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14.01.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. Januar 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 19.01.2022, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs ausschuss Donnerstag, 20.01.2022, 18 Uhr, Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.01.2022, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 27.01.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 27.01.2022, 18 Uhr, in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Am Donnerstag, 27.01.2022, 18 Uhr, findet in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgen- der Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 107/2021 vom 16.12.2021 4 Beschluss Städtebaulicher Vertrag Widdig, Landstraße 720/2021-7 5 Bebauungsplan He 26 in der Ortschaft Hersel, Erweiterung Zielsetzung, Beschluss Fortführung 006/2022-7 6 Mitgliedschaft der Stadt Bornheim in der Energie agentur Rhein Sieg e. V. 711/2021-12 7 Doppelhaushalte für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 733/2021-2 8 4. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim 729/2021-1 9 Ergänzungswahlen zum Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim 764/2021-1 10 Antrag der CDU Fraktion vom 03.03.2021 betr. Boots- stege in Hersel und Uedorf 165/2021-6 11 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat) 002/2022-1 12 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 774/2021-1 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Vergabe des Auftrages zur Durchführung von Lolli-PCR- Tests an allen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Bornheim 776/2021-1 15 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 775/2021-1 16 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Corona- schutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzu- weisen. Unabhängig von einem bestimmten Inzidenzwert müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Ein beaufsichtigter –kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sit- zungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Damit erfüllt die Stadt Bornheim gem. Erlass des MHKBG NRW vom 07.10.2021 die gegenüber ihren Gremienmitgliedern bestehenden Verpflichtungen, die das OVG NRW in seinem Beschluss vom 30.09.2021 festgestellt hat. Kosten für anderweitig durchgeführte Testungen können nicht übernommen werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publi- kumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldun- gen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden. Bornheim, den 10.01.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, 50667 Köln, 05.01.2022, Dezernat 33, Zeughausstraße 2-10, - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, Telefon: 0221 147-2033, Flurbereinigung Mondorf, Az.: 33.44 - 5 16 02 Ladung zur Offenlage und Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) I. Ladung zur Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Mondorf liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereini- gungsverfahren unterliegenden Grundstücke vor. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind Grun- dlage für die Berechnung des Abfindungs anspruches und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Ein- sichtnahme für die Beteiligten aus: von Montag, den 31.01.2022 bis Freitag, den 11.02.2022 Stadt Niederkassel, Bauhof, Felix-Wankel-Strasse 20, 53859 Niederkassel (nicht barrierefrei) Mo. – Do. in der Zeit von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Fr. in der Zeit von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr Stadt Troisdorf: Stadtplanungsamt Troisdorf 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, Büro 324, Kölner Straße 176 in 53840 Troisdorf Mo. in der Zeit von 7:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 19:00 Uhr Di.-Fr. in der Zeit von 7:30 Uhr – 12:30 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- sichtnahme abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten auch mittwochvormittags möglich ist. Terminvereinbarung zur Einsichtnahme: Um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und den Abstandsregelungen ge recht zu werden, ist eine Einsichtnahme nur nach Terminvereinbarung möglich: Unter der Telefon-Nr. 02241 900-626 und unter der E-Mail-Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden. Die Karten zur Wertermittlung können auch digital eingesehen werden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inter- net/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/ index.html Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung der Grundstücke stehen Bedienstete der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Im Hinblick auf die aktuellen coronabedingten Beschränkungen ist eine vorherige telefoni sche Terminvereinbarung mit dem Dezernat 33.44 der Bezirksregierung Köln unter der Rufnummer 0221 147-2317 oder der oben an- gegebenen Rufnummer zwingend erforder- lich. Beteiligte des Flurbereinigungsverfahrens sind gemäß § 10 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Teilneh- mer, d. h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereini- gungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG. Zu den Nebenbeteiligten des Flurbereini- gungsverfahrens zählen: a. Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurberein- igungsverfahren betroffen werden; b. andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c. Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d. Inhaber von Rechten an den zum Flurb- ereinigungsgebiet gehörenden Grund- stücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Be- nutzung solcher Grundstücke beschränk- en; e. Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f. Eigentümer von nicht zum Flurbereini- gungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§§ 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Err- ichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Die Teilnehmer des Flurbereinigungsver- fahrens erhalten u.a. den Flurstücksnachweis - Alter Bestand -. In diesem ist der Grundbe- sitz aufgeführt, den Sie in das Flurbereini- gungsverfahren einbringen. Hier sind die Ergebnisse der Wertermittlung nach Wert- klassen und Wertverhältniszahl als Kenn zahlen für Grundstücksqualität und Boden güte nachgewiesen. Der Flurstücksnachweis - Alter Bestand - wird Bestandteil des Flur bereinigungsplanes. Die Nebenbeteiligten erhalten einen Neben- beteiligtennachweis - Alter Bestand -, der ihre Rechte an den zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Flurstücken beinhaltet. II. Ladung zum Anhörungstermin zu den Ergebnissen der Wertermittlung Der Anhörungstermin dient der Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse. In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen zu der im o.g. Flurbereinigungsverfahren durchgeführten Bewertung und keine Aus- künfte über die Bewertung der einzelnen Gr- undstücke gegeben werden (hierfür ist die unter I. aufgeführte Offenlage vorgesehen). Der Anhörungstermin findet unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverordnung statt: Dienstag, 08. März 2022 um 10:00 Uhr bei der Stadt Niederkassel, Bauhof Felix-Wankel-Strasse 20, 53859 Niederkassel (nicht barrierefrei) Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Für die Teilnahme am Anhörungstermin ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei Dezernat 33.44 der Bezirksregierung Köln wie vor zwingend erforderlich, da die Teilnehmer­ zahl aufgrund der vorbenannten Verordnung begrenzt ist. Sollte die maximal zulässige Personenanzahl zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits erreicht sein, wird den Beteiligten um 13:30 Uhr dessel­ ben Tages am selben Ort Gelegenheit zur An­ hörung gegeben. Sollten Beteiligte ihre Einwendungen nicht im Anhörungstermin vorbringen wollen, so kön­ nen sie diese bis spätestens 14 Tage nach dem o.g. Anhörungstermin schriftlich der Bezirks­ regierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, unter Angabe des o. g. Aktenzeichens und ihrer ONr. mitteilen. Allgemeine Erläuterungen zu dem im Flur­ bereinigungsverfahren durchgeführten Be­ wertungsverfahren können die Beteiligten dem Begleitschreiben entnehmen, das sie per Post erhalten. Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen diesen Anhörungstermin nicht wahrzuneh- men. Die den Beteiligten übersandten Auszüge und Nachweise sind zu den vorgenannten Termin­ en mitzubringen. Allgemeine Hinweise 1. Vertretung durch eine bevollmächtigte Per- son Aus verwaltungsvereinfachenden Gründen und um die Anzahl der Ansprechpartner zu verrin­ gern, werden alle Miteigentümer an gemein­ schaftlichem Grundbesitz (auch die von der Flurbereinigungsbehörde ermittelten Erben) aufgefordert, eine gemeinsame bevoll- mächtigte Person zu bestellen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von jeder dienstsiegel­ führenden Stelle vorgenommen werden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Die Be­ glaubigung ist gemäß § 108 FlurbG gebühren­ frei (außer bei Notaren). Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten bei der Bezirksregierung Köln, -Dezernat 33-, 50606 Köln, anfordern oder auf der Internet­ seite der Bezirksregierung Köln https://www. bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/ abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ form_vollmacht.pdf abrufen. Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme der einzelnen Miteigentümer/innen an Termin­ en im Flurbereinigungsverfahren nicht aus. Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung der Termine zu Ziffern I. und II. verhindert sein, können sie sich an diesen Tagen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Zur notwendigen Beglaubigung und Bereitstellung des notwendigen Vollmachtsvordruckes siehe oben. 2. Kostenerstattung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Ter­ mine entstehen. Besondere Hinweise zur Coronavirus-Prä vention Sofern Beteiligte weder vollständig geimpft oder genesen sind im Sinne von § 2 (8) der Coronaschutzverordnung NRW gilt bis auf Weiteres Folgendes: Personen, die an Termin­ en der Bezirksregierung Köln teilnehmen, ha­ ben ein negatives Coronatestergebnis vorzu­ weisen. Akzeptiert werden nur Nachweise von PCR-Tests, die höchstens 48 Stunden zurück­ liegen sowie Antigen-Schnelltests, die höchs­ tens 24 Stunden zurückliegen. Beide Tests müssen von hierfür zugelassenen Personen/ Stellen ausgestellt werden. Die Vorlage des Testergebnisses kann in Papierform oder digital erfolgen. Zudem ist die Vorlage eines Personalausweises zur Identitätsfeststellung erforderlich. Eine nachgewiesene Immuni­ sierung nach § 2 Abs. 8 Coronaschutzverord­ nung NRW steht dem Nachweis eines nega­ tiven Testergebnisses gleich. Die Beteiligten werden gebeten, im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Rosenberg Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet-Seite der Bezirksr­ egierung Köln veröffentlicht unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inter­ net/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/ index.html Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung per­ sonenbezogener Daten im Flurbereini­ gungsverfahren sind zu finden unter:https:// www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leis­ tungen/abteilung03/33/flurbereinigungsver­ fahren/datenschutzhinweise.pdf Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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25.02.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. März 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Feuerwehrausschuss Donnerstag, 03.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Dienstag, 08.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 09.03.2022, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 15.