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Rathaus & Service Rathaus & Politik Bürgerbeteiligung in Bornheim Bereits bestehende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Bornheim Termine/Aktuelles Bereits bestehende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung In unserer Stadt können sich Bürgerinnen und Bürger einbringen und beteiligen. Die folgende Liste zeigt einige der bestehenden Möglichkeiten. Wahl der Ratsmitglieder – gewählte Interessensvertretung aller Bürgerinnen und Bürger Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters Arbeit in Ausschüssen als Sachkundige Bürgerin / Sachkundige Einwohner Eingaben (schriftlich / mündlich) in gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren (z.B. Einwohnerversammlungen bei Bebauungsplänen) Antrag an den Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mündliche / schriftliche Anfrage an den Rat / die Gremien Zusammenarbeit Ortsvorsteher Mitwirkung in politischen Parteien Mitwirkung in Bürgerinitiativen Wahl des Seniorenbeirats – gewählter Beirat, besonderer Schwerpunkt Seniorenarbeit Besuch der Bürgersprechstunde … Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Bornheim Das im September 2025 im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss einstimmig beschlossene integrierte Mobilitätskonzept für die Stadt Bornheim soll einen strategischen Handlungsrahmen bieten und Lösungen aufzeigen, um die Mobilität der Menschen in Bornheim sowie den Verkehr nachhaltig weiterzuentwickeln. Das Mobilitätskonzept ist in einem breiten Dialogverfahren unter Beteiligung der Politik, von mobilitätsrelevanten Verbänden und Institutionen sowie der Bornheimer Bevölkerung erarbeitet worden. So konnten Vorschläge und Anregungen aus der Öffentlichkeit frühzeitig in die Entwicklung der Maßnahmenempfehlungen des Mobilitätskonzepts einbezogen werden. Durch das Mobilitätskonzept bietet sich die Chance, aus einer Gesamtstrategie heraus die Mobilitätsoptionen für die Menschen durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern, die Wahlfreiheit bei Mobilitätsentscheidungen zu erhöhen sowie im Zusammenspiel mit anderen städtischen Konzepten die Lebens-, Wohn- und Aufenthaltsqualitäten in Bornheim zu steigern. Nähere Informationen zum Mobilitätskonzept finden Sie HIER Termine/Aktuelles 18. August 2025: Die Stadt Bornheim erarbeitet zusammen mit der Ge-Komm GmbH – Gesellschaft für kommunale Infrastruktur – aus dem Osnabrücker Land ein Konzept für das ländliche Wegenetz zur Stärkung des kommunalen Außenbereichs. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wirtschaftswegenetz zu schaffen, das die örtlichen Akteure einbezieht. Zudem sollen Handlungsoptionen für Investitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege aufgezeigt werden. Die Beteiligung ist vom 18. August bis zum 18. September 2025 möglich. Mehr Informationen dazu gibt es HIER 16. Januar 2024: Die Stadt Bornheim lädt alle Interessierten zur „Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf“ in den Ratssaal im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, ein. Ideen und Anregungen aus der Bürgerwerkstatt werden ausgewertet und gegebenenfalls in den weiteren Planungsprozess einbezogen. Abschließend entscheiden die politischen Gremien der Stadt Bornheim.

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Leben & Familie Kinderbetreuung Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen gesucht Kita-Navigator Kindertageseinrichtungen Betreuungsformen Elternbeitrag Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen gesucht Familienzentren RUNDUM Elternbrief Hinweise zum Datenschutz Kindertagespflegepersonen gesucht Sie interessieren sich dafür, Kindertagespflegeperson in Bornheim zu werden? Dann sind Sie hier genau richtig. Um Kinder im Rahmen der Kindertagespflege zu betreuen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Als erstes sollten Sie zum zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen. Wenn Sie in Bornheim tätig werden möchten, ist dies das Jugendamt Bornheim. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern zum Thema Kindertagespflege. Rechtliches Rechtliches Um Kindertagespflegeperson zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich, wenn Sie Kinder: außerhalb des Elternhauses betreuen und dies mehr als 15 Stunden wöchentlich und gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen möchten. Wer ohne Erlaubnis zur Kindertagespflege eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnimmt bzw. ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 104 SGB VIII. Eignungsprüfung Eignungsprüfung Durch das örtlich zuständige Jugendamt findet eine Eignungsprüfung statt. Diese bezieht sich auf die persönliche, fachliche und räumliche Eignung. Aushang Stadt Bornheim sucht Kindertagespflegepersonen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an: Ansprechpartner Nina Dammering Fachberatung Kindertagespflege Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Telefon: 02222 9437-5467 E-Mail Melanie Sessink Fachberatung Kindertagespflege Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Telefon: 02222 9437-5451 E-Mail

