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Rathaus & Service Rathaus & Politik Anträge 2024 2023 2022 2021 2024 001 Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2024 betr. Auslobung Umweltpreis 2024 002 Antrag der UWG-Fraktion vom 18.01.2024 betr. detailliertere Aufstellung der haushaltsrelevanten Auswirkungen von Rats- und Ausschussbeschlüssen 003 Antrag der UWGFORUM-Fraktion vom 24.01.2024 betr. Berichterstattung über die Erfahrungen seit der Einführung kostenloser Menstruationsartikel an Schulen 004 Antrag der UWG-Fraktion vom 30.01.2024 betr. Einladung eines Anwendungsberaters des Kita-Navigators zur Identifizierung weiterer Potentiale des Programms für Verwaltung, Träger und Politik 005 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2024 betr. Kommunikationsfahrplan für Unterkünfte 006 Antrag der UWG-Fraktion vom 13.02.2024 betr. Aufhebung des Beschlusses zum Kauf von Containeranlagen sowie Antrag zur Auflistung der genutzten Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen 007 Antrag der UWG-Fraktion vom 13.02.2024 betr. Prüfung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung ZUE für Geflüchtete im Bornheimer Stadtgebiet 008 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2024 betr. Leihfahrräder-Angebot VRS-Haltestelle Merten 009 Antrag der UWG-Fraktion vom 04.01.2024 Eingang (08.03.24) betr. Einführung einer Halte- und Parkverbotszone im Bereich der Brahmstrasse 010 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2024 betr. Schulhofnutzung Johann-Wallraf-Schule 011 Antrag der FDP-Fraktion vom 24.03.2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder der Stadt Bornheim 012 Antrag der FDP-Fraktion vom 24.03.2024 betr. Interkommunale Zusammenarbeit der linksrheinischen Kommunen 013 Antrag der FDP-Fraktion vom 24.03.2024 betr. Bezahlkarte 014 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2024 betr. Einführung einer Kita App 015 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2024 betr. Dachbegrünung für Wetterschutzhäuschen 016 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.06.2024 betr. Nutzung von Trafohäuschen zum Artenschutz 017 Antrag der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim vom 04.06.2024 betr. sichere Verkehrswege in Sechtem 018 Antrag der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim vom 05.06.2024 betr. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für die Nutzung von Dachflächen städtischer Gebäude für Photovoltaikanlagen 019 Antrag der Fraktion UWG vom 21.06.2024 betr. Schulsozialarbeit 020 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.07.2024 betr. Interkommunale mobile Geschwindigkeitsmessungen 021 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.07.2024 betr. Heinrich Böll Ampeln zum 40. Todestag 022 Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 22.07.2024 zur Erstellung eines kommunalen Sportstättenentwicklungsplans 023 Antrag der UWG-Fraktion vom 30.07.2024 zur fairen Staffelung der Jahreseinkommensstufen bei Elternbeitragsanpassungen 2023 001_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_04.10.2022_betr.__Erhalt_und_Denkmalschutz_von_Grabsteinen.pdf 002_-_Gemeinsamer_Antrag_der_Fraktionen_CDU__Buendnis_90_Die_Gruenen__SPD__FDP_und_UWG_Forum_vom_22.11.2022_betr._Strassenverkehrsrechtliches_Anhoerverfahren_nach____45_StVO_L183-Frongasse.pdf 003_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_24.11.2022_betr._Pruefung_der_Machbarkeit_eines_Kulturzentrums_und_Heimatmuseums.pdf 004_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_29.11.2022_betr._Rueckbau_der_Sperrpfosten_auf_der_Talstrasse.pdf 005_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_29.11.2022_betr._Einrichtung_eines_Halteverbots_auf_der_Talstrasse.pdf 006_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_30.12.2022_betr._Gewerbesteuerzerlegung.pdf 007 - Antrag der Fraktion B'90_Die Grünen vom 12.01.2023 betr. Vorstellung der Pilot-Gewässerkooperation Rhein-Sieg-Kreis 008 - Antrag der SPD Fraktion vom 10.02.2023 betr. Einführung von grünen Abbiegepfeilen im Radverkehr 009 - Antrag der UWG-Fraktion vom 15.02.2023 betr. Einhaltung der in der Geschäftsordnung des Rates unter § 2 Abs. 1 angegebenen Frist zur Zustellung von Einladungen und Sitzungsvorlagen 010 - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 betr. Errichtung von drei Pfeilwegweisern in Hersel 011 - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 betr. Optimierung des Busangebotes im ÖPNV in Bornheim 012-Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2023 betr. Ehrenamtskarte 013-Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU_SPD_Buendnis_90_Die_Gruenen und UWG_Forum vom 29.03.2023 betr. Pruefung von Vorfahrtsregelungen der Radpendlerroute an Knotenpunkten 014 Antrag der FDP_Fraktion vom 29.03.2023 betr. Feuer_Office _Feuerwehrhaeuser als Home Office Standorte 015_Antrag der Fraktion B'90_Die Grünen vom 26.04.2023 betr. Wegweiser für Menschen mit Behinderung auf der städtischen Homepage 016 - Antrag der Mitglieder des Integrationsausschusses Görgen und Bösche vom 01.05.2023 betr. Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Bornheim 017 - Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2023 betr. Beteiligung an der Kampagne „Assistenzhund Willkommen“ 018 - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2023 betr. Öffentliche Wasserspender in Bornheim bereitstellen 019-Antrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2023 betr. Einführung eines organisationseinheiten-bezogenen Budgetsystems 020 - Antrag der SPD-Fraktion vom 21.06.2023 betr. Pilotprojekte Carsharing in Bornheim 021 - Antrag der UWG-Fraktion vom 29.06.2023 betr. Prüfantrag zur Bereitstellung eines Grundstückes für einen privaten Investor zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Bornheimer Norden 022 - Antrag der Fraktion B'90Die Grünen vom 06.07.2023 betr. Teilnahme am kommunalen Energiemanagement (KEM) 023 Antrag der Mitglieder des Integrationsausschusses vom 22.06.2023 betr. Erstellung einer Satzung für den Integrationsausschuss 024 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.07.2023 betr. Begehung von Schulen 025 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.07.2023 betr. Aufstellung Fahrradboxen und Fahrradabstellanlagen 026 - Antrag der Fraktion B'90Die Grünen vom 01.08.2023 betr. barrierefreie Spielplätze und inklusive Spielgeräte 027 - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2023 betr. Kontrollen am Rheinufer 028- Antrag Erhöhung der Sportpauschale für Bornheimer Sportvereine 029 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.09.2023 betr. Windenergie in Bornheim – finanzielle Beteiligung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sichern 030 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 17.09.2023 betr. Anforderung und Prozedere zur Stellenbesetzung eines/einer technischen Beigeordneten 031 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B'90Die Grünen, SPD, UWG und FDP vom 23.10.2023 betr. Fortlaufende Berichterstattung über Projektentwicklungen.pdf 032 - Antrag der Fraktion B'90Die Grünen vom 21.11.2023 betr. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter an Bornheims Grundschulen.pdf 2022 001 - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2021 betr. Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim 002 - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 betr. Hangbepflanzung 003 - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 betr. Einbez. Hauptnutzer Neubauplanung TH Uedorf 004_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_01.01.2022_betr._Reduzierung_von_Plakaten_im_Rahmen_von_zukuenftigen_Wahlen.pdf 005_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_02.01.2022_betr._Vortrag_zum_LIFE__Projekt_Villewaelder_und_Wasserwelten.pdf 006_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_06.01.2022_betr._Pflege_und_Instandhaltung_der_Fahrradwege_in_der_dunklen_Jahreszeit.pdf 007_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_11.01.2022_betr._Schwimmkurs-Offensive_-_Die_Ferienzeiten_verstaerkt_nutzen.pdf 008_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis_90_Die_Gruenen_vom_24.01.2022_betr._Neubau_von_Supermaerkten_in_Bornheim.pdf 009_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis_90_Die_Gruenen_vom_24.01.2022_betr._Einrichtung_eines_staedtischen_Wohnraummanagements.pdf 010_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_30.01.2022_betr._Ausuebung_des_Vorkaufsrechts_zur_Errichtung_eines_Fuss-_und_Radweguebergangs_am_ehemaligen_Bahnuebergang_Aarweg.pdf 011_-_Antrag_der_CDU_Fraktion_vom_30.01.2022__Eing._13.02.2022__betr._Vorstellung_des_Karnevals_in_Kitas_und_Schulen.pdf 012_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_10.03.2022_betr._Nachpflanzung_von_Strassenbaeumen_in_der_Rheinstrasse_in_Hersel.pdf 013-Antrag der Fraktion Buendnis 90/ Die Grünen vom 15.03.2022 betr. Auswahlverfahren der PreisträgerInnen und zur Verleihung des Heimatpreises 014_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_04.04.2022_betr._faire_Gestaltung_von_Elternbeitraegen_und_Rueckzahlung_von_Beitragsueberschuessen_im_Rahmen_der_Evaluierungsergebnisse.pdf 015_-_Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_04.04.2022_betr._Pruefung_fuer_die_Ausweitung_der_Initiative_Rettungsinsel_des_Foerdervereins_der_Johann-Wallraf-Schule_e.V..pdf 016_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis_90Die_Gruenen_vom_05.04.2022_betr._Sachstand_Fluechtlingssituation_in_Bornheimer_Schulen.pdf 