Überblick

Die betroffenen Lebenspartner können ihre Umwandlung (Eheschließung) beim Standesamt, an dem einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.

Details

Voraussetzungen

Die Lebenspartnerschaft muss noch Bestand haben.

Ablauf

Für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein aktueller Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen. Daneben sind die Identität und der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen.

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht einer Eheschließung im Sinne des Personenstandsgesetzes. Daher muss die Umwandlung mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich vollzogen werden, folglich ist das Datum der Umwandlung (Eheschließung)  - und nicht das Datum der zuvor begründeten Lebenspartnerschaft – zu beurkunden.

Haben die Eheschließenden noch keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, so können sie nun einen Ehenamen bestimmen.

Gebühren

20 Euro für die Eheurkunde

Fristen und Bearbeitungszeiten

Fristen: Keine

Bearbeitungszeiten: Abhängig vom jeweiligen Einzelfall

 

Ansprechpartner

Elisabeth Schurz
Standesamt
Telefon: 02222 945-411
E-Mail
Ute Wahl
Mittwoch bis Freitag
Standesamt
Telefon: 02222 945-417
E-Mail
Charlotte Salzmann
Standesamt
Telefon: 02222 945-410
E-Mail