Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen wollen, muss der Betriebsort dafür als geeignet anerkannt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Geeignetheitsbestätigung.
Eignung zum Aufstellen von Geldspielgeräten
Überblick
Details
Voraussetzungen
Die Bescheinigung der Geeignetheit zum Aufstellen von Geldspielgeräten erfolgt auf Antrag. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wo die Geldspielgeräte zukünftig aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder den unten angebotenen Vordruck nutzen.
Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.
Ablauf
Der Antrag kann grundsätzlich formlos erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Kopie der Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten
Gebühren
Die Entscheidung über die Bescheinigung der Geeignetheit ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen reicht von 30 bis 500 Euro.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung
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Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
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Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-573
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