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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bebauung des Eckgrundstücks Hauptstr./Dominikanerstr. Sehr geehrter Herr Montenarh, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieso darf die Grundstücksfläche Nr. 448 neben Haus Nr. 1 bis auf die Bürgersteig- kante an der Dominikanerstr. bebaut werden? Frage 2: Warum muss hier nicht die Bauflucht zu den Häusern Dominikanerstr. 1 sowie zur Hauptstr. Nr. 180 eingehalten werden? Antwort zu 1 und 2: In der näheren Umgebung gibt es sowohl in der Hauptstraße als auch in der Dominikanerstraße Gebäude, die bis an die Bürgersteigkante bebaut sind. Das geplante Vor- haben hält einen Abstand von etwas über einem Meter ein und fügt sich daher nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Frage 3: Sind die Parzellen 348 u. 284/81 im Besitz der Stadt? Antwort: Ja. Frage 4: Wurde vor Erteilung der Baugenehmigung hinreichend geprüft, ob durch das Bauvorha- ben die Verkehrssicherheit weiter gewährleistet ist? Antwort: Die Gebäude Hauptstraße 161 und 178 stehen unmittelbar an der Kreuzung Haupt- straße / Dominikanerstraße. Bedenken gegen den Neubau wg. der Verkehrssicherheit bestehen daher nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Stefan Montenarh Von-Groote-Straße 3 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bebauung des Eckgrundstücks Hauptstr./Dominikanerstr. Sehr geehrter Herr Montenarh, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieso darf die Grundstücksfläche Nr. 448 neben Haus Nr. 1 bis auf die Bürgersteig- kante an der Dominikanerstr. bebaut werden? Frage 2: Warum muss hier nicht die Bauflucht zu den Häusern Dominikanerstr. 1 sowie zur Hauptstr. Nr. 180 eingehalten werden? Antwort zu 1 und 2: In der näheren Umgebung gibt es sowohl in der Hauptstraße als auch in der Dominikanerstraße Gebäude, die bis an die Bürgersteigkante bebaut sind. Das geplante Vor- haben hält einen Abstand von etwas über einem Meter ein und fügt sich daher nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Frage 3: Sind die Parzellen 348 u. 284/81 im Besitz der Stadt? Antwort: Ja. Frage 4: Wurde vor Erteilung der Baugenehmigung hinreichend geprüft, ob durch das Bauvorha- ben die Verkehrssicherheit weiter gewährleistet ist? Antwort: Die Gebäude Hauptstraße 161 und 178 stehen unmittelbar an der Kreuzung Haupt- straße / Dominikanerstraße. Bedenken gegen den Neubau wg. der Verkehrssicherheit bestehen daher nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Stefan Montenarh Von-Groote-Straße 3 53332 Bornheim

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Rathaus & Service Bürgerservice Bürgerinformationen Die Rheinspange – Planung, Beteiligung, Bewertung Zukunftsfrage mit hoher Priorität Was ist die Rheinspange? Die 12 Varianten Planungsprozess und Beteiligungsmöglichkeiten Dialogforum und politisches Begleitgremium Bürgerinitiativen Bewertung durch die Stadt Bornheim Dokumente dazu Meinungen der einzelnen Fraktionen Das gemeinsame Ziel: Wahrung der Bornheimer Interessen Aktuelles/Termine 7.02.2023: Autobahn GmbH bestimmt "6aT" zur Vorzugsvariante Stellungnahme der Stadt Bornheim zur Vorzugsvariante "6aT" 18. November 2024: Öffentlichkeitsbeteiligung - Planungsunterlagen liegen öffentlich aus 4. Februar 2025: Stadt Bornheim gibt Stellungnahme ab Zukunftsfrage mit hoher Priorität Wenn eine neue Rheinspange gebaut wird, muss entschieden werden, ob es eine Brücke wird (wie hier die Bonner Nordbrücke) oder ein Tunnel. Die Planung der Rheinspange bereitet vielen Bornheimerinnen und Bornheimern nachvollziehbare Sorgen. Wo wird die neue Querung entlanglaufen? Werden dadurch die eigenen Lebensumstände beeinflusst? Dabei soll die neue Rheinquerung den Verkehrsfluss in der Region langfristig deutlich verbessern und die Stauzeiten erheblich senken. Aufgrund ihrer Tragweite wird die Thematik sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Politik als eine der zentralen Zukunftsfragen mit hoher Priorität bearbeitet. Rat und Verwaltung verstehen es als ihre gemeinsame Aufgabe, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Bornheims in diesem Verfahren zu vertreten – auch wenn die Ratsfraktionen unterschiedliche Auffassungen in den Fragen haben, wo und wie eine neue Rheinquerung gestaltet sein sollte und ob eine solche überhaupt notwendig ist. Mit der folgenden Darstellung informiert die Stadt Bornheim über die verschiedenen Schritte des Planungsprozesses und den aktuellen Stand. Bürgerinnen und Bürger erfahren zudem, an welchen Stellen sie ihren Standpunkt und ihre Ideen in den Prozess einbringen können und wie die Stadt zum bisherigen Verfahren steht. Was ist die Rheinspange? Wo die neue Rheinspange 553 künftig genau verlaufen und wie die Querung des Rheins konkret aussehen könnte, ist bisher noch offen. Laut der Autobahn GmbH steht lediglich fest, dass es eine vierspurige Autobahn zwischen der A555 und der A59 mit Verknüpfungspunkten rechts und links des Rheins geben soll. Dabei sind sowohl Brücken- als auch Tunnellösungen im Gespräch. Um die Region zu entlasten, stuft der Bundesverkehrswegeplan 2030 die Herstellung der neuen Autobahnquerspange (A553) zwischen der A59 und der A555 mit einer Rheinquerung zwischen Köln und Bonn in den „Vordringlichen Bedarf“ ein. Zunächst war der Landesbetrieb Straßenbau NRW (kurz: Straßen.NRW) mit der Maßnahme beauftragt. Seit dem 1. Januar 2021 hat die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes die Planungen übernommen. Die 12 Varianten Quelle: www.rheinspange.nrw.de Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat verschiedene Linienvarianten bewertet. Diese basieren auf vier vorab definierten Verknüpfungspunkten mit der A555 und fünf Verknüpfungspunkten mit der A59. Der Bewertung liegen folgende Kriterien zugrunde: 40 Prozent Wirtschaftlichkeit, 30 Prozent verkehrliche Wirkung und 30 Prozent Umwelt. Aktuell stehen insgesamt zwölf Varianten zur Diskussion, zum Teil mit Rheinbrücken (B), zum Teil mit Tunneln (T). Alle Varianten werden einer vertiefenden Untersuchung unterzogen. Ziel ist es, in der zweiten Jahreshälfte 2021 eine sogenannte