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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Bürgermeister Wolfgang Henseler Bornheim muss weiter konsolidieren! Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2021/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Haushaltsrede vor zwei Jahren habe ich die Erwartung geäußert, dass wir 2020 nach über 20 Jahren aus der Haushaltssicherung herauskommen können. Und tatsächlich erwarten wir immer noch die Einhaltung dieser Ziele bei der Vorlage der Jahresrechnung 2020. Dafür danke ich dem Kämmerer, dem Finanzbereich, allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aber auch Ihnen meine Damen und Herren, weil wir diesen Weg nur gemeinsam mit ganz unterschiedlichen Mehrheiten über die Jahre schaffen konnten. Doch durch die Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für die künftige Haushaltsplanung grundlegend verändert. Dazu wird Herr Cugaly in seiner Rede gleich etwas sagen, deshalb erspare ich uns dazu weitere Ausführungen. Auch auf die Unterstützung durch Bund und Land wird der Kämmerer eingehen. Meine Damen und Herren, wenn ich in diesen Tagen durch das Stadtgebiet fahre, habe ich das Gefühl, es ist bald Weihnachten und wir dürfen uns alle was wünschen. Und ein weiterer Eindruck entsteht: Bornheim muss eine sehr reiche Stadt sein, etwa so wie Monheim mit 250 Millionen Euro Gewerbesteuer-Einnahmen. Man liest: mehr Straßenausbau und -sanierung und gleichzeitig keine Straßenbaubeiträge mehr, umfassende Digitalisierung der Schulen und der Verwaltung, bessere Grünpflege, mehr Kindergartenplätze und Elternbeiträge abschaffen, keine höhere Grundsteuer und so weiter! Mit der Realität hat dies wenig zu tun, die Gewerbesteuer liegt aktuell Corona-bedingt bei 13,1 Millionen Euro und Bornheim muss weiter konsolidieren, um die dringend notwendigen Aufgaben zu erfüllen, die vielen Investitionen und ihre Folgekosten zu stemmen sowie die Ziele der vor zwei Jahren vorgestellten „Zukunftsstrategie 2030“ zu erreichen. Deshalb wird der neue Rat viel weniger die Aufgabe haben, Geschenke zu verteilen, als vielmehr jede nicht zwingend notwendige Ausgabe zu hinterfragen und evtl. zu streichen. Daher habe ich meine diesjährige Haushaltsrede mit dem Satz „Bornheim muss weiter konsolidieren!“ überschrieben. Und wir legen Ihnen einen Haushalt vor, der auf dem Stand der heutigen Erkenntnisse ohne eine Steuererhöhung nicht ausgeglichen werden kann. Meine Damen und Herren, zu den konkreten Daten der kommenden Haushalte: Insgesamt erwarten wir in den beiden kommenden Jahren Aufwendungen von ca. 129,4 Millionen Euro und von 134,1 Millionen Euro in 2022, dem stehen Erträge von 129,6 Millionen Euro in 2021 und von 134,8 Millionen Euro in 2022 gegenüber. Die Aufwendungen für Investitionstätigkeit betragen 71,7 Millionen Euro in 2021 und 53,2 Millionen Euro in 2022. In den kommenden fünf Jahren planen wir Investitionen von mehr als 170 Millionen Euro. Wie immer möchte ich beispielhaft auf einige inhaltliche Themen näher eingehen und ich beginne nicht wie in den Vorjahren mit der Stadtplanung, sondern mit dem Thema Kinder und Jugendliche Meine Damen und Herren, wir geben für den Bereich der Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung in den Jahren 2021 26,5 und 2022 28,4 Millionen Euro aus. Das sind weiterhin mehr als 20 Prozent unserer gesamten Aufwendungen und 4 bzw. 6 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Unser Zuschussbedarf beträgt 9,3 Millionen. Ein Ende dieser notwendigen Entwicklung erreichen wir noch lange nicht. Einerseits müssen wir die aktuellen Bedarfe von mehr als 200 zusätzlichen Kita-Plätzen decken, dabei sind die Neubaugebiete noch nicht berücksichtigt und andererseits drängen uns die Träger, ihren Trägerbeitrag weiter zu reduzieren, weil sie sich nicht mehr in der Lage sehen, die bisherigen Anteile zu finanzieren. Derzeit übernehmen wir bereits Trägeranteile im Umfang von ca. 300.000 Euro, der gesamte Umfang aller Trägeranteile ist mindestens dreimal so hoch. In diesem Bereich wäre eine landeseinheitliche Regelung hilfreich, die die Leistungsfähigkeit der Träger berücksichtigt und nicht einfach davon ausgeht, dass die Kommunen das schon regeln. Im städtischen Haushalt haben wir eigene Investitionsmittel für die Erweiterung in Dersdorf sowie die Neubauten am Maarpfad und Hexenweg veranschlagt. Mittelfristig stehen darüber hinaus weitere Kita-Neubauten in Hersel, zweimal Merten, Rösberg, Sechtem und Kardorf an. Und wir sind durchaus froh, wenn es Investoren gibt, die bereit sind, Kitas zu vertretbaren Konditionen zu bauen wie dies für Hersel, Rösberg und Kardorf denkbar ist. Die Investitionsansätze werden wir möglicherweise noch anpassen müssen, so ist beispielsweise der Neubau und die Erweiterung der Kita Flora in Waldorf ein Thema, das im Entwurf noch nicht berücksichtigt. Sie merken daran, wie dynamisch die Entwicklung im Kita-Bereich ist. Der gesamte Etat der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe umfasst 2021 38,6 Millionen Euro und 2022 41,5 Millionen Euro, das ist fast ein Drittel aller städtischen Aufwendungen mit weiterhin steigender Tendenz. Thema Schulen 5.847 Schülerinnen und Schüler beschulen wir derzeit in Bornheim, davon ca. 4.700 in städtischen Schulen. Kindern, Jugendlichen und Eltern bieten wir damit eine breite, ausgewogene und ortsnahe Schullandschaft. Über 1.600 Schülerinnen und Schüler pendeln aus den Nachbarkommunen ein. Neben diesem umfassenden Schulangebot und seinem Ausbau veränderte sich in den letzten 15 Jahren vor allem im Grundschulbereich das Betreuungsangebot völlig. Nahmen 2004 noch 2,1 Prozent aller Kinder ein Betreuungsangebot am Nachmittag wahr, so beträgt diese Quote heute stadtweit 65,4 Prozent – an manchen Schulen sogar schon 85 Prozent. Unser Ziel ist die Bereitstellung eines Ganztagsplatzes für jedes Kind in den Grundschulen. Diese Veränderung in der Betreuung führt neben den Anforderungen der Inklusion zu einem ganz erheblichen Raumbedarf. Und wir lassen uns den Ausbau und die kontinuierliche Sanierung unseres Schulangebotes etwas kosten: Weit über 100 Millionen Euro wird die Stadt Bornheim aktuell und in den kommenden Jahren in die Erweiterung, den Neubau und die Sanierung von Schulen investieren (müssen). Die Projekte sind bekannt: sie reichen vom Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit 73,5 Millionen über die derzeit laufende Erweiterung der Europaschule mit Sanierungsmaßnahmen und den Neubau der Sporthalle an der Europaschule (ca. 27 Millionen Euro), die Erweiterungen der Grundschulen Bornheim und Roisdorf sowie die Maßnahmen an der Grundschule Sechtem bis zur Sanierung der Grundschule Walberberg. Weitere Maßnahmen sind der zusätzliche Raumbedarf durch die Umstellung des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums auf G 9 sowie die Erweiterung der Mensa und die Neuerrichtung der Turnhalle an der Verbundschule Uedorf. Wichtige Entscheidungen sind vorgestern im ASS auf den Weg gebracht worden. Die Umsetzung aller dieser Maßnahmen reicht bis in die übernächste Wahlperiode des Rates. Der Vollständigkeit halber will ich erwähnen, dass die Grundschulen in Hersel und Waldorf bereits in den vergangenen Jahren komplett saniert wurden. Ein ganz wichtiges Thema ist die Medienentwicklung. Im Gegensatz zu den aktuellen Schnellschüssen der Landesebene war uns eine systematische Vorgehensweise und Planung wichtig. Bereits 2008 haben wir zusammen mit dem Medienberater im Kompetenzteam des Rhein-Sieg-Kreises ein Medienkonzept für die Grundschulen für die Jahre 2008 bis 2013 erstellt. Auch die weiterführenden Schulen verfügten über einzelne Medienkonzepte. 2013 wurde die Medienentwicklung dann auf eine neue umfassende Grundlage gestellt und in Form einer Medienentwicklungsplanung für alle städtischen Schulen mit externer Beratung weiterentwickelt und jährlich fortgeschrieben. Bereits Ende des vergangenen Jahres haben wir begonnen, den Medienentwicklungsplan für den Zeitraum 2020 bis 2025 mit externer Unterstützung neu aufzustellen. Die bereits Anfang des Jahres gut verlaufenen Gespräche mit den Schulen zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes und der Sicherung der Mittel aus dem Förderprogramm des Digitalpaktes bedürfen aufgrund der Erfahrungen und der sich ableitenden neuen Bedarfe durch die Corona-Epidemie einer grundlegenden Neuausrichtung. Die entsprechenden Vorbereitungen sind bereits initiiert. Die Zielsetzung beinhaltet eine belastbare Gesamtkonzeption zum Medienentwicklungsplan und zum Digitalpakt bis Anfang 2021, also rechtzeitig für die Beratungen in den Ausschüssen. Bei diesem Prozess werden wir natürlich die Schulleitungen einbinden. In diesem Zusammenhang sind wir ein weiteres Thema angegangen, nämlich die Optimierung des Supports für die eingesetzte IT-Ausstattung. Unsere Mitarbeiter im IT-Bereich leisten Erstaunliches, haben aber inzwischen die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Sowohl die IT-Ausstattung in den Schulen als auch in der Verwaltung hat sich in der letzten