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 16.03.2022, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadtverwaltung nur an Rosenmontag geschlossen Auch über die Karnevalstage können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen bei der Bornheimer Stadtverwaltung erledigen. Ausschließlich am Rosenmontag, 28. Februar 2022, sind alle Dienst- und Außenstellen geschlossen. Dies gilt auch für Kitas, Stadtbücherei und Volkshochschule. An Rosenmontag bleibt auch das Kundenzentrum des Stadtbetriebs geschlossen. Im Notfall – zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung – sowie bei Störungen der Straßenbeleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr er- reichbar unter 02227 9320-77. An allen anderen Karnevalstagen steht den Bürge- rinnen und Bürgern das gesamte Dienstleistungs- angebot der Stadtverwaltung wie gewohnt zur Verfügung. Das Rathaus ist geöffnet an Weiber- donnerstag, 24. Februar, von 7.30 bis 18 Uhr, am Karnevalsfreitag, 25. Februar, von 7.30 bis 12.30 Uhr und am Karnevalsdienstag, 1. März, von 7.30 bis 16 Uhr. > Termine beim Bürgerbüro können bequem on- line reserviert werden: www.bornheim.de/termin- vereinbaren Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Umlegung Sechtem - Bereich des Bebauungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem, Umlegungsbeschluss Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim 1. Umlegungsbeschluss Der Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 be- schlossen, gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung und unter Bezugnahme auf die gemäß § 46 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt Bornheim am 30.01.2020 beschlossene Anordnung der Umlegung für den in Aufstellung befindli- chen Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem die Umlegung für die u.a. Flur- stücke einzuleiten. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Sechtem Se 21 (Erfurter Straße)“ Das Umlegungsgebiet umfasst einen Bereich östlich der Bahnhofstraße (Abschnitt L 190) und südlich des Eichholzweges (Abschnitt L 190) tlw. bis zur K 42 und einzelne westlich und nördlich der L 190 gelegene Flächen und ist aus der beiliegenden Über- sichtskarte ersichtlich. Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Sechtem, Flur 9: Flurstücke 35, 36, 39, 40, 41, 42, 44, 66, 67, 85, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 119, 121, 124, 127, 129, 155, 156, 159, 160, 161, 162, 174, 175, 176, 181, 182, 183, 184, 185, 190, 195, 636, 638, 641, 643, 654, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 661 (tlw.), 669, 684, 685, 686 (tlw.), 688 (tlw.). Flur 10: Flurstücke 2, 3, 4, 5, 6/2, 7, 8, 10, 11, 13 (tlw.), 15, 18, 19, 20, 21, 22 (tlw.), 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42, 43, 44, 45, 46, 48/1, 48/2, 48/3, 54, 55, 56, 57 (tlw.), 58 (tlw.), 59 (tlw.), 63 (tlw.), 68 (tlw.), 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78. Flur 13: Flurstücke 2, 5, 64/1 (tlw.), 66 (tlw.), 68 (tlw.), 69 (tlw.), 70 (tlw.), 85 (tlw.), 86 (tlw.), 90 (tlw.), 96/3, 97/3, 100, 114, 118, 119, 120, 136 (tlw.), 137 (tlw.), 138 (tlw.), 139 (tlw.), 140 (tlw.), 141, 150 (tlw.), 182, 184 (tlw.), 187, 188 (tlw.), 189 (tlw.), 199 (tlw.), 202 (tlw.), 203, 204 (tlw.). Flur 18: Flurstücke 595, 743 (tlw.), 989 (tlw.), 1753 (tlw.). Flur 21: Flurstücke 2, 9, 10, 11, 12, 66/1 (tlw.), 69 (tlw.), 76, 79, 113, 114, 185, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361. Dieser Umlegungsbeschluss wird hiermit gemäß § 50 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. 2. Beteiligte des Umlegungsverfahrens sind: a) die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, b) die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, c) die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstückes beschränkt (vgl. Ziffer 3b), d) die Stadt Bornheim, e) unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Bedarfsträger und f) die Erschließungsträger. 3. Anmeldung von unbekannten Rechten a) Gemäß § 50 Abs. 2, 3, 4 BauGB werden die Inhaber von Rechten, die aus dem Grund- buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berech- tigen, aufgefordert, diese innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der unter der „Rechtsbehelfsbelehrung“ genannten Stelle anzumelden. b) Die in Ziffer 2c) bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung Ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Die Anmel- dung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. c) Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird von dem Umlegungsaus- schuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB). d) Werden Rechte erst nach Ablauf der in Ziff. 3a) bezeichneten Frist gemeldet oder nach Ablauf der in Ziff. 3c) gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß ein Berech- tigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt (§ 50 Abs. 3 BauGB). e) Der Inhaber eines in Ziff. 3a) bezeichneten Rechtes muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem- gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsak- tes zuerst in Lauf gesetzt ist (§ 50 Abs. 4 BauGB). 4. Verfügungs- und Veränderungssperre Gemäß § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet „Um- legung Sechtem Se 21 (Erfurter Straße)“ nur mit schriftlicher Genehmigung der Um- legungsstelle a) ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstückes oder Grundstückteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begrün- det, geändert oder aufgehoben werden; b) erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; c) nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vor- genommen werden; d) genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 5. Vorkaufsrecht der Gemeinde Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde an den in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken für die Dauer des Umlegungsverfahrens ein Vorkaufs- recht zu. 6. Vorarbeiten auf den Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben gemäß § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörde zur Vorbereitung der von ihnen nach dem BauGB zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Abmarkungen oder ähnliche Arbeiten ausführen 7. Rechtsbehelfsbelehrung Der unter 1. aufgeführte Beschluss über die Einleitung der Umlegung (Umlegungsbe- schluss) kann durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 217 BauGB ange- fochten werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen ab der Bekanntmachung. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim einzureichen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt (Beschluss) bezeichnen, gegen den er sich rich- tet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweis- mittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Falls die Frist zur Stellung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung durch das Ver- schulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem vertretenen Berechtigten zugerechnet werden. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet das Landgericht, Kam- mer für Baulandsachen, in Köln. In dem Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen können Anträge zur Hauptsache nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Bornheim, den 09.02.2022 gez. Stephan Liermann Vorsitzender des Umlegungsausschusses Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb – Postfach 100763, 47707 Krefeld Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen Mit der Messung von Radon in der Bodenluft an weiteren 260 Stellen in Nord- rhein-Westfalen wird das Messprogramm der Jahre 2019 – 2021 im Jahr 2022 fortgesetzt. Der GD NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auf- trag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch. Ziel des Messprogrammes der Jahre 2019 – 2021 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nord- rhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen und das Mess- stellennetz erheblich zu verdichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszu- weisen. Die Datenbasis wurde durch die insgesamt 440 Messungen deutlich verbessert, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer be- urteilen zu können. Die Datenverdichtung wird 2022 mit weiteren 260 Radon- Bodenluftmessungen fortgeführt. Zeitraum März 2022 bis August 2022 Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG be- rechtigt, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen. Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme ent- stehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Im Dienste der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten zu unterstützen. Ihre Ansprechpartner Dr. Ludger Krahn: krahn@gd.nrw.de, 02151 897-239 Christa Claßen: christa.classen@gd.nrw.de, 02151 897-295

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04.03.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. März 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Dienstag, 08.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 09.03.2022, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 15.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 16.03.2022, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Schulausschuss Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel tagt zu Beginn gemeinsam mit dem Stadtrat Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de „Bornheim putzt sich raus“ wird verschoben Die fürs Frühjahr geplante 50. Auflage der Aktion „Bornheim putzt sich raus“ muss pandemie bedingt in den Spätsommer verschoben werden. Geplant ist, das 50-jährige Jubiläum an den bei- den Samstagen, 10. und 17. September 2022, zu feiern. Als Kooperationspartner hat man die Um- weltbewegung von „Fridays for Future“ Rhein-Sieg und die Kölner Initiative „RhineCleanUp“ gewinnen können. Wer bis dahin der Umwelt trotzdem etwas Gutes tun möchte, kann als Einzelperson oder in Klein- gruppen unter Beachtung der geltenden Hygiene- regeln Müll im Stadtgebiet sammeln. Müllsäcke und Handschuhe kann man beim Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim anfordern. Ansprechpartnerinnen sind Manuela Domschat, Telefon: 02222 945-307, manuela.domschat@ stadt-bornheim.de und Yasmin Euler-Wendt, Te- lefon: 02222 945-362, yasmin.euler-wendt@ stadt-bornheim.de. Bereits seit 1972 wird in Bornheim ehrenamtlich Müll gesammelt. Jedes Jahr beteiligen sich Dut- zende von Schul- und Kindergartengruppen, Ver- einen, Parteien und Privatinitiativen an der Aktion und beweisen damit, dass ihnen die Sauberkeit ihrer Stadt am Herzen liegt. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Zensus 2022: Rhein-Sieg-Kreis sucht Erhebungsbeauftragte Für den Zensus 2022, also die größte von Mai bis August geplante Bevölkerungsumfrage Deutschlands, sucht der Rhein-Sieg-Kreis noch ehrenamtliche Erhebungsbeauf- tragte/Interviewer. Profil eines Erhebungsbeauftragten: Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland Telefonische und schriftliche Erreichbarkeit (E-Mail), sowie zeitliche Flexibilität, Mobilität und gute Arbeits organisation Gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremdspra- chenkenntnisse Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein Gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informatio- nen Sympathisches und sicheres Auftreten Aufgaben eines Erhebungsbeauftragten: Besuch einer Schulung Begehungen von Anschriften vor Ort und Terminankün- digungen Persönliche Befragung zum angekündigten Termin Übergabe von Zugangsdaten zur Online-Selbstauskunft Dokumentation der vor Ort festgestellten Ergebnisse Übermittlung der Ergebnisse an die Erhebungsstelle Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Erhebungsbe- auftragten eine Aufwandsentschädigung zuzüglich even- tuell anfallender Fahrtkosten. Diese richtet sich nach dem Umfang der zu befragenden Haushaltsstichproben. Aktuelle Informationen zur diesjährigen Erhebung sowie ein Kontaktformular gibt es auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de/zensus2022. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Am Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, findet in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt. Der Rat tagt zu Beginn gemeinsam mit dem Schulausschuss. Zum Tagesordnungspunkt 4 „Neubau Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten, Vor- stellung der Entwurfsvarianten“ sollen der Schulausschuss und der Rat gemein- sam beraten. TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 6 vom 27.01.2022 4 Neubau Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten, Vorstellung der Entwurfsvarianten (gemeinsame Beratung mit SchulA) 102/2022-6 5 18. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim; Einleitung des Verfahrens 063/2022-7 6 Bebauungsplan Bo 45 „Solarpark Uedorfer Weg“ in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss 062/2022-7 7 Bebauungsplan Me 10 „Auf dem Mohlenberg“; Aufstellungsbeschluss 072/2022-7 8 Bebauungsplan Ro 25 „Koblenzer Straße“, Ergebnis der Offenlage, Satzungsbeschluss 642/2021-7 9 Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Bo 17 in der Ortschaft Bornheim 103/2022-7 10 Bericht zur finanziellen Situation gemäß § 2 NKF-CIG 022/2022-2 11 Überörtliche Prüfung der Stadt Bornheim gemäß § 105 GO NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) 770/2021-2 12 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim am 15.05.2022 034/2022-3 13 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim anlässlich der Bornheimer Großkirmes mit Bornheim Live! - Bornheimer Gewerbeschau und Automeile am 04.09.2022 035/2022-3 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim anlässlich des Weihnachts- marktes am 27.11.2022 036/2022-3 15 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 18.09.2022 037/2022-3 16 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 021/2022-1 17 Aufstellung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gemäß §17 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz 650/2021-1 18 interkommunales Klimafolgenanpassungskonzept für die Region Rhein-Voreifel 020/2022-12 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 106/2022-1 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage von Fachraumausstattung für die Europaschule Bornheim in drei Losen 058/2022-1 22 Vergabe des Auftrages für Tiefbauarbeiten und Arbeiten an den Außenanlagen an der Container anlage der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 067/2022-1 23 Vergabe des Auftrages für Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausstattung an der Johann- Wallraf-Grundschule – Einbau von stationären RLT-Anlagen 101/2022-1 24 Vergabe des Auftrages für die Lieferung von EDV-Aus- stattung 138/2022-1 25 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 12.01.2022 111/2022-1 26 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 107/2022-1 27 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Corona- schutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tra- gen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizini- schen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeug- nis nachzuweisen. Unabhängig von einem bestimmten Inzidenzwert müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinig- ten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Der Nachweis der Immunisierung oder Testung wird beim Zutritt zur Gremiensitzung kontrolliert und mit einem amtlichen Ausweis- papier abgeglichen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlich- keiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Damit erfüllt die Stadt Bornheim gem. Erlass des MHKBG NRW vom 07.10.2021 (in aktualisierter Fassung vom 17.01.2022) die gegenüber ihren Gremienmitgliedern bestehenden Verpflichtungen, die das OVG NRW in seinem Beschluss vom 30.09.2021 fest- gestellt hat. Kosten für anderweitig durchgeführte Testungen können nicht übernommen werden. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publi- kumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmel- dungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222/945-218 anmelden. Bornheim, den 01.03.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister

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04.02.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. Februar 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 10.02.2022, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 15.02.2022, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 16.02.2022, 18 Uhr Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Jugendhilfeausschuss Dienstag, 22.02.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Neue Isolierungs- und Quarantäne-Regeln Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministe- rium hat die Corona-Test-und-Quarantäneverord- nung geändert. Die Verordnung beinhaltet die Vor- gaben des Landes, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt auto- matisch in Isolierung und Quarantäne gehen müs- sen. Eine gesonderte Anordnung erfolgt nicht mehr. Die wichtigsten Regeln im Überblick: Wie verhalte ich mich als infizierte Person? Allgemein gilt: 10 Tage Isolation ab positivem PCR- oder Schnelltest bzw. Symptombeginn, wenn zwischen Symptombeginn und Probenent- nahme maximal 48 Stunden liegen. Isolation ver- längert sich, solange Symptome vorliegen. Sie gilt automatisch ohne weitere Anordnung. Die isolier- te Person informiert die Personen ihres Haushalts und diejenigen, mit denen sie in den zwei Tagen vor dem Test engen Kontakt hatte (> 10 Minuten, > 1.5 Meter Abstand, keine Maske, schlechte Belüf- tung). Freitestung möglich: ab Tag 7 vorrangig durch Schnelltest. Voraussetzung: mindestens 48 Stun- den ohne Symptome. Beschäftigte in Medizin und Pflege: ab Tag 7 mit verpflichtendem PCR-Test (negatives Ergebnis oder CT-Wert > 30). Voraussetzung: mindestens 48 Stunden ohne Symptome (auch nach 10 Tagen ist ein PCR-Test zur Wiederaufnahme der Tätig- keit verpflichtend). Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kitas: ab Tag 7 vorrangig durch Schnelltest. Vorausset- zung: mindestens 48 Stunden ohne Symptome. Wie verhalte ich mich als häusliche Kontaktperson? Allgemein gilt: 10 Tage Quarantäne ab positivem PCR-Test oder Schnelltest bzw. Symptombeginn der infizierten Person, wenn zwischen Symptombeginn und Probenentnahme maximal 48 Stunden liegen. Es gibt keine Anordnung Ih- rer Kommune. Freitestung möglich: ab Tag 7 vorrangig durch Schnelltest. Beschäftigte in Medizin und Pflege: ab Tag 7 vorrangig durch Schnelltest. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kitas: ab Tag 5 vorrangig durch Schnelltest (bei Teilnahme an regelmäßigen, seriellen Testungen in Schule/Ki- ta). Keine Quarantäne für Kontaktpersonen: Geboosterte, geimpfte Genesene, frisch doppelt Geimpfte (Tag 15 bis 90 nach Zweitimpfung), frisch Genesene (Tag 28 bis 90 nach positivem PCR-Befund). Beim Auftreten von Symptomen sofortige Selbstisolation und zeitnaher PCR-Test. Bei Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Hausstandes gelten dieselben Absonderungsregelungen wie für Haushaltsangehörige sobald feststeht, dass sie die Kontaktkriterien erfüllen. Mehr erfahren: www.bornheim.de/corona Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung Die Stadt Bornheim, vertreten durch den Bürgermeister, hat unter Kassenzei- chen 2000.2003.0300 an den Herrn Bedretin Saliev letzte bekannte Zustellan- schrift Kirchstr. 11, 53332 Bornheim folgenden Gewerbesteuerbescheid erlas- sen: Gewerbesteuerbescheid Nr. 6 für das Jahr 2017 vom 24.01.2022. Der Ge- werbesteuerbescheid vom 24.01.2022 wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da die Zustellung unter der oben angegebenen Adresse nicht mög- lich ist, der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte und die Zu- stellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich war. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid kann von der Steuerpflichtigen oder deren Bevollmäch- tigten, aufgrund der aktuellen Lage nach vorheriger telefonischer Terminver- einbarung, im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 2.1 – Kämmerei, Rathaus- straße 2, Zimmer 458, 53332 Bornheim eingesehen werden. Bornheim, 25.01.2022 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Lützenkirchen Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung Die Stadt Bornheim, vertreten durch den Bürgermeister, hat unter Kassenzei- chen 2000.2002.9468 an den Herrn Ruzhdi Ahmedov letzte bekannte Zustell- anschrift Kirchstr. 11, 53332 Bornheim folgenden Gewerbesteuerbescheid er- lassen: Gewerbesteuerbescheid Nr. 6 für die Jahre 2017 und 2018 vom 24.01.2022. Der Gewerbesteuerbescheid vom 24.01.2022 wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da die Zustellung unter der oben angegebenen Adresse nicht möglich ist, der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte und die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich war. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung zwei Wochen ver- gangen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Rechtsver- luste drohen können. Der Bescheid kann von der Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten, aufgrund der aktuellen Lage nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 2.1 – Kämme- rei, Rathausstraße 2, Zimmer 458, 53332 Bornheim eingesehen werden. Bornheim, 25.01.2022 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Lützenkirchen Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung Die Stadt Bornheim, vertreten durch den Bürgermeister, hat unter Kassenzei- chen 2000.2003.6794 an die Firma Alpha-Bau Montage GmbH letzte bekannte Zustellanschrift Ottostr. 8, 53332 Bornheim folgenden Gewerbesteuerbescheid erlassen: Gewerbesteuerbescheid Nr. 1 für die Jahre 2019 und 2020 vom 24.01.2022. Der Gewerbesteuerbescheid vom 24.01.2022 wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da die Zustellung unter der oben angegebenen Adresse nicht möglich ist, der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte und die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich war. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung zwei Wochen ver- gangen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Rechtsver- luste drohen können. Der Bescheid kann von der Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten, aufgrund der aktuellen Lage nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 2.1 – Kämme- rei, Rathausstraße 2, Zimmer 458, 53332 Bornheim eingesehen werden. Bornheim, 25.01.2022 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Lützenkirchen Wasser- und Bodenverband Vorgebirge, Eisenacher Str., 53332 Bornheim Benutzungsordnung beschlossen auf der Ausschuss-Sitzung am 29.11.2021 Beregnungsflächen: beregnet werden dürfen - Mitgliedsflächen - Flächen von Nichtmitgliedern unter Zahlung des einjährigen Flächenbeitrags - Nur landwirtschaftlich (gartenbaulich) genutzte Flächen Beiträge - Wasserbeitrag gemäß Beitragsordnung Der Zählerstand aller Standrohre wird mindestens einmal pro Jahr (am Jahresende) ermittelt und die Funktion der Zähleinrichtung überprüft. Eine Erfassung der Zählerstände ist auch mehrmals pro Jahr möglich. Sanktionen bei manipulierten Standrohren bzw. Standrohren mit defekter Wasseruhr: Der Wasserverbrauch wird anhand des Verbrauchs des Vor jahres geschätzt und mit dem Faktor 2,5 multipliziert. - Flächenbeitrag gemäß Beitragsordnung Für alle Nichtmitgliedsflächen wird der einjährige Flächenbeitrag fällig (Gruppe Bornheim und Eichenkamp) Wechselflächen: ein einjähriger Mitgliedsbeitrag wird für die Beregnungs- flächen fällig, die die Summe aller Mitgliedsflächen übersteigt (Gruppe Mer- ten und Brenig) Erfassung der Wechselflächen: Alle Wechselflächen werden bis 30.11. des Jahres schriftlich gemeldet. Eine Nachmeldung von Flächen ist mög- lich. Mitgliedsflächen mit Wohnhäusern, Gewerbenutzung oder nichtlandwirt- schaftlicher Nutzung werden bei der Anrechnung der Mitgliedsflächen nicht berücksichtigt. Nutzung der Anlage - Nur der Verband darf Änderungen und Reparaturen usw. an der Anlage (Leitun- gen, Hydranten, Brunnen, Steuerung) ausführen oder in Auftrag geben. - Hydranten, die Mitglieder oder Nutzer eigenmächtig gesetzt haben, dürfen nicht genutzt werden. - Die Standrohre gehören dem Verband und können vom Verband eingezogen werden. - Austausch von Wasseruhren nur durch den Verband. Die Kosten für die Was- seruhr trägt das Mitglied oder der Nutzer, wenn er den Schaden an der Uhr vor- sätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Die Kosten für den Austausch von de- fekten Uhren aufgrund von Verschleiß trägt der Verband. Die Benutzungsordnung tritt zum 1.1.2022 in Kraft.

