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9. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Bo 18 in der Ortschaft Bornheim Mittwoch, 09.12.2015, 18.30 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 10.12.2015, 18 Uhr, im Raum 1.21 des Jugend- amts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Bürgergespräch „Flüchtlinge in Bornheim: Unterbringung und Betreuung in Hemmerich“ Montag, 14. Dezember 2015, 19 Uhr, im Pfarrsaal des St. Aegidiushauses, Maaßenstraße 6, Bornheim-Hemmerich Bürgergespräch „Flüchtlinge in Bornheim: Unterbringung und Betreuung im Bereich Brenig/Bisdorf/Dersdorf“ Montag, 21. Dezember 2015, 19 Uhr, im Pfarrheim St. Evergislus, Haasbachstraße 2, Bornheim-Brenig Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kostenlose Beratungstermine im Rathaus, Raum 901, am 17. Dezember 2015, 14 - 17:30 Uhr. Anmeldung erforderlich bei Manuela Domschat, Stadt Bornheim: Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Die beiden Weihnachtsbäume in der Bürgerhalle des Bornhei- mer Rathauses sind zwar noch prächtig geschmückt, Wunsch- zettel hängen daran aber keine mehr. Nur gut eine Woche nach Beginn der Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ sind alle 242 Zettel gepflückt. Bürgermeister Wolfgang Henseler zeigt sich erfreut: „Das Engagement der Menschen in unserer Stadt ist wirklich beeindruckend. Ich danke allen, die an der Aktion teil- nehmen.“ Wer einen Wunschzettel vom Baum genommen hat, erfüllt da- mit einen ganz speziellen Weihnachtswunsch von Kindern, der sonst wohl unerfüllt bliebe. Bereits zum achten Mal führt die Stadt Bornheim die Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ durch, um sozial benachteiligten Mädchen und Jungen aus Bornhei- mer Schulen und Kindergärten ein Geschenk zu Weihnachten zu bescheren. Die Wunschpaten sollten das entsprechende Geschenk für höchstens 20 bis 25 Euro bitte bis heute, 9. De- zember 2015, unverpackt bei Marion Franken in Raum 205 des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, abgeben. Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ ein voller Erfolg Die Bornheimer haben alle Wunschzettel in nur einer Woche gepflückt Das Ratsmitglied Frau Jewgenia Borodichin – CDU – hat zum 30.11.2015 ihr Mandat im Rat der Stadt Bornheim niederge- legt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der freigewordene Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Hans Matthias Wingenbach, Kallenbergstraße 10, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlge- biet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Aufsichtsbehör- de Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 26.11.2015 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitglieds n Kein einziger Wunschzettel ist übrig – alle haben einen Pa- ten gefunden. Foto: Stadt Bornheim Am 13. Dezember können sich die Bornheimer über mehrere Verbesserungen im Busverkehr freuen. So fährt zum ersten Mal ein Bus direkt von Bornheim nach Sechtem und zurück. Die neue direkte Verbindung mit der Linie 633 ist eine der vielen Verbes- serungen, die der jährliche Fahrplanwechsel im ÖPNV des links- rheinischen Rhein-Sieg-Kreises diesmal mit sich bringt. Ab sofort liegt im Bornheimer Rathaus ein Flyer aus, der über alle Regelungen in Bornheim, Alfter und Hardtberg informiert. Außerdem kann der Flyer auf der städtischen Homepage unter www.bornheim.de unter „Aktuelles“ (Öffentliche Verkehrsmit- tel) heruntergeladen werden. Von Bornheim nach Sechtem: schnelle und direkte Verbindung mit der Buslinie 633 Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verlängerung der Buslinie 633: Ab dem 13. Dezember wird die Strecke über Alfter und Bornheim bis Bornheim-Sechtem verlängert, sodass nun eine schnelle und direkte Verbindung zwischen Bornheim und Sechtem besteht. ln Sechtem haben die Fahrgäste Anschluss an den Bahn- verkehr nach Köln, von Duisdorf aus geht es weiter nach Bonn. Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler freut sich sehr über die Verbesserung: „Wir haben uns intensiv für diese Ver- bindung eingesetzt. Nun danke ich herzlich allen Beteiligten, dass unser Herzensanliegen umgesetzt wird und die Fahrgäste auf dem kürzesten Weg von Bornheim nach Sechtem kommen.“ Bisher musste man dafür mit der Buslinie 818 durch alle Vorge- birgsorte fahren und war lange unterwegs. Ein großer Vorteil sei auch, dass nun die beiden Bundesbahnhöfe in Sechtem und Roisdorf miteinander verknüpft seien. Die Linie 633 verkehrt montags bis samstags tagsüber im Halb- stundentakt. ln Bornheim wird statt der Haltestelle „Europa- schule“ die Haltestelle „Schwimmbad“ angefahren, die direkt daneben liegt. Von Bornheim-Hersel nach Heimerzheim: Verlängerung der Linie 817 Eine weitere Verbesserung ist die Verlängerung der Linie 817, die ab Bornheim-Hersel über Roisdorf und Bornheim nach Bre- nig fährt. Von dort aus wird sie über Swisttal-Heimerzheim und weitere Swisttaler Ortsteile nach Rheinbach verlängert. Sie er- setzt die Linie 805 sowie die TaxiBus-Linie 882. Es entsteht eine neue Umsteigeverbindung aus Swisttal zum Bahnverkehr am Roisdorfer Bahnhof. Montags bis samstags verkehren die Busse im Stundentakt, nachmittags zeitweise im Halbstundentakt. Sonntags besteht weiterhin das TaxiBus-Angebot. Von Bornheim-Roisdorf nach Alfter: neue Kleinbuslinie 882 Hinzu kommt außerdem die neue Kleinbuslinie 882, die ab Roisdorf-Bahnhof über Alfter-Stadtbahn zum Hertersplatz ver- kehrt. Ab dort schließt sich ein Rundkurs über die Hanglagen Alfters an, der die Haltestellen Domplatz, Lohheckenweg, Ols- dorf, Strangheidgesweg und Görreshof ansteuert, bevor er an den Hertersplatz zurückkehrt und über Alfter-Stadtbahn zu- rück zum Bahnhof Roisdorf fährt. Dort besteht Anschluss zum Bahnverkehr nach Köln bzw. Bonn. Tagsüber verkehrt die neue Kleinbuslinie 882 im Halbstunden-, abends im Stundentakt. Neue Telefonnummer für Anruf-Sammeltaxi und TaxiBus Der TaxiBus sowie das Anruf-Sammeltaxi (AST) sind ab sofort zum Festnetzpreis unter der Nummer 02441/99 45 45 45 zu er- reichen. Auf direktem Weg von Sechtem nach Bornheim Bessere Busverbindungen ab 13. Dezember Sie suchen einen Kita-Platz? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Im „Kita-Navigator“ werden alle 30 Bornheimer Kindertageseinrichtungen übersichtlich vorgestellt. Sie können sich bis zu fünf aussuchen und Ihr Kind unverbindlich für einen Platz vormerken lassen. Der Kita-Navigator ersetzt das bisherige schriftliche Anmeldeverfahren. Sie finden das Portal unter http://kita-navigator.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Kinder, Jugend, Bildung & So- ziales“ / „Kita-Navigator“. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann sich in einer der Kitas, im Bürgerbüro oder im Jugendamt melden. Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff 9. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Zum Bürgergespräch über „Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Betreu- ung in Hemmerich“ lädt die Stadt Bornheim am Montag, 14. Dezember 2015, um 19 Uhr in den Pfarrsaal des St. Aegidiushauses in der Maa- ßenstraße 6 in Hemmerich ein. Thema ist die Mobilunterkunft, die in Hemme- rich vorgesehen ist, und das Miteinander von Hemmericher Bürgern und Flüchtlingen. Ne- ben Sozialdezernent Markus Schnapka nimmt auch Ortsvorsteher Günter Heßling teil. Ein weiteres Bürgergespräch – diesmal zum Thema „Flüchtlinge im Bereich Brenig/Bisdorf/ Dersdorf“ – findet am Montag, 21. Dezember 2015, um 19 Uhr, im Pfarrheim St. Evergislus in der Haasbachstraße 2 in Bornheim-Brenig statt; ebenfalls mit Markus Schnapka sowie den Ortsvorstehern Wilfried Hanft und Ewald Keils. Bürgergespräche zur Unterbringung von Flüchtlingen An den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr können Bürgerinnen und Bürger die Ser- vices der Stadtverwaltung und des Jugendamts Bornheim zu den gewohnten Zeiten nutzen. Auch die Verwaltung des StadtBetriebs Bornheim, der Kundenservice Wasser/Abwasser und die Annah- mestelle Elektroschrott und Grünabfälle im Don- nerbachweg 15 in Waldorf haben „zwischen den Jahren“ ganz normal geöffnet. Elektroschrott und Grünabfälle können außerdem am Samstag, 2. Ja- nuar 2016 zwischen 9 und 13 Uhr abgegeben wer- den. Nur an Heiligabend und Silvester sowie an den Feiertagen sind alle Dienststellen geschlossen. Die Bornheimer Stadtbücherei hat nach Weih- nachten ebenfalls ganz normal geöffnet; nur am Samstag, 2. Januar 2016, bleibt sie geschlossen. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Born- heim/Alfter ist von Montag, 21. Dezember 2015, bis einschließlich Montag, 4. Januar 2016, ge- schlossen. Jedoch sind in dieser Zeit Anmeldun- gen möglich: schriftlich oder im Internet un- ter www.vhs-bornheim-alfter.de. Das neue Pro- gramm der VHS für Frühjahr/Sommer erscheint voraussichtlich am 5. Januar 2016. Eine etwas längere Pause muss auch das Hallen- FreizeitBad Bornheim einlegen: Wegen der jähr- lichen Wartungen, verschiedener Reparaturen und einer Grundreinigung bleiben Bad und Sauna von Montag, 14. Dezember 2015, bis einschließ- lich Freitag, 25. Dezember 2015, geschlossen. Am Samstag, 26. Dezember 2015, öffnen Schwimm- bad und Sauna ihre Pforten dann von 8 bis 19 Uhr; ab Sonntag, 27. Dezember 2015, bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2016, gelten die normalen Öff- nungszeiten während der Schulferien. Ausnahme ist dann nur noch Silvester: Sowohl am Donners- tag, 31. Dezember 2015, als auch am Neujahrs- tag, 1. Januar 2016, bleibt das HFB noch einmal geschlossen. Die Öffnungszeiten des HFB finden Wasserratten und Saunafreunde auch unter www. stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeff- nungszeiten.html. Stadt Bornheim ist auch zwischen den Jahren für ihre Bürger da Informationen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr Wer noch Weihnachtsge- schenke sucht, kann bei der Stadt Bornheim Karten für den beliebten Tollitätentreff bestellen. Die traditionelle Sitzung beginnt am Dienstag, 19. Januar 2015, um 19 Uhr in der Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Die Besucher er- wartet dort ein buntes Pro- gramm mit Top-Karnevalisten wie „Et fussich Julche“ Mari- ta Köllner und Büttenredner Martin Schopps sowie Spit- zenbands wie die „Domstür- mer“, „Kuhl un de Gäng“ oder „Kölsch Fraktion“. Natürlich ebenfalls mit dabei sind die alten und neuen Tollitäten aus dem Bornheimer Stadtgebiet. Die Karten gibt es für 20 Euro bei Karin Schumacher-Lam- bertz unter 02222/945-212 oder karin.schumacher-lam- bertz@stadt-bornheim.de. Ein tolles Weihnachtsgeschenk Karten für den traditionellen Tollitätentreff 2016 Kartenvorverkauf: 02222 / 945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leucht- stoffröhren können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 14. Dezember 2015, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg- Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz am Mertener Sportplatz, Rüttersweg, und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am alten Herseler Sportplatz, Bayerstraße. Die Abgabe der schad- stoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energie- spar- und LED-Lampen, Reste von Putz-, Reini- gungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Bornheimer Ortschaften, weitere Termi- ne stehen im Internet unter www.bornheim.de unter „Aktuelles“, „Schadstoffmobil“. Zusätz- lich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. Schadstoffmobil kommt nach Merten und Hersel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 auf Grund der §§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW.S.496), folgende 7. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 3 wird um folgende Ziffer 3 ergänzt: „Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2016: Der Rat entscheidet nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „So- ziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Pro- duktgruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplan- mäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flücht- lingen von mehr als 500.000,-- EUR.“ 2. § 11 Abs. 6 wird um folgenden Absatz ergänzt: „Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2016: Der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel entscheidet in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leis- tungen und 2. städtischen Baumaßnahmen innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtun- gen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produktgruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäude- wirtschaft“ von mehr als 500.000,-- EUR.“ 3. § 15 Abs. 2 wird um folgende Ziffer 4a ergänzt: „Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2016: Dem Bürgermeister/ Der Bürgermeisterin werden abweichend von Abs. 2 Ziffer 4 in- nerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produktgruppen 1.01.14 „Lie- genschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ die Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschließlich geisti- ger Leistungen bis zur Höhe von 500.000 EUR je Einzelfall über- tragen.“ Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 7. Satzung vom 04.12.2015 zur Änderung der Zu- ständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 ma- che ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 04.12.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 7. Satzung vom 04.12.2015 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom Mein Zeichen / Mein Schreiben vom Datum 00.09.01-2022/001418 27.10.2022 Registrierung für die Besetzung der Anlaufstellen im Falle eines Blackouts Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie der Bürgermeister im Schreiben vom 17.10.2022 bereits angekündigt hat, werden zur Aufrecht- erhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Bornheim im Katastrophenfall der Betrieb der sog. Anlaufstellen im Stadtgebiet übertragen. Die Besetzung dieser Anlaufstellen ist mit Eintreten des Katastrophenfalles rund um die Uhr verpflichtend. Daher möchte ich Sie bitten, sich für eine ent- sprechende Unterstützung in den Anlaufstellen zu registrieren. Soweit wir hier eine breite Basis der Unterstützung erreichen, ist beabsichtigt, Mitarbeitende im Rahmen des im Krisenfall erforderlichen Schichtdienstes 8 Stunden einzusetzen und bis zum Eintritt der nächsten Schicht von der Arbeit am regulären Arbeitsplatz bezahlt freizustellen. Hierdurch wird deutlich, dass uns sehr wichtig ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anfordernissen und auch verständlichen Belangen von Ihnen sicherzustellen. Je größer wir den Kreis der Helfer*innen orga- nisieren können, je größer werden die Freiräume sein, Ihnen Zeit für die Unterstützung im privaten Umfeld zu ermöglichen. Zentrale Aufgaben werden die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Kommunikation mit der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst und dem Techni- schen Hilfswerk sein. Füllen Sie für die Registrierung die Informationen auf der 3. Seite dieses Schreibens aus und senden diese bis zum 18.11.2022 als Foto oder Scan an krisenvorsorge@stadt-bornheim.de. Nach Erstellung der Dienstpläne erhalten Sie konkretere Informationen zu Einsatzort, möglichen Einsatzzeiten und evtl. anstehenden vorbereitenden Maßnahmen. Mit der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zu Einsatzort und Einsatzzeiten zu äu- ßern. Es besteht jedoch nach derzeitiger Rechtslage auch im Fall von Stromausfällen eine grund- sätzliche Dienstpflicht. Kolleg*innen, die sich nicht registrieren, können im Nachgang zum Einsatz verpflichtet werden. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Kolleg*innen, die bereits unab- weisbare Aufgaben in ihrem Amt wahrnehmen (darüber wurde bereits gesondert informiert – im Zweifel fragen Sie Ihre Amtsleitung). Besuchszeiten: Montag - Mittwoch 08.30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18:00 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr An alle Ämter nachrichtlich -an die Dezernenten -Personalrat Rathausstraße 2 53332 Bornheim Internet: www.bornheim.de 11.1 – ORGANISATION UND PERSONAL Frau Jelen Zimmer: 359 Telefon: 0 22 22 / 945 - 245 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de mailto:krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 2 von 3 Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie wegen der Betreuung pflegebedürftiger Personen zuhause unab- kömmlich sein würden. Auch die Betreuung von minderjährigen Kindern, die als durch die üblichen Betreuungseinrichtungen nicht gesichert angesehen werden muss, kann Sie in Ihrer Einsatzfähigkeit einschränken. Nutzen Sie dazu bitte das Bemerkungsfeld. Diese Abfrage