Vorzugsvariante zu finden. Ursprünglich hatte der Landesbetrieb 17 Linienvarianten bewertet. Diese basierten auf vier vorab definierten Verknüpfungspunkten mit der A555 (W1 - W4) und fünf Verknüpfungspunkten mit der A59 (O1 - O5). Von den 17 wurden schließlich neun Varianten als sinnvoll erachtet. Die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess des Projekts (Infomesse) haben jedoch dazu geführt, dass die neun ausgewählten Varianten um drei weitere ergänzt wurden. Dabei handelt es sich um eine weitere Variante mit einer Rheinquerung in Köln-Godorf im Norden sowie zwei Varianten mit einer Rheinquerung im Bereich Wesseling-Urfeld/Bornheim-Widdig im Süden des Planungsraums, bei denen auch weitere Tunnel in Betracht gezogen werden. Damit stehen nun eben zwölf Varianten zur Debatte (siehe unten). Eine sogenannte Sensitivitätsanalyse, bei der Mittelwerte der Rangfolgen und der Zielerreichung tabellarisch aufgeführt und bewertet wurden, ergab ein Ranking. Demnach erreichte die Variante V6aB mit 67,2 Prozent die derzeit beste Bewertung. Die Varianten werden nun nach ihrer Reihenfolge im Ranking kurz vorgestellt: Variante 4 mit Rheinquerung als Brücke (V4B) Variante 4 mit Rheinquerung als Brücke (V4B) Quelle: www.rheinspange.nrw.de V4B zählt zu den nördlichen Varianten und führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei Godorf (W1) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Variante 4 ist 10,2 Kilometer lang. Davon entfallen 3,5 Kilometer auf die Brücke (zwischen dem AK Godorf und dem östlichen Ende des Retentionsbeckens). Die Bauzeit wird mit rund zehn Jahren angegeben. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 560 Millionen Euro. Variante 5 mit Rheinquerung als Brücke (V5B) Variante 5 mit Rheinquerung als Brücke (V5B) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 nördlich der Spicher Seen (O2) und ist 9,3 Kilometer lang. Die Bauzeit wird auf rund sechs Jahre und die Kosten werden auf 267 Millionen Euro geschätzt. Variante 6a mit Rheinquerung als Brücke (V6aB) Variante 6a mit Rheinquerung als Brücke (V6aB) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Hierbei handelt es sich um eine von Wesseling ausgehende Brückenkonstruktion, die von einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3) führt. Die Länge beträgt 7,3 Kilometer, die Bauzeit sechs Jahre. Die Kosten werden auf 229 Millionen Euro geschätzt. Variante 6a mit Rheinquerung als Tunnel (V6aT) Variante 6a mit Rheinquerung als Tunnel (V6aT) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Die Variante ist 7,9 Kilometer lang. Die Bauzeit dauert acht Jahre, die Kosten betragen etwa 915 Millionen Euro. Variant 6b mit Rheinquerung als Brücke (V6bB) Variant 6b mit Rheinquerung als Brücke (V6bB) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie verläuft von einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 südlich der Spicher Seen (O4). Die Länge ist 8,4 Kilometer. Der Bau dauert sechs Jahre. Die Baukosten belaufen sich auf etwa 270 Millionen Euro. Variante 7 mit Rheinquerung als Tunnel (V7T) Variante 7 mit Rheinquerung als Tunnel (V7T) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Diese Variante führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Die Länge beträgt 7,8 Kilometer. Das linksrheinische Tunnelportal liegt wie bei der Variante V6aT näher am Rhein, also hinter dem kreuzenden Bereich mit der Stadtbahnlinie 16. Die Bauzeit wird mit rund acht Jahren angegeben. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 839 Millionen Euro. Variante 8 mit Rheinquerung als Brücke (V8B) Variante 8 mit Rheinquerung als Brücke (V8B) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie verläuft zwischen einem neuen Autobahnknoten A555 bei der AS Wesseling (W2) und einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Sie verfügt über eine Länge von 8,3 Kilometer. Auch hier beträgt die Bauzeit rund sechs Jahre. Die Kosten werden mit rund 241 Millionen Euro angegeben. Variante 9a mit Rheinquerung als Brücke (V9aB) Variante 9a mit Rheinquerung als Brücke (V9aB) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei Urfeld (W3) über 8,1 Kilometer zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Die Bauzeit beträgt ebenfalls sechs Jahre. Die Kosten beziffern sich auf rund 225 Millionen Euro. Variante 10 mit Rheinquerung als Tunnel (V10T) Variante 10 mit Rheinquerung als Tunnel (V10T) Quelle: www.rheinspange.nrw.de Sie führt von einem neuen Autobahnknoten A555 bei Widdig (W4) über 7,7 Kilometer zu einem neuen Autobahnknoten zur A59 bei der AS Spich (O5). Die Bauzeit wird mit etwa acht Jahren angegeben. Die Kosten belaufen sich auf 878 Millionen Euro. Die drei zusätzlichen Varianten Die drei zusätzlichen Varianten Bei den drei zusätzlichen Varianten handelt es sich um eine Linienführung zwischen den Anschlusspunkten mit den Bezeichnungen W1 und O2 (bekannt als V3B), eine Linie zwischen W3 und O5 (V9bT) und eine ganz neue Linie zwischen den Punkten W2 und O5. V3B: Die Brückenvariante schließt linksrheinisch in Godorf (W1) an die A555 an und rechtsrheinisch bei O2 östlich von Libur an die A59. V3B gehörte zunächst zu den verworfenen Varianten, bevor sie dann doch wieder in die engere Auswahl kam. Nähere Informationen dazu liegen noch nicht vor. V9bT: Die Tunnelvariante V9bT verläuft zwischen Wesseling-Urfeld (W3) und der Anschlussstelle Spich (O5). Neue Variante (noch ohne Bezeichnung): Hierbei handelt es sich um eine neue Brückenverbindung zwischen den Verknüpfungspunkten W2 und O5. Sie wurde bisher nicht in Betracht gezogen. Da man dieser Verbindung aber eine gute verkehrliche Wirkung attestiert, wird sie nun ebenfalls vertiefend untersucht. Alle Varianten Alle Varianten und ihre Beschreibungen sind auch auf den Seiten der Autobahn GmbH zur Rheinspange 553 einzusehen Mehr erfahren Bewertung Bewertung der Varianten durch den Landesbetrieb Straßen.NRW (Stand 20.10.2020) Hier Klicken Planungsprozess und Beteiligungsmöglichkeiten 1. Die Planungen der Rheinspange befinden sich derzeit in der Phase der Vorplanung und Linienbestimmung , also im ersten von insgesamt vier Prozessschritten, für