Sauer, Lena
Klimafolgenanpassungsmanagerin
AdresseAuf dem Knickert 10
53332 Bornheim
Anfahrt
Telefon: 02222 945-366
Telefax: 02222 945-126
Der Wettbewerb „Abpflastern“ ist ein deutschlandweiter freundschaftlicher Wettstreit zwischen Städten und Gemeinden, bei dem Bürger*innen, Kommunen und Organisationen versiegelte Flächen entsiegeln. Beispielsweise sollen Beton-, Asphalt- und Schotterflächen in naturnahe begrünte Räume umgewandelt werden.
Den aktuellen Spielstand 2026 können Sie unter saison 2026 - abpflastern einsehen.
Die Entsiegelung von Böden leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Versiegelte Flächen verhindern das natürliche Versickern von Regenwasser, fördern die Entstehung von Hitzeinseln und bieten nur wenig Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch die Entsiegelung kann Regenwasser wieder im Boden versickern. Dies entlastet die Kanalisation und stärkt die natürliche Starkregenvorsorge. Zudem fördert eine Entsiegelung und anschließende Begrünung die Artenvielfalt und sorgt für eine aktive Kühlung durch die Pflanzen. Dadurch werden Hitzeinseln reduziert, die Aufenthaltsqualität wird verbessert und das Stadtbild aufgewertet. Die Entsiegelung von Flächen ist somit eine wirksame Maßnahme, um Städte und Gemeinden an die Folgen des Klimawandels anzupassen und die Lebensqualität nachhaltig zu steigern.
Die Stadt Bornheim unterstützt den Wettbewerb „Abpflastern“ mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit und mit einer stadtweiten Werbekampagne zur Entsiegelung, um Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden.
Damit die Entsiegelung unkompliziert gelingt, finden Sie hier begleitende und nützliche Infomaterialien zu pflegeleichten Gärten und zur Gestaltung eines klimaangepassten Vorgartens (auch mit pflegeleichten Pflanzen). Zusätzlich stehen im Download-Bereich eine weitere Broschüre zur Entsiegelung und eine Pflanzliste zur Begrünung von Vorgärten zur Verfügung.
Unabhängig vom Wettbewerb „Abpflastern“ entsiegelt die Stadt Bornheim bereits im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts öffentliche Flächen. Beispielsweise werden versiegelte Flächen zu unversiegelten Flächen mit „Pocket Parks“ umgewandelt. Diese liefern neben Aspekten der Klimaanpassung auch viele andere ökologische Vorteile. Weiterlesen auf: Erster Pocket Park eingeweiht - Stadt Bornheim
Um die Entsiegelung von Schottergärten voranzutreiben und sicherzustellen, dass Freiflächen künftig gärtnerisch gestaltet werden, gilt in NRW ein Verbot für Schottergärten: § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (BauO NRW) schreibt vor, bei bebauten Grundstücken alle nicht überbauten Flächen, die nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.
Schotterflächen oder vollständig versiegelte Vorgärten entsprechen diesen Vorgaben nicht. Sie sind verboten, da sie das lokale Mikroklima verschlechtern und die Hitzeproblematik verstärken, die Versickerung von Niederschlagswasser verhindern (was bei Starkregenereignissen zu stärkeren Überschwemmungen führt), die Artenvielfalt einschränken und keine luftreinigenden Funktionen erfüllen wie naturnahe Gärten. Die Landesbauordnung NRW fordert daher eine naturnahe Gestaltung von Außenanlagen, um diese ökologischen und klimatischen Probleme zu vermeiden und die Klimaanpassung zu fördern (weiter zur Landesbauordnung).
Auch diese Klimaanpassungsmaßnahme ist im Bundes-Klimaanpassungsgesetz verankert. Das Gesetz enthält ein explizites Berücksichtigungsgebot für die Entsiegelung von Böden. Dabei sollen Träger öffentlicher Belange (wie z.B. Kommunen) darauf hinwirken, dass dauerhaft nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entsiegelt und die natürlichen Funktionen des Bodens wiederhergestellt werden. Da ein Großteil der Stadtgebiete jedoch aus privaten Grundstücken besteht, bietet der deutschlandweite Wettbewerb “Abpflastern” eine ideale Gelegenheit, um Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden und Flächen in einem festen Rahmen gemeinschaftlich zu entsiegeln.
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