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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Aufnahme/Meldung von defekten Laternen? (Gibt es eine regelmäßige Überprü- fung/Wartung? Werden andere Wege außer über die Homepage genutzt? Antwort: Die Meldungen erreichen den StadtBetrieb 24/7 über die Nutzung des Kontaktformulars auf der Internetseite des SBB, per E-Mail und telefonisch (Bereitschaftsdienst außerh. der Dienstzeiten). Im Abstand von vier Jahren wird die Straßenbeleuchtung einer routinemäßigen Wartung/Über- prüfung unterzogen. Frage 2: Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Meldung und Reparatur? Antwort: Die Entstörung erfolgt in 2 Prioritätsstufen: Priorität 1: Entstörung sofort bzw. innerhalb von 24 Stunden. Dies betrifft bspw. den Ausfall von mehr als 5 Leuchten in einem Straßenzug, den Ausfall eines ganzen Straßenzuges, Unfallereignisse, lose Bauteile. Priorität 2: Entstörung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Dies betrifft bspw. kleinere Schäden, den Ausfall einzelner Leuchten oder flackernde Leuchten. Frage 3: Welche Gründe stehen einer zügigen Reparatur im Wege oder können diese verzögern? Antwort: Die Entstörung innerhalb der v. g. Prioritätsstufen und den darin genannten Zeiträumen verzögert sich dann, wenn beispielsweise Bauteile von älteren Leuchten nicht sofort verfügbar sind. Weit- aus häufiger entstehen Verzögerungen jedoch durch eine zum Teil intensive Fehlersuche. Kann Herr Matthias Kabon Siefenfeldchen 108b 53332 Bornheim - 2 - der Fehler vor Ort zunächst nicht lokalisiert werden, muss häufig ein spezieller Messwagen ange- fordert werden, der die Störung (Kabelfehler) in den Straßen/Gehwegen etc. möglichst genau lo- kalisieren muss. Im Anschluss daran erfolgt im Tiefbau die Reparatur der unterirdischen Leitun- gen. Frage 4: Wie erfolgt eine Priorisierung von Instandsetzungen? Antwort: Innerhalb der bereits genannten Prioritätsstufen erfolgt in der Regel von Seiten des SBB keine weitere Priorisierung. Die Entstörung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Bei Störungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Haltestellen und anderen stärker frequen- tierten Bereichen, werden die Meldungen jedoch vorgezogen und mit dem Zusatz „Eilt“ versehen. Frage 5: Gibt es Vergleichswerte aus den letzten Jahren? Antwort: Vergleichswerte aus Vorjahren etwa hinsichtlich einer durchschnittlichen Zeit bis zur Entstörung bestehen nicht. In Bezug auf die Anzahl der jährlichen Störungen bewegt sich Bornheim auf ei- nem gleichbleibenden Niveau. Eine Steigerung von Störungsmeldungen ist lediglich im Jahres- verlauf zu beobachten. Bei feuchter und kalter Witterung, insbesondere Frost häufen sich in je- dem Jahr die Störungen durch Kabelfehler. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Aufnahme/Meldung von defekten Laternen? (Gibt es eine regelmäßige Überprü- fung/Wartung? Werden andere Wege außer über die Homepage genutzt? Antwort: Die Meldungen erreichen den StadtBetrieb 24/7 über die Nutzung des Kontaktformulars auf der Internetseite des SBB, per E-Mail und telefonisch (Bereitschaftsdienst außerh. der Dienstzeiten). Im Abstand von vier Jahren wird die Straßenbeleuchtung einer routinemäßigen Wartung/Über- prüfung unterzogen. Frage 2: Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Meldung und Reparatur? Antwort: Die Entstörung erfolgt in 2 Prioritätsstufen: Priorität 1: Entstörung sofort bzw. innerhalb von 24 Stunden. Dies betrifft bspw. den Ausfall von mehr als 5 Leuchten in einem Straßenzug, den Ausfall eines ganzen Straßenzuges, Unfallereignisse, lose Bauteile. Priorität 2: Entstörung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Dies betrifft bspw. kleinere Schäden, den Ausfall einzelner Leuchten oder flackernde Leuchten. Frage 3: Welche Gründe stehen einer zügigen Reparatur im Wege oder können diese verzögern? Antwort: Die Entstörung innerhalb der v. g. Prioritätsstufen und den darin genannten Zeiträumen verzögert sich dann, wenn beispielsweise Bauteile von älteren Leuchten nicht sofort verfügbar sind. Weit- aus häufiger entstehen Verzögerungen jedoch durch eine zum Teil intensive Fehlersuche. Kann Herr Matthias Kabon Siefenfeldchen 108b 53332 Bornheim - 2 - der Fehler vor Ort zunächst nicht lokalisiert werden, muss häufig ein spezieller Messwagen ange- fordert werden, der die Störung (Kabelfehler) in den Straßen/Gehwegen etc. möglichst