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08.04.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. April 2022, 14 bis 17.45 Uhr, Kliehof Bornheim; Anmeldung erforder- lich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist freiwillig. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.04.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.04.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III – Euskirchen III Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des 18. nordrhein-westfälischen Landtags am 15. Mai 2022 Amtliche Bekanntmachung 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Bornheim liegt in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 während der Dienststunden von Montag, den 25. April 2022 bis Mittwoch, den 27. April 2022: jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, den 28. April 2022: von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag, den 29. April 2022: von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 904, zu jedermanns Einsicht aus. Jeder Wahlberechti- ge kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu sei- ner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver- zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberech- tigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk ge- mäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Da- tensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahl- schein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätes- tens am 29. April 2022 bis 12:30 Uhr, beim Bürgermeis- ter der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einzulegen (Zimmer 904). 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenach- richtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch ge- gen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Ge- fahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits ei- nen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis (Nummer und Name) 27 Rhein-Sieg-Kreis III – Euskirchen III durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (29. April 2022) ver- säumt hat; b) wenn er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wähler- verzeichnis aufgenommen worden ist; c) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann online über www.bornheim.de, per E-Mail an wahl- buero@stadt-bornheim.de oder per Fax an 02222/945- 172 gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Famili- ennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnan- schrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt wer- den. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl- schein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stel- len. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei- sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - ein amtlicher roter Wahlbriefumschlag auf dem die vollständige Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Ge- meindebehörde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Stimmbezirk angegeben sind, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Be- rechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe- rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person aus- zuweisen. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den blauen Stimmzettel- umschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Ei- des statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahl- briefumschlag und verschließt diesen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle ab- senden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- tage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 29.03.2022 Stadt Bornheim - Der Bürgermeister - gez. Christoph Becker Öffentliche Verkündung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ortschaft Bornheim am 15.05.2022 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Ge- setzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gülti- gen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbe- hörden für das Land Nordrhein-West- falen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gül- tigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbe- hörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 17.03.2022 folgende ordnungsbehördliche Ver- ordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW, dürfen in Bornheim innerhalb des gemäß § 2 LÖG NRW bestimmten räumlichen Geltungsbereichs, vgl. § 2 dieser Verordnung, am folgenden Sonn- und Feiertag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein: am 15.05.2022 anlässlich der „Klein- kirmes mit Bornheimer Frühling und Spargelfest“ § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich die- ser Verordnung wird wie folgt be- stimmt (Anlage 1): Königstraße 41 – 103, Peter-Fryns- Platz, Peter-Hausmann-Platz 3 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vor- sätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstel- le außerhalb der durch diese Verord- nung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außerhalb des zuge- Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Öffentliche Verkündung der Ordnungsbehördlichen Ver- ordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim anlässlich des Weihnachtsmarktes am 27.11.2022 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Ge- setzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Be- fugnisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfa- len vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ord- nungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 17.03.2022 folgende ordnungsbehörd- liche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW, dürfen in Bornheim innerhalb des gemäß § 2 LÖG NRW bestimmten räumlichen Geltungsbereichs, vgl. § 2 dieser Verordnung, am folgenden Sonn- und Feiertag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein: am 27.11.2022 anlässlich des „Weih- nachtsmarktes“. