übertragen. Je weiter die Geräuschquelle entfernt ist, desto schwächer werden diese Wellen. Die Stärke der Schallwellen nennt man Schalldruckpegel (um- gangssprachlich: Lautstärke). Sie wird in Dezibel (dB) angegeben. Das große A, welches häufig hinter der Einheit dargestellt wird, beschreibt dabei einen international gebräuchlichen Bewer- tungsfilter, der die durch den Menschen wahrnehmbaren Frequenzen abbildet. Die Grenze des menschlichen Hörens liegt bei einem Dezibel. Lautstärken um 50 dB(A) sind allgemein noch ange- nehm, bei spätestens 100 dB(A) wird es in der Regel sehr unangenehm und bei rund 120 dB(A) wird Lärm sogar schmerzhaft wahrgenommen. Kritisch und lange Zeit unterschätzt worden sind insbesondere die dauerhaft wirkenden Lärmbe- lastungen, z. B. durch den Straßenverkehr. Vorbeifahrende Pkw erreichen Werte zwischen 55 und 75 dB(A), was u. a. abhängig von der Fahrgeschwindigkeit, dem Motor und der Straßenoberfläche ist. Die Lärmpegel durch Lkw und Motorräder liegen meist darüber. Lärmindizes nach Artikel 5 Umgebungslärmrichtlinie Laut der Umgebungslärmrichtlinie soll der Lärm in den Kartierungen nach definierten Lärmindizes, angegeben in Dezibel, erfasst werden. Diese beziehen sich auf die Tageszeiten Lday (6:00-18:00 Uhr), Levening (18:00-22:00 Uhr) und Lnight (22:00-6:00 Uhr). Zusammenfassend müssen in den Lärmkarten der Index für den gesamten Tag Lden (day, evening, night) und der Lnight für jede Lärmart getrennt dargestellt werden. Beurteilungspegel für Bornheim Als Beurteilungspegel werden die Lärmwerte benannt, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Bewertung und Priorisierung der Lärmbelastung herangezogen werden. Die angesetzten Be- urteilungspegel sind im Rahmen des Lärmaktionsplans zu benennen. In der Stufe 4 ist es den Kommunen weitgehend freigestellt, wo sie den Beurteilungspegel setzen wollen, es gibt jedoch unterschiedliche Empfehlungen und Untersuchungen dazu: Ab ca. 40 dB(A) kann es dauerhaft zu Konzentrationsstörungen kommen, Hörschäden können bei dauerhafter Beschallung ab 60 dB(A) entstehen. Bei längerer Aussetzung von Lärmpegeln ab 65 dB(A) wurde ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benennt daher die niedrigsten Auslösewerte (also Laut- stärken, ab denen man schützende Vorkehrungen treffen sollte) von dauerhaft 53 dB(A) Lden (24h- Mittelungspegel) und 45 dB(A) Lnight (nachts). Das Umweltbundesamt schlägt zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen als Auslösekriterien einer Lärmaktionsplanung 65 dB(A) Lden und 55 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 19 von 69 Planersocietät dB(A) Lnight vor. Mittelfristig wird zur Minderung der erheblichen Belästigung ein Lden von 60 db(A) bzw. Lnight von 50 dB(A), langfristig 55 dB(A) Lden bzw. 45 dB(A) Lnight angestrebt (vgl. UBA 2008). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind laut Richtlinie 2002/49/EG aber spätestens ab 70 dB(A) Lden bzw. 60 dB(A) Lnight Schutz- oder Verminderungsmaßnahmen zu entwickeln. Demzufolge lie- gen nach dem Runderlass des MUNLV NRW aus dem Jahr 2008 zur Umsetzung der Lärmaktions- planung in hiesiges Recht Lärmprobleme in jedem Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Kran- kenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) und ein Lnight von 60 db(A) erreicht bzw. überschritten werden. Auch wenn dieser Abschnitt des Runderlasses laut Schreiben des MUNV vom 30.1.2023 über die Bezirksregierungen und Kreise an die Kommunen zurückgezogen wurden, bietet die Aussage immer noch Orientierung. Als Beurteilungswerte für die Lärmaktionsplanung in Bornheim wird – nach Abstimmung mit der Stadt – eine Orientierung an diesen Kriterien zur Bewertung von „sehr hohen Lärmbelastungen“ bzw. mit einem „dringlichsten Handlungsbedarf“ gemäß den Vorgaben des MUNLV Runderlasses angewendet. Folglich werden für den Lden 70 dB(A) und den Lnight 60 dB(A) angesetzt. Die folgenden Analysen und Bewertungen orientieren sich an diesen Werten. Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung erforderlichen Aussagen zur Betroffenheit sind davon nicht beeinflusst. Die Pegelwerte dienen vielmehr dazu, bei der Ableitung und Priorisierung von Handlungsbedarfen alle Menschen zu berücksichtigen, die von gesundheitsschädlichen Auswirkungen und erhöhten Risi- ken betroffen sind. Seite 20 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 4.5 Öffentlichkeitsbeteiligung beim LAP-Prozess Eine Forderung der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist die Information und Mitwirkung der Öffent- lichkeit. Das Thema Lärm soll aktiv und frühzeitig in die Diskussion gebracht werden und mehr öf- fentliche Wahrnehmung erfahren. Nach § 47d Abs. 3 ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionspläne zu beteiligen. Sie soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen, die Öf- fentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand ab dem 18.09.2023 statt. Die Er- gebnisse sind im Anhang dieses Berichts dargestellt. Dazu wurde per Pressemeldung auf die anstehende Erstellung des LAP aufmerksam gemacht und im Internet veröffentlicht sowie die Möglichkeit geboten, Lärmprobleme im Stadtgebiet zu benen- nen. Bis Ende Januar 2024 gingen jedoch keine Beiträge aus der Öffentlichkeit ein. Zwischenzeitlich wurde der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur sowie der Stadtentwicklungsausschuss informiert und zudem Eingaben der Ortsvorsteher abgefragt. Es gingen drei Rückmeldungen ein (vgl. Anhang). Vom 01.03.-28.04.2024 wurde erneut die Möglichkeit geboten, auf der Plattform Beteiligung.NRW im Meldeverfahren, Lärmprobleme zu verorten. Es wurden keine Meldungen abgegeben. Offenlage des Entwurfs Die finale Beteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des LAP-Entwurfs, während derer die Öf- fentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den fest- gestellten Belastungen und vorgeschlagenen Maßnahmen bekamen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde bekanntgemacht und offengelegt, sodass Bürger/-in- nen und Träger öffentlicher Belange (TöB) innerhalb eines festgelegten Zeitraums Stellungnah- men abgeben konnten. Die Eingaben wurden geprüft und der LAP bei Bedarf angepasst/ergänzt, bevor er dann politisch vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Offenlage fand statt vom 30.04.2024 bis zum 27.05.2024, es wurden keine Stellungnahmen von Bürger/-innen und sechs Stellungnahmen seitens der TöB abgegeben. Die Dokumentationen und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Entwurf des LAP 4 der Stadt Bornheim ist dem Anhang dieses Berichts zu entnehmen. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 21 von 69 Planersocietät 4.6 Fördermöglichkeiten für Maßnahmen Ein aktuelles Förderprogramm für die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung besteht nicht (Stand Oktober 2023). Es lassen sich jedoch die Finanzmittel aus Förderprogrammen für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nutzen. Hier sind Förderprogramme des Landes oder des Bundes so- wie Fördermöglichkeiten über die NRW.BANK zu nennen. Dabei kann sich auch die Gelegenheit bieten, Lärmschutz begleitend zu realisieren. Eine nicht abschließende Übersicht über einige Fördermöglichkeiten wird im Folgenden gegeben. Weitergehende Informationen bietet das Förderportal www.umgebungslearm.nrw.de sowie die Website www.nrwbank.de. • FöRi-kom-Stra NRW: Förderfähige Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur, bspw. zur Verkehrssicherheitserhöhung oder zur Nahmobilitätsförderung, können auch mit dem Lärmschutz kombiniert werden (Zielgruppe: Kommunen) • FöRi-MM: Förderfähige Maßnahmen zur Optimierung des Mobilitätssystems, bspw. Mobilitäts- management, können auch mit dem Lärmschutz kombiniert werden (Zielgruppe: Kommunen) • NRW.BANK.Infrastruktur: u. a. Lärmschutz im Rahmen der Infrastruktur, des Städtebaus oder der sozialen Infrastruktur (Zielgruppe: Unternehmen, private Investoren, kommunale Unter- nehmen) • Programm Energetische Stadtsanierung (NRW.BANK.KfW): bspw. zum kombinierten Wärme- und Lärmschutz (Zielgruppe: Kommunen) • Energieeffizient Sanieren (NRW.BANK.KfW): bspw. zum kombinierten Wärme- und Lärmschutz (Zielgruppe: Privatpersonen, Bauträger) • NRW.BANK.Moderne Schulen: energetische Sanierung von Schulen mit positiver Auswirkung auf die Lärmbelastung (Zielgruppe: Schulen) • Räumliche Strukturmaßnahmen - Landwirtschaftliche Rentenbank: Berücksichtigung von akti- ven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z. B. Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kita) (Zielgruppe: Kommunen) • RWP - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm: Berücksichtigung von Lärmschutzmaß- nahmen bei der Geländeerschließung und Gebäudeerrichtung (Zielgruppe: Kommunen) • Städtebauförderung: dient städtebaulichen Gesichtspunkten, hier kann aber der Lärmschutz integriert werden (Zielgruppe: Kommunen) • Wohnraumförderung NRW: Wohnraumförderung und Lärmschutz, u. a. auch passiver Lärm- schutz durch Schallschutzfenster, Schallschutzverglasungen etc. für Wohngebäude (Ziel- gruppe: Privatpersonen, Bauträger) • Förderprogramm von Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/laermschutz.html) http://www.umgebungslearm.nrw.de/ http://www.nrwbank.de/ https://www.strassen.nrw.de/de/laermschutz.html Seite 22 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 5 Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung Im Folgenden werden die Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse der Lärmkartierungen (siehe strategische Lärmkarten im Anhang) für die Stadt Bornheim dargestellt und ausgewertet. 5.1 Darstellung der Lärmkartierung Gemäß den Vorgaben im Anhang IV der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit den nach der 34. BImSchV vorgegeben Berechnungs- und Bewertungsmethoden (CNOSSOS) wurden die Ausbreitungsberechnungen für das Stadtgebiet Bornheim gesondert für den Lärmindex Lden (day- evening-night) und den Lärmindex Lnight durchgeführt und in Lärmkarten dargestellt. In den Lärmkarten werden gegliedert nach den Lärmindizes Flächen mit den folgenden Belas- tungswerten erzeugt: • Lärmindizes Lden: 55-59 db(A), 60-64 db(A), 65-69 db(A), 70-74 db(A), > 75 db(A) • Lärmindizes Lnight: 50-54 db(A), 55-59 db(A), 60-64 db(A), 65-69 db(A), > 70 db(A) Im Folgenden sind die Lärmkarten für den Straßenverkehr Lden und Lnight als Übersichten darge- stellt. Zoomfähige und detailliertere Darstellungen finden sich auf dem Internetportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW unter www.umgebungslaerm-kartie- rung.nrw.de und im Erstbericht zur Lärmkartierung (vgl. Krämer 2024). www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 23 von 69 Planersocietät Abbildung 4: Lärmkartierung Straßenverkehr – 24h, Lden Quellen: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Kartenhintergrund: Orthophotos (DOP) des Geoportals NRW, Open Data unter www.geoportal.nrw.de Köln http://www.geoportal.nrw.de/ Seite 24 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abbildung 5: Lärmkartierung Straßenverkehr – Nacht, Lnight Quellen: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Kartenhintergrund: Orthophotos (DOP) des Geoportals NRW, Open Data unter www.geoportal.nrw.de Köln http://www.geoportal.nrw.de/ LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 25 von 69 Planersocietät 5.2 Betroffenenanalyse: Belastung durch den Straßenverkehr Die Betroffenenanalyse (Anzahl der betroffenen Einwohner/-innen bzw. Schulen und Kranken- häuser) wird entsprechend den Vorgaben für die Lärmkarten nach den Lärmindizes und Belas- tungsstufen durchgeführt. Die hier genannten Betroffenenzahlen stammen aus den Daten des Landes NRW, die im Rahmen der Lärmkartierung aufbereitet und ausgegeben wurden. Die Darstellungen der Lärmkarten (Abbildungen 4 und 5) zeigen, dass die Bundesautobahn A 555 und der Straßenzug L 192 / L 281 zwar flächig die größten Lärmquellen im Stadtgebiet darstellen, die meisten Betroffenen leben jedoch an den Landesstraßen L 118 und L 183. Von erhöhten Lärmbelastungen mit Lden > 60 dB(A) bzw. Lnight > 50 dB(A) sind in Bornheim rechne- risch 2.402 (Lden) bzw. 2.796 (Lnight) Menschen betroffen. Das sind rund 4,9 % bzw. 5,8 %der Ge- samtbevölkerung. Von stark erhöhten Lärmpegeln (Lden > 70 dB(A) bzw. Lnight > 60 dB(A)) sind rechnerisch 357 (Lden) bzw. 327 (Lnight) Personen betroffen. Schulen und Krankenhäuser sind nicht von erhöhter Lärmbelastung (Lden > 60 dB(A)) betroffen. Gesundheitlich sind laut statistischen Berechnungen des LANUV (Tabelle 3) aufgrund der Lärm- wirkung der vom Land kartierten Straßen 862 Personen von schweren Belästigungen betroffen, 176 von starken Schlafstörungen und rechnerisch zwei Person von ischämischen Herzkrankheiten. Tabelle 1: Betroffenheit nach Pegelklassen, Lden Lden, dB(A) > 55 – ≤ 60 > 60 – ≤ 65 > 65 – ≤ 70 > 70 – ≤ 75 > 75 Betroffene 2.737 1.160 885 357 - Schulen 4 - - - - Krankenhäuser 0 - - - - Lden, dB(A) > 55 > 60 > 65 > 70 > 75 Betroffene (kumuliert) 5.139 2.402 1.242 357 - Tabelle 2: Betroffenheit nach Pegelklassen, Lnight Lnight, dB(A) > 50 – ≤ 55 > 55 –≤ 60 > 60 – ≤ 65 > 65 – ≤ 70 > 70 Betroffene 1.494 975 327 - - Lnight, dB(A) > 50 > 55 > 60 > 65 > 70 Betroffene (kumuliert) 2.796 1.302 327 - - Tabelle 3: Betroffenheit nach gesundheitlichen Auswirkungen Gesundheitliche Auswirkung Starke Belästigungen Starke Schlafstörungen Ischämische Herzkrankheiten Betroffene 862 176 2 Quelle für Tabelle 1-3: LANUV 2023 Seite 26 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Betroffene nach Straßenabschnitten (Priorisierung mittels Lärmkennziffer/HotSpots) Die Darstellungen der Lärmkarten (Abbildung 4 und 5) zeigen die räumliche Ausbreitung des Stra- ßenverkehrslärms durch die untersuchten Straßen als Lärmquellen. Sie veranschaulichen, wo Menschen von besonders hohen Lärmbelastungen betroffen sind, zeigen jedoch nicht, wo beson- ders viele Einwohner:innen wohnen. Beides ist notwendig, um Handlungsbedarfe zu priorisieren und zielgerichtet Maßnahmen ergreifen zu können. Um eine diesbezügliche Bewertung vornehmen zu können, wurde auf Grundlage der Kartierungs- daten des Landes eine sogenannte HotSpot-Analyse mittels Ableitung einer Lärmkennziffer vor- genommen. Dazu wurde zunächst ein 100x100m Raster über die Stadt gelegt. Für jedes Quadrat wurde die Summe der dort lebenden Einwohner/-innen und die an den Fassadenpunkten der dortigen Ge- bäude benannten Pegelüberschreitung ermittelt und zugeordnet. Als Beurteilungspegel wurden die Kriterien von 70 dB(A) über den Gesamttag und 60 dB(A) in der Nacht angesetzt. Die Anzahl der betroffenen Einwohner/-innen wurden schließlich mit der Pegelüberschreitung multipliziert. Im Ergebnis erhält man die sogenannte Lärmkennziffer (LKZ) für jeden Hektar (100x100m-Quadrat). Anhand dieses Wertes lassen sich die Raumeinheiten entsprechend ihrer Lärmrelevanz untereinander bewerten und einstufen. In den folgenden Kartendarstellungen wurden die Lärmkennziffern in 20%-igen Schritten relativ nach ihrer Höhe dargestellt. Sehr hoch bedeutet also, dass es sich um die obersten 20% der Lärmkennziffern im Stadtgebiet handelt. Zusätzlich wurden die 30 höchsten Lärmkennziffern mit- tels farbiger Umrandung in 3-stufiger Clusterung hervorgehoben. Dabei handelt es sich also um die 30 Quadranten mit der höchsten Lärmkennziffer im Stadtgebiet. Die HotSpot-Analysen wurden ergänzend zu den Auswertungen der Lärmkartierungen im Erstbe- richt (Kramer 2024) erstellt. Aus diesem Grund sind auf den Karten ebenfalls die Fassadenpunkte mit Pegelüberschreitungen aus der dortigen Analyse dargestellt. Die Übereinstimmungen der Er- gebnisse der beiden Analysemethoden werden dadurch verdeutlicht. Anhand dieser Auswertungen wurden die Lärmschwerpunkte A-H gebildet, denen der größte Handlungsbedarf zukommt. Diese entsprechen den im Erstbericht abgeleiteten Lärmschwerpunk- ten (vgl. Kramer 2024: Bild 6.1 Übersichtskarte mit Kennzeichnung besonders betroffener Berei- che). Die Lärmschwerpunkte werden in den Steckbriefen in Kapitel 6 vertieft betrachtet und wirksame Maßnahmen vorgeschlagen. