Kleine Anfragen

559 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 171 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 185 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 336 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Zweckentfremdung von Wohnraum Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister Wohnraum im Stadtgebiet bekannt, der durch Leerstand, Umnutzung zu Gewerbezwecken oder Abriss zweckentfremdet wird? Antwort 1: Durch die Kontrolle öffentlich geförderter Wohnungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG) wurden in den letzten Jahren keine Zweckentfremdungen fest- gestellt. Eine Wohnungsaufsicht im Sinne des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2021 (WohnStG), Nachfolge des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW), wird bisher nicht durchgeführt. . Frage 2: Wie viele Fälle von zweckentfremdetem Wohnraum werden der Stadt Bornheim durchschnittlich pro Jahr gemeldet oder durch eigene Verwaltungstätigkeit ermittelt? Antwort 2: Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden in den letzten Jahren durch die Wohnungskon- trolle keine Fälle festgestellt. Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, wenn Sie durch eigene Ermittlungen oder Anzeige feststellt, dass Wohnraum zweckentfremdet wird? Antwort 3: Es können Geldleistungen nach § 26 WFNG festgesetzt werden. Frage 4: Erachtet der Bürgermeister den Erlass einer Satzung gem. §10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW als für Bornheim geeignetes Instrument, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (§12 WohnStG) ist zurzeit nicht vorgesehen. Frage 5: Welche personellen Möglichkeiten hätte die Stadtverwaltung Bornheim, um eine solche Satzung wirksam in die Tat umzusetzen? Antwort 5: Zurzeit sind keine personellen Kapazitäten vorhanden. Bei Installation der Aufgabe Wohnungs- aufsicht, müssten diese geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 50 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 795 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sponsoring an Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.08.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie steht der Schulträger zum Thema „Sponsoring an Schulen“? Antwort 1: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung Schul-Sponsoring, wenn dies dem Bil- dungs- und Erziehungsauftrag sowie der Schulentwicklung dient. Frage 2: Ist dem Schulträger bekannt, an welchen Schulen derzeit Sponsoring betrieben wird? Antwort 2: Bis jetzt ist noch keine Schule in Trägerschaft der Stadt Bornheim an die Verwaltung bezgl. Sponsoring herangetreten. Da ein Sponsoring-Vertrag vom Schulträger abgeschlossen werden muss (s. a. Antwort 4), ist davon auszugehen, dass an keiner städtischen Schule ein sol- cher Vertrag vorliegt. Frage 3: Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Haushaltssituation: Wäre es eine Möglich- keit, dass der Schulträger die Schulen aktiv dazu ermuntert, sich um Sponsoren zu bemühen? Das aktive Suchen nach Sponsoren könnte eventuell ein kleiner Beitrag sein, den Haushalt zu entlasten. Antwort 3: Jede Schule muss zunächst für sich entscheiden, ob für sie Sponsoring in Frage kommt. Schulsponsoring-Projekte sollten einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und Schulentwicklungsimpulse setzen. Es ist kein Ersatz für eine nicht ausreichende Grundversor- gung der Schule. Der Schulträger ist gemäß § 79 SchulG NRW verpflichtet, alle für einen ord- nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen und kommt dieser Verpflichtung selbstverständlich nach. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Sponsoring steuerrechtliche Auswirkungen (Umsatzsteuerflicht) mit sich bringen kann. Frage 4: Wäre der Schulträger dann auch bereit, die Schulleitungen/Kollegien bei der Antragstel- lung von Projektgeldern/Fördergeldern zu unterstützen? Antwort 4: Falls eine Schule beabsichtigt, ein Sponsoring-Projekt zu initiieren, ist der Schulträger immer involviert. Da die Schulen keine juristischen Personen sind, muss der Schulträger den Sponsoring-Vertrag abschließen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Res- Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg 1 53332 Bornheim - 2 - sourcen beim Schulamt könnte eine Unterstützung der Schulen beim Sponsoring in Einzelfällen erfolgen. Frage 5: Wenn die Fragen drei und vier mit „nein“ beantwortet werden sollten: welche Gründe liegen hierfür vor? Antwort 5: entfällt Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sponsoring an Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.08.