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Wassersensibel planen und bauen in Köln Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten Geyer-Hehl, Gabriela Stempel 3www.steb-koeln.de Inhalt Vorwort...................................................................................................5 1. Einleitung...........................................................................................6 2. Starkregenabflüsse.......................................................................12 3. Rückstau aus dem Kanal............................................................ 26 4. Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit..................................... 36 5. Checklisten..................................................................................... 44 6. Glossar............................................................................................. 52 Quellenverzeichnis............................................................................ 54 Impressum........................................................................................... 55 1 5www.steb-koeln.de Vorwort „Mit diesem Leitfaden zeigen wir, wie Sie Ihr Objekt wirksam schützen können.“ Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Starkregen, Sturzfluten, Rückstau: Wasser ist eine Elementar­ kraft. Wir von den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB Köln) tun viel dafür, dass Sie und Ihr Eigentum bei solchen Natur­ ereignissen keinen Schaden erleiden. Die Professionalität unseres Service steht dabei für das Kölner Stadtgebiet und Sie, den Bewohnern, stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Vieles können Sie jedoch auch selbst tun, zu manchen Vor­ sorgemaßnahmen sind Sie als Planer oder Bauherr sogar verpflichtet. Mit dem vorliegenden Leitfaden möchten wir Ihnen praktische Hinweise geben, welche Schwachstellen es auf Ihrem Grundstück bzw. in Ihrem Haus gegenüber Stark­ regen geben könnte. Darüber hinaus wollen wir aufzeigen, wie Sie Ihr Objekt wirksam vor Schäden durch die Folgen von Starkregen, Rückstau oder Sickerwasser schützen können. Ich wünsche Ihnen aufschlussreiche Erkenntnisse bei der Lektüre dieses Leitfadens. Dipl. Ing. Otto Schaaf Vorstand der StEB Köln, AöR 1 Einleitung: Wassersensibel Planen 2 8 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln In den zurückliegenden Jahrzehnten haben lokal auftretende Starkregen auch in Köln mehrfach Überflutungen mit er­ heblichen Schäden verursacht. Durch den prognostizierten Klimawandel und die damit sehr wahrscheinlich einher­ gehende Zunahme extremer Regenereignisse wird sich die Überflutungsgefahr in Zukunft spürbar erhöhen. Der Gesamtniederschlag nimmt zwar im Sommerhalbjahr ab, dafür können einzelne Starkregen lokal deutlich intensiver ausfallen. Durch den prognostizierten Klimawandel und die Zunahme extremer Regen wird sich die Über­ flutungsgefahr spürbar erhöhen. Bei außergewöhnlichen Regen übersteigen die Niederschlags­ abflüsse die Leistungsfähigkeit von Kanälen, Leitungen und Gewässern oft deutlich. Die daraus resultierenden Über­ flutungen oder Sturzfluten können zu erheblichen Schäden an Gebäuden und auch zu Personenschäden führen. Das Wasser kann bei einem Starkregenereignis auf drei unterschiedlichen Wegen [Abb. 4b] in ein Haus eindringen und dort Schäden verursachen: 1. Außergewöhnliche Niederschlagsereignisse können zu Überflutungen auf Straßen führen mit der Folge, dass Starkregenabflüsse über tiefer liegende Gebäude­ öffnungen (zum Beispiel Türen, Treppen, Lichtschächte oder Garageneinfahrten) in Gebäude eintreten. 2. Daneben können starke Regenfälle in ungesicherten Kellern zu Überschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation führen. 3. Nicht zuletzt kann es nach Starkregen oder während lang anhaltender Nässeperioden durch ein Aufstauen von Sickerwasser zu Vernässungen der Gebäudehülle oder zu einem unterirdischen Druck auf Gebäude kommen. Einleitung 3 1 9www.steb-koeln.de Um künftige Schäden an Gebäuden und Hausrat durch extreme Niederschläge zu vermeiden oder zumindest abzumildern, ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen. Die StEB Köln tragen bereits heute durch eine kompetente und technische Planung und den gewissenhaften Betrieb des Kölner Kanalnetzes aktiv zum Schutz vor den Folgen von Starkregen bei. Hierzu zählen unter anderem die Schaffung von Regenrückhalteräumen und die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Kanalisation. In den ver­ gangenen Jahren erfolgten zudem zahlreiche Investitionen in das Kanalnetz, um Schäden durch extreme Regen zu verringern. Der Umgang mit Starkregen kann sich jedoch nicht auf die öffentlichen Entwässerungssysteme beschränken. Der Bau von Kanälen, die solche Wassermengen vollständig ableiten könnten, ist nicht realisierbar. Die Kosten für eine ent­ sprechende Vergrößerung wären durch den enormen Anstieg der Abwassergebühren für die Kölner Bürger und Unternehmen nicht mehr tragbar. Zudem wäre in der dicht bebauten Stadt und in den mit Leitungen durchzogenen Straßen kaum Platz für weiteren Rückhalteraum. Selbst wenn das Kanalsystem das zusätzliche Wasser auf­ nehmen könnte, wäre damit nur ein Teil des Problems gelöst. Der zweite Engpass sind nämlich die Abflüsse über Dächer und Straßen. Bei einem Starkregen werden auch sie über­ lastet, und das Wasser tritt unkontrolliert aus. Am Kanal kommen diese Wassermengen gar nicht erst an. Grundhochwasser (Fluss-) Hochwasser Starkregenabflüsse Rückstau aus dem Kanal Sickerwasser 4a 4bÜberflutungsgefahren nahe Gewässern* Überflutungsgefahren bei Starkregen * Schutz vor Hochwasser und Grundhochwasser Einige Gebäude in Köln befinden sich in der Nähe des Rheins und sind daher auch vor der Gefahr durch Hochwasser zu schützen. Bei höheren Wasserständen gefährdet ebenfalls steigendes Grundhochwasser selbst weiter vom Rhein entfernte und tief liegende Stadtteile. Maßnahmen zum Hochwasser- und Grund­ hochwasserschutz werden in diesem Leitfaden nicht behandelt. Lesen Sie hierzu bitte die gesonderten Info-Blätter der StEB Köln: • Hochwasser-Info für die Bewohner von gefährdeten Gebieten in der Stadt Köln • Grundhochwasser – die unterschätzte Gefahr. Informationen zu Ursachen und Schutzmaßnahmen Die Broschüren sind online erhältlich unter: www.steb-koeln.de/starkregen 10 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Seltene und außergewöhnliche Regen sind trotz aller öffent­ licher Vorsorgemaßnahmen nicht allein durch die städtische Infrastruktur zu beherrschen. Das Kölner Kanalnetz ist auf­ grund statistisch berechneter Regenmengen so dimensioniert, dass es solche Starkregen (sogenannte Bemessungsregen) aufnehmen kann, die statistisch jedoch nur ungefähr alle drei bis zehn Jahre auftreten [Abb. 6]. Eine hundertprozentige Absicherung gegen die Folgen von Starkregen ist technisch nicht möglich. Ein gewisses Risiko bleibt immer! Sobald die Kapazitäten der Kanäle bei einem seltenen oder außergewöhnlichen Starkregen überschritten werden, kommt es zu einem Überstau und zum Austritt von Kanal­ wasser an der Oberfläche oder (bei fehlenden Sicherungs­ systemen) zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern. Dies wird auch in Zukunft kaum vermeidbar sein. Es ist daher notwendig, dass Sie als Planer oder Eigentümer eines Gebäudes frühzeitig Maßnahmen ergreifen und Siche­ rungssysteme einbauen, welche den Schutz des Gebäudes vor Überflutungsschäden bei seltenen und außergewöhn­ lichen Starkregen erhöhen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass eine hundertprozentige Absicherung gegen die Folgen von Starkregen technisch nicht möglich ist. Ein gewisses Risiko bleibt immer! Mit dem vorliegenden Leitfaden möchten wir Hauseigentümer, Bauwillige und Planer auf die Gefahren von Starkregen hinweisen und ihnen praktische Hinweise für eine wasser­ sensible Grundstücks- und Gebäudegestaltung geben. Dabei wird in den folgenden Kapiteln zwischen den unter­ schiedlichen Gefahren des Eintritts von oberflächigen Stark regenabflüssen, des Rückstaus aus der Kanalisation und der Beeinträchtigung des Gebäudes durch (aufstauendes) Sickerwasser unterschieden. Einleitung Überfluteter Straßenraum in Köln nach einem Starkregenereignis 5 11www.steb-koeln.de Ihre Pflichten zum Objektschutz Zu manchen Schutzmaßnahmen sind Sie als Grundstücks- bzw. Hausbesitzer nach den geltenden Vorschriften sogar verpflichtet. Wenn die vorgeschriebenen Sicherungen fehlen, sind Sie für die dadurch entstehenden Schäden selbst verantwortlich. Sofern die Entwässerung Ihres Grundstückes nicht den Regeln der Technik entspricht, können die Versicherungen die Schadensregulierung einschränken oder sogar ablehnen. Bei besonders starken Ereignissen ist auch keine Haftung der Kommune mehr gegeben, da höhere Gewalt vorliegt. Die entsprechenden Bestimmungen zum Objektschutz finden sich in der städtischen Entwässerungssatzung und in den Vorschriften der DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden), der DIN EN 12056 (Schwer­ kraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) sowie der DIN 1986 Teil 100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke). außergewöhnlicher Starkregen seltener Starkregen Belastungszustand je nach Intensität des Regens 6 „Bemessungsregen“ 7 2 Starkregenabflüsse 14 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Starkregenabflüsse 2.1 Schadensentstehung und Schadensbilder 2 8 Eintrittswege für Starkregenabflüsse Was ist ein Starkregen? Von Starkregen spricht man, wenn in kurzer Zeit außer­ gewöhnlich große Niederschlagsmengen auftreten. Solche extremen Regenereignisse gab es schon immer. Durch die globale Klimaveränderung ist jedoch davon auszugehen, dass