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 27 von 69 Planersocietät Abbildung 6: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer und HotSpot-Bildung, 24h (Lden) - Gesamtstadt Quelle: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Lärmschwerpunkte 24h, Lden LAP der Stufe 4 - Stadt Bornheim https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Seite 28 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abbildung 7: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer mit Überlagerung Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht, 24h (Lden) - Ausschnitte Quelle: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Lärmschwerpunkte 24h, Lden LAP der Stufe 4 - Stadt Bornheim inkl. Überlagerung und Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 29 von 69 Planersocietät Abbildung 8: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer und HotSpot-Bildung, Nacht (Lnight) – Gesamtstadt Quelle: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Köln Lärmschwerpunkte Nacht, Lnight LAP der Stufe 4 - Stadt Bornheim https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Seite 30 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abbildung 9: Prioritätensetzung mittels Lärmkennziffer mit Überlagerung Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht, Nacht (Lnight) - Ausschnitte Quelle: Eigene Darstellung nach LANUV 2023; Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html Lärmschwerpunkte Nacht, Lnight LAP der Stufe 4 - Stadt Bornheim inkl. Überlagerung und Hervorhebung der Fassadenpunkte aus Erstbericht https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 31 von 69 Planersocietät Die höchsten Lärmkennziffern – also Faktor aus Betroffenen und Pegelüberschreitungen – treten an den folgenden kartierten Straßenabschnitten auf: Tabelle 4: Übersicht prioritär zu betrachtender Straßenabschnitte Straße von… bis… LSP Elbestraße (L 300) Elbestraße 6 Elbestraße 6 A Elbestraße (L 300) Rheinstraße Bahnhof Hersel Roisdorfer Straße (L 118) Elbestraße Ortsausgang A 555 AS Bornheim/ Alfter Unterführung Aarweg B Herseler Straße (L 118) Ortseingang Roisdorf Bonner Straße C Bonner Straße (L 183) Güterbahnhofstraße Herseler Straße Bonner Straße (L 183) Grenzstraße 2 Bonner Straße 7 Rankenberg (L 182) Rankenberg 151 Küppersgasse (außerorts) D Heimerzheimer Str. (L 182) Heimerzheimer Str. 2 Heimerzheimer Str. 3 Grünewaldstraße (L 183) Rankenberg Breniger Str. (außerorts) E Grünewaldstraße (L 183) Albertus-Magnus-Straße Bannweg (innerorts) Blumenstraße (L 183) Ortsausgang Dersdorf Sandstraße Pappelstraße (L 183) Pappelstraße 5 Altenberger Gasse F Bonn-Brühler Straße (L 183) Schubertstraße Kreisverkehr G Bonn-Brühler Straße (L 183) Kreuzstraße Robert-Stolz-Straße Walberberger Straße (L 183) Franz-von-Kempis Weg Frongasse H Es handelt sich bei den prioritär zu behandelnden Abschnitten überwiegend um kleine Abschnitte oder gar Einzelgebäude entlang der Landesstraßen und in Nähe der Autobahn. Seite 32 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 5.3 Fazit der Bewertung Von stark erhöhten Lärmpegeln (mit Lden > 70 dB(A) bzw. Lnight > 60 dB(A)) entlang der durch das Land kartierten Straßenabschnitte sind in Bornheim jeweils rund 0,7 % der Bevölkerung betroffen. Nimmt man die nächste Kategorie der erhöhten Lärmbelastung durch den Straßenverkehr (mit Lden > 60 dB(A) bzw. Lnight > 50 dB(A)) dazu, steigt der Anteil der belasteten Einwohner:innen auf etwa 5-6 % der Bornheimer Bevölkerung an. Diese Werte liegen – verglichen mit den Datengrundlagen für das Bundesland NRW (Stand: 15.09.20233) – anteilig unter dem Landesmittel (ca. 10-11 % über 60/50 dB(A) bzw. 3% über 60/70 dB(A)). So gesehen lebt es sich in Bornheim in Bezug auf den Straßenlärm also ruhiger als im restlichen NRW. Allerdings beeinflussen die großen Städte und Ballungsräume maßgeblich den Durchschnittswert. Im Endeffekt ist die Betroffenheit in jeder Kommune und an jeder Straße auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten für sich zu bewerten, da der Verkehrslärm eine tatsächli- che Belastung und Gesundheitsgefahr für jede dort wohnende Person darstellt – egal wie viele es insgesamt sind. Nichtsdestotrotz sind seitens der Kommunen und Behörden die verfügbaren Mittel zum Schutz vor Lärm so einzusetzen, dass möglichst viele Menschen davon profitieren. Die Analyse mittels Lärmkennziffern verdeutlicht, dass die Mehrheit der Top 30 Lärmkennziffern sowohl nachts als auch tagsüber entlang der L 183 und der L 118 sowie der L 300 auftreten. Dem- entsprechend ist für diese Straßenzüge ein priorisierter Handlungsbedarf anzusetzen. Entlang der A 555 und der L 182 existieren ebenfalls kleinere Abschnitte, die erhöhte Lärmwerte aufweisen, im Vergleich jedoch niedrige Betroffenheitswerte zeigen. Dies liegt daran, dass die An- wohnerzahlen in diesen Abschnitten geringer sind als in den dicht besiedelten Gebieten in Nähe der L 118, L 183 bzw. L 300. Das Kapitel 6 gibt zu Beginn einen Überblick über die möglichen Maßnahmenansätze und konkre- tisiert diese danach im räumlichen Bezug in Steckbriefen. 3 Datengrundlage des UBA auf Basis der Lärmaktionsplanung und -kartierungen; zum genannten Zeitpunkt lagen noch nicht alle Daten der Kommunen vor. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 33 von 69 Planersocietät 6 Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung Aufbauend auf den Analysen und Kartierungsergebnissen wurden Strategien und Maßnahmen zur Minderung der schädlichen Lärmwirkungen durch den Straßenverkehr in Bornheim erarbeitet. Diesbezüglich werden zunächst die langfristigen Maßnahmenstrategien, die dazu in Frage kom- men, erläutert und der Katalog an kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen aufgezeigt. Im Anschluss wird Bezug zu bereits umgesetzten, bestehenden oder geplanten Konzepten und Maßnahmen genommen, die es in Bornheim gibt und die Einfluss auf den Verkehrslärm bzw. die Ausbreitung der Lärmbelastung haben können. Abschließend werden konkrete Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des gesundheitsschädli- chen Verkehrslärms in den zuvor priorisierten Straßenabschnitten gegeben und in Steckbriefen verortet. 6.1 Maßnahmenstrategien zur Lärmminderung Unter Strategien zur Lärmminderung werden Strategien verstanden, die den Straßenverkehrslärm vermeiden, verlagern und vermindern. In erster Linie ist es das Ziel, den Lärm an der Emissions- quelle zu bekämpfen, danach sind Verlagerungen oder Schutzmaßnahmen zu treffen. Unnötiger Verkehr bzw. Verkehrslärm sollen vermieden, unvermeidbarer Verkehrslärm verlagert oder durch Minderungen der Emissionen verträglicher gestaltet werden. Maßnahmen auf der Immissionsseite (Lärmbetroffene, also z. B. Lärmschutzfenster oder -wälle) sind nicht dazu geeignet, das grund- sätzliche Problem des Verkehrslärms zu lösen und sollten erst nachrangig zur Anwendung kom- men. Es gilt der Grundsatz, dem Lärm möglichst an der Quelle entgegenzuwirken und nicht am Einwirkungsort. Eine wirksame Lärmminderung im Straßenverkehr setzt i. d. R. voraus, dass Maßnahmen nicht ein- zeln und isoliert zur Anwendung kommen. Notwendig sind vielmehr Konzepte, die auf verschiede- nen Strategien aufbauen und so ein breites Spektrum an Potenzialen nutzen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über grundsätzlich mögliche Maßnahmen, die zur Ver- meidung, Verlagerung oder Minderung von Verkehrslärm beitragen können: Seite 34 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Tabelle 5: Übersicht möglicher Lärmminderungsmaßnahmen Je nach Realisierungsaufwand, haben die unterschiedlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verla- gerung sowie Verminderung unterschiedliche Umsetzungs- bzw. Wirkungshorizonte: • Straßenverkehrsrechtliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen (Fahrverbote, Tem- pobeschränkungen, Verstetigung des Verkehrsflusses etc.), die der räumlichen Verlagerung und Bündelung des Verkehrs sowie der Minderung der Lärmemissionen und -immissionen dienen, sind zumeist in einem kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont realisierbar. • In Abhängigkeit von der Intensität der Infrastrukturmaßnahmen und den Planungen der jeweiligen Baulastträger sind Maßnahmen zur Verminderung sowie Verlagerung und Bün- delung auch mittel- bis eher langfristigen Strategien zuzuordnen. Dies trifft bspw. auf die Bauleitplanung zu, die z. B. durch abschirmende Gebäudestellungen die Lärmimmissionen mindern kann, oder auch auf umfassende bauliche Konzepte zur Verkehrsberuhigung auf Bestandsstraßen. • Maßnahmen zur Vermeidung besitzen oft eher einen langfristigen Umsetzungs- und damit Wirkungshorizont. Hierzu zählen Leitbilder bzw. Strategien der Stadtplanung (Stadt der kurzen Wege, Nutzungsmischung, Verdichtung etc.) und Strategien wie die Förderung des Umweltverbundes, die neben organisatorischen Aspekten zumeist mit einer nachhaltigen Anpassung der Infrastruktur verbunden sind. Die verkehrsvermeidenden Maßnahmen im Bereich des Parkraummanagements, P&R, Mobilitätsmanagement etc. sind demgegenüber durchaus mittel- bis kurzfristig umsetzbar. Viele Maßnahmen strategischer Natur sind im städtischen Gesamtzusammenhang zu sehen. Eine aktive Lärmvorsorge verhilft dabei, Zusatzkosten für den Lärmschutz… Strategie Mögliche Maßnahmen (nach UBA 2008) Vermeidung - Stadt der kurzen Wege, Nutzungsmischung und -verdichtung - Fahrtenverlagerung: Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Fuß, Rad) - Parkraummanagement und Park & Ride - Mobilitätsmanagement, Car Sharing, City-Maut, City-Logistik etc. Räumliche Verlagerung und Bünde- lung - Verkehrsberuhigung im Nebennetz, Vorhaltung eines leistungsfähigen Haupt- netzes - Lkw-Routenpläne - Fahrverbote (für bestimmte Fahrzeuggruppen und/oder bestimmten Tageszei- ten) - Verkehrsorganisation (Abbiegeverbote, Leitsysteme, Umfahrungen etc.) Minderung von Kfz- Lärmemissionen - lärmärmere Fahrbahnbeläge (Asphalt statt Pflaster, „Flüsterasphalt“) - Senkung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Verkehrsberuhigung - Verstetigung des Verkehrsflusses (z. B. Grüne Welle, Verkehrsberuhigung, Kreis- verkehre) - lärmärmere Fahrzeuge im ÖPNV und kommunalen Eigenbetrieben Minderung von Lärmim- missionen - Straßenraumgestalt: Abstandserhöhung Kfz-Verkehr - Gebäudefassade - Bauleitplanung: geschlossene Bauweisen, abschirmende Gebäudestellungen, Aufenthaltsräume in der lärmabgewandten Seite von Gebäuden, etc. - Schallschutzinstallationen (Wände, Wälle etc.) - passiver Schallschutz z. B. durch Schallschutzfenster LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 35 von 69 Planersocietät • … zu vermeiden, indem von Anfang an Lärm vermeidend/vermindernd geplant wird oder • … soweit möglich zu verringern, indem Lärmschutzmaßnahmen von Anfang an eingeplant werden, sodass kostenintensive Nachbesserungen entfallen. 6.1.1 Lärmvorsorge im Zusammenspiel mit anderen Planungen Die Lärmaktionsplanung ist eine querschnittsorientierte Aufgabe mit Schnittstellen zu weiteren Plänen und Aufgaben. Beispielsweise wirken Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel auch positiv auf die Luftreinhaltung und die Verkehrssicherheit. Weiterhin wirken sich Lärmreduzierun- gen positiv auf die Qualität und das Image von Straßen oder ganzen Stadtteilen einer Kommune aus und führen zu Lageverbesserungen auf dem Wohnungsmarkt. Diese Synergieeffekte verstär- ken die Argumente der Lärmaktionsplanung. Im Folgenden werden beispielhafte Maßnahmen und Synergieeffekte von anderen raumbezoge- nen Planungen zur Lärmaktionsplanung aufgezeigt (vgl. MUNLV 2008b): Regionalplan: • Ausweisung von Siedlungsbeschränkungen im Bereich lärmrelevanter Standorte • Festlegung von Siedlungszuwächsen mit Berücksichtigung der Lärmschutzaspekte • Ausweisung von Siedlungsflächen im ÖPNV-Einzugsbereich (Stärkung Umweltverbund) • Verkehrsvermeidung durch räuml. Nutzungszuordnung (z. B. Gewerbe und Siedlung) Flächennutzungsplan: • Zuordnung verträglicher Nutzungen, Ausschluss störender/lärmverursachender Nutzun- gen, Definition von Abstandsflächen zu Lärmquellen • Innenentwicklung, Nutzungsmischungen, Zuordnung von Siedlungsflächen zum öffentli- chen (Personennah-) Verkehr etc.: Stadt der kurzen Wege • Darstellung von Nutzungsbeschränkungen für Flächen oder von Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umweltauswirkungen Bebauungsplan: • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, bspw. Beeinflussung der Lärmab- schirmung über die Geschosszahl • Nutzung von Flächen für Nebenanlagen sowie Stellplätzen/Garagen und öffentlichen/pri- vaten Grünflächen zur Lärmabschirmung • Lärmabschirmende Gebäudestellungen, geschlossene Bauweisen • Ausschluss oder Beschränkung von Nutzungen, um bspw. lärmerzeugende Nutzungen in Wohnbereichen zu vermeiden • Lärmvermindernde Ausweisung/Dimensionierung von Verkehrsflächen (geschwindig- keitsreduzierende Straßenquerschnitte etc.) • Festsetzung von Lärmschutzwällen (in Bornheim bereits mehrfach angewendet) Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept: • Prüfung der Lärmwirkung als Entscheidungskriterium bei Netzergänzungen • Verkehrslenkung und Konzentration des Verkehrs auf möglichst wenig sensible Bereiche Seite 36 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät • Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbeschränkungen • Beeinflussung des Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes 6.1.2 Übergeordnete, lärmrelevante Planungen in Bornheim Für das Gebiet der Stadt Bornheim bestehen bereits Gutachten, Konzepte und Planungen, deren Maßnahmenvorschläge Wirkung auf die Lärmentwicklung (insb. des Straßenverkehrs) in der Stadt haben. Im Folgenden wird ein Überblick über diese gegeben. Die Erkenntnisse aus den genannten Unterlagen sowie die zu erwartenden Wirkungen der Maßnah- men wurden in der darauffolgenden Maßnahmenkonzeption der Lärmaktionsplanung mit Blick auf mögliche Synergieeffekte und Wechselwirkungen berücksichtigt. Integriertes Klimaschutzkonzept, 2012: Im integrierten Klimaschutzkonzept von 2012 werden einige Ziele zur Reduzierung von Umweltbe- lastungen formuliert. Da der Verkehrssektor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzeptes mit 43 % den höchsten Anteil am Endenergieverbrauch in Bornheim hat und zudem die meisten CO2-Emissionen verursacht, sieht das Konzept unter anderem eine Förderung und Verbesserung des ÖPNV und den Aufbau eines Mobilitätsmanagements vor. Die Stadt Bornheim verfolgt bereits ein Mobilitätsmanagement in der Stadtverwaltung und unterstützt die Mitarbeiter:innen im Um- stieg auf Elektromobilität durch das Fuhrpark- und Elektromobilitätskonzept von 2020. Radverkehrskonzept, 2015: Im Radverkehr zielt die Stadt Bornheim im Rahmen des Radverkehrskonzeptes (2015) auf ein Rad- verkehrsnetz für Alltags- und Freizeitverkehr ab und setzt eine konzeptionelle Grundlage für die Schließung von Netzlücken und zur Verbesserung der Wegeführung. In Kombination mit dem kreisweiten Radverkehrskonzept von 2014 und der überregionalen RadPendlerRoute (2016) zwi- schen Bornheim und Bonn ergibt sich so ein in den Kreis hineinreichendes Radverkehrsnetz. Integriertes Mobilitätskonzept, 2023 (in Bearbeitung): Seit 2023 lässt die Stadt Bornheim ein integriertes Mobilitätskonzept erstellen. Das Konzept soll als Handlungsrahmen für die künftige nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Stadt dienen und praxisnahe Maßnahmenvorschläge, getrennt für die verschiedenen Verkehrsmittel, entwickeln. Für die Mobilitätsentwicklung soll ein Leitbild mit entsprechenden Zielen einer nachhaltigen und kli- magerechten Mobilität entwickelt werden. Wesentliche Zielsetzung ist die Gleichstellung der Ver- kehrsarten und die Änderung des Modal Split zugunsten von umwelt- und klimagerechten Fortbe- wegungsarten (Umweltverbund). Weniger Kfz-Verkehr wird ebenso positiven Einfluss auf die Lärmeinwirkungen haben. