Überblick

Das Baugesetzbuch regelt die Bodenordnung durch Umlegung. Ziel der Umlegung ist es, durch die Neuordnung von Grundstücksgrenzen nach Lage, Form und Größe Grundstücke für die bauliche oder sonstige Nutzung zu schaffen, die zweckmäßig gestaltet sind.

Grundlage für die Neuordnung ist in den meisten Fällen ein Bebauungsplan. Darin werden u. a. Festsetzungen zur Erschließung und Neugestaltung eines Baugebiets getroffen. Neben der Neuordnung der Grundstücke werden auch die Flächen für die sogenannten Erschließungsanlagen bereitgestellt, also Straßen, Wege und Plätze einschließlich Grünflächen und naturschutzrechtlichen Ausgleichs-Flächen.

Ansprechpartner

Heide Brumhard
Umlegung
Stadtplanung
Telefon: 02222 945-257
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Andreas Erll
Amtsleiter / Umlegung
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
Telefon: 02222 945-259
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