den drei bis vier Jahre angesetzt sind. In der Vorplanung werden zunächst die wichtigsten Grundlagen ermittelt. Das heißt, es werden alle verkehrlichen, naturräumlichen, geologischen und sonstigen Gegebenheiten innerhalb des Planungsraums erfasst. Auf dieser Grundlage soll eine verkehrlich sinnvolle, technisch machbare, wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Lösung identifiziert werden. Zu den wesentlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung zählt eine Umweltverträglichkeitsstudie, die die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die unterschiedlichen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen etc.) untersucht, eine Verkehrsuntersuchung, die die erwartete Verkehrsentwicklung in den Blick nimmt, und ein straßenplanerischer Variantenentwurf, der die technische Machbarkeit aufzeigt. Aus allen untersuchten Trassenverläufen wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese wird dann dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben und ist damit für die weitere Planung verbindlich festgelegt. Beteiligung der Öffentlichkeit: Während der Vorplanung und Linienbestimmung finden drei Abstimmungstermine zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) statt. Daran nehmen die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) teil, also betroffene Fachbehörden und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Die Termine dienen den TÖB dazu, sich zu den Untersuchungsschritten zu informieren und ihre Fachkenntnisse zum Planungsraum einzubringen. Zwei Termine haben bereits stattgefunden, einer steht noch aus. Nach Abschluss der Vorplanung finden außerdem die Offenlage der Linie und die Bürgerinformation der Autobahn GmbH zur Linienbestimmung statt. Die Autobahn GmbH informiert die Menschen im Planungsraum auf öffentlichen Veranstaltungen und über verschiedene Kommunikationskanäle und nimmt alle ihre Stellungnahmen und Anmerkungen auf 2. Der zweite Prozessschritt ist die Entwurfsplanung, die etwa zwei Jahre dauert. In der Entwurfsplanung wird in einem sogenannten Vorentwurf die Vorzugsvariante lage- und höhenmäßig ausgearbeitet. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den haushaltsrechtlichen Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung im Haushalt. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Beteiligung der Öffentlichkeit: Weitere Abstimmungstermine finden zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) statt. Die Träger öffentlicher Belange (betroffene Fachbehörden und anerkannte Naturschutzvereinigungen) können sich zu den Eingriffen durch das Vorhaben in Natur und Landschaft sowie den Möglichkeiten zur Kompensation informieren und ihre Fachkenntnisse einbringen. Der erste Abstimmungstermin findet zu Beginn der Entwurfsplanung statt, der zweite zum Ende. 3. Beim dritten Prozessschritt handelt es sich um die Genehmigungsplanung und Planfeststellung, die mindestens ein Jahr dauert. In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus der Genehmigungsplanung müssen für alle, die im Planfeststellungsverfahren beteiligt sind, Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein. Straßenbauvorhaben wie die Rheinspange 553 dürfen nur realisiert werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens wird bei der zuständigen Anhörungs- bzw. Planfeststellungsbehörde von Straßen.NRW beantragt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offenlage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungsbehörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden, und zwar sowohl von direkt betroffenen Bürgern als auch von Trägern öffentlicher Belange. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden. Beteiligung der Öffentlichkeit: Nun erfolgt auch die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen sowie deren Erörterung. Die Planunterlagen werden in allen betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Gemeinden machen das Bauvorhaben und die Offenlage ortsüblich bekannt, in Bornheim also im Amtsblatt. Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) können zu den Plänen Einwendungen und Stellungnahmen erheben. Diese werden dann einer Prüfung und Abwägung unterzogen. In begründeten Fällen werden die Planunterlagen geändert. Wenn alle Einwendungen und Stellungnahmen aus der Offenlage beantwortet sind, lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Der Erörterungstermin hat u. a. den Zweck, die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten und Betroffenen zu besprechen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden erläutert und es wird nach Möglichkeit eine Einigung erzielt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offenlage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungsbehörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss können direkt betroffene Bürger und Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen) Klage erheben. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden 4. Der vierte und letzte Prozessschritt beinhaltet die Ausführungsplanung und den Bau, der bis 2030 erfolgen soll. Die Ausführungsplanung wird auf der Grundlage des festgestellten Plans angefertigt. Aufgabe bei der Ausführungsplanung ist es, die Unterlagen so zu verfeinern, dass nach ihnen die Verkehrsanlage gebaut werden kann. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind dabei einzuarbeiten. Steht die Ausführungsplanung, sind die Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gegeben. Nach Fertigstellung wird die Rheinspange als Bundesautobahn für den öffentlichen Verkehr gewidmet und freigegeben. Quelle: www.rheinspange.nrw.de Dialogforum und politisches Begleitgremium Die Autobahn GmbH des Bundes möchte mit zwei Gremien sicherstellen, dass die informelle Beteiligung in allen Planungsphasen gewährleistet ist. Der gesamte Prozess soll von der Gesellschaft in der Region begleitet werden können. Als zentrales Beteiligungsorgan gilt das Dialogforum, das alle drei Monate tagen soll. Neben den Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft sind auch die Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Teilnehmenden können hier ihre Anliegen und Ideen einfließen lassen. Das politische Begleitgremium ermöglicht den engen Informationsaustausch mit der Politik, indem es Amts- und Mandatsträger aus der Region an den Planungen beteiligt. Diese kommen etwa halbjährlich zusammen. Vertreten sind die Kreise, Städte und Gemeinden, die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat Köln. Darüber hinaus sind auch regionale Landtags- und Bundestagsabgeordnete zur Teilnahme eingeladen. Info und Austausch für Bürgerinnen und Bürger: Sobald es die Coronapandemie wieder zulässt, möchte die Autobahn GmbH in wichtigen Phasen an wechselnden Orten im Planungsraum Infomärkte durchführen. Dort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an Thementischen eigenständig zu informieren und sich direkt mit Planern und Gutachtern auszutauschen. Darüber wird die Autobahn GmbH von Zeit zu Zeit mit einer Infotour an zentralen Stellen im Planungsraum vor Ort sein. Das Infomobil macht an Marktplätzen und öffentlichen Gebäuden Halt und steht Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Rheinspange zur Verfügung. Bürgerinitiativen Widdig bietet viele schöne Aussichten – wie hier von der Schweizstraße aus. Viele Einwohnerinnen und Einwohner fürchten, dass sich die Rheinspange negativ auf den Ort auswirken könnte. Verschiedene Bürgerinitiativen haben sich gebildet, sowohl linksrheinisch (Bürgerinitiative Nein zur Rheinspange – ja zur Nulllösung, Interessengemeinschaft Waldsiedlung/Urfeld und RheinspangeW3W4 Widdig) als auch rechtsrheinisch („Bürger gegen die Brücke“ Niederkassel, „Langeler Bürger gegen die Brücke durch den Auenwald“, „Bürgerinitiative Porz-Langel gegen die Autobahnquerung 553“, „Umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur für den Raum Köln-Bonn-Niederkassel-Troisdorf“ (BI-UVI)). Die Widdiger Bürgerinitiative lehnt Rheinquerungen im Bereich von Widdig und Urfeld nach Niederkassel und somit die Planungsvarianten W3 und W4 ab. Begründung: W3 und W4 widersprechen grundlegend dem originären Ziel der Rheinspange 553 als Maßnahme zur Verkehrsentlastung. Weiterhin sind W3 und W4 unzureichend analysiert und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen einer modernen und umweltbewussten Verkehrsplanung. Die Bürgerinitiative sieht in W3 und W4 eine massive Gefahr der Überlastung des regionalen Verkehrsnetzes und kritische Beeinträchtigungen des anthropogenen und natürlichen Lebensraums in Bornheim. Stattdessen sprechen sich die Bürgerinitiativen Widdig und Wesseling/Urfeld dafür aus, die sogenannte W1-Variante (Streckenführung bei Godorf, „Kerkrader Straße“) zu bevorzugen. Die Hauptgründe sind erstens eine möglichst geringe Belastung für betroffene Bürger, zweitens die eigentliche Zielerreichung zur Verbesserung des überregionalen Verkehrs, drittens die Verkehrsentlastung des Kölner Südens und viertens eine Vermeidung von lokalen neuen Verkehrsbelastungen und Verkehrsflüssen im südlichen Erftkreis sowie in Bornheim. Bei der Streckenführung W1 bei Godorf unterstützt die Bürgerinitiative zudem eine Rheinquerung als Kombination aus Brücke und Tunnel für den rechtsrheinischen Teil, um sowohl die betroffenen Anwohner als auch die Umwelt möglichst weitgehend zu entlasten. Zur Verbesserung der Mobilität und Verkehrsentlastung tritt die Bürgerinitiative Widdig alternativ auch für die „Null-Lösung“ ein – also den Verzicht auf die Rheinspange bei gleichzeitiger Optimierung der bestehenden Autobahnen (A4, A59, A555 und A559) gemäß dem Bundesverkehrswegeplan. Denn die Ursachen für die aktuellen Verkehrsprobleme seien vor allem die Sperrung der Leverkusener Brücke für den Schwerlastverkehr sowie die Erweiterungsmaßnahmen an der A3, am Kölner Ring und der Bonner Nordbrücke. Signifikante Verbesserungen im lokalen Verkehr könnten durch den ÖPNV-Ausbau (Schienen- und Radinfrastruktur) erfolgen. Die Bürgerinitiative Nein zur Rheinspange – ja zur Nulllösung lehnt eine neue Autobahn-Rheinquerung im gesamten Köln-Bonner Raum entschieden ab. Dem Projekt Rheinspange 553 aus dem 2016 erstellten „Bundesverkehrswegeplan 2030“ sprich sie den vordringlichen Bedarf und die Sinnhaftigkeit ab. Das Projekt sei weder zeitgemäß noch würden die Umweltauswirkungen und die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Verkehrswende in angemessener Form berücksichtigt. Die Bürgerinitiativen sehen vor allem Klärungsbedarf zu den vorliegenden Gutachten wie dem Verkehrswegeplan, dem Verkehrsgutachten und der faunistischen Planungsraumanalyse. So bilde das Verkehrsgutachten das langfristige Verkehrsaufkommen nicht ab und sei somit als Grundlage für den Variantenvergleich abzulehnen. Bezüglich der Planungsraumanalyse fordern die Gruppen – ähnlich wie beim Verkehrswegeplan – weitere Untersuchungen zu den südlich hinzugekommenen Varianten. Was ihnen ebenfalls fehlt, sind Untersuchungen im rechtsrheinischen FFH-Gebiet (Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU) in Niederkassel. Dieses habe einen überregionalen ornithologischen Stellenwert. Zudem sei es Überwinterungsgebiet für die aus dem Norden einfliegenden Schellenten. Mit der Bürgerinitiative „RheinspangeW3W4 Widdig“ pflegt die Stadt Bornheim einen guten Austausch und in wichtigen Punkten besteht Einigkeit, so zum Beispiel in der Kritik am Bewertungsverfahren und somit am Gutachten. Nähere Informationen zur Rheinspange veröffentlichen die Bürgerinitiativen und die betroffenen Kommunen auf ihren Internetseiten: RheinspangeW3W4 Widdig: https://rheinspangew3w4.de Bürgerinitiative Nein zur Rheinspange – ja zur Nulllösung: https://rheinspange-nein.de Bürger gegen die Brücke Niederkassel: www.buerger-gegen-die-bruecke.de/blog Bürgerinitiative Porz-Langel gegen die Autobahnquerung 553: www.rheinspange.org Wesseling-Urfeld: www.urfeld.de Bewertung durch die Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim übt Kritik am bisherigen Verfahren. Zunächst war die Bornheimer Stadtverwaltung lediglich über die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) involviert, für die sie Grunddaten für eine Verkehrsuntersuchung liefern sollte. Erst im Oktober 2020 hat der