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November 2025, im festlich geschmückten Forum des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums die Feierlichkeiten zum vierten Ehrenamtstag genossen. Bürgermeister Christian Mandt bei der Eröffnungsrede In seiner Eröffnungsrede betonte Bürgermeister Christian Mandt die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements in allen Lebensbereichen und bedankte sich für die unzähligen Stunden, die die Ehrenamtlichen investieren, um das Leben in Bornheim für viele Menschen lebens- und liebenswerter zu machen. Auch Michael Söllheim, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr, lobte das ehrenamtliche Engagement in Bornheim und rief dazu auf, das Engagement weiter zu fördern und sichtbar zu machen. Bornheims Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel berichtete, dass dieses Jahr neun Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger der Bornheimer Ehrenamtsmedaille eingingen. Die Wahl erfolgte durch die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr in geheimer Wahl. Die gewählten Preisträgerinnen und Preisträger zeichnen sich laut Sabine Hübel durch beispielhaftes und weit überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement aus. Unter großem Applaus überreichte Bürgermeister Mandt die Ehrenamtsmedaillen der Stadt Bornheim in diesem Jahr an Günter Dumjahn, Gabriele Eusterholz und Otto Ganser. Ehrenamtsmedaillen der Stadt Bornheim Die Preisträgerin und Preisträger Das sind die Preisträger 2025: Preisträger Günter Dumjahn Günter Dumjahn Günter Dumjahn hat sich über vier Jahrzehnte um den Turn- und Sportverein Germania Hersel 1910 e.V. verdient gemacht. Er baute Ende der 1980er Jahre die Fußball-Jugendabteilung des Vereins auf und leitete diese erfolgreich 20 Jahre. Er wurde zum Mentor und zur Vertrauensperson von unzähligen Kindern und Jugendlichen. Danach prägte er zunächst als 2. Vorsitzendender und dann als 1. Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands die Geschicke des TuS Germania Hersel und begleitete die Verlegung des Sportplatzes vom Rhein an die Erftstraße mit neuer Kunstrasenanlage und neuem Vereinsheim. Unter seiner Führung wuchs auch die Mitgliederzahl stets an und sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement trug maßgeblich dazu bei, dass der TuS Germania Hersel heute so beliebt und erfolgreich ist. Preisträgerin Gabriele Eusterholz Gabriele Eusterholz Gabriele Eusterholz setzt sich seit vielen Jahren unermüdlich für die Belange der Widdiger Dorfgemeinschaft ein und fördert den sozialen Zusammenhalt und die Vernetzung der Menschen in Widdig. Sie organisiert Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren, plant Ausflüge und Wallfahrten und trägt somit zur aktiven Teilhabe älterer Menschen am Dorfleben bei. Für Gabriele Eusterholz hat der persönliche und generationenübergreifende Austausch einen hohen Stellenwert und so gestaltete sie den „Schwaade Jade“, eine liebevoll gestalteten Sitzecke am Kirchplatz, an der Jung und Alt zusammen kommen. Darüber hinaus fördert sie gemeinsam mit ihrem Team als Sprecherin der kfd Widdig das religiöse und soziale Miteinander im Ort. Frau Eusterholz steht dabei allen Bürgerinnen und Bürgern in Widdig stets als verlässliche Ansprechpartnerin zur Seite. Preisträger Otto Ganser Otto Ganser 1991 richtete Otto Ganser mit ehrenamtlichen Mitstreitern und seiner Frau aus eigenen finanziellen Mitteln ein professionelles Radiostudio in seinem Privathaus ein. Das damals gegründete Studio Merten ist 33 Jahre später nicht mehr aus Bornheim und der regionalen Medienlandschaft wegzudenken. Jeden zweiten Donnerstagabend werden die im Bürgerradio Studio Merten produzierten Sendungen über den Sender Radio Bonn-Rhein-Sieg ausgestrahlt. Otto Ganser begrüßte in seinem Radiostudio bereits Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker, Künstler, Heimatforscher, Geschäftsleute