Antrag auf Einbürgerung

Aktuelle Information: Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Corona-Virus sind persönliche Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung und nur in äußerst dringenden Fällen mit dem Standesamt möglich!

Im Standesamt Bornheim halten wir für Sie die Anträge zur Einbürgerung bereit und nehmen Ihre ausgefüllten Anträge entgegen. Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge ist jedoch der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Postfach 1551 in 53705 Siegburg.

In der Regel werden für einen Einbürgerungsantrag folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Einbürgerung (erhältlich u. a. beim Standesamt Bornheim)
  • Lichtbild (ab 14. Lebensjahr)
  • Lebenslauf
  • Kopie der gültigen Ausweispapiere
  • Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Auszug aus dem Melderegister
  • Zeugnisse über die Schul- und Berufsausbildung, die in Deutschland absolviert wurde oder das „Zertifikat Deutsch“
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest
  • Abstammungs-Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Abstammungs-Geburtsurkunde des Ehegatten
  • Abstammungs-Geburtsurkunde der Kinder
  • Heiratsurkunde des Antragstellers oder beglaubigte Abschrift des als  Eheregister fortgeführten Familienbuches
  • Aktuelle Einkommensnachweise – auch der Familienangehörigen – (z. B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, ggf. mit Arbeitsvertrag, Rentenbescheid etc. Bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Steuerberaters und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Einkommensteuerbescheid
  • Nachweise zur Alterssicherung (Rentenverlaufsübersicht oder Aufrechnungsbescheinigung des gesetzlichen Trägers der Rentenversicherung über 60 Monate, Lebensversicherungen usw.)
  • Negativbescheinigung der Wohngeldstelle (Nachweis, dass kein Wohngeld bezogen wird)

Von allen Unterlagen sind Kopien anzufertigen. Originale und Kopien sind dem Standesamt vorzulegen!

Bei der Einbürgerung ist für einen deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit zu stellen; es sei denn, der Ehegatte ist bereits im Besitz einer Einbürgerungsurkunde oder eines Staatsangehörigkeitsausweises.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Einbürgerung sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

  • das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben hat
  • eine Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses erhalten hat und mit dieser das Sprachniveau B1 bescheinigt wird
  • vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
  • in die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium) versetzt worden ist, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat

Im Übrigen sind die Sprachkenntnisse auch nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber Deutsch als Muttersprache oder wie ein Muttersprachler spricht.

Staatsbürgerliche Kenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

  • den Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einer vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann. Andere Abschlüsse (z. B. deutsche Berufsausbildung, Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule, Abschluss an einer deutschsprachigen Schule im Ausland sowie auch der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses) stellen keinen Nachweis dar
  • eine Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest vorlegen kann.

Fachkundige Auskünfte rund um die Einbürgerung erhalten Sie bei den Kolleginnen und Kollegen des Rhein-Sieg-Kreises unter der Telefonnummer 02241-13 0.