Zeit sprunghaft entwickelt. Mit den vorhandenen 3 bis 4 Mitarbeitern ist das alles nicht mehr zu leisten. Deshalb haben wir die Regio IT als unseren IT-Dienstleister beauftragt, die IT-Infrastruktur in den Schulen mit dem Ziel zu erfassen, ein Angebot für die Übernahme des Supports zu erhalten. Die Anforderungen an diesen Support werden wir dann zusammen mit den Schulleitungen definieren. Wir gehen davon aus, Ihnen auch hier rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen in den Gremien entsprechende Daten vorlegen zu können. Thema Mobilität Eines der wichtigsten Themen der kommenden Jahre ist – nicht erst durch die Klimadebatte – die Mobilität. Durch unsere Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW erhalten wir wichtige Fortbildungen und Informationen. Für die Koordination der Projekte wurde in der Verwaltung ein Mitarbeiter als neuer Mobilitätsbeauftragter weiter qualifiziert. In Zusammenarbeit der beteiligten Ämter werden so die Aufgaben der Mobilität gebündelt, weiterentwickelt und kommuniziert. Ich kann dem neuen Rat nur empfehlen, baldmöglichst als strategischen Rahmen für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung ein kommunales Mobilitätskonzept in Auftrag zu geben. Meine Damen und Herren, der Radverkehr gewinnt insbesondere durch die zunehmende E-Mobilität weiter an Bedeutung. An der Radpendlerroute zwischen Bornheim und Alfter (2 Millionen Euro) wird weitergearbeitet, leider erweist sich der Grunderwerb der benötigten Flächen als zähe Aufgabe. Nach den Gesprächen, die Herr Schier und ich bei der Leitung des Landesbetriebs in Euskirchen geführt haben, bin ich begrenzt optimistisch, dass der Radweg an der L 300 in den nächsten Jahren realisiert wird, Planungsmittel sind im Haushalt enthalten, die Vereinbarung zwischen Landesbetrieb und Stadt ist endlich geklärt. Bei der Realisierung eines Radweges entlang der Landesstraße nach Heimerzheim gilt es noch dicke Bretter zu bohren und Druck auf den Landesbetrieb zu machen. Das gilt auch in Bezug auf den Kreis und den Bau von Radwegen entlang der Kreisstraßen. Nach meiner Überzeugung muss mittelfristig jede außerörtliche Straße einen sicheren Radweg bekommen. Selbstverständlich müssen auch wir unsere Aufgaben erfüllen: Für den Neubau des Heerweges (6,9 Millionen Euro) haben wir durchgehend von Hemmerich bis Brenig einen kombinierten Geh- und Radweg vorgesehen. Bei der Entwicklung der Mobilität heute ist das ein Muss, das gilt dann auch für den geplanten Ausbau des Uedorfer Weges/Bornheimer Straße (Gesamtkosten 9,5 Millionen Euro). Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept sind weiterhin 100.000 Euro jährlich vorgesehen. Es wird Aufgabe des neuen Rates sein, hier evtl. Umschichtungen vorzunehmen. Den veränderten Ansatz von Mobilität müssen wir meines Erachtens auch beim Entwicklungskonzept Hauptstraße in Walberberg diskutieren. Fußgänger und Radfahrer müssen hier einen deutlich breiteren Raum erhalten. Für die Verwaltung erhoffen wir uns von der Erarbeitung des Fuhrpark-/Elektromobilitätskonzeptes durch das Beratungsbüro EcoLibro wichtige Akzente zur Entwicklung der städtischen Mobilität. Ein Meilenstein zur Weiterentwicklung des Bahnhofes Roisdorf ist die Aufnahme in die Modernisierungsoffensive III von DB und NVR. Hier gilt mein besonderer Dank dem Landtagsabgeordneten Oliver Krauß und Herrn Dr. Reinkober vom NVR. Nach der Bürgerwerkstatt bringt dies weitere Impulse für Entwicklung mit sich. Als kurzfristige Schritte in Richtung einer Mobilstation sind in den nächsten Jahren Mittel von 2 Millionen Euro u. a. für die Einrichtung eines P+R-Platzes und einer gesicherten Fahrradabstellanlage vorgesehen. Die Stadt Bornheim zahlt in den kommenden beiden Jahren an den Rhein-Sieg-Kreis eine ÖPNV-Umlage von ca. 2,3 Millionen Euro. Die kontinuierliche Steigerung unseres ÖPNV-Kostenanteils (+400.000 Euro gegenüber 2020) liegt an einer deutlichen Ausweitung der Taktzeiten des ÖPNV bei Bussen und Bahnen, hier ist vor allem die Ausweitung auf den 10-Minuten-Takt der Linie 16 zu nennen. Zu erwähnen ist auch die Kleinbuslinie Bornheimer Berghüpfer, die insbesondere auch Mobilitätseingeschränkten neue Möglichkeiten bietet. Städtische Mittel fließen auch in den kontinuierlichen barrierefreien Umbau unserer Bushaltestellen. Auf verschiedene Straßenbauarbeiten bin ich schon eingegangen, dazu gehören auch Planungsmittel für die Verlegung der L 190 in Sechtem (Gesamtkosten 4,1 Millionen Euro), den Neubau Feldchenweg (insgesamt 1,2 Millionen Euro) oder des Oberdorfer Weges (1,2 Millionen Euro) sowie die Erschließung verschiedener neuer Baugebiete. Die Maßnahmen zur Straßenunterhaltung (z.B. Sanierung Händelstraße/Brüsseler Straße, Broichgasse, aktuell in Arbeit ist die Rösberger Straße) werden wir fortsetzen. Sehr froh sind wir über eine Förderung der flächenhaften Deckensanierung aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen des Landes für folgende Straßen: Schmiedegasse, Büttgasse, Bannweg, Wendelinusstraße, Salzachstraße, Burgstraße und Jesuitenbungert. Thema Stadtplanung Bornheim bietet ein großes Potenzial für neue Baugebiete. Aufgrund der Lage zwischen Köln und Bonn ist die Nachfrage nach allen Wohnformen nach wie vor hoch. Nach dem Handlungskonzept Wohnen von 2020 des Instituts Empirica besteht ein Bedarf in vielen Segmenten der Baulandentwicklung. Explizit werden Familien, ältere Menschen, Ein- und Zwei-Personenhaushalte im jungen bzw. mittleren Alter und Studierende genannt. Die Mieten sind auf breiter Front weiter angestiegen, die Baulandpreise haben sich allein in den letzten Jahren um 30 bis 50 Prozent erhöht. Um diesen Trends zu begegnen, hat die Stadt Bornheim wieder eine Vielzahl von Bebauungsplänen auf den Weg gebracht, um damit neuen Wohnraum zu schaffen und den Druck auf die Miet- und Bodenpreise abzumildern. Ich bin in diesem Zusammenhang sehr froh, dass wir die personellen Lücken im Planungsamt nach zweijähriger deutlicher Unterbesetzung jetzt wieder schließen konnten und dadurch einige langjährige Verfahren in der Bauleitplanung abschließen oder fortführen konnten. In 2020 konnten mehrere Bebauungspläne als Satzung vom Rat beschlossen werden: Ro 22 in Roisdorf mit ca. 90 Wohneinheiten He 31 in Hersel mit ca. 170 Wohneinheiten He 35 in Hersel mit ca. 25 Wohneinheiten Me 16 in Merten mit ca. 140 Wohneinheiten In Roisdorf und Hersel soll noch in diesem Jahr mit der Erschließung begonnen werden. Bei weiteren Baugebieten wurden wesentliche Planungsfortschritte erreicht: Rb 01 in Rösberg mit ca. 50 Wohneinheiten wurde zur Offenlage beschlossen Se 21 in Sechtem hat öffentlich ausgelegen, hier wird in Kürze mit der Baulandumlegung begonnen Ro 23 in Roisdorf kann im September zur Offenlage beschlossen werden Me 18 in Merten mit ca. 350 Wohneinheiten, neuer Kita und neuer Gesamtschule, hier hat die Bürgerbeteiligung mit einer Einwohnerversammlung stattgefunden. In allen Baugebieten beinhaltet die Planung einen Mix aus verschiedenen Bauformen. Neben Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern sollen wesentliche Anteile der Plangebiete mit Mehr-familienhäusern bebaut werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dem geförderten Wohnungsbau. Um bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen, muss der geförderte Wohnungsbau wieder stärker zur Geltung kommen. Die Stadt Bornheim hat dazu städtebauliche Verträge mit Investoren geschlossen und wird dies auch weiterhin zur Umsetzung vereinbaren. Insgesamt sind in beiden Jahren Planungsmittel von jeweils knapp 400.000 Euro vorgesehen. Hinzu kommen Aufwendungen zwischen 800.000 Euro und 1,2 Millionen Euro aber auch Erträge zwischen 2,4 und 4,3 Millionen Euro aus einer Reihe von Umlegungsverfahren, deren genaue zeitliche Planung immer sehr schwierig ist. Vergleichbar mit der Wohnungsentwicklung ist auch die Gewerbeflächenentwicklung in unserer Stadt. Die Gewerbegebiete in Bornheim-Süd, Sechtem und Kardorf sind fast vollständig belegt. Mit den Bebauungsplänen He 27 und He 28 in Hersel werden weitere Gewerbegebiete in einer Größenordnung von fast 20 Hektar ab diesem Jahr erschlossen. Damit erhalten heimische und auch neue Betriebe die Möglichkeit, sich im neuen Baugebiet anzusiedeln. Die Stadt Bornheim beteiligt sich auch aktiv an der Neuaufstellung des Regionalplanes. Hier werden die Weichen gestellt für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung, die über das Jahr 2030 hinausreicht. Auch die Planung der neuen Rheinbrücke ist aus regionaler Sicht von hoher Bedeutung. Die Diskussion über mögliche Standorte wird die Stadt Bornheim noch erheblich beschäftigen. Genau wie der Ausbau der Windenergie als wichtigen Baustein der erneuerbaren Energien durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes gesteuert werden soll. Beides sind wichtige Projekte, die im Haushalt berücksichtigt sind. Meine Damen und Herren, zur Attraktivitätssteigerung des Bornheimer Rheinufers hatte der Rat nach Schließung des alten Herseler Sportplatzes bereits 2016 den „Masterplan Rheinaue“ als Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Freiraums beschlossen. Leider sind wir zweimal nicht bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt worden. Deshalb haben wir uns in den letzten Tagen noch einmal mit der Bezirksregierung abgestimmt. Der neue Weg eines Förderversuchs ist die Überlegung eines integrierten Handlungskonzeptes für den gesamten Ort Hersel, bei dem neben dem Rheinufer auch andere Aspekte für die Entwicklung der Ortschaft Hersel einfließen und gefördert werden könnten, z. B. die Situation Rheinstraße, die Rheinhalle, der Bahnhofbereich, die Nachnutzung des Feuergerätehauses und vieles mehr. Auch dies sollte im kommenden Jahr angegangen werden. Thema Flüchtlinge und Soziales In Bornheim leben derzeit 815 Asylsuchende, geduldete Personen und anerkannte Flüchtlinge. Davon stehen noch 251 Personen im Leistungsbezug der Stadt Bornheim. Für rund 80 Menschen, die aktuell noch in unseren Containern leben, suchen wir möglichst bald eine Wohnung. Die Zahl der Menschen, deren Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssen, sinkt demnach langsam, aber stetig. Allerdings stehen auch in 2021 für diesen Personenkreis Gesamtaufwendungen in Höhe von 2 Millionen Euro lediglich Erträge in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegenüber. Damit bleiben erneut Kosten in Höhe von fast 1 Million Euro ungedeckt, das sind fast 60 Punkte Grundsteuer B. Mit der Umsetzung eines neuen Konzeptes „Soziale Hilfen Bornheim“ können wir Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf helfen. Dafür sind im Haushalt 2021 insgesamt 30.000 Euro geplant, eine „Investition“, die sich mit dem Start dieses zukunftsorientierten, niedrigschwelligen Hilfsangebotes für die Bornheimer Bürgerinnen und Bürger bezahlt machen wird. Thema Hochbau Wir haben das Bauamt und die Gebäudewirtschaft insgesamt neuorganisiert und damit den Hochbaubereich handlungsfähiger gemacht. Denn die inzwischen eigenständige Hochbauabteilung hat die vielen Investitionsprojekte in den nächsten Jahren umzusetzen: immerhin 38,2 Millionen Euro in 2021 und 24,8 Millionen Euro in 2022, bei Verpflichtungsermächtigungen von 107,9 Millionen Euro. Im Kita und Schulbereich habe ich eine Vielzahl von Projekten bereits aufgezählt. Hinzu kommt alles, was mit der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans zu tun hat, z. B. Feuerwehrgerätehaus Rösberg/Hemmerich (3,3 Millionen Euro), Feuerwehrgerätehaus Widdig (2 Millionen Euro) und eine Vielzahl von einzelnen Maßnahmen in den Feuerwehrgerätehäusern sowie alle Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Sicherheit im Rathaus, deren Vergabe Sie in den letzten Sitzungen beschlossen haben . Dabei werden sich die vielen Investitionsprojekte bei den laufenden Kosten der Gebäudeunterhaltung bemerkbar machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei unseren Investitionsprojekten an die Nachhaltigkeit denken. Das darf sich dann nicht auf die Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage beschränken, sondern muss Vorbild für den privaten Bauherrn sein. Unsere Neubauten sollten mit Energieversorgungskonzepten ausgestattet sein, die das Ziel verfolgen, bei der jährlichen Energiebilanz einen positiven Wert zu erreichen. Thema Grün in der Stadt Meine Damen und Herren, ungeachtet der Verbesserungen des Pflegezustandes von Grünflächen, Spielplätzen und der Außenanlagen von Schulen und Kindergärten, die durch organisatorische Änderungen und zusätzliche Personal- und Mittelbereitstellung seit 2015 eingetreten sind, besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Grünflächen, Spielplätze und Kindergärten, die durch die prosperierende Stadtentwicklung kontinuierlich hinzukommen, werden durch die Personal- und Finanzausstattung des Grünbereichs nicht adäquat aufgefangen. Ich verweise hier exemplarisch auf die kommenden Neubaugebiete He 31, Me 16 und Ro 22/23 sowie die Kindergärten Dersdorf, Maarpfad und Hexenweg. Der Baubetriebshof des StadtBetriebs – das hat die Organisationsuntersuchung der Kommunalagentur ergeben – ist lediglich in der Lage, die Verkehrssicherheit der Grünflächen weitestgehend zu gewährleisten, eine notwendige erhaltende Grünpflege ist ihm im erforderlichen Umfang nicht möglich. Vor diesem Hintergrund führe ich bereits Gespräche mit dem StadtBetrieb, um nach den Empfehlungen der Kommunalagentur weitere Aufgaben auf das Umwelt- und Grünflächenamt zu übertragen. Die von Ihnen im Doppelhaushalt 19/20 bewilligten Mittel reichen vor diesem Hintergrund nicht dafür aus, wenigstens die getätigten Investitionen durch eine Grundpflege erhalten zu können, geschweige denn das Stadtbild insgesamt zu verbessern. Ich schlage Ihnen daher vor, den Unterhaltungsansatz von rund 2,3 Millionen auf 2,56 Millionen Euro anzuheben. Davon entfallen 1,64 Millionen als Pauschalzahlung auf den StadtBetrieb mit der Erwartung, dass diese Mittel noch effizienter eingesetzt werden als bisher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine attraktive Durchgrünung unserer Stadt ist nicht nur mit Blick auf den Klimawandel eine zwingende Maßnahme gegen die Überhitzung und auch Überflutung unserer Ortschaften, sondern ein wichtiger weicher Standortfaktor für Bornheim. Thema Digitalisierung Wie wichtig der digitale Wandel ist, haben uns die Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr gezeigt. Sei es bei der Kommune, dem täglichen Schulbetrieb, aber auch im Bereich der Kindertagesstätten. Die Ausbreitung des Corona-Virus brachte das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben zum Erliegen. Umso wichtiger ist in der heutigen Zeit die Digitalisierung der Arbeitswelt. Immer mehr rückt im Bereich der öffentlichen Verwaltung das Bereitstellen von Onlinedienstleistungen in den verschiedensten Bereichen in den Vordergrund. Die Stadt Bornheim ist dabei – wie im Arbeitskreis E-Government laufend dargestellt wird – in vielen Bereichen federführend in der Region. Bereits bestehende Verfahren, wie das digitale Bauamt, digitale Bürgerdienste oder das Onlinebewerbungsverfahren werden permanent überprüft und den alltäglichen Bedürfnissen angepasst. Wichtige Grundlagen für eine sukzessive Digitalisierung aller Ämter sind das Dokumentenmanagement-Verfahren Enaio und das Vertragsmanagement Otris, die inzwischen bei der Verwaltung eingeführt sind. Als Pilotprojekt dient die Online-Terminvereinbarungsplattform Tevis. Die Realisierung wird von der Regio IT und weiteren externen Dienstleistern begleitet. Ebenso ist die Möglichkeit der Videokonferenztechnik immer wichtiger geworden, um sich an die ausgelösten Einschränkungen und Vorgaben zu halten. Nicht zuletzt rückt auch das mobile Arbeiten im Homeoffice in den Vordergrund, um den Mitarbeitern Flexibilität bei der Bewältigung der Herausforderung zwischen Familie und Beruf zu schaffen, aber auch viele andere Vorteile zu nutzen. In Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister Regio IT konnte der bestehende Bedarf mit 110 Homeoffice-Arbeitsplätzen abgedeckt werden. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen liegen in den kommenden beiden Jahren bei deutlich über 32 Millionen Euro. Die Personalintensität beträgt aktuell 25,97. Im Personalaufwand enthalten und auch im Stellenplanentwurf berücksichtigt sind umfangreiche Stellenausweitungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, die bereits im Rahmen des Nachtrages beschlossenen wurden. Der Bereich des gesamten Jugendamtes umfasst alleine Personalaufwendungen von 14,7 Millionen Euro bzw. 14,8 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren und damit über 45 Prozent aller städtischen Personalaufwendungen. Neben weiteren Anpassungen im Bereich der erforderlichen unterjährigen Stellenbewirtschaftung durch Stundenanpassungen, Übernahme von Azubis und weiteren Effekten, wird die Verwaltung die Ergebnisse aus den mit den Haushaltsgesprächen synchronisierten Stellenplangesprächen mit den einzelnen Ämtern gesondert zur einzelnen Beschlussfassung darlegen. Der Fachkräftemangel ist – wie allgemein bekannt – im öffentlichen Dienst angekommen. Es ist noch wichtiger geworden, für die Stadt Bornheim als attraktiven Arbeitgeber zu werben. Insbesondere im Tätigkeitsfeld der technischen Berufe, in der IT und bei den Erziehern wird es immer schwieriger, Bewerberinnen und Bewerber für uns zu gewinnen und Stellen zu besetzen. Wir haben die Ausbildung bereits intensiviert. Das alleine wird aber nicht reichen! Deshalb beschäftigen wir uns aktuell – auch mit externer Unterstützung – mit einer eigenen Werbekampagne, um unsere Stellen besetzen zu können. Zum Schluss Meine Damen und Herren, ich konnte Ihnen hoffentlich einige Anregungen für interessante Haushaltsplanberatungen im neuen Rat geben. Ich danke Herrn Cugaly und allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich dafür, dass sie es wieder geschafft haben, so früh den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre vorzulegen. Die Verwaltungsführung steht Ihnen für Ihre Beratungen und Fragen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe an Herrn Cugaly.

