Überblick

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bornheim können Sie alle Kraftfahrzeuge abmelden.

Details

Ablauf

Nach Vorlage der Unterlagen (siehe unten) wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Außerbetriebsetzung vermerkt.

Die Siegel auf den Kennzeichenschildern müssen dann vor Ort nach Aufforderung entfernt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kennzeichenschilder

Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte oder durch die Erwerberin/den Erwerber des Fahrzeugs ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen. Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief oder
  • eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters bzw.
  • ein vollständiger Kaufvertrag, der den Antragsteller als neuen Eigentümer ausweist.

Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt seit 01.09.2023 16,50 Euro.

Bei der Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro reserviert werden. Achtung: Die Reservierung des Kennzeichens erfolgt auf das jeweilige Fahrzeug, nicht auf den Halter!

EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Außerbetriebsetzung erfolgt sofort.

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