Sprießende Pflanzen erfreuen Gartenliebhaber, ärgern jedoch Passanten, die an Kreuzungen, Einmündungen oder auf Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste und wuchernde Hecken behindert werden.
Überwuchs darf niemanden behindern
Rat & HilfeVerkehrAlleStadtgeschehen07. Mai 2025
Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen verschwinden oft im privaten Grün. Dadurch leiden sowohl die Sicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer*innen.
Die Stadt Bornheim erinnert Grundstückseigentümer daran, den Überwuchs selbst zu überwachen und ihre Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden – besonders, wenn sie auf öffentliche Flächen ragen oder Schilder und Laternen verdecken. Die Stadtverwaltung bittet alle Eigentümer, Rücksicht zu nehmen und ihre Pflanzen regelmäßig zu kontrollieren, um sie rechtzeitig zu stutzen. Vom 1. März bis 30. September verbietet der Naturschutz das Roden, Abschneiden oder Zerstören von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen sind jedoch erlaubt.
An Gehwegen – auch wenn sie nur farblich markiert sind – muss der Überwuchs bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und an Fahrbahnen bis zu 4,50 Metern zurückgeschnitten werden, damit er Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Extremfall eine Geldbuße. Zudem kann die Stadt auf Kosten der Anlieger die Beseitigung des Überwuchses veranlassen.