Voraussetzungen
Die Nutzung des Archivguts kann nur erfolgen, wenn dieses keinen gesetzlichen Schutzfristen unterliegt.
Beantragung von beglaubigten Abschriften aus dem Personenstandsregister
Geburtsurkunden sind erst 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden 30 Jahre nach ihrer Ausstellung im Archiv einsehbar. Vorher wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Ablauf
Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.
Erforderliche Unterlagen
Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage möglichst konkret. Im Falle genealogischer Forschungen helfen bereits bekannte Lebensdaten von den gesuchten Person(en) oder von direkten Verwandte bei der Recherche.
Gebühren
Für Auftragsrecherchen durch Archivpersonal fallen Gebühren in Höhe von 22 Euro je angefangene halbe Stunde an.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Beantwortung erfolgt zeitnah.