Der Landschaftsplan Bornheim ist ein verbindliches Planwerk für die Stadt zur Steuerung und Sicherung von freien Landschaften außerhalb der bebauten Gebiete. Er wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (damals Untere Landschaftsbehörde) des Rhein-Sieg-Kreises als Landschaftsplan Nr. 2 erstellt und ist seit 1996 rechtskräftig. 2005 kam die erste Änderungen, um das Flora-Fauna-Habitat Villewälder bei Bornheim zu berücksichtigen. Ziel eines solchen Plans ist es verschiedene Landschaftsbereiche zu definieren, Schutzgebiete festzulegen und Maßnahmen zu bestimmen, wie Natur und Landschaft gestaltet, gepflegt und erhalten werden sollen. Der Lanschaftsplan ist unter Downloads verfügbar.
Landschafts- & Flächennutzung
Landschaftsplan Bornheim
Rücksichtnahme in der Natur - Regeln für Reiter, Spaziergänger & Co.
In der freien Landschaft und im Wald begegnen sich viele Erholungssuchende: Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, Reiter und Hundehalter. Damit alle ihr Naturerlebnis genießen können, ist gegenseitige Rücksicht besonders wichtig.
Für Reiter gilt: In der Feldflur dürfen alle nicht gesperrten Wirtschaftswege beritten werden. Im Wald ist Reiten nur auf speziell ausgewiesenen Reiterspuren erlaubt. Diese sind ca. 1–2 m breit, mit Lava befestigt und mit runden Reitersymbolen an Bäumen markiert. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen – nur im Schritt überholen und mit Abstand vorbeireiten (Landesnaturschutzgesetz §§58-60). Weitere Informationen zu Reitangelegenheiten bietet der Rhein-Sieg-Kreis.
Hunde müssen ständig kontrollierbar sein und auf dem Weg bleiben.
Dokumente Landschaftsplan
Weiterführende Links
beim Rhein-Sieg-Kreis:
> Weitere Informationen zum Landschaftsplan Bornheim (bitte bis zu "Landschaftsplan Nr. 2: Bornheim" herunterscrollen)
> Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
> Meldung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landschaftsplans