damals zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW in zwei Versammlungen die neuesten Informationen zur Planung der Rheinspange 553 vorgestellt: Im Dialogforum – zu dem die Stadt Bornheim zum ersten Mal eingeladen war – wurden erste Ergebnisse präsentiert. Zum Termin des politischen Begleitkreises sind dann erstmals umfangreiche Unterlagen veröffentlicht worden. Aus Sicht der Stadt Bornheim lässt sich aus der Vielzahl an Daten nur schwer erkennen, warum man einzelne Varianten als gut oder schlecht bewertet hat. Die Grundlagen der Bewertung sind nur teilweise nachvollziehbar, einige entziehen sich aufgrund komplizierter Rechenverfahren jeglicher Nachprüfung. Insgesamt gesehen bleibt vor allem die Gewichtung einzelner Belange fragwürdig. Die hohe Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit 40 Prozent kann dazu führen, dass eine Tunnellösung kaum noch in Betracht kommt. Denn die Kostenunterschiede zwischen Brücken und Tunnel sind erheblich, die günstigste Brückenvariante liegt bei 229 Millionen Euro gegenüber der günstigsten Tunnelvariante, die mit 825 Millionen beziffert wird. Die privaten Belange der Anwohner finden sich nur in dem Begriff „Wohnen“ im Umweltbericht wieder und fließen mit einem Anteil von lediglich 2,5 Prozent in die Bewertung ein. Beim Thema Umwelt fällt auch die besonders schlechte Bewertung der Nordvarianten in Godorf auf. Alle Belange werden dort zum Teil sehr viel schlechter bewertet als bei den übrigen Varianten. Die oft enormen Unterschiede, die bei der vorgenommenen Bewertung mit doppelten Schulnoten von 1 bis 12 entstehen, lassen sich nur teilweise nachvollziehen. Auch dass die linksrheinischen Verkehrsströme – und deren Wirkung auf ganz Bornheim – in der Planung überhaupt nicht berücksichtigt sind, bezeichnet die Stadtverwaltung als klaren Mangel. Insbesondere die Beziehungen zur A61 und die Auswirkungen der Planung auf die Landes- und Kreisstraßen sind in dem Gutachten völlig ignoriert worden. Bei den südlichen Varianten muss auch mit einer Verlegung der Anschlussstelle Wesseling in südliche Richtung auf die Stadtgrenze Wesseling/Bornheim gerechnet werden. Hier wird ein erheblicher Mehrverkehr auf den umliegenden Landesstraßen zu erwarten sein, deren Bedeutung aber bislang vom Straßenbaulastträger in den vorliegenden Gutachten nicht beachtet wird. Die Fragen der verkehrlichen Auswirkungen sind ebenfalls nicht ausreichend dargestellt. Vorübergehende Auswirkungen während der Bauzeit werden übergewichtet. Die Frage der dauerhaften Entlastungswirkung auf die bestehenden Rheinbrücken wird dagegen überhaupt nicht aufgeführt. Die Stadt Bornheim stellt die Grundlage der Planung mit einem nicht ausreichenden Verkehrsgutachten insgesamt in Frage. Dies hat die Stadt der Autobahn GmbH des Bundes als Baulastträger schriftlich mitgeteilt, dabei die Defizite detailliert beschrieben und insgesamt 18 Forderungen formuliert. Außerdem steht die Stadt Bornheim in engem Kontakt mit den Städten Wesseling und Niederkassel, um sich bei der Rechtsvertretung abzustimmen. Dokumente dazu Die Stellungnahme der Stadt Bornheim zum Planverfahren Die Forderungen der Stadt Bornheim Die Stellungnahme der Stadt Bornheim Meinungen der einzelnen Fraktionen Die jeweiligen Meinungen der einzelnen Fraktionen im Bornheimer Stadtrat sind auf deren Homepages ersichtlich: CDU-Fraktion SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion UWG/Forum-Fraktion FDP-Fraktion ABB-Fraktion Das gemeinsame Ziel: Wahrung der Bornheimer Interessen Ziel der Bornheimer Stadtverwaltung ist es, mit Rat und Bürgerschaft eine mehrheitsfähige gemeinsame Haltung zu erarbeiten und diese auch gegenüber dem Bund zu vertreten. Einigkeit herrscht darüber, dass bei einer Entscheidung für den Bau einer Brücke eine Linienführung gewählt werden muss, die die Menschen in Bornheim und in der betroffenen Region insgesamt möglichst wenig beeinträchtigt. Fest steht, dass bei Projektkosten von rund 500 Millionen Euro nachgewiesen werden muss, dass das Projekt einen echten Mehrwert hat. Zur Wahrung der Interessen der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der Menschen in der weiteren betroffenen Region soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um das durch Straßen.NRW durchgeführte Verfahren zur Linienführung der geplanten Rheinspange zu überprüfen. Hierfür werden Mittel in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt. Aktuelles/Termine 20.01.2022, Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung: Aktuell sind zwölf Varianten im Rennen, darunter Trassen, die linksrheinisch bei Bornheim-Widdig und Wesseling-Urfeld den Rhein als Brücke oder Tunnel queren. Rechtsrheinisch geht es um Anschlüsse auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel beziehungsweise im Kölner Süden. Für den Bereich Godorf (linksrheinisch) sind nur noch Brücken-Varianten im Rennen. Die Stadt Bornheim hat darüber hinaus eine zusätzliche Variante erarbeitet, die eine Untertunnelung des Rheins bei Godorf vorsieht. Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2022 die Verwaltung beauftragt, der Autobahn GmbH die vorgelegte Tunnelvariante als zusätzliche Variante für die Planung der Rheinspange 553 vorzuschlagen. Die "Bornheimer Variante" sieht eine Untertunnelung des Rheins bei Godorf vor. Der Tunnel soll nicht direkt an der A 555 beginnen, sondern westlicher, konkret an der Kerkrader Straße (L 150). Dafür müsste der Knotenpunkt L 150/L 182 umgestaltet werden. Nach Berechnungen der Sradtverwaltung wäre der Tunnel etwa 4,5 Kilometer lang und sollte rechtsrheinisch zwischen Köln-Langel und Niederkassel-Lülsdorf enden. Laut Autobahn GmbH soll Ende 2022 ein Beschluss über die realisierende Variante gefasst werden.tps://www.bornheim.de/typo3/index.php 7.02.2023: Autobahn GmbH bestimmt "6aT" zur Vorzugsvariante Die Autobahn GmbH hat am 7. Februar 2023 mitgeteilt, dass die als "6aT" bezeichnete Trassenführung als Vorzugsvariante ausgewählt worden ist. Laut Autobahn GmbH seien bei der Ermittlung der Vorzugsvariante umweltfachliche, verkehrliche, und wirtschaftliche Faktoren sowie Kriterien der Verkehrsanlage systematisch