Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten

Überblick

Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Details

Voraussetzungen

Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen will, muss eine Erlaubnis beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder den unten angebotenen Vordruck nutzen.

Ablauf

Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
  • Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
  • Führungszeugnis Belegart „0“
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei

Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.

Gebühren

Die Entscheidung über die Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Der Gebührenrahmen reicht von 100 bis 1.800 Euro.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung

Ansprechpartner

Christoph Schoen
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-573
E-Mail