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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Koch, Maria Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 15.03.2022 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Auswahlverfahren der PreisträgerInnen und zur Verleihung des Heimatpreises Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt am 03. Mai 2022 zu nehmen. Beschlussentwurf zum Verfahren: 1. Die Verwaltung leitet die eingegangenen schriftlichen Heimatpreisbewerbungen an die kulturpolitischen SprecherInnen der Fraktionen weiter. 2. Die Fraktionen übermitteln über die kulturpolitischen SprecherInnen ihre jeweiligen 3 Vorschläge an die Verwaltung zurück. 3. Die Verwaltung ermittelt die 5 oder 6 meistgenannten Vorschläge aller Fraktionen und erstellt daraus die Beschlussvorlage für den Ausschuss. 4. Die Beschlussvorlage wird im Ausschuss nicht-öffentlich beraten und abgestimmt. 5. Die Preise werden in der nächsten Ratssitzung öffentlich verliehen. An den Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim nachrichtlich: Bürgermeister Christoph Becker Begründung des Antrags: Der Antrag beruht auf den Erfahrungen mit dem Auswahlverfahren und der Verleihung des Heimatpreises 2021 und ändert die Vorlage Nr. 788/2018-11, Ratssitzung vom 20.02.2019 ab. Die Vorteile des im Beschlussentwurf beschriebenen Verfahrens sind wie folgt: • Es wird kein zusätzlicher Arbeitskreistermin benötigt. Dies erspart Zeit- und Koordinationsaufwand sowie Sitzungsgelder. • Die Ausschussmitglieder beraten die Vorschläge ohne Arbeitskreisempfehlungen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. • Das Verfahren ist schlank, transparent und demokratisch. • Die Verleihung im Rahmen einer Ratssitzung unterstreicht den feierlichen Anlass. Im Übrigen könnte man dieses Verfahren auch für die kürzlich beschlossene Ehrenamtsmedaille adaptieren. Mit freundlichen Grüßen Joachim Vieritz, Martina Fuchs, Maria Koch, Karl-Heinz Nauroth und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Michael Söllheim Vorsitzender SKEA Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 11. Januar 2022 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten Sie nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt zu berücksichtigen. Schwimmkurs-Offensive – Die Ferienzeiten verstärkt nutzen Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfe für zusätzliche Schwimmcamps in den Schulferien zu ermitteln. Daher soll diese oder alternativ der Stadtbetrieb als Schwimmbadbetreiber Gespräche mit DLRG, DRK-Wasserwacht und dem Bornheimer Stadtsport-Verband e.V. aufnehmen. Diese Ergebnisse sollen unmittelbar dazu führen, dass Zeiten im Hallenfreizeitbad für die Durchführung solcher Schwimmcamps reserviert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Ausschusssitzung über den aktuellen Sachstand zu berichten. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung dazulegen, inwieweit die Stadt Vereine bei der Antragsstellung des Förderprogramms „NRW kann schwimmen!“ unterstützt. Außerdem sollen alle Antragsberechtigten Vereine und Organisationen auf das Förderprogramm hingewiesen werden, sollte dies seitens der Stadt noch nicht geschehen sein. Begründung: Sicheres Schwimmen ist eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Die Schwimmfähigkeit ist für Kinder und Jugendliche zudem in gesundheitlicher, in psychosozialer und in ihrer mitunter auch lebensrettenden Funktion von hoher Bedeutung. Das seit 2009 bestehende Landesprogramm „NRW kann schwimmen! - Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit" ermöglicht Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Diese sind mit maximalen Kursgebühren von 10 Euro sozialverträglich gestaltet. Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick, Elisa Färber und Fraktion mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Bernd Marx Parkstr. 