genau lo- kalisieren muss. Im Anschluss daran erfolgt im Tiefbau die Reparatur der unterirdischen Leitun- gen. Frage 4: Wie erfolgt eine Priorisierung von Instandsetzungen? Antwort: Innerhalb der bereits genannten Prioritätsstufen erfolgt in der Regel von Seiten des SBB keine weitere Priorisierung. Die Entstörung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Bei Störungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Haltestellen und anderen stärker frequen- tierten Bereichen, werden die Meldungen jedoch vorgezogen und mit dem Zusatz „Eilt“ versehen. Frage 5: Gibt es Vergleichswerte aus den letzten Jahren? Antwort: Vergleichswerte aus Vorjahren etwa hinsichtlich einer durchschnittlichen Zeit bis zur Entstörung bestehen nicht. In Bezug auf die Anzahl der jährlichen Störungen bewegt sich Bornheim auf ei- nem gleichbleibenden Niveau. Eine Steigerung von Störungsmeldungen ist lediglich im Jahres- verlauf zu beobachten. Bei feuchter und kalter Witterung, insbesondere Frost häufen sich in je- dem Jahr die Störungen durch Kabelfehler. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Nutzbarkeit des Anruf-Sammeltaxis in den Nachtstunden Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Das letzte verfügbare AST um 3.45 Uhr muss fast drei Stunden vor Abfahrt gebucht werden, da die Zentrale nur bis 1.00 Uhr besetzt ist. Warum ist die AST-Telefonzentrale an nicht an allen Ta- gen bis zur letzten Fahrt erreichbar? Frage 2: Welche Mehrkosten würden der Stadt Bornheim entstehen, wenn die AST-Telefonzentrale am Wochenende bis 3.00 Uhr erreichbar wäre? Frage 3: Über https://www.rvk.de/taxibus-und-ast lassen sich AST- und Taxibus-Fahrten auch online bu- chen. Funktioniert diese Buchungsmethode auch nach 1.00 Uhr und könnte die Darstellung so angepasst werden, dass die Uhrzeiten nach Mitternacht dort korrekt dargestellt werden? (01:20 Uhr statt 25:20 Uhr) Frage 4: Die AST-Fahrten an den Stadtbahnhaltestellen Merten und Walberberg, die am späten Abend und in der Nacht jeweils 20 Minuten nach der vollen Stunde vorgesehen sind, fahren wenige Mi- nuten vor der planmäßigen Ankunft der Stadtbahn-Linie 18 aus Richtung Köln oder Brühl ab. Will man das AST in Verbindung mit der Linie 18 nutzen, entsteht mitten in der Nacht eine lange War- tezeit an einem schwach besuchten Haltepunkt, was für einige Nutzer nicht nur unkomfortabel ist, sondern auch das Sicherheitsgefühlt beeinträchtigt. Kann die Abfahrt für diese Fahrten um 10 Mi- nuten verschoben werden, damit der Anschluss mit der Linie 18 funktioniert? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die Fragestellungen werden zwecks Klärung bzw. Beantwortung an den Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als Aufgabenträger für den ÖPNV weitergegeben. Sobald eine Antwort erfolgt ist, wird diese mit- geteilt. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Steht die Stadt Bornheim mit dem Rhein-Sieg-Kreis in Kontakt um alternative ÖPNV-"On De- mand"-Systeme wie "Rhesi" als Modellprojekt auch in Bornheim zu erproben? Antwort zu Frage 5: Die Verwaltung steht zurzeit hinsichtlich alternativer On-Demand-Systeme nicht in Kontakt mit dem RSK. Im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für die Stadt Born- heim kann auch eine Diskussion derartiger Ansätze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Nutzbarkeit des Anruf-Sammeltaxis in den Nachtstunden Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Das letzte verfügbare AST um 3.45 Uhr muss fast drei Stunden vor Abfahrt gebucht werden, da die Zentrale nur bis 1.00 Uhr besetzt ist. Warum ist die AST-Telefonzentrale an nicht an allen Ta- gen bis zur letzten Fahrt erreichbar? Frage 2: Welche Mehrkosten würden der Stadt Bornheim entstehen, wenn die AST-Telefonzentrale am Wochenende bis 3.00 Uhr erreichbar wäre? Frage 3: Über https://www.rvk.de/taxibus-und-ast lassen sich AST- und Taxibus-Fahrten auch online bu- chen. Funktioniert diese Buchungsmethode auch nach 1.00 Uhr und könnte die Darstellung so angepasst werden, dass die Uhrzeiten nach Mitternacht dort korrekt dargestellt werden? (01:20 Uhr statt 25:20 Uhr) Frage 4: Die AST-Fahrten an den Stadtbahnhaltestellen Merten und Walberberg, die am späten Abend und in der Nacht jeweils 20 Minuten nach der vollen Stunde vorgesehen sind, fahren wenige Mi- nuten vor der planmäßigen Ankunft der Stadtbahn-Linie 18 aus Richtung Köln oder Brühl ab. Will man das AST in Verbindung mit der Linie 18 nutzen, entsteht mitten in der Nacht eine lange War- tezeit an einem schwach besuchten Haltepunkt, was für einige Nutzer nicht nur unkomfortabel ist, sondern auch das Sicherheitsgefühlt beeinträchtigt. Kann die Abfahrt für diese Fahrten um 10 Mi- nuten verschoben werden, damit der Anschluss mit der Linie 18 funktioniert? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die Fragestellungen werden zwecks Klärung bzw. Beantwortung an den Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als Aufgabenträger für den ÖPNV weitergegeben. Sobald eine Antwort erfolgt ist, wird diese mit- geteilt. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Steht die Stadt Bornheim mit dem Rhein-Sieg-Kreis in Kontakt um alternative ÖPNV-"On De- mand"-Systeme wie "Rhesi" als Modellprojekt auch in Bornheim zu erproben? Antwort zu Frage 5: Die Verwaltung steht zurzeit hinsichtlich alternativer On-Demand-Systeme nicht in Kontakt mit dem RSK. Im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für die Stadt Born- heim kann auch eine Diskussion derartiger Ansätze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Kontaktformular – Ukraine-Krieg Wohnraum für betroffene Menschen Vorname Name Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer E-Mail Ich kann die folgende Anzahl an Personen aufnehmen: Ich kann die Personen ab folgendem Datum aufnehmen: Bis wann können Sie die Personen aufnehmen? Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Kontaktdaten an die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. oder direkt an hier registrierte, hilfesuchende Flüchtlinge zur Vermittlung von Wohnraum weitergeben? ☐ja ☐nein Würden Sie auch nicht voliständig geimpfte Personen aufnehmen? ☐ja ☐nein Sprechen Sie Ukrainisch? ☐ja ☐nein Welche Sprachkenntnisse haben Sie (außer Ukrainisch)? Können Sie auch Personen rnit Kindern aufnehmen? ☐ia ☐nein Vorhandene Ausstattung für Kinder Bitte beschreiben Sie die Räume, die Sie den Personen anbieten können. Sind die angebotenen Räume barrierefrei? ☐ja ☐nein Sind Haustiere vorhanden? ☐ja ☐nein Wenn ja, welche? Sind Haustiere erwünscht? ☐ja ☐nein Wenn ja, welche? Ich biete noch folgende weitere Hilfen an: Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung lhres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen SteIle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Die Stadt Bornheim kooperiert bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten und sonstigen Hilfsangeboten für die geflüchteten Menschen mit der Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. Dafür ist es erforderlich, dass Ihre Kontaktdaten an den Verein weitergegeben werden. Sofern eine Vermittlung durch die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, werden Ihre Kontaktdaten bei dringendem Bedarf an konkret hilfesuchende, hier registrierte Flüchtlinge vermittelt. Für den Schutz lhrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. lhre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige SteIle weitergegeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung der Nutzer:innen erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. ☐ Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und nehme diese zur Kenntnis. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben und Daten elektronisch zu den in der Datenschutzerklärung erläuterten Zwecken erhoben und gespeichert werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Vermittlung meines Hilfsangebotes an die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. weitergegeben werden. Bei Bedarf bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten auch unmittelbar an konkret hilfesuchende, hier registrierte Flüchtlinge vermittelt werden. (bitte ankreuzen und unterschreiben) ____________________ Datum, Unterschrift

