Heiraten im Ausland

Heiraten

Sie wollen im Ausland heiraten oder haben bereits im Ausland geheiratet?

Sie sollten  sich in diesem Fall rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.

Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.

Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt Ihres letzten Wohnorts in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Folgende Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis: Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis z. B. in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen und Seychellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nur beispielhaft ist!

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern ist die Ehefähigkeit beider Verlobter zu prüfen. Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Da eine abschließende Aufzählung hier zu umfangreich wäre, bitten wir Sie, sich persönlich an Ihr zuständiges Standesamt zu wenden.

Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden.

Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. So beweisen Sie, dass die Urkunde echt ist.

Nachbeurkundung

Sie wollen eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, nachbeurkunden lassen?

Eine Ehe, die ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geschlossen hat, kann auf Antrag im inländischen Eheregister beurkundet werden (sog. Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung). Grundsätzlich werden diese Ehen nachbeurkundet, wenn die Eheschließung in formeller und materieller Hinsicht wirksam zustande gekommen ist. Das bedeutet u. a. dass die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden sein muss.

Für die Nachbeurkundung sind, neben der Urkunde der im Ausland geschlossenen Ehe, weitere Unterlagen dem Standesamt vorzulegen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt um weitere Informationen zu erhalten.

Sie haben im Ausland geheiratet, konnten dort aber keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen? Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie sich nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde an Ihr Wohnsitz-Standesamt wenden, um dort eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben.

Gebühren

Die Gebühren des Standesamts Bornheim sind in einer Satzung festgesetzt.