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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 8. Februar 2022 Verkehrssituation zwischen dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” und der neuen KiTa “Hexenweg” hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, im Rahmen der Eröffnung der KiTa “Hexenweg” hat die Verkehrsbelastung an der Zufahrt Königstr. deutlich zugenommen. Bring- und Holverkehre zu den verkehrlichen Spitzenzeiten erfolgen sowohl per PKW als auch per Fahrrad und zu Fuß. Aufgrund dieser Zunahme ergeben sich regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen, die sowohl KiTa-Eltern aber auch Anwohner des Wohngebietes “Bornheimer Mühle” zur großen Sorge veranlasst. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche Pläne bestehen für den Kreuzungsbereich “Hexenweg/Königstr/Zur Bornheimer Mühle” im Hinblick auf das Baugebiet “Bo24” bzw. warum wurde dort bisher kein Kreisverkehr gebaut? 2. Ist es möglich, ein Verkehrszeichen „Vorsicht Kindergarten“ in beiden Fahrtrichtungen auf der Königstraße zu installieren oder gibt es aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle weitere Möglichkeiten, das Kreuzen der Straße für Fußgänger, vor allem Kinder, sicherer zu gestalten? 3. Fußgänger aus dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” kommend, werden vom Autoverkehr stadteinwärts aufgrund einer Stützmauer nicht bzw. viel zu spät gesehen. Fußgänger mit Kinderwagen sehen Autos erst, wenn der Kinderwagen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim bereits auf der Straße steht (außer man nähert sich rückwärts der Kreuzung). Was kann die Verwaltung unternehmen, um kurzfristige Abhilfe zu schaffen? 4. Lt. Straßenbeschilderung ist die Kreuzung außerorts. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, diese Kreuzung in den innerstädtischen Bereich zu verlegen und damit erweiterte Möglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsberuhigung (bspw. Tempo 50 in Fahrtrichtung Hellenkreuz) zu bekommen? 5. Der Fußweg entlang der “Königstraße” in Richtung “Sechtemer Weg” ist mit Kinderwagen und Kindern aufgrund der geringen Gehwegbreite kaum zu begehen. Weiterhin zerteilt dieser Bereich die geplanten nördlichen und südlichen Radpendlerrouten. Welche Verkehrswegeplanung (bspw. Wegnahme der Böschung zur Bornheimer Mühle hin) verfolgt die Verwaltung an dieser Stelle bzw. welche Planungen werden im Hinblick auf die zukünftige Aufteilung des Verkehrsraumes verfolgt, um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen gerecht zu werden? Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Karin Jaritz, Thomas Schmitz und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 8. Februar 2022 Verkehrssituation zwischen dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” und der neuen KiTa “Hexenweg” hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, im Rahmen der Eröffnung der KiTa “Hexenweg” hat die Verkehrsbelastung an der Zufahrt Königstr. deutlich zugenommen. Bring- und Holverkehre zu den verkehrlichen Spitzenzeiten erfolgen sowohl per PKW als auch per Fahrrad und zu Fuß. Aufgrund dieser Zunahme ergeben sich regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen, die sowohl KiTa-Eltern aber auch Anwohner des Wohngebietes “Bornheimer Mühle” zur großen Sorge veranlasst. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche Pläne bestehen für den Kreuzungsbereich “Hexenweg/Königstr/Zur Bornheimer Mühle” im Hinblick auf das Baugebiet “Bo24” bzw. warum wurde dort bisher kein Kreisverkehr gebaut? 2. Ist es möglich, ein Verkehrszeichen „Vorsicht Kindergarten“ in beiden Fahrtrichtungen auf der Königstraße zu installieren oder gibt es aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle weitere Möglichkeiten, das Kreuzen der Straße für Fußgänger, vor allem Kinder, sicherer zu gestalten? 3. Fußgänger aus dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” kommend, werden vom Autoverkehr stadteinwärts aufgrund einer Stützmauer nicht bzw. viel zu spät gesehen. Fußgänger mit Kinderwagen sehen Autos erst, wenn der Kinderwagen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim bereits auf der Straße steht (außer man nähert sich rückwärts der Kreuzung). Was kann die Verwaltung unternehmen, um kurzfristige Abhilfe zu schaffen? 4. Lt. Straßenbeschilderung ist die Kreuzung außerorts. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, diese Kreuzung in den innerstädtischen Bereich zu verlegen und damit erweiterte Möglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsberuhigung (bspw. Tempo 50 in Fahrtrichtung Hellenkreuz) zu bekommen? 5. Der Fußweg entlang der “Königstraße” in Richtung “Sechtemer Weg” ist mit Kinderwagen und Kindern aufgrund der geringen Gehwegbreite kaum zu begehen. Weiterhin zerteilt dieser Bereich die geplanten nördlichen und südlichen Radpendlerrouten. Welche Verkehrswegeplanung (bspw. Wegnahme der Böschung zur Bornheimer Mühle hin) verfolgt die Verwaltung an dieser Stelle bzw. welche Planungen werden im Hinblick auf die zukünftige Aufteilung des Verkehrsraumes verfolgt, um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen gerecht zu werden? Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Karin Jaritz, Thomas Schmitz und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Dr. Kuhn, Arnd J. Fraktionsvorsitzender Hochgartz, Markus stellvertr. Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 9 95 63 28 Mobil: 0151 20 74 61 04 fraktion-buendnis90- diegruenen@rat.stadt-bornheim.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE03370502990049004371 BIC: COKSDE33XXX www.gruene- bornheim.de Bornheim, den 24.02.2022 An den Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit bitten wir Sie, für die kommende Sitzung des SBB-Verwaltungsrats am 24.März die nachfolgende Anfrage als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Dr. Arnd Kuhn, Katrin Kappenstein, Andrea Gesell (Mitglieder des Verwaltungsrats) Anfrage: „Aktuelle Situation der Beschaffung von Strom, Gas und anderen Energieträgern für den Stadtbetrieb und für den öffentlichen Bereich der Stadt Bornheim“ Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur Klimaneutralität der Stadt Bornheim und der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt möchten wir Sie bitten, auf folgende Teilfragen in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrats einzugehen: (1) Wie sieht die Vertragssituation (Anbieter, Mengen, Laufzeit, Preisregelungen …) bei der Beschaffung von elektrischer Energie für den SBB selbst und für die Stadt aus, für die der SBB die Beschaffung übernommen hat? (2) Wie sieht hier die Vertragssituation bei der Beschaffung des Energieträgers GAS aus? (3) Werden darüber hinaus andere Energieträger (fossile und erneuerbare) eingekauft und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen? (4) In welchen Bereichen werden noch fossile Energieträger eingesetzt und welche Überlegungen gibt aus diesen auszusteigen, z.B. über Einsparung und/oder Ersetzen durch erneuerbare Energien? (5) Wie wird die Situation der steigenden Energiekosten mittel- und langfristig beurteilt und welche Konsequenzen wären daraus ableitbar? mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de

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Inhalt

Rathaus & Service Bürgerservice Bürgerinformationen Hochwasserschutz – Informationen zu Starkregen, möglichen Gefahrenpunkten und Vorsorge Aktuelles Aktuelle Seminare zum Schutz vor Starkregen Einleitung Starkregen – was ist das? Informationen zu Starkregen in Bornheim Die Folgen von Starkregen Rückblick auf das Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 Hochwasservorsorge Maßnahmen der Stadt Maßnahmen in Zuständigkeit der Wasserverbände Private Maßnahmen Stadt entwickelt Krisenmanagement weiter Wiederaufbauhilfe des Landes Weiterführende Informationen Starkregenberatung Flyer Ein Unwetter braut sich zusammen Aktuelles Unwetter Termine & Aktionen 18. August 2026 Aktionstag Starkregen- und Hochwasserschutz in Bornheim Praxisnahe Infostände, spannende Fachvorträge und Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen, die über Starkregen informieren, bietet der interkommunale Aktionstag „Starkregen- und Hochwasserschutz“. Weiterlesen Unwetter Rat & Hilfe 10. Juli 2026 Notfallvorsorge und Anlaufstellen Zum 5. Jahrestag der Flut erinnert die Stadt Bornheim an die Bedeutung persönlicher Notfallvorsorge und informiert über dezentrale Anlaufstellen im Stadtgebiet, die bei längerfristigen Katastrophenlagen aktiviert werden. Weiterlesen Unwetter 10. Juli 2026 Fünf Jahre nach der Flut Nach der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 zieht die Stadt Bornheim Bilanz. Weiterlesen Aktuelle Seminare zum Schutz vor Starkregen Die Verbraucherzentrale NRW veranstaltet regelmäßig Seminare zum Thema "Schutz vor Starkregen". Jetzt mehr erfahren Wetterwarnung am 14. Juli 2021 Tief „Bernd“ und dessen Folgen hat am 14. Juli 2021 vor allem die Südhälfte Nordrhein-Westfalens und den Westen von Rheinland-Pfalz schwer getroffen und in Atem gehalten. Langanhaltende und starke Regenfälle hatten dazu geführt, dass Bäche und Flüsse über die Ufer getreten sind. In der Folge kam es zu Überflutungen, massivem Hochwasser oder gar – wie etwa im Ahrtal – zu sturzflutähnlichen Szenarien. Nach der „Koordinierten Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertung“ (KOSTRA) und der Integration der Daten von „praxisrelevanten Extremwerten des Niederschlags“ (PEN) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist errechnet worden, dass ein Starkregenereignis wie das am 14. Juli rein statistisch weit seltener als alle 1000 Jahre auftritt. Das letzte größere Starkregenereignis in Bornheim, das die Werte eines 100-jährlichen Ereignisses überschritt, war 2008. Die Wassermassen haben etwa in Stolberg, Bad Münstereifel, Erftstadt, Rheinbach oder Swisttal und vor allem im Ahrtal eine Schneise der Zerstörung hinterlassen und zahlreiche Todesopfer gefordert. Im Vergleich dazu ist Bornheim glücklicherweise verhältnismäßig glimpflich davongekommen. Vor allem mussten keine Toten oder Schwerverletzte beklagt werden. Dennoch waren die Schäden zum Teil immens. Menschen, deren Keller oder Erdgeschosse vollgelaufen waren, haben neben den Schäden am Gebäude selbst große Teile ihres Inventars verloren. Allein an der städtischen Infrastruktur (Straßen, Gebäude und Gewässerschutz) ist ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden. Die Schadensbilder reichten von unterspülten Straßen über weggespülten Asphalt bis hin zu Hangrutschen. Das Wasser hat an der Kreuzung Rüttersweg/Broichgasse ein Loch in den Asphalt gerissen Die Verlängerung der Keimerstraße wurde völlig zerstört Massive Unterspülung am Dobschleiderhof Die Aeltersgasse in Bornheim war nach Unterspülung unbefahrbar Die vorhandene Infrastruktur, die dem Schutz unserer Ortschaften vor Überflutungen dient, hat offensichtlich für ein Ereignis dieser Größenordnung an einigen Stellen nicht ausgereicht. Die Stadtverwaltung Bornheim hat zunächst alle schweren Schäden im Stadtgebiet erfasst und versucht anhand dessen, möglichst präzise den genauen Verlauf der Unwetterkatastrophe bzw. des Wassers zu analysieren. In der Folge geht es darum, Möglichkeiten zur Verbesserung der Schutzwirkung auszuloten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Das gilt zum Beispiel auch für die kritische Betrachtung von Bauplanungen in unserem Stadtgebiet. Die Frage, welche Auswirkungen eine weitere Bebauung und Versiegelung von Fläche haben, muss vor dem Hintergrund des jüngsten Ereignisses noch stärker in den Blick genommen werden. Dies gilt sowohl zum Schutz der bereits dort lebenden Menschen, als auch zum Schutz derer, die dort zukünftig wohnen möchten. Neu zu beplanende Flächen werden angesichts der durch den Klimawandel zunehmend verursachten extremen Wetterereignisse noch aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten sein. Natürlich tragen immer auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine gewisse Eigenverantwortung, indem sie eigeninitiativ Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz ergreifen. Dennoch: Selbst mit dem Instrumentarium der individuellen und öffentlichen Maßnahmen wird es nicht gelingen, alle extremen Wetterereignisse vollkommen in den Griff zu bekommen. Aber es gilt, gemeinsam alles zu tun, um mögliche Auswirkungen und Schäden so weit wie möglich zu verringern. Diese Seite informiert umfassend über Starkregen, Hochwasser und Gefahrenpunkte. Sie soll vor allem auch dazu beitragen, künftige Schäden zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Hinweise und Tipps sollen helfen, für den Ernstfall vorzusorgen. Außerdem erfahren Interessierte, wo weiterführende Informationen erhältlich sind. Starkregen – was ist das? Starkregen Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen, die in kurzer Zeit und häufig im Zusammenhang mit Unwettern fallen. Meistens tritt Starkregen räumlich begrenzt auf. In der Folge kann es zu lokalen Überflutungen, auch an Gewässern, kommen. Insbesondere im Sommerhalbjahr tritt in unserer Region Starkregen auf. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. An heißen Tagen entstehen durch die Verdunstung massive Quellwolken. Wenn diese mit der kalten Luft zusammentreffen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen auf relativ kleinem Raum. Eine einheitliche Definition von Starkregen gibt es nicht. Der Deutsche Wetterdienst warnt beispielsweise vor Starkregen (Warnstufe „orange“), wenn 15 Millimeter bzw. Liter Regen pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 Millimeter bzw. Liter Regen pro Quadratmeter in 6 Stunden vorhergesagt sind. Allerdings hat auch der 14. Juli gezeigt, dass deutlich größere Regenmengen fallen können. In Bornheim waren es etwa 130 Liter pro Quadratmeter in 15 Stunden. Beim Starkregen jn Bornheim vom 26. Juli 2008 fielen 66,2 Liter pro Quadratmeter in 60 Minuten. Das entspricht einer Wiederholungsrate von etwa 143 Jahren. Zum Vergleich: Am Abend des 28. Juli 2014 wurden in Münster (Westfalen) 292 Liter Regen pro Quadratmeter innerhalb von sieben Stunden gemessen. Das war eine der höchsten in Deutschland je gemessenen Regenmengen. Am Himmel braut sich etwas zusammen Starkregen ist sehr schwer vorherzusagen, da er räumlich begrenzt auftritt. Unwetterwarnungen betreffen meistens nur bestimmte Regionen (z.B. im Laufe des Vormittages ist mit Starkregen und Unwettern im Rheinland zu rechnen). Nur unmittelbar vor dem Starkregenereignis können Warnmeldung konkret vorhergesagt werden. Warnapps des DWD „Warnwetter“ oder auch „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz warnen vor lokalen Unwettergefahren. Besonders betroffen von Starkregenereignissen sind… Grundstücke in Nähe von Bächen, Gewässern Grundstücke in Senken besonders dicht besiedelte Stadtviertel Grundstücke am Hang (durch wild abfließendes Oberflächenwasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten) Wenn es um Gebäude geht, sind besonders gefährdet… tiefliegende bzw. unterirdische Räume oder Infrastrukturen, in die das Wasser bei Starkregen oberflächig eindringen kann (z.B. Souterrainwohnungen, Keller, Tiefgaragen, Unterführungen, Tunnel, U-Bahnhöfe) Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bordsteinkante (wild abfließendes Oberflächenwasser kann in Gebäude eindringen) tiefliegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung. Informationen zu Starkregen in Bornheim Seit 2015 liegen integrierte Hochwasservorsorgekarten für das Stadtgebiet Bornheim vor, denen entnommen werden kann, welche Straßen und damit auch welche Grundstücke von Überflutungen betroffen sind. Integriert bedeutet, dass bei der Erstellung sowohl Wasser aus den Bächen als auch aus dem Abwassernetz und das oberflächlich abfließende Niederschlagswasser unter die Lupe genommen wurden. Die Karten stellen Überflutungen bei verschiedenen jährlichen Ereignissen dar. Sie sind Ergebnis der "Studie zur Integrierten Hochwasservorsorge", die 2014 vom Abwasserwerk in Auftrag gegeben und im Februar 2015 verschiedenen politischen Gremien vorgestellt und anschließend veröffentlicht wurde. Das Unwetter vom 14. Juli 2021 hat die Ergebnisse der Studie zum großen Teil bestätigt. Basierend auf diesen Untersuchungen hat das Abwasserwerk bereits vor dem Unwetter vom 14.07.2021 die Erstellung eines "Handlungskonzeptes kommunales Starkregenrisikomanagement für Bornheim" geplant und nach Eingang des Förderbescheids vom 15.07.2021 beauftragt. Ende März 2022 wurde das Handlungskonzept im Verwaltungsrat des Stadtbetriebs und Ende April 2022 im Umweltausschuss vorgestellt. Im Umweltausschuss wurde darüber hinaus eine Übersicht über die von der Stadt seit dem Unwetter ergriffenen Maßnahmen gegeben. Handlungskonzept kommunales Starkregenrisikomanagement für Bornheim Stand der Starkregen- und Hochwasservorsorge in Bornheim Integrierte Hochwasservorsorgekarten Karte 1 (Bereich Merten und Walberberg) Karte 2 (Bereich Merten, Sechtem und Walberberg) Karte 3 (Bereich Merten, Rösberg, Sechtem und Walberberg) Karte 4 (Bereich Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Kardorf und Waldorf) Karte 5 (Bereich Bornheim und Roisdorf) Karte 6 (Bereich Hersel, Uedorf und Widdig) Studie zur Integrierten Hochwasservorsorge Und hier gelangen Sie zur Studie mit allen Karten und Anhängen, wie sie in der gemeinsamen Sitzung von Verwaltungsrat des Stadtbetriebs, Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltausschuss am 25. Februar 2015 vorgestellt wurden. Dagegen beschränken sich die Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln auf Gewässer, und zwar auf Gewässer mit einem Einzugsgebiet ab einer Größe von 10 Quadratkilometern. Somit wurden für das Bornheimer Stadtgebiet am Rhein, am Alfterer-Bornheimer-Bach , am Dickopsbach und am Mertener Mühlenbach Hochwassergefahrenkarten erstellt und Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Auch diese Karten orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis, betrachten aber zudem ein Extremhochwasser, das an den kleineren Gewässern bei uns dem 1000-jährlichen Ereignis entspricht. Als weitere Maßnahme haben die Bezirksregierungen sogenannte "Kommunensteckbriefe" erstellt, die detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in den jeweiligen Kommunen enthalten, seien es kommunale Maßnahmen oder die anderer Träger. Hier geht es zum Steckbrief für Bornheim . Wo mit Überflutungen bei seltenen und bei extremen Regenfällen zu rechnen ist, zeigt zudem die seit Ende Oktober 2021 im Internet abrufbare Karte "Starkregengefahrenhinweise" des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie. "Selten" bedeutet im Durchschnitt einmal in 100 Jahren, "extrem" meint noch seltener auftretende Starkregen. Zwar gab es Starkregenereignisse schon immer. Durch den Klimawandel ist jedoch davon auszugehen, dass es zukünftig auch in unserer Region häufiger zu außergewöhnlichen Starkregenereignissen kommen wird. Hinzu kommt, dass heute das Schadenspotenzial größer ist als noch vor hundert Jahren. Beispiele hierfür sind Tiefgaragen aber auch Wohnkeller oder Computerserver in Kellerräumen, in denen früher Briketts oder Lebensmittel lagerten. Die Folgen von Starkregen Überschwemmungen sind nicht nur am Rhein möglich. Denn wie die Unwetter der letzten Jahre gezeigt haben, können auch fernab des Rheins Überschwemmungen im Stadtgebiet auftreten. Im Juni 2016 haben Unwetter in der Region große Schäden angerichtet. Im Juli 2008 war Bornheim besonders betroffen: Durch Regenfälle, wie sie seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten sind, waren an vielen Stellen kleinere Bäche übergelaufen. Zusätzlich war Wasser aus der überlasteten Kanalisation ausgetreten oder oberflächlich abgeflossen. Im letztgenannten Fall hatte es meist noch viel Schlamm von Ackerflächen gespült und in die Ortschaften getragen. Bei den Starkregenereignissen von 2008 und 2021 haben sich in Bornheim also die typischen Folgen von Starkregen gezeigt: Bäche können ansteigen und über die Ufer treten. Bei seltenen oder extremen Starkregenfällen ist meist auch die Kanalisation überlastet. Außerdem kommt es bei Starkregen zu wild abfließendem Oberflächenwasser. Das bedeutet, es fällt so viel Regen in kurzer Zeit, dass das Wasser nicht schnell genug versickern kann und erst gar nicht in die Gewässer oder die Kanalisation gelangt. In allen Fällen kommt es zu Überflutungen. Regenwasser und Schlamm können große Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden und Infrastruktureinrichtungen hinterlassen. Hinweis: Typisch ist auch das Aufschwimmen von Öltanks, was zu enormen Öl- und Umweltschäden führen kann. Öltanks sollten deshalb gegen Auftrieb gesichert sein. Rückblick auf das Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 Nachdem die Bornheimer Feuerwehr am frühen Nachmittag des 14. Juli 2021 im Feuerwehrgerätehaus in Roisdorf die Abschnittsführungsstelle der Feuerwehr eingerichtet hatte, berief die Stadt Bornheim um 15.02 Uhr den Stab für außergewöhnliche Ereignisse ein. Dieser stellte gegen 18 Uhr den Katastrophenfall für Bornheim fest und übermittelte dies dem Rhein-Sieg Kreis. Gegen 19:30 Uhr wurde an die Leitstelle die Bitte einer NINA-WarnApp-Meldung übersandt, sodass die Meldung entsprechend veröffentlicht wurde. So mussten am Tag des Starkregens in Merten-Heide zehn Anwohnerinnen und Anwohner aus ihren Häusern evakuiert werden, konnten aber bereits am nächsten Tag wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. In Walberberg konnten hingegen 50 Haushalte nicht evakuiert werden, weil die Wasserflächen infolge eines brennenden Stromverteilers unter Starkstrom standen und eine Abschaltung durch den Stromversorger in der Nacht nicht möglich war. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner hatten allerdings die oberen Geschosse aufgesucht und sich so in Sicherheit gebracht. Fließgewässer wie etwa der Rheindorfer Bach schwollen zu einem reißenden Fluss an und setzten große Flächen, aber auch Gebäude unter Wasser. Erhebliche Schäden verursachte auch wild abfließendes Oberflächenwasser, das – wie etwa in Walberberg – aus dem Wald kam, die Hänge herunterfloss und ganze Grundstücke überflutete. Einer der großflächigsten Schäden ist am Berggeistsee entstanden. An der Ecke „Klüttenweg“ hat ein Erdrutsch den bei Radfahrern, Joggern und Spaziergängern beliebten Waldweg komplett zerstört. In Merten-Heide kam das Wasser über die Felder, lief von hinten in die Häuser und richtete ebenfalls großen Schaden an. Neben dem Wasser waren es vor allem die Schlammmassen, die von den landwirtschaftlichen Flächen gewaschen wurden und in den Ortslagen ganze Straßenzüge und etliche Häuser verschlammt haben. Schwadorfer Kreuz In Bornheim, Brenig, Kardorf, Merten, Sechtem, Walberberg und Rösberg waren umfangreiche Pump- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Und der Rheinuferhang (Hochufer) und die Rheinuferstraße mussten aufgrund der generellen Standsicherheitsproblematik in Verbindung mit der vollständigen Durchweichung für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Überflutung in der Mühlenstraße in Bornheim Überflutung in der Bornheimer Eichendorffstraße Am 15. Juli löste die Feuerwehr die Abschnittsführungsstelle auf. Insgesamt hatte sie in der Spitze 120 Funktionen gleichzeitig zu besetzen, war mit 200 FF-Kräften durchgehend im Einsatz und hatte in rund 30 Stunden gut 300 Einsätze (insgesamt etwa 380) abgearbeitet. Zusätzlich waren zwei Pumplastzüge durchgängig aktiv, um die Kräfte der Feuerwehr zu entlasten. In Sechtem mussten etwa Pferde aus überschwemmten Ställen durch Abpumpen der Wassermassen gerettet werden. Die Einsatzschwerpunkte waren Walberberg, Merten-Heide und Bornheim-Ort. Aufgrund der Informationen über die dramatische Lage insbesondere in den linksrheinischen Kommunen Swisttal und Rheinbach hatte die Bornheimer Feuerwehr entschieden, keine überörtliche Hilfe anzufordern. Lediglich die Unterstützung durch das THW Bornheim wurde angefordert und dankbar in Anspruch genommen. Aber auch die Rettungsdienste und die Polizei waren an diesem Tag und Abend unermüdlich im Einsatz. Und mithilfe von örtlichen Unternehmen wurden Gefahrenstellen abgesichert, erste Schäden behoben und große Wassermengen beseitigt. In den ersten Tagen nach dem Unwetter ging es zunächst darum, die betroffenen Häuser, Wohnungen und Straßen wieder bewohnbar zu machen, die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom wiederherzustellen, das Wasser abzupumpen, den Schlamm zu entfernen und den Sperrmüll abzutransportieren. Am 15. und 16. Juli hat sich Bürgermeister Christoph Becker mit Unterstützung der Ortsvorsteher in allen betroffenen Ortschaften einen Eindruck von der Lage und den schwer betroffenen Bereichen gemacht. Das gesamte Stadtgebiet mit Schwerpunkt der Ortschaften am Vorgebirgshang, sowohl in den Hanglagen vor allem aber im Umfeld der dortigen Bäche, waren von massiven Überflutungen betroffen. Ebenso waren Einzelgehöfte in Außenbereichen in Gefahr. Überflutungen und Schlammmassen hatten mehrere Straßen in diesen Bereichen unpassierbar gemacht. Auch wurde festgestellt, dass zudem aufschwimmende Öltanks erhebliche Schäden angerichtet hatten. An den Tagen nach dem 14. Juli standen vor allem Schadensbegutachtungen und Aufräumarbeiten im Vordergrund. Dabei waren auch das Abwasserwerk und der Baubetriebshof des Stadtbetriebs Bornheim mit Arbeitskräften und Maschinen im Einsatz. Das Abwasserwerk prüfte vor Ort die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen und hat sie - sofern möglich - umgehend instandgesetzt bzw. Umleitungsmöglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus hat der Stadtbetrieb für den Hochwasserschutz der Abwasseranlagen in den Rheinorten gesorgt. Die Stadt Bornheim hat in diesen Tagen insbesondere mit struktureller und organisatorischer Hilfe wie etwa der Bereitstellung von Schuttcontainern unterstützt. In Absprache mit der RSAG wurde zudem die Sperrmüllentsorgung sichergestellt. In den betroffenen Straßen wurde zudem die rasche Reinigung der Kanalisation und Sinkkästen vorangetrieben. Denn durch die Schlammmassen war teilweise der Ablauf behindert. Außerdem wurden die Sinkkästen überprüft und im Bedarfsfall gereinigt. Dominikanerstraße in Walberberg nachdem der erste Schlamm geräumt wurde Um an diesen nicht einfachen Tagen für die Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig erreichbar zu sein und im Rahmen der Möglichkeiten helfen zu können, hatte die Stadt Bornheim bereits am Folgetag eine Unwetter-Hotline eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, Schäden auf Straßen, Wegen und Plätzen zu melden. Aber auch wer selbst dringend Hilfe benötigte, war aufgerufen, sich über die Hotline an die Stadtverwaltung zu wenden. Darüber hinaus hat die Stadt Bornheim ein Spendenkonto eingerichtet, um Bornheimerinnen und Bornheimer, die von diesem ungewöhnlich heftigen Starkregenereignis betroffen sind, finanziell unterstützen zu können. Insgesamt sind 72 Anträge bei der Stadt eingegangen. An sie wurden die Spendengelder in Höhe von 33.750 Euro als Soforthilfe ausgezahlt. Zudem hatten in Bornheim 147 Privathaushalte und 28 Unternehmen einen Antrag auf Soforthilfen des Landes NRW gestellt. Davon sind 172 Anträge bewilligt und insgesamt 435.000 Euro ausgezahlt worden. Die Partnerstadt Mittweida brachte 51.000 leere Sandsäcke nach Bornheim Infolge des Unwetters hatte die Stadt Bornheim ihre gesamten Sandsackreserven aufgebraucht. Da für das darauffolgende Wochenende erneut Regenfälle vorhergesagt worden waren, galt es die eigenen Reserven so schnell wie möglich wieder aufzufüllen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Sandsäcke waren nach der Unwetterkatastrophe allerdings knapp geworden. Der Stadtbetrieb Bornheim wandte sich daraufhin an die Partnerstadt Mittweida. Deren Oberbürgermeister Ralf Schreiber wurde sofort tätig und trieb aus dem gesamten Kreisgebiet am Ende 51.000 Säcke auf. Nur drei Tage nach dem Unwetter trafen zwei Kameraden aus Mittweida in Bornheim ein, um die Sandsäcke zu übergeben. Außerdem hat Mittweida Spendengelder in Höhe von 10.000 Euro für Bornheim gesammelt. Bornheim bedankt sich für diese bemerkenswerte Unterstützung. Bemerkenswert war auch, wie groß die Hilfsbereitschaft und Solidarität der Menschen untereinander war. Betroffene, Freunde und Nachbarn haben zusammengestanden und gemeinsam angepackt. Oft waren es auch bis dahin unbekannte Menschen, die plötzlich da waren und geholfen haben. Gleiches gilt auch für die Kommunen, die sich in dieser außergewöhnlichen Krisensituation gegenseitig unterstützt haben. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg Kreises standen untereinander und auch mit dem Kreis in engem Kontakt. Auch haben zwei Kolleginnen der Bornheimer Stadtverwaltung haben in der akuten Phase drei Wochen in Swisttal unterstützt. Helfer befüllen Sandsäcke beim Stadtbetrieb Bornheim Widdigs Ortsvorsteher Christoph Kanymit Monteuren aus Ungarn, die nach ihrer Schicht geholfen haben, am Schwadorfer Kreuz Vorgärten von Schlamm zu befreien Der JGV Walberberg trat geschlossen am Schwadorfer Kreuz an, um zu helfen Fluthilfe Kardorf Benefizkonzert in Kardorf Benefizkonzert in Kardorf Hochwasservorsorge In der Folge des 14. Juli hat die Stadt Bornheim eine Taskforce „Hochwasservorsorge“ gebildet. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die am 12. August 2021 erstmals getagt hat. Darüber hinaus wurde ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Politik und Verwaltung gebildet, der sich ebenfalls mit dem Thema „Hochwasservorsorge“ beschäftigt hat. Dessen Aufgaben sind mittlerweile auf den Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur übergegangen. Schließlich haben die Stadtverwaltung und der Stadtbetrieb Bornheim eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Hochwasser-/Starkregenvorsorge“ gebildet. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich systematisch mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der –vorsorge. Um sich ein Bild von der Lage zu machen, aber auch um ganz unmittelbar zu sehen, mit welchen Maßnahmen der Hochwasserschutz verbessert werden kann, haben Bürgermeister Christoph Becker, die zuständigen Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung und der Stadtbetrieb in den Tagen und Wochen nach der Unwetterkatstrophe in unterschiedlicher Zusammensetzung Ortsbegehungen durchgeführt. Mit dabei waren die Ortsvorsteher, Anwohnerinnen und Anwohner und teilweise auch externe Fachleute. Als Beispiele für Maßnahmen, die im Zuge der Ortsbegehungen geprüft bzw. festgesetzt wurden, sind etwa verstärkte Kontrollen und die Erhöhung der Reinigungsintervalle von Bachdurchlässen zu nennen. Außerdem wird geprüft, ob der Bau zusätzlicher Hochwasserrückhaltebecken oberhalb der Ortschaften hilfreich sein könnte. Auch wird geprüft, ob die Umleitung bzw. Rückhaltung von Oberflächenwasser aus Außengebieten (also Wasser, das von außerhalb in die Ortschaften fließt, wie etwa in der Ulrichstraße geschehen) geeignet sind, die Gefahr von Hochwasser zu reduzieren oder gar Schäden zu vermeiden. Und infolge einer Begehung des Rheinuferweges wird geprüft, ob vor dem Hintergrund der ohnehin vorgesehenen Sanierung der Rheinböschung wild abfließendes Oberflächenwasser zurückgehalten oder kanalisiert werden kann. Im Sinne des Hochwasserschutzes ist die Stadt nicht zuletzt auch auf interkommunaler Ebene vernetzt. Dies geschieht in erster Linie auf der Ebene der Wasserverbände. Der Dickopsbachverband verbindet etwa die Städte Wesseling, Brühl und Bornheim. Und was den Bornheimer Bach betrifft, arbeiten Bornheim und Alfter im Wasserverband südliches Vorgebirge zusammen. Außerdem haben sich im Abwassernetz Rheinland Abwasserwerke zwischen Bonn und Solingen zusammengetan, um sich über Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungsnetz auszutauschen. Maßnahmen der Stadt Kanalnetz/Gullys Kanalnetz/Gullys Das Abwasserwerk des StadtBetrieb Bornheim AöR plant und betreibt das öffentliche Kanalnetz, das derzeit 213 Kilometer und 205 Sonderbauwerke umfasst und trägt somit aktiv zum Schutz vor Überflutungen bei. So werden gezielt Netzverknüpfungen und Regenrückhalteräume geschaffen, um somit die Speicherkapazitäten im Kanalnetz intelligent zu steuern. Wenn bei Starkregen sowohl die Kanäle als auch die Bäche die Wassermengen nicht fassen, kann man oft nicht eindeutig zuordnen, ob ein Schaden durch Kanalüberflutung oder Gewässerüberlastung entsteht. Dementsprechend ist es schwierig, gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Daher hat der Stadtbetrieb Bornheim 2014 bei der Erkrather Dr. Pecher AG und dem Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH aus Erftstadt eine Studie zur integrierten Hochwasservorsorge in Auftrag gegeben, um die bisher getrennt betrachteten Gefahren aus dem kanalisierten Bereich und durch Fließgewässer (Bäche und Flüsse) sowie ihre gegenseitigen Beeinflussungen gemeinsam zu erfassen und daraus die passenden Maßnahmen zu entwickeln. Auf Grundlage der Studie sind bereits zahlreiche Investitionen umgesetzt worden und weitere stehen bevor. So wird in Walberberg für den Bereich Dominikanerstraße/Schwadorfer Kreuz und das dazugehörige Einzugsgebiet in 2022 eine detaillierte Überflutungsstudie in Auftrag gegeben, in der ein Konzept zum größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erarbeitet werden soll. Das Kanalnetz in Bornheim ist auf ein 5-jährliches Hochwasserereignis ausgerichtet. Dies entspricht der Europäischen Norm DIN EN 752:2008 und den Vorgaben der der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Gemäß DWA Arbeitsblatt A 118 müssen Entwässerungssysteme so konzipiert und bemessen werden, dass Schäden durch Überflutungen und Vernässung weitgehend vermieden werden und die Nutzbarkeit von Siedlungsflächen unabhängig von den vorherrschenden Witterungsverhältnissen erhalten bleibt. In DIN EN 752 wird allerdings anerkannt, dass Entwässerungssysteme aus wirtschaftlichen Gründen nicht so konzipiert werden können, dass ein absoluter Schutz vor Überflutungen gesichert ist. Eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle in die Abwasserkanäle kann es also nicht geben. Denn ein Ausbau des Kanalnetzes wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und würde zu einer unzumutbaren Verteuerung der Abwassergebühren führen. Dies ist gesetzlich auch nicht gefordert. Darüber hinaus fällt bei Starkregen oft so viel Niederschlag innerhalb von kurzer Zeit, dass das Wasser gar nicht erst in die Kanalisation gelangt, sondern direkt an der Oberfläche abfließt. Größere Kanäle würden also das Problem nicht lösen. Eine hundertprozentige Absicherung gegen Starkregenfolgen ist auch technisch nicht möglich. Der Stadtbetrieb reinigt alle Gullys im Stadtgebiet zweimal im Jahr. Gullys sind aber grundsätzlich nicht auf Hochwasser, sondern auf die Straßenoberflächenentwässerung ausgelegt. Auch hier ist festzustellen, dass bei seltenen oder extremen Starkregenereignissen innerhalb kurzer Zeit so große Regenmengen fallen, dass auch laubfreie Gullys diese nicht aufnehmen können. Bei üblichen Regenmengen kann das Wasser selbst bei einem vollen Schmutzfänger noch ablaufen. Erst wenn der Gully-Rost verstopft ist, funktioniert das nicht mehr. Sollten Einläufe verstopft sein, sollte der Stadtbetrieb Bornheim/Abwasserwerk darüber telefonisch unter 02227 9320-0 oder per E-Mail an sbbmail(at)sbbonline.de an informiert werden. Hochwasser-/Regenrückhaltebecken Hochwasser-/Regenrückhaltebecken Der Wasserverband Dickopsbach (WVD) ist zuständig für Ausbau und Unterhaltung des Dickopsbaches und seiner Zuflüsse einschließlich des Hochwasserschutzes. Hierzu gehören 26 Kilometer Gewässer in den Ortslagen Brühl (Badorf, Eckdorf, Schwadorf), Bornheim (Kardorf (nördlich Klinkenbergsweg/ Altenberger Gasse), Merten, Walberberg, Sechtem, Keldenich und Wesseling (Ort). Der Verband betreibt neun Hochwasserrückhaltebecken (HRB) einschließlich des neu errichteten HRB 8. Das Rückhaltevermögen beträgt insgesamt rund 80.000 Kubikmeter. Das Gewässersystem des Dickopsbaches mit seinen HRB ist gemäß der aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in nahezu allen Bereichen auf die schadlose Abführung eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Wo dies dennoch nicht ausreicht, wurden seitens der Bezirksregierung Köln Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die z.B. mit Bauverboten einhergehen. Da sich in Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit der Zeit Schlamm absetzt, lässt die Stadt Bornheim die Becken bei Bedarf ausbaggern. Derzeit geschieht dies etwa alle zehn Jahre. Eine häufigere „Entleerung“ ist nicht erforderlich, da die Becken bei Trockenwetter nicht eingestaut sind. Am Beispiel des HRB Umbachweg kann dargelegt werden, dass Vermutungen, die Hochwasserrückhaltebecken im Stadtgebiet seien unter Umständen unterdimensioniert, nicht zutreffen. Die Stadt hat das Becken, das Mitte der 1980er Jahre erbaut worden ist, daraufhin überprüfen lassen, ob es den heutigen Anforderungen an den Hochwasserschutz genügt - Aufsichtsbehörden und Gerichte fordern für Siedlungsbereiche den Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser. Ein Ingenieurbüro wurde 2017 mit der rechnerischen Überprüfung des Beckens beauftragt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kapazität des Beckens ausreichend ist. Klar ist aber auch, dass das Becken Wassermassen, wie man sie am 14. Juli 2021 hat erleben müssen, nicht mehr hat aufnehmen können. Als Sofortmaßnahme ist am HRB Umbachweg zunächst die Trockenwetterrinne wiederhergestellt worden. Außerdem ist eine vorzeitige Entschlammung bereits in Auftrag gegeben. Neben den HRBs gibt es noch 20 Regenüberlauf- (RÜB) und 23 Regenückhaltebecken (RRB) sowie 4 große Versickerungsbecken, die allesamt vom Stadtbetrieb unterhalten werden . Eines der letzten Becken ist das im Frühjahr 2016 fertiggestellte und 1000 Kubikmeter fassende Regenrückhaltebecken unter dem Peter-Fryns-Platz in Bornheim-Ort. Und das Fassungsvermögen des RRB in der Dahlienstraße in Bornheim-Waldorf wurde 2017 von 3000 auf 10.000 Kubikmeter erweitert. Auch das zeigt, dass die Stadt lange vor dem Unwetter vom 14. Juli Maßnahmen zur Starkregen- bzw. Hochwasservorsorge getroffen hat. Das Regenrückhaltebecken in der Dahlienstraße in