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Klimaschutz Interkommunaler Klimaschutz Interkommunaler Klimaschutz Interkommunaler Klimaschutz Das interkommunale Klimamanagement ist zuständig für die Klimaregion Rhein-Voreifel , d.h. für die Städte Bornheim, Meckenheim und Rheinbach sowie die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg. Die Stelle wurde für insgesamt fünf Jahre vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert (nähere Infos zum Förderprojekt siehe unten auf dieser Seite). Seit Ablauf der Förderperiode wird das interkommunale Klimamanagement von den sechs Städten und Gemeinden eigenfinanziert und unbefristet fortgeführt. Das Aufgabenspektrum ergibt sich aus dem interkommunalen Maßnahmenkatalog zur Klimaneutralität und dem interkommunalen Klimaanpassungskonzept. Bohlen, Alexandra Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Interkommunale Klimamanagerin der Region Rhein-Voreifel Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-365 Telefax: 02222 945-126 E-Mail Hintergründe und Ziele Hintergründe und Ziele Ende 2010 beschlossen die linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises das "Regionale Bündnis für Klimaschutz". Ziel war die Intensivierung der energiepolitischen Zusammenarbeit und die Nutzung interkommunaler Synergien bei der Umsetzung des Klimaschutzes. Auf Grundlage dieses Bündnisses kam es 2012 zur Erarbeitung des integrierten Klimaschutzkonzepts für die ILEK-Region Rhein-Voreifel . Die Erstellung wurde durch das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Der Beschluss dieses Konzeptes beinhaltete als eine der wichtigsten Maßnahmen die Einstellung eines interkommunalen Klimamanagers für die Region Rhein-Voreifel. Daher stellte die Gemeinde Wachtberg stellvertretend für die linksrheinischen Kommunen am 30. März 2013 beim Projektträger Jülich einen Antrag auf die Förderung der Stelle eines Klimamanagers. Nachdem der Zuwendungsbescheid am 6. Oktober 2014 erlassen wurde, konnte die Stelle nach einem Personalauswahlverfahren zum 1. März 2015 besetzt werden. Gegen Ende des Erstvorhabens wurde von den sechs Kommunen beschlossen, dass das Projekt des interkommunalen Klimamanagements fortgeführt werden soll. Entsprechend wurde am 8. August 2017 beim Projektträger Jülich ein Antrag auf Förderung des Anschlussvorhabens eingereicht. Der Zuwendungsbescheid erging am 20. Februar 2018. Die Stelle war zunächst gefördert und anfänglich auf drei Jahre befristet und wurde mit Tobias Gethke besetzt. Nach einer weiteren Förderphase wird die Stelle nun seit April 2020 unbefristet und von den sechs Städten und Gemeinden vollständig eigenfinanziert fortgeführt. Als Nachfolgerinnen von Tobias Gethke sind seit 2022 hier die Klimamanagerinnen Yvonne Liczner und Alexandra Bohlen tätig. Der interkommunale Klimamanager ist aus formalen Gründen bei der Gemeinde Wachtberg eingestellt und hat seinen Dienstsitz in der Stadt Bornheim. Dort ist er im städtischen Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (früher Umwelt- und Grünflächenamt) angesiedelt. Seine Hauptaufgabe ist die Umsetzung und Koordinierung der Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept für die Region Rhein-Voreifel. Er soll außerdem durchgeführte Klimaschutzprojekte evaluieren, klimarelevante Daten in den Kommunen erfassen und die Energie- und CO2-Bilanzen der Kommunen fortführen. Weitere seiner Aufgaben sind die verwaltungsinterne Kommunikation, die Gewährleistung des Informationsflusses zwischen den kommunalen politischen Gremien sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Ziel der Arbeit des interkommunalen Klimamanagers ist es, auf eine Senkung der Treibhausgasemissionen in der Region Rhein-Voreifel hinzuwirken. Dies soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Beispielhafte Inhalte des umzusetzenden integrierten Klimaschutzkonzeptes: Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden Förderung von Stromeinsparung der privaten Haushalte Vorbereitung und Koordinierung der Signalprojekte für die beteiligten Kommunen Projektmanagement bei weiteren Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen Erfassung von klimarelevanten Daten und die Fortführung der Energie- und CO2-Bilanz verwaltungsinterne Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit. Angaben und Details zum Erstvorhaben