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 37 von 69 Planersocietät 6.2 Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur Lärmminderung Strategische und fachübergreifende Maßnahmen sind immens wichtig, stellen jedoch meist auf- grund ihrer Langfristigkeit keine Lösung für akute Lärmprobleme in der Stadt dar. Für die konkrete Lärmminderungsplanung entlang der Straßen, an denen Anwohner/-innen durch eine Überschreitung der Grenzwerte betroffen sind, eignen sich Maßnahmen, die möglichst kurz- bis mittelfristig zu einer Reduzierung des Verkehrslärms führen. Die Wirkungsweise der gängigsten und erfolgversprechendsten Handlungsansätze wird im Fol- genden aufgeführt. Konkret verortete und priorisierte Empfehlungen für die einzelnen Straßenab- schnitte finden sich in den Steckbriefen in Kapitel 6.2.1. Die folgende Abbildung zeigt die Lärmminderungspotenziale unterschiedlicher Maßnahmenan- sätze, die sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung als gängigste und auch erfolgversprechendste Maßnahmen herausgestellt haben. Die Wirksamkeit wurde seitens des UBA untersucht. Die Hauptansatzpunkte zur kurz- bis mittelfristigen Lärmreduzierung im Straßenverkehr stellen die Handlungsfelder Fahrbahnbelag, Geschwindigkeiten und Verkehrsfluss sowie Verkehrsreduzie- rung dar. Aber auch Aufteilung und Gestaltung der Straßen- und Seitenräume können Einfluss auf die Lärmwirkung nehmen, indem sie z. B. die Entfernung der lärmemittierenden Fahrzeuge zur Wohnbebauung vergrößern oder durch Einbauten und Gestaltung Einfluss auf die Fahrweise und Geschwindigkeit genommen wird. Neben diesen Maßnahmen, welche direkt an der Lärmquelle ansetzen, bieten sogenannte „passive Lärmschutzmaßnahmen“ ebenfalls Schutz vor unerwünschter Geräuschbelastung. Dazu zählen vor allem die Errichtung von baulichen Barrieren (u. a. Lärmschutzwände, Abschirmung durch neue Gebäude, Wälle und in Teilen auch Bepflanzung) und die Verbesserung der Gebäudefassaden (u. a. Lärmschutzfenster, Einhausungen von Balkonen oder auch in Teilen Fassadenbegrünung). Diese führen allerdings zu keiner „echten“ Lärmreduzierung im Sinne der Ursachenbekämpfung, sondern helfen lediglich, sensible Bereiche von der Lärmwirkung abzuschirmen. Sie können die Ausbreitung des Lärms verhindern, außerhalb der Abschirmung bleibt er jedoch bestehen. Auch zu beachten ist – neben der tatsächlichen Minderung der Lärmbelastung durch Senkung des dB(A) – die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen: in einem Modellversuch verringerte die Ausweisung von Tempo 30 den Lärmpegel „nur“ um 1,4 dB(A)4, während der Anteil der sich be- troffen Fühlenden um 26 % sank. Das Lärmempfinden der Betroffenen wird demnach nur zu etwa einem Drittel durch den objektiv messbaren Schallpegel bestimmt und zum Großteil durch andere Faktoren wie beruhigter Verkehr oder eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (vgl. MUNLV 2008). 4 Eine für den Menschen wahrnehmbare Reduzierung des Lärms ist erst ab ca. 3 dB(A) erreicht. Seite 38 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abbildung 10: Lärmminderungspotenziale unterschiedlicher Maßnahmen in dB(A) Quelle: Eigene Darstellung nach UBA 2008, Website Leipzig, MUNLV 2008 * der Einsatz von OPA ist innerorts aus im Text genannten Gründen nicht empfehlenswert, er eignet sich besser für Außerortsstraßen mit höheren Fahrgeschwindigkeiten. Innerorts ist LOA die bessere Option. 0 1 2 3 4 5 6 größerer Abstand zwischen Straße und Fassaden (15 statt 12 m) weniger Verkehr (Reduzierung des Lkw-Anteils von 10 % auf 5 % bei 30 km/ h) weniger Verkehr (Reduzierung des Lkw-Anteils von 10 % auf 5 % bei 50 km/ h) weniger Verkehr (Verkehrsmenge - 20%) niedrigere Geschwindigkeit (30 statt 50 km/h auf Asphalt) niedrigere Geschwindigkeit (30 statt 50 km/h auf Pflaster) besserer Verkehrsfluss (bei 30 km/h) besserer Verkehrsfluss (bei 50 km/h) Ersatz üblicher Asphalt durch lärmmindernden (LOA bei 50 km/ h) Ersatz üblicher Apshalt durch lärmmindernden (OPA bei 50 km/ h) Ersatz von Pflaster durch großformatiges Betonsteinpflaster, Diagonalfugen + Tempo 30 Ersatz von Pflaster durch Asphalt bessere Fahrbahnbeläge (Sanierung schadhafter Apshaltdecken) S o n st ig e s w e n ig e r V e rk e h r G e sc h w in d ig k e it e n u n d V e rk e h rs fl u ss F a h rb a h n b e la g min. Reduzierung max. Reduzierung * Asphalt LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 39 von 69 Planersocietät Die einzelnen Handlungsfelder werden im Folgenden – zunächst allgemeingültig – erläutert: Sanierung/Erneuerung von Fahrbahnoberflächen und -belägen Die Fahrbahnoberfläche hat einen maßgeblichen Einfluss auf die entstehende Lärmbelastung der Umgebung. Um Lärm zu vermeiden, sollte der Belag möglichst eben und in gutem Zustand sein. Neben der Sanierung der Fahrbahnoberflächen können ferner spezielle, lärmarme Asphaltoberflä- chen aufgebracht werden. Die Einsatzgebiete und Empfehlungen der unterschiedlichen Oberflä- chenmaterialien sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadt Bornheim ist selbst aktiv dabei auf den durch sie zu betreuenden Straßen baulichen Lärmschutz die Fahrbahnoberflächen betreffend aufzubringen. So wurde z. B. in der Ausbaumaß- nahme Apostelpfad lärmoptimierter Asphalt benutzt und im Waldorfer Weg durch nachträglichen Umbau der Natursteinpflasterbänder ebenfalls etwas zur Lärmminderung getan. Die Sanierung von beschädigten Fahrbahnoberflächen erweist sich als sehr effektive Maß- nahme. Insbesondere Flickstellen, Schlaglöcher oder abgesetzte Gullydeckel können schnell für störende Lärmeinwirkungen sorgen. Durch die Sanierung kann eine Lärmreduzierung von in der Regel 1-2 dB(A) erreicht werden. Bei der Planung und Priorisierung von Fahrbahnsanierungen sollte also auch die Lärmwirkung mitberücksichtigt werden, sodass die verfügbaren Mittel ent- sprechend eingesetzt und stark lärmbelastete Straßenabschnitte gegebenenfalls eher saniert wer- den können. Aktuell sind keine maßgeblichen Fahrbahnschäden entlang der im Rahmen der Lärm- aktionsplanung kartierten Straßen bekannt, die einer Sanierung bedürfen. Zukünftig sollte jedoch auch aus Sicht des Lärmschutzes durch die zuständigen Baulastträger darauf geachtet werden. Der Austausch von lärmintensiven Belägen kann sehr effektiv die Lärmwirkung optimieren. Bei- spielsweise kann durch einen Ersatz von Kopfsteinpflaster durch Asphalt eine Lärmminderung von 3-8 dB(A) erreicht werden, bei Tempo 50 sogar zwischen 6-12 dB(A) (vgl. LAI 2012). Bei anstehenden Fahrbahnsanierungen sollte aus Gründen der Lärmreduzierung der Einsatz spe- zieller, lärmarmer Asphaltoberflächen geprüft werden. Aus Kostengründen empfiehlt sich der Ein- bau vor allem dort, wo zukünftig ohnehin die Asphaltdecke erneuert wird (bspw. aufgrund von Straßenumbaumaßnahmen, Kanalarbeiten etc.) sowie bei Neubaumaßnahmen mit anliegender Wohnbebauung. Hierzu kommen inzwischen unterschiedliche Belagstypen mit unterschiedlichen Eigenschaften (v. a. relevant sind hierbei die Kosten und Haltbarkeit) in Betracht. Am häufigsten angewendet werden offenporige Asphaltbeläge (OPA) und Asphaltbeläge mit geringen Körnungs- durchmessern (z. B. LOA 5D): Lärmoptimierter Asphalt (LOA), oftmals als „Flüsterasphalt“ bezeichnet, bewirkt durch eine be- sondere Materialzusammensetzung eine Reduktion der Rollgeräusche der Reifen gegenüber bis- her üblichem Asphalt. Durch den Einbau lärmoptimierten Asphalts können je nach Art des As- phalts und abhängig von der Verkehrsbelastung Lärmminderungen von 2-3 dB(A) bis zu 5 dB(A) erreicht werden – in Einzelfällen auch bis zu 9 dB(A), was fast einer Halbierung des Lärms ent- spricht. Sinnvoll ist der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt aber erst auf Straßen mit einer zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, da darunter das Motorengeräusch das Rollgeräusch übersteigt und keine nennenswerte Lärmminderung eintritt. Die Kosten liegen nur unwesentlich Seite 40 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät höher als bei bisher üblichen Asphaltdecken. Positive Erfahrungen mit LOA-Asphalten machten bisher u. a. die Städte Düsseldorf und Köln. Außerorts (über 60 km/h) wird hingegen eher der sogenannte offenporige Asphalt (OPA) zur Lärmminderung eingesetzt. Die lärmabsorbierende Wirkung von offenporigem Asphalt entsteht insbesondere durch zusammenhängende Hohlräume in der Asphaltdecke. Auch er besitzt ein ho- hes Potenzial zur Lärmminderung (zumeist ca. 2 bis zu 4 dB(A), kurz nach dem Einbau auch bis zu 8 dB(A)), jedoch ist seine Haltbarkeit bzw. Wirkungsdauer begrenzt (ca. 6-10 Jahre). Anfällig ist der OPA vor allem gegenüber der Verschmutzung/Verstopfung der Hohlräume. Bei niedrigen Ge- schwindigkeiten setzt die Selbstreinigung der Deckschicht durch den Sog der Reifen nur unzu- reichend ein, sodass die Hohlräume, die für den Wasserabfluss und die Reduktion der Abrollgeräu- sche sorgen, sich bereits nach relativ kurzer Zeit zusetzen und die Deckschicht erneuert werden müsste. Des Weiteren reagiert der OPA sehr empfindlich auf Scherbelastungen (Lenkbewegungen im Stand), wie sie vor allem an Ein- und Ausfahrten sowie in Kreuzungsbereichen durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge insbesondere von Lkw und Bussen entstehen. Daher ist aus tech- nischer und wirtschaftlicher Sicht die Verwendung von OPA im innerörtlichen Bereich nicht ratsam. Neben LOA und OPA gibt es noch weitere lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, deren Einsatz je nach Gegebenheiten (u. a. Fahrgeschwindigkeit, Verkehrsmenge und -fluss, Schwerverkehrsanteil, Abschnittslänge) spezifische Vor- und Nachteile bieten. Dies sind z. B. lärmarme Splittmastix- Asphalte (SMA) oder dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V). Bei der Auswahl des Fahrbahnoberflächenmaterials sollte auf den im Rahmen der Lärmaktionspla- nung kartierten Straßen neben den wichtigen Faktoren wie Haltbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Ver- kehrssicherheit stets auch die Lärmminderungswirkung eine Rolle spielen. Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bedeutet im innerstädtischen Straßennetz in der Regel eine Ausweisung von Tempo 30-Strecken. Dies kann nicht nur in Wohngebieten (hier dann meist als Zonen-Beschilderung) sondern auch auf Hauptverkehrsstraßen sinnvoll sein. Denn eine Senkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h bewirkt bereits eine nachgewie- sene Lärmminderung von etwa 2-3 dB(A), was in etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens gleichkommt. Mit Tempo 30-Ausweisungen können kurzfristig und kostengünstig deutlich mess- bare Lärmminderungen erreicht werden. Des Weiteren ergeben sich Synergieeffekte zur Verkehrs- sicherheit und zur Luftreinhaltung (weniger Schadstoffausstoß der Kfz). Soweit möglich ist eine Ausweisung von Tempo 30 ganztags vorzusehen, da auf diese Weise so- wohl tagsüber als auch nachts eine Lärmreduktion eintritt. Alternativ bietet sich vor allem auf viel befahrenen Haupteinfallstraßen aber auch Tempo 30 nur nachts (22-6 Uhr) an, sofern die ganztä- gige Tempo 30-Ausweisung aufgrund der Bedeutung der Straße kritisch betrachtet wird. Auf diese Weise wird zumindest der während des Schlafs besonders störend und gesundheitsbeein- trächtigend wirkende Lärm verringert. Wichtig im Zusammenhang mit Senkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Förde- rung eines angepassten Verhaltens der Autofahrer. Auf die Einhaltung von Tempo 30 sollte daher durch eine verkehrsberuhigende Straßenraumgestaltung (baulich oder durch Markierungen) oder durch Geschwindigkeitskontrollen bzw. Geschwindigkeitsdisplays hingewirkt werden. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 41 von 69 Planersocietät Zu beachten sind jedoch auch die straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen (v. a. die Vorgaben der StVO) und mögliche Verdrängungseffekte in das Nebennetz, sofern dort dadurch schnellere Fahrt- routen entstehen. Auch die Belange des ÖPNV und Wirtschaftsverkehrs sind vor der Ausweisung zu prüfen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Die Reduzierung der Höchstgeschwindig- keit sollte daher noch vorrangig an Straßenabschnitten mit hoher Lärmbetroffenheit in Betracht gezogen werden, wo der Gesundheitsschutz besonders in den Vordergrund rückt. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass die Baulast der meisten im Rahmen der Lärmaktionsplanung kartierten Hauptverkehrsstraßen nicht bei den Kommunen, sondern bei übergeordneten Trägern liegt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt auch unter günstigen Umständen laut Gesetz grundsätzlich 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen ört- lichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (§ 45 Abs 9 Satz 3 StVO). Weitergehend besteht die Möglichkeit, im unmittelbaren Bereich von besonders schützenswerten Einrichtungen (bspw. Kitas und Schulen) die Höchstgeschwindigkeiten auf Tempo 30 herabzusetzen (§ 45 Abs. 9 Satz4 Nr. 6 StVO i. Vm. zu Zeichen 274 Rdnr. 13 VwV StVO). Diese Möglichkeit bezieht sich jedoch ausschließ- lich auf Einrichtungen, die sich direkt an der Straße befinden und dürfen maximal auf einer Länge von 300 m angeordnet werden. Die StVO stellt an die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts also noch sehr hohe Anforderungen5. Perspektivisch wird vielleicht mehr möglich werden: In Form der „Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden“ haben sich deutschlandweit seit 2021 bereits über 1.000 Kommunen und Kreise zusammengeschlossen, die gemeinsam mehr Rechte zur Mitbestimmung einer stadtverträglichen Geschwindigkeit auch auf übergeordneten Straßen einfordern. Und langsam scheint dieser Wunsch auch auf die Bundesebene Einfluss zu nehmen, denn auch wenn der im Oktober 2023 eingebrachte Vorschlag zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Bundesrat zu- nächst abgelehnt wurde, ist ein erster, wichtiger Schritt getan. Auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes (hier also der direkte Lärmbezug) sowie der städtebauli- chen Entwicklung wurden - nach Aussage des Bundesrates – zur Begründung straßenverkehrs- rechtlicher Maßnahmen nicht kategorisch abgelehnt. Allerdings forderte der Bundesrat vielmehr, dass die Verkehrssicherheit über all diesen Dingen stehen müsse. Inwieweit und wann es neue Möglichkeiten für Tempo 30 nun in eine Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schaf- fen werden, bleibt abzuwarten. Verstetigung des Verkehrs Eine Verstetigung des Verkehrs verringert die Zahl der lärmintensiven Pegelspitzen (Beschleuni- gungsvorgänge der Kfz) und trägt somit zur Lärmminderung bei. Zur Verstetigung des Verkehrs eignen sich beispielsweise „Grüne Wellen“, Anzeigen empfohlener Geschwindigkeiten oder Kreis- verkehre. Durch eine Verstetigung können je nach Höhe der zulässigen Geschwindigkeiten und 5 Vertiefend dazu auch folgende Aussage: „§ 45 IX 3 StVO modifiziert und konkretisiert die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 I StVO dahingehend, dass für die Beschränkung des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage vorausgesetzt wird, die – erstens – auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und – zweitens – das allgemeine Risiko einer Beein- trächtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Gesundheit der Wohnbevölkerung) erheblich übersteigt. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichti- gung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss“ (Suslin/Zilsdorf: Die Anord- nung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (NZV 2020, 407)). Seite 42 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät des Lkw-Anteils Entlastungswirkungen von 1 bis zu 3 dB(A) erreicht werden. In Bornheim wurden in den letzten Jahren einige Kreisverkehre angelegt (vgl. Steckbriefe) Verkehrsverlagerungen und Lkw-Routenplankonzepte Verkehrsverlagerungen dienen dazu, den Straßenverkehr durch möglichst lärmunsensible Gebiete zu leiten und die sensiblen Bereiche (bspw. Wohngebiete) zu entlasten. Hierzu eignen sich u. a. Routenausweisungen für Durchgangsverkehre, Lkw-Routenführungen und Lkw-Durchfahrtverbote (auch zeitweise) oder Parkleitsysteme. Das Lärmminderungspotenzial leitet sich direkt aus der Verkehrsmengenreduktion ab (bspw. führt eine Halbierung des Verkehrs zu einer Verringerung der Lärmbelastung um 3 dB(A)). Eine verän- derte Fahrzeugzusammensetzung (bspw. Reduktion des Lkw-Anteils durch Lkw-Routenführun- gen) führt zu weiteren zu Lärmentlastungen. So ist innerstädtisch ein Lkw so laut wie 20 Pkw, auf Autobahnen wie fünf (vgl. LAI 2012). Fahrbahnverengungen/Erhöhungen des Fassadenabstandes Durch Straßenumbaumaßnahmen oder auch einfache Markierungsmaßnahmen wird der Abstand von den fahrenden Kfz zur Fassade der angrenzenden Häuser vergrößert, was i. d. R. eine Veren- gung der Fahrbahn zur Folge hat. Beispielsweise führt eine Verdopplung des Fassadenabstandes zur Fahrbahn mit Minderungswirkungen von 3 dB(A) zu deutlich messbaren Erfolgen und Entlas- tungen der Anwohnenden. Weiterhin fördern Verengungen der Fahrbahn auch ein entsprechend geschwindigkeitsangepasstes Verhalten der Autofahrer/-innen, sodass zusätzlich zur Lärmminde- rung durch eine Erhöhung des Fassadenabstandes oftmals auch der Verkehr verlangsamt und – im wahrsten Sinne des Wortes – beruhigt werden kann. Neben Straßenraumumbauten, bspw. durch eine Verbreiterung der Gehwege oder durch den Bau zusätzlicher Längsparkstände, ist eine Fahrbahnverengung bzw. Erhöhung des Fassadenabstan- des auch auf einfache und kostengünstige Weise möglich – zum Beispiel durch die Markierung von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen oder auch Schutzstreifen). Auf diese Weise ergeben sich Synergieeffekte zwischen der Lärmminderungsplanung und der Radverkehrsförderung sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Auch alternierend angeordnetes Parken kann zum einen die Durchfahrgeschwindigkeit senken und zum anderen den Abstand zu den Fassaden vergrößern. Auch diese Maßnahme wurde in Bornheim bereits an mehreren Stellen angewendet. Schallschutzfenster und Schallschutzwände Schallschutzfenster und -wände bzw. -wälle zählen – wie oben bereits erwähnt – zu den passi- ven Lärmschutzmaßnahmen. Sie kommen i. d. R. dann zur Anwendung, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder sinnvoll sind, wenn nur punktuell eine kleine Betroffenenzahl festzustellen ist oder wenn bereits durchgeführte oder geplante Maßnahmen keine ausreichende Lärmminderung gewährleisten. Der Wirkungsgrad von Schallschutzwänden sowie -fenstern ist hoch (Lärmreduzie- rung um bis zu 20 dB(A) bzw. bis zu 30 dB(A)), als reine Symptombekämpfung eignen sie sich je- doch nicht zur nachhaltigen Minderung der Ursache des Verkehrslärms. Die Kosten für Schallschutzfenster tragen zunächst die Wohnungs-/Hauseigentümer/-innen. Für Straßen in der Baulast des Bundes (Autobahnen, Bundesstraßen) bestehen nach Beantragung LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 43 von 69 Planersocietät durch die Eigentümer/-innen Fördermöglichkeiten, die durch die Richtlinien für den Verkehrs- lärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) geregelt werden. Für Nordrhein-Westfalen gibt es ein entsprechendes Förderprogramm des Landesbetriebes Straßen- bau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). In einigen Kommunen gibt es darüber hinaus eigene Schallschutzfenster-Programme, die Fördergrundsätze für die in der Baulast der Kommune liegen- den Straßen regeln. Die Förderung erfolgt in diesem Fall durch kommunale Mittel. In der Vergan- genheit konnten hierzu Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden. Bemessungsgrund- lage für Schallschutzfensterprogramme sind die Lärmbelastungen, die bspw. aus der Lärmminde- rungsplanung hervorgehen. 6.2.1 Konkrete Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Lärmminderung in Bornheim (Steckbriefe) Im Folgenden werden konkrete Maßnahmenempfehlungen für die am stärksten lärmbelasteten Straßenbereiche A-H dargestellt. Die folgenden Steckbriefe zu den einzelnen Straßenabschnitten beinhalten die Informationen aus der Lärmkartierung6 und Daten über die tägliche Verkehrsstärke (Verkehrsbelastung DTV und Schwerverkehrsanteil). Zudem werden verschiedene Informationen zum Umfeld des jeweiligen Straßenabschnitts aufgelistet. Zusätzlich wurden weitere Informationen notiert. Hierzu gehören bspw. Bebauungsarten, Luftbild- abschätzungen über Fassadenabstände und Informationen über das Parken in den Straßen sowie die Nutzung des Straßenraumes neben der Fahrbahn (z. B. Geh- und Radwege). Diese Informatio- nen bieten weitere Anhaltspunkte über Maßnahmenpotenziale zur Lärmminderung. Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden schließlich für jeden Abschnitt wirksame Maßnahmen vorgeschlagen. Dabei sei angemerkt, dass sich alle Straßen in den Schwerpunktabschnitten in der Baulast des Landes bzw. Bundes befinden. Dies bedeutet, dass die Stadt Bornheim keine direkte Handlungsmöglichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen hat, sondern stets die Zustimmung bzw. Entscheidung der übergeordneten Baulastträger maßgeblich sind. Maßnahmenempfehlungen, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeitsreduzierungen und Fahr- bahnsanierungen, wurden daher in der Regel mit dem Hinweis auf „Prüfung“ formuliert. Die Prü- fung bezieht sich insbesondere auf die Erfüllung der erforderlichen gesetzlichen und fachplaneri- schen Voraussetzungen. Zumeist sind zur Umsetzung weitere Prüfschritte – wie z. B. eine Lärm- berechnung nach RLS-19, eine straßenverkehrsrechtliche Prüfung nach StVO sowie die Anhörung ggf. widersprüchlicher Belange – durchzuführen. Die zu erwartende Maßnahmenwirkung bezüglich der Reduktion der Lärmbelastungen entlang der kartierten Straßen werden anhand von allgemein anerkannten, groben Kennwerten in den Steck- briefen abgeschätzt. 6 Angegeben sind die maximalen und mittleren Fassadenpegel je Abschnitt und die Anzahl der Betroffenen in Gebäuden – jeweils mit Fassadenpegeln über dem Beurteilungspegeln (Lden > 70 dB(A)/Lnight > 60 dB(A)) Seite 44 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät In der Tabelle 6 auf Seite 58 werden alle Abschnitte inkl. Maßnahmen, Wirkungs- und Kosten- schätzung gegenübergestellt. Straßen- und Maßnahmensteckbriefe Im Folgenden werden die Straßensteckbriefe zu den priorisierten Abschnitten mit konkreten Maß- nahmenvorschlägen zur Reduzierung der Lärmwirkung dargestellt. Dies sind: • Abschnitt A: Landesstraße L 300 (Elbestraße) Hausnummer 6 bzw. zwischen Rheinstraße und Bahnhof Hersel Landesstraße L 118 (Roisdorfer Straße) zwischen Elbestraße und Ortsausgang Hersel • Abschnitt B: Bundesautobahn A 555 zwischen AS Bornheim/ Alfter und Unterführung Aarweg • Abschnitt C: Landesstraße L 118 (Herseler Straße) zwischen Ortseingang Roisdorf und Bonner Straße östliche Landesstraße L 183 (Bonner Straße) zwischen Güterbahnhofstraße und Herseler Straße bzw. zwischen Grenzstraße 2 und Bon- ner Straße 7 • Abschnitt D: Landesstraße L 182 (Rankenberg/ Heimerzheimer Straße) zwischen Rankenberg 151 und Küppersgasse bzw. Hausnummern 2-3 • Abschnitt E: Landesstraße L 183 (Grünewaldstraße) zwischen Rankenberg und Breniger Straße bzw. Albertus-Magnus-Straße und Bannweg • Abschnitt F: Landesstraße L 183 (Blumenstraße bzw. Pappelstraße) zwischen Ortsausgang Dersdorf und Sandstraße bzw. Pappelstraße 5 und Altenberger Gasse • Abschnitt G: Landesstraße L 183 (Bonn-Brühler Straße) zwischen Schubertstraße und Kreisverkehr bzw. Kreuzstraße und Robert-Stolz-Straße • Abschnitt H: Landesstraße L 183 (Walberberger Straße) zwischen Franz-von-Kempis-Weg bis Frongasse LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 45 von 69 Planersocietät Abbildung 11: Abschnitte mit priorisiertem Handlungsbedarf Quellen: Eigene Darstellung; Kartendarstellung Hintergrund: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Datenquellen: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html und LANUV 2023 https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_TopPlusOpen.html%20und%20LANUV%202023 Seite 46 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abschnitt A1 – Elbestraße (L 300) Hausnummer 6 sowie Rheinstraße bis Bahnhof Hersel 1 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 12.409 Kfz/d 4,77% 50/70 km/h 73,0 dB(A) 69,9 dB(A) 62,8 dB(A) 59,9 dB(A) 40 40 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung • Gewerbe, Einkaufen • Grünflächen, Wald Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-4 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 4-35 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 7-10 m Seitenraum: • gemeinsamer Geh-/Radweg (Radfahrer in beide Richtungen frei); z. T. nur einseitig, wenn vorhanden, dann sehr schmal Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Hersel (Hochbahnsteige) im Gange fördert die ÖPNV-Nutzung, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Prüfung, ob knapp 200 m langer Abschnitt in Fahrtrichtung Bonn mit 70 km/h auf die im Umfeld geltenden 50 km/h gesenkt werden kann ca. 1-2 dB(A) • B-Plan He 09 (in Erstellung): mehr Fahrradabstellanlagen, Lademöglichkeiten für E-Bikes, Station für Leihfahrräder fördert die Nutzung alternativer Verkehrsmittel, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas senken, aber keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 47 von 69 Planersocietät Abschnitt A2 – Roisdorfer Straße (L 118) Elbestraße bis Ortsausgang Hersel 2 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 12.712 Kfz/d 8,47% 50 km/h 70,7 dB(A) 65,3 dB(A) 61,0 dB(A) 55,7 dB(A) 7 7 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung • Gewerbe • Grünflächen, Felder Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 4-8 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6-11 m Seitenraum: • Bahnübergang • Einseitig gemeinsamer Geh-/Radweg (Rad- fahrer in beide Richtungen frei) • Einseitiger Gehweg Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas senken, aber keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell Seite 48 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abschnitt B – A 555 AS Bornheim/ Alfter bis Unterführung Aarweg 3 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 65.828 Kfz/d 9,53% 130 km/h 71,7 dB(A) 68,2 dB(A) 63,1 dB(A) 59,8 dB(A) 2 2 Umfeldnutzung: • Gewerbe • Grünfläche, Wiesen Bebauungsart: • Hallen, Bürogebäude • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 90-105 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • 6-streifige Autobahn • 2 Abfahrtspuren zur AS Bornheim/ Alfter Vorhandener Lärmschutz: • keine Lärmschutzwände • Pflanzenbewuchs Anmerkungen: • Gebäude derzeit überwiegend unbewohnt, die Betroffenenzahl daher sehr gering Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Im Falle erneuter Wohnnutzung wäre ein Vorziehen der nach der Aus- fahrt Bornheim beginnenden Beschränkung auf 100 km/h denkbar, so dass sie bereits auf Höhe der Bleibtreustr. 