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Kontaktformular – Ukraine-Krieg Hilfe für betroffene Menschen Vorname Name Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer E-Mail Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Kontaktdaten an die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. zur Vermittlung von hilfesuchenden Flüchtlingen weitergeben? ☐ja ☐nein Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Kontaktdaten an die Geflüchteten zur Vermittlung von Hilfsangeboten weitergeben? ☐ja ☐nein Sprechen Sie Ukrainisch? ☐ja ☐nein Welche Sprachkenntnisse haben Sie (außer Ukrainisch)? Ich biete folgende Hilfen an: Ab wann? An welchen Tagen? In welchem Stundenumfang? Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung lhres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen SteIle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Die Stadt Bornheim kooperiert bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten und sonstigen Hilfsangeboten für die geflüchteten Menschen mit der Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. Dafür ist es erforderlich, dass Ihre Kontaktdaten an den Verein weitergegeben werden. Sofern eine Vermittlung durch die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, werden Ihre Kontaktdaten bei dringendem Bedarf an konkret hilfesuchende, hier registrierte Flüchtlinge vermittelt. Für den Schutz lhrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. lhre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige SteIle weitergegeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung der Nutzer:innen erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. ☐ Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und nehme diese zur Kenntnis. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben und Daten elektronisch zu den in der Datenschutzerklärung erläuterten Zwecken erhoben und gespeichert werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Vermittlung meines Hilfsangebotes an die Flüchtlingshilfe Bornheim e.V. weitergegeben werden. Bei Bedarf bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten auch unmittelbar an konkret hilfesuchende, hier registrierte Flüchtlinge vermittelt werden. (bitte ankreuzen und unterschreiben) ____________________ Datum, Unterschrift

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Entwicklung ausgesuchte Delikte PKS-Bereich Bornheim (Quelle: PKS) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 2317 2525 2324 2441 2526 2510 2654 2614 2261 1990 1868 1924 2021 aufgeklärte Fälle 979 1064 1038 1160 1096 1139 1244 1197 966 945 861 912 968 AQ 42,3% 42,1% 44,7% 47,5% 43,4% 45,4% 46,9% 45,8% 42,7% 47,5% 46,1% 47,4% 47,9% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 Gesamtkriminalität 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 759 822 684 631 696 702 828 781 777 559 571 490 525 aufgeklärte Fälle 69 89 75 80 60 77 83 94 73 55 68 62 65 AQ 9,1% 10,8% 11,0% 12,7% 8,6% 11,0% 10,0% 12,0% 9,4% 9,8% 11,9% 12,7% 12,4% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 Straßenkriminalität 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 116 186 169 198 202 179 145 210 106 124 108 141 63 aufgeklärte Fälle 11 16 14 55 20 11 31 86 11 18 17 17 8 AQ in % 9,5% 8,6% 8,3% 27,8% 9,9% 6,1% 21,4% 41,0% 10,4% 14,5% 15,7% 12,1% 12,7% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 0 50 100 150 200 250 Wohnungseinbruchdiebstahl inkl. TWE 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 32 24 46 31 9 9 19 16 18 9 10 8 8 aufgeklärte Fälle 4 4 20 3 0 1 1 2 3 0 1 3 2 AQ in % 12,5% 16,7% 43,5% 9,7% 0,0% 11,1% 5,3% 12,5% 16,7% 0,0% 10,0% 37,5% 25,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Geschäftseinbruch Entwicklung ausgesuchte Delikte PKS-Bereich Bornheim (Quelle: PKS) In allen dargestellten Grafiken für den PKS-Bereich Bornheim sind in den Vorjahren weithaus höhere Fallzahlen feststellbar. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 272 253 271 234 248 260 312 260 236 205 218 225 208 aufgeklärte Fälle 35 34 51 38 27 51 33 35 33 38 45 33 40 AQ in % 12,9% 13,4% 18,8% 16,2% 9,6% 19,6% 10,6% 13,5% 14,0% 18,5% 20,6% 14,7% 19,2% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 0 50 100 150 200 250 300 350 Sachbeschädigungsdelikte 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 257 296 224 197 229 153 261 275 218 157 200 142 169 aufgeklärte Fälle 8 22 2 5 5 6 17 32 12 7 19 5 12 AQ in % 3,1% 7,4% 0,9% 2,5% 2,2% 3,9% 6,5% 11,6% 5,5% 4,5% 9,5% 3,5% 7,1% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% 0 50 100 150 200 250 300 350 Diebstahl an/ aus Kfz

