Suche

5455 Ergebnisse

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Kämmerer Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Sehr geehrte Damen und Herren, der US-amerikanische Politiker Rahm Emanuel sagte einmal: „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“ Uns hat die aktuelle Krise in allererster Linie „große Probleme“ bereitet. Aber: Trotz der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es uns gelungen, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Dabei ist in Zeiten wie diesen die Haushaltsplanung an sich schon eine große Herausforderung. Denn es müssen auch bei Ungewissheit Schlüsse aus aktuellen Entwicklungen gezogen werden, was zugegebenermaßen bei unvollständigen Informationen nicht so ganz einfach ist. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten wie der Finanz- und Bankenkrise in 2008, der Flüchtlingssituation in 2015 oder – wie aktuell – der Corona-Pandemie. Dabei gilt es, die Lücke zwischen dem herkömmlichen Planungsprozess und einer Planung unter dynamischen Gegebenheiten zu schließen. Die Finanzverantwortlichen sind gefordert, Orientierung in Finanzfragen zu geben und den Haushalt auch unter außergewöhnlichen Vorzeichen zu planen. Und so bringt die Verwaltung heute einen Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie einer mittelfristigen Planung für die Jahre 2023 bis 2025 ein. Die darin enthaltenen Haushaltsansätze sind unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten und der aktuell vorliegenden Informationen und Erkenntnisse gewissenhaft ermittelt worden. Gleichwohl werden wir uns angesichts der bestehenden Unsicherheiten, wie es in der Corona-Pandemie weitergeht, mit Szenarien beschäftigen müssen, die auf unterschiedlichen Annahmen beruhen. Dabei sollen die wesentlichen, die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmenden Einflussgrößen in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs genutzt werden. Diese Vorgehensweise wird sowohl im Veränderungsnachweis als auch in den Haushaltsberatungen eine zentrale Rolle einnehmen. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Dazu mehr im Ausblick am Ende meiner Rede. Unsere weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im ersten Quartal 2021 zu verabschieden. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass angesichts der derzeit bestehenden Unsicherheiten eine Verabschiedung noch in diesem Jahr wenig sinnvoll erscheint und die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2021 und 2022 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2019 zur Verfügung, den Sie soeben festgestellt haben. Zur Erleichterung Ihrer Haushaltsberatungen haben wir für Sie die wesentlichen Eckdaten zum Haushalt wieder in einer übersichtlichen, faltbaren Darstellung aufbereitet. Die Informationen rund um den Haushaltsentwurf 2021/2022 stehen Ihnen ab morgen digital zur Verfügung. Der Haushaltsausgleich im Haushaltsentwurf 2021/2022 Meine Damen und Herren, die Stadt Bornheim setzt mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Planungen für dauerhaft ausgeglichene Haushalte konsequent um. Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 weisen leichte Ertragsüberschüsse aus, die den bisherigen Trend der kontinuierlichen Eigenkapitalinanspruchnahme stoppen und wieder zu einer zukünftig angemessenen Rücklagensituation führen sollen. Dabei steigt das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2021 auf rund 130 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2022 steht ein Volumen von mehr als 134 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung. Der aufgezeigte Weg soll die Stadt aus der Haushaltssicherung führen und zugleich ein wichtiger Schritt zur Rückgewinnung und zum dauerhaften Erhalt der städtischen Finanzautonomie sein. Die Haushaltssicherung endet faktisch mit dem Ausweis einer ausgeglichenen Ergebnisrechnung im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020. Diesen Beweis werden wir im März nächsten Jahres erbringen müssen. Dabei sind die Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre denkbar schlecht. Die seit nunmehr sechs Monaten andauernde Corona-Pandemie wirkt sich deutlich auf Konjunktur und Arbeitsmarkt aus und bleibt nicht ohne Folgen für die kommunalen Steuereinnahmen. Das seit der Finanz- und Wirtschaftskrise kontinuierlich angestiegene kommunale Steueraufkommen wird nach den Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ aus dem Frühjahr in diesem Jahr deutlich zurückgehen. Im Frühjahr gingen die Steuerschätzer von einem Rückgang in einer Größenordnung von rund 11 Prozent aus. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass zum Zeitpunkt der Mai-Steuerschätzung noch nicht die vollen Auswirkungen messbar waren! Eine zusätzliche – Corona-bedingte – Steuerschätzung in der kommenden Woche soll helfen, validere Prognosedaten zu erhalten. Insofern bleibt abzuwarten, ob die aktuellen Anzeichen einer leichten konjunkturellen Erholung durch die Erkenntnisse der Steuerschätzer gestützt werden und es tatsächlich zu dem skizzierten V-ähnlichen Aufschwung kommen wird. Die konkreten Auswirkungen vor Ort sind alleine mit den Daten der Steuerschätzer allerdings nicht verlässlich zu bestimmen. Es handelt sich um Daten, die für ganz Deutschland und damit für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und zugleich unterschiedlicher Steuerarten gelten. Gerade bei der Gewerbesteuer ist von Bedeutung, welche Branchen vor Ort angesiedelt und inwieweit diese Branchen tatsächlich von der Pandemie betroffen sind. Nach einer ersten Analyse zur Jahresmitte rechnen wir in Bornheim mit Mindererträgen bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in einer Größenordnung von 3,7 Millionen Euro alleine in 2020. Ohne Staatshilfen wäre eine Kompensation dieser Ertragsausfälle kaum denkbar. Sowohl Bund als auch Land haben die Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erkannt und sehr schnell reagiert. Im Zuge eines „kommunalen Solidarpaktes“ wird der