und Menschen von nebenan. Durch seine ruhige und besonnene Art sowie seinen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Studiogästen schafft er eine unnachahmlich entspannte Gesprächsatmosphäre, die die Hörerinnen und Hörer stets in den Bann zieht. Ein weiterer Höhepunkt im Programm waren die Auftritte der Chöre „Sing-A-Holics“ und „Zwischentöne“ unter der Leitung von Frank Lichtenthal, die mit tollen Stimmen das Publikum in vorweihnachtliche Feststimmung versetzten und mit großem Applaus belohnt wurden. Auftritt Sing-A-Holics Auftritt Zwischentöne Nach dem offiziellen Programm bot der Ehrenamtstag auch die Möglichkeit zum Austausch. Ehrenamtliche nutzten die Gelegenheit, Kontakte zu vertiefen, Erfahrungen zu teilen und neue Ideen zu sammeln. Der Ehrenamtstag bot die Möglichkeit zum Austausch Ein schöner Tag für das Ehrenamt: Die Stadt Bornheim bedankt sich im Namen von Rat und Verwaltung herzlich für das großartige ehrenamtliche Engagement. Auf dem Ehrenamtstag (v.l.): Michael Söllheim, Sabine Hübel und Christian Mandt

Dienstleistungen

Voraussetzungen Ein bestehender Hauptwohnsitz in der Gemeinde Persönliche Vorsprache oder online mit einem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel Ablauf Online Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dies auch online beantragen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden (siehe unter "Weiterführende Links"). Dazu benötigen Sie die sogennante "AusweisApp2". Dabei handelt es sich um eine Software, die Sie auf Ihrem Computer/Smartphone/Tablet installieren, um sich mit Ihrem Personalausweis bzw. Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel online auszuweisen. So lassen sich Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch erledigen. Die AusweisApp2 bietet Ihnen eine integrierte Selbstauskunft in der Sie Ihre auf dem Online-Ausweis gespeicherten Daten einsehen können. In der App finden Sie außerdem eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Dienste, eine Verlaufsübersicht und können Ihre PIN verwalten. In den Einstellungen können Sie die App für Ihren Bedarf einrichten und Ihre Kartenlesegeräte verwalten. Die App ist für die am häufigsten genutzten Betriebssysteme verfügbar und läuft mit allen gängigen Webbrowsern. In der AusweisApp2 ist eine automatische Prüfung der NFC-Fähigkeit eingespielt, die Ihnen mitteilt, ob Ihr Mobilgerät über NFC verfügt. Fällt die Prüfung negativ aus, kann ein Bluetooth-Kartenleser oder ein geeignetes Android-Smartphone bzw. iPhone als Kartenleser verwendet werden.“ Die AusweisApp2 können Sie hier kostenlos herunterladen. Informationsflyer des Bundesamts für Justiz - PDF (855 KB) www.fuehrungszeugnis.bund.de Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt werden. Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich gewöhnlich aufhalten. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen. Die antragstellende Person hat zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aushändigen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises. Die Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz – Besucherservice – Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn Erforderliche Unterlagen Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Kinderreisepass Im Falle einer Betreuung; der Nachweis über die gesetzliche Vertretung Bei der Antragstellung für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus. Gebühren Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro. EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich. Die jeweilige Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt vom Bundesamt für Justiz (siehe unter "Weiterführende Links"). Fristen und Bearbeitungszeiten Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates erst angefordert werden muss. Weitere Informationen zu Fristen und Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (siehe unter ,,Weiterführende Links").

