Voraussetzungen
Nach Zuweisung durch die Bezirksregierung werden geflüchtete Menschen untergebracht, die sich im Asylverfahren befinden oder bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Ablauf
Nach Zuweisung der Personen durch die Bezirksregierung Arnsberg wird die Verteilung der geflüchteten Menschen auf die Unterkünfte durch die Abteilung 5.3 in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der Abteilung 5.2 durchgeführt.
Die Einweisung in eine städtische Unterkunft erfolgt durch eine förmliche Wohnraumzuweisung. Für die Unterbringung wird eine Benutzungsgebühr erhoben.
Bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Sozialgesetz II oder dem Sozialgesetz XII übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag die Benutzungsgebühr.