Reiten in der freien Landschaft und im Wald

Erholungssuchende in der freien Landschaft und im Wald - Wanderer, Jogger, Spaziergänger mit und ohne Hund, Radfahrer und Reiter - treffen mit unterschiedlichen Bedürfnissen aufeinander. Eines haben jedoch alle gemeinsam: Sie möchten ihren Aufenthalt draußen als Naturerlebnis genießen und sich erholen, jeder auf seine Art. Umso wichtiger ist es, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Verkehrszeichen Reiter

Für die Reiter fängt dies beim Benutzen der Wege an. In Bornheim darf in der Feldflur auf allen nicht ausdrücklich gesperrten Wirtschaftswegen geritten werden, im Wald gibt es dagegen gesonderte Reiterspuren. Diese ausschließlich für die Reiter vorgesehen Spuren sind meist in 1-2 m Breite mit Lava befestigt und verlaufen entlang von Waldwegen. Sie sind mit runden Symbolen gekennzeichnet, die jeweils zu Beginn einer Reiterspur  in gut sichtbarer Höhe an den Bäumen angebracht sind. Um Pflanzen und Tiere zu schützen und die Natur so wenig wie möglich zu stören, ist das Reiten im Wald nur auf diesen Spuren erlaubt. 

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, an ihnen sollte stets mit Abstand und im Schritt vorbei geritten werden. Ein freundlicher Gruß wird bestimmt gerne erwidert. 

Für einen mitgeführten Hund muss die Gewähr übernommen werden, dass er in jeder Situation auf dem Weg bleibt und dass sein Führer ständig auf ihn einwirken kann. 

Gesetzliche Regeln zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald gibt es in Nordrhein-Westfalen in den §§ 58-60 des Landesnaturschutzgesetzes.

Beim Rhein-Sieg-Kreis gibt es weitere Informationen zu Reitangelegenheiten (Reitkennzeichen / Reitplakette, Reitwegekarten etc.).