Angaben und Details zum Erstvorhaben Titel: „KSI: Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die ILEK-Region Rhein-Voreifel". Förderkennzeichen: 03KS5995-A und 03KS5995-B Laufzeit: 01.03.2015 bis 28.02.2018​ Angaben und Details zum Anschlussvorhaben Angaben und Details zum Anschlussvorhaben Titel: „KSI: Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die ILEK-Region Rhein-Voreifel“ Förderkennzeichen: 03KS5995A1 und 03KS5995B1 Laufzeit: 01.03.2018 bis 29.02.2020 Klimafolgenanpassungskonzept Klimafolgenanpassungskonzept Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, das Interkommunale Klimaschutzteilkonzept zur Klimaanpassung in der Region Rhein-Voreifel für Bornheim umzusetzen sowie ein kontinuierliches Klimaanpassungs-Controlling aufzubauen. In derselben Ratssitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt, dem Rat im Sommer 2022 einen Maßnahmenkatalog mit einer zeitlichen Abfolge von Schritten auf dem Weg zu diesem Ziel vorzustellen. Die Schritte sind Bestandteil eines zu erarbeitenden Konzepts, aus dem unter anderem hervorgehen soll, wie das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung den Auftrag zur Aufstellung des Konzepts an ein externes Beratungsbüro zu vergeben. Nach einem umfangreichen Vergabeverfahren, an dem auch die Politik umfassend beteiligt wurde, konnte das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) im März 2022 mit der Konzepterstellung beauftragt werden. Die verwaltungsinterne Auftaktveranstaltung fand im Mai 2022 statt. Bei einer Bearbeitungsdauer von etwa einem Jahr kann das Konzept dem Rat voraussichtlich Mitte 2023 vorgelegt werden. Bereits am 09.02.2023 wurde im Umweltausschuss die vom IfaS ermittelte Treibhausgasbilanz der Stadt Bornheim vorgestellt. Dem vorausgegangen sind folgende Konzepte: Im Jahr 2009 hat die Stadt Bornheim mit dem Aktionsplan Klimaschutz ein eigenes integriertes Klimaschutzkonzept vorgelegt. Im Jahr 2012 hat die Stadt zudem gemeinsam mit den anderen Städten und Gemeinden der Klimaregion Rhein-Voreifel ein gemeinsames, integriertes Klimaschutzkonzept aufgestellt. Das Konzept sowie umfassendes Kartenmaterial kann man auf der Webseite https://www.klimarv.de/projektdoku einsehen. Weitere Aufgaben und Projekte des Interkommunalen Klimaschutzes Weitere Aufgaben und Projekte des Interkommunalen Klimaschutzes Energieberatung: Ab 2017 Aufbau einer regelmäßigen, monatlich stattfindenden interkommunalen Energieberatung in den Rathäusern der Kommunen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern der sechs Städte und Gemeinden – seit Januar 2019 sogar kostenlos – in Anspruch genommen werden kann. „RVK e-Bike“: Erfolgreich etabliertes interkommunales E-Bike-Verleihsystem mit überregionaler Strahlkraft. Bei dem 2019 gestarteten Mobilitätsangebot „RVK e-Bike“, das als ein Gewinner im Wettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ gefördert wurde, handelt es sich gleichzeitig um eines der ersten Verleihsysteme im regionalen Verbund in Deutschland und darüber hinaus auch um eines der ersten Verleihsysteme, das nur mit E-Bikes betrieben wird. Diese stehen den Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr zur Ausleihe zur Verfügung. Kooperationspartner in diesem Gemeinschaftsprojekt sind die sechs Städte und Gemeinden der Klimaregion Rhein-Voreifel, die Regionalverkehr Köln GmbH sowie die Gemeinde Weilerswist im Kreis Euskirchen. Mittlerweile wurden nach diesem Vorbild mit dem „Das Bergische E-Bike“ im Rheinisch-Bergischen Kreis bei Köln (2020) sowie dem „Eifel e-Bike“ im Kreis Euskirchen (2021) analoge Verleihsysteme im Rheinland realisiert. Einführung eines JobTickets Als ein Erfolg, der sicherlich nur im interkommunalen Verbund erreicht werden konnte, kann die Einführung des JobTickets bisher in Bornheim, Meckenheim, Swisttal und Wachtberg hervorgehoben werden. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Ergebnis war, dass den Kommunen der Klimaregion Sonderkonditionen zur Einführung des JobTickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen angeboten wurden. Fördermittelakquise zur Umsetzung zahlreicher investiver Klimaschutzprojekte an der kommunalen Infrastruktur Bedeutsam für die Stadt- und Gemeindeverwaltungen insbesondere angesichts ihrer Haushaltslage. Diverse Maßnahmen von der Sanierung von Flutlichtanlagen über die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen bis zum Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Einwerbung von ca. 160.000 Euro für die energetische Sanierung der Turnhalle in Wachtberg-Pech, die vom Bundesumweltministerium als ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimamanagements gefördert wurde und mittlerweile an zahlreicher Stelle Erwähnung gefunden hat. Interkommunale