017_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis90Die_Gruenen_vom_05.04.2022_betr._Unterrichtung_und_Aussprache_zur_Fluechtlingssituation.pdf 018_-_Antrag_der_CDU_Fraktion_vom_07.04.2022_betr._Einladung_von_Vertretern_mehrerer_Institutionen_in_die_Ausschusssitzungen.pdf 019_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis90Die_Gruenen_vom_02.03.2022_betr._gemeinsame_Sitzung_mit_Stadtentwicklungsausschuss_und_Vortrag_eines_Investors_aus_dem_Bereich_von_oeffentlich_gefoerdertem.pdf 020_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis90Die_Gruenen_vom_02.03.2022_betr._Vortrag_eines_Investors_aus_dem_Bereich_von_oeffentlich_gefoerdertem_Wohnungsbau.pdf 021_-_Gemeinsamer_Antrag_der_Fraktionen_Buendnis_90Die_Gruenen_und_SPD_vom_30.03.2022_betr._Strassennamen.pdf 022_-_Gemeinsamer_Antrag_der_Fraktionen_CDU__Buendnis_90_Die_Gruenen__SPD_und_UWG_vom_12.04.2022_betr._Grundsatzbeschluss_zur_Stadtentwicklungsgesellschaft_mit_erweitertem_Baulandmanagement.pdf 023_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_26.04.2022_betr._Alarmierung_der_Einsatzkraefte_Melder_und_App_statt_Sirenenalarm.pdf 024_-Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_05.05.2022_betr._AEnderung_der_Ordnungsbehoerdlichen_Verordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_oeffentl._Sicherheit_und_Ordnung_im_Stadtgebiet_Bornheim__Tiere.pdf 025-Antrag_der_UWG-Fraktion_vom_06.05.2022_betr._Erhoehung_der_Foerderbeitraege_fuer_die_OGS-Traeger_in_Bornheim.pdf 026_-_Antrag_der_Fraktion_Buendnis_90Die_Gruenen_vom_10.05.2022_betr._Erweiterung_der_Gruen-Patenschaften_im_Stadtgebiet_Bornheim.pdf 027_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_20.06.2022_betr._Neuaufstellung_des_Flaechennutzungsplans.pdf 028_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_28.06.2022_betr._Verguetung_fuer_Brandsicherheitswachen_erhoehen.pdf 029_-_Antrag_der_FDP-Fraktion_vom_28.06.2022_betr._Offensive_fuer_ein_attraktives_Stadtbild__Sauberkeit_und_Ordnung_in_Bornheim.pdf 030_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_15.07.2022_betr._Einrichtung_einer_aemteruebergreifenden_Task_Force_in_der_Stadtverwaltung.pdf 031_-_Antrag_der_Verwaltungsratsmitglieder_Mauel__Meyer__Knapstein__Prinz__Strauff_und_Schmitz_vom_15.07.2022_betr._Einrichtung_einer_abteilungsuebergreifenden_Task_Force_im_Stadtbetrieb.pdf 032-_Gemeinsamer_Antrag_der_Fraktionen_SPD_und_UWG_vom_19.07.2022_betr._Antrag_zur_Erstellung_eines_Wirtschaftswegekonzeptes_bei_der_Bezirksregierung.pdf 033_-_Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_08.08.2022_betr._Gruener_Wasserstoff_-_Potential_fuer_Bornheim_nutzen.pdf 034_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_23.08.2022_betr._Stellungnahme_des_Wasserbeschaffungsverbandes_Wesseling-Hersel.pdf 035_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_23.08.2022_betr._Wiedererrichtung_des_Leugensteins_in_Sechtem.pdf 036 - Antrag der UWG-Fraktion vom 29.08.2022 betr. ÖPNV - Ausweitung Linie 745 bis Haltestelle Brühl Schwadorf (Linie 18) 037_-_Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_06.09.2022_betr._AEnderung_der_Satzung_fuer_den_Seniorenbeirat_der_Stadt_Bornheim.pdf 038_-_Gemeinsamer_Antrag_der_Fraktionen_SPD_und_Buendnis90Die_Gruenen_vom_07.09.2022_betr._Erstellung_eines_Mietspiegels_fuer_die_Stadt_Bornheim.pdf 040_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_19.09.2022_betr._Reduzierung_der_Hallennutzungsgebuehr.pdf 041_-_Antrag_der_Mitglieder_des_Integrationsausschusses_Dr._Tourne_und_Goergen_vom_12.09.20222_betr._Erstellung_einer_Expertise.pdf 042-Antrag_der_Ausschussvorsitzenden_des_INTRA_vom_09.01.2022_betr._mulitreligioese_Gottesdienste.pdf 043-Antrag_der_Mitglieder_des_Integrationsausschusses_vom_25.07.2022_betr._AEnderung_der_Zustaendigkeitsordnung_der_Stadt_Bornheim.pdf 044-Antrag_der_Mitglieder_des_Integrationsausschusses_vom_25.07.2022_betr._Erweiterung_der_Bornheimer_Erklaerung.pdf 045_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_02.11.2022_betr._Erlass_eines_absoluten_Halteverbotes_auf_der_Hauptstrasse.pdf 046_-_Antrag_der_CDU-Fraktion_vom_07.11.2022_betr._Umwandlung_der_TaxiBus-Linie_722_in_eine_regulaere_Buslinie_zwischen_Sechtem_und_Wesseling.pdf 047_-_Antrag_der_Fraktion_B90Die_Gruenen_vom_12.11.2022_betr._Vorschlag_zur_finanziellen_Unterstuetzung_des_Stadtteilbueros_zur_Umsetzung_von_Massnahmen_fuer_Migrantinnen.pdf 048_-_Antrag_der_Fraktion_B90Die_Gruenen_vom_01.11.2022_betr._Einrichtung_eines_Integrationspreises.pdf 2021 001 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 04.01.2021 betr. Ausbau des Busverkehrs (Ringlinie) 002 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 05.01.2021 betr. Teilnahme an der Städtechallenge der Initiative Faktor2 003 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 15.01.2021 betr. Einrichtung eines Ehrenamtstages in Bornheim 004 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 15.01.2021 betr. Einrichtung eines eigenen Bereichs für das Ehrenamt auf der Webseite der Stadt Bornheim 005 - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2021 betr. Denkmalschutz für das Inselhäuschen auf dem Herseler Werth 006 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 25.01.2021 betr. halbjährlicher Sachstandsbericht der Stabstelle für Inklusion und Demographie 007 - Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 25.01.2021 betr. Neu-Ausgestaltung der Stabstelle für Inklusion und Demographie 008 - Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2021 betr. Aufforderung an die Autobahn GmbH des Bundes zum Projekt Rheinspange 009 - Antrag der FDP-Fraktion vom 17.12.2020 betr. Tag der Feuerwehr - Anerkennung für das Ehrenamt 010 - Antrag der CDU Fraktion vom 25.02.2021 betr. Photovoltaik auf den städtischen Liegenschaften 011 - Antrag der CDU Fraktion vom 03.03.2021 betr. Bootsstege in Hersel und Uedorf 012 - Antrag der SPD Fraktion vom 04.03.2021 betr. Wirtschaftsweg von der L 182 bis zur Golfanlage Römerhof in Brenig 013 - Antrag der UWG-Fraktion vom 05.03.2021 betr. Wiederherstellung Neuer Heerweg zwischen L182 und Rheinbacher Straße 014 - Antrag der CDU-Fraktion vom 14.03.2021 betr. Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilstück des Franz-von-Kempis-Weg zwischen Klütschpfad und Kit 015 - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.03.2021 betr. Richtlinien für den Wohnungsbau in Bornheim 016 - Gemeinsamer Antrag der CDU, UWGForum und SPD-Fraktion vom 23.03.2021 betr. alternierendes Parken in Kardorf 017 - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.03.2021 betr. Aufnahme der ehem. Volksschule Hemmerich (Altbau) und der Grundschule Rösberg (Altbau) in die Liste der Baudenkmäler 018 - Antrag der CDU vom 03.03.2021 betr. Erleichterungen für die Außengastronomie in Bornheim vom 01.04.-03.10.2021 019 - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2021 betr. Mitgliedschaft der Stadt Bornheim in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte in NRW 020 - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Zebrastreifen an den Fahrbahnteilern der Kölner Landstraße, Widdig 021 - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Spielplatz Alemannenweg - Wikingerstraße, Widdig 022 - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm Grüne Infrastruktur 023 - Antrag der Fraktion B90Die Grünen vom 29.04.2021 betr. Vorstellung der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG 024 - Antrag der Fraktion B90Die Grünen vom 29.04.2021 betr. Vorstellung der Energieagentur Rhein-Sieg e.V. 025 - Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2021 betr. Teilnahme am Projekt GesA – Kommune mit Kindergesundheit 026 - Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2021 betr. Anrufsammeltaxi - Prüfung der Zusammenlegung der Teilbereiche 027 - Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsmitgliedes Lehmann vom 20.04.2021 betr. Erlöschensfrist von Gaststättenerlaubnissen 028 - Antrag der UWG-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Prüfung einer Melde-App für die Bornheimer Bürger_innen 029 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und B'90Grüne vom 24.05.2021 betr. Übertragung von Ratssitzungen als Livestream 030 - Antrag der SPD-Fraktion vom 02.06.2021 betr. Grundsätze für die zukünftige Bauleitplanung 031 - Antrag der SPD-Fraktion vom 02.06.2021 betr. Vorlage der Machbarkeitsstudie für einen 10-Minutentakt der Stadtbahnlinie 18 032 - Antrag der SPD-Fraktion vom 02.06.2021 betr. Leitfaden für Investoren bzgl. der weiteren städtebaulichen Entwicklung 033 - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2021 betr. Verkehrsberuhigung Jennerstraße 034 - Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2021 betr. Informationen für die Bornheimer Vereine und alle im Ehrenamt tätigen Institutionen 035 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90Die Grünen vom 22.06.2021 betr. Anlegen von Blühstreifen_Blühflächen in Bornheim 036 - Antrag der FDP-Fraktion vom 29.06.2021 betr. Messungen durch Seitenradarmessgerät 037 - Antrag der FDP-Fraktion vom 29.06.2021 betr. Ortstermin Atemschutzwerkstatt 038 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 03.08.2021 betr. Starkregen und Flut im Juli 2021 – Bericht und Konsequenzen 039 - Antrag der ABB Fraktion vom 04.08.2021 betr. Überprüfung eines bereits erteilten Vorbescheid zum Neubau eines geplanten Schulungszentrum in Roisdorf, Bereich Ehrental 040 - Antrag der Fraktion B90Die Grünen vom 17.08.2021 betr. Einrichtung eines "Runden Tisches Kultur" in Bornheim 041 - Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2021 betr. Herausgabe einer Informationsbroschüre (Flyer) zum neu eingerichteten Integrationsausschuss 042 - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 08.09.2021 betr. Kostenlose Menstruationsartikel an weiterführenden Schulen in Bornheim 043 - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29.09.2021 betr. Förderverfahren für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen 044 - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.10.2021 betr. Wildvogelhilfe Rheinland 045 - Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 betr. Prüfung und Einführung von PCR-Pooltestungen in allen Bornheimer Kitas 046 - Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 betr. Fortschreibung des Integrationskonzeptes, Erstellung einer Expertise zur Integration sowie Planung der Integrationsarbeit in der Stadt Bornheim 047 - Antrag der Fraktion Bündnis90Die Grünen vom 07.10.2021 betr. Bau der Gesamtschule Nachhaltiges Leuchtturm-Projekt der Stadt 048 - Antrag der Fraktion Bündnis90Die Grünen vom 07.10.2021 betr. „Bienenfutterautomat“ für die Stadt Bornheim 049 - Antrag der SPD Fraktion vom 05.10.2021 betr. Resolution Raumluftfilteranlagen 050 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B‘90Grüne, SPD und UWG vom 14.10.2021 betr. Sicherung des Schulwegs aus Kardorf zur Nikolausschule in Waldorf 051 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis`90Die Grünen, SPD und UWG vom 01.11.2021 betr. Bornheim auf dem Weg zur Schwammstadt 052 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/Grüne, SPD und UWG vom 29.10.2021 betr. Einbeziehung eines interfraktionellen Arbeitspapiers als Grundlage für die Beauftragung zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes 052 - Gemeinsamer Antrag _ Arbeitspapier

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Sehr geehrte Damen und Herren, welche Aspekte bestimmen heutzutage die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen? Diese Frage richtet den Blick zum einen auf die Fachlichkeit des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – kurz NKF – und zum anderen auf die Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften. Ich möchte meine Rede damit beginnen, zu beiden Aspekten einige grundsätzliche Gedanken mit Ihnen zu teilen. Quo vadis NKF? Vor ziemlich genau 20 Jahren ist das NKF geboren worden. Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Doppik löste damit die Jahrhunderte alte Kameralistik ab. Die mit dem Reformprozess verfolgten Ziele waren insbesondere die Ablösung eines zahlungsorientierten durch ein ressourcenorientiertes Buchhaltungssystem die Sicherstellung von intergenerativer Gerechtigkeit – die aktuelle Generation soll nicht zu Lasten künftiger Generationen wirtschaften – sowie eine wirkungsorientierte Steuerung der kommunalen Produktlandschaft. Dem Reformprozess vorausgegangen war eine mehrjährige Pilotierungsphase mit kommunaler Beteiligung, an der ich seinerzeit für die Stadt Brühl teilnehmen durfte. Unter großen Anstrengungen und mit hohem Kostenaufwand wurden seinerzeit in allen 427 NRW-Kommunen Arbeiten zur Überleitung in einen doppischen Produkthaushalt, Vermögensbewertungen und IT-Anpassungen vorgenommen. Das NKF wurde seitdem dreimal weiterentwickelt, immer mit der Maßgabe, aus den Erfahrungen in der Umsetzungspraxis die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Dabei lag der Fokus der Veränderungen zuletzt sehr deutlich auf der Absicht, den Haushaltsausgleich kommunaler Haushalte zu vereinfachen und Haushaltssicherungskonzepte zu vermeiden. Die fachliche Weiterentwicklung hin zu einem echten Steuerungsinstrument scheint dabei zunehmend in den Hintergrund zu rücken. Haushaltsausgleich und kommunale Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte – und damit auch des Bornheimer Haushaltes – wird insbesondere dadurch bestimmt, ob und wie ein Haushaltsausgleich herbeigeführt werden kann. Im Ressourcenverbrauchskonzept des NKF sind Haushalte dann uneingeschränkt leistungsfähig, wenn die Erträge mindestens so hoch sind wie die Aufwendungen oder wenn man Defizite durch Ausgleichsrücklagen kompensieren kann – also durch Eigenkapital, das für Ausgleichszwecke definiert wurde. Die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte ist dann eingeschränkt, wenn diese der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedürfen. Dies ist dann der Fall, wenn der Haushaltsausgleich nur fiktiv unter Nutzung eines Verlustvortrags bzw. unter Einsatz der allgemeinen Rücklage gelingt. Die Kommunalaufsicht bestimmt in solchen Fällen, unter welchen Auflagen und Bedingungen eine Genehmigung zu erteilen ist. Leistungsfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn Eigenkapital in großem Umfang eingesetzt oder ganz aufgezehrt werden muss, der Kommune damit die Überschuldung droht bzw. diese schon eingetreten ist. Dies führt dann unweigerlich in die Haushaltssicherung, mit der Maßgabe, dass am Ende eines Zehnjahreszeitraums der Haushaltsausgleich hergestellt sein muss. Der Stadt Bornheim ist es im Jahre 2020 gelungen, nach einer achtjährigen Phase der Haushaltssicherung die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Und wir haben es geschafft, auch die Folgejahre bis einschließlich 2023 positiv zu gestalten. Mit dem Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, der derzeit noch geprüft wird, erwarten wir nun im vierten Jahr in Folge einen Überschuss in der Ergebnisrechnung. Die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich wird damit auch 2023 erfüllt. Ein auf den ersten Blick wunderbares Ergebnis, welches sich bei näherer Betrachtung allerdings stark eintrübt. Denn der Haushaltsausgleich gelingt nicht aus eigener Kraft, er ist vielmehr die Folge der Isolierungspflichten, die vom Land vorgegeben werden. Zur Erinnerung: Zu Beginn der Corona-Pandemie und später auch im Kontext mit dem Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hatte das Land die Kommunen verpflichtet, Mindererträge und Mehraufwendungen, die durch die Krisen entstehen, in Form von Bilanzierungshilfen zu aktivieren und entsprechende außerordentliche Erträge in den Haushalten auszuweisen. Ein genialer Schachzug, konnten hierdurch doch im städtischen Haushalt in den vergangenen vier Jahren rd. 20 Mio. € Ertragsvolumen generiert werden. Allerdings mit der Maßgabe, diese Haushaltsentlastungen ab 2026 in Form von Abschreibungen der aktivierten Bilanzierungshilfen im städtischen Haushalt – längstens für 50 Jahre - erwirtschaften zu müssen. So, meine Damen und Herren, hatten sich die Väter des NKF die Umsetzung der intergenerativen Gerechtigkeit sicherlich nicht vorgestellt! So ist es auch nicht verwunderlich, dass die ursprünglich angedachte Umsetzung des Systems der Bilanzierungshilfen bis 2026 recht unverhofft zum 31.12.2023 beendet wurde. Und damit komme ich zu einem Kernthema des eingebrachten Haushaltsentwurfs. Mit dem Wegfall der Isolierungspflichten sind die zuletzt in der Mittelfristplanung eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rd. 13 Mio. € im Jahr 2025 und mehr als 14 Mio. € im Jahr 2026 nunmehr in beiden Jahren zu kompensieren, um den Haushalt auszugleichen. Aus heutiger Sicht ein aussichtsloses Unterfangen! Auch wenn sich der Haushaltsausgleich mit der Einführung des NKF am Ressourcenaufkommen und -verbrauch orientiert, darf dies nicht den Blick auf die Liquiditätssituation verschließen. Kommunaler Liquiditätsstatus, Investitionen und Verschuldung Die bisherigen Entlastungen in Form von Bilanzierungshilfen stellen keine „echten“ Hilfen dar. Sie ersetzen eben nicht fehlende Zahlungsmittel, die aus krisenbedingten Mindereinzahlungen und Mehrauszahlungen resultieren. Die Kommunen sind gezwungen, sich mit Liquidität am Kreditmarkt zu versorgen. Dies geht angesichts eines deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus mit weiteren Belastungen der kommunalen Haushalte einher. Und die Kassenkreditsituation, die heute schon mehr als bedrohlich ist, wird sich in Folge der mangelhaften finanziellen Ausstattung weiter verschlechtern. Sie, meine Damen und Herren, haben zuletzt in einer Resolution Ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf die beispiellose Kumulation von Herausforderungen die Konsolidierungserfolge der vergangenen Jahre zu Nichte gemacht und die Verschuldungssituation verschärft wird. Damit haben Sie auch Ihre Sorge um den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung geäußert. Zugleich haben Sie an Bund und Land appelliert, für eine deutlich bessere Finanzausstattung zu sorgen, eine nachhaltige Altschuldenlösung umzusetzen und insbesondere die Vorgaben zur Konnexität einzuhalten. An dieser Stelle müssen wir festhalten, dass eine finanzielle Gesundung der kommunalen Haushalte ohne die Unterstützung von Bund und Land nicht gelingen kann. Nur aus eigener Kraft sind die vielfältigen und immer wieder neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht zu finanzieren. Dies gilt umso mehr, als sich die Realsteuerbelastungen an der Leistungsfähigkeit von Bürgerschaft und Gewerbetreibenden auszurichten haben. Die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bestätigt die Verschlechterung der Haushaltssituation in den kommunalen Gebietskörperschaften. Die Anzahl der Kommunen, die einen Ausgleich nur unter Inanspruchnahme von Eigenkapital schaffen bzw. sich in der Haushaltssicherung befinden, nimmt deutlich zu. Aktuell sind