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Kämmerer Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Kämmerer Ralf Cugaly Sehr geehrte Damen und Herren, wir erleben derzeit den unmittelbaren Übergang von einer Krise zur nächsten. Manche sprechen gar schon von „Multikrisen“, denen die Kommunen ausgesetzt sind. Ein Begriff, der angesichts der in der Haushaltsrede des Bürgermeisters nochmals sehr plakativ aufgelisteten Ereignisse, durchaus seine Berechtigung hat. Und ich habe die Befürchtung, dass uns die jetzige Krise noch vor viel größere Herausforderungen stellen wird als die Pandemie. Eine verlässliche und seriöse Haushaltsplanung unter diesen Rahmenbedingungen ist kaum möglich. Die Annahmen, die heute getroffen werden, erweisen sich morgen schon als überholt. Aber auch unter diesen extrem schwierigen Rahmenbedingungen gilt es unter Zugrundelegung aktueller Informationen und Entwicklungen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Insofern bin ich froh und dankbar, dass wir zum einen über bereits testierte Ist-Haushaltsdaten des vergangenen Jahres und – was mir noch sehr viel wichtiger scheint – über Ist-Daten aus der Budgetberichterstattung zum aktuellen Haushaltsjahr verfügen. Daraus lassen sich zumindest Trends aber auch Szenarien ableiten, die für den Haushaltsplanungsprozess immens wichtig und unverzichtbar sind. Angesichts der Corona-Pandemie hatte ich bereits bei der Einbringung des letzten Doppelhaushaltes auf die Notwendigkeit einer Planung unter dynamischen Gegebenheiten hingewiesen. Gerade in Krisenzeiten ist es Aufgabe der Finanzverantwortlichen, nicht nur Orientierung in Finanzfragen zu geben, sondern darüber hinaus den Haushalt auch unter außergewöhnlichen Vorzeichen zu planen. Und so bringt die Verwaltung heute einen Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie einer mittelfristigen Planung für die Jahre 2025 bis 2027 ein. Die ausgewiesenen Haushaltsansätze berücksichtigen die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen und Erkenntnisse sowie die örtlichen Entwicklungen und sind gewissenhaft ermittelt worden. Gleichwohl begleiten uns große Unsicherheiten gerade im Hinblick auf die Entwicklung der nächsten Monate und Jahre. Dies betrifft insbesondere die Kostenentwicklung im Bausektor, das deutlich angestiegene Zinsniveau aber auch und vor allem die außergewöhnliche Inflationsentwicklung. Wir müssen uns darauf einstellen, die wesentlichen - die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmenden - Einflussgrößen in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs zu nutzen. Die Planung von Szenarien kann helfen, Unsicherheiten transparent zu machen, Entscheidungen vorzubereiten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Eine solche, auch von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement unterstützten Vorgehensweise, kann insbesondere im Veränderungsnachweis und in den Haushaltsberatungen sinnvoll genutzt werden. Die Einbringung von Doppelhaushalten ist inzwischen auf der kommunalen Ebene zum Standard geworden. Immer mehr Kommunen entscheiden sich für einen Zwei-Jahres-Etat unter Hinweis auf die damit verbundenen Vorteile. Gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen bietet eine solche Vorgehensweise die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung ist ungebrochen, doch hierzu mehr im Ausblick am Ende meiner Rede. Unsere weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im ersten Quartal 2023 zu verabschieden. In den kommenden Monaten besteht daher die Chance und zugleich die Notwendigkeit, die aufgrund neuerer Erkenntnisse erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung. Und natürlich stehen Ihnen die Informationen rund um den Haushaltsentwurf 2023/2024 ab morgen digital zur Verfügung. Alle analogen User nehmen sich gerne die Papierfassung des Haushaltsentwurfs im Anschluss an die heutige Sitzung mit. Der Haushaltsausgleich im Haushaltsentwurf 2023/2024 Meine Damen und Herren, mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 konnte nach vielen Jahren der Haushaltssicherung erstmals ein Überschuss und damit der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erzielt werden. Nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Bornheim zum 01.01.2007 war es tatsächlich der erste ausgeglichene Haushalt, der nach den Regeln der doppelten Buchführung zustande gekommen ist. Ein bedeutender Meilenstein, wie ich meine! Auch im folgenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, welcher insbesondere unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu gestalten war, konnte das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes erreicht werden. Dies allerdings nur, weil der Gesetzgeber mit dem Instrument des Corona-Isolierungsgesetzes die Möglichkeit einer Bilanzierungshilfe bei gleichzeitigem Ansatz von außerordentlichen Erträgen geschaffen hat. Dies entlastet die kommunale Ergebnisrechnung und erleichtert den Haushaltsausgleich. Und auch in diesem Haushaltsjahr – und das wäre dann das dritte Jahr in Folge – erwarten wir, dass der gesetzlich geforderte Ansatz von Bilanzierungshilfen zu einem Ausgleich des Bornheimer Haushaltes führen wird. Aber machen wir uns nichts vor, Bilanzierungshilfen verschieben die Belastungen lediglich in die Zukunft und belasten letztlich doch die kommunalen Haushalte, eben nur zeitlich versetzt und auf Raten. Der vorliegende Haushaltsentwurf verfolgt das Ziel, den vom Rat beschlossenen Weg eines dauerhaften Haushaltsausgleichs konsequent umzusetzen und mit Blick auf die weitere Entwicklung der Stadt, die Aufstellung eines weiteren Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weisen jedoch hohe Plandefizite aus, die einen Ausgleich aus eigener Kraft nicht ermöglichen. Dabei steigt das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2023 auf rund 147,2 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2024 steht ein Volumen von mehr als 151,8 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung. Die Gesamtheit der Erträge - also die ordentlichen Erträge, die Finanzerträge und die außerordentlichen Erträge – decken mit 143,2 Mio. € in 2023 und 145,5 Mio. € in 2024 das Volumen nicht in Gänze ab. Es verbleiben Fehlbedarfe in einer Größenordnung von rd. 4 Mio. € in 2023 und 6,3 Mio. € in 2024. Damit ist der Haushalt sowohl in 2023 als auch in 2024 zunächst nicht ausgeglichen. Meine Damen und Herren, welche Rahmenbedingungen erwarten uns für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre? Wichtigster Indikator ist die Entwicklung der kommunalen Steuern. Der Corona bedingte Einbruch im Jahr 2020 scheint tatsächlich überwunden. Bereits in 2021 wurde ein Zuwachs bei den kommunalen Steuern von mehr als 17 % gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Die kommunalen Steuererträge kletterten auf einen Rekordwert von insgesamt 126,2 Mrd. Euro deutschlandweit. Und auch die Prognosen für dieses und die nächsten Jahre geben durchaus Anlass, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Die prozentualen Zuwächse liegen immerhin zwischen 3,6 und 5,7 %. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die konkreten Auswirkungen vor Ort alleine mit den Daten der Steuerschätzer nicht verlässlich zu bestimmen sind. Die Steuerschätzung stellt eine Durchschnittsbetrachtung für ganz Deutschland dar und fasst insofern eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und unterschiedlicher Steuerarten zusammen. Insbesondere die Gewerbesteuer ist äußerst volatil in Abhängigkeit von der örtlichen Gewerbestruktur und den angesiedelten Branchen. Offenbar verfügt Bornheim über einen sehr krisenfesten Branchenmix, der im Haushaltsjahr 2021 bereits mit rd. 21 Mio. € einen neuen Höchstwert erreichte. In diesem Jahr, so die derzeitige Einschätzung, dürfte der Rekordwert von 27 Mio. Euro erreicht werden. Und wir hoffen natürlich, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Die Voraussetzungen für eine weitere Isolierung von Mindererträgen sind bei der Gewerbesteuer insofern nicht gegeben. Der befürchtete Einbruch der Gewerbesteuer ist in Bornheim tatsächlich ausgeblieben! Bei der Einkommensteuer ergibt sich ein deutlich anderes Bild. Hier zeigt sich mit der Abrechnung des 3. Quartals für 2022 ein Rückgang von 28 % gegenüber dem 2. Quartal. Ursächlich hierfür sind die Finanzierung der Entlastungspakete I und II des Bundes sowie rückwirkende Steuerbefreiungen. Die Erholung bei der Einkommensteuer wird sich damit verzögern mit der Folge, dass eine weitere Isolierung von Einkommensteuermindererträgen einzuplanen sein wird. Die nach den ersten zwei Quartalen des Jahres 2022 erhoffte deutliche Verbesserung bei der Einkommensteuer, wird daher im Veränderungsprozess zum Haushaltsentwurf zu Gunsten von außerordentlichen Erträgen zu korrigieren sein. Und so erklärt sich der weitere Ansatz von außerordentlichen Erträgen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 in einem Umfang von immerhin noch 1 Prozent. Meine Damen und Herren, gleichwohl sei an dieser Stelle auch aus fachlicher Sicht ein kritischer Blick erlaubt. Die Bilanzierungshilfe ist ab dem Haushaltsjahr 2025 über längstens fünfzig Jahre abzuschreiben. In der Folge entstehen dauerhafte Belastungen, die im städtischen Haushalt refinanziert werden müssen. Die mit der NKF-Einführung verbundene Umsetzung des Prinzips der Generationengerechtigkeit wird damit aufgegeben. Deutlich problematischer ist allerdings die Tatsache, dass Bilanzierungshilfen keine „echten“ Hilfen sind. Der hilfsweise Ansatz von außerordentlichen Erträgen als Ersatz für ausbleibende Steuererträge korrespondiert in keiner Weise mit Liquiditätszuflüssen. Die Kommunen sind daher gezwungen, fehlendes Geld zur Begleichung von konsumtiven Zahlungsverpflichtungen am Kapitalmarkt aufzunehmen. In der Folge steigen die Kassenkredite immer weiter an – eigentlich sollten diese kontinuierlich abgebaut werden. Ohne eine nachhaltige Altschuldenlösung wird dies die NRW-Kommunen sukzessive in die Schuldenfalle führen. Der Gesetzgeber hält aber offenbar an seiner Strategie der Bilanzierungshilfen fest, wie der aktuell vorliegende Entwurf für eine Erweiterung des NKF-CIG um den Aspekt der Belastungen in Folge des Ukraine-Krieges zeigt. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes bleibt eine Daueraufgabe. Wir werden uns weiterhin mit Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards beschäftigen müssen. Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. In einer Größenordnung von jeweils rd. 1 Mio. Euro pro Jahr wurden die Aufwendungen durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes gekürzt. Die in den vergangenen Jahren im Wasserwerk und im Stadtbetrieb erwirtschafteten Überschüsse in einer Größenordnung von 5 Mio. Euro sind planerisch in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 zur Entlastung eingesetzt worden. Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs setzt die Stadt – entgegen ihrer ursprünglichen Haushaltsstrategie – Eigenkapital in Höhe von insgesamt rd. 20 Mio. € bis 2027 ein. Dies ist der maximal erlaubte Eigenkapitaleinsatz unter Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Trotz aller beschriebenen Maßnahmen kommt der vorliegende Haushaltsentwurf – wie in zahlreichen anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises - nicht ohne Hebesatzerhöhungen aus. So ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 %-Punkte vorgesehen und der Hebesatz der Gewerbesteuer ist mit 575 %-Punkten in die Planung eingeflossen. Ohne diese zwingend notwendigen Erhöhungen ist ein Haushaltsausgleich ab 2023 nicht darstellbar. Für den Haushaltsausgleich von besonderer Bedeutung ist der kommunale Finanzausgleich. Die für unseren Haushalt wichtigen Schlüsselzuweisungen sind auf der Basis des zu erwartenden Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2023 anzusetzen. Diesbezüglich liegt dem Haushaltsentwurf die seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellte Arbeitskreisrechnung zu Grunde. Erfreulicherweise hat sich die Finanzausgleichsmasse um mehr als 9 % oder 1,3 Mrd. Euro auf insgesamt 15,3 Mrd. Euro erhöht. Enttäuschend ist allerdings, dass es bei dem seit vielen Jahren bestehenden Verbundsatz in Höhe von 23 % bleibt. Die Kommunen fordern seit langem, diesen Verbundsatz zu Gunsten einer höheren Finanzausgleichsmasse wieder zu erhöhen. Die Dotierung der Schlüsselzuweisungen erfolgt in Abhängigkeit von der Steuerkraft und der Bedarfssituation. Trotz der deutlich gestiegenen Finanzausgleichsmasse gehen die Schlüsselzuweisungen für Bornheim um mehr als 3 Mio. Euro zurück. Ursächlich hierfür ist zum einen die gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich bessere Steuerkraft. Im gesamten Bundesland ist die Steuerkraft um rd. 8 % gestiegen, in Bornheim ist ein Anstieg von rd. 16,5 % in der Referenzperiode zu verzeichnen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass Veränderungen bei den Bedarfsparametern zu Lasten des kreisangehörigen Raums gehen und die kreisfreien Städte profitieren. Der Ertragsentwicklung steht die Entwicklung der Aufwendungen gegenüber. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung des Transferaufwandes, aber auch des Personal- und Zinsaufwandes. Insbesondere die weitere Schaffung von dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen und die damit verbundenen Betriebskosten führen zu höheren Belastungen. Aber auch bei den Erzieherischen Hilfen weist der Haushalt Kostensteigerungen auf. Die Informationen des Rhein-Sieg-Kreises zum Kreishaushaltsentwurf 2023/2024 und zum voraussichtlichen Umlagesatz führen zu einem deutlichen Anstieg der zu zahlenden Kreisumlage. Ursächlich hierfür sind die im Zuge der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 ausgewiesenen deutlich erhöhten Umlagegrundlagen. Alleine bei der Kreisumlage ist nach aktuellem Stand mit Mehrbelastungen in einer Größenordnung von mehr als 2 Mio. Euro zu rechnen. An dieser Stelle bleibt zu hoffen, dass der Kreistag die seitens der Städte und Gemeinden formulierte gemeinsame Stellungnahme zum Anlass für weitere Entlastungen nehmen wird. Im Personalaufwand ist der Stellenplanentwurf und die Tarif- und Besoldungsentwicklungen berücksichtigt. Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Kostensteigerungen im Bausektor führen zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2027 rd. 143 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt investiert die Stadt in einer Größenordnung von mehr als 200 Mio. € in neues Anlagevermögen. Hinzu kommen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Bilanzierungshilfen, die ab dem Haushaltsjahr 2025/2026 das Ergebnis mit rd. einer halben Million Euro belasten. Deutlich zunehmen werden auch die Zinsaufwendungen. Hier zeigt sich, dass die vor wenigen Wochen erfolgte Zinswende ihre negative Wirkung entfaltet. Auf dieses Risiko habe ich immer wieder hingewiesen. Jetzt spüren wir die deutlichen Auswirkungen und vor allem die Dynamik! Ertrags- und Aufwandsstruktur 2023/2024 An dieser Stelle einige wenige Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2023 beschränken. Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2023 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 82 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 38 Mio. Euro, die Gewerbesteuer mit 28,5 Mio. € und die Grundsteuer B mit 14 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 8 Mio. Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit 17 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen dominierend, die rd. 84 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 25 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 31 Mio. Euro. Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt zunächst auf der Basis des Orientierungsdatenerlasses aus dem Jahr 2021. Eine Aktualisierung der Orientierungsdaten wird in der nächsten Woche erwartet. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2022 werden die Werte dann im Zuge des Veränderungsnachweises fortgeschrieben. Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs und die nachhaltige finanzielle Gesundung über das Jahr 2024 hinaus erfordert eine strategische Zielsetzung sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf die Kassenkredite. Ursprünglich war im Zuge der Haushaltsstrategie 2030 vorgesehen, den im Jahr 2007 begonnenen Eigenkapitalabbau mit dem Haushaltsjahr 2020 zu beenden und mit dem Erwirtschaften von angemessenen Überschüssen in der Ergebnisrechnung den Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Teil des Eigenkapitals zu ermöglichen. Angesichts des absehbar erforderlichen Einsatzes von Eigenkapital zur Sicherstellung eines Haushaltsausgleichs ist dieses Ziel in weite Ferne gerückt. Unser Eigenkapital wird am Ende des mittelfristigen Planungszeitraums nur noch ein Drittel des ursprünglichen Wertes betragen. Zudem besteht bis zur vollständigen Erholung der krisenbedingten Liquiditätsausfälle keinerlei Möglichkeit einer sukzessiven Rückführung der Kassenkreditbestände. Im Gegenteil: der Kassenkreditbestand wird jetzt bedingt durch die Kriegsereignisse in der Ukraine und deren wirtschaftliche Folgen weiter deutlich ansteigen. Wir rechnen damit, dass diese Kredite, denen keine Vermögenswerte gegenüberstehen, im Jahr 2027 die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten werden. Gerade im Hinblick auf die hohen Kassenkreditbestände auf der kommunalen Ebene in Nordrhein-Westfalen besteht dringender Handlungsbedarf. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die zuletzt sehr günstigen Rahmenbedingungen innerhalb weniger Monate verändert haben. Die Zinsen haben sich deutlich erhöht und der hierdurch entstehende Zuwachs an Zinsaufwendungen belastet den Haushalt zusätzlich. Dies alles sind keine guten Nachrichten. Sie sind Ausdruck einer flächendeckenden, äußerst angespannten kommunalen Finanzsituation. Die strategische Zielsetzung darf aber nicht aufgegeben werden. Sie muss jedoch im Hinblick auf die Zeitschiene neu bestimmt werden. Und, meine Damen und Herren, sie setzt vor allem die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung durch das Land voraus. Solange dies nicht sichergestellt werden kann, wird es für eine Gesundung der Kommunalfinanzen keine Perspektive geben. Ausblick Am Ende meiner Haushaltsrede steht wie in den Vorjahren ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung des Rechnungswesens. Nach vielen Jahren der intensiven Vorbereitung sind wir darauf vorbereitet, zum 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht zu implementieren. Insgesamt sind wir gut aufgestellt und für die notwendigen Deklarations- und Abführungspflichten gewappnet. Sollte es zu der gestern bekannt gewordenen Option einer weiteren Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes kommen, werden wir uns dem nicht verschließen. Eine weitere Übergangsfrist würde insbesondere die Chance eröffnen, vorgenommene Bewertungen noch einmal zu überprüfen und fortzuentwickeln. Im Rahmen des parallel konzipierten Tax Compliance Management Systems sind die notwendigen Regelungen getroffen worden, um sicherzustellen, dass wir unseren Steuerpflichten gewissenhaft nachkommen. Gleichwohl sind die bestehenden Regelungen in den Folgejahren noch zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für das implementierte Risikomanagementsystem, welches sich derzeit insbesondere mit Möglichkeiten der unterjährigen Steuerung von Risiken beschäftigt. Ein weiterer Meilenstein im Hinblick auf Digitalisierung und Bürgerbeteiligung soll die Nutzung von IKVS im Zuge eines interaktiven Haushaltes sein. Bereits für das nächste Jahr ist eine entsprechende Nutzung vorgesehen. Ich freue mich jetzt schon darauf, Ihnen, meine Damen und Herren, und der interessierten Öffentlichkeit den Nutzen dieses Systems darstellen zu dürfen. Ich hoffe sehr, dass es mit IKVS gelingen wird, die städtischen Finanzen noch transparenter zu gestalten. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche zum Gelingen des vorliegenden Haushaltsentwurfs beigetragen haben. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden im Amt für Finanzen, die den Haushaltsplanungsprozess auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gewissenhaft und zuverlässig steuern und damit die Einbringung des vorliegenden Haushaltsentwurfs sichergestellt haben. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche, Ziel führende und vor allem krisenfeste Haushaltsberatungen! Prästentation zur Haushaltsrede Kämmerer Präsentation zur Haushaltsrede Kämmerer

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker "Wenn der Wind weht, bauen die einen Mauern. Die anderen bauen Windmühlen." Rede zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 Bürgermeister Christoph Becker Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Wenn der Wind weht, bauen die einen Mauern. Die anderen bauen Windmühlen. Ich stelle diesen Satz der Rede zum heute eingebrachten Doppelhaushalt für die Jahre 2023 /2024 voran, weil er die aktuelle Situation und die Alternativen, zwischen denen wir uns entscheiden müssen, versinnbildlicht und auf den Punkt bringt. Dystopie Der Wind weht heftig und er weht aus vielen Richtungen. Corona kann heute aufgrund des medizinischen Fortschritts anders betrachtet werden, als zu Beginn der Pandemie vor zweieinhalb Jahren. Aber die Pandemie hat einen hohen Tribut von unserer Gesellschaft verlangt. Sie hat viele Menschenleben gefordert und großen sozialen und wirtschaftlichen Schaden verursacht. Allein in Bornheim wurden über 20.000 Menschen positiv 1 auf SARS-CoV-2 getestet, 68 Menschen starben bislang im Zusammenhang mit Covid. Wirtschaftlich stehen in der Bilanz zum 31.12.2021 Mehraufwendungen und Mindererträge in Höhe von 8,8 Millionen Euro zu Buche. Die Verlängerung der den Kommunen gewährten Bilanzierungshilfe um ein weiteres Jahr bis 2026 und die Möglichkeit der perspektivischen Erwirtschaftung der durch Covid verursachten Aufwendungen bis zum Jahr 2075 kann nicht beruhigen, schon gar nicht unter dem Aspekt der mit der Einführung des NKF verfolgten Generationengerechtigkeit. Der Klimawandel ist in Bornheim angekommen. Am 14. Juli 2021 wurden unsere Region und auch unsere Stadt von einem extremen Starkregenereignis betroffen. Zum Glück hatten wir in unserer Stadt keine Toten und Verletzten zu beklagen. Verursacht wurden aber teilweise schwere Schäden an vielen Häusern und auch an unserer kommunalen Infrastruktur im Bereich des Straßen- und Wirtschaftswegenetzes. Die Höhe der Schäden beläuft sich bei der Infrastruktur auf 2,1 Mio. €. An der Behebung der Schäden und an einer Verbesserung der Schutzmaßnahmen arbeiten wir seitdem und fortgesetzt. 2022 erleben wir das dritte Jahr in Folge eine Dürreperiode , die die Fichtenwälder dem Borkenkäfer ausliefert, unsere Landwirtschaft bedroht und einen sparsamen Umgang auch mit Trinkwasser erforderlich macht. Im Rhein war die dritte Niedrigwasserphase innerhalb weniger Jahre zu verzeichnen, mit gravierenden Folgen für die Natur und für uns Menschen in Schifffahrt und Wirtschaft. In den kommenden Jahren ist mit weiteren Ereignissen dieser Art zu rechnen. Darunter auch mit länger andauernden Hitzewellen, auf die wir uns vorbereiten müssen. Ursächlich für diese Phänomene ist der Klimawandel. Der Klimawandel stellt das eigentliche Jahrhundertproblem, die eigentliche Aufgabe dar, der die Menschheit sich auf allen Ebenen stellen muss. Auch wir in Bornheim. Und zu all dem kommt seit dem 24. Februar 2022 – seit fast genau 9 Monaten - der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hinzu. Ein Krieg, der die Menschen in der Ukraine auf schreckliche Weise mit Tod und Zerstörung überzieht und darüber hinaus Auswirkungen auf die gesamte Welt und auch auf uns in Bornheim hat. Bis zum 03.11.2022 wurden 634 Zuflucht suchende Menschen aus der Ukraine in Bornheim registriert 2 . Insgesamt bieten wir aktuell 1.323 Menschen Zuflucht in unserer Stadt, davon 430 in städtischen Unterkünften und davon 25 in der Sporthalle. Die Verwaltung arbeitet mit hoher Priorität daran, eine weitere Sammelunterkunft zu schaffen, damit die Menschen aus der Sporthalle in eine bessere Unterkunft verbracht werden können und die Sporthalle wieder den Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen kann. Die durch den Krieg ausgelösten Engpässe bei Rohstoffen und Waren führen zu gravierenden Lieferschwierigkeiten. Preissteigerungen und die Veränderungen auf dem Kapitalmarkt mit einem Anstieg der Zinsen von 0,5 auf über 3 % haben Auswirkungen auf alle Bauvorhaben auch bei uns in Bornheim. Unsere Gesellschaft erlebt mit 10,4 % die höchste Inflationsrate seit dem 2. Weltkrieg. Aufgrund des Szenarios einer Energiemangellage mit einem länger andauernden, flächendeckenden Ausfall der Strom- und Gasversorgung muss sich unser Land auf diesen Eventualfall vorbereiten. Wir haben 10 Anlaufstellen in Bornheim eingerichtet und sind damit - Stand heute - so gut wie möglich darauf vorbereitet, unsere Bevölkerung auch bei einem Blackout mit Informationen versorgen und bei etwaigen Notfällen unterstützen zu können. Wir erleben an vielen Stellen, wie globale Katastrophen auch bei uns in Bornheim mit großer Wirkung durchschlagen. Der Umgang mit diesen Herausforderungen wird durch regionale Gegebenheiten zusätzlich erschwert. Zum einen besteht eine Konkurrenz um Fläche insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz und zum anderen herrscht Personalmangel in nahezu allen Wirtschaftssektoren. Direkte Folgen sind eine Personalknappheit in den Betrieben und den öffentlichen Institutionen, die zu Verzögerungen und Stillständen bei der Realisierung von Projekten sowie einem deutlichen Anstieg der Personalkosten führt. Im Bereich Tiefbau und Straßenverkehr erfahren wir diese Situation gerade selbst besonders deutlich. Das von mir gezeichnete Bild der aktuellen Lage kommt einer Dystopie nahe. Es ist jedoch notwendig, dass wir die tatsächliche Lage in den Blick nehmen. Nur auf der Grundlage einer realistischen Einschätzung der Umstände und Herausforderungen können wir ein gemeinsames Verständnis der krisenhaften Haushaltssituation entwickeln und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft unserer Stadt treffen. Alle beschriebenen Aspekte haben nicht nur Einfluss auf die Stimmungslage der Menschen, sondern auch sehr konkret auf den Haushalt unserer Stadt in den kommenden Jahren. Der 2020 erreichte Haushaltsausgleich war nicht Ausdruck eines strukturell ausgeglichenen Haushalts, sondern basierte auf der Möglichkeit, Corona bedingte Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu isolieren, sprich in der Ergebnisrechnung außerordentliche Erträge zu erfassen. Für das Jahr 2021 konnten wir erneut einen ausgeglichenen Haushalt erreichen und für das Jahr 2022 können wir ebenfalls einen ausgeglichenen Haushalt prognostizieren. Aber auch dieser ist nicht durch eine in der Struktur verankerte Ausgewogenheit zwischen Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen, sondern durch den gesetzlich geforderten Ansatz der Bilanzierungshilfen. Für die Haushaltsjahre 2023, 2024, 2026 und 2027 weisen die Plandaten hohe Plandefizite 3 aus. Der Kämmerer wird in seinem Beitrag genauer auf die Daten eingehen. Fakt ist, dass wir den drei Leitzielen Dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs Abbau der Liquiditätskredite Aufbau einer Ausgleichsrücklage in diesem Doppelhaushalt und in den kommenden Jahren aus eigener Kraft nicht näherkommen können. Fakt ist, dass wir trotz aller Anstrengungen, die wir gemeinsam in Verantwortung für unsere Stadt