gegeneinander abgewogen worden. Dabei habe "6aT" von allen 12 Varianten am besten abgeschnitten. Die Grafik der Autobahn GmbH zeigt den Verlauf der Vorzugsvariante "6aT" Die ausgewählte Vorzugsvariante verläuft von einem neuen Autobahnknoten an der A555 bei der Anschlussstelle Wesseling (AS) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen. Südlich des neuen Autobahnknotens bei der AS Wesseling wird eine Ersatzanschlussstelle für die Anschlussstelle Wesseling erforderlich. Die rechtsrheinische Anschlussstelle zum untergeordneten Netz befindet sich im Kreuzungsbereich der K24/L269 nördlich von Uckendorf. Die Vorzugsvariante geht nun zur Linienbestimmung an das Fernstraßen-Bundesamt, ein Verfahren bei dem die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben können. Ist die Linie bestimmt, beginnt die Entwurfsplanung und dann das Planfeststellungsverfahren. Der Zeitplan der Autobahn GmbH sieht vor, dass das neue Autobahnstück 2035 oder 2036 nach achtjähriger Bauzeit für den Verkehr freigegeben werden soll. Stellungnahme der Stadt Bornheim zur Vorzugsvariante "6aT" Die am 7.2.2023 von der Bundesautobahn GmbH vorgestellte Vorzugsvariante 6aT verläuft ab dem bestehenden Autobahnanschluss Wesseling zwischen der Shell und dem Ortsteil Urfeld als Tunnellösung. Die im Zuge der Realisierung geplante Verlegung der Anschlussstelle Wesseling mit Zubringern von der L192 und der L300 betrifft das Gebiet der Stadt Bornheim. Die für Bornheim schlechteste Variante wird nicht mehr weiterverfolgt. Sollte es zur Realisierung der Variante 6aT kommen, wird sich der Fokus der Verwaltung auf die Vermeidung bzw. Verringerung der zusätzlichen Belastungen richten, die insbesondere mit einem neuen Autobahnzubringer im Widdiger Feld verbunden wären. Hierzu gehört die Fragestellung, ob nicht die vorhandene Auffahrt an der L192 durch eine entsprechende Umgestaltung weiterhin genutzt werden könnte und darüber hinaus auch eine Trasse in direkter Lage am Wasserschutzgebiet nicht so vermieden werden kann. Ein neuer südlicher Autobahnanschluss am Widdiger Feld würde zudem die Verkehrsverhältnisse im Bereich Bornheim und Wesseling verschlechtern und zu zusätzlichen Belastungen von Wohnbereichen führen. Es wird erwartet, dass im weiteren Planverfahren die Grundsatzfrage verlässlich und positiv Beantwortung findet, wie der wohl über eine Milliarde Euro teure und tausende Tonnen CO2 Emissionen verursachende Bau einer weiteren Rheinquerung mit der angestrebten Mobilitätswende hin zur Klimaneutralität vereinbar ist. 16. März 2023: Autobahn GmbH informiert online über ihre Vorzugsvariante Warum ist die Variante 6aT die Vorzugsvariante der Autobahn GmbH? Wie wird sie zur Verkehrsentlastung in der Region Köln-Bonn beitragen? Und was bedeutet sie für Mensch und Natur? Ab sofort stellt die Autobahn GmbH Rheinland auf einer Online-Infomesse detaillierte Antworten auf diese und weitere Fragen zu ihrer Vorzugsvariante im Projekt „Rheinspange 553“ bereit. Außerdem wird am Donnerstag, 16. März 2023, ein virtueller Bürgerdialog angeboten. Autobahn GmbH veröffentlicht Zahlen, Fakten und Visualisierungen zur Rheinspange Autobahn GmbH veröffentlicht Zahlen, Fakten und Visualisierungen zur Rheinspange Die Autobahn GmbH informiert in den nächsten Wochen unter www.infomesse-rheinspange.de über die geplante Autobahnquerung zwischen Köln und Bonn. Über Zahlen und Fakten hinaus wird auch der fachliche Abwägungsprozess bei der Variantenauswahl ausführlich erläutert. Zudem können sich Interessierte auf der Online-Infomesse anhand von 3D-Visualisierungen einen optischen Eindruck vom aktuellen Planungsstand zur Rheinspange verschaffen. Virtueller Bürgerdialog am 16. März Virtueller Bürgerdialog am 16. März Wer nach dem Besuch der Online-Infomesse noch offene Fragen hat, kann diese im Rahmen eines virtuellen Bürgerdialogs am 16. März ab 15 oder ab 18 Uhr den Planerinnen und Planern der Autobahn GmbH stellen. Die Anmeldung für einen der beiden Termine ist bis Montag, den 13. März über die Seite der Online-Infomesse unter www.infomesse-rheinspange.de möglich. 18. November 2024: Öffentlichkeitsbeteiligung - Planungsunterlagen liegen öffentlich aus Seit dem 18. November 2024 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Umweltauswirkungen für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) BAB 553 inkl. Rheinquerung zwischen der linksrheinisch verlaufenden BAB 555 und der rechtsrheinisch gelegenen BAB 59. Es ist im laufenden Linienbestimmungsverfahren die einzige Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Bis zum 17. Dezember liegen die Planungsunterlagen zur Rheinspange öffentlich aus. Die Unterlagen sind unter anderem auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) einsehbar. Zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens kann man sich bis einschließlich 17. Februar 2025 bei der Autobahn mbH äußern. Nähere Informationen zum Beteiligungsprozess gibt die Autobahn GmbH auf ihrer Internetseite 4. Februar 2025: Stadt Bornheim gibt Stellungnahme ab Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) für das Linienbestimmungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau der Autobahnverbindung BAB 553 inklusive Rheinquerung findet vom 18. November 2024 bis 17. Februar 2025 statt. Interessierte können die Planunterlagen und den Bekanntmachungstext unter https://www.fba.bund.de in der Rubrik „Themen“ im Bereich „UVP-pflichtige Vorhaben“ einsehen. Auch die Stadt Bornheim hat eine Stellungnahme abgegeben. Sie wurde in der Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 beraten und beschlossen. Anlage 2 zeigt die Anschlussstelle W2 für die Tunnelvariante, während Anlage 3 Auszüge aus der Verkehrsuntersuchung 2020 enthält, die den Analysefall 2018 und die Prognose für die Rheinspange 2030 darstellen. Außerdem soll sich die Stadt Bornheim der Stellungnahme des Wasserverbandes Wesseling-Hersel anschließen. Am 29. August 2022 hatte die Stadt Bornheim bereits eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsstudie abgegeben (siehe oben). Der Mobilitätsausschuss (MoVa) nahm diese am 25. Oktober 2022 zur Kenntnis.

Dienstleistungen

Voraussetzungen Vollständige Vorlage oder Zusendung der angeforderten Unterlagen Ablauf Anfrage per Telefon unter 02222 945-573 , per E-Mail an hundeangelegenheiten@stadt-bornheim.de oder Brief möglich Erforderliche Unterlagen Unterlagen für „große Hunde 40/20“ § 11 LHundG NRW : ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Anzeige eines großen Hundes Sachkundebescheinigung des Tierarztes nach § 11 LHundG NRW Mikrochiptranspondernummer evtl. Foto des Hundes Unterlagen für „Hunde bestimmter Rassen“ § 10 LHundG NRW: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 10 LHundG. Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Old English Bulldog, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und anderen Hunden. Unterlagen für „gefährliche Hunde“ § 3 LHundG NRW: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 3 LHundG. Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Unterlagen zur Anzeige von Wildschäden Dazu ist der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldevordruck einzureichen oder per E-Mail zuzusenden. Gebühren Anzeige „großer Hund“: 25 Euro Erlaubniserteilung für einen Hund bestimmter Rassen oder einen gefährlichen Hund Jede Änderung (Aufsichtsperson o. nachgereichter bestandener Wesenstest): 25 Euro Rechtsgrundlagen Landeshundegesetz NRW Bundesjagdgesetz NRW

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News News Newsletter Alle Flüchtlinge Freizeit & Ferien HallenFreizeitBad Infoveranstaltungen Karneval Karriere Kinder, Jugend & Familie Märkte & Einkaufen Mobilität Musik, Kunst & Kultur Saisonales Soziales Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Sport Stadtbücherei Unwetter Vereine & Brauchtum Volkshochschule (VHS) Wahlen & Mitwirkung Rat & Hilfe Schulen & Kitas Service Stadtbetrieb Termine & Aktionen Verkehr Windenergie Zielgruppen Alle Jugendliche Kinder & Eltern Menschen mit Behinderungen Migranten Neubürger Senioren Ortsteile Bornheim Brenig Dersdorf Hemmerich Hersel Kardorf Merten Roisdorf Rösberg Sechtem Uedorf Walberberg Waldorf Widdig Stadtgeschehen Jahr 2026 Jahr 2025 Jahr 2024 Termine & Aktionen 25. August 2026 Ehrenamtsbörse und Pflanzen tauschen Die vierte Bornheimer Ehrenamtsbörse, die am Samstag, 12. September 2026, von 11 bis 14 Uhr auf dem Peter-Fryns-Platz stattfindet, bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich einen Überblick über das vielfältige ehrenamtliche Angebot im Stadtgebiet zu verschaffen. Weiterlesen HallenFreizeitBad 24. August 2026 Schwimmbadpersonal meistert Besucheransturm Die über Wochen anhaltende Hitzewelle hat vielen zu schaffen gemacht. Den Schwimmbädern dagegen hat sie Rekordbesuche beschert. Auch das HallenFreizeitBad (HFB) in Bornheim drohte teilweise aus allen Nähten zu platzen. Weiterlesen Stadtbücherei 24. August 2026 Hahn Henri verbietet das Streiten auf dem Bauernhof Im Bilderbuchkino der Stadtbücherei Bornheim geht es am Freitag, 4. September 2026, um 15.30 Uhr und um 16.15 Uhr um das Buch „Henri und Henriette – Streiten verboten!“. Weiterlesen Volkshochschule (VHS) 20. August 2026 Das neue Programm der VHS Bornheim/Alfter im Radio Das Herbst/Winter-Programm der Volkshochschule Bornheim/Alfter ist Thema der nächsten Sendung des Bürgerradios Studio Merten am Donnerstag, 27. August 2026. Weiterlesen Schulen & Kitas 18. August 2026 Für Schulanfänger ist das Üben des Schulwegs sehr wichtig In wenigen Wochen ist es so weit: Für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt die Schulzeit. Ein großer Schritt, der auch außerhalb des Klassenzimmers Vorbereitung erfordert. Weiterlesen Unwetter Termine & Aktionen 18. August 2026 Aktionstag Starkregen- und Hochwasserschutz in Bornheim Praxisnahe Infostände, spannende Fachvorträge und Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen, die über Starkregen informieren, bietet der interkommunale Aktionstag „Starkregen- und Hochwasserschutz“. Weiterlesen Freizeit & Ferien HallenFreizeitBad 17. August 2026 67 Kinder haben ihr Schwimmniveau verbessert Auch in diesem Jahr waren die städtischen Schwimmkurse im Hallenfreizeitbad Teil des Ferienprogramms. 67 Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren haben das Angebot genutzt und ihr Schwimmniveau signifikant verbessert. Weiterlesen Termine & Aktionen 17. August 2026 QueerTreff in Sechtem fällt heute aus Der für heute - Montag, 17. August 2026 - von 19 bis 21 Uhr im Kulturraum Sechtem, Kaiserstraße 23, geplante “QueerTreff” für queere und questioning Menschen zwischen 12 und 27 Jahren muss heute leider krankheitsbedingt ausfallen. Weiterlesen Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt 13. August 2026 Stadt Bornheim informiert über Klimaanpassung vor Ort Wie können wir uns besser auf die zunehmende Hitze und die Folgen des Klimawandels vorbereiten? Darüber informierten die Klimaanpassungsmanagerin Lena Sauer und die Klimaschutzmanagerin Laura Hupperich bei einem Infostand im SUTI-Center in Bornheim. Weiterlesen Verkehr 07. August 2026 Verkehrsführung ändert sich wegen Sicherheitsrisiko An der Kreuzung L 118 (Roisdorfer Straße)/L 300 (Elbestraße/Moselstraße) in Bornheim-Hersel ändert sich im Laufe der kommenden Woche die Verkehrsführung. Weiterlesen Soziales Termine & Aktionen 05. August 2026 Seminar zur Aufnahme eines Pflegekindes Der Pflegekinderdienst der Stadt Bornheim bietet in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern von Rheinbach und Meckenheim ein Qualifizierungsseminar für Pflegeeltern an. Weiterlesen Service Termine & Aktionen 04. August 2026 Repair-Café am 14. August „Reparieren statt Wegwerfen“ heißt es am Freitag, 14. August 2026, von 15 bis 18 Uhr in Bornheim-Roisdorf. Weiterlesen 1 2 3 4 5 … 108 Stadt Bornheim Newsletter Ob Termine & Aktionen, Aktuelles & Wissenswertes oder attraktive Stellenangebote ­- immer bestens informiert mit dem monatlichen Newsletter der Stadt Bornheim. Jetzt anmelden

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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Integration und Integrationsausschuss Integrationsausschuss Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Integrationsausschuss Überblick Aktionen und Presse Flyer zum Integrationsausschuss Schulformen Vortrag über Ursachen, Folgen und Prävention von Diskriminierung Downloads Links Ansprechpartner Der Integrationsausschuss ist die kommunale Vertretung von Migrantinnen und Migranten in Bornheim. Er besteht aus 9 Mitgliedern und setzt sich aus fünf direkt gewählten Migrantenvertretern und vier Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zusammen. So wird eine enge Zusammenarbeit in der Kommunalpolitik gewährleistet und die aktive Integrationspolitik in Bornheim gesichert. Das Gremium wurde in Bornheim erstmals 2010 gewählt, damals als Integrationsrat. Die Wahl des neuen Integrationsausschusses fand am 13. September 2020 gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Der Integrationsausschuss steht voll und ganz hinter der Bornheimer Erklärung , die der Rat am 2. Oktober 2014 im Zusammenwirken mit Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Schulen, Initiativen und Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern einstimmig beschlossen hat. In der Erklärung spricht sich die Stadt Bornheim für die menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie gegen fremdenfeindliche Bestrebungen aus. Mitbürgerinnen und Mitbürger mit internationaler Familiengeschichte, die Bornheims Integrationsarbeit aktiv mitgestalten wollen, können sich noch bis zum 7. Juli 2025 für den neuen Integrationsausschuss bewerben. Die Wahl findet am Sonntag, 14. September 2025, parallel zur Kommunalwahl statt. Hier geht´s zur Pressemitteilung mit weiteren Infos. Einzelbewerber reichen den Vordruck "Wahlvorschlag Einzelbewerber" ein, der weiter unten zum Download steht. Die Kandidaten, die sich in einer Liste zusammenfinden, müssen neben dem Vordruck "Wahlvorschlag Liste" zusätzlich für alle im Wahlvorschlag aufgeführten Personen auch die "Zustimmungserklärung Einzelbewerber Liste" vorlegen. Aktionen und Presse "Zusammen für Demokratie": Engagierte Christ*innen haben am Sonntag, 25. Februar 2024, zur Demonstration "Zusammen für Demokratie" auf den Dorfplatz in Kardorf eingeladen. Auch der Integrationsausschuss war vertreten. Die Einladung im Wortlaut finden Sie HIER. Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW (19.02.2024) anlässlich des vierten Jahrestags des rassistischen Anschlags in Hanau . Pressemitteilung des Landesintegrationsrate s NRW (29.09.2023) zu "Politischem Missbrauch von Flüchtlingen und Migranten" Flyer zum Integrationsausschuss DE: Alle Informationen zum Integrationsausschuss finden Sie im aktuellen Flyer. Der Flyer ist in acht Sprachen verfügbar. Über das Klicken auf die Sprache unten gelangen Sie direkt zum Flyer in der gewünschten Sprache. EN: All information on the Integration Committee can be found in the current flyer. The flyer is available in eight languages. Clicking on the language below will take you directly to the flyer in the preferred language. Deutsch | German Englisch | English Türkisch | Türkçe Dari | دری Russisch | Русский Arabisch | عربي Französisch | Français Ukrainisch | українська Schulformen DE: Fertig mit der Grundschule? – Wie geht es weiter? Der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes. Der Integrationsausschuss hat eine Präsentation erstellt, in dem die wichtigsten Infos zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule in Kurzform dargestellt werden. Diese Präsentation können Sie hier herunterladen: Download als PowerPoint-Präsentation I Download als PDF Außerdem gibt es zu diesem Thema einen Erklärfilm des Schulprojekts „Schulen im Team“, welcher mit Unterstützung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW gedreht wurde. Diesen gibt es in 13 Sprachen auf dem YouTube-Kanal des Projekts . EN: Done with primary school? - What comes next? The transition from primary to secondary school is an important step in your child's life. The Integration Committee has created a presentation that briefly presents the most important information about this step. You can download this presentation here: download PowerPoint-version I download PDF-version There is also an explanatory film on this topic by the "Schools in a Team" project, which was produced with the support of the Ministry for Schools and Education in North Rhine-Westphalia. It is available in 13 languages on the project's YouTube channel . Vortrag über Ursachen, Folgen und Prävention von Diskriminierung Der Landesintegrationsrat NRW gedenkt in diesem Jahr mit einer Reihe von Veranstaltungen an den verheerenden Brandanschlag in Solingen, der in der Nacht vom 28. auf den 29. Mai 1993 verübt wurde und dem fünf Menschen zum Opfer gefallen sind. Gemeinsam mit dem Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Integrationsausschuss der Stadt Bornheim lädt der Landesintegrationsrat am Freitag, 3. November 2023, um 18 Uhr zu einem Vortrag in den Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, ein. Referent des Abends ist Professor Haci Halil Uslucan. Der Direktor des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung der Universität Duisburg-Essen gilt als einer der profiliertesten Integrationsforscher Deutschlands. Vor dem Hintergrund des 30. Gedenktages des Brandanschlags von Solingen spricht er zum Thema „Ursachen, Folgen und Prävention von Diskriminierung“. In seinem Vortrag geht Uslucan der Frage nach „Was sind Diskriminierungen/Vorurteile und wie können sie psychologisch erklärt werden?“. Außerdem spricht er über die Auswirkungen von Diskriminierungen. Er erklärt, was Diskriminierung mit den Betroffenen macht und zu welchen individuellen und gesellschaftlichen Beeinträchtigungen sie führt. Abschließend beschreibt der Referent, welche Möglichkeiten es gibt, eine Änderung herbeizuführen und nimmt dabei insbesondere den pädagogischen Kontext in den Blick. Die Begrüßung und die Einführung ins Thema übernimmt der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek. Einen Nachbericht zum Vortragsabend finden Sie HIER Sprachliche Vielfalt hat gesellschaftlichen Nutzen Den „Tag der Muttersprache", der am Montag, 21. Februar, weltweit begangen wird, nimmt der Integrationsausschuss der Stadt Bornheim zum Anlass, um zu einer konsequenten Potenzialförderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer natürlichen Zweisprachigkeit aufzurufen. „Durch die Förderung der natürlichen Ressourcen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte gestalten wir eine zukunftsfähige Gesellschaft", sagt die Ausschussvorsitzende Dilara Görgen. Es sei von wesentlicher Bedeutung, Kinder und Jugendliche mit internationaler Familiengeschichte ganzheitlich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Der Schlüssel dafür sei, die Herkunftsidentität der Menschen positiv in den Fokus zu nehmen. Dies gelinge ganz konkret durch die Förderung natürlicher Zweisprachigkeit. Görgen lobt, dass auch die UNESCO den gesellschaftlichen Nutzen sprachlicher Vielfalt in den Vordergrund stelle. Sie sei ein grundlegender Faktor für den Aufbau und den Erhalt von integrativen, offenen, vielfältigen und partizipativen Wissensgesellschaften. „Durch Sprachen werden Informationen und Wissen vermittelt und damit Wohlstand, sozialer Wandel und nachhaltige Entwicklung gefördert“, führt die Ausschussvorsitzende aus. Denn in jeder Sprache fänden sich unterschiedliche Perspektiven, Ideen und Erlebniswelten, die in verschiedensten Themenfeldern schöpferisch genutzt werden können. „Innovationen, die aus sprachlicher, interkultureller Diversität erwachsen, befördern nicht nur unser gleichberechtigtes Zusammenleben in Vielfalt, sondern auch die Interaktion auf globaler Ebene", so Görgen. Ausschussvorsitzende Dilara Görgen Film zeigt positive Beispiele der Integration „Danke Deutschland! Zweite Heimat! Neues Leben!“ lautet der Titel eines kommunen- und kreisübergreifenden Filmprojekts, dass die Integrationsräte der Städte Bornheim, Brühl und Wesseling initiiert und realisiert haben. Der Film feierte Premiere in Bornheim. Weiterlesen „Danke Deutschland! Zweite Heimat! Video abspielen Bitte klicken Sie zum Aktivieren des Videos auf den Video-Button. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Sie starten den Film , indem Sie auf den Video-Start-Button im Bild klicken. Downloads Integrationskonzept der Stadt Bornheim Das Integrationskonzept wurde im Jahr 2010 verabschiedet und wird überarbeitet, um der Entwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen Links Integrationsportal des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner Integrationsausschuss E-Mail (integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de)

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