es zukünftig auch in Köln häufiger zu außergewöhnlich starken Wolkenbrüchen kommen wird. Was sind die Ursachen für Starkregen? Starkregen hängen vor allem von der Lufttemperatur und von der Windstärke ab. Mit steigenden Temperaturen, gerade an heißen Sommertagen, kann mehr Wasserdampf in der Atmosphäre aufgenommen und gehalten werden. Der Wasserdampf kondensiert manchmal schlagartig und ergießt sich auf relativ kleine Niederschlagsgebiete. Ort und Zeitpunkt des Auftretens solcher Gewitter sind kaum vorher­ zusagen und für die Betroffenen daher sehr überraschend. Meist dauern sie nur kurz und betreffen lediglich ein kleines Gebiet. Wie wirken sich Starkregen und Sturzfluten aus? Bei einem Starkregen fällt mitunter innerhalb weniger Minuten oder Stunden die durchschnittliche Niederschlagsmenge eines ganzen Monats. Wenn solche Regenmengen in sehr kurzer Zeit fallen, kann es durch ansteigende kleine Ge­ wässer, durch abfließendes Hangwasser, durch überlastete Kanäle oder durch Wasser, das nicht in einen Kanal gelangt, zu lokalen Überflutungen kommen. Bacheinläufe oder Durchgänge unter Brücken können während eines Stark­ regens durch mitgeführtes Schwemmgut verstopfen und wie ein Damm zu weiteren Überflutungen führen. Der Boden hat bei einem Starkregen nicht genug Zeit, das zusätzliche Wasser aufzunehmen. Noch schlimmer ist die Situation, wenn es vorher eine Zeit lang überhaupt nicht geregnet hat, da die trockenen Grünflächen nur langsam Wasser aufnehmen. In diesem Fall fließen Regenwasser und Schlamm ungehindert über den harten Boden in tiefer liegende Gebiete und können dort große Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden sowie an der städtischen Infrastruktur anrichten. 15www.steb-koeln.de Welche Lagen sind besonders gefährdet? Bereits durch die Betrachtung der Topographie und der baulichen Gegebenheiten vor Ort können Sie erkennen, ob Ihr Grundstück durch Überflutungen infolge von Starkregen oder Sturzfluten gefährdet ist. Bestimmte Lagen sind stärker von einer Überschwemmung bedroht als andere: Gefährdet sind vor allem Gebäude an Hängen, in Senken oder in der Nähe von Bächen. Je nach Stärke des Niederschlagsereignisses kann es jedoch jedes Gebäude treffen. Welche Schäden können auftreten? Schäden können einerseits entstehen, wenn das Regenwasser zum Beispiel durch ungeschützte Lichtschächte, bodennahe Fenster, Abgänge und Einfahrten sowie durch Tür- und Fensteröffnungen in Kellerräume eintritt [Abb. 8]. Je nach Gebäudehöhe können, besonders bei Gebäuden in lokalen Senken, das Erdgeschoss und infolgedessen auch Keller geflutet werden. Bei nicht ausreichend abgedichteten Außenwänden ist im Gebäude mit durchsickerndem Wasser zu rechnen. Undichte Stellen finden sich häufig an Fugen, Leitungen oder Wand­ anschlüssen. Bei Außenverkleidungen aus Verblendmauer­ werk kann das Wasser unter Umständen durch Lüftungs­ öffnungen hinter die Mauer fließen und dort zu einer Durchnässung der Gebäudehülle führen. Auch wenn es auf einem Grundstück bisher noch nie zu Schäden durch Starkregen gekommen ist, kann man sich nicht darauf verlassen, dass dies auch in Zukunft so bleibt! Wenn Ihr Grundstück an einem Hang liegt, kann es zu Ero­ sionen und Abschwemmungen kommen, die einen Eintritt von Wasser und Schlamm auf der Hangseite Ihres Gebäudes zur Folge haben können. Mögliche Folgen von Starkregen • Überflutung von Kellerräumen mit möglichen Schäden an Waschmaschinen, Trocknern, Werk­ zeugen, Hobbyräumen • Überflutung von Tiefgaragen mit möglichen Schäden an PKW, Motorrad, Fahrrad • Überflutung des Erdgeschosses bei Gebäuden in Senken • Überflutung von Souterrainwohnungen • Überflutung von Gärten und Terrassen • Beschädigung der Gebäudesubstanz (Schimmelbildung, Vernässung, zurückbleibende Schadstoffbelastung) • Aufschwimmen von Öltanks und Ölschäden Gefährdete Bereiche • Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern • Grundstücke in hochversiegelten Gewerbe- und Industrieflächen • Bereiche ohne ausgeprägte Bordsteinkante • Grundstücke unterhalb des Gehwegniveaus, in Senken und an Straßentiefpunkten • Tiefgaragen, Souterrain- und Kellerräume • Grundstücke mit zu klein bemessener Dach-, Grundstücks- oder Hofentwässerung • Grundstücke ohne Rückstausicherung 16 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Schäden durch Starkregenabflüsse zu schützen: Zunächst kann ein Zuströmen zum Gebäude durch abschirmende Maßnahmen [Abb. 9] verhindert werden. Lässt sich ein Zufluss von Wasser so nicht vermeiden, können Sie fest installierte oder mobile Abdichtungs- und Schutzeinrichtungen [Abb. 10] am Gebäude vorsehen. Falls auch diese Option nicht infrage kommt, bleibt nur noch die Möglichkeit einer „nassen Vorsorge“ [Abb. 11], bei der die kontrollierte Flutung bestimmter Bereiche des Gebäudes in Kauf genommen wird. 1. Abschirmung des Gebäudes Ziel abschirmender Maßnahmen ist es, das bei Starkregen zufließende Wasser von der Gebäudehülle bzw. von den Ge­ bäudeöffnungen fernzuhalten. Bei einer Neuplanung kann dies bereits durch eine entsprechende Standortwahl und eine angepasste Geländegestaltung erreicht werden. Sind diese Möglichkeiten nicht gegeben, kann mithilfe von Boden­ schwellen oder Aufkantungen an den Gebäudeöffnungen und -zugängen ein Wassereintritt vermieden werden. Bei allen Maßnahmen zur Abschirmung eines Gebäudes sollten Sie grundsätzlich darauf achten, dass durch die Barrieren die Gefährdung an anderer Stelle nicht erhöht wird. Zudem sollten Sie abschirmende Maßnahmen für den Fall, dass die Höhe der Wassersperren überschritten wird, grundsätzlich mit Abdichtungen am Gebäude kombinieren, die für einen zusätzlichen Schutz sorgen. Auch sollte gleichzeitig immer sichergestellt sein, dass weder aufstauendes Sickerwasser noch rückstauendes Kanalwasser in das Gebäude eindringen kann (siehe folgende Kapitel). Bei der Standortwahl eines Gebäudes sollten Sie immer die örtlichen Geländeverhältnisse im Hinblick auf den Oberflächen­ abfluss beachten. Durch eine frühzeitige Analyse der topo­ graphischen Lage kann die Gefährdung eines Gebäudes durch abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen erkannt werden. Bei der Einschätzung sollten Sie dabei neben Ihrem Baugrundstück auch die Abflüsse auf den daran angrenzenden Grundstücken und Verkehrsflächen mit berücksichtigen. Grundsätzlich sollten Sie bei der Wahl des Gebäudestandortes Bereiche vermeiden, an denen sich Regenwasser sammeln kann, z. B. in Mulden oder Senken. Ein zum Gebäude abfallendes Gelände kann das Eindringen von Oberflächenwasser be­ günstigen. Durch eine entsprechende Standortwahl bzw. durch eine konsequente Terraingestaltung können Sie einen Zufluss vermeiden. Die Geländeneigung sollte dabei immer vom Gebäude aus abfallend verlaufen [Abb. 12]. Bei einem Neubau stellt eine Aufschüttung des Geländes die kostengünstigste und wirksamste Maßnahme dar, um Über­ flutungsschäden zu vermeiden. Sie sollten den Abfluss von Starkregenabflüsse 2.2 Schutzmaßnahmen gegen Starkregenabflüsse 9 10 11 Strategie 1: Abschirmung des Gebäudes Strategie 2: Abdichtung des Gebäudes Strategie 3: „nasse Vorsorge“ 17www.steb-koeln.de einem Grundstück allerdings immer so gestalten, dass weder in den öffentlichen Straßenraum entwässert wird noch dass Dritte zusätzlich gefährdet werden. Sofern der Platz dafür vorhanden ist, kann das Niederschlagswasser auf dem Grundstück entweder in eine Retentionsmulde [Abb. 13] oder auf einen Notwasserweg [Abb. 14] geleitet werden. Dort kann es (je nach Durchlässigkeit des Bodens) entweder versickern oder gedrosselt in das Entwässerungssystem beziehungsweise in weniger gefährdete Bereiche abgeleitet werden. 12a 12b 13a 13b 14a 14b Abflusssensible Geländegestaltung Sammeln in einer Retentionsmulde Ableitung über Notwasserweg 18 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Starkregenabflüsse Aufkantungen und Schwellen Die Öffnungen von Gebäuden und Grundstücken sollten generell über der Rückstauebene (i. d. R. Bordsteinkante, vgl. Seite 19 f.) angelegt sein, um einen Zufluss von Oberflächen­ wasser zu vermeiden. Ist dies, wie häufig im Bestand, nicht der Fall, können Sie die Gefahr des Wassereintritts nur durch Aufkantungen oder Bodenschwellen an den gefährdeten Stellen vermindern [Abb. 18]. Derartige Maßnahmen können allerdings die Barrierefreiheit, die Gebäudegestaltung oder unter Umständen die Grundstücksnutzung beeinträchtigen. a) Wassersperren am Grundstück Um das Eindringen von Regenwasser von oben liegenden Verkehrsflächen oder von Nachbargrundstücken zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Grundstück nach Möglichkeit an den gefährdeten Stellen mit Mauern und kleinen Wällen einzu­ fassen. Insbesondere Erddämme bieten dabei landschafts­ planerisch gute Lösungen. Im Bereich der Barriere bedarf es des Rückhaltes vor Ort mit anschließender Versickerung oder einer gedrosselten Ableitung des Wassers. Bei einem längeren Wasserstau sollten Sie sicherstellen, dass die Schutzmauern bzw. -dämme auch im Untergrund dicht sind [Abb. 17]. Bei Zufahrten zu tiefer liegenden Garagen oder Räumen können Sie mittels Rampen und Bodenschwellen zur Erhöhung der Einfahrt [Abb. 15; 18] ein Überfließen und den Eintritt von Regenwasser verhindern. Durch eine entsprechende Geländegestaltung gilt es darüber hinaus zu vermeiden, dass Wasser auf anderen Wegen vom eigenen Grundstück in die Zufahrtsbereiche gelangt. Die Bodenschwelle ist abzudichten, um ein Durchsickern zu vermeiden. Zudem darf sie den öffentlichen Verkehrsraum nicht gefährden. Die Vorschriften zu Garagenrampen in § 120 (2) der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonder­ bauten (SBauVO NRW) sind hier zu beachten. Demnach muss zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 % Neigung eine Fläche von mindestens 3 m Länge liegen, deren Neigung nicht mehr als 10 % beträgt. Bei Rampen von Kleingaragen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn hinsichtlich der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen. b) Wassersperren am Gebäude Bei Neubauten sollten Sie, falls möglich, auf ebenerdige Gebäudezugänge und sonstige Gebäudeöffnungen auf bzw. unterhalb der Rückstauebene verzichten und die Türen über Treppenstufen oder Rampen zugänglich machen [Abb. 21; 23]. Die Oberkanten von Kellertreppen und Lichtschächten sollten Sie generell nicht geländegleich, sondern mindestens 10 cm bis 15 cm höher anlegen. 