30 53332 Bornheim Mobil: 0176-57676575 E-Mail: berndmarx.uedorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Jahn Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 10.03.2022 Antrag zur Nachpflanzung von Straßenbäumen in der Rheinstraße in Hersel Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur aufzunehmen. Vielen Dank vorab. Beschlussvorschlag Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister Nachpflanzungen in der Herseler Rheinstraße zwischen Nahestr. und Elbestr. mit heimischen Laubbäumen vorzunehmen. Begründung Die Rheinstraße in Hersel war zwischen Elbestr. und Nahestr. früher durchgängig mit verschiedenartigen Laubbäumen bepflanzt. Diese verliehen der Rheinstraße teilweise einen gewissen Alleencharakter. Die trockenen Sommer der letzten Jahre und das fortgeschrittene Alter der Bäume haben leider dazu geführt, dass im Rahmen eines Ortstermins festgestellt wurde, dass bis dato mindestens 18 Bäume gefällt und beseitigt werden mussten. Da Bäume für unser Klima, für die Singvögel und Insekten nicht nur im Wald sondern auch in den Ortschaften sehr große Bedeutung haben, bitten wir zeitnah die verwaisten Baumscheiben wieder zu bepflanzen. Die Finanzierung der Baumpflanzungen könnte über EFRE-Mittel erfolgen. Andernfalls sollten weitere Finanzierungsmöglichkeiten durch Land oder Bund geprüft werden. Freundliche Grüße Bernd Marx, Thomas Meyer, Stefan Großmann, Rüdiger Prinz und die Fraktion der CDU- Bornheim

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Voraussetzungen Eine Brandsicherheitswache wird gestellt für Veranstaltungen (z. B. Konzerte und Junggesellenfeste etc.), bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Ablauf Nach Anzeige der Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgt eine Auswertung zur Anordnung einer Brandsicherheitswache durch Abt. 3.2 – Feuerschutz. Erforderliche Unterlagen Die Auswertung zur Anordnung einer Brandsicherheitswache muss schriftlich oder per E-Mail an Abt. 3.2 durch den Veranstalter erfolgen. Zu jeder Veranstaltung sind ein Lageplan und ein Bestuhlungsplan beizufügen. Gebühren Für Brandsicherheitswachen und für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, können Entgelte erhoben werden. Zur Zahlung des Entgelts für die sonstigen Hilfeleistungen der Feuerwehr ist diejenige Person verpflichtet, die die Leistung in Anspruch nimmt, bestellt oder bestellen lässt. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. Entgelte werden nicht erhoben, soweit die Leistungen der Feuerwehr 1. für von der Stadt als förderungswürdig anerkannte kultur- und brauchtumstragende sowie sporttreibende Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen, Jugendgemeinschaften, Jugendvereinigungen, Jugendverbände, Jugendorganisationen und -einrichtungen, freiwillige Hilfsorganisationen wie DRK, DLRG, JUH, MHD usw., alle allgemeinbildenden Schulen, die Volkshochschule, die Musikschule, politische Parteien. 2. sich auf die Teilnahme an der Kultur- und Brauchtumspflege sowie dem örtlichen Vereinsleben (z.B. Martinszüge, Karnevalsumzüge und Umzüge aus anderen Anlässen, wie Goldhochzeiten, Vereinsjubiläen u. ä.) beziehen. Die Entgelte richten sich nach der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000, zuletzt geändert am 08.06.2016. Über die Höhe der Entgelte erhält der Veranstalter einen Kostenbescheid. Die Entgelte sind auf ein Konto der Stadt Bornheim per Überweisung zu entrichten. Fristen und Bearbeitungszeiten Die Auswertung zur Anordnung einer Brandsicherheitswache ist spätestens bis zum 15. des Vormonates vor Veranstaltungsbeginn der Abt. 3.2 zu übergeben. Rechtsgrundlagen § 27 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Pkt. 10 der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 08.06.2016

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Voraussetzungen Die Stadt Bornheim verlangt gemäß § 39 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Ersatz der ihr durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten vom/von der Verursacher, wenn dieser die Gefahr oder den Schaden grob vorsätzlich herbeigeführt hat. Eigentümer eines Industrie- oder Gewerbetriebes für die bei einem Brand aufgewandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel. Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß §§ 29 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 1 oder 31 im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften. Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers entstanden ist, sowie vom Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung. Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder anderen Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können, oder wassergefährdende Stoffen entstanden sind. Eigentümer, Besitzer oder von sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen gemäß Nummer 5 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt. Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage außer in den Fällen nach Nr. 8, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung war. Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat. Person, die vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat. Veranstalter, wenn Brandsicherheitswachen in Versammlungs- bzw. Ausstellungsräumen, bei Theater-, Zirkus- und Großveranstaltungen oder aus sonstigem Anlass auf Anordnung des Bürgermeisters nach Anhörung des Leiters der Feuerwehr oder auf eigenen Antrag gestellt worden sind. Person, auf deren Antrag die Feuerwehr Leistungen über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinaus erbringt. Ablauf Nach Erhalt einer Anhörung zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz können Einwendungen innerhalb einer zweiwöchigen Frist per E-Mail oder Brief erhoben werden. Sollten keine Einwendungen erhoben werden, ergeht nach Ablauf der Anhörungsfrist ein Kostenbescheid mit Postzustellungsurkunde an den Zahlungspflichtigen. Gegen den Kostenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. Die Klage muss schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungs-gerichts erhoben werden. Gebühren Die Kosten für den Feuerwehreinsatz richten sich nach Dauer des Feuerwehreinsatzes sowie der Anzahl der Feuerwehrangehörigen und -fahrzeuge, die für diesen Einsatz erforderlich waren (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Kostenbescheid und sind auf ein Konto der Stadt Bornheim zu überweisen. Fristen und Bearbeitungszeiten Gegen die Anhörung müssen innerhalb von zwei Wochen Einwendungen erhoben werden. Der Kostenbescheid für den Feuerwehreinsatz ergeht nach Ablauf der Anhörungsfrist und ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung mit Postzustellungsurkunde fällig. Rechtsgrundlagen § 52 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim

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UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 5. Mai 2022 Antrag zur Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheims, hier § 5 - Tiere Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitte Sie den folgenden Antrag in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss einzubringen. Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sammlung des Ortsrechts § 5 Tiere wie folgt zu ändern: § 5 – Tiere (1) Wer ein Tier hält und diejenigen, denen die Aufsicht über Tiere übertragen ist oder die diese Aufsicht tatsächlich ausüben, haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere insbesondere 1. von Spielplätzen, Bolzplätzen, Schulgeländen und Kindertageseinrichtungen ferngehalten werden, es sei denn, es handelt sich um die Begleitung von Kindern, 2. die Straßen, Gehwege oder Bürgersteige nicht beschmutzen, 3. ebenso von Ackerflächen, welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und Viehfutter genutzt werden, ferngehalten werden, 4. nicht ohne Aufsicht herumlaufen, 5. auf Verkehrsflächen und in Anlagen Personen nicht gefährden oder verletzten und Sachen nicht beschädigen. Hiervon ausgenommen sind Tiere, die üblicherweise ohne Aufsicht umherlaufen, wie z.B. Katzen. (2) Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landes- hundegesetzes. (3) Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de (4) Wer einen Hund ausführt, hat Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot mitzuführen. Der Hundeführer muss die mitgeführten Hundekotbeutel oder ein entsprechendes Behältnis gegenüber Ordnungskräften auf Verlangen jederzeit vorzeigen können. Die nach Abs. 1 verantwortlichen Personen haben die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Hiervon ausgenommen sind Blinde, die Blindenhunde mitführen. (5) Von den Regelungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 4 sind Blinde, die Blindenführhunde mitführen ausgenommen. Begründung In den vergangenen Jahren hat die Tierhaltung, insbesondere Pferde und Hunde, in der Stadt Bornheim zugenommen. In letzter Zeit kamen vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft bezüglich von Verunreinigungen auf Bürgersteigen und Straßen durch Hundekot. Ganz besonders wurden auch die Verunreinigung von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Schulhöfen beklagt. Ferner ist es nicht tragbar, dass Ackerflächen, welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und Viehfutter genutzt werden, durch Hundekot konterminiert werden. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrter Frau Dr. Jahn, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte nehmen Sie den folgenden Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur. Antrag: Der Bürgermeister der Stadt Bornheim wird beauftragt, den bisherigen Umfang und die Vergabe der Grün- Patenschaften der Stadt Bornheim um folgende Punkte zu erweitern und zu optimieren: 1. Es ist möglich, die Patenschaft auch nur für einen Baum in einem Beet zu übernehmen. Die Patenschaft soll nicht die Sicherstellung der Verkehrssicherheit beinhalten, aber zum Beispiel das regelmäßige Gießen. 2. Die nicht betreuten Grünflächen können mit einem „Stecker“ in den Beeten durch einen Hinweis kenntlich gemacht werden. Die Stadt stellt solche „Stecker“ zur Verfügung. 3. Den Ortsvorsteher*innen wird eine anonymisierte Liste zur Verfügung gestellt, die eine Übersicht der zu pflegenden Flächen enthält. 4. Aus der o.g. Liste geht hervor, welche Flächen bereits betreut werden und welche sich möglicherweise für eine Patenschaft eignen. 5. Bei der Bepflanzung der Grünflächen werden heimische Gewächse und Bäume bevorzugt. Begründung: Das Stadtgrün gewinnt im Rahmen von Klimaanpassung und Klimaschutz immer mehr an Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger sind sensibilisiert für dieses Thema und viele engagieren sich in ihrem Umfeld für die Begrünung des Lebensraumes. Es gibt Interessent*innen für die Bewässerung von Bäumen in Beeten, die jedoch eine gesamte Pflege der Grünfläche nicht übernehmen können. Aus diesem Grund wäre es für die Suche nach Patinnen und Paten hilfreich und zum Teil sicher leichter, auch die Pflege einzelner Bäume anbieten zu können. Die Pflege des Beetes kann wie bisher im Rahmen einer Beet- Patenschaft übernommen werden. Es gibt bereits erste Interessenbekundungen für gemeinsame Beet- und Baumversorgung. Bornheim, 10.05.2022 Betreff: Erweiterung der Grün-Patenschaften im Stadtgebiet Bornheim An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn sowie Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Für an einer Patenschaft interessierte Bürgerinnen und Bürger ist das Finden von Flächen und/oder Bäumen in ihrem Umfeld schwierig, da nur die Patenschaften, die in den letzten Jahren übernommen wurden, durch einen sogenannten „Beetstecker“ gekennzeichnet sind. Beete, die Patenschaften suchen, könnten durch eine Kennzeichnung leichter an Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden. Die Ortsvorsteher*innen, Ortsteams und andere engagierte Gruppen können mithilfe einer Übersicht über betreute und offene Grünflächen beim Finden einer Patenschaft Unterstützung leisten. Hierbei ist keine Veröffentlichung von Namen notwendig. Dadurch kann die Stadtverwaltung erheblich entlastet werden. Heimische Gewächse und Bäume bieten besonderen Schutz und viele Nahrungsquellen für Tiere. Mit freundlichen Grüßen Regine Ritsert-Dettmar (SKB), Dr. Linda Taft, Dr. Arnd Kuhn und die Fraktion Bündnis90/die Grünen

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FDP Fraktion Bornheim, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Christian Koch Vorsitzender des Feuerwehrauschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 28.03.2022 Matthias Kabon Fraktionsvorsitzender FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp- bornheim.de www.fdp- bornheim.de T: 0 22 22 99 56 35 5 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Koch, die FDP-Fraktion stellt zur nächsten Sitzung des Feuerwehrausschuss folgenden Antrag. Alarmierung der Einsatzkräfte: Melder und App statt Sirenenalarm Beschlussentwurf: Der Feuerwehrausschuss beauftragt den Bürgermeister, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem bei der Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr auf die Nutzung der Sirenen verzichtet