dient dazu, die Einsatzfä- higkeit unabhängig von Ihrer Einsatzbereitschaft einschätzen zu können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kürten Seite 3 von 3 Vor- und Nachname Dienststelle Wohnort Private Telefonnummer (freiwillig) Private E-Mail Adresse (freiwillig) Bemerkungen Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse werden ausschließlich für den Zweck der Erreich- barkeit und Organisation im Rahmen der Krisenvorsorge aufgenommen. Ihre Angaben können aus- schließlich durch die zuständige Personalsachbearbeitung aufgerufen werden und werden nach Wegfall des dafür vorgesehenen Zweckes gelöscht. Bevorzugte Schicht (bitte ankreuzen): ☐ Frühschicht (06:00 – 14:00 Uhr) ☐ Spätschicht (14:00 – 22:00 Uhr) ☐ Nachtschicht (22:00 – 06:00 Uhr) ☐ keine Präferenz Bevorzugte Anlaufstelle (bitte ankreuzen): ☐ Rathaus, Rathausstraße 2 in Roisdorf ☐ Verbundschule Uedorf, Heisterbacher Straße 175 ☐ Grundschule Rösberg, Weberstraße 19 ☐ Grundschule Walberberg, Walburgisstraße 11-13 ☐ Feuerwehrgerätehaus Sechtem, Straßburger Straße 4A ☐ Pfarramt Brenig, Haasbachstraße 3 ☐ Europaschule, Goethestraße 1 in Bornheim-Ort ☐ Grundschule Hersel, Rheinstraße 166 ☐ Heinrich-Böll-Gesamtschule, Beethovenstraße 57 in Merten ☐ keine Präferenz Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom Mein Zeichen / Mein Schreiben vom Datum 00.09.01-2022/001418 27.10.2022 Registrierung für die Besetzung der Anlaufstellen im Falle eines Blackouts Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie der Bürgermeister im Schreiben vom 17.10.2022 bereits angekündigt hat, werden zur Aufrecht- erhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Bornheim im Katastrophenfall der Betrieb der sog. Anlaufstellen im Stadtgebiet übertragen. Die Besetzung dieser Anlaufstellen ist mit Eintreten des Katastrophenfalles rund um die Uhr verpflichtend. Daher möchte ich Sie bitten, sich für eine ent- sprechende Unterstützung in den Anlaufstellen zu registrieren. Soweit wir hier eine breite Basis der Unterstützung erreichen, ist beabsichtigt, Mitarbeitende im Rahmen des im Krisenfall erforderlichen Schichtdienstes 8 Stunden einzusetzen und bis zum Eintritt der nächsten Schicht von der Arbeit am regulären Arbeitsplatz bezahlt freizustellen. Hierdurch wird deutlich, dass uns sehr wichtig ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anfordernissen und auch verständlichen Belangen von Ihnen sicherzustellen. Je größer wir den Kreis der Helfer*innen orga- nisieren können, je größer werden die Freiräume sein, Ihnen Zeit für die Unterstützung im privaten Umfeld zu ermöglichen. Zentrale Aufgaben werden die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Kommunikation mit der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst und dem Techni- schen Hilfswerk sein. Füllen Sie für die Registrierung die Informationen auf der 3. Seite dieses Schreibens aus und senden diese bis zum 18.11.2022 als Foto oder Scan an krisenvorsorge@stadt-bornheim.de. Nach Erstellung der Dienstpläne erhalten Sie konkretere Informationen zu Einsatzort, möglichen Einsatzzeiten und evtl. anstehenden vorbereitenden Maßnahmen. Mit der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zu Einsatzort und Einsatzzeiten zu äu- ßern. Es besteht jedoch nach derzeitiger Rechtslage auch im Fall von Stromausfällen eine grund- sätzliche Dienstpflicht. Kolleg*innen, die sich nicht registrieren, können im Nachgang zum Einsatz verpflichtet werden. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Kolleg*innen, die bereits unab- weisbare Aufgaben in ihrem Amt wahrnehmen (darüber wurde bereits gesondert informiert – im Zweifel fragen Sie Ihre Amtsleitung). Besuchszeiten: Montag - Mittwoch 08.30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18:00 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr An alle Ämter nachrichtlich -an die Dezernenten -Personalrat Rathausstraße 2 53332 Bornheim Internet: www.bornheim.de 11.1 – ORGANISATION UND PERSONAL Frau Jelen Zimmer: 359 Telefon: 0 22 22 / 945 - 245 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de mailto:krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 2 von 3 Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie wegen der Betreuung pflegebedürftiger Personen zuhause unab- kömmlich sein würden. Auch die Betreuung von minderjährigen Kindern, die als durch die üblichen Betreuungseinrichtungen nicht gesichert angesehen werden muss, kann Sie in Ihrer Einsatzfähigkeit einschränken. Nutzen Sie dazu bitte das Bemerkungsfeld. Diese Abfrage dient dazu, die Einsatzfä- higkeit unabhängig von Ihrer Einsatzbereitschaft einschätzen zu können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kürten Seite 3 von 3 Vor- und Nachname Dienststelle Wohnort Private Telefonnummer (freiwillig) Private E-Mail Adresse (freiwillig) Bemerkungen Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse werden ausschließlich für den Zweck der Erreich- barkeit und Organisation im Rahmen der Krisenvorsorge aufgenommen. Ihre Angaben können aus- schließlich durch die zuständige Personalsachbearbeitung aufgerufen werden und werden nach Wegfall des dafür vorgesehenen Zweckes gelöscht. Bevorzugte Schicht (bitte ankreuzen): ☐ Frühschicht (06:00 – 14:00 Uhr) ☐ Spätschicht (14:00 – 22:00 Uhr) ☐ Nachtschicht (22:00 – 06:00 Uhr) ☐ keine Präferenz Bevorzugte Anlaufstelle (bitte ankreuzen): ☐ Rathaus, Rathausstraße 2 in Roisdorf ☐ Verbundschule Uedorf, Heisterbacher Straße 175 ☐ Grundschule Rösberg, Weberstraße 19 ☐ Grundschule Walberberg, Walburgisstraße 11-13 ☐ Feuerwehrgerätehaus Sechtem, Straßburger Straße 4A ☐ Pfarramt Brenig, Haasbachstraße 3 ☐ Europaschule, Goethestraße 1 in Bornheim-Ort ☐ Grundschule Hersel, Rheinstraße 166 ☐ Heinrich-Böll-Gesamtschule, Beethovenstraße 57 in Merten ☐ keine Präferenz

