Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Die betroffenen Lebenspartner können ihre Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Eheschließung) beim Standesamt anmelden, an dem einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern ein aktueller Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen. Dieser Auszug sollte nicht älter als sechs Monate alt sein. Daneben sind die Identität und der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen (s. auch „Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung).

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht einer Eheschließung im Sinne des Personenstandsgesetzes. Daher muss die Umwandlung mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich vollzogen werden, so dass das Datum der Umwandlung (Eheschließung) – und nicht das Datum der zuvor begründeten Lebenspartnerschaft – zu beurkunden ist.

Haben die Eheschließenden noch keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, so können sie einen Ehenamen bestimmen.