17 gilt. ca. 1-2 dB(A) • Im Falle erneuter Wohnnutzung sind zudem passive Lärmschutzmaß- nahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte möglich nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 49 von 69 Planersocietät Abschnitt C1 – Herseler Straße (L118) Ortseingang Roisdorf bis Bonner Straße 4 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 8.220 Kfz/d 13,1% 50 km/h 73,8 dB(A) 65,2 dB(A) 62,8 dB(A) 53,9 dB(A) 49 24 Umfeldnutzung: • Wohnen • Gewerbe • Kirche Bebauungsart: • Ein- & Mehrfamilienhäuser • 2-4 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 3-60 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 7-11 m Seitenraum: • z. T. Gemeinsamer Geh-/Radweg, z. T. Radfahrstreifen beidseitig • z. T. Parken • Bushaltestelle Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas senken, aber keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell Seite 50 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abschnitt C2 – Bonner Straße (L183) Güterbahnhofstraße bis Herseler Straße 5 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 9.117 Kfz/d 7,5 % 50 km/h 71,8 dB(A) 66,6 dB(A) 62,2 dB(A) 57,0 dB(A) 128 128 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe Bebauungsart: • Mehrfamilien & Reihenhäuser, 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 2-18 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6-10 m Seitenraum: • Radverkehr im Mischverkehr • z. T. einseitig Parken Grenzstraße 2 bis Bonner Straße 7 9.117 Kfz/d 4,77% 50 km/h 71,1 dB(A) 62,4 dB(A) 61,5 dB(A) 52,9 dB(A) 3 3 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung Bebauungsart: • Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 4-18 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6-8 m Seitenraum: • Radverkehr im Mischverkehr • z. T. einseitig Parken auf der Fahrbahn • beidseitig Gehweg Bestehende, in Umsetzung befindliche oder geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas sen- ken, aber keine rechnerische Wir- kung im Lärmmodell • Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (nach Herabstufung der Straße zur Gemeindestraße) ca. 2-3 dB(A) • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechneri- sche Wirkung im Lärmmodell LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 51 von 69 Planersocietät Abschnitt D – Rankenberg / Heimerzheimer Straße (L182) Rankenberg 151 bis Küppersgasse (außerorts) und Heimerzheimer Str. 2-3 6 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 9.253 Kfz/d 5,68% 50 km/h Lkw und Bus: 30 km/h 71,3 dB(A) 63,6 dB(A) 61,1 dB(A) 53,6 dB(A) 3 3 Umfeldnutzung: • Wohnen • Grünflächen, Felder Bebauungsart: • Ein- & Mehrfamilienhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 4-30 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6-7 m Seitenraum: • Radverkehr im Mischverkehr • einseitig Gehweg Heimerzheimer Str. 2-3 9.253 Kfz/d 5,68% 70 km/h 70,5 dB(A) 67,4 dB(A) 60,9 dB(A) 57,8 dB(A) 2 2 Bebauungsart: • Einfamilienhäuser • 3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 12 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6 m Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeit wurde am Rankenberg für PKW auf 50 km/h, für LKW und Busse bergab ab Schornsberg auf 30 km/h reduziert ca. 2-3 dB(A) geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas senken, aber keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell Seite 52 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abschnitt E – Grünewaldstraße (L183) Rankenberg bis Breniger Straße (außerorts) 7 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 13.319 Kfz/d 2,88% 70 km/h 73,4 dB(A) 69,2 dB(A) 63,5 dB(A) 59,2 dB(A) 9 9 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung; Grünflächen, Felder Bebauungsart: • Einfamilienhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 6-40 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 7-12 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg Albertus-Magnus-Straße bis Bannweg (innerorts) 13.319 Kfz/d 2,88 % 50 km/h 73,8 dB(A) 66,3 dB(A) 63,9 dB(A) 56,0 dB(A) 32 28 Umfeldnutzung: • Wohnen, Gewerbe Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 2-22 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 6-7 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg • alternierendes Parken auf der Fahrbahn Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • Innerorts wurde in 2020 eine Geschwindigkeitsreduzierung durch alternierendes Parken erreicht senkte Lärmbelastung; deutlicher Rückgang der Beschwerden geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: Prüfung weiterer Geschwindigkeitssenkungen von 70 auf 50 km/h: a) zwischen Waldorf und Dersdorf: auf ca. 200 m, Verstetigung des Verkehrsflusses (Vermeidung Beschleunigungs- u. Bremsvorgänge) b) ab Grünewaldstr. 2: ca. 350 m vor bestehender Begrenzung ca. 1-3 dB(A) Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung bestehender Beschränkungen kann Lärmbelastung etwas senken, aber keine rechn. Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 53 von 69 Planersocietät Abschnitt F –Blumenstraße (L183) Ortsausgang Dersdorf bis Sandstraße 8 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 13.319 Kfz/d 2,88 % 50 km/h 73,8 dB(A) 63,6 dB(A) 63,9 dB(A) 53,3 dB(A) 49 49 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung; Gewerbe; Grün Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien- & Reihenhäuser • 1-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 2-22 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): ca. 7-10 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg Pappelstraße 5 bis Altenberger Gasse 8.220 Kfz/d 13,1 % 50 km/h 72,0 dB(A) 60,7 dB(A) 61,0 dB(A) 49,6 dB(A) 5 5 Umfeldnutzung: • Wohnen; Gewerbe Bebauungsart: • Einfamilienhäuser, 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 5-25 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 8-9 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg • z. T. Parken, z. T. Vorgärten Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen Wirkungsabschätzung: • Im ersten Teilabschnitt wurde in 2020 eine Geschwindigkeitsreduzierung durch alternierendes Parken erreicht • Auf Höhe des LIDL (zwischen den Teilabschnitten) wurde eine Geschwindig- keitsreduzierung durch Bau eines Kreisverkehrs erreicht senkt die Lärmbelastung geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • Prüfung weiterer Geschwindigkeitssenkungen von 70 auf 50 km/h zur Verstetigung des Verkehrsflusses zw. Waldorf und Dersdorf (ca. 200 m) und zw. Waldorf und Kardorf (ca. 400 m) ca. 1-3 dB(A) Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung senken, aber keine Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell Seite 54 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Abschnitt G – Bonn-Brühler Straße (L183) Schubertstraße bis Kreisverkehr 9 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 12.625 Kfz/d 1,64 % 50 km/h 70,6 dB(A) 64,9 dB(A) 60,6 dB(A) 54,8 dB(A) 16 16 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung; Gewerbe; Grün Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-4 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: ca. 6-45 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): ca. 8-11 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg • z. T. Parken Kreuzstraße bis Robert-Stolz-Straße 12.625 Kfz/d 1,64 % 50 km/h 72,9 dB(A) 66,5 dB(A) 62,5 dB(A) 56,4 dB(A) 50 50 Umfeldnutzung: • Wohnen, Mischnutzung; Gewerbe Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 2-25 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 8 m Seitenraum: • einseitig gemein. 2-Richtungs-Geh-/Radweg • z. T. Parken auf der Fahrbahn; z. T. Garagen Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsreduzierung durch Kreisverkehr (Teilabschnitt 1) auf Höhe Einkaufszentrum „Am roten Boskoop“ • Geschwindigkeitsreduzierung durch alternierendes Parken (Teilabschnitt 2) senkt die Lärmbelastung geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: - keine - Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung senken, aber keine Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechnerische Wirkung im Lärmmodell LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 55 von 69 Planersocietät Abschnitt H – Walberberger Straße (L183) Franz-von-Kempis-Weg bis Frongasse 10 Kfz-Belastung und Schwerverkehrsanteil in % am Tag zul. Höchst- geschwindigkeit max. Fassadenpegel, mittlerer Fassadenpegel Anzahl Betroffene über Beurteilungspegel Lden Lnight Lden > 70 dB(A) Lnight > 60 dB(A) 12.625 Kfz/d 1,64 % 50/70 km/h 72,7 dB(A) 68,7 dB(A) 62,8 dB(A) 58,8 dB(A) 4 4 Umfeldnutzung: • Wohnen; Gewerbe; Grün Bebauungsart: • Ein-, Mehrfamilien & Reihenhäuser • 2-3 Geschosse Fassadenabstand zur Fahrbahn: • ca. 3-27 m Fahrbahnbreite (Regelquerschnitt): • ca. 7-8 m Seitenraum: • einseitig gemeinsamer Geh-/Radweg (Radfahrer in beide Richtungen frei) • z. T. Parken; Pflanzenbewuchs Bestehende oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen Wirkungsabschätzung: - keine - geplante Maßnahmen: Wirkungsabschätzung: • Prüfung, ob Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h ab der Einmündung Hauptstraße (Höhe Kitzburg) bis Franz-von-Kempis- Weg 1 (ca. 150 m) gesenkt werden kann ca. 1-3 dB(A) Maßnahmenempfehlungen des LAP: Wirkungsabschätzung: • Geschwindigkeitsbeschränkung: Einsatz von Dialogdisplays als Anreiz zur besseren Einhaltung der bestehenden Beschränkungen kann Lärmbelastung senken, aber keine Wirkung im Lärmmodell • Einbau von lärmoptimierter Asphaltdecke (LOA) ca. 2-3 dB(A) • Passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte nur im Gebäude, keine rechneri- sche Wirkung im Lärmmodell Seite 56 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 6.3 Mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung Im Folgenden werden Maßnahmen zur Lärmminderung vorgestellt, die gegebenenfalls nicht in den nächsten 5 Jahren (bis zur Erstellung eines neuen LAPs) zu realisieren bzw. in ihrer Wirkung zu greifen sind, jedoch mittel- bis langfristig anzustreben sind. Mittel- bis langfristige Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsnetz: Größere Straßenbaumaßnahmen sind im Bornheimer Stadtgebiet aktuell im betreffenden Zeit- raum nicht geplant. Mittel- bis langfristig ist allgemein jedoch die lärmmindernde Regelbauweise mit lärmoptimiertem Asphalt im Hauptstraßennetz zu empfehlen. Basierend auf bisherigen Erkenntnissen über die Bauweisen ist die Verwendung von OPA innerört- lich nicht ratsam. Stattdessen sollte, insbesondere bei Fahrbahnerneuerung, der Einsatz von LOA oder anderen lärmmindernden Fahrbahnoberflächen geprüft und der aktuelle Stand der For- schung berücksichtigt werden (vgl. Kapitel). Mittel- bis langfristige Strategien Zu den mittel- bis langfristigen Strategien der Lärmminderung gehört die konsequente Berück- sichtigung von Lärmschutz in allen lärmrelevanten Planungen (siehe Kapitel 6.1). Hierzu gehören insbesondere die Berücksichtigung von Lärmemissionen und -immissionen im Flächennutzungs- plan und zugehörigen Umweltbericht, bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplä- nen, in der Flächennutzungsplanung sowie bei konkreten verkehrsintensiven Einzelvorhaben. Flächenneudarstellungen/-änderungen in Bauleitplänen sollten bspw. • auf ihre Sensibilität hinsichtlich des Lärms und ihre Lage im Bereich bestehender Lärmbe- lastungen überprüft werden, • hinsichtlich ihrer Lärmwirkungen (bspw. durch Quell- und Zielverkehre auf die Umge- bung) untersucht werden, • im Falle von Wohngebieten oder sonstigen wichtigen Quellen/Zielen des Verkehrs mög- lichst an den ÖPNV-Achsen orientiert werden, • durch eine verstärkte Mischnutzung, Innenentwicklung und Orientierung zu wichtigen Inf- rastrukturen (bspw. Güter des täglichen Bedarfs, Bildung) zu einer Stadt der kurzen Wege beitragen. Des Weiteren sollte von Seiten der Stadt eine zukunftsorientierte und integrierte Verkehrsent- wicklung angestrebt werden, die auf eine Stärkung des ÖPNV, des Radverkehrs und Fußverkehrs setzt, eine leistungsfähige, jedoch verträgliche Abwicklung des Kfz-Verkehrs vorsieht sowie ein verstärktes Mobilitätsmanagement zum Ziel hat. Diese Zielfelder tragen zur Vermeidung und Verringerung des Kfz-Verkehrs bei und verhelfen zu einer verträglicheren Abwicklung des weiterhin nötigen Verkehrs. Verringerungen des Kfz-Ver- kehrsaufkommens und Verkehrsberuhigungen wirken direkt lärmmindernd. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 57 von 69 Planersocietät 6.4 Wirksamkeitsanalyse und finanzielle Informationen Zur Bewertung der im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen sollen entsprechend den in der Anlage zur Umgebungslärmrichtlinie genannten Mindestanforderungen – soweit möglich – Schätzwerte für die Reduzierung der Lärmbelastung aufgrund der angesetzten Maßnahmen und zur veränder- ten Zahl der betroffenen Personen formuliert werden. Dabei gehen nicht alle relevanten Minderungsparameter in die Berechnungen der Lärmkartierung ein, obwohl die Maßnahmen durchaus eine konkrete Entlastung der Bevölkerung darstellen kön- nen. So werden z. B. in der Lärmkartierung keine Lärmfolgen durch ggf. häufige Geschwindig- keits-überschreitungen berücksichtigt. Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle, wie Blitzanla- gen oder Lärmdisplays, aber auch die Reparatur klappernder Kanaldeckel und passiver Lärm- schutz am Gebäude (z. B. Fenster) haben im Rechenmodell also keine Auswirkung auf die Pegel- werte und Betroffenenzahlen. Auch verkehrsreduzierende, gesamtstädtische Konzepte oder Planungen zu alternativen Verkehrs- mitteln (z. B. eine neue Buslinie oder ein Radweg) sind in ihrer Wirkung auf die Kfz-Verkehrs- menge eines konkreten Straßenraums schwer zu beziffern. Für die klassischen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung (u. a. Temporeduzierung, Fahrbahnober- flächen, Verbreiterung der Seitenräume) gibt es hingegen gut erforschte Erfahrungswerte zu den zu erwarteten Wirkungsspannen. Auch hier bleibt jedoch die genaue Wirkung abhängig von sehr vielen individuellen, lokalen Faktoren, sodass es sich insgesamt um grobe Schätzungen handelt. Ferner wird die Wirkung auf alle Menschen entlang der kartierten Abschnitte, die nicht von Lärm- pegeln über den kartierten Grenzwerten und Beurteilungspegeln betroffen sind, außer Acht gelas- sen. Diese könnte – sofern viele Personen niedrigeren Lärmpegeln ausgesetzt sind – in Summe durchaus positiv relevant sein. Insgesamt wird durch die allein rechnerische Wirkungsermittlung die tatsächliche Lärmentlastung tendenziell also eher unterschätzt, die verfügbaren Möglichkeiten im Rahmen der Lärmaktionspla- nung sind jedoch begrenzt. Wirkungsschätzung Im Folgenden wurden die zu erwartenden Wirkungen der in Kapitel 6.2.1 empfohlenen Maßnah- men zusammengefasst dargestellt. Wie eingangs beschrieben, werden dabei nicht alle Maßnah- men rechnerisch berücksichtigt, sondern nur diejenigen, die im Rahmen der Lärmkartierung eine berechenbare Wirkung erzielen und für die grobe Wirkungsspannen bekannt sind. Da keine erneute Berechnung der Lärmkartierung für den Maßnahmenfall erfolgt, konnte keine rechnerische Beurteilung möglicher Maßnahmenkombinationen und Wechselwirkungen durchge- führt werden. Denn die für eine Einzelmaßnahme benannten Wirkungswerte und -spannen sind in der Regel nicht durch schlichte Addition zu kombinieren. Auch hier wirken vielfältige Aspekte mit ein (z. B. Lärmreflexionen oder die logarithmische Pegelskala). Ohne eine erneute Berechnung ist auch keine Aussage zur konkreten Reduktion der Betroffenenzahlen möglich. Hinweise bieten hier allerdings die in den Steckbriefen benannten maximalen Fassadenpegel und Betroffenenzahlen, auf die eine Entlastung wirken könnte. Seite 58 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Kostenschätzung und finanzielle Einordnung Außerdem wird der zu erwartenden Wirkung eine Schätzung der aus derzeitiger Sicht für die Um- setzung der Maßnahmen abzusehenden Kosten gegenübergestellt. Dies kombiniert ergibt das Kosten-Wirkungsverhältnis, welches eine der Grundlagen der Bewertung und Abwägung sein soll. Zur Abschätzung der Kosten wurden folgende, grobe Kostensätze verwendet. Dargestellt sind die reinen Planungs-, Installations- bzw. Baukosten der berechneten Maßnahmen. Es handelt sich um eine sehr grobe Vorabschätzung ohne Kenntnis der genauen Umsetzungsdetails. Folgende pau- schale Kostenansätze wurden verwendet: • Lärmmindernder Belag, Mehrkosten bei Sanierung Länge [m] * Fahrbahnbreite [m] * 22 € • Reduktion der Geschwindigkeit (Grundprüfung und Beschilderung): ca. 3.000 €/Abschnitt (ohne Kosten für zusätzliche Lärmberechnungen, z. B. nach RLS-19) • Verkehrsberuhigende Straßenraumgestaltung: ca. 15.000 €/Beet (beispielhaft hier die Herstellung zweier wechselseitiger Baumbeete) • Geschwindigkeitsdisplay (Neuanschaffung mit Einbau und Anschluss): ca. 6.000 €/Stk. Tabelle 6: Zusammenfassung der Maßnahmenwirkung, -kosten und Betroffenen Abschnitt/ Straße geschätzte Gesamtkosten geschätzte Minderungswirkung (Einzelmaßnahmen, nicht addierbar) ∑ Betroffene (im Bestand) Lden > 70 dB Lnight > 60 dB Abschn. A1: L 300 Elbestraße ca. 200.200 € + ca. 24.000 € -2-3 dB durch lärmreduzierten Fahrbahnbelag (1,3 km); Lärm-/Tempodisplays (4 Stück) 40 40 Abschn. A2: L 118 Roisdorfer Straße ca. 77.000 € + ca. 12.