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (Anlage 1): Für die Veranstaltung „Weihnachts- markt“ im Ortsteil Bornheim: Königstraße 41 – 103, Peter-Fryns- Platz, Peter-Hausmann-Platz 3 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vor- sätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verord- nung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außerhalb des zuge- lassenen räumlichen Bereichs offen- hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann ge- mäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der La- denöffnungszeiten (Ladenöffnungs- gesetz – LÖG NRW) von dieser Verord- nung unberührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende Ordnungs- behördliche Verordnung über das Of- fenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ortschaft Bornheim am 27.11.2022 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nord- rhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungs- behörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 01.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Auslobung des Heimatpreises: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet. Wer kann sich für den Heimat-Preis bewerben? Vereine, Organisationen und Initiati- ven der ehrenamtlich Engagierten im Stadtgebiet Bornheim Bewerbung Schriftliche Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung, Amt 11.2, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an HeimatPreis@Stadt- Bornheim.de entgegengenommen. Bewerbungsschluss ist der 07.07.2022. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es? Der Rat hat folgende Entscheidungs- kriterien festgelegt, die sich in den Initiativen, Projekten oder Vorhaben widerspiegeln sollten. Grundsatz 1. Beitrag zur Förderung von Integra- tion und gesellschaftlichem Zusam- menhalt Herausforderungen 2. Beitrag zum Erhalt und zur öffentli- chen Sichtbarmachung von Informa- tionen über die Geschichte und das kulturelle Erbe 3. Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugängli- cher Orte und Plätze 4. Beitrag zur Aus- und Weiterbildung -insbesondere von Kindern und Ju- gendlichen 5. Umsetzung von innovativen Projek- ten zum Thema „Heimat“ und der Aus- einandersetzung mit der Erlebbarkeit eines modernen Heimat-Begriffs Um eine Förderung erhalten zu kön- nen, sollte der Antragsteller mindes- tens das grundsätzliche Auswahlkri- terium erfüllen. Höhe der Förderung: Der Förderpreis in Höhe von 5.000,00 € wird in drei Preiskategorien wie folgt verliehen: 1. Platz 2.500,00 € 2. Platz 1.500,00 € 3. Platz 1.000,00 € Öffentliche Verkündung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim anlässlich der Born- heimer Großkirmes mit Bornheim Live! - Bornheimer Gewerbe- schau und Automeile am 04.09.2022 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Ge- setzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Be- fugnisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur- zeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungs- behörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 17.03.2022 folgende ordnungsbehördliche Verord- nung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW, dürfen in Bornheim innerhalb des gemäß § 2 LÖG NRW bestimmten räumlichen Geltungsbereichs, vgl. § 2 dieser Verordnung, am folgenden Sonn- und Feiertag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein: Am 04.09.2022 anlässlich der „Großkir- mes mit Bornheim Live! - Bornheimer Gewerbeschau und Automeile“ § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (Anlage 1): Für die Veranstaltung am 04.09.2022 anlässlich der „Großkirmes mit Born- heim Live! - Bornheimer Gewerbe- schau und Automeile“ im Ortsteil Born- heim: Königstraße 41 – 103, Peter-Fryns- Platz, Peter-Hausmann-Platz 3 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vor- sätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Ver- kaufsstellen außerhalb des zugelasse- nen räumlichen Bereichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Laden- öffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung un- berührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende Ordnungs- behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ortschaft Bornheim am 04.09.2022 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein- westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör- den – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 01.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Öffentliche Verkündung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 18.09.2022 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Ge- setzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fas- sung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Ge- setzes über den Aufbau und die Befug- nisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehör- de gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 17.03.2022 für die Ortschaft Hersel, folgende ordnungs- behördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Hersel innerhalb des ge- mäß § 2 LÖG NRW bestimmten räumli- chen Geltungsbereichs, vgl. § 2 dieser Verordnung, am 18.09.2022 aus Anlass des „Herseler Herbst“ in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (Anlage 1): Rheinstraße zwischen Hausnummer 79 und 245 sowie den Hausnummern 110 - 236, Mertensgasse zwischen Ein- mündung Rheinstraße und Gartenstra- ße, Bierbaumstraße zwischen Einmün- dung Rheinstraße und Hausnummer 3, Richard-Piel-Straße zwischen Haus- nummer 1 und 5, Moselstraße zwischen Einmündung Elbestraße und Rhein- straße. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vor- sätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Ver- kaufsstellen außerhalb des zugelasse- nen räumlichen Bereichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Laden- öffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung un- berührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende Ordnungs- behördliche Verordnung über das Of- fenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ortschaft Born- heim am 18.09.2022 wird hiermit ge- mäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord- nungsbehörden – Ordnungsbehörden- gesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 01.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister lassenen räumlichen Bereichs offen- hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der La- denöffnungszeiten (Ladenöffnungs- gesetz – LÖG NRW) von dieser Verord- nung unberührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende Ordnungs- behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ortschaft Bornheim am 15.05.2022 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nord- rhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungs- behörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 01.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister

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29.04.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 11. Mai 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach; Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist freiwillig. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden.Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Dienstag, 03.05.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.05.2022, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Donnerstag, 05.05.2022, 17:30 Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Schulausschuss Donnerstag, 05.05.2022, 18 Uhr Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 10.05.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 11.05.2022, 18 Uhr von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim, zusammen. 3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrich- tigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die in jedem Wahlraum bereitgehalten werden. Wähler haben eine Erst- stimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num- mer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wähler geben ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Bewerber sie gelten soll, Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des abgebildeten Stimmzet- tels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlkabi- ne des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl- handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jeder- mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amt- lichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein- geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung anstelle der Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 26 Abs. 4 Landeswahlgesetz NRW). Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen ei- ner Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von den Wahlberechtigten selbst getroffe- nen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu- lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbil- dung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 26 Abs. 5 Landeswahlgesetz NRW) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der Wahlbe- rechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 14.04.2022 -Der Bürgermeister- gez. Christoph Becker Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 12.05.2022, 18 Uhr, in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Am Donnerstag, 12.05.2022, 18 Uhr, findet in der Rheinhal- le, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt. TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 20 vom 17.03.2022 4 Bebauungsplan He 09 (Bahnhof Her- sel) in der Ortschaft Hersel; Aufhe- bung des Aufstellungsbeschlusses; Aufstellungsbeschluss des erweiter- ten Bebauungsplans He 09 und Be- schluss zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung (StEA 11.05.22) 065/2022-7 5 Bebauungsplan Wd 56 „Feldchenweg“ in der Ortschaft Waldorf; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit, Beschluss zur öffentli- chen Auslegung (StEA 11.05.22) 409/2021-7 6 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2022 (HFA 28.04.22) 176/2022-2 7 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2021 (HFA 28.04.22) 177/2022-2 8 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushalts- jahr 2021 (HFA 28.04.22) 185/2022-2 9 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2022 254/2022-2 10 Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kinder- tagespflege (JHA 23.03.22) 144/2022-4 11 Altersunabhängige Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ab