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11.03.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. März 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 15.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 16.03.2022, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Schulausschuss Donnerstag, 17.03.2022, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel tagt zu Beginn gemeinsam mit dem Stadtrat Betriebsausschuss Dienstag, 22.03.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Aufnahme von Menschen aus der Ukraine Stadt Bornheim bittet um Unterstützung Auch die Stadt Bornheim verfolgt mit Sorge die furchtbare Lage in der Ukraine. Viele Menschen sind auf der Flucht, um in den Nachbar- ländern, aber auch in Deutschland Schutz vor dem Krieg zu suchen. „Klar ist: Sie benötigen unsere Hilfe und deshalb steht auch Bornheim an der Seite der hilfsbedürftigen Menschen“, betont Bürgermeister Christoph Becker. Noch weiß die Verwaltung nicht, wie viele Ukrainerinnen und Ukrai- ner kommen werden. „Aber wir möchten bestmöglich vorbereitet sein. Deshalb bitten wir in Koope- ration mit der Bornheimer Flücht- lingshilfe e.V. um Unterstützung bei der Unterbringung“, erklärt Sozial- dezernentin Alice von Bülow. Wer sich also vorstellen kann, für einen gewissen Zeitraum Menschen bei Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung sich aufzunehmen, wird gebeten, das ausgefüllte Formu- lar per E-Mail an sabine.huebel@stadt-bornheim.de zu schicken. Das Formular gibt es auf: www.bornheim.de. „Vermutlich werden wir auch wieder viele Sprachhelfer benötigen. Auch wer auf diesem Gebiet gerne helfen möchte, wird gebeten, sich ebenfalls über die angege bene E-Mail-Adresse zu melden“, bittet Alice von Bülow um Unterstützung. Mit Hilfe des bereits bestehenden Spendenkontos der Stadt Bornheim „Asyl in Bornheim“ ist es zudem möglich, den zu uns kommenden Menschen unkompliziert sofortige Hilfe zu leisten. Wer dabei mit helfen möchte, kann dies mit einer Spende auf das folgen- de Konto tun: Stadtkasse Bornheim Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE09 3806 0186 0010 0200 50 Verwendungszweck: 909500027102, Asyl in Bornheim Die Stadt Bornheim bedankt sich schon jetzt für die Hilfsbereitschaft und Solidarität! Aktuelle Bodenrichtwerte 2022 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein- Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-West falen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein- Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 ermittelt und in der Zeit vom 11.02.2022 bis 16.02.2022 für die fol- genden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seel- scheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Kö- nigswinter, Lohmar, Meckenheim, Nieder- kassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind ab sofort für jedermann kosten- frei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris. nrw.de wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Haus- nummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung des ak- tuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstücks zustand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Aus- kunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 07.03.2022 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses

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28.01.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. Februar 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 10.02.2022, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 15.02.2022, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 16.02.2022, 18 Uhr Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Jugendhilfeausschuss Dienstag, 22.02.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 den nachfolgenden Beschluss ge- fasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Ent- wurf des Bebauungsplanes Se 11 in der Ortschaft Sechtem einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich, der im Norden durch die Marie-Curie-Straße, im Osten und Süden durch das Gewerbegebiet Sechtem so- wie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt wird. Hinzu kommt die Fläche des Flur- stückes Gemarkung Kardorf-Hemmerich Flur 2 Nr. 153 für den externen Ausgleich. Ziel der Pla- nung ist die Erweiterung des bestehenden Gewer- begebietes. Der Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sech- tem mit Begründung und der zusammenfassen- den Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fas- sung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffent- lich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli- che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungspla- nes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- res seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fällig- keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä- digungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.01.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister

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18.02.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. März 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Jugendhilfeausschuss Dienstag, 22.02.2022, 18 Uhr Feuerwehrausschuss Donnerstag, 03.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Dienstag, 08.03.2022, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 09.03.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Schließphase im HallenFreizeitBad Bornheim Für die jährliche Wartung und Reinigung schließt der Stadt- betrieb das HallenFreizeitBad Bornheim vom 21. Februar bis zum 6. März 2022. Gewartet werden unter ande- rem die Hubböden der Schwimmbecken oder die Chlordosieranlage. Dazu darf kein Wasser in den Becken sein. Die leeren Becken wer- den auch zum Ausbessern von Fliesen genutzt. Alle In- formationen rund um das Hal- lenFreizeitBad gibt es auf: www.hallenfreizeitbad.de. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Straße 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222 61775 oder 01577 3870797 Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Donners- tag, 03.03.2022, 19 Uhr, in die Gaststätte Vorgebirgsblick in Bornheim-Merten, Händelstr. 