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Leben & Familie Schule & Bildung Schulen Stadtschulpflegschaft Schulen Grundschulen Weiterführende Schulen in Bornheim Schulentwicklungsplanung Stadtschulpflegschaft Volkshochschule Bornheimer Musikschule Stadtbücherei Bornheim News aus der Stadtbücherei Service Jugendakademie Walberberg Stadtschulpflegschaft Liebe Schulpflegschaften, liebe Eltern, wir, die Stadtschulpflegschaft Bornheim, möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen vorstellen und einen Einblick in unsere Arbeit geben. Was oder wer ist die Stadtschulpflegschaft Bornheim und was macht sie? Die Stadtschulpflegschaft Bornheim vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Bornheim eine Grund-, Förder-, Real-, Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen. Insgesamt sind das in Bornheim 15 Schulen. 8 Grundschulen: Katholische Grundschule Bornheim (Johann-Wallraf-Schule), Gemeinschafts-Grundschule Hersel (Herseler-Werth-Schule), Katholische Grundschule Merten (Martinus-Schule), Gemeinschafts-Grundschule Rösberg (Markus-Schule), Katholische Grundschule Roisdorf (Sebastian-Schule), Gemeinschafts-Grundschule Sechtem (Wendelinus-Schule), Katholische Grundschule Walberberg (Thomas-von-Quentel-Schule), Gemeinschafts-Grundschule Waldorf (Nikolaus-Schule). 7 Weiterführende Schulen: Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Europaschule Bornheim (Gesamtschule Sekundarstufen I und II), Heinrich-Böll Gesamtschule, Mädchen-Gymnasium Ursulinenschule, Mädchen-Realschule Ursulinenschule, Bornheimer Verbundschule (mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen im Primar- und Sekundarbereich), LVR-Ernst-Jandl-Schule (Förderschule für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche, Sekundarstufe 1). Wir sind eine freiwillige Vereinigung der Schulpflegschaften im Gebiet der Stadt Bornheim auf der Basis des § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW. Die Stadtschulpflegschaft ist unabhängig, parteilos und arbeitet kostenfrei und ehrenamtlich. Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Eltern und Erziehungsberechtigten, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken und die Interessen der Schüler und Schülerinnen in der Stadt zu vertreten. Die Stadtschulpflegschaft Bornheim setzt sich aus jeweils zwei Delegierten der Schulpflegschaft der einzelnen Schulen zusammen. Aus deren Mitte werden jährlich drei Vorstände gewählt. Wir unterstützen Eltern dabei, ihre Rechte auszuüben und gegenüber der Schule, dem Schulträger und der Schulaufsicht zu vertreten. Dies umfasst die Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der jeweiligen Schulpflegschaften hinausgehen. Einzelne Schulpflegschaften können die Stadtschulpflegschaft um Hilfe ersuchen, grundsätzlich wird allerdings nicht in die Zuständigkeiten der Schulpflegschaften eingegriffen. Des Weiteren vertritt die Stadtschulpflegschaft die Anliegen der Eltern gegenüber dem Schulträger und den kommunal Verantwortlichen für die Bildung in Politik und Verwaltung. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat der Rat der Stadt Bornheim, der Stadtschulpflegschaft einen Sitz mit beratender Stimme im Schulausschuss des Rates der Stadt Bornheim zuerkannt. Konkrete Themen sind in den letzten beiden Jahren angegangen worden: Themen rund um den Schülertransport, Neubau und Sanierung der Schulen Ausstattung der Schulen. Die Stadtschulpflegschaft bietet den Bornheimer Schulen eine Plattform zum gegenseitigen Austausch. Durch den Dialog untereinander können Themen die mehrere Schulen betreffen, effektiver angegangen und kommuniziert werden. Die Stadtschulpflegschaft lebt vom Dialog und den Impulsen der Mitglieder. Dies hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als bewehrt. Diesen regen Dialog wollen wir weiterhin gewährleisten und freuen uns über jeden Impuls aus den einzelnen Schulen. Liebe Grüße Sebastian Schaaf (1. Vorsitzender) und das Team der Stadtschulpflegschaft Bornheim Kontakt: Sebastian Schaaf (1. Vorsitzender) Nicole Halft (2. Vorsitzende) Nina Mompour (3. Vorsitzende) Erreichbar sind wir: E-Mail: stadtschulpflegschaft.bornheim(at)gmail.com oder telefonisch unter 0176 32506335

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Wirtschaft & Bauen Stadtplanung Grundsätze und Leitbilder der zukünftigen Quartiersentwicklung Flächennutzungsplan Bauleitpläne Aktuelle Bürgerbeteiligungen Grundsätze und Leitbilder der zukünftigen Quartiersentwicklung Radverkehrskonzept Projekt Grünes C Baulückenkataster Grundsätze und Leitbilder der zukünftigen Quartiersentwicklung 1. Grundsätze: a. Die Entwicklung von Wohnbauflächen orientiert sich am Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. b. Wohnbauflächen sollen vorrangig in räumlicher Nähe zur vorhandenen Infrastruktur und den Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV (SPNV) entwickelt werden. c. Die Baugebiete sollen unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung, Infrastruktur ermöglichen. d. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll vorrangig in Baugebieten begonnen werden, in denen die Stadt Bornheim oder eine städtische Gesellschaft einen substantiellen Anteil an eigenen Grundstücken besitzt, min. 25 % der Gesamtfläche des Plangebiets. e. Die Entwicklung von Wohnbauflächen muss im Einklang mit der Situation der örtlichen Infrastruktur (insbesondere Kindertagesstätten und Schulen) stehen. 2. Leitbild „Baudichte“ a. Bornheim wird als urban-ländlicher Raum definiert. Eine Baudichte von 25 bis 35 Wohneinheiten pro ha Bruttobauland in zukünftigen Bebauungsplänen mit einem wesentlichen Anteil an Mehrfamilienhäusern und untergeordneten Anteil an Einfamilienhäusern wird angestrebt. Der Anteil an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll in den Neubaugebieten nicht unter 30% liegen. b. Um den Freiraum, die Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen zu schonen, soll insbesondere auch die bauliche Innenentwicklung unterstützt werden (Nachverdichtung, Schließen von Baulücken, etc.). Bei Mehrfamilienhäusern sollen nach Möglichkeit Tiefgaragen errichtet werden. c. Die Festlegung der Baudichte soll sich nach Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und zum schienengebundenen ÖPNV orientieren. Bei guter Lage mit kurzen Wegen zum Ortskern oder zum Bahnhaltepunkt soll die Baudichte höher liegen, bei größerer Entfernung eher niedriger. d. Anpassung der Grundstücksgrößen zu Gunsten der öffentlichen Grüngestaltung innerhalb der Baugebiete (s. Klimafolgenanpassung) e. Mehrfamilienhäuser können in zentralen Lagen (Nähe zur Infrastruktur und SPNV-Haltestelle Nähe) mehr als 3 Vollgeschosse haben. 3. Leitbild „Wohnen“ a. Wohnformen sollen für alle Bevölkerungsgruppen möglich sein: junge Haushalte/ Familien, Senioren, Singles, Auszubildende, Studierende, Haushalte mit geringen Einkommen. b. Für den geförderten Wohnraum soll eine Quote von 25 % bei Investorenplanungen und auf städtischen Flächen festgesetzt werden. Als Bezugsgröße gilt die Summe aller neu zu errichtenden Wohneinheiten in einem Baugebiet. c. Eine gute Mischung von Einzel-/Doppel-/Reihen-/und Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen soll erreicht werden. d. Förderung von Wohnformen, die betreutes und barrierefreies Wohnen ermöglichen. e. Schaffung von sozialen Kontakträumen: um die Identifikation mit und den Zusammenhalt in den Dörfern und Quartieren zu stärken: Begegnungsplätze, multifunktionale Grünflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung, evtl. auch ein Gemeinschaftsraum im Quartier. f. Realisierung von gemischt genutzten Projekten, in denen nicht nur Wohnraum realisiert wird, sondern auch Flächen für Dienstleistungen, kulturelle Angebote, Einzelhandel und Gastronomie entwickelt werden. 4. Leitbild „Mobilität“ a. Das Leitbild „Mobilität“ orientiert sich am Mobilitätskonzept der Stadt Bornheim in der jeweils aktuellen Fassung. b. Nähe des Wohngebiets zur SPNV-Haltestellen, zur Nahversorgung und sozialen Einrichtungen (s. Grundsätze). c. Soweit erforderlich Weiterentwicklung des ÖPNV (in Zusammenarbeit mit den Verkehrsträgern wie RSK, HGK, DB, SBB) d. Bei größeren Baugebieten sollen Mobilitätskonzepte alle Verkehrsarten berücksichtigen. e. Planung attraktiver und sicherer Fuß- / Radwege, um den Verzicht auf das Auto zu erleichtern. f. Hohe Aufenthaltsqualität für den nicht motorisierten Verkehr durch verkehrsberuhigte Bereiche und entsprechende Gestaltung sicherstellen. g. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Mobilitätsstationen: Ladesäulen E-bike, E-Auto und Car-Sharing, Fahrradstellplätzen, Packstationen ist darzustellen. h. Lokale und überörtliche Radwegeverbindungen (z.B. Radpendlerroute) und Radinfrastruktur (u.a. Abstellanlagen). 5. Leitbild „Klimaschutz / Klimafolgenanpassung“ Das Leitbild „Klimaschutz / Klimafolgenanpassung“ orientiert sich am Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Bornheim in der jeweils aktuellen Fassung. a. Überflutungsschutz („Schwammstadt“): keine Entwicklung neuer Baugebiete in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (Rhein, Bäche). Versiegelung der Grundstücke außerhalb der überbaubaren Flächen (Baumaske) eindämmen, kompakte Bauweise. Verhinderung von versiegelten Vorgärten und „Schottergärten“. Verbesserte Niederschlagswasserversickerung in neuen Baugebieten durch Begrünung von Flach- und leicht geneigten Dächern bei Wohn- und Gewerbebauten. Ausweitung von möglichst verbundenem Straßenbegleitgrün, um größere Versickerungsflächen für versiegelte Straßenflächen zu schaffen. Retentionsflächen z.B. bei Bächen im Plangebiet schaffen. Grundsätzlich Retentionsflächen als Grünflächen in die Gestaltung des Baugebiets integrieren. Versicherungsfähiges Pflaster für Park- und Stellplätze vorschreiben, soweit gesetzlich zulässig. b. Hitzeschutz Kaltluftschneisen sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Grünzüge /-flächen im Quartier für das Mikroklima bzw. bei gleichzeitiger dichter Bebauung, multifunktionale Grünflächen (s.o.). Genügend großkronige, hitzebeständige Bäume auf Stellplätzen, Straßen, Plätzen, Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen zur Vermeidung von Aufwärmung. Dach- und Fassadenbegrünung von Wohn- und Gewerbebauten. Alternativ Festsetzung von hellen Fassadenfarben und Dacheindeckungen. Optisch aufgehellten Asphalt/ Betonstein im Straßenbau verwenden. c. Energiebedarf Moderne Energiekonzepte bei Investorenplanungen: Energiebedarf in neuen Baugebieten mit erneuerbaren Energien sicherstellen. Die passive Energienutzung durch Festsetzung der Ausrichtung der Gebäude fördern. Flächen für Ladestationen für e-Autos und e-bikes festsetzen.