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7. Oktober 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 20.10.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 21.10.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 27.10.2015, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 28.10.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden voraussichtlich im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Seit 2010 hat die Stadt Bornheim einen ehrenamtlichen Se- niorenbeirat. Er besteht aus 14 Ortsvertretern und der Ver- tretung der Heimbeiräte sowie deren Stellvertretern, die alle zuletzt bei den Seniorenkonferenzen im Jahr 2014 gewählt wurden. Vorsitzende ist Gabriela Knütter. Der ehrenamtlich tätige Beirat vertritt die Interessen der Seni- orinnen und Senioren in Bornheim. Er berät die Ratsgremien und die Verwaltung, weist sie auf Probleme hin und erarbeitet Empfehlungen, um die Lebensbedingungen älterer Menschen im Stadtgebiet weiter zu verbessern. Der Seniorenbeirat führt keine Rechtsberatung durch. Er entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative in seinen Ausschüssen und ist Ansprechpart- ner der Bürgerinnen und Bürger. Alle Kontaktdaten unter www.bornheim.de unter „Kinder/ Jugend, Bildung & Soziales“, „Soziale Hilfen, Integration und Senioren“, „Seniorinnen und Senioren“. Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Interessenvertretung und Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren Bornheim Brenig Bernd SchillingOtto Wirtz Dersdorf Hemmerich Harald SchimmelpfennigDr. Rainer Klar Hersel Kardorf Günter VolkFranz Josef Faßbender Merten Roisdorf Heribert BellDr. Madeleine Will Rösberg Sechtem Volker LedererGabriela Knütter Uedorf Walberberg Jakob Peter PrehlUrsula Klein Waldorf Widdig Gerda GilleJosef Düx Heimbeirätin Renate Bures Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 15. Oktober 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung

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Amt ___ Datum _________ An Amt 11.1 über Dezernat ___ über Bürgermeister Antrag zum Stellenplan – Stellenmehrbedarf/Stellenminderung |_| Stellenmehrung |_| Stellenminderung |_| Vollzeit |_| Teilzeit mit ___ Wochenstunden |_| unbefristet |_| befristet bis __________ |_| gesetzliche Aufgabe |_| freiwillige Aufgabe Produktzuordnung Amt/Abteilung Produkt Produktbezeichnung % Aufgabengebiet Kurzbeschreibung des Stelleninhaltes: Eine Stellenbeschreibung ist zwingend beizufügen! Qualifikationen zur Ausübung der Stelle: · Beantragte Bewertung der Stelle: A / EG Begründung für die Anforderung Detaillierte Begründung für die Anforderung: Falls für die zu besetzende Stelle möglich, führen Sie bitte die Fallzahlenentwicklung der letzten fünf Jahre in dem Aufgabenbereich auf. Finanzielle Auswirkungen Personal- und Sachkosten Stehen der Stadt Fördermittel zur Verfügung? |_| nein |_| ja, Förderung durch __________________________________ Bescheide / Dokumente sind beizufügen Erläuterungen zur Förderung: Zusätzlicher Raumbedarf |_| nein |_| ja Umsetzungsvorschlag: Zusätzlicher Möbelbedarf |_| nein |_| ja, folgende Möbel werden benötigt: Deckungsvorschlag |_| Einsparung einer Planstelle Bezeichnung / Stellennummer: ____________________________________ |_| Einsparung von Haushaltsmitteln Produkt: _____________ Sachkonto: ______________ Einsparung von jährlich ___________ € |_| Mehreinnahme von Haushaltsmitteln Produkt: _____________ Sachkonto: ______________ Einsparung von jährlich ___________ € |_| keinen Anlagen: · Stellenbeschreibung · ________________ ---------------------------------------------------- Unterschrift Amtsleiter/in ___________________________________________________________________ Stellungnahme Dezernat: ---------------------------------------------------- Datum/Unterschrift Dezernent/in ___________________________________________________________________ Stellungnahme Bürgermeister: ---------------------------------------------------- Datum/Unterschrift Bürgermeister Eingang Amt 11.1: Eintrag Stellenplan:

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1. Juli 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 20. August 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 19.08.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 20.08.2015, 15 Uhr, im Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 27. März 2014 in Ausführung des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat 1. bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2010 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, 2. beschließt, den Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 4.814.971 Euro aus dem Eigenkapital zu decken, 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung. Der Gesamtabschluss 2010 in Form der Gesamtbilanz sowie Ge- samtergebnisrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2010 mit sämtlichen Anlagen wird ab so- fort bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Gesamtabschluss 2010 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 24. Juni 2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Bornheim gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW 1. Anlagevermögen 461.681.898 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 184.592 1.2 Sachanlagen 453.974.863 1.2.1 Unbeb.Grundst. u.grundstücksgl. Rechte 2.957.186 1.2.1.1 Grünflächen 23.962.137 1.2.1.2 Ackerland 1.307.900 1.2.1.3 Wald, Forsten 445.486 1.2.1.4 Sonst. unbeb. Grundstücke 7.241.664 1.2.2 Beb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 116.645.278 1.2.2.1 Kinder- u. Jugendeinrichtungen 8.570.226 1.2.2.2 Schulen 80.453.732 1.2.2.3 Wohnbauten 3.016.894 1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts- u.a. Betr.geb 24.604.426 1.2.3 Infrastrukturvermögen 296.906.991 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrasturktuverm. 