unternehmen, auf Hilfen von Land und Bund angewiesen bleiben. Wir benötigen keine Bilanzierungshilfen, sondern echte Hilfen. Das gilt sowohl für die durch die Covid Pandemie verursachten Belastungen als auch für alle durch den Krieg verursachten zusätzlichen Aufwendungen. Die Kosten für die Unterbringung der Zuflucht suchenden Menschen müssen anders als in den Jahren 2016 bis 2021 tatsächlich vollumfänglich übernommen werden 4 . Der durch die jüngste Wohngeldreform verursachte erhöhte Personalbedarf im Umfang von 3,7 zusätzlichen Stellen muss finanziert werden. Und es muss endlich eine Regelung für den Erlass von Altschulden getroffen werden! Ohne diese Maßnahmen wird es in Bornheim keinen dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalt geben können. Das ist eine ernüchternde Feststellung, die ein Gefühl der Perspektivlosigkeit vermitteln und uns im Handeln lähmen könnte. Aber genau das können wir jetzt nicht brauchen, genau das hilft den Menschen in unserer Stadt nicht weiter. Die Menschen in Bornheim erwarten von Rat und Verwaltung, dass wir gerade jetzt zusammenstehen und gemeinsam alle uns auf kommunaler Ebene zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Lösungen zu erarbeiten. Ausblick Wie also kann angesichts dieser Umstände eine Strategie aussehen? Welche Faktoren können wir beeinflussen? Eine Steigerung der Erträge in Verbindung mit einer Minimierung der Aufwendungen liegt dabei nahe. Im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen ist uns dies tatsächlich durch die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in unserem Stadtgebiet gelungen. Durch die erfolgreiche Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft konnten die Gewerbesteuereinnahmen von knapp 11 Millionen Euro 2011 (Hebesatz 440%) auf rd. 27 Millionen Euro 2022 (Hebesatz 490%) gesteigert werden. Aber auch diese Entwicklung reicht bislang nicht aus, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die Frage stellt sich, ob die Entwicklung der in Regional- und Flächennutzungsplan ausgewiesenen Potentiale im Bereich der Gewerbeflächen nicht vorrangig und mit am Gemeinwohl orientierter ökonomischer Ausrichtung angestrebt werden sollte. Diese Entscheidung bedarf eines politischen Abwägungsprozesses, der mit gesellschaftlicher Beteiligung vorgenommen werden sollte. Auf der Seite der Aufwendungen können rückblickend vor allem drei Bereiche als Kostentreiber identifiziert werden: der Bau und die Unterhaltung von Kitas der Bau und die Unterhaltung von Schulen die steigenden Aufwendungen für erzieherische Hilfen Ursächlich für die Kostensteigerungen bei den drei erst genannten sind dabei die gesetzlich verordneten Veränderungen der Qualitätsstandards in den Bereichen Kitas 5 und Schulen 6 und die Zunahme der Bevölkerungszahl insgesamt. Analog zur Frage einer verstärkten Entwicklung von Gewerbegebieten stellt sich daher die Frage, ob die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete nicht in deutlich moderaterem Umfang als in den vergangenen Jahren erfolgen muss. Auch diese Frage muss von Rat und Verwaltung diskutiert werden. Und auch an dieser Stelle ist die Beteiligung der Bürger: innen wichtig, um eine größtmögliche gesellschaftliche Akzeptanz für die Entscheidungen zur Entwicklung unserer Stadt zu erreichen. Dies gilt umso mehr, da wir in jedem Fall eine stärkere Belastung der Einwohner:innen werden vornehmen müssen. Dieser Schritt ist leider notwendig. Die Anhebung der Grundsteuer B kann gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aber nur gerechtfertigt werden, wenn Rat und Verwaltung gemeinsam gleichzeitig alle zur Verfügung stehenden Mittel für eine sparsame, wirtschaftliche, verantwortungsvolle, den zukünftigen Generationen verpflichtete Haushaltsführung ausschöpfen. Das beinhaltet auch, alle Projekte ungeachtet der eigenen politischen Schwerpunktsetzungen auf den Prüfstand zu stellen und unter dem Kostengesichtspunkt kritisch zu beleuchten. Aufgrund der Veränderungen auf dem Kapitalmarkt drohen auch die zu erwartenden Kapitalkosten für die Liquiditätskredite ein Kotentreiber zu werden. Auch hierzu wird Herr Cugaly Stellung nehmen. Angesichts dieser Lage kann die Frage gestellt werden, ob nicht alle Entwicklungsmaßnahmen und Projekte auf null gestellt werden sollten. Diese Frage beantworte ich mit einem klaren Nein . Lassen Sie uns trotz der eingangs beschriebenen multiplen Krisenlagen weiter zu denen gehören, die Windmühlen bauen und keine Mauern! Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Unsere Stadt muss zeitnah einen substantiellen Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie leisten 7 . Als Beitrag zum Klimaschutz, aber auch als Beitrag zur Unabhängigkeit von externen Energiequellen und damit als Beitrag zur Sicherheit unseres Landes. Lassen Sie uns weiter alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Stadt klimaneutral aufzustellen. Etwa ein Drittel der stadtweiten CO 2 -Emissionen entfallen auf den Verkehrssektor. Daher ist die Verkehrswende eine entscheidende Maßnahme zur Begrenzung des Klimawandels mit all seinen Folgen. Die Verkehrswende kann nur mit einem Ausbau des ÖPNV gelingen. Deshalb ist die Förderung der Planungskosten für den zweigleisigen Ausbau der Linie 18 in Höhe von drei Mio. Euro positiv zu bewerten. Aber im nächsten Schritt darf unsere Stadt bei der Realisierung des Projekts nicht mit Investitionskosten in Millionen Höhe und mit einer dauerhaften Erhöhung der ÖPNV Umlage 8 belastet werden. Hier brauchen wir Unterstützung von Bund und Land über eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Lassen Sie uns weiter in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen investieren. Im investiven Planbereich des Hochbaus werden im Doppelhaushalt 2023/24 Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 17 Mio. € für 2023 bzw. ca. 25 Mio. € für 2024 angesetzt 9 . Hierbei handelt es sich überwiegend um Aufwendungen für den Neubau, Erweiterungen und Sanierungen vor allem von Schulen und Kitas 10. Lassen Sie uns die Heinrich Böll Gesamtschule auf dem aktuellen Stand der Technik und der Energieeffizienz neu bauen – natürlich mit strengem Blick auf die Kosten. Lassen Sie uns die Planungen für den klimafreundlichen Neubau eines funktionellen Schwimmbades Kosten bewusst fortsetzen. Lassen Sie uns weiter Menschen aufnehmen, die Zuflucht vor Krieg und Terror in der eigenen Heimat suchen. Und lassen Sie uns die Verwaltung personell so aufstellen, dass sie die Daseinsvorsorge für unsere Bürger: innen gewährleisten und die wichtigen Projekte realisieren kann – natürlich auch hier mit strengem Blick auf die Kosten. Von den 78,5 ab 2023 im Stellenplanentwurf 11 für die anstehenden Haushaltsberatungen als Stellenmehrung vorgesehenen Stellen entfallen allein 47,8 Stellen hierbei auf die Schaffung von Stellen im unmittelbaren Bereich der KITAS 12 . 15 Stellen werden für den Bereich Ausbildung in Verwaltung und insbesondere KITAS angemeldet. Die Verankerung einer nachhaltigen Ausbildung war stets ein Grundpfeiler der Personalstrategie. In Zeiten des Fachkräftemangels steht dieser Punkt nochmals in einem besonderen Fokus. Die Stellenbedarfe basieren auf unmittelbar ableitbaren gesetzlichen Pflichten zur Aufgabenwahrnehmung und dem Umstand einer weiterhin wachsenden Stadt. Neben der unmittelbaren Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung ist es erforderlich drohende weitere Mehr- und Überbelastungen vorhandener Mitarbeiter:innen zu verhindern. Explizit ansprechen möchte ich die Anmeldung einer Stelle für Bürgerbeteiligungsprozesse. Die Workshops zur Bürgerbeteiligung, zum Kulturzentrum / Heimatmuseum, zum Schwimmbad und auch der kürzlich durchgeführte Bürgerdialog in Walberberg bestätigen meine Überzeugung, dass viele Bürger: innen mehr Beteiligungsformate wünschen, als die gesetzlich vorgeschriebenen. Deshalb bleibe ich, abweichend von der Auffassung einiger von Ihnen, bei meiner Einschätzung der Bedeutung der Bürgerbeteiligung. Dennoch sehe ich mit Blick auf unsere Haushaltslage von der Anmeldung einer entsprechenden Stelle ab. Die einzelnen Stellenbedarfe werden wir in bewährter Weise in den anstehenden Arbeitskreisen und Haushaltsberatungen detailliert erörtern. Bitte betrachten Sie Personal dabei nicht als eine weitere Produktgruppe, sondern als notwendige Voraussetzung zur Aufgabenerfüllung 13 . Abschließend möchte ich mich beim Verwaltungsvorstand, bei den Mitarbeiter: innen des Amts für Finanzen und den Mitarbeiter: innen aller Fachämter bedanken, die mit großem Einsatz an der Erarbeitung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2023/24 gearbeitet haben. Allen voran gilt mein Dank dabei unserem Kämmerer und Beigeordneten, Herrn Cugaly. Für die intensive und umfangreiche Arbeit zur Erstellung des Stellenplanentwurfs danke ich dem Amtsleiter Herrn Brandt und allen Mitarbeiter: innen des Personalamts. Ihnen, sehr geehrte Ratsmitglieder, danke ich jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und grundsätzlich für Ihren großen Einsatz und die Bereitschaft, Verantwortung für unsere Stadt zu tragen und gemeinsam mit der Verwaltung in schwierigen Zeiten die besten Lösungen für Bornheim zu finden. Vielen Dank.