werden kann. Künftig sollen ausschließlich persönliche Funkmeldeempfänger und eine Alarm-App zum Einsatz kommen. Auch auf den monatlichen Probealarm soll verzichtet werden - ein Sirenentest findet nur noch an den landesweit einheitlichen Warntagen statt. Begründung: Die Stadt Bornheim verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Sirenenstandorten, um die Bevölkerung im Gefahrenfall schnell und effektiv zu warnen. Neben dem Einsatz von Medien und Lautsprecherdurchsagen sind Sirenen ein probates Mittel, um die Bevölkerung kurzfristig über eine akute Gefahr zu informieren. Die Feuerwehr nutzt die Sirenen traditionell auch zur Alarmierung der Einsatzkräfte. Dadurch dass mittlerweile alle Einsatzkräfte mit einem persönlichen Funkmeldeempfänger ausgestattet sind, werden die Sirenen allerdings nur noch bei besonders zeitkritischen Einsätzen als zusätzliche Maßnahme aktiviert. Die Alarmierung der Feuerwehr über Sirenen hat verschiedene Nachteile. Insbesondere nachts stellen die Sirenen eine erhebliche Ruhestörung dar, da sie bestimmungsgemäß den gesamten Ort beschallen. Außerdem verunsichert die Sirene einige Bürger, da der Unterschied zwischen dem allgemeinen Warnton und dem Feuerwehr-Alarm nicht allen Menschen geläufig ist. Gerade vor dem Hintergrund vergangener Wetterereignisse (Flut 2021) und aktueller Kriege (Ukraine-Konflikt 2022) sorgen Sirenen mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ unabhängig von der tatsächlichen Tonfolge für erhöhte Aufmerksamkeit. Der monatliche Probealarm führt außerdem dazu, dass eine gewisse Gewöhnung an die Sirenen stattfindet und daher im tatsächlichen Warnfall möglicherweise dem Signal weniger Beachtung geschenkt wird. Zahlreiche Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis verzichten aus diesen Gründen mittlerweile auf eine Alarmierung per Sirene. Die Stadt Bornheim sollte für ihre Einsatzkräfte ebenfalls auf den Sirenenalarm verzichten und die Alarmierung per Funkmeldeempfänger nutzen. Als zusätzliches Element sollten die Einsatzkräfte eine Alarm-App oder eine Alarmierung per SMS erhalten, da sie auf diesem Weg auch unmittelbar nach Alarmierung ein Feedback zur eigenen Verfügbarkeit geben können. Dem Einsatzleiter stünden dadurch schon sehr kurzfristig Informationen zur Verfügbarkeit der eigenen Mannschaft und zu gegebenenfalls notwendigen Nachalarmierungen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion

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Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: kontakt@uwg-bornheim.de UWG/FORUM-Fraktion | Servatiusweg 19 | 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Schulausschuss Gabriele Kretschmer Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim den 06.05.2022 Antrag zur Erhöhung der Förderbeiträge für die OGS-Träger in Bornheim Sehr geehrte Frau Kretschmer, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses aufzunehmen. Antrag: 1. Der Schulausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Förderbeiträge seitens der Stadt an die OGS-Träger ab dem Schuljahr 2022/ 2023 mindestens, um die Mehreinnahmen durch die Anpassung der Elternbeiträge zu erhöhen. Die entspricht laut Kalkulation mindestens 3,75 EUR pro OGS-Platz pro Monat. Begründung Der OGS-Beitrag durch die Stadt an die Träger wurde in den vergangenen Jahren nicht angepasst. Nicht erst durch die Pandemie, in der das Personal der OGS* mit viel Einsatz schwierige Zeiten überbrückt hat, ist eine angemessene Vergütung für jenes unabdingbar. Hinzu kommt die aktuelle Situation einer erhöhten Inflation und damit einhergehend gestiegenen Lebenshaltungskosten. Damit sehen wir seitens der Stadt einen Beitrag geleistet, qualifiziertes und motiviertes Personal weiterhin an die OGS zu binden und auch neues Personal für den Beruf zu gewinnen. Wir haben aus rein haushalterischer Sicht die Mindesterhöhung an die Mehreinnahmen der Elternbeiträge gekoppelt und bitten die Verwaltung zu prüfen, ob damit die Träger auskömmlich finanziert sind. Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans-Georg Horch, Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: kontakt@uwg-bornheim.de Kalkulation: mailto:kontakt@uwg-bornheim.de

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