Bund zur Kompensation der krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen 5,9 Milliarden Euro bereitstellen. Damit soll die Hälfte der insgesamt zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle durch Bundesmittel kompensiert werden. Darüber hinaus wird der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Damit erhöht der Bund seinen Kostenanteil um 25 Prozent und finanziert weitere Kosten in Höhe von 4 Milliarden Euro. Diese Hilfen wirken sich unmittelbar auf den Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises aus und zeigen dort Entlastungswirkungen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erwarten an dieser Stelle – unabhängig von der Entwicklung der Sozialtransferaufwendungen - die Weitergabe dieser Hilfen an den kreisangehörigen Raum. Das Land hat mit einem „Acht-Punkte-Plan“ ebenfalls die Grundlagen für kommunale Hilfen geschaffen. Zum einen sollen die Kommunen anteilig am NRW-Rettungsschirm partizipieren. Zum anderen hat das Land in einem Gesetzentwurf Vorgaben zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten formuliert. Die genauen Kriterien und die Verfahren zur Durchleitung der Hilfen an die Kommunen stehen derzeit noch nicht abschließend fest. Insoweit besteht die Notwendigkeit, den Haushalt über den Veränderungsnachweis fortzuschreiben, sobald die konkreten Daten vorliegen. Klar ist jedoch, dass die vom Land angedachte Bilanzierungshilfe die Corona-bedingten Belastungen, die nicht durch „echte“ Staatshilfen refinanziert werden, kompensieren soll. Die Lösung ist denkbar einfach: Belastungen werden über eine Nebenrechnung planerisch fortgeschrieben und durch den Ansatz einer Bilanzierungshilfe bei gleichzeitigem planerischen Ausweis von außerordentlichen Erträgen ergebnisneutral dargestellt. Ergebnisbelastungen werden damit vermieden, da die bis 2025 zu erwartenden Steuerminderträge durch die in gleicher Höhe anzusetzenden außerordentlichen Erträge kompensiert werden. Und so erklären sich die erstmalig seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in einem Haushaltsplan anzusetzenden außerordentlichen Erträge in einem Umfang von immerhin 5 Prozent. Meine Damen und Herren, gleichwohl sei an dieser Stelle auch ein aus fachlicher Sicht kritischer Blick erlaubt. Die Bilanzierungshilfe ist ab dem Haushaltsjahr 2025 über längstens fünfzig Jahre abzuschreiben. In der Folge entstehen dauerhafte Belastungen, die im städtischen Haushalt refinanziert werden müssen. Die mit der NKF-Einführung verbundene Umsetzung des Prinzips der Generationengerechtigkeit wird damit zumindest ein Stück in Frage gestellt. Zudem muss fehlende Liquidität am Kreditmarkt aufgenommen werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg des bereits hohen Kassenkreditbestandes. Ohne eine nachhaltige Altschuldenlösung dürfte dies viele NRW-Kommunen in eine Schuldenfalle führen. Inwieweit sich die kommunale Steuerertragssituation in den kommenden Jahren tatsächlich erholen wird, ist derzeit ungewiss. Nach den im Haushaltsentwurf berücksichtigten Szenarien sind die deutlichen Einbrüche bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer in 2021 spätestens in 2025 kompensiert. Ob dies so kommen wird, wird sich zeigen. Die dargestellten Szenarien werden daher kontinuierlich an die tatsächliche Entwicklung anzupassen sein. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes bleibt eine Daueraufgabe. Wir werden uns kontinuierlich mit Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit beschäftigen müssen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt weiterhin eigene Konsolidierungsbeiträge durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes in einer Größenordnung von jährlich 1,2 Millionen Euro. Die Möglichkeiten der Zuführung von Überschüssen in den Konzerngesellschaften an den städtischen Haushalt sind nahezu ausgeschöpft. Hier wirkt sich insbesondere die in den letzten Jahren praktizierte Praxis, Überschüsse zunächst in den Unternehmen zu belassen, positiv aus. Aber, meine Damen und Herren, das hilft möglicherweise im Einzelfall, stellt allerdings keine dauerhafte Lösung dar. Trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen kommt der vorliegende Haushaltsentwurf nicht ohne Hebesatzerhöhung aus. In der Planung ist eine einmalige Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in 2021 auf 770 Prozent-Punkte berücksichtigt worden. Diese einmalige Erhöhung ist erforderlich, um den Haushaltsausgleich ab 2021 darstellen zu können. Die für unseren Haushalt bedeutenden Schlüsselzuweisungen können derzeit nur auf der Basis des Jahres 2020 fortgeschrieben werden. Corona-bedingt wird es in diesem Jahr weder eine Arbeitskreis- noch eine Simulationsrechnung geben. Details werden wohl erst im vierten Quartal zu erwarten sein, wenn die Daten aus dem Referenzzeitraum vorliegen und die Landesregierung einen Entwurf für ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 vorlegen wird. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit die Landesregierung einen zu erwartenden Rückgang der Verbundmasse ausgleichen wird. Davon wird das künftige Volumen unserer Schlüsselzuweisungen abhängen. Der Ertragsentwicklung steht die Entwicklung der Aufwendungen gegenüber. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Haushalt 2020 deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung im Personal- sowie im Transferaufwand. Vor allem die weitere Schaffung von dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen – teilweise auch in städtischer Trägerschaft – ist mit hohen Kosten verbunden. In Bezug auf die Flüchtlingssituation liegen der Planung die aktuellen Erkenntnisse zur Fallzahlentwicklung und zur Finanzierung durch das Land zu Grunde. Weiterhin unklar ist derzeit, inwieweit das Land die pauschale Kostenerstattung an die IST-Erhebung des Jahres 2017 anpassen wird und inwieweit es zu einer Einbeziehung der Geduldeten bei der Finanzierung kommen wird. Von einer angemessenen Kostenerstattung sind wir damit immer noch sehr weit entfernt. Auch enthält der Haushaltsentwurf keine staatlichen Hilfen zur Integration – Stichwort „Integrationspauschale“. Diesbezüglich erfolgten bereits Korrekturen im Zuge des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020. Alleine das Volumen dieser Hilfen beträgt insgesamt mehr als drei Millionen Euro. Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Eine Intensivierung der Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren führt damit zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2025 mehr als 170 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Corona-bedingten Bilanzierungshilfe, die ab dem Haushaltsjahr 2025 das Ergebnis mit rund 700.000 Euro belasten. Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung der Zinsaufwendungen, die trotz steigendem Kreditbedarf weiter abnehmen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: künftig steigende Zinssätze stellen ein hohes Risiko für den Haushaltsausgleich dar. Ertrags- und Aufwandsstruktur 2021 An dieser Stelle einige wenige Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2021 beschränken. Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2021 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 76 Prozent der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rund 30,2 Millionen Euro, die Gewerbesteuer mit 16,7 Millionen Euro und die Grundsteuer B mit 13,1 Millionen Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 10,1 Millionen Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit 17,1 Millionen Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen dominierend, die rund 82 Prozent des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 22,2 Millionen Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rund 26,5 Millionen Euro. Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt auf der Basis des Orientierungsdatenerlasses aus dem Jahr 2019. Im Anschluss an die Sondersteuerschätzung wird eine Aktualisierung der Orientierungsdaten erwartet. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2020 sind die Werte dann fortzuschreiben. Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs und die nachhaltige finanzielle Gesundung über das Jahr 2022 hinaus erfordert eine strategische Zielsetzung sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf die Kassenkredite. Der im Jahr 2007 begonnene Eigenkapitalabbau soll mit dem Haushaltsjahr 2020 beendet werden. Die Erwirtschaftung von angemessenen Überschüssen in der Ergebnisrechnung soll den Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Teil des Eigenkapitals ermöglichen. Diese ist als Instrument einer eigenverantwortlichen Haushaltsausgleichspolitik in künftigen Jahren unerlässlich. Eine realistische Zielsetzung lässt nicht erwarten, dass bis 2030 das ursprüngliche Volumen einer Ausgleichsrücklage von 14 Millionen Euro erreicht werden kann. Insofern wird dies ein dauerhafter Prozess werden. Die im Finanzplan ausgewiesenen Liquiditätsüberschüsse dienen zunächst der Finanzierung der ordentlichen – also planmäßigen – Tilgung. Zumindest bis zur vollständigen Erholung der krisenbedingten Liquiditätsausfälle wird es keinerlei Möglichkeit einer sukzessiven Rückführung der Kassenkreditbestände geben. Ganz im Gegenteil wird der Kassenkreditbestand noch einmal deutlich ansteigen. Gerade im Hinblick auf die hohen Kassenkreditbestände besteht dringender Handlungsbedarf. Die derzeit sehr günstigen Rahmenbedingungen dürfen nicht über das in diesem Zusammenhang latent bestehende Risiko künftiger Zinserhöhungen hinwegtäuschen! Die strategische Zielsetzung geht daher weit über das Jahr 2030 hinaus. Die Zukunftsstrategie 2030 ist – und hier wiederhole ich meine Worte von vor zwei Jahren – selber nur ein Meilenstein auf dem Weg zu einer vollständigen Rückführung der Liquiditätskredite und dem Aufbau einer auskömmlichen Ausgleichsrücklage. Dabei darf die zwingend notwendige Rückführung der Liquiditätskredite und der bereits vor einigen Jahren angekündigte Aufbau eines angemessenen Pensionsfonds nicht aus den Augen verloren werden. Ausblick Meine Damen und Herren, am Ende meiner Haushaltsrede steht ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung des Rechnungswesens. Erfreulicherweise hat der Landesgesetzgeber mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zu befreien, einen Gesamtabschluss aufstellen zu müssen. Hiervon werden wir – und in diesem Sinne haben Sie vorhin einen Beschluss gefasst – gerne Gebrauch machen. Die frei werdenden Ressourcen werden insbesondere eingesetzt, um ein angemessenes und aussagekräftiges Konzernberichtswesen zur Konzernsteuerung zu entwickeln und weitere Themen mit engem Bezug zum Rechnungswesen wie die Einführung eines Risikomanagementsystems zu konzipieren. Diesbezüglich werde ich wie gewohnt in den Gremien berichten. Wesentliche Informationen zum Konzernrechnungswesen werden künftig in einem inhaltlich erweiterten Beteiligungsbericht zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich gibt es seitens der Landesregierung die Ankündigung eines entsprechenden Musterberichtes. Darüber hinaus entwickeln wir derzeit ein auf die städtischen Bedürfnisse angepasstes Kennzahlensystem, das über eine spezielle Berichtssoftware Auswertungen bis hin zu einem interkommunalen Vergleich ermöglicht. Damit verbinden wir zugleich die Absicht, Bewertungen zu finanziellen Sachverhalten noch transparenter zu gestalten. Zur Erleichterung Ihrer Haushaltsplanberatungen wird Ihnen die Verwaltung im vierten Quartal des Jahres eine Fortbildung zur NKF-Haushaltsplanung anbieten. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche zum Gelingen des vorliegenden Haushaltsentwurfs beigetragen haben. Ganz besonders danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt für Finanzen, die mit der gewissenhaften Steuerung des Haushaltsplanungsprozesses die Einbringung des Haushaltsentwurfs sichergestellt haben. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche und zielführende Haushaltsberatungen!