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Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Die Wirtschaftsförderung informiert die Bornheimer Unternehmerinnen und Unternehmer über die Möglichkeit einer Energiemangel-Lage in diesem Winter und die Aktivitäten der Stadt Bornheim, um diesem Szenario entgegenzutreten. Für Bornheim gilt, dass wir insgesamt gut aufgestellt und für Krisensituationen gerüstet sind. Dennoch kann man nicht gänzlich ausschließen, dass es zu herausfordernden Situationen kommen könnte. Dazu zählt etwa ein länger anhaltender Stromausfall (Blackout). Daher bitten wir Sie, individuell für Ihren Betrieb Vorsorge zu treffen, um einen mehrtägigen Stromausfall zu überbrücken. Dies können beispielsweise folgende Maßnahmen sein: Anschaffung von Notstromaggregaten, batteriebetriebenes Radio, Funkgeräte, Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugtes Betreten der Betriebsstätte, Vorräte an Lebensmitteln und Trinkwasser am Firmenstandort, Gewährleistung der Mobilität der Mitarbeiter/innen durch Fahrräder oder aufgetankte Firmenfahrzeuge, Tanks der Firmen- und Privatfahrzeuge sollten immer mindestens halb voll sein etc. Auch die Stadt Bornheim hat Vorkehrungen getroffen, um unabhängig von der Verfügbarkeit von Strom und Gas die Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Unternehmen in den wesentlichen Bereichen aufrechterhalten zu können. Dabei geht es vor allem darum, die Erreichbarkeit und die Kommunikation sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden in unserem Stadtgebiet zehn Anlaufstellen eingerichtet, die beleuchtet und aus allen Ortschaften zu Fuß zu erreichen sind. Dort kann man sich über die aktuelle Lage informieren und auch Notfälle melden, die direkt an die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet werden. Weitere Informationen, Anlaufstellen, wichtige Hinweise und Handlungsempfehlungen erhalten Sie unter folgendem Link. Dort werden regelmäßig aktuelle Informationen eingestellt: Notfallvorsorge Beachten Sie, dass die beste Vorsorge das Einsparen von Energie ist. Denn je mehr Energie wir sparen, desto unwahrscheinlicher ist ein Blackout: Energiesparen ist das Gebot der Stunde Bitte leiten Sie diese Informationen Ihren Mitarbeiter/innen, weiteren Geschäftsstellen und Partnerbetrieben zu. Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim wird auch bei einer Notsituation im Rahmen der Möglichkeiten für Sie erreichbar sein. Ihr Ansprechpartner: Sebastian Römer, 02222 945-339, wirtschaftsfoerderung(at)stadt-bornheim.de

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Rathaus & Service Rathaus & Politik Bürgerbeteiligung in Bornheim Workshop zum neuen Hallenfreizeitbad Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, derzeit wird das neue Hallenfreizeitbad geplant. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich einzubringen und Meinungen und Anregungen zu äußern. Dazu findet am Samstag, 22. Oktober 2022, von 11 bis 15 Uhr ein Workshop im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, statt. Ideen und Anregungen zum neuen Bad können Sie gerne auch schriftlich einreichen. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail-Adresse: ratsbuero(at)stadt-bornheim.de Worum geht es? Worum geht es? Bereits vor etwa einem Jahr hat der Stadtbetrieb Bornheim eine schriftliche Nutzerumfrage zum Hallenfreizeitbad Bornheim durchgeführt. Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Schulen und Vereine sind zu ihren Erwartungen und Vorstellungen eines Schwimmbades befragt worden. In der Folge ist auf dieser Grundlage durch einen Arbeitskreis, bestehend aus Verwaltung und Politik, ein Wasserflächenkonzept erstellt worden. Klar ist, dass beim Neubau drei Aspekte besondere Berücksichtigung finden oder gar richtungsweisend sind: 1. Klimaneutralität: Um dies zu erreichen, könnte es beispielsweise anstelle einer mit einem hohen Energieverbrauch verbundenen Außenrutsche eine Innenrutsche geben, auf ein beheiztes Außenbecken und einen 5-Meter-Turm könnte aus energetischen Gründen ganz verzichtet werden. 2. Haushalt/Finanzen: Die zum Teil drastischen Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen und die Zinsentwicklung geben am Ende den finanziellen Rahmen vor, innerhalb dessen ein Neubau möglich ist. 3. Attraktivität: Es soll ein für möglichst viele Bevölkerungsgruppen attraktives, barrierefreies und klimafreundliches Schwimmbad entstehen. Mit Blick auf diese drei Aspekte hat der Arbeitskreis einen Entwurf für ein Wasserflächenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept möchten wir Ihnen gerne in dem Workshop vorstellen. Was ist das Ziel des Workshops? Was ist das Ziel des Workshops? In dem Workshop möchten wir Ihre Ideen und Anregungen zur Planung des Schwimmbades im Rahmen des vorgestellten Konzeptes erfahren. Dabei interessieren uns natürlich besonders Ihre Vorstellungen aus der Sicht der jeweiligen Fokusgruppe. Die Entwicklungen der vergangenen Monate und die oben bereits angesprochenen Kostensteigerungen müssen auch wir in Bornheim bei unseren Planungen berücksichtigen. Deshalb werden wir Ihnen zusätzlich zum Wasserflächenkonzeptes des Arbeitskreises ein Basiskonzept vorstellen. Die Entscheidungen werden letztlich in den Gremien getroffen. Ziel ist es, einen Vorschlag, der den oben beschriebenen Kriterien entspricht, bis Ende des Jahres in den zuständigen Ausschuss und anschließend in den Rat einzubringen. Wer kann teilnehmen? Wer kann teilnehmen? Um eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen, soll das Wasserflächenkonzept sogenannten Fokusgruppen vorgestellt werden. So werden Seniorinnen und Senioren ebenso vertreten sein wie Jugendliche und Familien, aber auch Vereine und Schulen. Überhaupt sollen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich einzubringen und Meinungen und Anregungen zu äußern. Denn Ziel ist es, eine möglichst große Bandbreite gesellschaftlicher Gruppen einzubinden. Was möchten wir erreichen? Was möchten wir erreichen? Am Ende dieses Prozesses soll ein attraktives, den verschiedenen Bedürfnissen angepasstes, zukunftsfestes, barrierefreies und klimafreundliches Schwimmbad geplant und gebaut werden. Die Entscheidungen werden letztlich in den Gremien getroffen. Ziel ist es, einen Vorschlag, der den beschriebenen Kriterien entspricht, bis Ende des Jahres 2022 in den zuständigen Ausschuss und anschließend in den Rat einzubringen. Muss ich mich anmelden? Muss ich mich anmelden? Für die Organisation der Veranstaltung ist es hilfreich, wenn Sie sich per Mail unter der Adresse: ratsbuero@stadt-bornheim.de bis spätestens Montag 17.10.2022 anmelden würden. Sie können aber auch einfach vorbeikommen und mitmachen. Termine/Aktuelles Juni 2023: Die Ergebnisse des Workshops und weiterer politischer Arbeitskreise sowie ergänzende Informationen der Verwaltung finden Sie im Ratsinformationssystem. Um Sie aufzurufen, klicken Sie bitte HIER

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