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Stadt Bornheim, Amt 13 Schul- und Sportamt, Abteilungsleiter Herr Sturm, telefon: 02222 – 9437 5478, mail: alexander.sturm@stadt-bornheim.de Infoblatt інформаційний лист Wie kommt mein Kind in die Schule? як влаштувати дитину до школи? Alle Kinder mit Vollendung des sechsten Lebensjahres, die in Deutschland leben, müssen eine Schule besuchen. Also Kinder, die sich derzeit hierzulande aufhalten. Es gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Demnach hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht. Усі діти віком старше 6 років, які проживають у Німеччині, зобов'язані ходити до школи. Тобто діти, які зараз перебувають у країні. Згідно з Конвенцією ООН про права дитини, кожна дитина має право на доступ до освіти та шкільних занять. Ab wann kann mein Kind zur Schule gehen? коли моя дитина може йти до школи? Grundschule = ab dem 25.04.2022 початкова школа = від 25 квітня 2022 року Weiterführende Schule = ab dem 04.04.2022 Середня школа = від 4 квітня 2022 року Muss ich mich bei der Schule melden? чи маю я звітувати до школи? Nein. Die Schule wird sich bei Ihnen melden. Ні. Школа зв’яжеться з вами Stadt Bornheim, Amt 13 Schul- und Sportamt, Abteilungsleiter Herr Sturm, telefon: 02222 – 9437 5478, mail: alexander.sturm@stadt-bornheim.de Kostet der Schulunterricht Geld? Чи треба сплачувати гроші за школу? An öffentlichen Schulen ist der Unterricht kostenfrei. Навчання в усіх державних школах Німеччини безкоштовне. Mein Kind spricht kein Deutsch - und jetzt? Моя дитина не розмовляє німецькою - що тепер? Für Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, gibt es an vielen Schulen Sprachförderung. Для дітей та підлітків, які або зовсім не розмовляють німецькою, або лише трохи, у багатьох школах є мовна підтримка. Wie sieht der Unterricht für Kinder aus der Ukraine aus? Що являють собою шкільні заняття для дітей з України? Im Vordergrund steht zunächst das Erlernen der deutschen Sprache. Wie der Unterricht darüber hinaus abläuft, ist noch offen. Um die Integration von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine an Schulen in Deutschland zu fördern, haben die Länder eine gemeinsame "Task Force" eingerichtet. Im Gespräch ist unter anderem, ukrainische Lehrkräfte in Deutschland zu beschäftigen. Auch wird darüber nachgedacht, den Schulunterricht nach ukrainischem System fortzusetzen - etwa durch Online- Plattformen. Hierbei könnten auch digitale Schulbücher und Unterrichtsmaterialien zum Einsatz kommen У першу чергу, йдеться про вивчення німецької мови. Як саме проходитимуть заняття - питянна наразі відкрите. Аби підтримати інтеграцію дітей та підлітків з України у школах Німеччини, федеральні землі огранізували спільну "оперативну групу". Йдеться зокрема про залучення українських вчителів в Німеччині. Розмірковують і про продовження занять за українською системою освіти - щоправда, через онлайн-платформи, де можуть вкористовуватися цифрові підручники та навчальні матеріали. https://www1.wdr.de/uebersicht-kinder-kinderbetreuung-100.html Stadt Bornheim, Amt 13 Schul- und Sportamt, Abteilungsleiter Herr Sturm, telefon: 02222 – 9437 5478, mail: alexander.sturm@stadt-bornheim.de Wie kommen die Kinder an Schulmaterialien - Bücher, aber auch Hefte, Stifte, anderes Material und Sportsachen? Як дітям отримати шкільне приладдя - підручники, зошити, олівці, інші матеріали та спортивну форму? Schülerinnen und Schülern können an vielen Schulen zum Beispiel Bücher kostenlos leihen. Alle, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, bekommen beispielsweise für den Kauf von Heften und Stiften Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Geld gibt es in der Regel bei der Stelle, die die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wird ein persönlicher Schulbedarf von Wert von 156 Euro im Kalenderjahr 2022 anerkannt. Учениці та учні у багатьох школах можуть, наприклад, безкоштовно позичити підручники. Усі, хто має посвідку на проживання, отримують гроші на купівлю, до прикладу, зошитів та олівців відповідно до закону про пільги шукачам притулку. Гроші, як правило, можна отримати у тій самій установі, яка видала посвідку на проживання. За даними федерального міністерства праці, на шкільні потреби на одну особу у 2022 році виділяють 156 євро. Gibt es in Schulen Verpflegung? Чи годують в школах? An vielen Schulen gibt es für Kinder und Jugendliche ein Mittagessen. Für alle mit einer Aufenthaltserlaubnis ist gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz das Mittagessen kostenfrei. У багатьох школах для дітей та підлітків є обід. Для всіх із посвідкою на проживання обід безкоштовний, згідно із законом про пільги шукачам притулку.