Überblick

Hier erhalten Sie Auskünfte zu Grundstücken im Stadtgebiet und einfache, amtliche Ausdrucke aus dem Kataster des Rhein-Sieg-Kreises. Diese sind z. B. erforderlich, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen möchten.

Details

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Auskunft beantragen oder einen Ausdruck eines amtlichen Nachweises benötigen, teilen Sie bitte die Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder die Adresse mit.

Für Eigentümer- und Liegenschaftsauskünften ist aus Datenschutzgründen ein berechtigtes Interesse notwendig; bei Katasterauszügen reicht es aus, wenn das Interesse durch die Sachlage gerechtfertigt ist.

Ablauf

Nachdem die Lage des Grundstücks genannt und die Berechtigung erklärt ist, erfolgt eine Prüfung durch den Sachbearbeiter. Dann erhält man eine Gebührenrechnung, die an der Kasse bezahlen werden muss. Nach Vorlage der Einzahlungsquittung wird das Dokument ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

Sofern man nicht selber Grundstückseigentümer ist, muss vor der Herausgabe von Eigentümer- und Liegenschaftsauskünften eine Vollmacht (z. B. Maklerauftrag) vorgelegt werden.

Gebühren

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu zahlen. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich.

Auszüge in DIN A4 und DIN A3 kosten 30 Euro, alle Auszüge größer als DIN A3 kosten 60 Euro.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Einzelne Ausdrucke werden sofort erstellt. Bei größeren Mengen bitte vorher telefonisch anmelden.

 

Die Zusendung der amtlichen Ausdrucke oder einer Datei kann nur beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt werden.

Kontakt:

Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 13-2870 oder -2874
Fax: 02241 13-2253
E-Mail

Ansprechpartner

Franziska Weber
Flurkarten, Katasterauskünfte, Liegenschaftsbuchauszüge, Vorkaufsrecht
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-251
E-Mail