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Wirtschaft & Bauen Stadtplanung Radverkehrskonzept Flächennutzungsplan Bauleitpläne Aktuelle Bürgerbeteiligungen Grundsätze und Leitbilder der zukünftigen Quartiersentwicklung Radverkehrskonzept Projekt Grünes C Baulückenkataster Radverkehrskonzept Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs Sachstand Radverkehrskonzept Dateien zum Radverkehrskonzept Ansprechpartner Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs Im Jahr 2015 ist das ursprüngliche Radverkehrskonzept von 2003 überarbeitet worden. Durch eine Überprüfung und Aktualisierung des bestehenden Konzeptes sollten die damals empfohlenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Diese Überprüfung erfolgte unter Berücksichtigung der StVO, der ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) sowie weiterer aktuell geltender Regelwerke. Durch geeignete Maßnahmen soll die Nutzung des Fahrrads attraktiver und sicherer und dadurch eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommens erreicht und gleichzeitig der Stellenwert des Radverkehrs in Bornheim erhöht werden. Das bestehende Radverkehrsnetz wurde in einer umfangreichen Befahrung erfasst und bewertet. Die bestehende Netzqualität bzw. der Netzzusammenhang der Radverkehrsverbindungen wurde begutachtet, sowie die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit der vorhandenen Radverkehrsführungen bewertet. Hierfür wurden neben einer Einschätzung des Planungsbüros auch die Unfallstatistiken mit Radfahrerbeteiligung der Jahre 2010-2013 ausgewertet. Weiterhin sind alle bestehenden Fahrradabstellanlagen an den Schnittstellen zum ÖPNV, also zur DB in Roisdorf und Sechtem sowie entlang der Stadtbahnlinien 16 und 18 im Bestand und Ausnutzung erhoben sowie bewertet worden. Zusätzlich wurden aktuelle Verkehrsplanungen, wie die Planungen zur Bonner Straße oder zum Apostelpfad unter dem Blickwinkel der Radverkehrsführung überprüft und bewertet. Aus den oben genannten Bereichen – Netzbeurteilung, Bestandserfassung und Verkehrssicherheit – wurden die Stärken, Schwächen und Potenziale im bestehenden Radverkehrssystem herausgearbeitet. Die Darstellung dieser Ergebnisse ist in einer umfangreichen textlichen Ausführung mit ergänzenden Karten und einem umfassenden Mängelkataster erfolgt. Die im konzeptionellen Teil vorgeschlagenen Maßnahmen sind wie folgt gegliedert worden: Maßnahmen an Zweirichtungswegen Fahrbahnführung außerorts Tempo-30-Zonen – Verkehrsberuhigung Umlaufsperren Einbahnstraßen Sackgassen Fahrbahnführungen innerorts Eine Gesamtübersicht über alle empfohlenen Maßnahmen ist dem Konzept bzw. der Anlage zum Radverkehrskonzept zu entnehmen. (Karten 10, 11 und 12 des Konzeptes, die noch einmal in Maßnahmen an den Strecken und an den Knotenpunkten unterscheiden, sowie in tabellarischer Form im Anlagenband) Für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen sind diese durch ein Bewertungsschema in drei Prioritäten eingeteilt worden. Stufe A für kurzfristige Maßnahmen, Stufe B für mittelfristige Maßnahmen und Stufe C für langfristige Maßnahmen. Im Februar 2016 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss das aktualisierte Radverkehrskonzept vorgestellt. Im Oktober 2016 wurde durch den Rat der Stadt Bornheim der Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes gefasst. Seit 2017 sind jährlich 100.000 € im städtischen Haushalt für die Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes vorgesehen. Im Jahre 2017 wurde ein Arbeitskreis Radverkehr eingerichtet, der mit Vertretern aus Politik, dem ADFC, Mitarbeitern der Verwaltung sowie dem beauftragten Verkehrsplanungsbüro besetzt ist und der die Umsetzung des Konzeptes begleitet. Seit 2017 wurden insgesamt fünf Arbeitskreise durchgeführt. Die Maßnahmen werden derzeit sukzessive realisiert. Sachstand Radverkehrskonzept Maßnahmenkomplex Radverkehr Knoten (Pdf-Format) Maßnahmenkomplex Radverkehr Strecke (Pdf-Format) Dateien zum Radverkehrskonzept Radverkehrskonzept (Pdf-Format) Anlagenband zum Radverkehrskonzept (PDF-Format) Ansprechpartner Matthias Kropsch Radwegemanager Tiefbau Telefon: 02222 945-372 E-Mail

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