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrtsbeschränkung Teutonenstraße Widdig Sehr geehrte Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten bestehen, die Durchfahrt der Teutonenstraße zwischen Franken- weg und Burgstraße zu verhindern? Antwort 1: Beim fraglichen Straßenabschnitt handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg, der mit Verkehrszeichen 260 StVO und dem Zusatzzeichen 1026-36 StVO beschildert ist. Entspre- chend ist auf diesem Weg nur landwirtschaftlicher Verkehr zulässig, während Fußgänger und Rad- fahrer wie auf allen anderen Wirtschaftswegen geduldet werden. Die Überwachung der bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und Ahndung festge- stellter Verstöße ist im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Aufgabe der Polizei. Allerdings sind der Polizei nach eigner Darstellung aufgrund der Vielzahl landwirtschaftlicher Wege im Stadtgebiet Bornheim mit den vorhandenen personellen Ressourcen allenfalls stichprobenar- tige Kontrollen möglich. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob Handlungsbedarf für die Anordnung einer physischen We- gesperre (z.B. Absperrpfosten) besteht und sofern dieser gegeben ist, ein straßenverkehrsrechtli- chen Abhörverfahrens gem. § 45 StVO unter Beteiligung der Polizei und des Ortslandwirtes betrei- ben, da es sich hierbei um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung han- delt, die der förmlichen Anordnung bedarf. Frage 2: Welche Kosten würden für eine Durchfahrtssperre entstehen? Antwort 2: Auch, wenn bei der Prüfung, ob Handlungsbedarf für die angeregte Maßnahme be- steht, die Kosten vordergründig zunächst nicht entscheidungsgrelevant sind, können diese je nach Ausführung für Kauf und Montage von 2 bis 3 Absperrpfosten nachrichtlich mit rd. 400 – 500 € beziffert werden. Frage 3: Wer würde die entstehenden Kosten tragen? Antwort 3: Da es sich wie unter Frage 1. dargestellt um anordnungsbedürftige Verkehrsreinrich- tungen handelt, wären diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrtsbeschränkung Teutonenstraße Widdig Sehr geehrte Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten bestehen, die Durchfahrt der Teutonenstraße zwischen Franken- weg und Burgstraße zu verhindern? Antwort 1: Beim fraglichen Straßenabschnitt handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg, der mit Verkehrszeichen 260 StVO und dem Zusatzzeichen 1026-36 StVO beschildert ist. Entspre- chend ist auf diesem Weg nur landwirtschaftlicher Verkehr zulässig, während Fußgänger und Rad- fahrer wie auf allen anderen Wirtschaftswegen geduldet werden. Die Überwachung der bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und Ahndung festge- stellter Verstöße ist im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Aufgabe der Polizei. Allerdings sind der Polizei nach eigner Darstellung aufgrund der Vielzahl landwirtschaftlicher Wege im Stadtgebiet Bornheim mit den vorhandenen personellen Ressourcen allenfalls stichprobenar- tige Kontrollen möglich. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob Handlungsbedarf für die Anordnung einer physischen We- gesperre (z.B. Absperrpfosten) besteht und sofern dieser gegeben ist, ein straßenverkehrsrechtli- chen Abhörverfahrens gem. § 45 StVO unter Beteiligung der Polizei und des Ortslandwirtes betrei- ben, da es sich hierbei um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung han- delt, die der förmlichen Anordnung bedarf. Frage 2: Welche Kosten würden für eine Durchfahrtssperre entstehen? Antwort 2: Auch, wenn bei der Prüfung, ob Handlungsbedarf für die angeregte Maßnahme be- steht, die Kosten vordergründig zunächst nicht entscheidungsgrelevant sind, können diese je nach Ausführung für Kauf und Montage von 2 bis 3 Absperrpfosten nachrichtlich mit rd. 400 – 500 € beziffert werden. Frage 3: Wer würde die entstehenden Kosten tragen? Antwort 3: Da es sich wie unter Frage 1. dargestellt um anordnungsbedürftige Verkehrsreinrich- tungen handelt, wären diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kriegerdenkmal Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wessen Eigentum steht das Enseble "Kriegerdenkmal Hemmerich" mit insgesamt drei Mahn- malen und der die Mahnmale umfassenden Grünfläche? Antwort 1: Das Denkmal befindet sich im städtischen Besitz. Frage 2: Wer ist für die Instandhaltung der drei Mahnmale zuständig? Frage 3: Wem obliegt die Pflege der Grünfläche? Frage 4: Liegen dem Bürgermeister Erkenntnisse darüber vor, in welchen Abständen die Mahnmale grundgereinigt und wie oft die Grünpflege am