Dienstleistungen

Voraussetzungen Eine Gewerbeanmeldung erfordert keine besondere Ausbildung oder Qualifikation. Ablauf Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Dann sind eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis des Vertreters vorzulegen. Ein Anfrage ist per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief möglich. Sie wollen Ihr Anliegen online erledigen? Hier gelangen Sie zum Gewerbe-Service-Portal Erforderliche Unterlagen Für die Gewerbemeldungen legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor: Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts ggf. sonstige Erlaubnisse - bei Handwerksberufen, die Eintragung in der Handwerksrolle (Beantragung bei der Handwerkskammer zu Köln), Makler, Bauträger, Baubetreuer (Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis), Bewachererlaubnis (Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis), Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler (Beantragung bei der Industrie- und Handelskammer) etc. Ausländische Gewerbebetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, ausländische juristische Personen müssen der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen. Gebühren Gewerbeanmeldung und -ummeldung: 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR/OHG), die keine juristischen Personen sind 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG) 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei . Zweitbescheinigungen (bei Verlust des Gewerbescheins): 15 Euro pro Bescheinigung Fristen Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, die Tätigkeitgewechselt oder erweitert sowie der Betrieb aufgegeben wird. Rechtsgrundlagen § 14 Gewerbeordnung

Inhalt

Rathaus & Service Rathaus & Politik Rat & Ausschüsse Vertretung der Stadt Bornheim in sonstigen Gremien Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim (AÖR) Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) Wasserbeschaffungsverband Wesseling - Hersel (WBV) Wasserverband Südliches Vorgebirge Wasserverband Dickopsbach Stromnetz Bornheim GmbH Co. KG Gasnetz Bornheim GmbH Co. KG Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim e-regio GmbH & Co. KG vhw - Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. (SRS) Weiler´sche Armenstiftung Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) Verband kommunaler Unternehmer (VKU) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (NWStGB) Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH & Co. KG Zweckverband Kommunale Informationsverareitung (civitec) Wasserwerk der Stadt Bornheim Erftverband Kreissparkasse Köln NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Interkommunale Einkaufsgenossenschaft KoPart Energiewende RheinEifel eG Energieagentur Rhein-Sieg e.V. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim (AÖR) Vorsitzender: Bürgermeister Christian Mandt Stellvertreter: Beigeordneter Ralf Cugaly Mitglieder Vertreter Michael Söllheim Sascha Mauel Tilmann Rami Wolfgang Schwarz Bernd Marx Sandeep Singh Bains Dr. Charlotte von Canstein Bernhard Strauff Andrea Gesell Dr. Arnd Kuhn Aileen Brenig Marcel Weiler Rainer Züge Sabine Ziemann Wilfried Hanft Christina Gordon Henning Jaeger Dirk König Hans-Peter Fantini Manuel Behr Dr. Mathias Käding Markus Alba Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat Vertreter Bürgermeister Christian Mandt Sascha Mauel Anna Peters Maria Koch Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschaftsversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Stadtverwaltungsdirektor Joachim Brandt Michael Söllheim Rüdiger Prinz Wilfried Hanft Christina Gordon Andrea Gesell Joachim Vieritz Wasserbeschaffungsverband Wesseling - Hersel (WBV) Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbandsversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Dr. Gabriele Jahn Rüdiger Prinz Bernd Marx Rainer Züge Wilfried Hanft Wasserverband Südliches Vorgebirge Mitglieder im Wasserverband Südliches Vorgebirge sind die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim. Verbandsvorsteher: Bürgermeister Christian Mandt, Bornheim stv. Verbandsvorsteher: Bürgermeister Christian Lanzrath, Alfter Verbandsgeschäftsführerin: Irmgard Mohr, Bornheim Verbandsrechnerin: Doris Lanzrath, Bornheim Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbandsversammlung Vertreter Stellvertreter Dr. Charlotte Freifrau von Canstein Bernhard Strauff Wasserverband Dickopsbach Mitglieder im Dickopsbach-Verband sind die Städte Bornheim, Brühl und Wesseling. Verbandsvorsteher: Bürgermeister Ralph Manzke, Wesseling stv. Verbandsvorsteher: Bürgermeister Christian Mandt, Bornheim Verbandsgeschäftsführer: Dr. Wolfgang Paulus, Bornheim Verbandsrechnerin: Doris Lanzrath, Bornheim Verbandsarbeiter: Dirk Engels, Bornheim; Manfred Obladen, Bornheim Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbandsversammlung Vertreter Stellvertreter Wolfgang Schwarz Dr. Freifrau Charlotte von Canstein Stromnetz Bornheim GmbH Co. KG Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat Vertreter Stellvertreter Vorsitzender: Sascha Mauel Bürgermeister Christian Mandt Beigeordnete Alice von Bülow Sascha Mauel Rüdiger Prinz Günter Knapstein Bernhard Strauff Sabine Ziemann Anna Peters Dr. Arnd Kuhn Andrea Gesell Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Erster Beigeordneter Ralf Cugaly Dr. Charlotte Freifrau von Canstein Gabriele Kretschmer Wilfried Hanft Rainer Züge Andrea Gesell Joachim Vieritz Gottfried Düx Manuel van Eikelen Gasnetz Bornheim GmbH Co. KG Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat Vertreter Stellvertreter Vorsitzender: Rainer Züge Bürgermeister Christian Mandt Beigeordnete Alice von Bülow Günter Knapstein Dr. Charlott Freifrau von Canstein Tilmann Rami Gabriele Kretschmer Rainer Züge Wilfried Hanft Dr. Arnd Kuhn Joachim Vieritz Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Erster Beigeordneter Ralf Cugaly Bernhard Strauff Sascha Mauel Thomas Müller Lutz Wehrend Christina Gordon Anna Peters Joachim Vieritz Markus Hochgartz Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Dr. Gabriele Jahn e-regio GmbH & Co. KG Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat Vertreter Rüdiger Prinz Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Erster Beigeordneten Ralf Cugaly Sandeep Singh Bains Bernd Marx vhw - Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. Bundesverband für Wohnungseigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Vertreter Leitung Amt 7 zur Zeit nicht besetzt Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. (SRS) Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Beigeordneter Ralf Cugaly Weiler´sche Armenstiftung Vertretung der Stadt Bornheim in der Stiftungsverwaltung Mitglied Stellvertreter Ortsvorsteher der Ortschaft Bornheim, Dominik Pinsdorf Ortsvorsteher der Ortschaft Sechtem, Rainer Züge Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Stimmführer Bürgermeister Christian Mandt Verband kommunaler Unternehmer (VKU) Vertretung der Stadt Bornheim in der Hauptversammlung Vertreter Erster Beigeordneter Ralf Cugaly Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Vertreter Stellvertreter Beigeordnete Alice von Bülow Cornelia Löwe Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (NWStGB) Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Vertreter Bürgermeister Christian Mandt Gabriele Kretschmer Werner Schmitz Christina Gordon Dr. Traude Castor-Cursiefen Dirk König Markus Alba Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitgliederversammlung Vertreter Stellvertreter Stadtverwaltungsdirektorin Annemarie Schwartmanns Pädagogische Mitarbeiterin Rita Attanasio Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH & Co. KG Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Dr. Freifrau Charlotte von Canstein Zweckverband Kommunale Informationsverareitung (civitec) Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbandsversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Stadtverwaltungsdirektor Joachim Brandt Scheben´sche und Hagen´sche Stiftung (für die Ortsteile Rösberg und Merten) Vertretung der Stadt Bornheim in der Stiftungsverwaltung Vertreter für die Ortschaft Rösberg: Ortsvorsteher Günter Engels für die Ortschaft Merten: Bruno Dembowski Wasserwerk der Stadt Bornheim Erster Werkleiter: Bürgermeister Christian Mandt Kaufmännischer Betriebsleiter: Erster Beigeordneter Ralf Cugaly Technischer Werkleiter: Beigeordneter Robert Lehmann Erftverband Vertretung der Stadt Bornheim in der Delegiertenversammlung Vertreter Bürgermeister Christian Mandt Gabriela Geyer-Hehl Kreissparkasse Köln Vertretung der Stadt Bornheim in dem Regionalbeirat Alfter/Bornheim der Kreissparkasse Köln Vertreter Günter Knapstein Anna Peters Maria Koch Bürgermeister Christian Mandt ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Geschäftsordnung des Regionalbeirates Bornheim der Kreissparkasse Köln ebenfalls Mitglied des Regionalbeirates Bornheim der Kreissparkasse Köln. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Beigeordneter Robert Lehmann Interkommunale Einkaufsgenossenschaft KoPart Vertretung der Stadt Bornheim in der Generalversammlung Vertreter Stellvertreter Bürgermeister Christian Mandt Erster Beigeordneter Ralf Cugaly Energiewende RheinEifel eG 1. Vertreter: Bürgermeister Christian Mandt 2. Vertreter: Ratsmitglied Bernd Marx 1. Stellvertreter: Erster Beigeordneter Ralf Cugaly 2. Stellvertreter: Ratsmitglied Werner Schmitz Energieagentur Rhein-Sieg e.V. 1. Vertreter: Bürgermeister Christian Mandt 2. Vertreter: Ratsmitglied Bernd Marx 1. Stellvertreter: Amtsleiterin Dr. Gabriele Jahn 2. Stellvertreter: Ratsmitglied Werner Schmitz

