Überblick

Führerscheinanträge können vom Bürgerbüro der Stadt Bornheim entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt in Meckenheim weitergeleitet werden.

Bei einem Umtausch des bisherigen Führerscheins für den EU-Kartenführerschein wird für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann nur im Inland gefahren werden. Der alte Führerschein wird bei Antragstellung eingezogen und kann auf Wunsch mit dem neuen Führerschein an den Antragsteller zugeschickt werden.

Wird der Kartenführerschein aufgrund einer Namensänderung umgetauscht, muss der Führerschein nach Fertigstellung beim Straßenverkehrsamt in Meckenheim abgeholt werden.

Hinweis: Bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen. Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (gilt auch für Erweiterungsanträge auf B196) ist Ihr Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abzugeben.

 

Details

Voraussetzungen

Die Abgabe des Führerscheinantrages ist ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Geburtstages (B 17) bzw. des 18. Geburtstages möglich.

Ablauf

Die Unterlagen werden vom Bürgerbüro der Stadt Bornheim an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Dort werden sie weiterbearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis ist diese Bescheinigung nicht nötig)
  • Bundespersonalausweis oder Pass
  • Antragsformular der Fahrschule (mit Stempel der Fahrschule)

Benötigte Unterlagen für das begleitende Fahren ab 17:
(zusätzlich zu den Unterlagen für die Erstbeantragung)

  • Antragsformular mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
  • Anlage zum Antrag (Einverständniserklärung der Begleitpersonen)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Begleitperson

Benötigte Unterlagen für den Umtausch in einen Kartenführerschein:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund
  • Bundespersonalausweis oder Pass
  • bisheriger Führerschein

Gebühren

Führerscheinerstantrag:                                  44,70 Euro

Begleitendes Fahren:                                      66,00 Euro (inkl. einer Begleitperson,

                                                                           jede weitere Begleitperson kostet 13,30 Euro)                                                                       

Führerscheinumtausch                                 

(alter Führerschein in Kartenführerschein):    30,40 Euro

Umtausch Kartenführerschein

(wegen Namensänderung):                              43,20 Euro

Erweiterung der Fahrerlaubnis:                       43,90 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen, beim Umtausch des alten Führerscheins in den neuen Kartenführerschein kann es aktuell auch deutlich länger dauern.

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.  

 

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