Versickerung von Niederschlagswasser und Einleitung in Bäche

Früher war es üblich, das Niederschlagswasser zusammen mit dem Abwasser in die Kanalisation einzuleiten. Heute soll es dagegen nach Möglichkeit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Dies kann durch Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Fließgewässer geschehen.

Zur Versickerung hat die Stadt zwei Infoblätter erstellt:
Versickerung von Niederschlagswasser
Versickerung von Niederschlagswasser - eine Möglichkeit auch für Gewerbebetriebe?

Zur Einleitung: Bei Grundstücken, die an einem offenen oder verrohrten Bach liegen, kann geprüft werden, ob Niederschlagswasser in diesen eingeleitet werden kann.
Wichtige Fragen dabei sind
- Handelt es sich um unbelastetes Wasser von Dachflächen und nicht oder nur wenig befahrenen Flächen auf dem Grundstück?
- Kann der Bach oder Bachkanal - vor allem bei stärkeren Regenfällen - noch mehr Wasser aufnehmen, ohne überzulaufen?

Welche Aspekte sonst noch zu beachten sind, können Sie der Seite zum Niederschlagswasser des Stadtbetriebs Bornheim entnehmen.
Erscheint eine Einleitung möglich, so ist dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zu beantragen.

 

 

Ansprechpartner

Irmgard Mohr
Umwelt
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Telefon: 02222 945-310
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