Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Ablauf
Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie Gewerbezentralregisterauszüge ab sofort auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen und bezahlen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Bornheim gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Bornheim haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.
In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Auskünfte über Firmen
- Handelsregisterauszug
- Ausweisdokumente der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
Gebühren
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13 Euro.
Die Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1-2 Wochen.