Denkmal vorgenommen wird? Antwort 2, 3 und 4: Der Stadt obliegt die Verkehrssicherheit, bzw. die Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicher- heit obliegen der städt. Verwaltung – hier dem Umwelt- und Grünflächenamt. Die Pflege der Anlage ist an den Stadtbetrieb übertragen worden, da eine Patenschaft wohl nicht mehr durchgeführt wird und somit erloschen ist. Die Grünflächenpflege am Kriegerdenkmal Hemmerich wird seitdem vom Stadtbetrieb durchge- führt, insbesondere, wenn Veranstaltungen wie Feiertage, Kirmes oder Junggesellenfest stattfin- den (Kranzniederlegungen). Das heißt mindestens zwei Mal im Jahr schneiden, Laub aufnehmen im Herbst, Rasen mähen ca. alle 3-4 Wochen und alle 3 Jahre Rückschnitt der Lindenbäume. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Wäre eine gärtnerische Aufwertung und Grundreinigung des Denkmals durch spendenfinanzier- tes Privatengagement möglich? Antwort 5: Eine „gärtnerische Aufwertung“ durch private Spenden kann in der Folge je nach Art der Aufwer- tung einen deutlich höheren Pflegeaufwand beim SBB auslösen, der dann vermutlich nicht (mehr) durch spendenfinanziertes Privatengagement gedeckt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kriegerdenkmal Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wessen Eigentum steht das Enseble "Kriegerdenkmal Hemmerich" mit insgesamt drei Mahn- malen und der die Mahnmale umfassenden Grünfläche? Antwort 1: Das Denkmal befindet sich im städtischen Besitz. Frage 2: Wer ist für die Instandhaltung der drei Mahnmale zuständig? Frage 3: Wem obliegt die Pflege der Grünfläche? Frage 4: Liegen dem Bürgermeister Erkenntnisse darüber vor, in welchen Abständen die Mahnmale grundgereinigt und wie oft die Grünpflege am Denkmal vorgenommen wird? Antwort 2, 3 und 4: Der Stadt obliegt die Verkehrssicherheit, bzw. die Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicher- heit obliegen der städt. Verwaltung – hier dem Umwelt- und Grünflächenamt. Die Pflege der Anlage ist an den Stadtbetrieb übertragen worden, da eine Patenschaft wohl nicht mehr durchgeführt wird und somit erloschen ist. Die Grünflächenpflege am Kriegerdenkmal Hemmerich wird seitdem vom Stadtbetrieb durchge- führt, insbesondere, wenn Veranstaltungen wie Feiertage, Kirmes oder Junggesellenfest stattfin- den (Kranzniederlegungen). Das heißt mindestens zwei Mal im Jahr schneiden, Laub aufnehmen im Herbst, Rasen mähen ca. alle 3-4 Wochen und alle 3 Jahre Rückschnitt der Lindenbäume. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Wäre eine gärtnerische Aufwertung und Grundreinigung des Denkmals durch spendenfinanzier- tes Privatengagement möglich? Antwort 5: Eine „gärtnerische Aufwertung“ durch private Spenden kann in der Folge je nach Art der Aufwer- tung einen deutlich höheren Pflegeaufwand beim SBB auslösen, der dann vermutlich nicht (mehr) durch spendenfinanziertes Privatengagement gedeckt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. OGS Quoten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 1: Derzeit besuchen rund 1.200 Schülerinnen und Schüler eine OGS. Dies entspricht einer Betreuungs-/ Nutzungsquote von etwa 70 %. Frage 2: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden nach aktuellem Plan für das Schuljahr 2022/2023 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Auch für das kommende Schuljahr 2022/23 wird die Betreuungs-/ Nutzungsquote bei rund 70 % liegen. Frage 3: Wie viele Schüler*innen haben im Schuljahr 2021/2022 keinen Platz in der OGS erhal- ten? Frage 4: Wie viele Schüler*innen sind für das Schuljahr 2022/2023 auf Wartelisten zur OGS und haben noch keinen festen Platz erhalten? Antwort 3 und 4: Bisher konnte jedem Kind ein OGS-Platz zur Verfügung gestellt werden. Frage 5: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc. seitens der Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 5: Die Personalkosten für die Bearbeitung der OGS-Elternbeiträge belaufen sich auf ca. 48.720,49 € jährlich. Für die Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Bearbeitung der Landes- zuweisungen und für die an die Träger auszuzahlende Monatspauschale betragen die Personal- kosten 6.368,70 €. Hinzu kommt eine anteilige Sachkostenpauschale in Höhe von insgesamt 14.162 € und Gemein- kosten (20% der Brutto-Personalkosten) mit einem Betrag von 11.017,84 €. Insgesamt sind somit Personalaufwendungen in Höhe von 80.269,03 € jährlich anzusetzen. Die