Überblick

Die Geburt ist binnen einer Woche dem Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgezählt. Ist ein Kind z.B. an einem Freitag geboren, so endet die Anzeigefrist mit Ablauf des nächsten Freitags. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten Feiertag oder auf einen Samstag, so ist das Fristende der folgende Werktag.

Aufgrund der andauernden Pandemie bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02222-945 410 oder -411.

 

Zur Anzeige der Geburt sind verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn Sorgerecht besteht
  • jede andere Person, die bei der Geburt dabei war oder davon aus eigenem Wissen unterrichtet ist, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.

Findet die Geburt in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der Geburtshilfe statt, zeigt das Krankenhaus bzw. die Einrichtung die Geburt dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung ist, an. Der oder die Sorgeberechtigten füllen dort die Geburtsanzeige aus und geben die gewünschten Vornamen an.

Details

Ablauf

Bei Hausgeburten ist die Anzeige mündlich bei dem Standesamt zu erstatten, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur Staatsangehörigkeit
Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, z.B. gültigen Personalausweis oder Reisepass; ggfs. auch eine Einbürgerungsurkunde, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde.

Ist ein Elternteil Spätaussiedler oder als Vertriebener anerkannt?
Bitte legen Sie zusätzlich zum Personalausweis Ihren Registrierschein vor, den Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und Ihre eventuelle Bescheinigung über die Namensänderung.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (mit Hinweisteil) vor oder eine Eheurkunde zusammen mit Ihren beiden Geburtsurkunden.

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Bescheinigungen oder Urkunden, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde zur eigenen Person vor. "Aktuell" bedeutet, dass die darin enthaltenen Eintragungen noch gültig sein müssen.

Wurde eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgegeben, sind diese ebenfalls vorzulegen.

Ist ein Elternteil (mit einer anderen Person) verheiratet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde vor, da dann auch Ihre Namensführung belegt werden muss. Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Unterlagen, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.

Ist die Mutter verheiratet, beachten Sie bitte unsere Hinweise unter den Stichworten "Wer erscheint als Vater und Mutter in der Geburtsurkunde?" und "Anerkennung der Vaterschaft".

Ist ein Elternteil geschieden oder verwitwet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vor.

Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den Nachweis zu Ihrer Scheidung oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten vor.

Haben Sie vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt?
Sie haben darüber eine entsprechende Ausfertigung für das Standesamt erhalten. Fügen Sie diese bitte bei.

Haben Sie vor der Geburt bereits eine Erklärung zur Übernahme der gemeinsamen Sorge abgegeben?
Sie haben darüber entsprechende beglaubigte Ausfertigungen erhalten. Bitte fügen Sie eine Ausfertigung bei.

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt selbst ist gebührenfrei. Sie erhalten jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke. Eine Geburtsurkunde kostet 20 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte Urkunde 10 Euro.

Ansprechpartner

Elisabeth Schurz
Standesamt
Telefon: 02222 945-411
E-Mail
Ute Wahl
Mittwoch bis Freitag
Standesamt
Telefon: 02222 945-417
E-Mail
Charlotte Salzmann
Standesamt
Telefon: 02222 945-410
E-Mail

Online-Antrag