Lärmaktionsplanung

Eisenbahn-Bundesamt startet bald mit zweiter Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamts zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.

Zug

Symbolbild

Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Entwurf des Lärmaktionsplans und zum Beteiligungsverfahren zu geben. Dazu schaltet das Eisenbahn-Bundesamt erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht, die derzeit ausgewertet werden. Der Lärmaktionsplan-Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht – auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.

Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Newsletter und Kontakt:

Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können alle Interessierten sich auch für den Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

> Fragen beantwortet das Eisenbahn-Bundesamt per E-Mail an: umgebungslaerm(at)eba.bund.de. Auch postalische Anfragen sind möglich. Diese sind unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6 in 53175 Bonn, zu richten.