Klimaschutzwebseite www.klima.rv.de Verstärkte Information der Bevölkerung über und Einbindung in die Aktivitäten im Klimaschutz über die interkommunale Homepage der Klimaregion Rhein-Voreifel www.klima-rv.de. Z. B. im Rahmen der Bewerbung der interkommunalen Energieberatung sowie bei der Erarbeitung des interkommunalen Klimafolgenanpassungskonzepts Unterstützung der Arbeit der ehrenamtlichen Projektgruppe „Energie und Klima“ bis Ende 2020 Im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation durch Teilnahme an Messen und Gewerbeschauen, die Mitwirkung bei der jährlichen Vergabe des Preises „Klimapate des Jahres“ oder durch die Mitorganisation des jährlich ausgerichteten „Klimatages für die Region Rhein-Voreifel“. Klimafreundliche Mobilität Geförderte Klimaschutzprojekte Beteiligte Partner ​Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Internet: www.bmu.de www.klimaschutz.de Forschungszentrum Jülich – Projektträger Jülich (PTJ) Internet: Projektträger Jülich Klimaschutzinitiative Kommunen Ansprechpartner Alexandra Bohlen Interkommunale Klimamanagerin der Region Rhein-Voreifel Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-365 E-Mail

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Voraussetzungen Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Ablauf Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie Gewerbezentralregisterauszüge ab sofort auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen und bezahlen. Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Bornheim gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Bornheim haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein. In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben. Erforderliche Unterlagen Ausweisdokument Auskünfte über Firmen Handelsregisterauszug Ausweisdokumente der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer) Gebühren Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13 Euro. Die Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten. Fristen und Bearbeitungszeiten Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1-2 Wochen.

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Leben & Familie Rat & Hilfe Feuerwehr Sirenensignale und ihre Bedeutung Löscheinheiten/Gerätehäuser Löscheinheit Bornheim Löscheinheit Brenig Löscheinheit Dersdorf Löscheinheit Hemmerich Löscheinheit Hersel Löscheinheit Merten Löscheinheit Roisdorf Löscheinheit Rösberg Löscheinheit Sechtem Löscheinheit Walberberg Löscheinheit Waldorf Löscheinheit Widdig Rechtliche Grundlagen ... Sirenensignale und ihre Bedeutung Jugendfeuerwehr Sirenensignale und ihre Bedeutung Sirenensignale und ihre Bedeutung Probe-Alarm am jeweils ersten Donnerstag im März und September Am jeweils ersten Donnerstag im März und September heulen in Bornheim die Sirenen. Denn mit dem „Warnerlass“, der am 16. Mai 2018 veröffentlicht wurde, hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die halbjährlichen Proben der Warnsirenen auf diese Termine festgelegt. Der Termin im September wurde außerdem zu einem landesweiten Warntag bestimmt, bei dem der Probealarm von Öffentlichkeitsarbeit flankiert wird. Im Rhein-Sieg-Kreis werden dann mehr als 300 Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Außerdem soll der Bevölkerung die Bedeutung der Signale in Erinnerung gerufen werden. Beim Probealarm ertönt zunächst drei Minuten lang ein ununterbrochener Heulton, der im Ernstfall für „Entwarnung“ steht. Danach wird mit einem dreiminütigen auf- und abschwellenden Heulton das Signal für „Warnung“ getestet, das bei einem echten Notfall auf eine Gefahrenlage hinweist. Anschließend ertönt wieder der gleichbleibende Ton für „Entwarnung“. Auch die Warn-App „NINA“ wird in den Test mit einbezogen. Mit ihr können die Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahrstoffen oder ähnlichen Unglücksfällen Smartphone-Besitzer warnen. Wer „NINA“ installiert hat, bekommt die Probe-Warnmeldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf dem Smartphone angezeigt. Außerdem wird die Direkt-Durchsagemöglichkeit im Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet. Das heißt, das Radio-Programm wird unterbrochen, um Informationsdurchsagen der Feuerwehr zu senden. Ertönt das Sirenen-Signal einmal im Ernstfall, sind geschlossene Räume aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Außerdem ist auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr sowie auf Durchsagen im Radiosender Radio Bonn/Rhein-Sieg zu achten. Wer im Ernstfall solche Durchsagen hört, sollte auch seine Nachbarn unterrichten. Beim Probealarm sind sämtliche Vorsichtsmaßnahmen natürlich nicht erforderlich. Sirenensignale und ihre Bedeutung

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