Inhalt

Leben & Familie Wohnen & Versorgung Schnelles Internet Schnelles Internet Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung Stadtbetrieb Bornheim Strom- und Gasnetz Wärmewendeplattform Bornheim Wohngeldrechner Schnelles Internet Surfen in Gigabit-Geschwindigkeit Bornheim ist die erste „Gigabit-Stadt“ im Rhein-Sieg-Kreis. Die zweite Ausbauphase ist in vollem Gange. High-Speed-Anschluss sichern Der Glasfaserausbau in Wort und Bild Video abspielen Bitte klicken Sie zum Aktivieren des Videos auf den Video-Button. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Wie der Glasfaserausbau vonstattengeht, welche Technik eingesetzt wird und was es mit FTTH (Fiber to the home) auf sich hat, zeigt die Telekom in einem Erklärvideo. Zum Abspielen des Clips klicken Sie einfach auf den Video-Start-Button ! "Gigabit-Stadt" Bornheim Erste Kommune im Rhein-Sieg-Kreis Als eine der ersten Städte Deutschlands nimmt Bornheim am Pilotprojekt der Deutschen Telekom teil und wird als erste Kommune im Rhein-Sieg-Kreis "Gigabit-Stadt". Die Arbeiten der ersten Ausbauphase sind bereits abgeschlossen. Rund 300 Kilometer Glasfaser und 162 Netzverteiler sorgen für höhere Bandbreiten. Das Besondere am Glasfaserausbau: Die Glasfaserleitungen werden direkt bis ins Haus oder die Wohnung verlegt. Schnelles Internet Maximales Tempo: 1 GBit/s ab 2020 Durch das neue Glasfasernetz steigt das maximale Tempo beim Herunterladen im Jahr 2020 auf bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s). Ob Video-Streaming, Gaming oder Arbeiten von zu Hause – der Hochleistungsanschluss ermöglicht den Kunden alle digitalen Anwendungen. Er eignet sich auch für Technologien wie Virtual Reality, Telemedizin und Smart Home. So bietet der Glasfaser-Ausbau Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern die große Chance, ein zukunftssicheres Netz ins Haus zu bekommen. Ausbau in zwei Abschnitten Das erste Ausbaugebiet umfasst Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hersel, Roisdorf & Uedorf; das zweite Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Waldorf & Widdig. High-Speed-Anschluss sichern Schneller Ausbau dank Trenching Technik spart Zeit und Kosten Rund 300 Kilometer Glasfaser wurden in der ersten Bauphase (Vorwahl-Bereich 02222) und bis in die Wohnzimmer von rund 1.140 Haushalten verlegt, 110 davon im Tiefbau. Dabei wurde zum Teil das Trenching genutzt, um beim Breitbandausbau Zeit und Kosten zu sparen und die Einschränkungen im Verkehrsraum so gering wie möglich zu halten. Beim Trenching fräst die Maschine nur einen schmalen Graben in den Straßenbelag. Bis zu 800 Meter schafft das Gerät an einem Tag, etwa zehnmal so viel wie beim konventionellen Tiefbau. Wo das Verfahren zum Einsatz kommt, ermittelt ein spezielles System. Dazu wurden im letzten Jahr bereits das Straßennetz und dessen Zustand mit einem Messfahrzeug erfasst. Für die Tiefbauarbeiten hat die Telekom mehrere Tiefbaufirmen engagiert. Ausbau erfolgt abschnittsweise Telekom informiert Kunden Aktuell erfolgt der Glasfaserausbau in der zweiten Tranche. Die zweite Tranche umfasst das nördliche Stadtgebiet und somit die Ortschaften Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Waldorf & Widdig. Wann und wo welche Arbeiten erfolgen, darüber informiert die Telekomm ihre Kundinnen und Kunden. Abgeschlossen ist der Ausbau in Walberberg, Sechtem und Widdig. Überwiegend/fast fertig sind Kardorf und Hemmerich. Aktuell im Bau befindet sich Waldorf (etwa zu 50 Prozent fertig), Merten (etwa zu 70 Prozent fertig). Ausstehend ist Rösberg. Informationen zu Verfügbarkeit und Tarifen der Telekom: Nähere Informationen zum Glasfaseranschluss sind im Internet unter www.telekom.de/jetzt-glasfaser , unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 2266100 oder in den Bonner Telekom Shops erhältlich. Telekom Shops Bonn Remigiusstraße 11, 53111 Bonn Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn Landgrabenweg 151, 53227 Bonn Rochusstraße 198, 53123 Bonn-Duisdorf (Partner Shop) Kontakt Internet: www.telekom.de/glasfaser kostenlose Hotline: 0800 2266100 Jetzt High-Speed-Anschluss sichern Schnelles Internet: Arbeiten für den Netzausbau. FOTO: DEUTSCHE TELEKOM Sie haben Fragen? Wirtschaftsförderer Sebastian Römer hilft Ihnen gern weiter! Ansprechpartner Sebastian Römer Abteilungsleiter, Wirtschaftsförderer Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Telefon: 02222 945-339 E-Mail