lediglich 28 von 361 Mitgliedskommunen in der Lage, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Das sind gerade einmal 8 %! Bezeichnend ist auch die Entwicklung der kommunalen Kassenkredite. Diese betrugen in Summe zum 31.12.2022 5,2 Mrd. € und zum 31.12.2023 5,5 Mrd. €. Zum 31.12.2024 wird ein weiterer deutlicher Anstieg von 1 Mrd. € auf dann 6,6 Mrd. € erwartet. Befragt nach ihrer Einschätzung der Haushalts- und Finanzsituation vor Ort in den kommenden fünf Jahren antworten mehr als die Hälfte der Kommunen mit „sehr nachteilig“ und weitere 40 % mit „eher nachteilig“. Lediglich 17 Kommunen, das sind 5 %, schätzen die Situation unverändert ein. Ein – wie ich meine – bezeichnendes und zugleich sehr besorgniserregendes Bild der kommunalen Haushaltssituation im Land! In diesem Bewusstsein bringt die Verwaltung heute einen Entwurf für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie eine mittelfristige Planung für die Jahre 2027 bis 2029 ein. Die ausgewiesenen Haushaltsansätze berücksichtigen die Informationen und Erkenntnisse aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2023 sowie die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2024. Wie in den Vorjahren sind die wesentlichen Einflussgrößen – welche die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmen - in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs zu nutzen. Dies erfolgt im Prozess des Veränderungsnachweises im dritten Quartal 2024, dem aufgrund der frühzeitigen Planung eine bedeutende Rolle zukommt. Die mit Ihnen abgestimmte weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im Dezember dieses Jahres zu verabschieden. Die Fortschreibung des Haushaltsentwurfs findet im dritten Quartal statt und stellt damit sicher, dass die neuesten Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Die Finalisierung des Haushaltes soll durch zwei ganztägige Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sichergestellt werden. Die erforderliche Mitwirkung der Kommunalaufsicht ist im ersten Quartal 2025 vorgesehen. Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen die erforderlichen Daten über IKVS – dem Interkommunalen Kennzahlenvergleichssystem - digital zur Verfügung. Hinsichtlich der Nutzung von IKVS wird es im August ergänzende Informationsveranstaltungen geben. Kernaussagen des vorliegenden Haushaltsentwurfes Ich komme jetzt zu den Kernaussagen des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 weisen hohe Plandefizite aus, die einen Ausgleich aus eigener Kraft nicht ermöglichen. Der Defizitausweis setzt sich in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2027 bis 2029 fort. In Zahlen stellt sich das wie folgt dar. Das Haushaltsvolumen steigt im Haushaltsjahr 2025 auf rund 172 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2026 steht ein Volumen von mehr als 179 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung. Die Gesamtheit der Erträge - also die ordentlichen Erträge und die Finanzerträge – decken mit 157,2 Mio. € im Jahr 2025 und 159,4 Mio. € im Jahr 2026 das Haushaltsvolumen nicht in Gänze ab. Es verbleiben Fehlbedarfe in einer Größenordnung von rd. 14 Mio. € in 2025 und 19 Mio. € in 2026. Damit ist der Haushalt sowohl 2025 als auch 2026 zunächst nicht ausgeglichen. Meine Damen und Herren, welche Rahmenbedingungen bestimmen die Leistungsfähigkeit unseres Haushaltes? Ganz entscheidend für die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte ist die Entwicklung der kommunalen Steuern. Dabei ist die Situation vor Ort entscheidend. Die konkreten Auswirkungen vor Ort sind alleine mit den Daten der Steuerschätzer nicht verlässlich zu bestimmen. Die Steuerschätzung stellt eine Durchschnittsbetrachtung für ganz Deutschland dar und fasst insofern eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und unterschiedlicher Steuerarten zusammen. Insbesondere die Gewerbesteuer ist äußerst volatil in Abhängigkeit von der örtlichen Gewerbestruktur und den angesiedelten Branchen. Ich hatte in meiner letzten Haushaltsrede bereits darauf hingewiesen, dass die Branchenvielfalt in den Bornheimer Gewerbegebieten, auch in Krisenzeiten ein Garant für eine beständige Gewerbesteuer ist. Die Entwicklung der Gewerbesteuer mit immer neuen Höchstwerten hat sich im Jahr 2023 fortgesetzt und mit 32 Mio. € erstmals die 30-Millionen-Euro-Marke überstiegen. Seit 2010 hat sich die Gewerbesteuer damit mehr als verdreifacht. So entwickelt sich die Gewerbesteuer zur wichtigsten Ertrags- und Einnahmequelle des städtischen Haushaltes und löst aktuell tatsächlich den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab. Die Gewerbeflächenentwicklung spielt daher mittel- bis langfristig eine führende Rolle für die städtischen Finanzen. Wie der Bürgermeister schon gesagt hat, wird die Verwaltung deshalb mögliche Auswirkungen der weiteren Gewerbeflächenentwicklung bewerten und in die Haushaltsberatungen einfließen lassen. Bei der Einkommensteuer ergibt sich ein deutlich anderes Bild. Die Finanzierung der Entlastungspakete I und II des Bundes sowie rückwirkende Steuerbefreiungen führten dazu, dass diese sowohl im Jahr 2022 als auch 2023 unter 33 Mio. € verharrten. Die Erholung bei der Einkommensteuer verzögert sich damit weiterhin. Dies war unter den Bedingungen der Isolierungsvorgaben unkritisch, da Mindererträge über den Ausweis von außerordentlichen Erträgen kompensiert werden konnten. Mit dem Wegfall der Isolierung sind die Belastungen im Haushalt abzubilden und dies solange, bis sich die Einkommensteuerentwicklung wieder in Gänze erholt hat. Derzeit ist nicht erkennbar, wann diese Erholungsphase abgeschlossen sein wird. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist und bleibt Daueraufgabe. Wir werden uns weiterhin mit Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards beschäftigen müssen. Wir müssen erkennen, was leistbar ist und wo die Leistungsgrenzen der Abgabepflichtigen liegen. Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. In einer Größenordnung von jeweils rd. 700 T Euro pro Jahr wurden die Aufwendungen durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes gekürzt. Das Volumen des Grundsteuerertragsaufkommens wurde auf der Basis des Entwurfs des Jahresabschlusses fortgeschrieben und im Zusammenhang mit einer Inflationsentwicklung moderat erhöht. Der mit diesem Verlauf korrespondierende Hebesatz beträgt rechnerisch – unter Berücksichtigung der jetzt bekannt gewordenen Daten aus der Grundsteuerreform - 680 %-Punkte. Die Festlegung der Hebesätze obliegt dem Vertretungsorgan und wird im Zuge der Haushaltsberatungen und unter Berücksichtigung der finalen Erkenntnisse aus dem Grundsteuerreformprozess zu bestimmen sein. Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs wird die Stadt aber – entgegen ihrer ursprünglichen Haushaltsstrategie – Eigenkapital einsetzen müssen. Und dies in einem Umfang, der in einem überschaubaren Zeitraum das Eigenkapital aufzehrt und damit die Leistungsfähigkeit massiv bedroht. Dem müssen wir mit aller Kraft entgegenwirken. Die Darstellung von Verlustvorträgen, die das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ermöglicht, in Kombination mit dem Einsatz der allgemeinen Rücklage kann taktisch zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes genutzt werden. Dies sollte und darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein solcher Haushalt trotz allem nicht mehr leistungsfähig ist. Wohl dem, der die Zeichen der Zeit frühzeitig erkennt und rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen ergreift. Für den Haushaltsausgleich ebenfalls von Bedeutung ist der kommunale Finanzausgleich. Das Volumen der Schlüsselzuweisungen betrug zuletzt im Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 rd. 11 Mio. €. Mit der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 ist im Laufe des 3. Quartals zu rechnen. Die Dotierung der Schlüsselzuweisungen erfolgt in Abhängigkeit von der örtlichen Steuerkraft und Bedarfssituation im Verhältnis zur Entwicklung in allen Kommunen des Landes. Insofern gibt es keinen Mechanismus für eine verlässliche Fortschreibung der Daten aus der Vergangenheit. Gegebenenfalls erforderliche Anpassungen sind über den Veränderungsprozess zum Haushaltsentwurf darzustellen. Obgleich die Kommunen dies seit vielen Jahren vehement einfordern, ist nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Verbundsatz zur Verteilung der Finanzmittel erhöhen wird. Die Entwicklung der Erträge geht einher mit einer – im Vergleich zu den Vorjahren – sehr deutlichen Entwicklung der Aufwendungen . Man könnte auch von einer Kostenexplosion sprechen. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2023/2024 erneut deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung des Transferaufwandes, aber auch des Personal- und Zinsaufwandes. Insbesondere die Sicherstellung der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagesbetreuung sowie die Betriebskosten, die damit verbunden sind, führen zu höheren Belastungen. Auch bei den Erzieherischen Hilfen und der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen weist der Haushalt deutliche Kostensteigerungen auf. Auch das hat der Bürgermeister ja eben schon angedeutet. Im Personalaufwand ist der Budgetbedarf zur Finanzierung aller städtischen Bediensteten berücksichtigt. Aus den Erfahrungen aus der Umsetzung des Stellenplans 2023/2024 und der korrespondierenden Budgetentwicklungen sind bei der Bemessung tarifliche Entwicklungen und individuelle Steigerungsparameter sowie ein erfahrungsorientierter, angemessener Abschlag schon einkalkuliert worden. Bornheim ist eine lebendige, wachsende Stadt, die mit quantitativ und qualitativ steigenden Anforderungen konfrontiert ist. Der eigene Qualitätsanspruch der Stadt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist groß. Hierzu braucht es vor allem gut ausgebildetem Fachpersonal. Wer glaubt, man könne Defizite bei den Personalressourcen alleine durch Digitalisierung oder künstliche Intelligenz ersetzen, der irrt. Im Rahmen des Wettbewerbs um Fachkräfte ist eine auskömmliche Stellenausstattung mit angemessenen Arbeitsbedingungen die Basis für eine nachhaltige Leistungsfähigkeit der Stadt Bornheim. Insofern wird im Zuge der Haushaltsberatungen auch über erforderliche Stellenplanbedarfe zu entscheiden sein. Die Nutzung des städtischen Vermögens führt zu bilanziellen Abschreibungen, deren Höhe insbesondere durch das kommunale Infrastrukturvermögen und die kommunalen Liegenschaften bestimmt wird. Die deutlichen Kostensteigerungen im Tief- und im Hochbausektor führen tendenziell zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Tief- und Hochbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2029 mehr als 300 Mio. Euro vorgesehen. Eine zusätzliche Belastung stellen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Bilanzierungshilfen dar, die ab dem Haushaltsjahr 2026 das Ergebnis mit rd. einer halben Million Euro belasten werden - und dies, meine Damen und Herren, für die nächsten 50 Jahre! Weiterhin stark zunehmend sind die Zinsaufwendungen sowohl für Investitions- als auch für Liquiditätskredite. Eine wirkliche Entspannung beim Zinsniveau zeigt sich derzeit nicht. Ertrags- und Aufwandsstruktur 2025/2026 Kommen wir nun zu den konkreten Daten der Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2025 beschränken. Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2025 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 81 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren die Gewerbesteuer mit 34 Mio. €, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ebenfalls 34 Mio. Euro und die Grundsteuer B mit 13,1 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 11,4 Mio. Euro sowie sonstigen Bedarfszuweisungen des Landes mit 23,5 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Aufwendungen dominieren Transferaufwendungen, Aufwendungen für Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen, die zusammen rd. 82 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 26 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 38 Mio. Euro. Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt im Zuge des Veränderungsnachweises auf der Grundlage möglicher Orientierungsdaten des Landes, die bislang noch nicht angekündigt sind. Zusammen mit den Prognosedaten für 2024 werden die Werte dann folgerichtig weiterentwickelt. Meine Damen und Herren, die Wiederherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs ist im Rahmen einer strategischen Zielsetzung deutlich über den mittelfristigen Zeitraum hinaus oberstes Gebot. Ausblick Am Ende meiner Haushaltsrede steht wie in den Vorjahren ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung der vielfältigen Aufgaben im Rechnungswesen. Die Digitalisierung im Rechnungswesen entwickelt sich kontinuierlich. Ich nenne nur einige wenige Aspekte: die Einführung der elektronischen Steuerakte der Interaktive Haushalt und Jahresabschluss mit IKVS die Nutzung des Rechnungsworkflows auch für Ausgangsrechnungen. Im neuen Umsatzsteuerrecht wird es eine weitere Verschnaufpause geben bis zum 31.12.2026. Wir nutzen die nächsten beiden Jahre zur Optimierung des bereits sehr weit entwickelten Transformationsprozesses. Eine weitere Übergangsfrist bietet zudem die Chance, zu noch offenen Rechtsfragen belastbare Aussagen zu erhalten und die eigenen Bewertungen noch einmal kritisch zu hinterfragen. Das parallel konzipierte Tax Compliance Management System stellt sicher, dass Steuerpflichten konsequent beachtet werden. Die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems soll Risiken minimieren und dolosen Handlungen vorbeugen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche dazu beigetragen haben, den Haushaltsentwurf heute einbringen zu können. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden im Amt für Finanzen, die den Haushaltsplanungsprozess termingerecht gesteuert und damit die Einbringung des vorliegenden Haushaltsentwurfs zu einem sehr frühen Zeitpunkt ermöglicht haben. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche sowie Ziel führende Haushaltsberatungen!

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Ratsmitglieder, heute bringen der Kämmerer und ich den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 / 2026 ein. Herr Cugaly wird dabei in seiner Rede detailliert auf die konkrete finanzielle Situation unserer Stadt und die entsprechenden Kennzahlen eingehen. Ich möchte hingegen einige grundsätzliche Gedanken mit Ihnen teilen, aus denen sich jedoch unmittelbare Konsequenzen für unsere gemeinsame Arbeit und für den Haushalt unserer Stadt ableiten. „Die Kommunen sind der Maschinenraum der Demokratie.“ 1 Dieser Satz des Philosophen Jürgen Wiebicke beschreibt unsere Situation sehr gut. Die Menschen in unserer Stadt, der Rat, die Verwaltung, wir sind es, die das Schiff am Laufen halten, die dafür sorgen, dass das Leben und das Zusammenleben hier vor Ort funktionieren. Aber wir bestimmen den Kurs unseres Schiffs nicht allein. Wohin die Reise geht, welche Energie für den Antrieb genutzt werden soll, wie viele zusätzliche Passagiere an Bord genommen werden müssen und wie die Ausstattung des Schiffs auf den verschiedenen Decks beschaffen sein muss, das alles wird maßgeblich von Land und Bund beeinflusst. Die Entkopplung von Entscheidungsebenen und Lebenswirklichkeit birgt – wenn sie zu weit geht – Gefahren für unsere Demokratie. Deshalb ist die kommunale Selbstverwaltung in unserer Verfassung als Selbstverwaltungsgarantie verankert (Artikel 28 GG). Die Kommunen sind der Ort, an dem die Menschen leben, und in den Kommunen finden die demokratischen Wahlen statt. Wenn also am Ende die Lebensbedingungen in den Städten und Gemeinden immer schlechter werden und gleichzeitig die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger immer größer, dann findet das unweigerlich auch Ausdruck in den Wahlergebnissen. Angebote von populistischen Parteien in Form von einfachen Scheinlösungen für komplexe Probleme gewinnen dann an Zustimmung. Bei den Europawahlen am 9. Juni haben wir in Bornheim zum Glück eine hohe Wahlbeteiligung von 70 % erreicht. Dafür hatten wir mit vereinten Kräften geworben. Die europafeindlichen Rechtspopulisten haben in Bornheim dennoch einen Zuwachs von 2,4 % und einen Gesamtanteil von 10 % der Stimmen erreicht. Jedoch fällt dieser Zuwachs noch deutlich geringer aus als der Stimmenanteil der Rechtspopulisten auf Landes- und Bundesebene. Die Ergebnisse sind insgesamt alarmierend. Auf allen politischen Ebenen wird daher nach Lösungen gesucht, um dem Erstarken extremistischer Parteien wirkungsvoll zu begegnen. Das Wahlergebnis muss von allen demokratischen Parteien ernstgenommen werden. Es ist als eindeutiges Signal zu verstehen: Arbeitet gemeinsam an den besten Lösungen für die Menschen in unserer Stadt. Bedient euch nicht der gleichen Mittel wie die Populisten, sucht nicht den kurzfristigen Zugewinn von ein paar Prozentpunkten, sondern steht zusammen für die Festigung unserer Demokratie. Sehr geehrte Ratsmitglieder, es wird uns nur gemeinsam gelingen, auch in Zukunft einen möglichen Einzug der AfD in den Stadtrat zu verhindern. Das Problem ist nicht neu. Die Situation der Kommunen auch nicht. Die FAZ spricht am 26.06.24 vom Teufelskreis der Kommunen . Ende 2023 konnten nur noch 73 von 396 Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Und die drei kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund sagen angesichts der Datenlage einen weiteren finanziellen Einbruch der Kommunen voraus. Diese Fakten belegen, dass die Not der Kommunen nicht durch die Misswirtschaft Einzelner, sondern durch grundlegende Fehler im System von Aufgabenzuweisung und Aufgabenfinanzierung verursacht wird. In den Reden zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 beschreiben der Kämmerer und ich die Lage unserer Stadt. Die multiple Krisenlage, die vor viereinhalb Jahren begann, dauert immer noch an. Nach der Corona-Pandemie kam der Ukrainekrieg, und der Klimawandel mit all seinen Folgen schreitet seit Jahren immer deutlicher voran. Die Corona-Pandemie stellt keine akute Bedrohung mehr dar, aber sie hallt in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und bei vielen Menschen noch nach – seelisch und auch körperlich. Auch unser Haushalt leidet immer noch unter den Folgen der Pandemie, sind doch die Anteile an der Einkommenssteuer längst noch nicht auf dem Niveau der Zeit von vor Corona angekommen. Die mit dem Ukrainekrieg und dem Klimawandel verbundenen Auswirkungen auf unsere Stadt sind nach wie vor massiv und werden dies auch in den kommenden Jahren bleiben. Die Zahl der Flüchtlinge, die uns zugewiesen und von uns aufgenommen werden, liegt mittlerweile bei über 1.700. Die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen fordert und überfordert unsere Gesellschaft in vielen Bereichen und belastet unseren Haushalt. Diese Herausforderung wird alle Kommunen in den kommenden Jahren weiter begleiten. Um sie bestmöglich zu bestehen, müssen alle an