dem Kindergar- tenjahr 2022/2023 (JHA 04.05.22) 240/2022-4 12 Anpassung der Schulsekretariats- stunden (HFA 30.03.22) 045/2022-5 13 Ergänzungswahlen zum Umlegungs- ausschuss der Stadt Bornheim 156/2022-1 14 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 158/2022-1 15 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 30.03.2022 betr. Straßennamen 259/2022-7 16 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und UWG vom 12.04.2022 betr. Grund- satzbeschluss zur Stadtentwick- lungsgesellschaft mit erweitertem Baulandmanagement (StEA 11.05.22) 262/2022-7 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwor- tung von Fragen aus vorherigen Sit- zungen 282/2022-1 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Bestellung des Leiters der Freiwilli- gen Feuerwehr der Stadt Bornheim und seines Stellvertreters 224/2022-3 20 Vergabe des Auftrags für Architek- tenleistungen am Feuerwehrgeräte- haus in Roisdorf 198/2022-1 21 Vergabe des Auftrags für die Liefe- rung von Schulbüchern für das Schul- jahr 2022/2023 in zwei Losen 199/2022-1 22 Vergabe des Auftrags für Reinigungs- dienstleistungen an Kindertagesstät- ten und Schulen für den Zeitraum von 4 Jahren in 4 Losen 201/2022-1 23 Vergabe des Auftrags für die Trag- werksplanung am Feuerwehrgeräte- haus Roisdorf 256/2022-1 24 Vergabe des Auftrags für Planungs- leistungen zur Haustechnik am Feu- erwehrgerätehaus Roisdorf 257/2022-1 25 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 18.02.2022 276/2022-1 26 Aktuelle Mitteilungen und Beantwor- tung von Fragen aus vorherigen Sit- zungen 283/2022-1 27 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizi- nische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist freiwillig. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind Perso- nen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte er- scheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine be- grenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen verge- ben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.gronewald@ stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222/945-218 anmelden. Bornheim, den 26.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III – Euskirchen III Wahlbekanntmachung 1. Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Stimm- bezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe- rechtigten in der Zeit vom 04. April bis 24. April 2022 übersandt worden sind, sind der Stimmbe- zirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander- Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der 18. Änderung des Flächennutzungs- planes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den nachfolgen- den Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 18. Änderung des Flächen- nutzungsplanes. Das Plange- biet liegt in der Ortschaft Bornheim am Uedorfer Weg und der Autobahn 555. Ziel der Planung ist die Darstel- lung einer Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photo- voltaikanlage.“ Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 45 „Solarpark Uedorfer Weg“ in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den nachfolgen- den Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 45 „So- larpark Uedorfer Weg“ in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt südlich des Uedorfer Weg und westlich der Autobahn 555 in Feldla- ge.“ Ziel des Bebauungspla- nes ist die Festsetzung ei- nes Sondergebietes für den Bau einer Freiflächen-Pho- tovoltaikanlage. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vor- stehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Bornheim, den 19.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 10 „Auf dem Mohlenberg“ in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den nachfolgen- den Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 10 „Auf dem Mohlenberg“ in der Ort- schaft Merten. Das Plange- biet umfasst die Flurstücke Gemarkung Merten, Flur 20, Nr. 516 und Nr. 499 teilwei- se.“ Ziel des Bebauungspla- nes ist die Sicherung der Er- schließung der über die be- stehende Straße Auf dem Mohlenberg erschlossenen Wohnbebauung. Zu diesem Zweck soll ein Teilstück des Flurstückes Nr. 499 (Auf dem Mohlenberg) als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Plan- bereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.04.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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06.05.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 11. Mai 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach; Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist freiwillig. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 0 22 22 9 45-2 18 anmelden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 10.05.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 11.05.2022, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 12.05.2022, 18 Uhr Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Feuerwehrausschuss Mittwoch, 25.05.2022, 18 Uhr jedem Wahlraum bereitgehalten werden. Wähler haben ei- ne Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num- mer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeich- nung. Die Wähler geben ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Bewerber sie gelten soll, Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des abgebildeten Stimmzet- tels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlkabi- ne des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl- handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jeder- mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amt- lichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein- geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung anstelle der Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 26 Abs. 4 Landeswahlgesetz NRW). Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen ei- ner Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von den Wahlberechtigten selbst getroffe- nen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu- lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbil- dung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 26 Abs. 5 Landeswahlgesetz NRW) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der Wahlbe- rechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 14.04.2022 -Der Bürgermeister- gez. Christoph Becker Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 22.04.2022 über die Erste Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Bornheim (Bereich des Bebauungsplanes Bo 17) Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der derzeit gelten- den Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sit- zung am 17.03.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das in § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Bornheim gemäß Satzung vom 27.05.2020, in Kraft getreten am 29.05.2020, wird um ein Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes - spätestens jedoch mit Ablauf des 28.05.2023 - außer Kraft. Ausgenommen von der Verlängerung ist das Flurstück Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 29 Nr. 331/128. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbe- reich liegt zwischen Secundastraße und Burgstraße, beidseitig der Ohrbachstraße. Auf die beiliegende Kar- te, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädi- gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädi- gungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächen- nutzungsplan nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher be- anstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli- che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplanes und des Flächennut- zungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 22.04.2022 gez. Christoph Becker Bürgermeister Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III – Euskirchen III Wahlbekanntmachung 1. Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Stimm- bezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe- rechtigten in der Zeit vom 04. April bis 24. April 2022 übersandt worden sind, sind der Stimmbe- zirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander- von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim, zusammen. 3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerver- zeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abge- geben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die in

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01.04.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. April 2022, 14 bis 17.45 Uhr, Kliehof Bornheim; Anmeldung erforder- lich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 05.04.2022, 18 Uhr Integrationsausschuss Mittwoch, 06.04.2022, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.04.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.04.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Bekanntmachung der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 auf- grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346), mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgende 21. Satzung zur Ände- rung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17. Juli 1992 beschlossen: Amtliche Bekanntmachung Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: 1. § 5 erhält folgende neue Fassung: § 5 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO an den Rat (1) Der Rat bildet einen Ausschuss für Bürgerangelegenhei- ten, der für die Erledigung von Anregungen und Beschwer- den nach § 24 GO zuständig ist. Der Ausschuss für Bürger- angelegenheiten prüft und berät die Anregungen und Be- schwerden und verweist diese zur Entscheidung an die nach der Zuständigkeitsordnung zuständige Stelle. Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten kann der für die in- haltliche Entscheidung über Anregungen und Beschwer- den zuständigen Stelle Empfehlungen zur Entscheidung aussprechen. Insofern gelten die jeweiligen Fachaus- schüsse als mit der Erledigung von Anregungen und Be- schwerden beauftragt. (2) Anregungen oder Beschwerden, die nicht in den Aufga- benbereich der Stadt fallen, sind vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin an die zu- ständige Stelle weiterzuleiten. Der Antragsteller/Die An- tragstellerin ist hierüber zu unterrichten. Beinhaltet die Eingabe weder Anregungen noch Beschwerden, unterrich- tet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin den Antrag- steller/die Antragstellerin unmittelbar, dass die Eingabe die Voraussetzungen eines Bürgerantrages im Sinne der Gemeindeordnung nicht erfüllt. (3) Der Bürgermeister/ Die Bürgermeisterin bestätigt dem Antragssteller / der Antragstellerin unmittelbar den Ein- gang und benennt den Termin der Sitzung des Ausschus- ses für Bürgerangelegenheiten, in der das Anliegen vor- aussichtlich behandelt werden kann. Grundsätzlich ist dies frühestens der Fall, wenn die Anregung oder Beschwerde der Verwaltung mindestens am 28.Tag vor der betreffen- den Sitzung des Bürgerausschusses vorgelegen hat. Der Antragssteller / die Antragstellerin erhält spätestens zwölf Tage vor der Sitzung die Einladung sowie die seinen/ ihren Antrag betreffende Sitzungsvorlage des Ausschusses. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin unterrichtet den An- tragsteller / die Antragstellerin schriftlich über die ab- schließende Stellungnahme zu den Anregungen und Be- schwerden. (4) Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten tagt nicht ausschließlich im Rathaus, sondern bei Bedarf an unter- schiedlichen Orten im Stadtgebiet. 2. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Fraktionen und Fraktionsvorsitzende Jede Fraktion hat Anspruch auf pauschalen Ersatz der Auslagen in Höhe von monatlich 375,00 Euro. Pro Ratsmit- glied erhöht sich dieser Anspruch um 30,00 Euro pro Mo- nat. Über die Verwendung der Mittel ist ein jährlicher Nach- weis in einfacher Form zu führen, welcher dem/der Bür- germeister/in vorzulegen und von diesem/dieser ohne Ein- schaltung des Rechnungsprüfungsamtes oder des Rech- nungsprüfungsausschusses zu prüfen ist. Es reicht aus, die wesentlichen Ausgabenarten (z.B. Personalausgaben, Bürokosten, Reisekosten, Fachliteratur, Öffentlichkeitsar- beit, Fortbildung, …) als Gesamtposition aufzuführen. Wei- ter ist eine Versicherung der Fraktionsvorsitzenden erfor- derlich, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen be- stimmungsgemäß, d.h. nur für die Geschäftsbedürfnisse der Fraktionen verwendet worden sind. Bei begründeten Zweifeln können diese durch die Frakti- onsvorsitzenden z.B. durch Vorlage einzelner Belege aus- geräumt werden. Jede Fraktion hat darüber hinaus Anspruch auf ein ausge- stattetes Büro mit Technik-Arbeitsplatz sowie nach Ver- fügbarkeit Anspruch auf die Nutzung von Sitzungsräumen im Rathaus. 3. §1 5 erhält folgende neue Fassung: § 15 Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrecht- liche Entscheidungen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundver- hältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten zur Stadt Bornheim verändern, trifft für Bedienstete in Füh- rungsfunktionen der Haupt- und Finanzausschuss im Ein- vernehmen mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat diese Ent- scheidung mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der gewählten Ratsmitglieder treffen. Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter/Leiterin- nen von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwal- tungsbeamten/der Hauptverwaltungsbeamtin oder einem anderen Wahlbeamten/einer anderen Wahlbeamtin oder diesem/dieser in der Führungsfunktion vergleichbaren Be- diensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben persönlicher Referenten/Re- ferentinnen oder Pressereferenten/Pressereferentinnen. Alle übrigen dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Ent- scheidungen trifft der Bürgermeister/die Bürgermeisterin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Artikel II Die Änderungen der Hauptsatzung treten mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 21. Satzung vom 21.03.2022 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.03.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Bekanntmachung – Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Die Jahreshauptversammlung der Beregnungsgruppe Brenig findet am Montag, den 4. April 2022 um 18 Uhr im Schützenhaus Brenig statt. Eingeladen sind alle Mitglieder und Nutzer von Beregnungswasser aus dem Netz der Beregnungsgruppe Brenig. Beschlussfähigkeit ist gegeben, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Gez. Norbert Pesch

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14.05.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 8. Juni 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 0 22 22 9 45-2 18 anmelden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Feuerwehrausschuss Mittwoch, 25.05.2022, 18 Uhr Stadt führt Bürgerbefragung zum Kulturzentrum und Heimatmuseum durch Die Stadt Bornheim macht darauf aufmerksam, dass der- zeit eine Bürgerbefragung zum Thema „Kulturzentrum und Heimat-/Stadtmuseum“ läuft. Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt hatte den Bürgermeister am 15. Sep- tember 2021 beauftragt, einen „Runden Tisch Kultur“ zur Planung und Gestaltung eines Kulturzentrums sowie eines Heimat- und Stadtmuseums in Bornheim einzurichten und durchzuführen. Um den Beschluss umzusetzen, hat die Verwaltung daraufhin ein Konzept erarbeitet. Um allen Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern die Mög- lichkeit zu geben, sich zu beteiligen, findet zunächst eine Bürgerbefragung statt. Die Verwaltung hat dazu einen Fra- gebogen entwickelt, der von allen ab sofort auf www.born- heim.de/buergerbefragung-kultur online beantwortet werden kann. Um repräsentative Umfragewerte mit be- lastbaren Ergebnissen zu erhalten, wurden zusätzlich 2.000 Bornheimer Bürgerinnen und Bürger per zufälliger Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister gezogen. Sie erhalten den Fragebogen per Post. Die Bürgerbefra- gung endet am 5. Juni 2022. Durch das mehrschichtige Verfahren zur Umfrage wird eine repräsentative Datenba- sis erreicht. Die ist der Verwaltung besonders wichtig, um in dem weiteren Entscheidungsprozess mit den Ratsgre- mien