Inhalt

Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Aufgrund der Corona-Pandemie mussten Restaurants und bis auf wenige Ausnahmen auch Geschäfte schließen. Daher empfiehlt die Bornheimer Wirtschaftsförderung, nun schnell und flexibel als Lieferdienst zu arbeiten und weitere Serviceleistungen anzubieten. Diese zentrale Infromationsplattform soll bei der Bekanntmachung der neuen Services der Bornheimer Betriebe unterstützen. Aufgenommen werden Lieferdienste für Lebensmittel, Speisen und Waren aller Art, Online-Anbieter von Sport, Schulungen und weiteren Serviceleistungen sowie Online-Shops, mit Sitz im Bornheimer Stadtgebiet. Nähere Informationen bspw. zu den Lieferbedingungen erhalten Sie bei dem jeweiligen Anbieter. Bäckereien: Bäckerei Kries , Richard-Piel-Str. 5, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-952140, E-Mail: info@baeckerei-kries.de Nelles - Die Backmanufaktur , Gutenbergstr. 16, 53332 Bornheim, Tel.: 02227-91830, E-Mail: Info@nelles-backmanufaktur.de, Bestellen Sie direkt im Onlineshop Einzelhandel: Bufeo GmbH Teak Gartenmöbel Hövelmann , Bonner Str. 15, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-648984, E-Mail: kundenservice@hoevelmann.de Eurich & Scheller GmbH , Römerstr. 36, 53332 Bornheim, Tel.: 02236-3090290, E-mail: info@eurich-scheller.de Euronics Lamprichs , Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-2415 oder 0170-2331904, E-Mail: Info@euronics-lamprichs.de Genussvoll Leben Bornheim , Königstr. 80, 53332 Bornheim, Tel.: 0173-5423236, Bestellungen gerne per WhatsApp PIEPER's Getränkemarkt , Brunnenallee 1, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-934810, E-Mail: Michael-pieper@freenet.de, Bestellungen gerne per Telefon Törtchen & SchnickSchnack , Secundastr. 18a, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-939950 Weinhandlung und -kellerei Jakob Antwerpen , Rheinstr. 218, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-8884, E-Mail: wein@jakobantwerpen.de Gastronomiebetriebe: Benissimo's Ristorante und Pizzeria , Pohlhausenstr. 5, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-9269280, Lieferzeiten: Dienstag bis Sonntag von 17.00 bis 21.30 Uhr sowie Donnerstag und Sonntag zusätzlich von 12.00 bis 14.30 Uhr Chaka's , Beethovenstr. 26, 53332 Bornheim, Tel.:02227-82707, Bestellungen telefonisch täglich von 11.30 bis 14.00 und 17.30 bis 21.00 Uhr Hendricks Catering und Heimatküche , Barweilerstr. 12, 53332 Bornheim, Tel.: 0160-96234599, E-Mail: info@catering-koeln-bonn.de Olympia Express , Rheinstr. 209, 53332 Bornheim, Bestellungen direkt über den Online-Shop Restaurant Zagreb , Bonn-Brühler-Str. 39, 53332 Bornheim, Tel.: 02227-3000, E-Mail: info@restaurant-zagreb.de, Lieferung nur für Senioren Wirtshaus zur Heide , Rüttersweg 129, 53332 Bornheim, Tel.: 02227-6535, Lieferzeiten: Dienstag bis Sonntag von 16 bis 21 Uhr Weitere Dienstleistungen: Hundeschule pico coaching , Lannerstraße 14, 53332 Bornheim, Tel.: 0228-3368416 oder 01577-2522440, E-Mail: info@pico-hund.de Hundeschule Rösler , Siefenfeldchen 136, 53332 Bornheim, Tel.: 02222-9959862, E-Mail: mail@hundeschule-roesler.de Schlüsselnotdienst Bornheim , Lortzingerstr. 38, 53332 Bornheim, 24-Stunden-Notdienst 0163-1439671, E-Mail: info@schluesselnotdienstbornheim.de Um Ihren Lieferdienst oder Ihre Serviceleistung auf der Infoplattform zu veröffentlichen, melden Sie bitte Ihre Angebote per E-Mail an die Wirtschaftsförderung unter . Die Meldung sollte folgende Informationen enthalten: Name des Geschäfts/Betriebs, Kontaktdaten, Angebotene Waren oder Dienstleistungen, Informationen zum Bestellvorgang (per E-Mail, Telefon oder online), sowie den Link zu Ihrem Internetauftritt.