einem Strang ziehen. Selbstverständlich kann jede Partei zu meiner Arbeit als Bürgermeister stehen wie sie mag, und das auch öffentlich zum Ausdruck bringen – das gehört zur Demokratie. Aber bitte missbrauchen Sie nicht die Flüchtlingssituation für parteipolitische Zwecke und bitte machen Sie den Menschen nicht weiß, wir könnten uns dieser Aufgabe durch schlichte Verweigerung entziehen. Ich stimme der Forderung zu, die Aufnahme von Flüchtlingen und Zuwanderung von Menschen in unser Land strukturiert und human zu steuern. Aber ich bekenne mich auch zum Recht auf Asyl nach Artikel 16a unseres Grundgesetzes und ich bin allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihre Unterstützung sehr dankbar. Ich möchte mich an dieser Stelle außerdem für die Fortführung und Weiterentwicklung unseres Partnerschaftsvereins Bornheim Zawiercie bedanken, an der auch ein Ratsmitglied beteiligt ist. Gerade erst ist unsere Delegation, die den Besuch unserer Musikschule in Polen begleiten durfte, voller guter Eindrücke zurückgekehrt. Zawiercie hat sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Und über Zawiercie konnten wir Unterstützung für die ukrainische Partnerstadt unserer polnischen Freunde leisten. Gerade in Zeiten, in denen es die große Politik nicht schafft, die Menschen friedlich zu vereinen, ist die Pflege solcher Partnerschaften besonders wichtig und wertvoll. Der Klimawandel – das eigentliche Jahrhundertproblem – schreitet indes weiter voran und zwingt uns zu entschlossenem Handeln in allen Bereichen. Mit dem Beschluss, bis 2045 klimaneutral zu werden, haben wir den Kurs richtig bestimmt und arbeiten mit allen Mitteln daran, dieses Ziel zu erreichen. Der größte Anteil der Treibhausgas-Emissionen stammt aus dem Bereich der Wärmeversorgung. Deshalb ist die kommunale Wärmeplanung ein so wichtiger Baustein der Klimaneutralität. Wir sind eine der ersten Kommunen in der Region, die sich auf den Weg gemacht hat. Übrigens mit Förderung von 80 % der Kosten. Noch in diesem Jahr werden wir ein Ergebnis präsentieren können, das uns als Grundlage für weitere Überlegungen und Maßnahmen dienen wird. Ein weiterer wesentlicher Baustein für unsere Klimaneutralität ist die Erzeugung regenerativer Energien. Auch in diesem Bereich machen wir gute Fortschritte. Die Zahl der PV-Anlagen in Bornheim hat sich in den vergangenen 3 Jahren mehr als verdoppelt. Die Konzentrationszonen in der Rheinebene und auf der Ville, die vom Rat mit 47 von 50 Stimmen beschlossen wurden, verschaffen der Windenergie substantiell Raum und berücksichtigen gleichzeitig die Bedürfnisse unserer Einwohnerinnen und Einwohner. Den Plänen der Bezirksregierung, weit über diese Planungen hinauszugehen, werden wir weiterhin entschlossen entgegentreten. Wir werden nicht kampflos akzeptieren, dass unsere Stadt überproportional belastet wird und die Zeche für die ganze Region zahlt. Im Interesse unserer Stadt bitte ich darum, auch dieses Thema nicht für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen. Jede Spaltung, ob im Rat oder in der Bevölkerung, schwächt uns im gemeinsamen Bestreben, unsere Stadt vor einer Ausweitung der Windenergiezonen zu bewahren. Gerade jetzt, in der andauernden Krisenlage, in der die kriegsbedingten Veränderungen auf dem Kapitalmarkt und die explodierten Baukosten uns zusätzlich zu schaffen machen, müssen wir zusammenhalten. Den Doppelhaushalt 2023 / 2024 haben wir einstimmig verabschiedet. Für die zukünftige Ausrichtung unseres Haushalts haben wir drei Leitziele formuliert: Die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs Den Abbau der Liquiditätskredite Den Aufbau einer Ausgleichsrücklage Wir mussten feststellen, dass wir uns diesen Zielen nicht aus eigener Kraft nähern können. Fakt ist leider immer noch, dass wir trotz aller Anstrengungen, die wir gemeinsam in Verantwortung für unsere Stadt unternehmen, auf Hilfen von Land und Bund angewiesen bleiben. Auf unsere Forderung nach echten finanziellen Hilfen anstelle von bloßen Bilanzierungshilfen wurde mit frühzeitiger Abschaffung der Bilanzierungshilfen reagiert, ohne gleichzeitig die echten Hilfen zur Verfügung zu stellen, die so dringend benötigt werden. Unsere Haushaltslage hat sich damit schlagartig weiter verschlechtert. Die im System angelegte Unterfinanzierung aller Kommunen setzt sich fort. Was bedeutet dies konkret für den Doppelhaushalt 2025 / 2026? Mit Blick auf die oben erwähnten Ziele bedeutet es, dass wir einen größeren Zeitraum annehmen müssen. Denn dass wir diese Ziele in den kommenden Jahren erreichen, ist leider nicht realistisch. Trotzdem müssen wir natürlich alle Entscheidungen mit Blick auf diese Ziele treffen. Deshalb muss eine Steigerung der Erträge bei gleichzeitiger Senkung der Aufwendungen unbedingt weiter unser Ziel sein. Im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen ist es uns gelungen, den positiven Trend der vergangenen Jahre fortzusetzen. Durch die erfolgreiche Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der städtischen Wirtschaftsförderung konnten die Gewerbesteuereinnahmen von rd. 27 Millionen Euro 2022 auf über 30 Millionen Euro gesteigert werden. Aber auch diese Entwicklung reicht bislang nicht aus, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Auf der Seite der Aufwendungen haben wir es nach wie vor mit den gleichen Kostentreibern zu tun. Das sind vor allem die Bereiche Bau und Unterhaltung von Kitas und Schulen sowie die steigenden Aufwendungen für erzieherische Hilfen. Ursächlich für die Kostensteigerungen in den genannten Bereichen sind dabei die gesetzlich verordneten Veränderungen der Qualitätsstandards und die Zunahme der Bevölkerungszahl insgesamt. Hier muss die bereits begonnene strenge Aufgabenkritik konsequent fortgesetzt werden. Insgesamt leitet sich aus unser Haushaltslage ab, dass die Entwicklung der Potenziale im Bereich der Gewerbeflächen, die im Regional- und Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, weiter vorrangig angestrebt werden muss. Die ökonomische Ausrichtung muss dabei am Gemeinwohl orientiert sein. Neben einer verstärkten Entwicklung von Gewerbegebieten muss die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete hingegen deutlich langsamer erfolgen als in den vergangenen Jahren. Denn auch bei der Schaffung des zugegebenermaßen dringend benötigten Wohnraums darf unsere Stadt nicht überproportional belastet werden. Trotz der auch damals schon angespannten Haushaltslage habe ich mich im Jahr 2021 dagegen ausgesprochen, alle Entwicklungsmaßnahmen und Projekte auf null zu stellen. Bei dieser Auffassung bleibe ich. Gleichzeitig erneuere ich meinen Appell, dass alle Projekte ungeachtet der eigenen politischen Schwerpunktsetzungen auf den Prüfstand gestellt und unter dem Kostengesichtspunkt kritisch beleuchtet werden müssen. Entscheidungen zu überdenken, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen verändern – das ist kein Zeichen von Wankelmütigkeit, sondern gehört zu einer verantwortungsvollen Arbeit von Rat und Verwaltung. Deshalb war es richtig, den Neubau des Schwimmbads zu verschieben. Auch wenn wir dies schweren Herzens getan haben. Und deshalb ist es auch richtig, den Neubau der Heinrich Böll Gesamtschule und die Sanierung der Europaschule unter den veränderten Rahmenbedingungen zu betrachten. Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung: Bevor wir aus Kostengründen falsch bauen – und damit meine ich den Bau eines klimaschädlichen Großgebäudes – sollten wir ein Vorhaben lieber verschieben. Wie sonst können wir von den Menschen verlangen, dass sie in ihrem privaten Bereich, beim Wohnen, bei der Mobilität und beim Konsum einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, wenn wir nicht als Vorbild vorangehen? Rat und Verwaltung müssen gemeinsam alle Mittel für eine wirtschaftliche, verantwortungsvolle, den zukünftigen Generationen verpflichtete Haushaltsführung ausschöpfen. Wir müssen die Menschen in unserer Stadt transparent über die aktuellen Entwicklungen informieren und die notwendigen Entscheidungen nachvollziehbar begründen. Nur so wird es uns gelingen, eine stärkere Belastung durch eine an die Inflation angepasste Anhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbebetrieben zu rechtfertigen. Für die Gestaltung des Hebesatzes der Grundsteuer B schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Daten aus der Grundsteuerreform - 680 % - Punkte als Grundlage für die weiteren Beratungen vor. Damit tragen wir der Zumutbarkeit für die Menschen und für die Gewerbebetriebe in unserer Stadt Rechnung. Erlauben Sie mir noch einige Sätze zum Stellenplanentwurf. Die freiwilligen Aufwendungen in unserem Haushalt liegen unter 2 % und bieten wenig Möglichkeiten für Einsparungen. Deshalb fällt das Augenmerk nachvollziehbar sofort auf den größten Kostenblock im Haushalt, das Personal. Bitte betrachten Sie Personal dabei nicht einfach als eine weitere Produktgruppe. Bitte bedenken Sie, dass wir ohne unser Personal die städtischen Aufgaben zur Daseinsvorsorge nicht erfüllen können. Und im Sinne des eingangs gewählten Bildes vom Maschinenraum: Ich bin stolz auf unsere Besatzung, die das Schiff „Stadt Bornheim“ verlässlich auch in schweren Zeiten auf Kurs hält. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und den Wettbewerb ist es für uns alle von Bedeutung, dass wir gemeinsam eine ausreichende Besetzung unseres Schiffes ermöglichen. Mit dem Zusammenzug aller technischen Ämter in einer modernen Arbeitswelt im neuen technischen Rathaus in Kardorf schaffen wir dafür eine wichtige Voraussetzung. Seien Sie grundsätzlich versichert, dass sich die Verwaltung ihrer Verantwortung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten öffentlichen Geldern vollkommen bewusst ist. Wir werden deshalb in der Sommerpause sehr genau abwägen, in welchem Umfang es der Anmeldung neuer Stellen bedarf. Die einzelnen Stellenbedarfe werden wir Ihnen in bewährter Weise im Arbeitskreis Finanzen im August und in den Haushaltsberatungen vorstellen und detailliert mit Ihnen erörtern. Ich bedanke mich beim Verwaltungsvorstand, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Finanzen und aller weiteren Fachämter, die mit großem Einsatz an der Erarbeitung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2025/26 gearbeitet haben. Allen voran gilt mein Dank dabei unserem Kämmerer und erstem Beigeordneten, Ralf Cugaly. Für die intensive und umfangreiche Arbeit zur Erstellung des Stellenplanentwurfs danke ich dem Amtsleiter Achim Brandt und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Personalamts. Sehr geehrte Ratsmitglieder! Auch, wenn sie nicht durch uns verschuldet ist, belastet die weitere Verschlechterung der finanziellen Lage unserer Stadt auch den Kämmerer, die Verwaltung und mich natürlich genau wie Sie. Aber Resignieren und Aufgeben verbieten sich von selbst und helfen den Menschen in unserer Stadt nicht weiter. Was wir vielmehr brauchen, das sind Zuversicht und Optimismus. Und dafür gibt es gute Gründe. Damit meine ich nicht die Hoffnung auf ein plötzliches Finanz-Wunder – das wird es wohl nicht geben. Damit meine ich das eigentliche und wertvollste Kapital unserer Stadt: die Menschen, die in unseren 14 Ortschaften leben, wirken und füreinander da sind. Sie alle sind es, die Bornheim ausmachen und voranbringen. Gemeinsam mit ihnen sind wir stark und können vieles bewegen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grundsätzlich für Ihren großen Einsatz. Besonders danke ich Ihnen für Ihre Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten Verantwortung für unsere Stadt zu tragen und gemeinsam mit der Verwaltung die besten Lösungen für Bornheim zu finden. Vielen Dank. 1 Emotionale Gleichgewichtsstörung – Kleine Philosophie für verrückte Zeiten, Jürgen Wiebicke, 2023.

Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Fördermittel Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Fördermittel Die Kommunen sind Empfänger von Fördermitteln oder sie geben selbst Fördermittel an Dritte. Beide Seiten haben zum Ziel, die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung im Förderwesen zu optimieren. Das kommunale Förderspektrum ist weit gefächert. Dabei werden sowohl einzelne Projekte und Programme als auch ganze Einrichtungen mit jeweils entsprechendem Aufgabenprofil unterstützt. Knappe Finanzmittel verstärken die Notwendigkeit, diese zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen und hierbei die kommunalen Zuschüsse zukunftsfähig zu gestalten. Die Komplexität der Förderverfahren sowie die regelmäßigen Änderungen von Förderprogrammen und zuwendungsrechtlichen Grundlagen auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund, Land), machen daher eine zentrale Steuerung, einheitliche Abläufe und eine laufende Überwachung der Fördermodalitäten auf kommunaler Seite unverzichtbar. Nachfolgende Übersichten der Ansprechpartner und Projekte, sowie eine Zusammenfassung der geförderten Klimaschutzprojekte HIER : Fördermittel Ansprechpartner Meike Gebel Fördermittelmanagement Kämmerei Telefon: 02222 945-291 E-Mail Daniel Döring Fördermittelmanagement, Controlling Kämmerei Telefon: 02222 945-279 E-Mail Förderprogramm Förderzeitraum Fördersumme Fördergeber Förderzweck Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramm Emissionsarme Mobilität progres nrw 2024-2025 9.000€ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht öffentliche Ladestation am technischen Rathaus der Stadt Bornheim Regionale Kulturförderung, LVR für Stadtarchiv 2023-2024 56.000€ Landschaftsverband Rheinland Sanierung des Stadtarchiv Zuwendungen des Landes für Projekte der Öffentlicheer Bibiliotheken, die der Modernisierung und Steigerung der Attraktivität dienen Digitale Kompetenzen als Ziel der Stadtbücherei 2023-2024 10.000€ Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Digitale Kompetenzen Stadtbücherei Bornheim Außerschulisches Bildungs und Betreuungsangebot in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote 2023 30.187€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Bornheimer Schulen Zuwendung des Landes NRW; Sonderprogramm Stadt und Land; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, nach den Förderrichtlinien Nahmobilität - Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm “Stadt und Land“ Rad-Pendler-Route Abschnitt 2 2023 909.900€ Bund, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Rad Pendler Route Abschnitt 2, Heilgerstraße Gewährung von Zuwendungen zur Struktur und Dorfentwicklung 2023-2024 26.124,19€ Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Erweiterung Markus Schule Bornheim-Rösberg Gewährung von Zuwendungen zur Struktur und Dorfentwicklung 2023-2024 88.837,76€ Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Erweiterung Verbundschule Bornheim-Uedorf Dichtigkeitsprüfung Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung 2023-2024 83.015,89€ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, NRWBank Maßnahmen Abwasserbeseitigung/Kanalsanierung Zuwendung aus dem Heimat-Fonds, Jubiläum 1125 Widdig 2023 4.950€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Nordrhein-Westfalen 1125 Jahrfeier Widdig Nationale Klimaschutzinitiative Kommunalrichtlinie Sanierung der Turnhallenbeleuchtung auf LED Technik des AvH Gymnasiums 2023-2024 19.377€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sanierung der Turnhallen Beleuchtung Alexander von Humboldt Gymnasium Unterstützungsleistung der Kommunen vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise Stärkungspakt NRW 2023 167.597,13€ Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Billigkeitsleistung für Maßnahmen im sozialen und caritativen Bereich Bescheid über die Billigkeitsleistung als energiepreisbedingte Zusatzbeihilfe für VHS 2023 725,31€ Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Billigkeitsleistung für die VHS Bornheim/Alfter Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramm Emissionsarme Mobilität progres nrw Ladeinfrastruktur nicht öffentl. Elektromobilität 2023 18.000€ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Errichtung von stationärer nicht. öffentl. Ladeinfrastruktur am Rathaus der Stadt Bornheim Nationale Klimaschutz Initiative Kommunalrichtlinie 2022-2024 219.811€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sanierung der Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED Technik Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Warninfrastruktur Fortsetzung des Bundesprogrammes, Sirenenförderung des Landes NRW 2023 Bornheim-Widdig und Waldorf 2023-2024 34.700€ Ministerium des Inneren des Landes Land Nordrhein-Westfalen Sirenenförderung für die Standorte in Widdig und Waldorf Richtlinie zur Leistung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen und ergänzende Ausstattung mit CO2-Messgeräten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Billigkeitsleistung 2022-2023 17.848€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Co2 Ampeln für Schulen und Kitas progres nrw Klimatechnik, PV Anlagen Neubau Hexenbau 2022-2024 49.800€ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Förderung einer PV Anlage für die Flüchtlingsunterkunft am Hexenweg Nationale Klimaschutzinitiative, Kommunalrichtlinie Einführung von Energiesparmodellen Starterpakete Schulen 2023-2027 148.652€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Maßnahmen an Bornheimer Schulen zur Energieeinsparung Nationale Klimaschutzinitiative, Kommunalrichtlinie Kommunalewärmeplanung 2023-2025 106.751€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Konzept Kommunalewärmeplanung Praxisintegrierte Qualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpfleger/in 2022 13.040€ REACT-EU, EU Sozialfonds, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Qualifizierung von Personal Zuwendung des Landes NRW aus der Förderrichtlinie "Vernetzte Mobilität", Mobilitätskonzept für die Stadt Bornheim 2022-2024 61.100€ Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Mobilitätskonzept Zuwendungen des Landes NRW unter Einsatz von Mittel aus dem EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020, Investitionen in Wachstum und Beschäftigung hier Ersatzpflanzung mit Klimabäumen und Anschaffung von zwei Bewässerungsfässern, Grüne Infrastruktur 2022-2023 120.812€ REACT-EU, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Pflanzung von Klimabäume im Stadtgebiet und Anschaffung von zwei Wasserfässern Nationale Klimaschutzinitiative Kommunalrichtlinie, Sanierung der Flutlichtanlage des Sportplatzes 2022/2023 9.937,50€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ortsteil Hersel der Stadt Bornheim Wiederaufbauhilfe NRW 2021-aktuell 2.051.273€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Nordrhein-Westfalen Wiederaufbau der Infrastruktur, Gebäude und vers. Maßnahmen im Stadtgebiet Wiederaufbauhilfe NRW 2021-2022 30.745€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Nordrhein-Westfalen Erstattung der angefallenen Entsorgungskosten im Stadtgebiet Dorferneuerung Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022-2025 