ein verlässliches Meinungsbild der Bornheimer Bür- gerinnen und Bürger voraussetzen zu können. Die Bürgerbefragung soll zur Begriffsklärung und als Ide- ensammlung dienen und somit Grundlage für den Runden Tisch sein. Geplanter Termin für den Runden Tisch ist Samstag, 20. August 2022. In Workshop-Form sollen konkrete Vorschläge zur Gestal- tung eines Kulturzentrums sowie eines Heimat- und Stadt- museums erarbeitet werden. Dazu werden Bornheimer Vereine, Institutionen, Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Rat und Verwaltung die Ergebnisse der Bürgerbefragung aufgreifen und weiter- entwickeln. Gemeinsam Bornheim gestalten: Bürgermeister Christoph Becker lädt alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Samstag,11. Juni 2022, von 10 bis 15 Uhr zur Bornheimer-Beteiligungs-Werkstatt ins Alexander-von-Humboldt Gymnasium, Adenauerallee 50 in Born- heim-Roisdorf, ein. „Unsere Stadt und unsere Ortschaften entwickeln und verändern sich. Es gibt viele wichtige Themen wie den Klimawandel, den Schutz vor Hochwasser und die Nutzung der noch vorhandenen Freiflächen, für die wir Lösungen finden müssen. Dem Rat, der Ver- waltung der Stadt Bornheim und auch mir persönlich ist es wichtig, alle Menschen in unserer Stadt dabei frühzeitig zu beteiligen“, sagt Bürgermeister Christoph Becker. Und weiter: „Wir wollen Projekte und Vorhaben im Sinne der Menschen umsetzen und sie aktiv in die Entwicklung unserer Stadt einbinden. Wir wollen Teilhabe ermögli- chen und die Gemeinschaft stärken. Daher freue ich mich auf alle, die mitmachen!“ Worum geht es? In diesem ersten Schritt geht es darum, sich einen Überblick über die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung zu verschaffen und gemeinsam zu überlegen, welche Beteiligungsfor- mate in Bornheim darüber hinaus gewünscht sind. Alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ihre Ideen dazu einzubringen. Entwickelt werden sollen gemeinsam mit Vertreterin- nen und Vertretern der Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung die für Bornheim passenden Lösungen. Die erarbeiteten Vorschläge werden in einem weiteren Schritt im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert und können die Grundlage für die zukünftige Bürgerbetei- ligung in Bornheim sein. Wer kann teilnehmen? Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bornheim sind einge- laden, aktiv an der Gestaltung der Zukunft Bornheims mitzuwirken. Wichtig ist vor allem die Lust, aktiv. Denn je besser alle in Bornheim lebenden Bevölkerungsgruppen vertreten sind, desto erfolgreicher wird die Werkstatt sein. Muss ich mich anmelden? Für die Organisation der Veranstaltung ist es hilfreich, wenn Interes- sierte sich per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de bis spätes- tens Dienstag, 7. Juni 2022, anmelden. Es ist aber auch möglich, einfach vorbeizukommen und mitzuma- chen. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen vor Corona werden die Vorgaben für die Veranstaltung Anfang Juni auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/buergerbeteiligung aktualisiert. Dort gibt es auch weiterführende Informationen. Bornheimer-Beteiligungs-Werkstatt: Gemeinsam Bornheim gestalten

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 8. Juni 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 0 22 22 9 45-2 18 anmelden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Feuerwehrausschuss Mittwoch, 25.05.2022, 18 Uhr Fortbildung im Rahmen des Gesundheitstags Im Rahmen eines Gesundheitstages findet am Dienstag, 31. Mai 2022, eine Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständ- nis, dass die Dienststellen des Rathauses an diesem Tag nur bis 12.30 Uhr geöffnet sind. Das Jugendamt hat einen Notdienst eingerichtet und ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Kin- dertagesstätten in städtischer Trägerschaft regeln die Dienst- zeiten nach 12.30 Uhr in eigener Verantwortung. Stadtbetrieb und HallenFreizeitBad Bornheim haben wie gewohnt geöffnet. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschafts- dienst telefonisch unter 0172/8740853 zu erreichen. Bei Rohr- brüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung kann man die Störungshotline des Stadt- Betriebs unter 02227/932077 anrufen. Feuerwehr und Ret- tungsdienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Corona-bedingt musste die Verleihung des Umweltprei- ses 2021 der Stadt Bornheim um ein Jahr verschoben werden. Jetzt aber haben die Vorsitzende des Born- heimer Umweltausschusses, Dr. Gabriele Jahn, und Bür- germeister Christoph Becker in der Rheinhalle den Ge- winnerinnen und Gewinnern die wohlverdienten Urkun- den und Geldpreise überreichen können. Den mit 1000 Euro dotierten ersten Platz verdiente sich der Arbeitskreis „Umwelt“ der Europaschule. Die Schü- lerinnen und Schüler haben den Comic „Klimaverträgli- che Zukunft“ entwickelt. Der Protagonist „Borni“ (auch Maskottchen der Schule) nimmt die Leser auf eine Reise in eine klimaverträgliche und klimagerechte Welt mit. Dort gibt es unter anderem nur noch Pfandflaschen, von deren Erlös dann Bäume gepflanzt werden, und eine Heizungssteuerung, die den notwendigen Verbrauch re- gelt. Außerdem wurde ein Komposthaufen angelegt, auf dem sämtliche Küchenabfälle entsorgt werden. Und im Sinne des „Urban Gardening“ entsteht eine Erdpyramide für Dauerkulturanbau. „Eurer Projekt zeigt, dass ihr euch Gedanken gemacht habt und