Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Inklusionsgerechte Beschilderung“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Soll das Konzept im Jahr 2023 erarbeitet werden? Antwort 1: Eine konzeptionelle Weiterarbeit ist in 2023 angestrebt, hängt aber maßgeblich von stabilen Personalressourcen innerhalb der Ämter 5 und 6 ab. Frage 2: Ist im Rahmen der Konzepterstellung eine Beratung, etwa durch die Agentur Barrierefrei NRW (https://www.ab-nrw.de), geplant? Antwort 2: Fachliche Beratungen werden hierbei berücksichtigt. Frage 3: Wann kann mit der Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die Umsetzung des Projektes gerechnet werden? Antwort 3: Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs geht mit der Konzepterstellung einher und wird für die zweite Jahreshälfte 2023 angestrebt und Anfang 2024 vorgelegt werden können. Der Abbau sprachlicher Barrieren durch eine inklusionsgerechte Beschilderung ist Bestandteil des internen Prozesses "Inklusives Rathaus / Inklusive Verwaltung". Nach Ausscheiden der eh- ren- und hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten wurde der Themenkomplex Inklusion in Amt 5 angesiedelt und im Rahmen der Ämter-Neustrukturierung organisatorisch der Abt. 5.2 überführt. Aufgrund des Personalstandes in der Abteilung sowie der steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen ab Mitte 2022 konnte dieses Thema im Rahmen der konzeptionellen Begleitung und koordinierenden Funktion noch nicht prioritär weiterbearbeitet werden. Zudem ist ein Zusammen- wirken mit dem städtischen Gebäudemanagement notwendig, da dieser Prozess von dort aus umgesetzt werden muss. Auch hier sind die Ressourcen äußerst knapp. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Maria Böhme 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Kann-Kinder in Bornheimer Kindergärten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele sogenannte Kann-Kinder, also Kinder, die nach dem Stichtag geboren wurden, aber ein Jahr früher eingeschult werden, es in Bornheim gibt? Antwort: Die Stadtverwaltung wäre grundsätzlich in der Lage diese Daten zu ermitteln, allerdings unter ei- nem relativ hohen personellen Aufwand, da das genutzte digitale System nicht nach dem hier ge- wünschten Kriterium filtern lässt. Frage 2: Wie verfährt die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit der Tatsache, dass die letzten beiden Kindergartenjahre beitragsfrei sind? Antwort: Die Verwaltung verfährt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Landes NRW – Kin- derbildungsgesetz (KiBiz). Die Elternbeitragsfreiheit ist seit dem 01.08.2020 in einem eigenen Paragrafen geregelt. Damit werden in der Regel die letzten beiden Jahre vor der Einschulung er- fasst. „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden werden, ist gem. § 50 § 1 KiBiz NRW ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“ Für Kinder, die am 1. Oktober oder später vier Jahre alt werden, gilt die Elternbeitragsfreiheit in- des erst ab dem darauffolgenden Kindergartenjahr. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitli- chen Gründen nach § 35 Abs. 3 SchulG NRW für ein Jahr zurückgestellt, so kann sich die Eltern- beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 KiBiz NRW ausnahmsweise auch auf drei Jahre ausdeh- nen. Eine abweichende Regelung für „Kann-Kinder“ wird nicht getroffen. Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen