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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Die Stadt Bornheim bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Erledigung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kommunaler Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bilden die §§ 107 - 115 im 11. Teil der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Kommunen haben gemäß § 116 GO NRW jährlich einen Gesamtabschluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich- oder privatrechtlicher Form konsolidiert, sowie einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Hiervon abweichend sind Kommunen gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Der Rat der Stadt Bornheim hat erstmalig über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 entschieden. Diese Entscheidung ist gemäß § 116a Absatz 2 GO NRW jährlich durch den Rat zu treffen. Sofern in einem Haushaltsjahr die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird ein Gesamtabschluss sowie Gesamtlagebericht erstellt. Durch die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes hat die Stadt Bornheim gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen. Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007

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Leben & Familie Rat & Hilfe Schiedswesen Wann können und wann müssen Sie zum Schiedsamt gehen? Wann können und wann müssen Sie zum Schiedsamt gehen? Schiedspersonen sind für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten und Strafsachen sachlich zuständig. Sie können grundsätzlich in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, zum Schiedsamt gehen. Für eine Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren jedoch zwingend vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn zuvor eine Streitbeilegung bei einer anerkannten Schiedsstelle versucht worden ist. Dies gilt bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen 1. a) der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, b) Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches , c) Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches , d) eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches , e) der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, 2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, 3. in Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes . Bei gewissen Strafdelikten, sogenannten Privatklagedelikten, ist ebenfalls zwingend das Schiedsverfahren vorgeschaltet. Solche Privatklagedelikte sind: Hausfriedensbruch Beleidigung Verletzung des Briefgeheimnisses leichte und fahrlässige Körperverletzung Bedrohung Sachbeschädigung Wie verläuft ein Verfahren vor dem Schiedsamt? Wie verläuft ein Verfahren vor dem Schiedsamt? Vor dem Schiedsamt ergehen weder Urteile noch Beschlüssen. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht vielmehr darin, als neutraler Moderator in einem gemeinsamen Gespräch mit den Parteien, der sog. Schlichtungsverhandlung, den zwischen ihnen liegenden Streit zu schlichten und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Ergebnis einer Schlichtungsverhandlung kann der Abschluß eines Vergleichs sein, der dann rechtsverbindlich und 30 Jahre vollstreckbar ist. Bleibt die Streitschlichtung erfolglos, steht Ihnen weiterhin der Weg zu den Amtsgerichten offen. Was kostet das Schiedsverfahren? Was kostet das Schiedsverfahren? Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich geregelt. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, beträgt die Gebühr 30 Euro. In besonders schwierigen Fällen kann die Gebühr auf maximal 50 Euro erhöht werden. Außerdem kommen noch eventuelle Schreibgebühren je Seite, Portokosten etc. sowie die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Wie wird man Schiedsperson? Wie wird man Schiedsperson? Die Aufgaben einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr, die regelmäßig zwischen 25 und 75 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts. Von diesem werden sie auf die Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit, verpflichtet. Die Schiedspersonen unterliegen der Fachaufsicht der Amtsgerichte. Bei Fragen zum Schiedswesen Bei Fragen zum Schiedswesen Falls Sie Fragen zum Schiedswesen allgemein haben, finden Sie weitere Informationen des Justizministeriums NRW unter www.streitschlichtung.nrw.de sowie des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter www.schiedsamt.de im Internet. Welche Schiedsperson ist für Sie in Bornheim zuständig? Welche Schiedsperson ist für Sie in Bornheim zuständig? Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Dies sind in Bornheim folgende: Schiedsamtsbezirk I (Hersel, Uedorf, Widdig) Reichelt, Gisbert Schiedspersonen Schiedsamt für Hersel, Uedorf und Widdig Adresse Domhofstraße 6 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 0176 97819000 Schiedsamtsbezirk II (Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf, Waldorf) Rehbann, Ulrich Schiedspersonen Schiedsamt für Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf Adresse Koblenzer Str. 26 53332 Bornheim-Roisdorf Anfahrt Kontakt Telefon: 0173 8616761 E-Mail Schiedsamtsbezirk III (Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg) Wagner-Offermann, Rita Schiedspersonen Schiedsamt für Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem und Walberberg Adresse In der Liebefläche 7 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02227 5924

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Freizeit & Tourismus Veranstaltungen Veranstaltungskalender Veranstaltung suchen Veranstaltung eintragen Ob Kirmes, Flohmarkt oder Party – mit dem Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim finden Sie schnell und unkompliziert Events im Stadtgebiet. Tragen auch Sie Ihre Veranstaltung ein. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge! Jetzt Event einreichen Stadt Bornheim Newsletter Kein Event mehr verpassen! Jetzt anmelden Rubriken Alle Flüchtlinge Freizeit & Ferien HallenFreizeitBad Infoveranstaltungen Karneval Karriere Kinder, Jugend & Familie Märkte & Einkaufen Mobilität Musik, Kunst & Kultur Saisonales Soziales Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Sport Stadtbücherei Unwetter Vereine & Brauchtum Volkshochschule (VHS) Wahlen & Mitwirkung Alle Zielgruppen Alle Jugendliche Kinder & Eltern Menschen mit Behinderungen Migranten Neubürger Senioren Alle Ortsteile Bornheim Brenig Dersdorf Hemmerich Hersel Kardorf Merten Roisdorf Rösberg Sechtem Uedorf Walberberg Waldorf Widdig Stadtgeschehen aktuelle Termine vergangene Termine Do 04.06.2026 Sa 31.10.2026 Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Wettbewerb "Abpflastern" - Gemeinsame Entsiegelung und Begrünung unserer Stadt In dem bundesweiten Wettbewerb entsiegeln Kommunen in einem freundschaftlichen Wettstreit miteinander. Sie können noch bis zum 31.10.2026 für unsere Stadt auf privater Fläche Pflaster und Asphalt entfernen und Flächen begrünen. Details Fr 28.08.2026 10:00 Uhr Volkshochschule (VHS) Alle Merten Volkshochschul-Reihe „Digital unterwegs" Die Volkshochschul-Reihe „Digital unterwegs" wird am Freitag, 28. August 2026, von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz “Roter Boskop” in Merten fortgesetzt. Vorgestellt wird die “App des Tages” ! Details Fr 28.08.2026 17:00 Uhr Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Treff um 5 im Kräutergarten St. Servatius Gemeinsam gärtnern und Zeit im Grünen genießen – für alle Generationen. Details Fr 28.08.2026 19:00 Uhr Musik, Kunst & Kultur 4. Trebellii Terrassenkonzert Diesen Sommer wird es musikalisch im Trebellii. Livemusik auf der Terrasse mit Appetite for Acoustic aus Brühl. Details Sa 29.08.2026 So 30.08.2026 Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Bio Wochen NRW Demeter Hof ERD Willkommen bei Hof ERD Erlebt Lavendel, Honig und echtes Hofleben! Entdeckt unsere Honigmanufaktur, erfahrt Spannendes über Presshonig und die Destillation von Lavendel in der Kupferdestille. Genießt einen Spaziergang vorbei an Lavendelfeldern, Hochlandrindern und Wollschweinen und lasst den Tag bei Kaffee und Kuchen auf unserem Hof entspannt ausklingen. Details Sa 29.08.2026 12:00 Uhr Vereine & Brauchtum 5. Hemmericher Boßelturnier Traditionelles Boßelturnier in den Feldern rund um Hemmerich. Mit offener Anmeldung für Gruppen von 5-10 Personen. Details Sa 29.08.2026 So 30.08.2026 Musik, Kunst & Kultur Alle Hersel Stadtgeschehen Ausstellung "Kunst & Wein" Der Künstlerkreis Vorgebirge lädt zur Kunstausstellung “Kunst & Wein” ein. Details Sa 29.08.2026 17:00 Uhr Kinder, Jugend & Familie Sommerfest der Roisdorfer CDU Der Ortsverband der CDU Roisdorf feiert ihr diesjähriges Sommerfest im Haus Wittgenstein, Ehrental 2-4 und lädt Sie alle dazu herzlich ein. Details Sa 29.08.2026 So 30.08.2026 Vereine & Brauchtum Dorffest / Kirmes Widdig Dorffest / Kirmes in Widdig Details Sa 29.08.2026 18:00 Uhr Vereine & Brauchtum "Weinfest" anlässlich 80 Jahre Tambourcorps Dersdorf e.V. Anlässlich des 80-jährigen Bestehens des Tambourcoprs Dersdorf e.V. veranstalten wir am 29.08.2026 ein Weinfest auf dem Dorfplatz an der Kirche mit DJ und Livemusik. Details So 30.08.2026 11:00 Uhr Kinder, Jugend & Familie Kinderfest in Hemmerich Traditionelles Kinderfest der Löscheinheit Hemmerich mit Spielen für Groß und Klein Details Do 03.09.2026 16:00 Uhr Freizeit & Ferien Soziales Internationales Cafe Mama & Co. SIE ALS ELTERN ENTSCHEIDEN WIE, WANN UND WELCHE THEMEN Z.B. BEIM KAFFEE TRINKEN, SPIELEN, BASTELN, MALEN ODER KOCHEN BESPROCHEN WERDEN. HABEN SIE KONKRETE FRAGEN ZU EINEM BEREICH, KÖNNEN AUF WUNSCH AUCH WEITERE FACHKRÄFTE AUS UNSEREM NETZWERK IN DIE GRUPPE EINGELADEN WERDEN ODER DIE BEGLEITETEN FACHKRÄFTE VERMITTELN/BEGLEITEN SIE GEZIELT AN ANDERE FACHSTELLEN BEDARFSORIENTIERT WEITER. DIESES CAFE IST FÜR ALLE MÜTTER/VÄTER UND DEREN PARTNER/INNEN, OMA, OPA USW. IM RAUM BORNHEIM. WIR F Details 1 2 3 4 5 … 9 Hier können Sie eine neue Veranstaltung in den Kalender eintragen. Neuer Eintrag Stadt Bornheim Newsletter Ob Termine & Aktionen, Aktuelles & Wissenswertes oder attraktive Stellenangebote ­- immer bestens informiert mit dem monatlichen Newsletter der Stadt Bornheim. Jetzt anmelden

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Leben & Familie Kinderbetreuung RUNDUM Elternbrief Kita-Navigator Kindertageseinrichtungen Betreuungsformen Elternbeitrag Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen gesucht Familienzentren RUNDUM Elternbrief Hinweise zum Datenschutz RUNDUM Elternbrief Seit März 2010 informiert die Stadtverwaltung in einem Elternbrief regelmäßig über alles Wissenswerte rund um die Bornheimer Kitas. Angesprochen werden neben Eltern auch Fachkräfte, Tagesmütter und -väter, Grundschullehrer*innen, Vereine, Verbände und Kirchengemeinden. Kurz, bündig und aktuell hält das Redaktionsteam alle Interessierten auf dem Laufenden. Das Themenspektrum reicht von Projekten und Aktionen über neue Regelungen und Gremienbeschlüsse bis hin zu Tipps und Terminen. Dabei können alle Leser*innen die Ausgaben mitgestalten: Die Redaktion freut sich über jede Nachricht und Information, die für Familien in ganz Bornheim interessant und relevant ist. Sie wollen den Newsletter erhalten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "anmelden" – und schon kommt „RUNDUM" alle zwei Monate frisch auf Ihren PC oder Ihr Smartphone. Auch Entwürfe für Artikel, Termine oder Hinweise landen unter dieser Adresse direkt auf dem Tisch der Redaktion. Bitte erteilen Sie uns in der E-Mail Ihr Einverständnis, dass die Stadtverwaltung Ihre E-Mail-Adresse zum Versand des Newsletters speichert. Hinweise zum Datenschutz „RUNDUM" erscheint in erster Linie digital. In jeder Kita ist ein Aushang des Elternbriefs an der Informationstafel möglich, in begrenztem Umfang liegen auch Druckexemplare in der Volkshochschule, im Rathaus und im Jugendamt aus. Jetzt lesen: Rundum August 2026 Rundum Juni 2026 Rundum April 2026 Rundum Februar 2026 Rundum Dezember 2025 Rundum Oktober 2025 Rundum August 2025 Rundum Juni 2025 Rundum April 2025 Rundum Februar 2025 Sonderausgabe Weltkindertag 2024

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