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Jahresabschlüsse Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2017 Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Jahresabschluss 2017 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 6. September 2018 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „ Der Rat stimmt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb der Produktgruppe 1.12.02 "Straßenbau, -unterhaltung und -bewirtschaftung" in Höhe von 2.410.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2017 zu. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen innerhalb der Produktgruppen 1.01.15 Gebäudewirtschaft (1.400.000 EUR), 1.02.07 Feuer- und Bevölkerungsschutz (110.000 EUR) und 1.09.01 Räumliche Planung und Entwicklung (900.000 EUR), nimmt Kenntnis von der Ergänzung der Ermächtigungsübertragungen, stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest, beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahrs 2017 in Höhe von 3.758.145,39 EUR durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken, erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“ Der Jahresabschluss 2017 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2017 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 813 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Jahresabschluss 2017 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 07.01.2019 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: 1. Lagebericht zum Jahresabschluss 2017 2. Bilanz zum Jahresabschluss 2017 3. Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss 2017 4. Finanzrechnung zum Jahresabschluss 2017 5. Teilrechnungen zum Jahresabschluss 2017 6. Anhang zum Jahresabschluss 2017 6.a. Anlage zum Anhang zum Jahresabschluss 2017 7. Anlagenspiegel zum Jahresabschluss 2017 8. Forderungsspiegel zum Jahresabschluss 2017 9. Verbindlichkeitsspiegel zum Jahresabschluss 2017 10. Übersicht der Investitionen zum Jahresabschluss 2017 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2017

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2019 Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Jahresabschluss 2019 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03. September 2020 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat 1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest, 2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahrs 2019 in Höhe von 5.084.015,27 EUR durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“ Der Jahresabschluss 2019 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2019 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 813 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Jahresabschluss 2019 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 30.04.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: 1. Lagebericht zum Jahresabschluss 2019 2. Bilanz zum Jahresabschluss 2019 3. Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss 2019 4. Finanzrechnung zum Jahresabschluss 2019 5. Teilrechnungen zum Jahresabschluss 2019 6. Anhang zum Jahresabschluss 2019 7. Anlagenspiegel zum Jahresabschluss 2019 8. Forderungsspiegel zum Jahresabschluss 2019 9. Verbindlichkeitsspiegel zum Jahresabschluss 2019 10. Eigenkapitalspiegel zum Jahresabschluss 2019 Bereitstellung des Jahresabschlusses 2019 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2019

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Jahresabschlüsse Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2016 Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Jahresabschluss 2016 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „ Der Rat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest, beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 13.771.717,88 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken, erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung. Der Jahresabschluss 2016 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2016 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 802 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Jahresabschluss 2016 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim abgerufen werden. Bornheim, den 18.12.2017 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: 1. Lagebericht zum Jahresabschluss 2. Bilanz zum Jahresabschluss 2016 3. Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss 2016 4. Finanzrechnung zum Jahresabschluss 2016 5. Teilrechnungen zum Jahresabschluss 2016 6. Anhang zum Jahresabschluss 2016 6.a. Anlage zum Anhang 7. Anlagenspiegel zum Jahresabschluss 2016 8. Forderungsspiegel zum Jahresabschluss 2016 9. Verbindlichkeitsspiegel zum Jahresabschluss 2016 10. Übersicht der Investitionen zum Jahresabschluss 2016 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016

Inhalt

Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Wirtschaftsförderung Luftbild vom Gewerbepark Bornheim Süd Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage Hier finden Sie Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Jetzt mehr erfahren Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceleistungen Hier finden Sie eine Übersicht der Lieferdienste und Online-Serviceleistungen im Stadtgebiet Bornheim Jetzt mehr erfahren Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Die Wirtschaftsförderung ist der Ansprechpartner für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden, die in der Stadt Bornheim angesiedelt sind oder sich für den Wirtschaftsstandort Bornheim interessieren. Unser Serviceangebot besteht aus folgenden Dienstleistungen: Vermittlung von Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien Beratung bei Ansiedlung, Umsiedlung und Erweiterung von der Planungsphase bis zur Realisierung Zugang zu örtlichen Netzwerken Beratung zur Existenzgründung Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim Ihre Ansprechpartner Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, Standortsuche, Existenzgründung und Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Ansprechpartner Sebastian Römer Abteilungsleiter, Wirtschaftsförderer Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Telefon: 02222 945-339 E-Mail Für die gewerbliche Immobilienbörse: Ansprechpartner Sebastian Römer Abteilungsleiter, Wirtschaftsförderer Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Telefon: 02222 945-339 E-Mail Für einen Grundstückskauf in den neuen Gewerbegebieten: Ansprechpartner Joachim Strauß Prokurist Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon: 02222 945-223 E-Mail Weiterführende Links Webseite der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH – wfg-bornheim.de Wirtschaftsförderung Bornheim Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Postadresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Kontakt Telefon: 02222 945-339 Telefax: 02222 91995258 E-Mail

Inhalt

Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Online-Familienwegweiser Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Online-Familienwegweiser Online-Familienwegweiser In unserem Internetportal "Familie-in-Bornheim.de" finden Sie aktuelle Angebote für Familien, Eltern und Kinder bis 6 Jahre. Das Angebot richtet sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft, Familien und Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt und reicht von Schwangerschafts- oder Familienberatung über Familiencafés bis hin zu Freizeitaktivitäten und Frühförderung. Jetzt passendes Angebot finden

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!