35.320.387 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 2.704.171 1.2.3.4 Entw.- u. Abwasserbeseitigungsanl. 107.709.708 1.2.3.5 Straßenn. mit Wege,Plätze u.Verkehrsl. 109.437.026 1.2.3.6 Sonst. Bauten des Infrastrukturverm. 1.064.482 1.2.3.7 Wasserversorgungsanlagen 24.965.126 1.2.3.8 Aufgedeckte Stille Reserve Infrastrukturvermögen 15.706.091 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 22.759 1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.491.212 1.2.7 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.569.813 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3.381.624 1.3 Finanzanlagen 7.522.443 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.173.568 1.3.3 Übrige Beteiligungen 3.896.331 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 363.737 1.3.5 Ausleihungen 88.806 2. Umlaufvermögen 7.264.393 2.1 Vorräte 16.200 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 16.200 2.2 Forderungen und sonst. Vermögensg. 4.838.470 2.2.1 Forderungen 4.547.498 2.2.2 Sonst. Vermögensgegenstände 290.972 2.4 Liquide Mittel 2.409.723 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 698.066 BILANZSUMME: 469.644.357 1. Eigenkapital 145.987.311 1.1 Allgemeine Rücklage 150.948.472 1.3 Ausgleichsrücklage 2.034.287 1.4.1 Gesamtjahresergebnis -4.814.971 1.4.2 Ergebnisvortrag -2.180.476 2. Sonderposten 104.305.786 2.1 für Zuwendungen 59.114.364 2.2 für Beiträge 43.330.551 2.4 Sonstige Sonderposten 1.860.871 3. Rückstellungen 30.359.326 3.1 Pensionsrückstellungen 27.441.483 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 896.857 3.4 Sonstige Rückstellungen 2.020.986 4. Verbindlichkeiten 184.756.912 4.2 Verbindl. aus Krediten f. Investit. 153.180.057 4.3 Verbindl. aus Krediten z. Liquid.sich 24.600.000 4.5 Verbindl. aus Lief. u. Leistungen 2.679.624 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.297.230 5. Passive Rechnungsabgrenzung 4.235.022 BILANZSUMME: 469.644.357 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2010 AKTIVA PASSIVA Ertrags- und Aufwandsarten Gesamt Ergebnis- rechnung 1 Steuern und ähnliche Abgaben 40.037.250 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 21.462.658 3 + Sonstige Transfererträge 239.190 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 21.383.790 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 840.652 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.150833 7 + Sonstige ordentliche Erträge 3.907.349 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0 9 +/- Bestandsveränderungen -25.800 10 Ordentliche Gesamterträge 88.995.922 11 - Personalaufwendungen 18.924.440 12 - Versorgungsaufwendungen 1.277.520 13 - Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 19.176.225 14 - Bilanzielle Abschreibungen 10.866.550 15 - Tranferaufwendungen 31.284.769 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.575.703 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 86.105.205 18 = Gesamtergebnisplan der laufenden Geschäftstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 2.890.716 19 + Finanzerträge 307.336 20 - Finanzaufwendungen 8.013.024 21 = Gesamtfinanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -7.705.688 22 = Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 18 und 21) -4.814.971 23 + Ordentliche Erträge 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 25 = Außerordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 26 = Gesamtergebnis (= Zeilen 22 und 25) -4.814.971 Gesamt-Ergebnisrechnung Konzern Stadt Bornheim 2010

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15. Juli 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 20. August 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 19.08.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 20.08.2015, 15 Uhr im Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 25.08.2015, 18 UhrDie nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden voraussichtlich im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. Die Stadt Bornheim erinnert am 30. Todestag mit einer Festver- anstaltung an ihren Ehrenbürger Heinrich Böll. Am Donnerstag, 16. Juli 2015, enthüllen Bürgermeister Wolfgang Henseler und Ortsvorsteher Hans Gerd Feldenkirchen um 16 Uhr eine Ehren- tafel, die vor Bölls ehemaligem Wohnhaus in der Mertener Mar- tinstraße in den Bürgersteig eingelassen ist. Heinrich Böll lebte dort mit seiner Familie von 1982 bis zu seinem Tod 1985. Anschließend können die Gäste auf den Spuren des Literaturno- belpreisträgers wandeln. Im Rahmen des historischen Rund- gangs erläutern Kunsthistorikerin Christel Diesler und Stadtar- chivar Christian Lonnemann das Verhältnis des Ehrenbürgers zu seinem letzten Wohnort und dessen Bewohnern. Verschie- dene Stationen bieten dabei Einblicke in Bölls Werk und sein Leben im Vorgebirge. Den Schlusspunkt setzt gegen 18 Uhr eine Einkehr im Garten des Gasthauses „Treffpunkt“, Martinstraße 35 in Merten, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Zur Festveranstaltung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. 