250.000€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Nordrhein-Westfalen Erweiterung des FWGH Bornheim-Roisdorf zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Verbesserung der Sicherheit der Kameradschaft Feuerwehrgerätehaus Roisdorf Umsatzsteuerbefreiung 2023 24.223€ Bundesministerium der Finanzen Steuerbefreiung für die Anschaffung der PV Anlage für das Feuerwehrgerätehaus Stationäre raumlufttechnische Anlage (RLT), Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren 2021-2023 259.484€ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Maßnahmenumsetzung in GS Walberberg Förderung außerschulischer Bildungs-Betreuungsangebote in Coronazeiten 2022 7.472€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Angebote in Bornheimer Schulen Billigkeitsrichtline II, Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen 2022-2023 89.720,29€ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vers. klimaverträgliche Maßnahmen in der Verwaltung, Green IT, PV Anlage Billigkeitsrichtline I, Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen 2022 89.720,29€ Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vers. klimaverträgliche Maßnahmen in der Verwaltung, Ladeinfrastruktur, Radunterstand Jugendamt, Beschaffung Dienstrad Grüne Infrastruktur 2020-2021 100.000€ EU, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Pflegemaßnahmen und Wegeerhaltung im Stadtgebiet Helferprogramm 2022 für die Ganztages-Betreuungsangebote Aufholen nach Corona 2021-2022 87.107,50€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ganztagesbetreuung im Stadtgebiet Borheim Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder, mobile Lüftungsanlagen (RLT u12) 2021 51.650€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Beschaffung, Betrieb und Wartung von zwanzig mobilen Luftreinigungsgeräten zur Aufbereitung der Raumluft. Förderung von Angeboten der ö. und freien Kinder und Jugenhilfe im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona 2021 67.999,15€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen außerschulische Angebote im Stadtgebiet Digitalpakt Sofortausstattung mobile Endgeräte, Lehrer 2020 197.638,70€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Anschaffung von digitale Endgeräte Digitalpakt Sofortausstattung mobile Endgeräte, Schüler 2020 215.654,11€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Anschaffung von digitale Endgeräte Digitalpakt 2020-aktuell 1.510.979€ Bund, Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgteilt in verschiedene Fördersäulen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II 2020-2022 814.373€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Sebastian Grundschule Bornheim-Roisdorf, Mensabau Teilförderung 250 Piano Concerts for Beethoven 2020-2021 1.200€ Städte -und-Gemeinde Stiftung der Kreissparkasse Köln im Rhein-Sieg-Kreis Beethoven Konzert im Stadtgebiet Dichtigkeitsprüfung Resag Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II, NRW Bank 2019-2021 139.342,16€ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, NRWBank Maßnahmen Abwasserbeseitigung/Kanalsanierung Nationale Klimaschutz Initiative Kommunalrichtlinie 2019 18.900€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sanierung Innenbeleuchtung Aula Europaschule Bornheim Nationale Klimaschutz Initiative Kommunalrichtlinie 2019 7.181€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sanierung Innenbeleuchtung Klassenzimmer Wendelinus-Schule Bornheim-Sechtem Nationale Klimaschutz Initiative Kommunalrichtlinie 2019 143.368€ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sanierung der Straßenbeleuchtung auf LED Dorferneuerung 2019 2019 234.000€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Nordrhein-Westfalen Sanierung Spiel-und Dorfplatz Bornheim-Waldorf Geld oder Stelle Schuljahr 2020/2021 2019/2020 148.830€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen pädagogische Übermittag Betreuung in Bornheimer Schulen Kultur und Schule 2020/21 NRW Stärkungspaket 2019/2020 5.400€ Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen projektorientierter Unterrichtsbedarf an Bornheimer Schulen progress.nrw - Emissionsarme Mobilität 2019/2020 24.637€ Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Fuhrparkkonzept Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) Kapitel II 2019/2020 930.405€ Bund, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Sanierung der Turnhalle der Wendelinusschule in Bornheim-Sechtem Bestandserhaltung von Dias" Digitalisierung 20219/2020 2.000€ Landschaftsverband Rheinland Bestandserhaltung von Dias des Stadtarchiv Heimatpreis 2019/2020 5.000€ Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen Investitionspakts, Soziale Integration im Quartier 2018, Stadterneuerung 2008 2018-2022 374.000€ Bund, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Quartiersentwicklung Bornheim-Merten mit der Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO), Der Fördersatz der Bundesmittel beträgt 75%, Landesmittel beträgt 15% Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFÖG) Kapitel I 2015-2018 1.454.029,54€ Bund, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Sanierung der Nikolaus-Grundschule in Bornheim-Waldorf

Dienstleistungen

Voraussetzungen Für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag erforderlich. Gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Beseitigung baulicher Anlagen in der Regel einer Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW nichts anderes geregelt ist. Nur verfahrensfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW und Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW bedürfen keiner Baugenehmigung. Im Zweifelsfall sollte man sich diesbezüglich im Rahmen der kostenlosen Bauberatung bei den u. a. Mitarbeitern erkundigen. Im Übrigen gilt eine Baugenehmigung für 3 Jahre. Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung für 1 Jahr unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Gültigkeitsdauer jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Ablauf Der Bauantrag ist in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu stellen. Der Entwurfsverfasser schuldet eine Planung, die zu einer dauerhaften und nicht mehr rücknehmbaren Baugenehmigung führt. Dem Bauantrag sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Der Bauantrag wird je nach Vorhaben entweder im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) oder nicht vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW) behandelt. Gebühren Für die Erteilung einer Baugenehmigung fallen Gebühren an. Sie richten sich nach der Tarifstelle 3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bornheim zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben vom 07.12.2012. Rechtsgrundlagen Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) weitergehende Rechtsverordnungen und Satzungen Zuständigkeiten Abteilungsleiterin : Stefanie Geurtsen Bezirk 1 – Roisdorf, Bornheim, Dersdorf, Waldorf : Carsten Nilkens Bezirk 2 – Hersel, Uedorf, Widdig, Sechtem, Gewerbegebiete : Bernd Joerdell Bezirk 3 – Merten, Rösberg, Walberberg : Heike Latz Bezirk 4 – Kardorf, Hemmerich, Brenig : Jasmin Dackweiler

Inhalt

Rathaus & Service Stadtverwaltung Ämter im Überblick Bürger- und Ordnungsamt Feuerschutz Vorbeugender Brandschutz Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro Recht und Vergabe Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog Amt für Finanzen Kämmerei Finanzbuchhaltung Konzernrechnungswesen und Beteiligungen Bürger- und Ordnungsamt Bürgerbüro/Standesamt Infocenter der Stadtverwaltung Standesamt Feuerschutz Ordnungswesen Bußgeldstelle Gewerbemeldestelle Amt für Kinder, Jugend & Familien Verwaltung (Kinder- und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfe Jugendförderung Stabstelle Inklusive Jugendhilfe Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Finanzhilfen Soziales Sozialer Dienst, Senioren und Pflege Wohnen, Gesundheit und Inklusion Bauamt und Gebäudewirtschaft Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Hochbau Gebäudewirtschaft Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Stadtplanung Liegenschaften Rechnungsprüfungsamt Tiefbau- und Straßenverkehrsamt Tiefbau Straßenverkehr Amt für Weiterbildung Stadtbücherei Volkshochschule (VHS) Bornheim/Alfter Personal- und Organisationsamt Organisation und Personal Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Informationstechnik Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Kinderbetreuung, Schul- und Sportamt Schulverwaltung Sport Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Antikorruptionsbeauftragte Beauftragte für Menschen mit Behinderung Datenschutzbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte Vorbeugender Brandschutz Der vorbeugende Brandschutz der Stadt Bornheim Rechtliches und Organisation Als Kreisangehörige Stadt ist die Brandschutzdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises gemäß § 25 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) für Anfragen im Baugenehmigungsverfahren zuständig. Der vorbeugende Brandschutz der Stadt Bornheim führt die Brandverhütungsschauen gemäß § 26 BHKG durch, prüft die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache nach § 27 BHKG und ist bei Fragestellungen im Baugenehmigungsverfahren, welche die Belange der örtlichen Feuerwehr betrifft einzubinden. Infomaterialien Bauliche Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr

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