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (500 m); Lärm-/Tempodisplays (2 Stück) 7 7 Abschn. B: A 555 AS Bornheim/Alfter bis Aarweg ca. 3.000 € -1-2 dB durch Vorziehen der abschnittsweisen Temporeduzierung auf 100 km/h (2) (2) Abschn. C1: L 118 Herseler Straße ca. 92.400 € + ca. 12.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (600 m); Lärm-/Tempodisplays (2 Stück) 49 24 Abschn. C2: L 183 Bonner Straße ca. 154.000 € + ca. 24.000 € + 3.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (1 km); Lärm-/Tempodisplays (4 Stück); Prüfung auf Einführung Tempo 30 131 131 Abschn. D: L 182 Rankenberg, Heimerz- heimer Str. ca. 184.800 € + ca. 24.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (1,2 km); Lärm-/Tempodisplays (4 Stück) 5 5 Abschn. E: L 183 Grünewaldstraße ca. 184.800 € + ca. 24.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (1,2 km); Lärm-/Tempodisplays (4 Stück) 41 37 Abschn. F: L 183 Blumenstr., Pappelstr. ca. 215.600 € + ca. 24.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (1,4 km); Lärm-/Tempodisplays (4 Stück) 54 54 Abschn. G: L 183 Bonn-Brühler Straße ca. 338.800 € + ca. 36.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (2,2 km); Lärm-/Tempodisplays (6 Stück) 66 66 Abschn. H: L 183 Walberberger Straße ca. 77.000 € + ca. 12.000 € -2-3 dB durch lärmred. Fahrbahnbelag (500 m); Lärm-/Tempodisplays (2 Stück) 4 4 Summe ca. 1,7 Mio. € Einzelwirkungen zw. -2 und -3 dB 357* 327* ergänzend können an allen Abschnitten passive Lärmschutzmaßnahmen zu Entlastungen innerhalb der Gebäude führen. Diese sind individuell entspr. der Möglichkeiten zu prüfen. Fahrbahnbreiten wurden pauschal mit 7 m angesetzt; *: durch Überschneidung der Betroffenheiten der einzelnen Ab- schnitte ergeben sich in Summe leicht abweichende Personenzahlen, als gesamtstädtisch betroffen sind (vgl. Tab. 1+2). Die Gesamtsummen wurden daher an dieser Stelle reduziert. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 59 von 69 Planersocietät Zusammenfassend für die untersuchten Straßen sind die in der Tabelle dargestellten Kosten-Wir- kungsverhältnisse zu erwarten. Darin werden die geschätzten Gesamtkosten der kalkulierbaren Maßnahmen addiert, die geschätzten Wirkungsspannen der Einzelmaßnahmen benannt (hierbei sind keine Kombinationseffekte berücksichtigt) und die Summe der heute dort über den Auslöse- werten (70 bzw. 60 dB) betroffenen Menschen für den Gesamttages- (Lden) und Nachtzeitraum (Lnight) benannt. Die geschätzten Kosten für alle in den Steckbriefen genannten Maßnahmen betragen gemäß einer Grobabschätzung rund 1,7 Millionen Euro (sofern denn auch alle Fahrbahnabschnitte entsprechend saniert werden würden). Davon entfällt der größte Teil allerdings auf übergeordnete Baulastträger, nur ein kleiner Anteil (rd. 192.000 € für den Erwerb und Aufbau von max. 32 Tempodisplays) würde von der Stadt Born- heim getragen werden. Die Anzahl der Displays ist eine vorläufige Schätzung basierend auf der Annahme je bebautem Abschnitt ein Display je Fahrtrichtung aufzustellen. Nach Begutachtung der Örtlichkeiten kann diese Zahl angepasst werden. Durch die Maßnahmen würde rd. 330-360 Menschen geholfen werden, die heute über die Beur- teilungspegel hinaus belastet sind. Überschlägig könnten sie um etwa 2-3 dB (bei Umsetzung der Maßnahmen) entlastet werden. Durch Kombination der vorgeschlagenen Maßnahmen und Kopp- lung mit weiteren gesamtstädtischen Effekten (z. B. Reduzierung der Kfz-Fahrten) kann die vo- raussichtliche Entlastung ggf. auch höher liegen. Anhand der heutigen maximalen Gebäudepegel kann also davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der heute über den Auslösepegeln Betroffenen eine Betroffenheitsstufe niedriger ein- gestuft werden könnte. Und auch Betroffenen mit geringeren Pegelwerten entlang der Straßenab- schnitte würden natürlich von den Verbesserungen profitieren. Die wirksamste Maßnahme würde das Aufbringen lärmarmer Fahrbahnoberflächen darstellen. Aufgrund der insgesamt geringen Betroffenenzahlen ist jedoch davon auszugehen, dass die für die untersuchten Hauptverkehrsstraßen zuständigen Baulastträger (Land und Bund) eine solche Maßnahme nur im Rahmen von ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten prüfen und bei positiver Prüfung durchführen werden. Die diesbezüglichen Planungen sind nicht bekannt, weshalb die Um- setzungsperspektive nicht einschätzbar ist. Seite 60 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 6.5 Umsetzung & Ergebniskontrolle der Lärmaktionsplanung Die Lärmkartierung sowie die Aktionspläne werden nach den Richtlinien der Umgebungslärmricht- linie alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dementsprechend sind die Lärmkartie- rung im Jahr 2028 erneut durchzuführen sowie die Aktionsplanung im Jahr 2029 zu evaluieren. Im Rahmen der Kartierung werden der Straßen- und Schienenverkehrslärm auf Basis der jeweils dann aktuellen Verkehrsbelastungen ermittelt und die Lärmbetroffenheiten neu berechnet. Auf dieser Grundlage können die Wirkungen der bis dahin durchgeführten Maßnahmen im Vergleich zur heutigen Lärmkartierung ermittelt werden (sofern es keine erneuten Änderungen im Berech- nungsverfahren gibt). In die weitere Aktionsplanung sind diese Erkenntnisse einzubeziehen. Hinweise zur Realisierung der Maßnahmen In Bezug auf die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ist insbesondere zu beachten, dass die Lärmaktionsplanung in erster Linie ein Instrument des gebietsbezogenen Lärmschutzes darstellt. Die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen erfolgen auf Grundlage bestehender nationa- ler Vorschriften (vgl. Kapitel 4.2). Der § 47d Abs. 6 BImSchG enthält keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung bestimm- ter Maßnahmen im Rahmen des LAP, sondern verweist auf spezialgesetzliche Eingriffsgrundlagen. Der LAP ist also mit seinen Maßnahmen den Vorgaben aus den spezialgesetzlichen Grundlagen und einschlägigen Gesetzen (z. B. der StVO bei Temporeduzierungen) untergeordnet. Ein Rechts- anspruch auf Maßnahmenumsetzung besteht nicht. Zudem handelt es sich bei den kartierten Straßen um Hauptverkehrsstraßen, die nicht in der Bau- last der Stadt Bornheim liegen. Bei der Umsetzung und letztendlichen Beurteilung von Maßnah- menprioritäten sind die jeweiligen Baulastträger (z. B. Kreis, Land, Bund) im Rahmen ihrer durch die spezialgesetzlichen Grundlagen vorgegebenen Möglichkeiten und übergeordneten Priorisie- rungen zuständig. Die Stadt sollte sich jedoch aktiv dafür aussprechen, die Maßnahmen im Sinne der Lärmaktions- planung ins Bewusstsein zu holen und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu realisieren. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 61 von 69 Planersocietät 7 Analyse „Ruhiger Gebiete“ Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist neben der Reduzierung des Straßenverkehrslärms und des Lärms, von dem die Anwohnenden betroffen sind, der Schutz von sogenannten „Ruhigen Gebie- ten“. In der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung wurden die Kommunen aufgefordert, Ruhige Gebiete auszuweisen. Die Auswahl und Festlegung der Ruhigen Gebiete sind in das Ermessen der zustän- digen Behörde (in NRW die Kommunen) gestellt. Die Ausweisung Ruhiger Gebiete ist als eine Vorsorgeplanung zu verstehen. Das Ziel muss nicht zwangsläufig sein, diese Gebiete von Lärm zu befreien oder den Lärm zu mindern. Unter Umstän- den kann für ein Ruhiges Gebiet auch die Zielvorgabe gelten, eine zukünftige Lärmzunahme zu verhindern. Ruhige Gebiete können sowohl innerstädtische Freiflächen oder bebaute Flächen als auch kleinere und größere Freiflächen außerhalb einer Stadt sein. Bisher existieren noch keine festgelegten Kri- terien, die zur Bestimmung von Ruhigen Gebieten herangezogen werden können. Die Umge- bungslärmrichtlinie unterscheidet lediglich zwischen „Ruhigen Gebieten in Ballungsräumen“ und „Ruhigen Gebieten auf dem Land“, ohne konkrete weitere Hinweise zu geben. Zur Bestimmung von Ruhigen Gebieten werden daher augenblicklich noch qualitative Kriterien herangezogen, ins- besondere, da in den meisten Kommunen keine flächendeckende Lärmkartierung erfolgt. In der Literatur lässt sich die mögliche Lärmbelastung für ein „ruhiges Gebiet“ mit einem Lden von etwa 40 dB(A) bis maximal 55 dB(A) beziffern. Diese akustischen Kriterien sind nicht auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung zu bewerten. Eine hierzu erforderliche flächige „Komplettkartierung“ würde nicht im Verhältnis stehen und es wäre neben einem erheblichen – wenn nicht sogar na- hezu unmöglichen – Datenbeschaffungsaufwand zudem der Berechnungs- und Auswertungsauf- wand seitens der Stadt Bornheim notwendig. In der Stadt Bornheim lassen sich anhand der vorliegenden Lärmkartierungen also keine geeigne- ten Aussagen treffen, weshalb in dieser Runde der Lärmaktionsplanung auf die Ausweisung sol- cher Gebiete verzichtet wird. Statt einer „Festsetzung bzw. festen Ausweisung“ von „ruhigen Gebieten“ auf Basis von berechne- ten Mittelungspegeln, kann das Ziel einer Identifizierung ruhiger Gebiete – im Sinne von Ruhe- und Erholungszonen – ebenso die Erhöhung der Erholungsfunktion bzw. der Aufenthaltsqualität sein. Da hier das subjektive Empfinden die Qualität des „Rückzugsortes“ deutlich beschreiben kann, kann die Befragung und Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Ermittlung „ruhiger Gebiete“ als ein grundlegend wichtiger Faktor genannt werden. Die Beteiligung im Rahmen der Offenlage wurde dazu genutzt, Hinweise aus der Bevölkerung zu ruhigen Gebieten zu erhalten. Stellungnahmen dazu sind jedoch nicht eingegangen und auch die Träger öffentlicher Belange haben sich nicht zu möglichen Gebieten in Bornheim geäußert. Aus den genannten Gründen wird daher auf die Ausweisung von ruhigen Gebieten im LAP 4 der Stadt Bornheim verzichtet. Seite 62 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 8 Zusammenfassung Das vorliegende Dokument stellt den Lärmaktionsplan der Stufe 4 der Stadt Bornheim dar. Zu des- sen Aufstellung ist die Kommune durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflich- tet. Bis zum 18.07.20224 muss der LAP politisch beschlossen sein und an das Land bzw. die EU gemeldet werden. Der Lärmaktionsplan definiert Handlungsbedarfe bezüglich der gebietsbezogenen Lärmbelastung und schlägt Maßnahmen vor, mit denen Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen geschützt und die Lärmbelastung verringert werden soll. Betrachtet wird dabei der Straßenverkehrslärm. Die zu untersuchenden Straßen werden, basierend auf ihrer Klassifizierung und der Verkehrsbe- lastung, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgelegt und hin- sichtlich ihrer Lärmbelastung kartiert. Dies sind: • Bundesautobahn A 555 und • Landesstraße L 118, L 182, L 183, L 190 (zw. Stadtgrenze Wesseling und östl. Sechtem), L 192, L 281 und L 300 (südöstlich L 118 bis Stadtgrenze zu Bonn) Mittels einer EU-weit einheitlichen Methodik wird die Ausbreitung des Verkehrslärms berechnet und in Dezibel-Pegeln (dB) an den Fassadenpunkten angegeben. Hierfür existieren definierte Lär- mindizes, die die Lärmbelastung zu unterschiedlichen Tageszeiten abbilden. Für den LAP am ent- scheidendsten sind die Lärmindizes Lden (ganztägig) und Lnight (22-6:00 Uhr). Ab wieviel Dezibel ein prioritärer Handlungsbedarf besteht, wird über sogenannte Beurteilungspe- gel festgelegt. Für Bornheim werden für den Lden 70 db(A) und den Lnight 60 db(A) angesetzt. Entlang der durch das LANUV kartierten Straßenabschnitte sind in Bornheim ganztägig und nachts jeweils 0,7 % der Bornheimer Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm über dem Beurteilungspe- gel (Lden > 70 dB(A) bzw. Lnight > 60 dB(A)) ausgesetzt. Von Lärmwerten über Lden > 60 dB(A) bzw. Lnight > 50 dB(A) sind rund 5-6 % der Bevölkerung betroffen. Somit leiden laut Berechnungen des Ministeriums insgesamt in Bornheim (entlang der kartierten Straßen) rd. 862 Menschen gesundheitlich unter der starken Lärmbelastung, weitere rd. 176 leiden unter starken Schlafstörungen und rechnerisch 2 Personen haben ein erhöhtes Risiko, ischämische Herzerkrankungen durch die dauerhafte Lärmbelastung zu entwickeln. Gründend auf diesen Betroffenheiten wurden Maßnahmen und Strategien entwickelt, um den Lärm an den betrachteten Straßen zu reduzieren. Dafür wurden Steckbriefe für die prioritären Ab- schnitte aufbereitet, die neben Information zu Umfeld, Betroffenenzahlen und Verkehrsdaten kon- krete Maßnahmenvorschläge und Abschätzungen zu deren Wirkung enthalten. Es gibt leider wenig starke Maßnahmen, die die Situation der besonders stark betroffenen Bevöl- kerungsteile verbessern könnten. Möglich sind v. a. weitere Geschwindigkeitsreduzierungen (die z. T. bereits geprüft werden) und das Aufbringen lärmmindernder Oberflächen. Beide Maßnahmen bedürfen jedoch weiteren Prüfungen durch die zuständigen Baulastträger. Die Stadt Bornheim kann hierbei keine eigene Entscheidung festschreiben. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 63 von 69 Planersocietät Eine simple Maßnahme, die die Stadt selbst in der Hand hat, ist die Installation von Geschwindig- keits- und Lärmdisplays. Dies kann zu einer achtsameren und angepassten Fahrweise beitragen und somit einen Teil der grundlegenden Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsverstöße abmin- dern. Abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten an den Gebäuden kommen zudem passive Lärm- schutzmaßnahmen in Betracht, die zumindest innerhalb der Wohnräume den Verkehrslärm von außen reduzieren können. Zu diesen Einzelmaßnahmen kommen generell strategisch ausgerichtete, langfristige Maßnahmen und Konzepte, die die Pkw-Nutzung und somit den Lärm stadtweit nachhaltig reduzieren sollen. Ruhige Gebiete - die als Rückzugsmöglichkeiten für Bevölkerung und Natur dienen und vor weite- rer Lärmzunahme geschützt werden sollen - wurden im Bornheimer LAP nicht ausgewiesen. Eine flächendeckende Kartierung liegt als Bewertungsgrundlage nicht vor. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu möglichen ruhigen Gebieten sind nicht eingegangen. Die Gesamtkosten für die kalkulierten Maßnahmen werden auf rd. 1,7 Millionen Euro geschätzt, allerdings nur im Falle einer kompletten Realisierung der Oberflächenanpassungen. Der Großteil dieser Summe verteilt sich auf die zuständigen Baulastträger und ist stark abhängig von der ge- nauen Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahme. Lediglich rd. 192.000 € davon würden (für den Erwerb und Aufbau von max. 32 Tempodisplays) von der Stadt Bornheim getragen werden müssen. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Prüfung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen so- wie Umgestaltungen im Straßenraum an Gemeindestraßen. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Durchsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan in der Regel nicht. Durch den Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Maßnahmen allerdings von den planenden Fachämtern und Behörden in ih- ren Abwägungs- und Entscheidungsprozessen mit aufzunehmen. Seite 64 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät 9 Quellenverzeichnis Kramer 2024 - Kramer Schalltechnik: Erstbericht zur Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktions- planung Stufe 4 Stadt Bornheim. Sankt Augustin 2024 LAI 2012 - Hinweise zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung vom 18. Juni 2012. LAI 2022 - Hinweise zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung vom 19. September 2022. MLUR (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Hol- stein (Hrsg.): Leitfaden für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungs- lärmrichtlinie. Kiel MUNLV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) 2008: Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen – Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Düsseldorf MUNLV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) 2008b: Lärmaktionsplanung - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1; v. 7.2.2008. Düsseldorf UBA (Umweltbundesamt) 2008: Silent City – Handbuch Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öf- fentlichkeitsbeteiligung. Berlin UG – Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Website Umgebungslärm NRW: www.umgebungslaerm.nrw.de LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 65 von 69 Planersocietät 10 Anhang Darstellung des Ablaufs und der Rückmeldungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Lärmaktionsplanung Stufe 4 – Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung Datum Maßnahme interner Vorlauf bis Sept. 2023 Überlegungen zur Form der Öffentlichkeitsbeteiligung, Klärung der Rechtslage zu Rede- recht in Rat und Ausschüssen, Einrichtung der E-Mail-Adresse laerm@stadt-bornheim.de 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung 18.09.2023 Aufruf zu Stellungnahmen mit Link zu den Lärmkarten per Pressemitteilung und Veröffentlichung im Internet 25.09.2023 Schreiben an die 14 Ortsvorsteher*innen mit den Bitten um Mitteilung aller bedeutenden Lärmprobleme, die ihnen in ihrer Ortschaft bekannt sind und um Beteiligung an der Sitzung des UKLWN am 22.11.2023, bei der ihnen der Ausschuss Rederecht einräumen soll. 28.09./ 15.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Stadtentwicklungsausschuss: Information über die 4. Runde der LAP (Vorlage Nr. 572/2023-12) bis 22.11.2023 keine Meldungen von Bürger*innen über Lärmbelästigungen (weder telefonisch noch per Mail noch schriftlich noch persönlich), drei Meldungen von Ortsvorstehern (davon eine Fehlanzeige), s. Aufstellung nächste Seite 22.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur: Information über das Ergeb- nis des Aufrufs zu Stellungnahmen und die Rückmeldungen der Ortsvorsteher, aufgrund der geringen Anzahl in der Vorlage zitiert (Vorlage Nr. 675/2023-12). Auch die als Ausschussmitglieder anwesenden Ortsvorsteher von Brenig und Uedorf haben keine Meldungen zu ihren Ortschaften. bis 30.01.2024 weiterhin keine Meldungen von Bürger*innen über Lärmbelästigungen (weder telefonisch noch per Mail noch schriftlich noch persönlich) 20.+ 21.02. 2024 13.03.2024 Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Rat Stadtentwicklungsausschuss: Information über den Sachstand der Lärmaktionsplanung und die bevorstehende 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage Nr. 076/2024-12) 01.03.- 28.04.2024 Möglichkeit, auf der Plattform Beteiligung.NRW.de im Meldeverfahren der Stadt Bornheim (4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bornheim | Be- teiligung NRW Stadt Bornheim) auf ein konkretes Lärmproblem hinzuweisen oder Vor- schläge zur Minderung einer Lärmbelastung zu machen. 30.04.- 27.05.2024 2. Öffentlichkeitsbeteiligung: Offenlage des Entwurfs des LAP-Berichts auf der Plattform Beteiligung.NRW.de im Meldeverfahren der Stadt Bornheim und in gedruckter Form im Rat- haus sowie Aufruf zu Stellungnahmen der TöBs. Keine Eingaben aus der Öffentlichkeit, sechs Stellungnahmen der TöBs. https://beteiligung.nrw.de/portal/Bornheim/beteiligung/themen/1005646 https://beteiligung.nrw.de/portal/Bornheim/beteiligung/themen/1005646 Seite 66 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Eingaben der Ortsvorsteher: Ortsvorsteher Düx, Kardorf: • Auf der K33 Beschilderung nach Bonn über den Zweigrabenweg, durch den ein vermeidba- rer Durchgangsverkehr mit Lärmbelästigung über die Lindenstraße in Kardorf zur L183 ge- führt wird. Im Übrigen im Einmündungsbereich Lindenstraße/ L183 keine weiterführende Beschilderung in Richtung Bonn. Ortsvorsteher Feldenkirchen, Merten: • Heinrich-Böll-Platz und Klostergarten (Gebiet GFO): Lärm durch Treffen von Jugendlichen. In jüngster Vergangenheit haben Gespräche mit allen Beteiligten zur Verbesserung des Lärmschutzes beigetragen. • Treppenaufgang Mittweidaer Straße/Auf dem Mohlenberg und Gehwegfläche vor den Häusern Kirchstr. 15 – 19: ständige Beschwerden der Anwohner über Lärmbelästigung und Vermüllung. • Griegstraße (Nähe Sportplatz): überdimensionale Nutzung der Lautsprecheranlage des Fußballplatzes im Hinblick auf Dauer und Lautstärke. Laut Genehmigung m. E. nur für Mannschaftsaufstellung und Spielstandansage und ähnliches, den rein sportlichen Bereich betreffend, angedacht, woran der Verein sich nach Aussage der Anwohner leider nicht hält. -> Hierzu Stellungnahme des Ordnungsamtes: Die von der Lautsprecheranlage der Sport- stätte ausgehenden Geräusche sind nach LImSchG zulässig. Die Sportanlage hat eine Bau- genehmigung. Der Wettkampfbetrieb gilt als privilegiert. .... Wir haben dort bei vollem Liga- betrieb Messungen durchgeführt und konnten keine Überschreitung zulässiger Lärmpegel feststellen. Ortsvorsteher Schlösser, Walberberg: • In Walberberg keine weiteren außerordentlichen Lärmprobleme bekannt. Ortsvorsteher*innen der weiteren 11 Ortschaften (Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Hersel, Roisdorf, Rösberg, Sechtem, Uedorf, Waldorf, Widdig): keine Meldungen LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 67 von 69 Planersocietät Synopse und Kommentierung der Stellungnahmen aus der Offenlage (2. Öffentlichkeitsbeteiligung) des LAP-Entwurfs vom 30.04.2024 bis 27.05.2024 Im Rahmen der Offenlage wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 6 Stellungnah- men seitens von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Zusätzlich fand eine verwaltungs-in- terne Ämterbeteiligung der Stadt Bornheim statt. Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit (seitens der Bürger:innen) Es wurden keine Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit (seitens Bürger:innen) abgegeben. Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die beteiligten TöBs und deren Rückmeldungen: Institution Stellungnahme Datum Stellungnahme Inhalt Häfen- und Güterverkehr Köln AG - - Stadtwerke Bonn GmbH, Betriebsplanung 22.05.24 keine Bedenken Kölner Verkehrs-Betriebe AG 07.05.24 Eingangsbestätigung - Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel 23.05.24 s. Stellungnahme Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) - - Autobahn GmbH - - Fernstraßen-Bundesamt 22.05.24 keine Betroffenheit Eisenbahn-Bundesamt 23.05.24 redaktionelle Hinweise Stadt Bonn - - Gemeinde Alfter - - Gemeinde Swisttal - - Gemeinde Weilerswist - - Stadt Brühl - - Stadt Wesseling 13.05.24 keine Anregungen Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 27.05.24 keine Anregungen Bezirksregierung Köln, Abteilung 5: Umwelt und Arbeitsschutz - - Die einzelnen Stellungnahmen werden im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben und (bei Bedarf) kommentiert: Seite 68 von 69 LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Planersocietät Stellungnahme Stadtwerke Bonn GmbH, Betriebsplanung Seitens der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH bestehen keine Bedenken zum Entwurf des LAP Stufe 4. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel Der Bericht zum LAP liegt vor im Entwurf vom April 2024. In der Umgebungslärmkartierung erfasst und im LAP der Stadt Bornheim berücksichtigt, sind folgende Straßen in der Zuständigkeit von Straßen.NRW: L 118, L 182, L 183, L 190, L 192, L 281, L 300. Unter 6.2.1 des LAP-Berichtes, werden konkrete Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung aufge- führt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen 3 Themenfelder, welche die Belange von Straßen.NRW als Straßenbaulastträger berühren: a) Geschwindigkeitsbegrenzung b) Einbau von lärmoptimiertem Asphalt als Fahrbahndecke c) passiver Lärmschutz an Gebäuden mit Überschreitung der Auslösewerte (für Lärmsanierung) Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: - zu a): Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine straßenverkehrsrechtliche Anord- nung handelt. Nach den Grundsätzen der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen insbesondere in Betracht, wenn der Beurteilungspegel am Immissionsort die jeweiligen Richtwerte der v. g. Richtlinie überschreiten und der Pegel durch die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindes- tens 3 dB(A) (Hörbarkeitsschwelle) gesenkt werden kann. Die Darstellungen der Lärmsituation in den Lärmkarten der Lärmaktionsplanung sind hierfür nicht ausreichend. Maßgebend ist hier nach wie vor die Berechnungsvorschrift nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS- 90. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz, liegen im Zuständigkeitsbereich der jewei- ligen Anordnungsbehörde. Diese führt ein Verfahren nach § 45 der StVO durch, in welchem auch der Straßenbaulastträger beteiligt wird. Dieser gibt dann, bezogen auf den Einzelfall, eine Stellung- nahme ab bei der er die Funktion der Straße entsprechend Widmung im Blick zu halten hat. Der Einsatz von Dialogdisplays liegt nicht in der Zuständigkeit von Straßen.NRW. - zu b): Das Programm der Sanierungsmaßnahmen, im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulast- trägers, wird jährlich nach Priorität festgelegt. Sobald eine Deckensanierung in einem betroffenen Abschnitt ansteht, wird auch die Möglichkeit des Einsatzes von lärmmindernden Fahrbahnoberflä- chen geprüft. Art und Umfang werden aber erst zu diesem Zeitpunkt festgelegt. - zu c): Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Hauses im Lärm-Umfeld einer Straße beim zu- ständigen Straßenbaulastträger eine Überprüfung der Lärmsituation an seinem Haus beantragen. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel am Objekt mittels einer schall- technischen Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) errechnet und denen von Land NRW bzw. Bund festgeschriebenen Auslösewerten für Lärmsanierung gegen- übergestellt. Eine Überschreitung der Auslösewerte begründet die Handlungsgrundlage für Maßnah- men zur Lärmsanierung. Die Ergebnisse aus der Umgebungslärmkartierung bilden keine Grundlage für Lärmsanierung. Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Baulastträgers und wird nach Haushaltslage gewährt, wenn die Voraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind und kein Fall von Ausschluss oder Minderung vorliegt. Solche Anträge können vom Straßenbaulastträger aber nur nach Kapazität und nach Priorität gem. der wahrscheinlichen Betroffenheit abgearbeitet werden. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bericht wurden daraus nicht erforderlich. Die Inhalte der Stellungnahme ergänzen die Aussagen des LAP. LAP Stufe 4 der Stadt Bornheim Seite 69 von 69 Planersocietät Stellungnahme Fernstraßen-Bundesamt In Ihrer Lärmaktionsplanung wird die BAB 555 aufgeführt. Aus den übersandten Unterlagen ergeben sich Maßnahmenvorschläge, welche die Autobahn GmbH des Bundes betreffen, daher ist derzeit keine anbaurechtliche Betroffenheit des FBA erkennbar. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen. Stellungnahme Eisenbahn-Bundesamt Vielen Dank für die Möglichkeit zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung der vierten Runde (Phase 2) der Stadt Bornheim. Zu Ihrem Entwurf des Lärmaktionsplanes habe ich folgende Anmerkungen: Auf Seite 10 benennen Sie als Kontaktmöglichkeit zum Eisenbahn-Bundesamt die E-Mail-Adresse „lap@eba.bund.de“ . Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die E-Mail-Adresse geändert hat. Die neue Adresse lautet: umgebungslaerm@eba.bund.de Auf Seite 13 schreiben Sie, dass die DB Netz AG als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG zu- ständig ist für die Infrastruktur der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes. Bitte beachten Sie, dass seit Januar 2024 die (neue) DB InfraGO AG diese Aufgabe übernommen hat. Falls dem Vorhaben auf Seite 61 (Ausweisung ruhiger Gebiete) nachgekommen werden sollte, so weise ich Sie höflich daraufhin, dass ruhige Gebiete, die sich in der Nähe von Schienenwegen der Ei- senbahnen des Bundes befinden, durch Schienenverkehrslärm beeinflusst sein können. Bei weiteren Fragen zur Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Ei- senbahn-Bundesamtes stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen. Die redaktionellen Hinweise wurden angepasst. Ruhige Gebiete wurden nicht ausgewiesen. Stellungnahme Stadt Wesseling Vielen Dank für die Beteiligung an der Aufstellung des Bornheimer Lärmaktionsplans der Stufe 4. Von der Stadt Wesseling werden keine Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Strategische Kreisentwicklung Seitens des Rhein-Sieg-Kreises werden keine Anregungen vorgetragen. Kommentar: Die Stellungnahme wird dankend zur Kenntnis genommen