15 16 17 Garagenzufahrt mit Schutzschwelle Möglichkeiten der Aufkantung Unterirdische Abdichtung einer Schutzmauer 19www.steb-koeln.de Im Bestand können Sie Kellertreppenzugänge durch den nachträglichen Einsatz von Stufen oder Schwellen anheben [Abb. 19b]. Auch die Oberkanten von Lichtschächten können mittels einer Aufkantung von mindestens 15 cm bis zu 30 cm erhöht werden, um sie nachträglich vor Oberflächenwasser abzuschirmen [Abb. 22]. Einen zusätzlichen Schutz können Sie durch eine Überdachung von Treppen und Schächten erzielen. Die Sohlen von Schächten und Treppen sollten mindestens 15 cm unterhalb der Kelleröffnungen liegen, um Druck auf Fenster und Türen durch aufstauendes Regenwasser zu vermeiden. Rückstauebene Rückstauebene Versickerung (evtl. mit Drainage) Neigung 10 % Rückstauebene Öffentlicher Verkehrsraum Privatgrundstück Bodenschwelle 3 m 19a 19b 18 Kellertreppe | FALSCH Kellertreppe | RICHTIG Bodenschwelle vor Tiefgaragenzufahrt Versickerung (evtl. mit Drainage) 20 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Am Tiefpunkt von Lichtschächten, Kellertreppen und Zu­ fahrten muss das sich sammelnde Regenwasser entweder vor Ort durch den Boden versickern können oder durch einen Ablauf abgeleitet werden. Sofern die Ableitung in den Kanal erfolgt, müssen Sie diesen Ablauf mit einer Rückstausicherung (bzw. einer Hebeanlage) versehen. An Rampen zu tief liegender Garagen erreicht das Regen­ wasser durch die stärkere Neigung eine höhere Fließ­ geschwindigkeit. Hierdurch kann es eventuell zu einer Über­ strömung der Abflussrinne und einer daraus resultierenden Überflutung der Garage kommen. An diesen Stellen sollten Sie daher einerseits Entwässerungsrinnen mit entsprechend größeren Nennweiten (mindestens 150 mm) wählen. Darüber hinaus sollten Sie zur Abdeckung der Rinnen möglichst Maschen-, Gitter- oder Längsstabroste verwenden, um das Schluckvermögen der Rinne zu erhöhen und ein Überströmen weitestgehend zu vermeiden. c) Mobile Wassersperren Neben den zuvor dargestellten fest installierten Schutzmaß­ nahmen besteht die Möglichkeit, Gebäudeöffnungen wie Türen und Fenster oder Zufahrten zum Grundstück oder zur Tiefgarage mithilfe transportabler Barrieresysteme zu ver­ schließen [Abb. 24]. Starkregenabflüsse Rückstauebene Rückstauebene Versickerung (evtl. mit Drainage) 15 – 30 cm 15 cm 20 21 22a 22b Kellerfenster mit Sockel Aufkantung am Gebäudezugang Lichtschacht | FALSCH Lichtschacht | RICHTIG 21www.steb-koeln.de Im Falle eines Starkregens können Dämmbalken (z. B. aus Aluminium) innerhalb weniger Minuten in fest verankerte Halterungs- und Führungssysteme eingesetzt und mithilfe von Spannvorrichtungen dicht zusammengepresst werden. Eine zusätzliche Dichtung an der Unterseite ist erforderlich. Die Kosten mobiler Barrieresysteme, zum Beispiel Dämm­ balken, betragen pro Quadratmeter Balkenfläche ca. 750 – 2000 Euro. Bei geringen Wasserständen ist dagegen eine Abschottung mit Sandsäcken die einfachere und kosten­ günstigere Lösung. Rückstauebene Rückstauebene Versickerung (evtl. mit Drainage) 23a 23b 24 Gebäudezugang | FALSCH Gebäudezugang | RICHTIG Mobile Schutzbarriere Mobile Barrieresysteme Anders als im Hochwasserschutz sind mobile Schutz­ systeme für Starkregen nur bedingt geeignet. Während am Rhein lange Vorwarnzeiten gegeben sind, gibt es bei Überlastungen des Kanalnetzes oder bei Über­ schwemmungen aus kleineren Gewässern kaum Vor­ bereitungszeit für entsprechende Schutzmaßnahmen. Starkniederschläge lassen sich nur kurzfristig vorher­ sagen, und die Abflussbildung erfolgt im Ereignisfall sehr schnell. Mobile oder teilmobile Überflutungs­ schutzelemente sollten daher nur dann zum Einsatz kommen, wenn fest installierte Systeme aus funktio­ nalen, technischen oder ästhetischen Gründen nicht adäquat sind oder wenn zusätzlicher Schutzbedarf besteht. 22 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln 2. Abdichtung der Gebäudehülle Im Bestand kann die Abdichtung eines Gebäudes einfacher zu realisieren und deutlich kostengünstiger sein als auf­ wändige Geländemodellierungen oder nachträgliche Aufkantungen im Außenbereich. Voraussetzungen sind allerdings eine ausreichende Standsicherheit des Gebäudes und eine wasserbeständige Außenhülle. Außerdem müssen die Abdichtungen regelmäßig gewartet werden, um ein einwandfreies Funktionieren sicherzustellen. Gebäudeöffnungen Die Maßnahmen zur Abdichtung von Gebäudeöffnungen [Abb. 25] lassen sich danach unterscheiden, ob sie permanent ihre Funktion erfüllen oder nur im Falle von Starkregen zum Einsatz kommen. a) Fest installierte Abdichtungen Tief liegende Türen und Fenster sowie Lichtschächte sollten möglichst druckwasserdicht ausgebildet werden [Abb. 26]. Verwenden Sie hierzu am besten passgenau zugeschnittene Einsätze für Tür- und Fensteröffnungen („Schotts“) mit Profildichtungen. Lichtschächte können Sie, sofern eine Auf­ kantung nicht möglich ist, mit abgedichteten Deckeln oder beispielsweise mit Glasbausteinen oder begehbaren Glas­ platten wasserdicht verschließen [Abb. 27]. Auch Leitungs­ durchführungen für Wasser- oder Gasversorgung, Elektronik, TV, Telefon, Entwässerung, Lüftung und Heizung sollten wasserdicht sein. Die Zwischenräume der Wanddurch­ führungen sollten mit Dichtungsmaterial verschlossen bzw. die Rohrleitungen dichtend angeflanscht werden [Abb. 29]. b) Mobile Verschlusssysteme Neben dauerhaft installierten Schutzsystemen für Gebäude­ öffnungen besteht auch die Möglichkeit, auf (teil-) mobile Fensterklappen mit Dichtung zurückzugreifen [Abb. 28]. Diese werden in der Regel innen oder außen am Gebäude montiert und bei Bedarf per Hand verschlossen und fest mit einem ebenfalls abgedichteten Rahmen verschraubt. Die Kosten für derartige Systeme betragen ungefähr 400 – 600 Euro für eine Fläche von 50 cm x 50 cm und 1500 – 2000 Euro für 1,00 m x 1,00 m. Starkregenabflüsse 25 26 27 28 Möglichkeiten der Abdichtung Druckwasserdichte Fenster Abgedichteter Lichtschacht Mobile Fensterklappen 23www.steb-koeln.de Wände Um eine Durchnässung der Außenwände zu vermeiden, sollten Sie in gefährdeten Bereichen Ihres Gebäudes möglichst dichte Materialien verwenden. Allerdings kann es dadurch unter Umständen zu einem Konflikt zwischen dem Überflutungsschutz und der Wärmedämmung mit offen­ porigen Materialien kommen. Zumindest in den potenziell durch Oberflächenwasser gefährdeten Sockelbereichen Ihres Gebäudes sollten Sie möglichst auf Wasser aufsaugende Materialien (wie Mineral­ wolle) verzichten. Stattdessen empfiehlt sich hier zur Dämmung der Einsatz von Kunststoffmaterialien, die nur wenig Wasser aufnehmen. Alternativ bietet sich eine Verkleidung des Sockelbereiches mit wasserdichtem Sperrputz (beispielsweise Zementputz) [Abb. 30] oder mit Steinzeugfliesen [Abb. 31] an. Letztere er­ fordern eine sorgfältige Ausführung, damit Undichtigkeiten in den Fugen vermieden werden. Auf Holzfassaden sollten Sie in exponierten Lagen grund­ sätzlich verzichten. Dasselbe gilt für Verbundmauerwerk und für zweischalige Wände mit Hinterlüftung, wo Wasser hinter die Mauerschale fließen und dort zu Durchnässungen führen kann. Rückstauebene Rohr /Leitung Dichtungsanstrich Dichtungsanstrich Dichtungseinsatz Dichtungseinsatz 29 30 31 Abdichtung von Rohrleitungen Wasserdichter Sperrputz Abdichtung mit Steinzeugfliesen 24 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln 3. „Nasse Vorsorge“ Wenn sich ein Gebäude weder durch außerhalb liegende (stationäre /mobile) Wassersperren abschirmen lässt noch durch Abdichtungsmaßnahmen vor zuströmendem Regen­ wasser geschützt werden kann, bleibt nur die Option der „nassen Vorsorge“. Dabei geht es nicht darum, das Wasser vom Gebäude fernzuhalten, sondern um die Begrenzung von Überflutungsschäden. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der nassen Vorsorge [Abb. 32]: a) Gezielte Flutung Bei einer gezielten Flutung wird in bestimmten Bereichen des Gebäudes (z. B. Keller, Erdgeschoss) eine temporäre Überflutung bewusst zugelassen. Die Schäden durch eine kontrollierte Gebäudeflutung können gering gehalten werden, indem die Innenraumnutzung in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst und für die Raumverkleidung wasser­ unempfindliche Materialien (zum Beispiel Steinfliesen statt Teppich oder Parkettböden) verwendet werden. Sensible Geräte wie Waschmaschine und Heizung, Elektro- und Haustechnikinstallationen sollten möglichst oberhalb der Rückstauebene eingebaut werden. b) Aufständerung des Gebäudes Beim Neubau in besonders überflutungsgefährdeten Lagen (z. B. an Fließgewässern) besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Sie Ihr Gebäude durch eine Aufständerung auf Stützen über die Überschwemmungslinie anheben [Abb. 33]. Im Falle einer Überflutung des Grundstücks dringt kein Wasser ins Gebäude ein, solange es nicht höher als die niedrigste Eintrittsöffnung ansteigt. Der Bereich unter den Stützen kann beispielsweise als Parkplatz oder als Abstell­ fläche dienen. Aufständerung Starkregenabflüsse Strategien einer „nassen Vorsorge“ 32 gezielte Flutung 25www.steb-koeln.de Aufständerung eines Gebäudes 33 34 3 Rückstau aus dem Kanal 28 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Rückstau aus dem Kanal 3 3.1 Schadensentstehung und Schadensbilder Was bedeutet Rückstau? Infolge von Starkregen kann es in der Kanalisation zu einem Rückstau kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasser­ spiegel im öffentlichen Kanal und im Grundstücksanschluss­ kanal ansteigt [Abb. 35]. Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Wasch­ becken, Duschen, Waschmaschinen etc. tiefer als die Rück­ stauebene, so müssen diese dringend gesichert werden, da es sonst zu sehr unangenehmen Kellerüberflutungen kommen kann, für die der Grundstückseigentümer selbst haftet. Als Rückstauebene bezeichnet man die Höhe, bis zu der das Abwasser in den öffentlichen Entwässerungsanlagen bei planmäßigen und unplanmäßigen Betriebszuständen an­ steigen kann und darf. In aller Regel ist dies der höchste Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (meistens die Bordsteinkante) [Abb. 36]. Was sind die Ursachen für Rückstau? Bei Trockenwetter und bei geringem Regen fließt das Nieder­ schlagswasser innerhalb der Kanäle ohne Aufstau ab. Bei starken Regenfällen kann der Wasserspiegel im Kanalnetz jedoch bis annähernd auf Straßenhöhe ansteigen. Dies ist ein natürlicher Vorgang, und weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren funktioniert (d. h., der Wasserspiegel gleicht sich aus), kann Regenwasser bei hohen Wasserständen bis in die Grundstücksleitungen einstauen. Mögliche Folgen von Rückstau Dringt das Abwasser zurück in Gebäude, ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen: • Zerstörter Hausrat • Angegriffene Bausubstanz mit möglicher Wertminderung der Immobilie • Hohe Kosten für Entfeuchtungs- und Renovierungsarbeiten • Gesundheitsrisiken für die Bewohner Die Kommunen haften grundsätzlich nicht für diese Schäden. Eintrittswege bei Rückstau aus der Kanalisation 35 29www.steb-koeln.de Sind dann Entwässerungseinläufe nicht gegen Rückstau gesichert, kommt es zu Kellerüberflutungen [Abb. 35]. Trotz bestmöglicher Planung aller baulichen Maßnahmen durch die StEB Köln zum Schutz der privaten Entwässerung kann es zu einem Rückstau aus dem Abwasserkanal in die Hausanschlussleitungen kommen. Das kann auch schon bei geringen Regenfällen vorkommen. Dies ist darin begründet, dass die StEB Köln als Betreiber des Kanalnetzes das vor­ handene Volumen der Kanäle zu Stauzwecken nutzen. Dadurch können vermehrt höhere Wasserstände im Rohr­ netz auftreten, die bei unzureichendem Schutz zu Rückstau in die Keller führen können. Bereits bei etwas stärkeren Regenfällen kann es zu einem Rückstau aus dem Kanal in die Haus­ anschlussleitungen kommen. Eine solche Nutzung des vorhandenen Volumens im Kanalnetz durch Rückstau ist aus wirtschaftlichen und umwelttech­ nischen Gründen vorgeschrieben. Die Stadtentwässerungs­ betriebe Köln nutzen diese Möglichkeit im Rahmen der technischen Regelwerke im sinnvollen Maße. Ein Rückstau in Gebäude ist in seltenen Fällen auch dann möglich, wenn in einem Abwasserkanal vorübergehende Verstopfungen auftreten. Ihre Pflichten zum Rückstauschutz Rückstau ist in öffentlichen Kanälen auch in Zukunft unvermeidbar. Daher müssen Grundstücksentwässerungs­ anlagen gegen schädliche Folgen von Rückstau durch sachgemäße Installation automatisch arbeitender Vorkehrungseinrichtungen abgesichert werden. Die Abwassersatzung der StEB Köln legt in § 5 (6) fest, dass der Anschlussberechtigte des Grundstücks für die Herstellung des Rückstauschutzes verantwortlich ist. Eigentümer, deren Grundstücke oder Gebäude nicht mit einem Rückstauschutz versehen sind, müssen diesen nachrüsten. Die Erfordernis einer Rückstausicherung ist unabhängig davon, ob man an ein Trenn- oder Mischsystem angeschlossen ist. Beachten Sie: Abwasser von Quellen oberhalb der Rückstauebene (z. B. Küchen und Bäder im Ober­ geschoss oder Dachflächen) darf nur im Freigefälle und nur ohne Rückstausicherung abgeleitet werden! Rückstauebene Rückstauebene Kellerüberflutung nach Rückstau 36 37 30 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Rückstau aus dem Kanal 3.2 Schutzmaßnahmen gegen Rückstau Alle Gebäudeteile unterhalb der Rückstauebene müssen gegen Rückstau gesichert werden. Hierzu stehen Ihnen grundsätzlich zwei technische Systeme zur Verfügung: die Hebeanlage und der Rückstauverschluss. Bei der Wahl des Systems ist vor allem die Nutzung der betroffenen Räume entscheidend: Während eine unter­ geordnete, rein private Nutzung der rückstaugefährdeten Räume die Verwendung einfacher Absperreinrichtungen wie Rückstauverschlüsse erlaubt, verlangen hochwertige Nutzungen eher den Einsatz von Hebeanlagen. 1. Rückstauverschlüsse Die Voraussetzung für den Einsatz von Rückstauverschlüssen ist ein freies Gefälle zum Kanal, das eine Schwerkraft­ entwässerung ermöglicht. Darüber hinaus gelten entsprechend der DIN EN 12056-4 die folgenden Bedingungen: • Schmutzwasser aus Toiletten (fäkalienhaltiges Abwasser) darf nur über Rückstauverschlüsse abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist und ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. • Schmutzwasser ohne Anteile aus Toiletten (fäkalienfreies Abwasser) darf nur dann über Rückstauverschlüsse ab­ geleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der betroffenen Ablaufstellen verzichtet werden kann. Rückstauverschlüsse dürfen nur an Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingesetzt werden. Das Abwasser aus Obergeschossen und von Dachflächen muss ungehindert ablaufen können. Bauen Sie Ihren Rückstauverschluss auf keinen Fall so ein, dass bei Rückstau Ihre gesamte Entwässe­ rungsanlage abgesperrt werden muss und das Wasser von Ihren Dachflächen und aus Obergeschossen rückwärts in die Hausentwässerung drückt [Abb. 38b]. Rückstauebene Rückstauverschluss Revisionsschacht Kanal Ablauf Rückstauverschluss | RICHTIG 38a 31www.steb-koeln.de Funktionsprinzip & Systemtypen Rückstauverschlüsse verhindern, dass im Starkregenfall zu­ rückdrückendes Wasser in das Gebäude gelangt. Sie können entweder bereits in Entwässerungsanlagen integriert sein oder nachträglich in Rohrleitungen eingebaut werden [Abb. 38a]. Im Ausgangszustand sind Rückstauverschlüsse immer ge­ schlossen. Im Normalbetrieb werden sie durch das abfließende Abwasser selbsttätig geöffnet, so dass es ungehindert ab­ fließen kann. Kommt es im Kanal zu einem Rückstau, so wird die Sicherung durch den anstehenden Druck automatisch fest verschlossen [Abb. 39]. In der Regel kann zusätzlich manuell ein Notverschluss betätigt werden. Dieser sollte insbesondere bei längeren Abwesenheiten oder bei Betriebs­ unterbrechungen geschlossen gehalten werden. Geltendes Regelwerk für Rückstauklappen ist die DIN-Norm EN 13564 „Rückstauverschlüsse für Gebäude“. In Teil 100 der ergänzenden DIN 1986 ist festgelegt, welche Rückstau­ verschlüsse für bestimmte Anwendungsbereiche freigegeben sind: • Typ 2, 3 und 5: für fäkalienfreies Abwasser als Sicher­ heitseinrichtungen in Bodenabläufen zum Schutz einzelner Ablaufstellen oder in Rohrleitungsteilen zum Schutz mehrerer Ablaufstellen und für Niederschlagswasser • Typ 3 mit Kennzeichnung F: für fäkalienhaltiges Abwasser zum Einbau in durchgehende Leitungen Anforderungen an Rückstauverschlüsse Rückstauverschlüsse dürfen grundsätzlich nur Abläufe un­ terhalb der Rückstauebene schützen. Sie müssen darüber hinaus automatisch arbeiten, das heißt, sie müssen selbst­ tätig schließen und öffnen sowie jederzeit gut zugänglich sein. Außerdem sollten sie einen von Hand zu betätigenden Notverschluss besitzen. Nicht zuletzt ist es von essenzieller Bedeutung, dass die Rückstauverschlüsse gemäß Anleitung gewartet werden. In der Regel ist eine Wartung bis zu zwei­ mal jährlich erforderlich. Rückstauklappen Kanalrückstau normaler Abfluss Rückstauverschluss Rückstauverschluss | FALSCH Funktionsweise einer Rückstauklappe Funktionsweise einer Rückstauklappe 39 40 38b 32 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln 2. Hebeanlagen Liegt in den betroffenen Räumlichkeiten eine hochwertige, gewerbliche Nutzung vor, ist generell eine Hebeanlage zu wählen. Bei einer solchen Einrichtung wird Schmutz- und Regenwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, dem Kanal durch automatisches Anheben über eine Schleife rückstaufrei zugeführt [Abb. 41]. Funktionsprinzip & Systemtypen Eine Hebeanlage besteht generell aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Ein Teil des Abwassers wird in dem Behälter zwischengespeichert und dann mit der Pumpe durch eine Rückstauschleife gehoben, von wo es durch die Schwerkraft abfließt. Mit der Druckleitung über die Rückstauebene wird das Prinzip der kommunizierenden Röhren unterbrochen [Abb. 42]. Dadurch wird sichergestellt, dass das Abwasser nicht in die betroffenen Räume zurückstaut. In der Regel verfügen Hebeanlagen über eine Steuerung, haben ein Speichervolumen von mindestens 20 Litern und werden über das Dach entlüftet. Geltendes Regelwerk ist die DIN-Norm EN 12050 „Abwasser­ hebeanlagen für Gebäude und Grundstücksentwässerung“. Teil 1 der DIN-Norm legt die Anforderungen bei fäkalien­ haltigem Abwasser aus Badezimmern und Wohnungen fest. Für die fäkalienfreie Entwässerung tief liegender Freiflächen ist Teil 2 maßgebend. In Ausnahmefällen können nach Teil 3 auch „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung“ installiert werden. Kosten Die Kosten für Rückstauverschlüsse (ohne Montage) liegen zwischen 100 und 800 Euro für selbsttätige und zwischen 1000 und 5000 Euro für durch Fremd­ energie betriebene Anlagen, die eine Abwasserent­ sorgung während eines Rückstaus ermöglichen. Abwasserhebeanlagen kosten (ohne Einbau) je nach Pumpenleistung zwischen etwa 1000 Euro für ein Einfamilienhaus und bis zu 5000 Euro für ein Mehr­ familienhaus oder für eine gewerbliche Nutzung. Rückstauebene Hebeanlage Ablauf Revisionsschacht Kanal Rückstau aus dem Kanal Hebeanlage 41 33www.steb-koeln.de Anforderungen an Hebeanlagen Abwasserhebeanlagen müssen das Wasser automatisch mit der Druckleitung über die Rückstauebene führen (Rückstau­ schleife). Sie sollten zur Sicherheit einen Notschalter be­ sitzen und zur Lärmminderung schalldämmend ausgeführt sein. Im Zulauf der Hebeanlage ist ein Absperrschieber vorzusehen, im Ablauf ist zusätzlich noch ein Rückfluss­ verhinderer einzubauen. Die Räume für Hebeanlagen müssen ausreichend groß sein. Neben und über allen zu bedienenden Teilen sollte Ihnen nach der DIN-Norm immer ein Arbeitsraum von mindestens 60 cm zur Verfügung stehen. Für den reibungslosen Betrieb einer Hebeanlage ist es ferner von entscheidender Bedeu­ tung, dass die Anlage gemäß ihrer Betriebsanleitung sorg­ fältig und regelmäßig gewartet wird. Wartung Wie alle technischen Anlagen müssen auch Schutzvorrichtungen gegen Rückstau regelmäßig sorgfältig gewartet und gereinigt werden. Nur so kann ein einwandfreies Funktionieren sichergestellt werden! Es empfiehlt sich daher, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Eine Hebeanlage lässt sich systembedingt einfacher warten und hat dadurch Vorteile gegenüber Rückstauverschlüssen. Auch wenn Sie über eine Versicherung gegen Schäden aus Kanalrückstau verfügen, wird diese im Falle eines Schadens von Ihnen den Nachweis über eine ausreichende Wartung verlangen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so ist der Versicherungsschutz gefährdet. Rück­ stau­ ebene Rückstauschleife Sammelbehälter Pumpe Funktionsprinzip einer Hebeanlage Funktionsprinzip einer Hebeanlage Hebeanlage 42 43 44 34 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Rückstau aus dem Kanal 3. Sicherung einzelner Ablaufstellen Müssen nur einzelne Ablaufstellen in Ihrem Keller gesichert werden, kann dies auch durch Einzelsicherungseinrichtungen hinter Spülen oder Ausgussbecken erfolgen, z. B. durch einen Siphon mit Kugelverschluss (Röhrengeruchsverschluss). Im Normalfall wird die Kugel bei einem solchen Verschluss­ system durch das Abwasser aus der Spüle oder der Wasch­ maschine aufgeschwemmt, so dass das Wasser ungehindert ablaufen kann. Im Falle eines Rückstaus wird die Rückstau­ klappe vom zurückfließenden Wasser zugedrückt, die Kugel sinkt herab und verschließt den Siphon [Abb. 45]. Der Rückstau kann somit nicht am Ablauf austreten. Mit einem zusätzlichen Hebel lässt sich der Siphon während eines Urlaubs auch manuell zusperren. 4. Verzicht auf Abläufe im Keller Neben dem Einbau der oben beschriebenen Sicherungs­ systeme besteht auch die Möglichkeit, auf Entwässerungs­ einrichtungen (z. B. Toiletten, Waschtische, Ausgussbecken etc.) unterhalb der Rückstauebene ganz zu verzichten. Viele Abläufe im Keller werden selten bis gar nicht benutzt und sind eventuell überflüssig. Indem Sie beispielsweise nicht benötigte Toiletten oder Bodenabläufe im Keller von einem Fachbetrieb abdichten oder entfernen lassen, können Sie alle Nahtstellen zum Kanal schließen. Dadurch kann dem Rückstauproblem auf sichere und meist kostengünstige Weise Abhilfe geschaffen werden. Die Entwässerungs­ einrichtungen der oberen Etagen (Küche, Badezimmer etc.) sowie die Ableitung des Dachflächenwassers werden dadurch nicht beeinträchtigt. Fachliche Beratung Dieser Leitfaden kann Ihnen nur allgemeine Erläute­ rungen zum Schutz vor Rückstau geben. Die in der Praxis vorkommenden Probleme sind sehr vielfältig und können nur im Einzelfall gelöst werden. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Architekten oder von Ihrem Fachplaner (Installateur) genau erklären, wie der Rückstauschutz normgerecht geplant wird. Hinter­ fragen Sie möglichst jedes Detail! Kompetente Ansprechpartner sind ebenfalls die zertifizierten Fachbetriebe für Heizung, Lüftung und Sanitär, die Ihnen entsprechende Anlagen auch ein­ bauen können. 35www.steb-koeln.de Rückstau Abfluss Siphon mit Kugelverschluss 45 46 4 Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit 38 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit 4 4.1 Schadensentstehung und Schadensbilder 47 Eintrittswege für Sickerwasser Wie kommt es zu Bodenfeuchtigkeit? In unserem feuchten Kölner Klima ist der Niederschlag in der Regel größer als die Verdunstung. Auch nach längeren Trockenperioden enthält der Boden je nach Beschaffenheit meist noch Feuchtigkeit. Unter der Erde liegende Gebäude­ teile wie Kellerwände und -böden müssen daher durch bautechnische Maßnahmen besonders vor eindringender Nässe geschützt werden. Welche Arten von Bodenfeuchtigkeit gibt es? Im Erdreich kann Wasser in zwei verschiedenen Formen auftreten: Als stets vorhandene Bodenfeuchtigkeit oder als Sickerwasser. Bei Letzterem gilt es zu unterscheiden zwischen nichtstauendem Sickerwasser [Abb. 49a], das nach einem Regenereignis in wasserdurchlässige Schichten im Boden infiltriert, und aufstauendem Sickerwasser (Stau­ wasser), das sich über schwach durchlässigen Schichten im Boden sammelt [Abb. 49b]. Aufstauendes Sickerwasser sammelt sich nach lang an­ haltenden Nässeperioden oder nach Starkregen im Boden. Es kann eventuell zu drückendem Wasser werden, das durch Kellerwände oder die Kellersohle, aber auch durch undichte Hausanschlüsse wie Rohre oder Kabel in ein Gebäude eindringen oder von außen zu erheblichen Schäden an der Kellerkonstruktion führen kann. Aufstauendes Sickerwasser ist oft erkennbar an Pfützenbildungen und tritt meist bei lehmigen Böden auf. Nichtstauendes Sickerwasser, das keinen hydrostatischen Druck ausübt, kann bei fehlender Gebäudeabdichtung in Kellerwände eindringen und Durchnässungen mit Schimmel hervorrufen. Kapillarwasser besitzt die Eigenschaft, in den Poren des Bodens und in Mauerwerkswänden entgegen der Schwer­ kraft hochzusteigen. Dies kann neben einer Vernässung der Kellerwände auch zu Materialzerstörungen durch aus dem Baugrund, aus Streugut oder aus Baustoffen mitgeführte Salze führen. Im Mauerwerk kann die in den Kapillaren aufsteigende Feuchtigkeit zum Teil bis weit über die Geländeoberkante aufsteigen. 39www.steb-koeln.de Kellerdecke Kapillarwasser Sickerwasser Kellersohle Fundament Mögliche Folgen von Bodenfeuchte Sicker- und Kapillarwasser können in den Keller eines Gebäudes eindringen und zu Vernässungen und zu schweren Bauschäden führen, welche die Standsicherheit des Gebäudes gefährden und es unbewohnbar machen. Im Einzelnen sind folgende Schäden möglich: • Optische Feuchtigkeitsschäden wie Flecken oder Verfärbungen • Auslaugung von Mörtel und Beton • Abplatzungen durch Korrosion der Bewehrung oder Frostschäden • Rosten von Stahlkonstruktionen • Fäulnis und Aufquellung von Holzkonstruktionen • Aufschwimmen des Gebäudes und Verlust der Standfestigkeit • Einsturz von Seitenwänden • Gesundheitliche Belastung der Bewohner durch Folgeschäden wie Schimmelpilze, Bakterienbefall oder Hausschwamm 48 49a 49b Schäden durch Stauwasser Nichtstauendes Sickerwasser Aufstauendes Sickerwasser Kellerdecke Kellersohle Sickerwasser durchlässiger Boden undurchlässiger Boden aufstauendes Sickerwasser aufstauendes Sickerwasser Fundament 40 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit 4.2 Schutzmaßnahmen gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes vor Sickerwasser sind im Neubau und im Bestand voneinander zu unterscheiden. Sie werden daher im Folgenden gesondert beschrieben. Bevor Sie Abdichtungsmaßnahmen planen und ausführen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Gebäude durch aufstauendes (und mitunter drückendes) Sickerwasser beansprucht wird oder ob es eher durch nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchte gefährdet ist. Neben der Feststellung der Art des Bodens sind dabei die Geländeform und der Bemessungs­ wasserstand am geplanten Bauort zu berücksichtigen. 1. Neubau Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser Um aufstauendem und drückendem Sickerwasser erfolgreich widerstehen zu können, müssen Gebäudesockel und Keller Ihres Gebäudes für den erhöhten Wasserdruck bemessen und angepasst werden. Das Fundament sollte durch eine ausreichende Dimensionierung und Verankerung der Sohle gegen Auftrieb und Aufbrechen gesichert werden. Die Keller­ wände müssen grundsätzlich so gestärkt werden, dass sie einem seitlichen Wasserdruck standhalten. Die Abdichtung sollte dabei mindestens 30 cm über dem höchsten zu er­ wartenden Wasserstand liegen. Als Grundtypen der Bauwerksabdichtung gegen Stauwasser in Kellerräumen gelten die Prinzipien der „schwarzen“ und der „weißen Wanne“: a) Schwarze Wanne Als schwarze Wanne oder „Schwarzabdichtung“ bezeichnet man eine Außenabdichtung der betroffenen Gebäude­ bereiche [Abb. 51a]. Diese wird in der Regel mit Bitumen oder Kunststoffbahnen an der gemauerten Außenseite aller erdberührten Bauteile angebracht und vom angreifenden Wasser an die Gebäudewände oder -sohle gedrückt. Alternativ ist auch der Einsatz von Produkten auf Basis bituminöser Spachtelmasse möglich, sofern diese laut Hersteller für den Einsatz gegen drückendes Wasser geeignet sind. In der Praxis wird häufig die Abdichtungsvariante mit der schwarzen Wanne angewandt. Sie verspricht bei fachgerechter Umsetzung eine hohe Sicherheit gegenüber Sickerwasser, so dass die Kellerräume uneingeschränkt genutzt werden können. Die Schadensbehebung ist jedoch bei einer schwarzen Wanne sehr aufwändig, zudem ist die Herstellung einer schwarzen Wanne witterungsabhängig und kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Bauzeit haben. b) Weiße Wanne Wenn Ihr Keller eher eine untergeordnete Nutzung haben soll (z. B. als Abstellraum), empfiehlt sich die Abdichtungs­ variante der weißen Wanne. Hier werden die Außenwände und die Bodenplatte des Kellers als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton ausgebildet [Abb. 51b]. Bei einer weißen Wanne sind aufgrund ihrer Konstruktion keine zusätzlichen Dichtungsbahnen erforderlich. Die Sohlen und Wände müssen aber für den zu erwartenden Wasserdruck bemessen sein und unter Umständen verstärkt werden. Schwachstellen sind die Arbeits- und Dehnfugen. Sie müssen in der Regel durch den Einbau von Dichtungen geschlossen werden. Durch den geringeren Arbeitsaufwand und die nur bedingte Abhängigkeit von der Witterung sind die Auswirkungen auf die Bauzeit bei weißen Wannen im Gegensatz zur Schwarz­ DIN-Normen und Hinweise Für die Herstellung schwarzer Wannen gegen drückendes Wasser ist im Wesentlichen die DIN-Norm 18195-6, bei Abdichtungen gegen nichtstauendes Sickerwasser die DIN 18195-4 zu beachten. Bei der Planung und Ausführung weißer Wannen sind die Normen für den Betonbau (DIN 1045 und DIN EN 206) sowie die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) maßgebend. Zusätzliche Hinweise finden sich in dem Merkblatt „Wasserundurchlässige Betonbauwerke“ des Vereins Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ). 41www.steb-koeln.de abdichtung gering. Dennoch sind eine sorgfältige Planung und Bauausführung entscheidend für ein fachgerechtes und auch tatsächlich dichtes Bauwerk. Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser Sofern keine Beanspruchung der Gebäudehülle durch drückendes Stauwasser besteht, können Sie durch eine einfache horizontale Abdichtung der erdberührten Bauteile verhindern, dass Kapillarwasser aufsteigt. Eine Vertikal­ abdichtung sorgt dafür, dass keine Feuchtigkeit seitlich in das Gebäude eindringt [Abb. 50]. Die DIN-Norm sieht für derartige Abdichtungen den Einsatz von Bitumen- oder Kunststoffbahnen in verschiedenen Ausführungen vor. Bei der Planung der Abdichtung müssen Sie die Höhenlage des Kellers, die Geländeneigung und die Versickerungsfähigkeit des Bodens beachten. Sollte es in Ausnahmefällen zumindest zeitweise doch zu einem leichten Aufstau von Sickerwasser kommen (der jedoch keine schwarze oder weiße Wanne erfordert), kann zusätzlich zu den Abdichtungsmaßnahmen eine Drainage erforderlich werden. 50 51a 51b Vertikal- und Horizontalabdichtung Schwarze Wanne Weiße Wanne Kellerdecke Ke lle rw an d Bitumenbahn wasserundurch­ lässiger Beton Schutzschicht Fugenband oder Fugenblech Kellersohle Kellerdecke Kellersohle Ke lle rw an d Kellerdecke Kellersohle 30 cm Horizontalabdichtung Vertikalabdichtung Fundament 42 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit 2. Bestand Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, ein Gebäude nach­ träglich abzusichern. Auch hier ist entscheidend, ob Sie Ihr Gebäude gegen nichtstauendes oder gegen aufstauendes (und evtl. drückendes) Sickerwasser schützen wollen. Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser Die nachträgliche Abdichtung eines Kellers gegen drückendes Stauwasser ist technisch sehr kompliziert. Zur Abdichtungs­ sanierung sind dabei folgende Maßnahmen möglich: a) Sanierung von Rohrdurchführungen Dringt Stauwasser ausschließlich über Rohrleitungen (Strom, Gas, Abwasser etc.) in das Gebäude ein, sollten Sie diese Stellen freigraben und nachträglich gemäß der DIN 18195-9 abdichten. b) Abdichten von Fehlstellen An Fehlstellen, z. B. zwischen Fundament und Kellersohle, können Erosionsschäden auftreten, welche die Standsicherheit Ihres Gebäudes gefährden. Solche Bereiche müssen sofort an der Gebäudeinnenseite durch Verpressen mittels Injektion abgedichtet werden. c) Innentrogabdichtung Um eine uneingeschränkte Nutzung des Kellers zu gewähr­ leisten und die Auftriebssicherheit zu garantieren, kann unter Umständen eine Innentrogabdichtung notwendig werden. Dadurch wird der Wasserdruck, der auf die Dichtungen einwirkt, abgefangen. Ein Trog auf der Innenseite des Gebäudes ist jedoch deutlich teurer und technisch weitaus schwieriger als andere Maßnahmen. Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser Die beschriebenen Maßnahmen zur vertikalen Abdichtung von Neubauten gegen nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchte sind grundsätzlich auch im Bestand möglich. Allerdings ist ihre Ausführung hier bautechnisch und finanziell deutlich aufwändiger, da das Bauwerk nach außen freigelegt und die (in der Regel verschmutzten) Wände vorbehandelt werden müssen. Für eine nachträgliche Horizontalabdichtung im Bestand können sowohl mechanische als auch Injektionsverfahren angewendet werden. Bei der Entscheidung für ein mecha­ nisches Verfahren (z. B. Blecheinschlag- oder Mauersäge­ verfahren) sollten Sie sich unbedingt von einem Statiker beraten lassen. Die Standsicherheit des Gebäudes darf durch die Maßnahme keinesfalls gefährdet werden! Beim Injektionsverfahren wird die Wand angebohrt und mittels einer Pumpe oder eines Trichters Injektionsmaterial eingetragen, das innerhalb der Poren für eine Horizontal­ abdichtung sorgt, indem es die Poren verstopft oder wasser­ abweisend macht. Je nach Salzanteil bzw. Durchfeuchtungs­ grad des Mauerwerks stehen Ihnen unterschiedliche Injektionsmaterialien zur Verfügung. Detaillierte Hinweise zu den nachträglichen Verfahren der Gebäudeabdichtung finden Sie in den Merkblättern 4-4-04 /D (Mauerwerksinjektion), 4-6-05 /D (Vertikal­ abdichtung) und 4-7-02 /D (Horizontalsperren) der Wissen­ schaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerks­ erhaltung und Denkmalpflege (WTA). Kosten • Genaue Angaben zu den Kosten für weiße und schwarze Wannen sind aufgrund der vielen Parameter nicht möglich. • Die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung gegen Stauwasser können ca. 1500 Euro bei der Fehlstellen­ sanierung, bis zu mehreren zehntausend Euro bei einer Innentroglösung betragen. • Eine Kellerabdichtung gegen nichtstauendes Wasser kostet im Neubau pro Quadratmeter Wandfläche ca. 20 bis 35 Euro. Im Bestand kommen aufgrund der vor- und nachsorgenden Arbeiten noch zusätzlich mindestens 150 bis 250 Euro pro Quadratmeter dazu. • Injektionsverfahren beanspruchen etwa 150 bis 200 Euro pro laufendem Meter Außenwand (exklusive Materialkosten). 52 53 5 Checklisten 46 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Checklisten 5 Mit diesem Leitfaden geben wir Ihnen Hinweise darauf, welche Schwachstellen es auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem Haus geben könnte und wie Sie die Gefahren stark­ regenbedingter Schäden an Ihrem Gebäude mindern können. Die nachfolgenden Checklisten fassen die wichtigsten Inhalte der Broschüre zusammen und geben Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, ob Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude prinzipiell • durch oberflächige Starkregenabflüsse, • durch Rückstau aus dem Kanal und /oder • durch Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit gefährdet ist. Je mehr Fragen Sie mit Nein beantworten können, desto besser ist Ihr Grundstück bzw. Ihr Gebäude gegen die Folgen von Starkregen und Überflutungen gesichert. Im Anschluss an die Fragen zur Gefährdungseinschätzung finden Sie jeweils im zweiten Teil der Checklisten zusammen­ gefasste Tipps und Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihr Objekt wirksam vor Überflutungsschäden bei Starkregen schützen können. Dadurch können Sie schnell erkennen, wo auf Ihrem Grundstück oder bei Ihrem Gebäude noch An­ passungsmöglichkeiten bestehen. Es ist festzuhalten, dass eine hundertprozentige Absicherung gegen die Folgen von Starkregen aufgrund der Unvorher­ sehbarkeit der Regenintensitäten nicht möglich ist. Daher finden Sie im letzten Teil des Kapitels Hinweise zur Verhal­ tensvorsorge für den Fall, dass es wider Erwarten doch zu Überflutungen in Ihrem Gebäude kommen sollte. Mit diesen Hinweisen möchten wir Ihnen aufzeigen, welchen Beitrag Sie zur Erhöhung des Schutzes durch richtiges Verhalten bei der Vor- und Nachsorge leisten können. 54 5.1 Checkliste: Starkregenabflüsse Kann oberflächig abfließendes Regenwasser von der Straße oder von Nachbargrundstücken bis an Ihr Gebäude gelangen? Liegt Ihr Grundstück bzw. Gebäude in einer Gelände­ senke oder unterhalb einer abschüssigen Straße oder eines Hanges? Sind vorherige Schadensereignisse bei Starkregen vor Ort bekannt? Kann Wasser über einen äußeren Kellerabgang oder ebenerdige Lichtschächte und Kellerfenster eindringen? Verfügt Ihr Gebäude über einen ebenerdigen Eingang oder eine Terrasse, wo Regenwasser oberflächig ins Erdgeschoss eindringen kann? Liegt das Grundstück in der Nähe eines Gewässers (z. B. eines Baches oder Teiches) und kann dieses bei Hochwasser bis ans Gebäude gelangen? Haben Gehwege, Hofzufahrten und Stellplätze ein Gefälle zum Haus? Kann Regenwasser von der Straße oder vom Grundstück in die Tiefgarage fließen? Prüfen Sie, ob vorherige Schadensfälle vor Ort bekannt sind, und wenn ja, welche Bereiche betroffen waren und welche Wasserhöhen dabei erreicht wurden. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Standortes für Ihr Gebäude den Zu- und Abfluss von Regenwasser an der Oberfläche. Vermeiden Sie dabei möglichst Lagen in Senken und Mulden. Gestalten Sie Ihr Gelände vom Gebäude abfallend und erhöhen Sie Einfahrten und Zugangsbereiche, so dass kein Wasser ins Haus fließen kann. Leiten Sie das Oberflächenwasser auf Ihrem Grundstück wenn möglich gezielt zur Versickerung in Bodensenken oder in Mulden zur Notableitung. Sichern Sie Zufahrten und Wege zu tief liegenden Grund­ stücksflächen zur Straße hin mit Bodenschwellen. Versehen Sie ebenerdige Kellertreppen, Lichtschächte, Fenster und Gebäudezugänge möglichst mit Auf­ kantungen. Halten Sie immer einen ausreichenden Abstand zwischen Lichtschachtsockel und Kellerfenstern. Verhindern Sie den Eintritt von Wasser durch Gebäudeöff­ nungen mithilfe mobiler oder fest installierter Dichtungs­ systeme (Fensterklappen, Barrieren, druckdichte Fenster). Sichern Sie Heizöltanks (inklusive aller Anschlüsse und Öffnungen) gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst solche Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. Prüfen Sie, ob in gefährdeten Räumen auf hochwertige Nutzungen (z. B. Wohn-, Büroraum) verzichtet werden kann. Bringen Sie sensible Nutzungen (z. B. Heizungen, Server, elektrische Installationen) möglichst in den Ober­ geschossen unter. Verlegen Sie im Keller installierte Stromleitungen hoch über dem Fußboden. Verwenden Sie in gefährdeten Bereichen nur nässe­ beständige Materialien und Versiegelungen (z. B. Steinfliesen statt Tapete und Teppichboden). Prüfen Sie immer, ob Sie durch Ihre baulichen Schutzmaß­ nahmen Nachbargrundstücke oder andere gefährden. Ist mein Gebäude durch Starkregenabflüsse gefährdet? Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Starkregen zu mindern? Checklisten 5.2 Rückstau aus dem Kanal Befinden sich Ablaufstellen (z. B. Waschbecken, Boden­ gullis, Toiletten) in Ihrem Haus unterhalb der Rückstau­ ebene (i. d. R. Gehwegoberkante)? Sind Waschmaschinen, Heizungen oder sonstige Sanitäreinrichtungen unterhalb der Rückstauebene angeschlossen? Sind an Ihren Grundleitungen Drainagen angeschlossen? Befindet sich am Fußpunkt von außen liegenden Keller­ treppen oder Tiefgaragenzufahrten ein Bodenablauf, der an den Kanal angeschlossen ist? Entwässern Ihre Dachflächen oder andere Entwässe­ rungseinrichtungen oberhalb der Rückstauebene über eine Rückstausicherung? Verfügt Ihr Gebäude über Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene? Prüfen Sie, ob ein aktueller Entwässerungsplan vorliegt, auf dem alle Ablaufstellen und Rückstausicherungen eingezeichnet sind. Entscheiden Sie, ob Entwässerungseinrichtungen unter­ halb der Rückstauebene zwingend notwendig sind oder ob auf diese verzichtet werden kann. Stellen Sie sicher, dass alle Abläufe unterhalb der Rück­ stauebene gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert sind. Verwenden Sie bei geringwertigen Nutzungen der gefährdeten Räume Rückstauverschlüsse und bei hoch­ wertigen Nutzungen eher Hebeanlagen. Prüfen Sie, ob Ihre Rückstausicherung richtig eingebaut und funktionstüchtig ist. Fragen Sie im Zweifel Sanitär- und Abwasserfachleute. Führen Sie die Entwässerungsleitungen ober- und unter­ halb der Rückstauebene immer getrennt aus. Ordnen Sie dabei die Rückstausicherung so an, dass alle Abläufe oberhalb der Rückstauebene ungehindert mit freiem Gefälle zum Kanal (nicht über Rückstausicherungen) entwässern können. Prüfen Sie, ob die Rückstauverschlüsse so eingebaut sind, dass ein ungehindertes Abfließen des Regenwassers von den Dachflächen möglich ist. Dokumentieren Sie genau den Einbau Ihrer Rückstau­ sicherungen, um spätere Wartungen, Reparaturen und Aufrüstungen zu vereinfachen. Lassen Sie den Rückstauschutz entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig von einem Fachbetrieb warten. Sichern Sie Heizöltanks gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. Prüfen Sie bei der Raumaufteilung, ob in den gefähr­ deten Bereichen auf hochwertige Nutzungen (z. B. Wohn-, Büroraum) verzichtet werden kann. Bringen Sie sensible Anlagen (z. B. Heizungen, Server, elektrische Installationen) möglichst in den Ober­ geschossen unter. Verwenden Sie in gefährdeten Bereichen nur nässe­ beständige Materialien und Versiegelungen (z. B. Steinfliesen statt Tapete und Teppichboden). Sichern Sie auch Reinigungsöffnungen und Schächte über eine Hebeanlage. Verlegen Sie im Kellergeschoss installierte Leitungen und Steckdosen möglichst hoch über dem Fußboden. Ist mein Gebäude durch Rückstau aus dem Kanal gefährdet? Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Rückstau zu mindern? 5.3 Checkliste: Sickerwasser Handelt es sich bei Ihrem Baugrund um bindige (z. B. lehmhaltige) Bodenarten oder um aufgeschüttete Böden? Liegt Ihr Grundstück bzw. Ihr Gebäude an oder unterhalb von einem Hang? Befindet sich Ihr Gebäude in der Nähe eines Gewässers (z. B. eines Baches)? Werden Leerrohre durch die Kellerwand geführt, beispielsweise für Telekommunikations-, Gas- oder Wasserleitungen? Befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Gebäude eine Anlage zur Regenwasserversickerung? Sind vor Ort vorherige Schadensereignisse durch Sicker- und Stauwasser bekannt? Lassen Sie von einem Sachverständigen Baugrund­ untersuchungen durchführen, um die Durchlässigkeit des Bodens und den Bemessungswasserstand zu ermitteln. In Bereichen mit altem Gebäudebestand können die Erfahrungen an der Nachbarbebauung für die Ein­ schätzung des Baugrundes sehr hilfreich sein.* Prüfen Sie, ob vorherige Schadensereignisse auf Ihrem Grundstück bekannt sind und /oder ob in der Vergangen­ heit schon ein häufigeres und längeres Auftreten von Stauwasser festgestellt wurde. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre erdberührten Wände und Sohlen feucht sind. Wenn ja, prüfen Sie, ob die Feuchtigkeit überall oder lediglich im Bereich von Rohrdurchführungen auftritt. Klären Sie im Bestand, für welchen Lastfall die vor­ handenen Sohlen- und Kellerwandabdichtungen aus­ geführt wurden. Im Falle einer defekten Außenabdichtung müssen Sie den unteren Bereich des Hauses ausgraben und die Abdichtung erneuern. Wenn eine Ausschachtung des Gebäudes nicht möglich ist (z. B. durch eine angrenzende Garage), prüfen Sie die Möglichkeiten einer Innen­ abdichtung. Bei gut sickerfähigen (z. B. sandigen) Böden wird als Mindestabdichtung auf der Kellerebene ein einfacher Bitumenanstrich der Wände empfohlen. Gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser sollten Sie eine Schwarz­ abdichtung wählen. Die Abdichtung gegen drückendes Wasser kann durch eine weiße Wanne gewährleistet werden. Bei Neubauten empfiehlt es sich, immer vom Lastfall aufstauenden Sickerwassers auszugehen. Verwenden Sie hier mindestens eine zweilagige Schwarzabdichtung mit Gewebeeinlage (in unterschiedlichen Ausführungen und Dicken verfügbar). Verwenden Sie hochwertige Rohrdurchführungen mit Dichtungen (z. B. Komplettsysteme aus Dichtungseinsatz und Futterrohr /Hüllrohr). In Hanglagen sollten Sie die Abdichtung der Gebäude­ hülle immer durch eine zusätzliche Drainage ergänzen. Ist mein Gebäude durch Sickerwasser gefährdet? Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Sickerwasser zu mindern? *Hinweis: Für den bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer besteht i. d. R. die Pflicht zur Einholung des Be­ messungswasserstandes am Bauort! Schäden infolge von unterlassenen Baugrundermittlungen werden haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet! Checklisten Wie kann ich vorsorgen? • Lagern Sie keine hohen Sachwerte und keine wichtigen Dokumente in überflutungsgefährdeten Räumen. • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. • Verfolgen Sie regelmäßig aktuelle Wetter- und Hoch­ wassermeldungen. • Halten Sie Dachrinnen und Fallrohre frei, damit Nieder­ schläge ungehindert abfließen können und gestautes Wasser keine Schäden am Haus hinterlässt. • Sichern Sie Ihre Mülltonnen, Wertstoffbehälter etc. vor Wegschwimmen. • Lagern Sie gesundheits-, wasser- und umweltgefähr­ dende Stoffe (z. B. Waschmittel, Altöle, Farben) an einem sicheren und trockenen Ort. Wie verhalte ich mich im Falle einer Überflutung? • Dichten Sie ungesicherte Bereiche im Ereignisfall ggf. mit Sandsäcken an Türen und Fenstern. • Bringen Sie Ihr Auto und Wertgegenstände möglichst aus der Gefahrenzone. • Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! • Betreten Sie keine überschwemmten Kellerräume oder Tiefgaragen (Gefahr aus elektrischen Anlagen). • Bei ausgelaufenen Schadstoffen verständigen Sie die Feuerwehr und rauchen Sie nicht. • Menschenrettung geht vor der Erhaltung von Sachwerten. Aber: keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung. Rufen Sie Hilfe! • Verfolgen Sie weiterhin aktuelle Wetter- und Hoch­ wassermeldungen. Wie verhalte ich mich nach einer Überflutung? • Tragen Sie Gummistiefel und -handschuhe (Verletzungsgefahr, Keimbelastung). • Dokumentieren Sie die Kellerüberflutung für die Versicherung (Schäden fotografieren und auflisten, erreichten Wasserstand markieren). • Pumpen Sie das Wasser ab und entfeuchten Sie betroffene Räume. • Verständigen Sie Ihre Versicherung, und lassen Sie die Reparaturen in Abstimmung mit dieser von einem Fachbetrieb durchführen. • Trocknen Sie die von der Überflutung betroffenen Bereiche möglichst schnell zur Vermeidung von Bau­ schäden, Schimmel und Schädlingsbefall. • Entfernen oder öffnen Sie Fußbodenbeläge und Ver­ kleidungen zur Kontrolle. • Lassen Sie Schäden am Gebäude (insb. an der Statik), an Heizöltanks, an Elektroverteilern und Gasheizungen von Fachleuten prüfen. Notruf- und Servicenummern bei Starkregen, Sturzfluten und Kanalrückstau Bei akuter Gefahr (Personen- /Umweltschäden): • Feuerwehr Köln: 112 Bei Verstopfungen in Kanälen, Gullis und Verrohrungen: • Kundenbetreuung StEB Köln: 0221 221-26868 Bei Umweltschäden außen und in Gebäuden: • Amt für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft: 0221 221-24609 (linksrheinisch) oder 0221 221-24615 (rechtsrheinisch) Bei Störungen der Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung: • Entstördienst Rheinenergie: 0221 34645 600 5.4 Sonstige Verhaltensweisen 55 56 6 Glossar 53www.steb-koeln.de Abwasser Häusliches und gewerbliches Schmutzwasser, gesammeltes Regenwasser und Mischungen aus Schmutz- und Regenwasser. Bemessungsregen Kenngröße zur Berechnung von anfallenden Regenwasser­ mengen, die zur Dimensionierung von Kanälen heran­ gezogen wird. Bemessungswasserstand Der Bemessungswasserstand ist der höchste vor Ort er­ mittelte Grund- bzw. Hochwasserstand (im Einzugsbereich von Gewässern). Bodenfeuchte Haftwasser, das gegen die Schwerkraft permanent in den Poren des Bodens gehalten wird. Bodenfeuchtigkeit ist als Mindestlastfall für eine Bauwerksabdichtung anzusetzen. Drückendes Wasser Wasser, das auf Bauwerke oder Bauteile einen hydro­ statischen Druck ausübt. Einstau Von Einstau spricht man, wenn der Wasserspiegel an den Schächten eines öffentlichen Kanals zwischen Rohrscheitel und Geländeoberfläche (bis zur Schachtdeckelunterkante) liegt. Jährlichkeit /Eintrittswahrscheinlichkeit Statistische Wahrscheinlichkeit, dass ein Regen nur einmal in X Jahren auftritt. Ein einjähriger Regen (n = 1) wiederholt sich statistisch jedes Jahr, ein fünfjähriger (n = 1 /5 = 0,2) alle fünf Jahre. Kapillarwasser Unterirdisches Wasser oberhalb des Grundwasserspiegels, das durch Kapillarkräfte gehoben oder gehalten wird. Rückstau Zurückdrücken von Abwasser aus dem Kanal in ange­ schlossene Leitungen. Rückstauebene Höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungs­ anlage steigen kann (gemäß Abwassersatzung ist dies der höchste Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück, i. d. R. die Bordsteinkante). Sickerwasser Unterirdisches Wasser, das oberhalb des Kapillarraumes und des Grundwasserspiegels durch die Schwerkraft versickert. Starkregen Große Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit, die meist aus konvektiver Bewölkung fallen und zu schnell ansteigenden Wasserständen und unter Umständen zu Überflutungen führen können. Stauwasser (aufstauendes Sickerwasser) Stauwasser tritt auf, wenn ein schwer wasserdurchlässiger Staukörper aus Schluff oder Ton die Abwärtsbewegung des Sickerwassers im Boden behindert. Überflutung Austritt von Wasser aus dem Kanal infolge Überstaus (bzw. mangelnde Eintrittsmöglichkeiten in den Kanal) mit anschließender Schadensfolge. Überstau Austritt von Abwasser aus den Kanalschächten und /oder Straßeneinläufen (Gullis) auf die Gelände- oder Straßen­ oberfläche. Glossar 6 54 StEB Köln | Wassersensibel planen und bauen in Köln Quellenverzeichnis 1 2 – 3 4 5 6 7 8 – 14 15 16 – 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 – 36 37 38 – 39 40 41 – 42 43 44 45 46 47 48 49 – 51 52 53 54 55 56 MUST Städtebau StEB Köln, Ingo Heuer MUST Städtebau StEB Köln MUST Städtebau fotolia, © esdras700 MUST Städtebau Klaus Krieger, HAMBURG WASSER MUST Städtebau Barbara Manthe-Romberg MUST Städtebau Alpina Hochwasserschutzfenster GmbH INSEKTUM, www.insektum.com AL-Hochwasserschutz, Warstein MUST Städtebau Claus-W. Trognitz, archPunkt Steffen Malyszczyk MUST Städtebau StEB Köln ACO Hochbau Vertrieb GmbH MUST Städtebau fotolia, © Michael Schulze MUST Städtebau ACO Hochbau Vertrieb GmbH MUST Städtebau ACO Hochbau Vertrieb GmbH Ronald Fiedler MUST Städtebau 123RF, © tadeas21 MUST Städtebau istockphoto.com, © arselozgurdal MUST Städtebau istockphoto.com, © Highwaystarz-Photography fotolia, © fotosmile777 StEB Köln, Peter Jost StEB Köln, Ingo Heuer StEB Köln, Peter Jost Titelbild © M. J. van den Broek-Custers Portrait Otto Schaaf StEB Köln, Bettina Fürst-Fastré * Die Abbildungen 49 – 51 wurden in Anlehnung an die Broschüre „Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenfolgen“ erstellt (Quelle: HAMBURG WASSER et al. 2012) 55www.steb-koeln.de Impressum Herausgegeben von: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Der Vorstand Ostmerheimer Straße 555 51109 Köln Telefon: 0221 221-26868 Telefax: 0221 221-26770 steb@steb-koeln.de www.steb-koeln.de Online-Version unter: www.steb-koeln.de/starkregen Copyright StEB Köln 3. Auflage Konzept, Texte und Grafiken: MUST Städtebau Eigelstein 103 – 113 50668 Köln Telefon: 0221 1699 2929 mail@must.eu www.must.eu Gestaltung und Ausführung: The Vision Company Werbeagentur GmbH, Köln www.the-vision-company.de Druck: Agathos Druck Hinweise Für die Genehmigungsplanung eines Gebäudes ist der Archi­ tekt oder ein von ihm beauftragter Fachplaner zuständig. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Leitfaden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Bei allgemeinen Fragen zur Haus- und Grundstücksent­ wässerung sowie zum Schutz vor Starkregen stehen Ihnen die fachkundigen MitarbeiterInnen der Stadtentwässerungs­ betriebe Köln gerne zur Verfügung. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 51109 Köln Kundenberatung Telefon 0221 221-26868 anliegenmanagement@steb-koeln.de www.steb-koeln.de Für den Einbau von Rückstausicherungen sind die örtlichen Sanitärinstallationsbetriebe bzw. bei gleichzeitig erforder­ lichen Erdarbeiten auch Tiefbaufirmen der richtige An­ sprechpartner. Innung Sanitär, Heizung, Klima Köln Rolshover Straße 115 51105 Köln Telefon 0221 83712-0 info@shk-innung-koeln.de www.shk-innung-koeln.de Sie haben Fragen? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 51109 Köln Telefon: 0221 221-26868 Telefax: 0221 221-26770 E-Mail: steb@steb-koeln.de www.steb-koeln.de 032018-5000

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Wirtschaft & Bauen Straßenbau Bordsteinabsenkung Bauprogramm für Straßen und Verkehrsanlagen Aktuelle Straßenbaumaßnahmen Straßenunterhaltung Bordsteinabsenkung Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge Anträge, Formulare, Richtlinien und mehr Bordsteinabsenkung Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer Genehmigung und ist bei der Stadt Bornheim zu beantragen. Ein Antrag auf Bordsteinabsenkung wird gestellt: um einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u.ä.) abzusenken oder um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können oder um eine vorhandene Absenkung zu verbreitern oder zu verändern. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Das Formular zum Ausdruck ist am Ende dieser Seite zu finden. Sie dürfen als Antragsteller*in die Arbeiten ausschließlich bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein. Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen. Antragstellung Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Weiterführende Informationen Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:500 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen. Bitte senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an: Stadt Bornheim Tiefbauamt Rathausstraße 2 53332 Bornheim oder per E-Mail an tiefbau(at)stadt-bornheim.de Anträge zum Herunterladen: Antrag für eine Bordsteinabsenkung Fertigstellungsanzeige Bordsteinabsenkung Mehr Anträge zum Herunterladen gibt es HIER

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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Der erste Bornheimer Ehrenamts-Bowling-Cup hat 77 junge Ehrenamtliche aus vielen Vereinen der Stadt begeistert. Das Event machte allen riesigen Spaß Die Stadt Bornheim und das pin-up Bowling Center hatten am Dienstag, 2. September 2025, zu diesem Event eingeladen. 77 junge Ehrenamtliche aus Sport, Schule, Kultur, Kirche und Rettungsdiensten folgten der Einladung. Bürgermeister Christoph Becker dankte ihnen in seiner Eröffnungsrede dafür, dass sie früh Verantwortung übernehmen und anderen helfen. Bürgermeister Christoph Becker begrüßte die jungen Ehrenamtlichen Becker wünschte den Jugendlichen einen großartigen Bowlingabend auf der modernen Anlage, die das pin-up kostenfrei bereitstellte. Nicht zuletzt dank des Sponsorings war das Event ein voller Erfolg (v.l.): Regina Pütz (Geschäftsführerin pin-up), Henrico Strang (Firma Battermann), Bürgermeister Christoph Becker, Sascha Erdbories (Geschäftsführer pin-up), Sebastian Hötzel (Technik pin-up) und Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel Folgende Vereine nahmen teil: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Bornheim e.V. Eisenbahn-Amateurclub Bonn/Sechtem e.V. Evangelische Kirchengemeinde Vorgebirge Junggesellenverein „Einigkeit“ Hersel-Uedorf-Widdig e.V. Katholische Kirchengemeinde Hemmerich Malteser Hilfsdienst e.V. Bornheim Pfadfinder Sankt Aegidius Hersel-Widdig Schülersprecher*innen Europaschule Bornheim SG Sechtem Toros Basketball Tambour-Corps Germania Hersel 1951 e.V. TuS Germania Hersel 1910 e.V. TuS Roisdorf 1932 e.V. TSC Rot-Weiß Waldorf e.V. Turnverein Hersel 1958/92 e.V. DJ Ingo Gründel moderierte das Turnier und sorgte für ausgelassene Stimmung. Die Teams kämpften mit Teamgeist und Freude um die begehrten Pokale. Die Gewinner waren: 1. Platz: Pfadfinderstamm St. Aegidius Hersel-Widdig: Philipp Messgen und Sandra Orth 2. Platz: Turnverein Hersel 1958/92 e.V.: Nadine Orth und Tom Krzywinski 3. Platz: SG Sechtem Toros Basketball: Marie Neikes, Jan Montenarh, Lars Ecke, Kevin Recht, Simon Kühlwetter, Liam Thevis, Maarten Budde Vor Turnierbeginn stellte Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel die teilnehmenden Vereine und das breite ehrenamtliche Engagement vor, sodass die Jugendlichen den Abend zum Netzwerken nutzen konnten. Die Bahnen waren voll belegt Der Spaß stand im Vordergrund Der Ehrenamts-Bowling-Cup zeigte, dass ehrenamtliches Engagement Spaß macht, Freundschaften stärkt und den sozialen Zusammenhalt in Bornheim fördert. Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel und pin-up Geschäftsführerin Regina Pütz mit Maskottchen "Pinny" Ein großes Dankeschön an die Geschäftsführung des pin-up, die den Abend möglich machte, sowie an die Sponsoren Bier Schneider für die Softdrinks und die Firma Battermann für das Buffet.

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