Erschließungsbeitragsbescheinigung

Überblick

Hier erhalten Sie die Information, ob für ein Grundstück im Stadtgebiet Bornheim noch Erschließungsgebühren nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) oder dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen.

Details

Ablauf

Der Antragsteller reicht schriftlich seine Anfrage ein. Die amtlich gesiegelte Bescheinigung wird per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 22 Euro. Sie ist unter Angabe des Kassenzeichens (im Bescheid genannt) innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

 

Ansprechpartner

Wolfgang Orth
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Straßenlanderwerb
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-254
E-Mail