Entsorgung von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist grundsätzlich verboten, auch wenn es sich um pflanzliche Abfälle aus Haus- oder Kleingärten handelt. Kompostierung ist die bevorzugte Lösung. Alternativ können sie über die Biotonne, in Beistellsäcken der RSAG, bei einer RSAG-Entsorgungsanlage oder, im Fall von Grünabfällen, beim Stadtbetrieb.
Die kostenpflichtigen Beistellsäcke aus Jute können in beliebiger Zahl zur regulären Bioabfuhr bereitgestellt werden, auch ohne eigene Biotonne. Verkaufsstellen sind auf der Rückseite des Abfallkalenders oder unter www.rsag.de zu finden. Eine Bündelabfuhr von Grünabfällen ist alle 4 Wochen nach Anmeldung unter 0800-306 5555 oder online unter www.rsag.de möglich. Bis zu 3 m³ werden kostenlos und ohne Anrechnung als Sonderabfuhr mitgenommen. Die Bündel müssen mit reißfester, verschrottbarer Schnur zu verschnüren und dürfen bis zu 50 x 50 x 100 cm groß sein, wobei Gehölzschnitte von Ästen und Wurzeln maximal einen Durchmesser von 8 cm haben dürfen. Nicht erlaubt zur Abgabe sind Kartons oder Papiersäcke, da sie häufig reißen und Plastik enthalten, sowie in Plastiktüten verpackte Bioabfälle (auch kompostierbare), die sich zu langsam zersetzen und den Kompostierprozess stören.
In Ausnahmefällen kann das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (z. B. aus der Landwirtschaft) genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag beim Ordnungsamt erforderlich.
Detaillierte Angaben können Sie dem "Merkblatt zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen und zum Verbrennen im Freien" entnehmen. Auch für das Abbrennen von Lagerfeuern ist eine Genehmigung notwendig. (Merkblatt zum Abbrennen eines Lagerfeuers). Ohne Genehmigung erlaubt sind nur handelsübliche Feuerschalen oder Feuerkörbe (max. Ø 1 m), die Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer verwendet werden und keine Gefährdung oder Rauchbelästigung entsteht. Weitere Informationen im "Merkblatt zur Benutzung von Feuerschalen und Feuerkörben".
Bei Belästigung durch Feuer im Freien wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder außerhalb der städtischen Dienstzeiten an die Polizei Bornheim, Tel. 0228 155811.