30. Todestag von Heinrich Böll n Heinrich Böll und seine Frau Annemarie haben ihre letzte Ruhe auf dem Mertener Friedhof gefunden. Foto: Stadt Bornheim Insbesondere im Frühling und Sommer greifen die Menschen häu- fig zu ihren Gartengeräten. So etwa zum Rasenmäher oder zur He- ckenschere. Dabei können die knatternden Geräte schon mal für Unfrieden in der Nachbarschaft sorgen, zumindest dann, wenn Ru- hezeiten nicht eingehalten werden. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Rasen- mäher, Motor-Heckenscheren, Rasentrimmer und Rasenkanten- schneider ohne Verbrennungsmotor nur montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Gleiches gilt für Schredder, Zerklei- nerer, tragbare Motorkettensägen, Vertikutierer und Wasserpum- pen. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Weitere Einschränkungen gelten für besonders lärmintensive Garten- geräte. Demnach dürfen Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Verbrennungsmotor, Freischneider, Laubbläser und Laubsamm- ler werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt wer- den. Tragen diese Geräte allerdings ein EU-Umweltzeichen, so kann man sie montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr nutzen. Von 22 bis 6 Uhr gilt dann die allgemeine Nachtruhe und alle lauten Geräusche - wie etwa laute Musik - müssen vermieden werden. Bei Nachbarschaftslärm, also störenden oder belästigenden Geräu- schen, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgeru- fen werden, sollte man nicht gleich mit der Streiterei vor Gericht ziehen. Besser ist es, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Scheitert dies, kann man in nachbarschaftlichen Streitfällen die zuständige Schiedsperson oder die Stadtverwaltung Bornheim einschalten. Ansprechpartner bei der Stadt ist Helmut Sistig vom Ordnungsamt, Telefon 0 22 22/94 51 61. Eine Übersicht der örtlich zuständigen Schiedspersonen steht im Internet unter www.bornheim.de unter „Rathaus/Schiedswesen“. Damit es gar nicht erst so weit kommt, bittet Bürgermeister Wolf- gang Henseler die Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, bei der Gartenarbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten und ge- genseitig Rücksicht zu nehmen. Für eine gute Nachbarschaft: Ruhezeiten beachten n Ein schöner Garten macht Freude – wenn man einige Re- geln beachtet. Mit dem Schwimmpass für das HallenFreizeitBad Bornheim können junge Wasserratten zwischen 3 und 16 Jahren sowie Schüler und Studenten bis zur Voll- endung ihres 20. Lebensjahrs viel Zeit für wenig Geld im Wasser genießen, wenn sie im Stadtgebiet wohnen. Der Pass gilt in den gesamten Sommerferien, also bis zum 11. August 2015. Wer den „großen Schwimm- pass“ erwirbt, kann für gerade einmal 20 Euro 20-mal schwimmen gehen. Alternativ gibt es den „kleinen Schwimmpass“ für zehn Besuche bereits für 12 Euro. An den Wochenenden gilt die Vergünstigung nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, die den regulären Eintrittspreis zahlt. Der Schwimmpass ist wochentags im HallenFreizeit- Bad und im Bürgerbüro im Bornheimer Rathaus ge- gen Vorlage des Kinder- oder Personalausweises er- hältlich – Passbild nicht vergessen! Wer älter als 17 Jahre ist, muss zusätzlich einen gültigen Schüler- oder Studentenausweis vorzeigen. 20-mal schwimmen für 20 Euro mit dem Schwimmpass für das HallenFreizeitBad Sommerzeit ist Wespenzeit. Wenn es wärmer wird und draußen Spei- sen und Getränke genossen werden, sind die schwarz-gelben Plagegeister meist nicht weit. Während einzelne Wespen vor allem lästig sind, sorgen Wespennester am eigenen Haus oder Garten bei Betroffenen oft für große Unruhe. „Tiere aber, die in gut sicht- baren Nestern leben, kommen den Menschen kaum in die Quere“, weiß Diplom-Biologin Irmgard Mohr von der Stabsstelle Umwelt und Agenda der Stadt Bornheim. In Deutschland leben insgesamt zwölf Wespenarten. Davon erweisen sich lediglich zwei - die Deutsche (Foto) und die Gewöhnliche Wespe - gegen- über Menschen mitunter als allzu auf- dringlich. Sie bauen ihre Nester vor- wiegend in Erdlöchern oder anderen dunklen Hohlräumen. Selbst wenn sich ein Nest dieser beiden Arten in unmittelbarer Nähe des Hauses oder einer von Menschen häufig frequen- tierten Stelle befindet, ist ein fried- liches Zusammenleben von Mensch und Wespe möglich, sofern einige Verhaltensregeln beachtet werden. „Im Umkreis von etwa vier Metern um das Nest sollten heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen vermie- den werden“, rät Irmgard Mohr. Au- ßerdem solle darauf geachtet werden, dass die Flugbahn in Nestnähe nicht unnötig gestört werde. Befänden sich Nester bedrohlich nah an Hausein- gängen, Sitzbänken oder anderen häufig genutzten Örtlichkeiten, ließen sich die Wespen nicht selten durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Ein- flugloch lenken, dass unliebsame Be- gegnungen vermieden würden. Befin- de sich ein Nest in Fensternähe, sorge ein „Fliegengitter“ dafür, dass gelüftet werden könne, ohne dass die ungebe- tenen Gäste ins Zimmer gelangten. „Keinesfalls sollte in möglichen Ein- fluglöchern herumgestochert, Was- serschläuche auf das Nest gerichtet oder gar Insektenbekämpfungsmittel darauf gesprüht werden“, betont die Expertin der Stadtverwaltung. Auch sollten Kleinkinder vom Nestbereich ferngehalten werden. Wenn ein Wespen- oder auch Hor- nissennest doch einmal eine Gefahr darstellt, sollte ein Fachmann mit der Entfernung beziehungsweise Um- siedlung beauftragt werden. Eine Adressenliste kann am Umwelttelefon der Stadt Bornheim, 0 22 22/94 53 10, angefordert werden. Da Hornissen besonders geschützt sind, ist für die Entfernung oder Umsiedlung ihrer Nester zudem eine Ausnahmegeneh- migung der Kreisverwaltung erfor- derlich. Sie kann bei Kirsten Kröning, 0 22 41/13 34 70, oder Mike Beghelli, 0 22 41/13 34 15, beantragt werden. Nähere Informationen zu Wespen bie- tet ein Flyer, der ebenfalls über das Umwelttelefon erhältlich ist. Ein Wespennest – was tun? Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass die Geschäfts- stelle der Volkshochschule Bornheim/Alfter in den Som- merferien vom 13. bis zum 24. Juli 2015 geschlossen ist. Anmeldungen sind weiterhin schriftlich und über die Homepage unter www.vhs-bornheim-alfter.de möglich. Dort ist auch das komplette Programm abrufbar. Kostenlose Programmhefte mit Anmeldevordruck liegen zudem wie gewohnt in vielen Geschäften, Banken, Spar- kassen, den Rathäusern in Bornheim und Alfter sowie der VHS-Geschäftsstelle aus. Anmeldungen bei der Volks- hochschule Bornheim/Alfter auch in den Ferien möglich Fo to : P et er M ey er

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22. Juli 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 20. August 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 19.08.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 20.08.2015, 15 Uhr im Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 25.08.2015, 18 UhrDie nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden voraussichtlich im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Unter dem Motto „Jugend in Aktion“ laden die Freiwillige Feu- erwehr und die Jugendfeuerwehren der Stadt Bornheim zum Info- und Spieletag ein. Das Fest für die ganze Familie findet am Sonntag, 16. August 2015, von 11 bis 17 Uhr im Bornhei- mer Franz-Farnschläder-Stadion, Wallrafstraße, statt. Das Programm ist ebenso vielfältig wie attraktiv: Ob beim Bul- lenreiten, auf den XXL-Hüpfburgen, an der XXL-Torwand, am Tischkicker oder auf der Minigolfbahn - Kinder und Jugendli- che können sich den ganzen Tag lang austoben. Eine beliebte Attraktion für die Kids ist das Kinderschminken. Jede Menge Spaß garantiert der Spieleparcours. Dafür kann jedes Kind eine Stempelkarte erwerben, auf der jedes absolvierte Spiel abgestempelt wird. Für jede volle Stempelkarte gibt es einen Feuerwehr-Preis. Die Tagesbesten der einzelnen Stationen er- halten zudem jeweils eine Jugendfreikarte für das HallenFrei- zeitBad Bornheim. Unter dem Motto „Feuerwehr zum Anfassen“ präsentieren sich beim Info- und Spieletag alle Löschgruppen und Jugend- feuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim und stellen sich und ihre Arbeit den kleinen und großen Be- suchern vor. Kulinarisch bietet das Fest neben Kaffee und Ku- chen auch einen Imbiss- und Getränkestand. Alle Interessier- ten und vor allem die Kinder und Jugendlichen sind herzlich eingeladen. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich ein- schließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt an der Effelsbergstraße zwischen Effelsberg- straße und Rösberger Straße. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebau- ungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.07.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich, 2. Änderung, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Feuerwehrfest für die ganze Familie Spiel, Satz und Sieg: Die Stadt Bornheim lädt von Freitag bis Sonntag, 14. bis 16. August 2015, zu den 33. Tischtennis- Stadtmeisterschaften in die Turnhalle der Verbundschule Ue- dorf, Heisterbacher Straße 175, ein. Ausrichter ist dieses Jahr der TTC Blau Rot 1963 Uedorf. Angesprochen sind alle Mit- glieder von Tischtennis-Vereinen und -Abteilungen im Stadt- gebiet sowie alle Bornheimer und Bornheimerinnen. Vereinsspieler und Vereinsspielerinnen können sich über ihre Vereine bis Mittwoch, 12. August 2015, 23.59 Uhr, bei Bernd Marx, Parkstraße 65, 53332 Bornheim, Telefon: 0 22 22/8 25 46, oder am besten per E-Mail an nc-marxbe2@netcologne.de anmelden. Spielerinnen und Spieler ohne Verein werden ge- beten, sich am Veranstaltungstag direkt bei der Turnierleitung anzumelden. Die Stadt Bornheim lädt alle Tischtennisinteressierten zum Besuch und zur Teilnahme recht herzlich ein. Für das sportliche Wochenende ist folgender Ablauf vorge- sehen: Am Freitag, 14. August 2015, stehen ab 18.30 Uhr die Herren C- und Herren A-Stadtmeisterschaften auf dem Programm. Für Samstag, 15. August 2015, sind ab 14 Uhr die Schüler- Stadtmeisterschaften und ab 17 Uhr die Jungen- und Mäd- chen-Stadtmeisterschaften geplant. Am Sonntag, 16. August 2015, klingt das Turnier dann ab 12 Uhr mit den Herren D- und Damen-Stadtmeisterschaften und ab 14 Uhr mit den Herren B-Stadtmeisterschaften aus. Die Siegerehrungen in den einzelnen Wettbewerben sind je- weils nach den Endspielen. Stadtmeister werden ermittelt - Jetzt anmelden Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf einschließ- lich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorlie- genden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt zwischen Oberdorfer Weg und der Straße Am Dietkirchener Hof. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebau- ungsplan es Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.07.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf, 2. Änderung, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten 22. Juli 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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