Kinderbetreuung

Überblick

Seit dem 01.08.2013 sieht das Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor. Die Aufnahme der Kinder in die einzelnen Einrichtungen richtet sich nach den jeweiligen vom Träger der Einrichtung erstellten Aufnahmekriterien. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen finden Sie hier die Aufnahmekriterien.

Kita-Navigator

Die Vormerkung in einer Bornheimer Kindertageseinrichtung erfolgt seit dem 01.08.2015 über das Portal Kita-Navigator, einem internetbasierten Vormerksystem für Eltern, in dem Sie weitere ausführliche Informationen erhalten.

Um den Kita-Navigator zu Hause nutzen zu können, ist ein Online-Zugang erforderlich. Für Eltern, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, besteht die Möglichkeit der Anmeldung in einer Kita. Die Leitungen der Einrichtungen sind geschult und führen mit Ihnen gerne die Vormerkung im Kita-Navigator durch.

Ferner kann die Vormerkung ebenfalls im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim oder im Bürgerbüro, Rathausstraße 2, vorgenommen werden.

Natürlich kann ein Online-Vormerksystem den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Am besten setzen Sie sich mit der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl in Verbindung und erfragen dort die wichtigsten Informationen zur Einrichtung, den Aufnahmekriterien und zur aktuellen Belegungssituation.

Details

Voraussetzungen

In eine städtische Kindertageseinrichtung werden nur Kinder aufgenommen, die mit Hauptwohnsitz in Bornheim gemeldet sind. Aufnahmeanträge können bei geplantem Zuzug schon vorher eingereicht werden. Sollten mehrere gleichberechtigte Anmeldungen vorliegen, werden die Kinder aus dem jeweiligen Sozialraum vorrangig aufgenommen.

Seit dem 01.08.2013 sieht das Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor.  Kinder unter einem Jahr können nur dann berücksichtigt werden, wenn nach Erfüllung der Rechtsansprüche noch freie Plätze vorhanden sind.

Gebühren

Der zu zahlende monatliche Elternbeitrag ist nach dem Bruttoeinkommen der Eltern gestaffelt und vom Alter des Kindes und dem gebuchten Betreuungsumfang abhängig. Eine Übersicht finden Sie in der Elternbeitragstabelle. Der Elternbeitrag wird vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben (Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim). Für Kinder, die über Mittag betreut werden, ist zudem ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung zu entrichten.

Telefon: 02222 9437-5499
E-Mail