45, ein. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 14.02.2020 3. Entlastung des Jagdvorstandes, des Jagdausschusses und des Geschäfts- führers für den Zeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2022. 4. Wahl des Geschäftsführers, Wahlperiode 01.04.2022 bis 31.03.2026 5. Wahl der Mitglieder des Jagdausschusses, Wahlperiode 01.04.2022 bis 31.03.2026 6. Wahl des Jagdvorstandes, Wahlperiode 01.04.2022 bis 31.03.2026 7. Wahl zweier Rechnungsprüfer und stellv. Rechnungsprüfer bzw. Vergabe der Rechnungsprüfung an Steuerberater, Beschluss 8. Datenschutzregelung der Jagdgenossenschaft Bornheim, Information und Beschluss 9. Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025, Beschluss 10. Höhe der Rücklage aus den Pachteinnahmen, Beschluss 11. Genehmigung der mit den Eigenjagdbesitzern getroffenen Vereinbarungen zur Jagdpachtentschädigung 12. Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlüsse des Jagdvorstandes bezüglich Pächterwechsel im Teilverpachtungsbezirk Rösberg Vereinbarung zur Jagdpachtentschädigung Eigenjagd von Canstein, Walberberg Anschaffung von Hard- und Software zur Erstellung eines EDV-Jagd katasters 13. Mitteilungen und Anfragen Für die Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung gelten die Regelungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung, derzeit also: 2G plus-Rege- lung. Das bedeutet: alle Teilnehmer müssen genesen oder zweifach geimpft sein und ein negatives Antigentestergebnis (max. 24 Stunden alt) oder ein ne- gatives PCR-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) vorweisen. Wer eine Auffri- schungsimpfung erhalten hat, ist von der Testpflicht befreit. Während der ge- samten Veranstaltung besteht Maskenpflicht. Die Datenschutzregelung der Jagdgenossenschaft Bornheim kann beim Geschäftsführer eingesehen oder zum Versand per E-Mail oder Fax angefordert werden. Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker

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18.03.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. April 2022, 14 bis 17.45 Uhr, Rathaus Bornheim; Anmeldung erforder- lich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Betriebsausschuss Dienstag, 22.03.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 23.03.2022, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 24.03.2022, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 29.03.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 30.03.2022, 18 Uhr Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Geschäftsstelle: Breniger Straße 21 · 53332 Bornheim · Tel.: 01577 3870797 Nach dem Beschluss der Genossenschaftsver- sammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und fol- gende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteilig- ten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem Amtliche Bekanntmachung gegenteiligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossenschaftsver- sammlungen am 15.03.2010, 19.03.2014 und 21.02.2018 un- ter der Maßgabe bestätigt, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2022/2023 bekannt gemacht. Bornheim, den 15.03.2022 Im Auftrag gez. Gottfried Siebertz (Geschäftsführer)

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 8. Juni 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Katrin Kappenstein – BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – hat mit Ablauf des 05.05.2022 ihr Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlge- setz tritt an die Stelle des Ausgeschiedenen, der für ihn in der Reserveliste benannte Ersatzbewerber, falls ein solcher nicht benannt ist, der in der Reserveliste folgende nächste Bewerber. Herr Marcel Weiler, Hohlenberg 10, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann ge- mäß § 45 Abs. 6 i.V.m. § 39 Abs.1 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zu- ständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und die Aufsichtsbehörde Ein- spruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntma- chung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 19.05.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffent- lich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli- che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungspla- nes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- res seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fällig- keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä- digungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 23.05.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister 27.05.2022 Schulausschuss & Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 01.06.2022, 17:30 bzw. 18 Uhr in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 08.06.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.06.2022, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 25 „Koblenzer Straße“ in der Ortschaft Roisdorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den nachfolgenden Beschluss ge- fasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Ro 25 „Koblenzer Straße“ in der Ortschaft Roisdorf einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Be- gründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan wird im Wesentlichen im Nor- den durch den Maarpfad, im Osten durch Wohnbe- bauung, im Süden durch den Knotenpunkt mit dem Fuhrweg und im Westen durch Wohnbebau- ung sowie unbebaute Flächen begrenzt. Ziel der Planung ist die Realisierung des Ausbaus der Koblenzer Straße zwischen Maarpfad und Fuhrweg. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung ei- ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge- stellt. Der Bebauungsplan Ro 25 „Koblenzer Straße“ in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung kann wäh- rend der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von je- dermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- plan Ro 25 „Koblenzer Straße“ in der Ortschaft Ro- isdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

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