Waldorf in leerem Zustand … und bis zum Rand mit Wasser gefüllt Gewässer und Grünflächen Gewässer und Grünflächen Mulde am renaturierten Alfterer-Bornheimer Bach Infolge der Ereignisse des 14. Juli hat der Wasserverband Dickopsbach entschieden, alle Gewässer auf weitere Optimierungspotenziale bzgl. der Hochwassersicherheit zu überprüfen. Dazu zählt die bereits beauftragte 50-prozentige Vergrößerung des Hochwasserrückhaltebeckens 4 oberhalb von Merten ebenso wie die Nutzung weiterer Potenziale der Gewässerrenaturierung. Denn letztere gehen in der Regel mit einer größeren Lauflänge, einem aufgeweiteten Gewässerquerschnitt und größeren Gewässerauen einher und wirken so natürlich Überschwemmungen entgegen. Jüngstes Beispiel ist die Renaturierung des Mühlenbaches in Merten, die im November begonnen wurde. Und im Juli 2021 ist der Abschnitt des Alfterer-Bornheimer Baches von der Königstraße bis zur Secundastraße naturnäher gestaltet worden. So wurde unter anderem eine Mulde angelegt, die erhebliche Wassermengen aufnehmen kann. Als direkte Konsequenz des Unwetters hat der Wasserverband Südliches Vorgebirge einen Maßnahmenkatalog für den Breniger Mühlenbach erarbeitet. So hat sich das Bachbett an vielen Stellen durch das Hochwasser eingegraben (Tiefenerosion). Deshalb sollen an geeigneten Stellen Querriegel befestigt werden, damit sich hinter den Blöcken Material absetzt und so das Bachbett wieder aufgefüllt wird. Darüber hinaus werden Bäume, deren Wurzeln unterspült wurden, auf ihre Standfestigkeit überprüft und gegebenenfalls gefällt. Damit soll sichergestellt werden, dass Bäume beim nächsten Hochwasser nicht entwurzelt werden und möglicherweise den Bach verstopfen. Weitere Maßnahmen sind, dass in Bebauungsplänen künftig Verkehrs- und Grünflächen – wo möglich – als multifunktionale Flächen und Notflutflächen ausgewiesen werden. Und in Neubaugebieten sollen Notwasserwege berücksichtigt werden, über die das Wasser abfließen kann. Dachbegrünung und Flächenentsiegelung werden durch Vorgaben im Bebauungsplan gesteuert. Aber auch, was diesen Bereich angeht, muss man feststellen, dass es einen 100-prozentigen Schutz vor den Folgen von extremen Hochwasserereignissen nicht wird geben können. Schwadorfer Kreuz Schwadorfer Kreuz Im Zuge des Starkregenereignisses vom 14. Juli 2021 waren auch Teile Walberbergs stark von Überflutungen betroffen – aufgrund der Topographie führte das Ereignis im Taltiefsten zu den massivsten Überschwemmungen. Das Ereignis lag weit über den bisher bekannten Ereignissen und bedurfte daher einer Aufarbeitung in Form einer Studie. Die detaillierte Überflutungsprüfung wurde im März 2022 beauftragt. Die Fertigstellung der detaillierten Überflutungsstudie verzögerte sich durch die umfangreichen Grundlagenermittlungen wie Bürgeranfragen, Vermessungsarbeiten und Wasserstandsaufzeichnungen, aber auch aufgrund der hohen Auslastung des Ingenieurbüros. Zurzeit wird die Studie noch überarbeitet. Dabei wird der Prüfbericht des AWW berücksichtigt. Der Stand der Studie erlaubt allerdings eine Übersicht der Ergebnisse in Form einer Präsentation , die das Ingenieurbüro in der Sitzung des Verwaltungsrats am 27. September 2023 vorgestellt hat. Bei der Erstellung der Studie entwickelte sich bereits frühzeitig die Lösung zum Neubau eines Trennsystems im Schwadorfer Kreuz heraus. Das Trennsystem trennt die Einleitung des Niederschlagswassers vom Mischwasserkanal, das gezielt in das Regenrückhaltebecken eingeleitet wird. Da diese Einleitung genehmigungspflichtig ist, wurden bereits Vorgespräche mit der Genehmigungsbehörde geführt, die die Genehmigungsfähigkeit mündlich nicht ausschloss. Dementsprechend wurde die Erstellung der Antragsunterlagen bereits beauftragt. Des Weiteren sind die Mittel zur Planung und Durchführung der Baumaßnahme Dominikanerstraße/Schwadorfer Kreuz in die Investitionspläne der Jahre 2024/25 eingeplant. Die Genehmigung des Investitionsplans ist für die Verwaltungsratssitzung im Dezember 2023 vorgesehen. Sobald die Genehmigung des Trennsystems vorliegt, kann die Planung und Ausführung der Maßnahme vorgenommen werden. Die weitergehende Bearbeitung steht angesichts des Fachkräftemangels in Abhängigkeit der Umsetzbarkeit der Planung in den Ingenieurbüros. Grundsätzlich sinnvoll ist der Objektschutz durch den/die Grundstückseigentümer/in. Maßnahmen in Zuständigkeit der Wasserverbände Wasserverband Südliches Vorgebirge Wasserverband Südliches Vorgebirge Beseitigung der Schäden am Breniger Mühlenbach Die Schäden wurden erfasst und dokumentiert. Kosten für die Behebung wurden geschätzt – inklusive geotechnischer Untersuchungen, ob von Maßnahmen an Böschungen in zwei Bereichen notwendig sind. Der Wiederaufbauplan wurde erstellt, eingereicht, überarbeitet und am 12.06.2023 bewilligt. Angebote zur Planung der Maßnahmen und Betreuung der Durchführung wurden bei Ingenieurbüros angefragt. Der Auftrag an das Ingenieurbüro erfolgte Anfang September. Eine erneute Bachbegehung mit dem Ingenieurbüro hat im Oktober 2023 stattgefunden, um den Sachstand zu überprüfen. Außerdem erfolgte im November 2023 eine Begehung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde, um die Maßnahmen abzustimmen. Um die Böschung unterhalb der Klippe technisch zu sichern, kooperiert der Wasserverband Südliches Vorgebirge mit dem Tiefbauamt der Stadt Bornheim. Wasserverbands Dickopsbach Wasserverbands Dickopsbach 2020-22 Bau und Anpassung Hochwasserrückhaltebecken (HRB) 8 hinter Gewerbegebiet Sechtem 2023/24 Neubau Hochwasserschieber Rheinauslauf 2021-24 Erweiterung Hochwasserrückhaltebecken 4 oberhalb Offenbachstraße 2021- Planung mögliche Hochwasserrückhaltung Rheindorfer Bach im Bereich Kloster Walberberg und ggf. Notwasserwege im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen (für den Fall, dass nach dem Ergebnis der Detailplanung zum Hochwasserrückhaltebecken für das HRB das erforderliche Schutzziel nicht umsetzbar ist). Private Maßnahmen Oft können unwetterbedingte Schäden durch eigene Vorsorgemaßnahmen – dem sogenannten Objektschutz – deutlich verringert oder sogar gänzlich vermieden werden. Diese müssen jedoch frühzeitig erfolgen, da – anders als beim Ansteigen des Rheins – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberflächlichen Abfluss plötzlich und ohne große Vorwarnzeit kommt. Für Maßnahmen wie das Auslegen von Sandsäcken ist es dann zu spät, erst recht, wenn diese erst noch besorgt und befüllt werden müssen. Maßnahmen gegen Überflutungen durch Oberflächenwasser Maßnahmen gegen Überflutungen durch Oberflächenwasser Tiefliegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangstüren im Erdgeschoss) lassen sich gegen oberflächlich eindringendes Wasser - je nach örtlichen Gegebenheiten - durch Erdwälle, Sockelmauern, druckdichte Fenster oder Türen, Einbau von Klappschotten oder Aufkantungen im Bodenbelag schützen. Vor dem Hintergrund der fehlenden Vorwarnzeiten bei Starkregenereignissen sind grundsätzlich permanente bzw. vollautomatische Schutzelemente zu bevorzugen. Maßnahmen gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit Maßnahmen gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit Durch die Zunahme der Niederschläge wird zumindest temporär der Grundwasserstand ansteigen. Nach anhaltenden Nässeperioden oder nach einem Starkregen kann sich zusätzlich aufstauendes Sickerwasser im Boden sammeln. Dieses von außen anstehende oder drückende Wasser kann zur Kellerdurchfeuchtung führen, wenn die Wände nicht in ausreichendem Maße mit wassersperrenden Schutzanstrichen etc. versehen wurden. Oftmals wird das Grundwasser für feuchte Keller verantwortlich gemacht, obwohl andere Ursachen für die Durchnässung vorliegen können, beispielsweise eine fehlende Rückstausicherung im Keller, undichte Rohrverbindungen in den Grundleitungen oder durch Rohreinführungen in den Außenwänden. Maßnahmen gegen Rückstau aus dem Kanal Maßnahmen gegen Rückstau aus dem Kanal Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öffentlichen Kanalnetz und in der Hausanschluss-leitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Abwasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück und kann dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) ansteigen. Tiefliegende Räume, z. B. Kellerräume, die nicht gegen Rückstau gesichert sind, können auch bei weniger starken Niederschlägen durch Bodenabläufe, Waschbecken und andere Öffnungen überflutet werden. Hinweis: Der Grundstückseigentümer muss sich selber, gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 752, DIN EN12056, Din 1986 Teil 100) sowie der Abwasserbeseitigungssatzung des StadtBetriebs Bornheim AöR, gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal durch den Einbau von funktionstüchtigen sowie geeigneten Rückstausicherungen schützen. Bei einem fehlenden oder nicht regelmäßig gewarteten (zweimal pro Jahr) Rückstauschutz kommen Versicherungen evtl. nicht für Schäden auf – auch die Elementarversicherung nicht. Wie können Eigentümer sich gegen Kanalrückstau schützen? Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Waschbecken, Duschen) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebenen installiert werden. Dies ist der beste Schutz. Ist dies nicht möglich oder man möchte im Untergeschoss nicht darauf verzichten, besteht etwa die Möglichkeit, Rückstauverschlüsse oder Sicherungen durch Hebeanlagen einzubauen. Die verschiedenen Möglichkeiten sollten allerdings von einem Sanitärfachbetrieb geprüft werden. Hinweis: Es gilt zu beachten, dass im Falle eines Rückstaus das Wasser von Dachflächen und aus dem Obergeschoss nicht gegen die geschlossene Rückstausicherung drückt. Abstand von Bächen halten Abstand von Bächen halten Um einen möglichst schadlosen Abfluss von Hochwasser zu ermöglichen, müssen Anlieger*innen an Bächen mit baulichen Anlagen – dazu zählen auch schon Zäune – bestimmte Abstände einhalten, ebenso mit Kompostern, Holzlagern u.ä. Ausführliche Informationen dazu enthält das Merkblatt „Bauen am Gewässer“ . Entsiegelung von Flächen: Naturnahe Vorgärten und Dachbegrünung Entsiegelung von Flächen: Naturnahe Vorgärten und Dachbegrünung Auch naturnahe Vorgärten tragen zum Hochwasserschutz bei. Foto: Daniela Lachmann Entsiegelte Flächen reduzieren den oberflächlichen Abfluss und tragen damit zum Hochwasserschutz beitragen. Zusätzlich ist Entsiegelung ein Beitrag zum Bodenschutz, verbessert das Kleinklima und fördert die Grundwasserneubildung. Zu den kleinen aber in vielerlei Hinsicht wirkungsvollen Maßnahmen zählen in diesem Zusammenhang auch naturnahe Vorgärten, die nicht nur ökologisch wertvoll sind, sondern auch das Versickern von Wasser im Boden zulassen. In Schottergärten besteht dagegen die Gefahr, dass sich das Wasser auf der Oberfläche staut, weil es durch den verdichteten Boden nicht abfließen kann. Dieses Wasser kann in Kellern, in der überlasteten Kanalisation oder auch in Bächen und Flüssen landen. Jede entsiegelte Fläche ist ein Beitrag zum Natur-, Klima- und eben auch Hochwasserschutz. Dazu zählen auch Dachbegrünungen. Denn jede Dachbegrünung speichert eine gewisse Menge Regenwasser und lässt dieses Wasser zeitverzögert abfließen bzw. auf dem Dach verdunsten. Dadurch wird ein Retentions- also Rückhalteeffekt erzielt. Experten gehen davon aus, dass je nach Bauart 50-90 Prozent der Niederschläge auf den Dachflächen zurückgehalten und durch Verdunstung direkt in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Begrünte Dächer schonen auch den eigenen Geldbeutel. Denn es werden dafür keine Niederschlagswassergebühren (für die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen in den öffentlichen Kanal) fällig. Nähere Informationen dazu erteilt die Verbraucherzentrale unter www.mehrgruenamhaus.de . Stadt entwickelt Krisenmanagement weiter Bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge spielen präventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz ebenso eine Rolle wie das schnelle Handeln während einer solchen Katastrophe. Deshalb lässt die Stadt die Mitglieder des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) durch externe Experten der NRW Urban – einer landeseigenen Gesellschaft für Stadt- und Quartiersentwicklung – schulen. Das Ziel der Schulung ist es, bei unerwarteten Ereignissen dieser Größenordnung im Krisenschutzmanagement möglichst gut aufgestellt zu sein. Auch die Alarmierung der Bevölkerung werden wir weiter optimieren. Das gilt etwa für das derzeit aus rund 30 Standorten bestehende Sirenennetz. Zum einen werden zusätzliche Standorte geschaffen, um eine bestmögliche Abdeckung des Stadtgebietes zu erreichen. Zum anderen werden die Sirenen sukzessive mit digitaler Technik umgerüstet. Geplant ist, zusätzlich das gerade vom Bundesrat freigegebene „Cell Broadcasting“ einzusetzen sobald es verfügbar ist. Dabei werden Warnnachrichten an alle Mobilgeräte gesendet, die sich während des Alarmzeitraums in einer Funkzelle des Gefahrengebietes befinden. Wiederaufbauhilfe des Landes Nähere Informationen zur Wiederaufbauhilfe Wiederaufbauhilfe: Beratung vor Ort Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zur „Starkregenvorsorge“ sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/infos-zu-vorsorge-bei-starkregen verfügbar. Darin enthalten auch der Wasser-Risiko-Check , einem Online-Tool, das die Möglichkeit bietet, sich über eine eventuelle Gefährdung Ihres Grundstücks in Bornheim zu informieren. Nach Eingabe Ihrer Adresse erhalten Sie eine erste Übersicht, wie stark Ihr Grundstück bei Starkregen und Hochwasser betroffen sein könnte. Auch der Rhein-Sieg-Kreis hat auf seiner Internetseite „Hilfestellungen und Hinweise für Betroffene der Unwetterkatastrophe im Juli 2021“ veröffentlicht. Klicken Sie den Titel, um dort hinzugelangen. Auch das Abwassernetzwerk Rheinland stellt unter www.abwassernetzwerk-rheinland.nrw weitere Informationen zur Verfügung, darunter den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer (darin enthalten auch das Thema „Rückstauschutz“). Enthalten ist zudem eine Checkliste , die hilft eine Selbstbeurteilung vorzunehmen. Starkregenberatung Sollte dabei festgestellt werden, dass das eigene Hause gefährdet ist, bietet Frau Ortwein vom Stadtbetrieb Bornheim eine Starkregenberatung an. Termine können donnerstags, jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr, telefonisch unter 02227 9320-78 oder per E-Mail an starkregenberatung(at)sbbonline.de vereinbart werden. Schließlich haben Stadt und Stadtbetrieb gemeinsam einen Flyer mit vielen Hinweisen zusammengestellt, wie man sich vor Überschwemmungsschäden schützen kann. Der Flyer wird mit der Abwasserrechnung an alle Grundstückseigentümer verschickt. Er kann aber auch hier heruntergeladen werden: Flyer Flyer zur Starkregenvorsorge (2021) Merkblatt "Bauen am Gewässer" (2022) Flyer "Überschwemmungen - was tun?" (2016) Informationen zum Hochwasserschutz am Rhein finden Sie HIER

Inhalt

Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Integration und Integrationsausschuss Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Integration und Integrationsausschuss „Danke Deutschland! Zweite Heimat! Video abspielen Bitte klicken Sie zum Aktivieren des Videos auf den Video-Button. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Sie starten den Film , indem Sie auf den Video-Start-Button im Bild klicken. „Danke Deutschland! Zweite Heimat! Neues Leben!“ lautet der Titel eines kommunen- und kreisübergreifenden Filmprojekts, dass die Integrationsräte der Städte Bornheim, Brühl und Wesseling initiiert und realisiert haben. Der Film feierte Premiere in Bornheim. Bornheimer Erklärung Flucht ist inzwischen die häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Heimat verlassen. Die Krisen dieser Welt führen dazu, dass die sicheren Länder in der Verantwortung stehen, diesen Menschen Schutz, Asyl und… Integrationsausschuss Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Sachspenden für Flüchtlinge Kontakt aufnehmen Sie können direkt mit einer Flüchtlingshilfegruppe in ihrer Nähe Kontakt aufnehmen. Klicken Sie dazu bitte auf den entsprechenden Ortsnamen: Bornheim Brenig Dersdorf Hemmerich Hersel Kardorf Merten Roisdorf Sechtem Uedorf Walberberg Waldorf Widdig Erstaufnahmeeinrichtungen

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FAQ-Liste bietet Antworten FAQ-Liste bietet Antworten Menschen, die aus der Ukraine flüchten mussten, haben viele Fragen und brauchen Unterstützung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat aktuelle Informationen zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge veröffentlicht. Die aktualisierte FAQ-Liste enthält Antworten auf Fragen der Einreise nach Deutschland, der Unterbringung, finanzielle Hilfen sowie zum Thema "Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit". HIER geht's zur FAQ-Liste Ukrainische Geflüchtete bitte bei der Stadt melden Ukrainische Geflüchtete bitte bei der Stadt melden Menschen aus der Ukraine, die in privaten Haushalten in Bornheim - etwa bei Familienangehörigen oder Freunden - Zuflucht gefunden haben, werden dringend gebeten, sich im Sozialamt der Stadt Bornheim zur ersten Erfassung zu melden. Bitte teilen Sie über die E-Mail-Adresse ukraine@stadt-bornheim.de folgende Daten mit: Name und Vorname Geburtsdatum und –ort Nationalität Herkunftsland Sprachkenntnisse Aktuelle Wohnanschrift in Bornheim Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Letzte Wohnanschrift in der Ukraine Für Fragen oder telefonische Meldungen steht Ihnen Pavlo Frish, Tel.: 02222- 945 378, gerne zur Verfügung. Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnis Aus der Ukraine geflüchtete, in Bornheim wohnende Menschen können bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Antragsformulare können sowohl auf deutsch als auch auf ukrainisch heruntergeladen werden. Das Formular schicken Sie (für jeden Antragsteller separat) ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Reisepasses (alle Seiten auf denen sich Einträge, Stempel befinden) sowie ggf. vorhandene Urkunden (Heirats-/ Geburtsurkunde) per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de . Alternativ kann auch eine Übersendung per Post erfolgen an: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Ausländerbehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Nach Antragseingang erhalten die Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin für eine persönliche Vorsprache. Im Rahmen des Termins wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit der eine Arbeit aufgenommen werden kann. Bitte stellen Sie sicher, dass die Personen auf dem Postweg zu erreichen sind, in dem Sie z. B. den Briefkasten entsprechend beschriften. Anfragen sollten bitte per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de gerichtet werden. Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde lauten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr Імміграційне бюро району Рейн-Зіг доступне для запитань за телефоном 02241 13-3990. Будь ласка, надсилайте запити електронною поштою ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de Wichtig: Eine Vorsprache zur Antragsstellung nach § 24 AufenthG und/ oder Registrierung im Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die ist möglich unter der Ukraine-Hotline 02241 13-3990, oder per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine sogenannte Punktuation, also eine Art Richtlinie herausgegeben. Diese finden Sie HIER Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine Familien, die einen "unbegleiteten minderjährigen Ausländer" (UmA) aus der Ukraine aufgenommen haben oder künftig aufnehmen möchten, werden gebeten, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Ramona Warbel, Tel.: 02222 9437-5450, E-Mail: ramona.warbel@stadt-bornheim.de. In der Folge wird ein/e Mitarbeiter:in aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) die Familie kontaktieren und einen Termin absprechen, in dem alle weiteren Schritte besprochen werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine sogenannte Punktuation, also eine Art Richtlinie herausgegeben. Diese finden HIER Meldepflicht für aus der Ukraine mitgebrachte Haustiere Meldepflicht für aus der Ukraine mitgebrachte Haustiere Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre mitgebrachten Hunde und Katzen unbedingt anmelden. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hin. Bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, gibt es insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen. Wer vor dem Krieg flieht, soll natürlich nicht die regulär erforderliche Einreisegenehmigung für sein Tier beantragen müssen – darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen allerdings nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet werden. Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne, ist erforderlich, solange bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwut-Titerbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind. „Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich für die geflüchteten Menschen, die alles verloren haben und in dieser Ausnahmesituation auch zunächst auf die Nähe ihrer geliebten Tiere verzichten müssen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises. „Selbstverständlich stehen nach den traumatisierenden Erlebnissen auch andere Dinge im Fokus. Aber die Maßnahmen, auf die sich die Bundesländer verständigt haben, sind unverzichtbar, denn eine Tollwutinfektion verläuft nahezu ausnahmslos tödlich – für Tier und Mensch.“ Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch steht HIER zum Download bereit Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle geflüchteten Tierhalterinnen und Tierhalter, das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an zu senden. Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten. Informationen zur Arbeits- oder Ausbildungssuche Informationen zur Arbeits- oder Ausbildungssuche Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Internetseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt. Dort informiert die Agentur über die Arbeits- oder Ausbildungssuche und hat darüber hinaus eine Liste mit informativen Seiten zu wichtigen Themen zusammengestellt. Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie über diesen Link Hilfe-Portal der Bundesregierung „Germany4Ukraine" Hilfe-Portal der Bundesregierung „Germany4Ukraine" Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Hier finden Sie Informationen zu Hilfsangeboten, Unterkünften oder zur ärztlichen Versorgung - auch in Ihrer Muttersprache! Das Hilfe-Portal kann unter www.germany4ukraine.de aufgerufen werden. Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen (Asylbewerberleistungen) finden Sie HIER Angeln in Deutschland (Риболовля в Німеччині) Angeln in Deutschland (Риболовля в Німеччині) In welchen Gewässern kann man in Deutschland angeln und welche Erlaubnisse sind dafür notwendig? Um diese und andere Fragen geht es in unserem Beitrag. Риболовля в Німеччині Рыбалка в Германии

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