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie steht der Schulträger zum Thema „Sponsoring an Schulen“? Antwort 1: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung Schul-Sponsoring, wenn dies dem Bil- dungs- und Erziehungsauftrag sowie der Schulentwicklung dient. Frage 2: Ist dem Schulträger bekannt, an welchen Schulen derzeit Sponsoring betrieben wird? Antwort 2: Bis jetzt ist noch keine Schule in Trägerschaft der Stadt Bornheim an die Verwaltung bezgl. Sponsoring herangetreten. Da ein Sponsoring-Vertrag vom Schulträger abgeschlossen werden muss (s. a. Antwort 4), ist davon auszugehen, dass an keiner städtischen Schule ein sol- cher Vertrag vorliegt. Frage 3: Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Haushaltssituation: Wäre es eine Möglich- keit, dass der Schulträger die Schulen aktiv dazu ermuntert, sich um Sponsoren zu bemühen? Das aktive Suchen nach Sponsoren könnte eventuell ein kleiner Beitrag sein, den Haushalt zu entlasten. Antwort 3: Jede Schule muss zunächst für sich entscheiden, ob für sie Sponsoring in Frage kommt. Schulsponsoring-Projekte sollten einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und Schulentwicklungsimpulse setzen. Es ist kein Ersatz für eine nicht ausreichende Grundversor- gung der Schule. Der Schulträger ist gemäß § 79 SchulG NRW verpflichtet, alle für einen ord- nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen und kommt dieser Verpflichtung selbstverständlich nach. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Sponsoring steuerrechtliche Auswirkungen (Umsatzsteuerflicht) mit sich bringen kann. Frage 4: Wäre der Schulträger dann auch bereit, die Schulleitungen/Kollegien bei der Antragstel- lung von Projektgeldern/Fördergeldern zu unterstützen? Antwort 4: Falls eine Schule beabsichtigt, ein Sponsoring-Projekt zu initiieren, ist der Schulträger immer involviert. Da die Schulen keine juristischen Personen sind, muss der Schulträger den Sponsoring-Vertrag abschließen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Res- Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg 1 53332 Bornheim - 2 - sourcen beim Schulamt könnte eine Unterstützung der Schulen beim Sponsoring in Einzelfällen erfolgen. Frage 5: Wenn die Fragen drei und vier mit „nein“ beantwortet werden sollten: welche Gründe liegen hierfür vor? Antwort 5: entfällt Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 164 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 65 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 166 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 64 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. er Parksituation in der Nelkenstr. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass es auf der Nelkenstraße in Waldorf in Höhe der Hausnum- mern 2-4 Beschwerden über das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Spielplatzes gibt? Antwort 1: Auf Nachfrage bei der Bußgeldstelle der Stadt Bornheim sind hier keinerlei Anzeigen und Be- schwerden bekannt. Frage 2: Ist das Parken gegenüber der Hausnummern 2-4 entlang des Spielplatzes erlaubt? Antwort 2: An der besagten Stelle besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Hier darf folglich 3 Minuten zum Ein- und Aussteigen geparkt werden und 10 Minuten zum Be- oder Entladen, wobei der Ladevorgang ersichtlich sein muss. Frage 3: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Wann haben zuletzt Kontrollen an dieser Stelle stattge- funden und wie oft werden sie durchgeführt? Antwort 3: Der Bereich wird mehrfach wöchentlich durch die Mitarbeitenden des ruhenden Verkehrs kontrol- liert. Frage 4: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Könnte die Situation durch eine Beschilderung oder eine Bodenmarkierung verdeutlicht werden? Antwort 4: Die Beschilderung des eingeschränkten Halteverbotes ist ausreichend vorhanden. Einer zusätzli- chen Bodenmarkierung bedarf es aus Sicht der Verwaltung nicht. Herrn Christian Koch Via E-Mail: ckoch-mail@googlemail.com - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 60 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen