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Rathaus & Service Rathaus & Politik Bürgermeister Christian Mandt Überblick Über mich – Christian Mandt Seit November 2025 ist Christian Mandt Bürgermeister der Stadt Bornheim. Der Bürgermeister wird direkt durch die Bürgerschaft gewählt. Er ist Leiter der Stadtverwaltung und Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses . Bürgermeister Christian Mandt wurde bei den Stichwahlen am 27. September 2025 in seine erste Amtsperiode gewählt. Seit 2020 sind die Bürgermeisterwahlen mit den Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte verbunden und die Dauer der Amtszeit verkürzt sich von sechs auf fünf Jahre. Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und damit oberster Repräsentant der Stadt ist Bürgermeister Christian Mandt auch Leiter der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Gemeinde und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter. Er vertritt – ebenso wie der Rat – den Willen der Bürgerschaft durch sein Stimmrecht im Rat. Dem Bürgermeister zur Seite stehen die beiden ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen Gabriele Kretschmer und Anna Peters . Sie unterstützen den hauptamtlichen Bürgermeister, leiten die Sitzung des Rates, wenn der Bürgermeister verhindert ist, und nehmen insbesondere Repräsentationsaufgaben wahr. Hierzu gehören u. a. die Vertretung der Stadt bei Veranstaltungen, die Begrüßung von Gästen der Stadt Bornheim und die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren. In seiner Eigenschaft als Chef der Verwaltung der Stadt Bornheim wird Bürgermeister Christian Mandt von den Beigeordneten vertreten. Bürgersprechstunde: Termine und Anmeldung Über mich – Christian Mandt Schulbildung Schulbildung Beruf Beruf Ehrenamt Ehrenamt Ernennungen und Beförderungen Ernennungen und Beförderungen Vertretung der Stadt durch den Bürgermeister in Gremien städtischer Beteiligungen Vertretung der Stadt durch den Bürgermeister in Gremien städtischer Beteiligungen Die Liste der Gremien städtischer Beteiligungen, in denen der Bürgermeister die Stadt vertritt, finden Sie HIER

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Ablauf Bei Hausgeburten ist die Anzeige mündlich bei dem Standesamt zu erstatten, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist. Erforderliche Unterlagen Nachweise zur Staatsangehörigkeit Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, z.B. gültigen Personalausweis oder Reisepass; ggfs. auch eine Einbürgerungsurkunde, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde. Ist ein Elternteil Spätaussiedler oder als Vertriebener anerkannt? Bitte legen Sie zusätzlich zum Personalausweis Ihren Registrierschein vor, den Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und Ihre eventuelle Bescheinigung über die Namensänderung. Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind : Bitte legen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (mit Hinweisteil) vor oder eine Eheurkunde zusammen mit Ihren beiden Geburtsurkunden. Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Bescheinigungen oder Urkunden, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen. Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind: Bitte legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde zur eigenen Person vor. "Aktuell" bedeutet, dass die darin enthaltenen Eintragungen noch gültig sein müssen. Wurde eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgegeben, sind diese ebenfalls vorzulegen. Ist ein Elternteil (mit einer anderen Person) verheiratet? Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde vor, da dann auch Ihre Namensführung belegt werden muss. Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Unterlagen, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen. Ist die Mutter verheiratet, beachten Sie bitte unsere Hinweise unter den Stichworten "Wer erscheint als Vater und Mutter in der Geburtsurkunde?" und "Anerkennung der Vaterschaft". Ist ein Elternteil geschieden oder verwitwet? Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vor. Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den Nachweis zu Ihrer Scheidung oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten vor. Haben Sie vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt? Sie haben darüber eine entsprechende Ausfertigung für das Standesamt erhalten. Fügen Sie diese bitte bei. Haben Sie vor der Geburt bereits eine Erklärung zur Übernahme der gemeinsamen Sorge abgegeben? Sie haben darüber entsprechende beglaubigte Ausfertigungen erhalten. Bitte fügen Sie eine Ausfertigung bei. Gebühren Die Beurkundung der Geburt selbst ist gebührenfrei. Sie erhalten jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke. Eine Geburtsurkunde kostet 20 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte Urkunde 10 Euro.

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Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Ablauf Urkunden können im Rahmen einer persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt werden. Sie können aber auch den Online-Dienst nutzen . Eine Urkundenanforderung ist auch per E-Mail möglich unter: standesamt@stadt-bornheim.de Bitte fügen Sie der E-Mail einen Identitätsnachweis bei (Foto des Personalausweises). Sie können die Urkunde dann nach vorheriger Terminabsprache persönlich abholen oder wir senden Ihnen die Urkunde per Post zu. Eine schriftliche Urkundenanforderung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Gebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen, alternativ ist auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Erforderliche Unterlagen Möchten Sie sich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine Urkunde ausstellen lassen, die Sie selbst betrifft, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Möchten Sie eine Urkunde über einen Dritten bekommen, dann benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass dieser Person, oder Sie können Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde nachweisen. Gebühren Eine Urkunde (deutsch oder mehrsprachig) oder eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister kostet grundsätzlich 20 Euro. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, das gleichzeitig beantragt wird, ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen. Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorsieht (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Beantragung einer Ausbildungszulage, Beantragung von Sozialhilfe)

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Voraussetzungen Zur Anmeldung im Standesamt müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Verlobte zur Eheanmeldung erscheinen, benötigt der anmeldende Verlobte eine Vollmacht des Partners sowie dessen Personalausweis im Original. Ablauf Die Anmeldung zur Eheschließung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung von den Verlobten vorgenommen werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung im Original vorgelegt werden. Die Unterlagen können Sie uns gerne vor Ihrem Termin per E-Mail zusenden an: standesamt@stadt-bornheim.de Erforderliche Unterlagen Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keine/r der Verlobten bereits verheiratet war (beide ledig sind), beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und beide in Bornheim geboren wurden. Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie gültige Personalausweise oder Reisepässe. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende weitere Unterlagen: wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Bornheim hat, ist eine erweiterte Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt" beim Meldeamt des Wohnsitzes anzufordern. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. wenn Sie nicht in Bornheim geboren wurden, benötigen Sie eine aktuelle Abschrift Ihres Geburtseintrages. Erhältlich ist diese beim Standesamt des Geburtsortes. verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister der Vorehe vorlegen, aus dem die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgehen. Wurde die Vorehe beim Standesamt Bornheim geschlossen, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück, andernfalls erhalten Sie den Auszug aus dem Eheregister beim Standesamt der damaligen Eheschließung. haben Sie gemeinsame Kinder, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. Finden Sie sich in dieser Aufzählung wieder, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich (telfonisch oder per E-Mail) beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind. Fristen und Bearbeitungszeiten Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Die alleinige Anmeldung zur Eheschließung dauert, sofern alle Unterlagen vorgelegt wurden und keine weiteren Behörden (z. B. das Oberlandesgericht Köln) zu beteiligen sind, etwa 30 Minuten.

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