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Freizeit & Tourismus Kunst & Kultur Martinszüge Traditionell ziehen wieder etliche Martinszüge durch die Bornheimer Ortschaften. Begleitet von vielen Eltern und Kindern mit ihren bunten Laternen sind sie wunderschön anzusehen. Die Termine und Zugwege in den Ortschaften finden Sie in der Übersicht. Martinszug Bornheim Martinszug Bornheim Mittwoch, 5. November 2025, Start um 17:30 Uhr Treffpunkt: Kita Märchenwald am Hexenweg Zugweg: Hexenweg, Siedlung Bormheimer Mühle, Mühlenstraße, Stationsweg, Klippe, Hohlenberg, Lindfläche, Mühlenstraße, Hexenweg Dienstag, 11. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Burgstraße Zugweg: Burgstraße, Wallrafstraße, Apostelpfad, Martinsfeuer (Apostelpfad/Alfred-Rademacher-Straße), Diergardtstraße, Burgstraße, Königstraße, Secundastraße, Goethestraße 1 (Schulhof Europaschule) Martinszug Brenig Martinszug Brenig Donnerstag, 6. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Haasbachstraße Nr. 2 (hinter dem Pfarrheim) Zugweg: Haasbachstraße, Ploon, Vinkelgasse, Breite Straße, Ploon, Kummenberg, Hennesenbergstraße, Haasbachstraße Martinszug Dersdorf Martinszug Dersdorf Freitag, 14. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Kath. Kirche, Albertus-Magnus-Straße Zugweg: Albertus-Magnus-Straße, Dürerstraße, Jörg-Immendorff-Str., Waldorfer Weg, Feuer oberhalb Bolzplatz, Lochnerstraße, Dürerstraße, Breniger Straße, – Breniger Str.45 rechts in Feldweg- links in Feldweg parallel zum Rankenberg – Martinsfeuer, Spitzwegstraße, Albertus-Magnus- Straße Martinszug Hemmerich Martinszug Hemmerich Mittwoch, 5. November 2025, Start um 18:00 Uhr Treffpunkt: Schulhof an der Kreuzbergstraße Zugweg: Start Kreuzbergstraße (Schulhof), Pützgasse, Strombergstraße, Ginhoverstraße, Heerweg, Waasemstraße, Rösbergerstraße, Maaßenstraße, Jennerstraße, Ziel Kreuzbergstraße Martinszug Hersel Martinszug Hersel Mittwoch, 5. November 2025, Start um 17.30 Uhr Treffpunkt: Herseler Werth Schule, Fabriweg Zugweg: Fabriweg, Rheinstraße, Marienstraße, Domhofstraße, Ursulinenstraße, Gartenstraße, Moselstraße, Rheinstraße, Clarenweg, Lechstraße, Donaustraße, Bayerstraße (Feuer) Martinszug Kardorf Martinszug Kardorf Freitag, 7. November 2025, Start um 16:45 Uhr Treffpunkt: Kita "St. Joseph" an der Schulstraße Zugweg: Schulstraße, Uhlstraße, Travenstraße, Lindenstraße, Schelmenpfad, Katzentränke, Rebenstraße (Martinsfeuer), Keimerstraße, Kindergarten Schulstraße Martinszug Merten Martinszug Merten Dienstag, 4. November 2025, Start um 17:45 Uhr Treffpunkt: Schulhof der Martinus-Schule an der Beethovenstraße 57 Zugweg: Beethovenstraße, Offenbachstraße, Wirtschaftsweg, Schumannstraße, Martinstraße, Regerstraße, Klosterstraße, Kirchstraße, Beethovenstraße Martinszug Roisdorf Martinszug Roisdorf Freitag, 7. November 2025, Start um 17:30 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz (Vorplatz Kirche an der Heilgersstraße) Zugweg: Heilgersstraße, Siegesstraße, Friedrichstraße, Mühlenbacher Straße, Johann-Heister-Weg, Lucie-Simon-Weg, Sebastianusstraße, Brunnenallee, Brunnenstraße, Siegesstraße, Heilgersstraße Martinszug in Rösberg Martinszug in Rösberg Freitag, 7. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Kirche an der Von-Weichs-Straße Zugweg: Steinstraße, Proffgasse (K 33), Hemmergasse, Kuckucksweg, Odenwaldstraße, Hunsrückstraße, Schwarzwaldstraße, Eifelstraße, Wirtschaftsweg (Feuer), Metternicher Straße (K 33), Weberstraße (K 33) Martinszug Sechtem Martinszug Sechtem Montag, 10. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Schulhof der Wendelinus-Schule an der Brachstraße Zugweg: AMünstergarten, Wendelinusstraße, Graue-Burg-Straße, Rosenweiherweg über den Hof der Fam. Schmitz, Alter Siebenbach, Graue-Burg-Straße, Tränkerhofstraße, Münstergarten, Brachstraße Martinszug Uedorf Martinszug Uedorf Donnerstag, 13. November 2025, Start um 17:45 Uhr Treffpunkt: Verbundschule, Heisterbacher Straße 176 Zugweg: Heisterbacher Straße, Inselstraße, Aggerstraße, Salzachstraße, Werthstraße, Heisterbacher Straße, Altmühlstraße, Parkstraße, Windmühlenstraße, Heisterbacher Straße (Verbundschule) Martinszüge Walberberg Martinszüge Walberberg Donnerstag, 6. November 2025, Start um 16:45 Uhr Treffpunkt: Kita "Sonnenblume" an der Margaretenstraße Zugweg: Annograben, Frongasse, Walburgisstraße Donnerstag, 6. November 2025, Start um 18 Uhr Treffpunkt: Schulhof der Thomas-von-Quentel-Schule an der Walburgisstraße Zugweg: Walburgisstraße, Frongasse, Hauptstraße, Franz-von-Kempis-Weg (Martinsfeuer), Kitzburger Straße, Walburgisstraße (Schule) Martinszug Waldorf Martinszug Waldorf Dienstag, 4. November 2025, Start um 17:45 Uhr Treffpunkt: Klaus-Mäs-Platz Zugweg: Dersdorfer Straße, Kampsweg, Lücherweg, Schmiedegasse, Büttgasse, Hostertstraße, Hühnermarkt, Sandstraße Martinszug Widdig Martinszug Widdig Samstag, 8. November 2025, Start um 17 Uhr Treffpunkt: Römerstraße/Schweizstraße Zugweg: Römerstraße, Zerrespfad, Alemannenweg, Burgunderstraße, Wikingerstraße, Germanenstraße, Römerstraße, Hüttengarten, St.-Georg-Straße, Martinsfeuer (Natorampe), Lichtweg, Karolingerstraße, Cheruskerstraße

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Freizeit & Tourismus Stadt & Geschichte Ehrenbürger Heinrich Böll Kurzbiografie zum Schriftsteller Heinrich Böll Von Rosemarie Christ & Christel Diesler Heinrich Böll wurde am 21. Dezember 1917 in Köln geboren. Köln, sein rheinisches Elternhaus und die Erfahrungen der Kriegszeit, z.B. als Wehrmachtssoldat, prägten ihn in starkem Maße. 1947 , nach seiner Entlassung aus amerikanischer Gefangenschaft, begann Böll seine schriftstellerische Tätigkeit, zunächst mit Hörspielen und Kurzgeschichten. Seine Frau Annemarie musste als Mittelschullehrerin für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen. 1951 erhielt Böll seine erste Anerkennung als Schriftsteller durch den Literaturpreis der Schriftsteller-"Gruppe 47" in Anerkennung seiner Werke: "Der Zug war pünktlich" (1949), die Darstellung eines Wehrmachtsoldaten und den Antikriegsroman "Wo warst du, Adam?" (1951) sowie für "Die schwarzen Schafe" (1951), eine tragikomische Geschichte. Werke der 1950er Jahre , Romane: 1953 "Und sagte kein einziges Wort", 1954 "Haus ohne Hüter", 1959 "Billard um halb zehn". Erzählungen u.a.: 1955 "Brot der frühen Jahre",1957 das "Irische Tagebuch" sowie die Satire "Dr. Murkes gesammeltes Schweigen", die Böll zu einem der bekanntesten deutschen Schriftsteller der Nachkriegszeit machte. Die Verarbeitung von Kriegserlebnissen, Beschreibungen des "Wiederaufbaus" sowie Kritik an sozialen und politischen Verhältnissen unseres "Wirtschaftswunderlandes" als Schwerpunktthemen machten Bölls Werke zum Bestandteil der Weltliteratur des 20. Jahrhunderts. Werke der 1960er Jahre , z.B.: 1963 der Bestseller-Roman "Ansichten eines Clowns". 1971 veröffentlicht, zeigt der ebenfalls sehr erfolgreiche Roman "Gruppenbild mit Dame" Bölls Abstand zur Entwicklung der Bundesrepublik. Ironisch verbrämt ist die Enttäuschung über das damals vorherrschende Zeitgefühl zu erkennen. Die 1970er Jahre : 1972 erhält Heinrich Böll den Nobelpreis für Literatur. 1974 sorgt die Erzählung "Die verlorene Ehre der Katharina Blum", Bölls heftige Abrechnung mit der deutschen Boulevard-Presse, für öffentliche Entrüstung. Böll trat gegen den Radikalenerlass ein, gegen die Vorverurteilung links gesinnter Jugend und gegen die Nachrüstung und machte sich damit viele Feinde. Aber er wollte Haltung vorleben und mehr sein als ein Künstler des Wortes. 1980er Jahre : 1982, anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Köln, meinte Böll trocken: "...ich will nicht euer Heinrich sein!" Von März 1982 bis Juli 1985 lebte Böll in Bornheim-Merten mit seiner Frau Annemarie im Hause seines Sohnes René. 1985, am 16. Juli, starb Heinrich Böll in Langenbroich/Eifel. Sein letztes Werk "Frauen vor Flusslandschaft" wurde 1985 posthum veröffentlicht. Am 16. Juli 2010 wurde Böll posthum zum Ehrenbürger der Stadt Bornheim ernannt.

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Freizeit & Tourismus Kunst & Kultur Förderung von Kultur und Brauchtum Die Stadt Bornheim erkennt die wichtige Rolle von Kultur und Brauchtum zur Daseinsvorsorge in der Gesellschaft der Stadt Bornheim. Kunst, Musik, Kultur und Tradition bereichern das gesellschaftliche Leben und haben große Bedeutung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe. Daher unterstützt die Stadt Bornheim jegliches Engagement, das Kultur und Brauchtum erhält und fördert. Kultur und Brauchtum tragende Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbände und Einrichtungen, die in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim aufgenommen wurden, sollen dazu ermutigt werden, sich aktiv an der Gestaltung des kulturellen Lebens in Bornheim zu beteiligen. Ziel ist es, den Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern ein vielseitiges und attraktives Kulturangebot zu bieten. Hierzu wurden Richtlinien geschaffen, die dieses Engagement durch die Gewährung von Zuschüssen unterstützt: Richtlinien Kultur & Brauchtum ab 01.01.2025 Möchten Sie Ihren Verein oder Verband, ihre Organisation, Initiative oder Einrichtung in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbände und Einrichtungen in der Stadt Bornheim aufnehmen lassen, so finden Sie alle Informationen, sowie das Antragsformular hier . Zuschüsse für die Gestaltung und Durchführung der Karnevalszüge, St. Martinszüge und Kirmessen Die Veranstalter der Karnevals- und St. Martinszüge sowie der Kirmessen leisten mit der jährlichen Organisation und Durchführung der Veranstaltungen einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Leben und das Brauchtum in Bornheim. Dieses Engagement unterstützt die Stadt Bornheim mit einem Zuschuss zu den entstehenden Kosten. Der Zuschuss kann von allen Veranstaltern, die in ihrer Ortschaft einen öffentlichen St. Martinszug, Karnevalszug oder eine Kirmes ausrichten, beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular: Antragsformular Martinszüge/Kirmessen/Karnevalszüge Hinweise zum Datenschutz Projektbezogene Zuschüsse Die Stadt Bornheim möchte besondere Aktivitäten im Bereich Kultur und Brauchtum der als förderwürdig anerkannten Vereine und Organisationen durch projektbezogene Zuschüsse unterstützen. Um ein vielseitiges und attraktives Kulturangebot vorzuhalten, ist die Stadt darauf angewiesen, dass sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren. Daher haben die Ratsgremien und die Verwaltung nun projektbezogene Zuschüsse bereitgestellt, um ehrenamtliches Engagement im Bereich Kultur und Brauchtum zu fördern. Was ist Ziel der Förderung und was ist ein projektbezogener Zuschuss? Die Grundlage für die Förderung lautet: „Die Stadt Bornheim erkennt die wichtige Rolle von Kultur und Brauchtum zur Daseinsvorsorge in der Gesellschaft der Stadt Bornheim . Kunst, Musik, Kultur und Tradition bereichern das gesellschaftliche Leben und haben große Bedeutung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe . Daher unterstützt die Stadt Bornheim jegliches Engagement, das Kultur und Brauchtum erhält und fördert.“ Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen oder Einrichtungen, die auf Stadtebene als förderwürdig anerkannt sind, können ihren Antrag auf einen projektbezogenen Zuschuss über folgendes Formular stellen: Antragsformular projektbezogene Zuschüsse Hinweise zum Datenschutz Hinweis: Anträge für projektbezogene Zuschüsse müssen bis zum 30. November jeden Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von projektbezogenen Zuschüssen in der Richtlinie der Stadt Bornheim zur Förderung von Kultur und Brauchtum.

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Freizeit & Tourismus Stadt & Geschichte Ehrenbürger Bornheimer Ehrenbürger Heinz Nowicki Heinz Nowicki Heinz Nowicki trat im April 1928 als als 16-jähriger Volontär in die Verwaltung der damaligen Bürgermeisterei Sechtem ein. Dem Bestehen der vorgeschriebenen Verwaltungsprüfungen folgte seine Ernennung zum Sekretär, später zum Obersekretär und Inspektor. Nur der Wehrdienst unterbrach die Laufbahn des jungen Beamten. Nach dem Ende des Krieges wurde Nowicki sogleich in den Wiederaufbau der Verwaltung des Amtes Bornheim eingebunden. In diesen schwierigen Zeit konnte der hochengagierte Nowicki sein ganzes Können beweisen. Bereits 1948 stieg er zum Stellvertreter des Amtsdirektors und Beigeordneten auf. Zu seinem Dezernat gehörten die in den Nachkriegsjahren besonders bedeutungsvollen Gebiete des Fürsorge-, Flüchtlingswesens. Später kam noch die Wohnraumbewirtschaftung hinzu - in den Jahren des bitteren Mangels gewiss keine leichten Aufgaben. Mit Umsicht gelang es Heinz Nowicki, in diesen Jahren die Not vieler Mitbürger zu lindern und die Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, wobei ihm das Wohl der Senioren immer besonders am Herzen lag. So verwundert es nicht, dass das Organisationstalent 1960 und 1972 wieder zum allgemeinen Vertreter des Amts- bzw. Gemeindedirektors gewählt wurde. Hinzu kamen weitere Ämter, so etwa als stellvertretender Verbandsgeschäftführer des Wasserbeschaffungsverbandes Vorgebirge. Das 40. Dienstjubiläum des hochverdienten Beamten konnte am 14. Juni 1968 in einer Feierstunde in der Aula der Johann-Wallraf-Schule zu Bornheim begangen werden. Wegen Erreichens der Altersgrenze wurde Heinz Nowicki 1975 in den Ruhestand verabschiedet - zu diesem Zeitpunkt konnte er auf 47 Jahre im Verwaltungsdienst zurückblicken, fast drei Jahrzehnte davon in leitender Position. Grund genug für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde Bornheim - in Würdigung eines langen Arbeitslebens voller Mühen für die Einwohner unserer Stadt. Heinz Nowicki verstarb am 31. Mai 2000 im Alter von 88 Jahren. Das Bild zeigt ihn anlässlich seines 40. Dienstjubiläums 1968.

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Freizeit & Tourismus Stadt & Geschichte Ehrenbürger Bornheimer Ehrenbürger Ferdinand Rott Die Aufnahme zeigt Ferdinand Rott an seinem Schreibtisch (1955). Ferdinand Rott kann man mit Recht als lokalpolitisches Urgestein des Vorgebirges betrachten. Bereits in den 1920er Jahren prägte der schwer Kriegsbeschädigte die Geschicke der damaligen Bürgermeisterei Sechtem. Seine besondere Liebe galt dabei seinem Heimatort Merten. Trotz der in dieser Zeit übergroßen Not der Bevölkerung und der leeren Gemeindekassen gelang es Rott immer wieder, hohe Ziele zu erreichen. Die politischen Weichen in Richtung der heutigen Stadt Bornheim wurden durch den Zusammenschluß der Bürgermeistereien Sechtem und Waldorf in seiner Amtszeit gestellt. Aufgrund seiner tiefen christlichen und demokratischen Gesinnung enthoben ihn die nationalsozialistischen Machthaber 1933 seines Amtes. Das hinderte ihn jedoch nicht, sich nach nach dem Ende des 2. Weltkrieges wieder einzumischen und den Wiederaufbau des Gemeinwesens entschlossen anzupacken. Praktische Lebenshilfe für die Bürger - das war die Devise des Ferdinand Rott. Ob es um den Bau des Wasserwerkes Nonnholz, den Wasserbeschaffungsverband, den Straßenbau oder die Schule ging - Ferdinand Rott engagierte sich auf allen Gebieten. Zu seinen herausragenden Leistungen zählt bis heute zweifellos der Bau der Kapelle auf dem Alten Friedhof in Merten 1948. Im Jahre 1955 konnte der verdiente Lokalpolitiker sein silbernes Bürgermeisterjubiläum feiern. Schließlich ernannte ihn der Rat der Gemeinde Sechtem am 20. August 1956 einstimmig zum Ehrenbürger. Zu diesem Zeitpunkt war Rott bereits gesundheitlich angeschlagen und konnte die hohe Auszeichnung nur am Krankenbett entgegennehmen. Im Dezember 1958 verstarb Ferdinand Rott, dessen Herz immer für das Vorgebirge schlug, im Alter von 64 Jahren.

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