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Veranstaltungen

Inklusion braucht Sichtbarkeit. Deshalb engagiert sich die Stadt Bornheim am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. An der Veranstaltung unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“ auf dem Peter-Fryns-Platz beteiligen sich der Unternehmensverbund Lebenshilfe Bonn, Sporteinander e.V., Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) des Paritätischen im Rhein-Sieg-Kreis, LVR – KoKoBe Bonn-Rhein-Sieg und ein Mitglied im Gehörlosen- sowie im Schwerhörigenverein Bonn/Rhein-Sieg. Ziel der Aktion ist es, in der Gesellschaft das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken. Ein Alters-Simulations-Anzug vermittelt den Interessierten die alltäglichen Hürden, wenn körperliche Einschränkungen altersbedingt zunehmen. Die Lebenshilfe organisiert eine Tanzaufführung. Informationsstände und kleine Übungen in der Gebärdensprache runden das Angebot ab. Für Kinder gibt es Popcorn und Luftballons. Die Aktionen am 5. Mai finden seit über 30 Jahren in ganz Deutschland statt. Angesichts aktueller Krisen im In- und Ausland sowie geplanter Kürzungen im Sozialbereich rücken Inklusionsziele zunehmend aus dem Blickfeld. Diese bilden jedoch die zentrale Grundlage für eine uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen. Umso wichtiger ist es, an den Zielen festzuhalten. Der Protesttag ist ein Appell an alle Bürger*innen, aktiv zu werden und Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, sich für ihre Rechte stark zu machen.

Dienstleistungen

Voraussetzungen Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz) Ablauf Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Minderjährigen zu stellen. Bei der Antragstellung ist die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (per Fingerscan) zu leisten. Es ist möglich, vor Ort ein digitales, biometrietaugliches Lichtbild aufzunehmen. Es kann aus technischen Gründen die Möglichkeit, vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen, nicht immer garantiert werden. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern ist die Lichtbildaufnahme vor Ort nur eingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie, dass zwingend ein digitales Passbild benötigt wird. Erforderliche Unterlagen bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), bei Erst ausstellung eines Dokumentes die Geburtsurkunde digitales aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (das Foto kann vor Ort aufgenommen werden oder digital über einen QR-Code mitgebracht werden - bitte beachten Sie, dass digitale Lichtbilder nicht über einen USB-Stick oder per E-Mail vorgelegt werden können) Bei Beantragung nach Eheschließung bzw. Einbürgerung ist die Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde erforderlich Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie den Ausweis (Unterschriftenabgleich) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck (siehe unter "Downloads") Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit noch nicht im Melderegister vermerkt) eine Sterbeurkunde Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht besteht, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) bei Ledigen mit alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss Gebühren Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit) 37,50 Euro Reisepass für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit) 70,00 Euro Zuschlag für Express-Reisepass 32,00 Euro Zuschlag 48-seitiger Reisepass 22,00 Euro vorläufiger Reisepass 26,00 Euro Aufnahme eines biometrischen Lichtbildes vor Ort 6,00 Euro Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich. Fristen und Bearbeitungszeiten Die Produktionszeit des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. drei bis acht Wochen . Die Bearbeitungszeit eines Expresspasses beträgt hier in der Regel 72 Stunden (3 Werktage, wenn der Pass-Antrag bis 12 Uhr beim Passproduzenten eingeht). Eine verbindliche Zusage der Produktions- und Lieferzeiten ist nicht möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (ein Nachweis der Dringlichkeit, z.B. Buchungsbestätigung, muss nachgewiesen werden) ist sofort möglich.

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