Berechnungen folgen den Empfehlungen der KGSt. Anteile der Amts- und Abteilungsleitungen sind nicht enthalten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Ebenfalls sind die Aufwendung für die Nutzung der Gebäude für die OGS nicht zu ermitteln, da nahezu alle Schulräume für den Unterricht und die OGS parallel genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. OGS Quoten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 1: Derzeit besuchen rund 1.200 Schülerinnen und Schüler eine OGS. Dies entspricht einer Betreuungs-/ Nutzungsquote von etwa 70 %. Frage 2: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden nach aktuellem Plan für das Schuljahr 2022/2023 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Auch für das kommende Schuljahr 2022/23 wird die Betreuungs-/ Nutzungsquote bei rund 70 % liegen. Frage 3: Wie viele Schüler*innen haben im Schuljahr 2021/2022 keinen Platz in der OGS erhal- ten? Frage 4: Wie viele Schüler*innen sind für das Schuljahr 2022/2023 auf Wartelisten zur OGS und haben noch keinen festen Platz erhalten? Antwort 3 und 4: Bisher konnte jedem Kind ein OGS-Platz zur Verfügung gestellt werden. Frage 5: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc. seitens der Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 5: Die Personalkosten für die Bearbeitung der OGS-Elternbeiträge belaufen sich auf ca. 48.720,49 € jährlich. Für die Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Bearbeitung der Landes- zuweisungen und für die an die Träger auszuzahlende Monatspauschale betragen die Personal- kosten 6.368,70 €. Hinzu kommt eine anteilige Sachkostenpauschale in Höhe von insgesamt 14.162 € und Gemein- kosten (20% der Brutto-Personalkosten) mit einem Betrag von 11.017,84 €. Insgesamt sind somit Personalaufwendungen in Höhe von 80.269,03 € jährlich anzusetzen. Die Berechnungen folgen den Empfehlungen der KGSt. Anteile der Amts- und Abteilungsleitungen sind nicht enthalten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Ebenfalls sind die Aufwendung für die Nutzung der Gebäude für die OGS nicht zu ermitteln, da nahezu alle Schulräume für den Unterricht und die OGS parallel genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Ratsfrau Gabriele Kretschmer Mörnerstr. 33 53332 Bornheim Tel.: 02222-938915 Mobil: 0151-21334900 E-Mail: kretschmer-roisdorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de An die Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie Frau Tina Görg-Mager und Schulausschusses Frau Gabriele Kretschmer nachrichtlich: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Bornheim, 07.04.2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Inklusives Arbeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt Sehr geehrte Frau Görg-Mager, sehr geehrte Frau Kretschmer, sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Basis der freien Wirtschaft lt. Bundesagentur für Arbeit. Im Mai 2019 hat die Stadt Bornheim zu einem Austausch „Arbeitsmarkt Bornheim inklusiv“ eingeladen an dem Arbeitgeber, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, des Integrationsfachdienstes des LVR und Behindertengruppen teilgenommen haben. Bekanntermaßen ist durch die Corona – Pandemie vieles auch in diesem Bereich nicht möglich gewesen, wie z.B. Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen. 1. Wir bitten um Mitteilung der Verwaltung, was von der Stadt Bornheim geplant ist, den damaligen Ansatz bzw. Prozess wieder anzustoßen. Seite 2 von 2 2. Welche Informationen liegen der Verwaltung vor zur jeweiligen Zusammenarbeit im eigenen Hause und der Bornheimer Unternehmerschaft a. mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg und b. der Landwirtschaftskammer Bonn, die als Fachberatung für Inklusion, Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen? 3. Welche Erfahrungen in der Bornheimer Verwaltung und der Unternehmerschaft gibt es, Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Beendigung der Schule ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten? 4. Wie viele und welche inklusiven Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen in Bornheim? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße Dr. Charlotte von Canstein, Hildegard Helmes, Gabriele Kretschmer, Dr. Helmut Preiß, Günter Engels, Hans-Günther Engels, Thomas Meyer und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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