Verantwortung über- nehmt. Jeder Veränderungsprozess hilft, ein Stück weit die Zukunft zu verbessern“, lobte der Bürgermeister. Über den zweiten Platz (600 Euro) freute sich der Land- schaftsschutzverein Vorgebirge, der nach 1986 und 2006 bereits zum dritten Mal für sein umfassendes eh- renamtliches Engagement ausgezeichnet wurde. Dazu gehören neben Müllsammlungen auch neuere Projekte wie 2020 ein geologisches Freilichtmuseum am LSV- Turm sowie 2021 die Kooperation mit der Ernst-Jandl- Schule (Förderschwerpunkt Sprache), um „Natur erleb- bar zu machen“. Der dritte Preis (400 Euro) ging an den Förderverein der katholischen Kindertageseinrichtung Sechtem für sei- nen naturpädagogischen Garten, in dem die Kinder aktiv bei Anbau, Pflege und Ernte von Pflanzen mithelfen und Verantwortung übernehmen. Nun soll noch ein Sandar- ium als Unterschlupf für Wildbienen errichtet werden. Der vierte Platz ging an Bernd Lambertz von der gleich- namigen „klimaneutralen“ Fahrschule. Dort finden die ersten Fahrstunden am 3D-Drive-Fahrsimulator statt, um bei den ersten Fahrversuchen weniger Abgase aus- zustoßen. Das Preisgeld von 200 Euro stockt der Fir- meninhaber um 100 Euro auf, um das Geld der Kardorfer St. Josef-Kita für die Anschaffung eines Insektenfutter- automaten zu spenden. Möglich wurde die Auslobung des Umweltpreises nur durch Sponsoren. Deshalb bedankte sich der Bürger- meister bei den Stadtratsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UWG/Forum und ABB sowie der Bornheimer Schülerhilfe und dem örtlichen Energiever- sorger E-Regio. Bürgermeister Christoph Becker (m.) mit den Preisträgern, Teilen der Jury und einigen Sponsoren bei der Preisverleihung in der Rheinhalle. Europaschule verdient sich ersten Platz des Umweltpreises 21.05.2022

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14.04.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. April 2022, 14 bis 17.45 Uhr, Kliehof Bornheim; Anmeldung erforder- lich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.04.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.04.2022, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Dienstag, 03.05.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.05.2022, 18 Uhr Schulausschuss & Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Donnerstag, 05.05.2022, 18 Uhr in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 05.04.2022, 18 Uhr Integrationsausschuss Mittwoch, 06.04.2022, 18 Uhr NRW-Landtagswahl 2022 Stadt Bornheim sucht Wahlhelfer:innen Sie möchten aktiv zum Gelin- gen der Wahl beitragen? Sie sind selbst wahlberechtigt? Und Sie haben am 15. Mai 2022 noch nichts vor? Dann unter- stützen Sie die Stadt Bornheim als Wahlhelfer:in bei der NRW- Landtagswahl. Gesucht werden Ehren- amtliche, die in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen. Jede Wahlhelfe- rin und jeder Wahlhelfer er- halten ein Erfrischungs- geld von 40 Euro. Wer bei der Landtagswahl in einem Wahllokal im Stadtge- biet oder im Briefwahlvorstand mithelfen möchte, kann sich ab sofort beim Bornheimer Wahlbüro melden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen die deutsche Staatsangehörig- keit besitzen, zum Wahltag 18 Jahre alt sein, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht aus- geschlossen sind. ZU IHREN AUFGABEN IN EINEM WAHLLOKAL IM STADT- GEBIET GEHÖREN: die Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen, die Ausgabe der Stimmzettel und deren Auszählung. In der Regel treffen sich die Helfer morgens um 7:30 Uhr und werden durch den Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt. Die erste Schicht dauert für gewöhnlich von 7:30 bis 13 Uhr, die zweite von 13 bis 18 Uhr. Um 18 Uhr kom- men dann alle Wahlhelfer zum gemeinsamen Auszählen zusammen. IM BRIEFWAHLVORSTAND: prüfen Sie als Wahlhelfer insbesondere, ob die Wahl- scheine gültig sind, und zählen die Briefwahlstimmen aus. Der Briefwahlvorstand trifft sich um 15 Uhr im Alexander- von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter 02222 945-444. Alle Infos gibt es auf www.bornheim.de/jetzt-wahlhelfer- werden. Dort können sich alle Interessierten auch direkt online als Wahlhelfer:in einschreiben. Grafik: stock.adobe.com/ winterbilder

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22.04.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 11. Mai 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach; Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist freiwillig. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden.Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.04.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.04.2022, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Dienstag, 03.05.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.05.2022, 18 Uhr Schulausschuss & Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Donnerstag, 05.05.2022, 17:30 bzw. 18 Uhr in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Landtagswahl NRW: Jetzt Wahlschein online beantragen Bornheimerinnen und Born- heimer haben die Möglichkeit, im Wahlbüro des Bornheimer Rathauses (Raum 901), Rat- hausstraße 2, ihre Stimme für die Landtagswahl in Nord- rhein-Westfalen am 15. Mai ab- zugeben. Wer von zu Hause aus wäh- len möchte, kann die Brief- wahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro beantragen – entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero@ stadt-bornheim.de oder auch per Online-Wahl- schein-Verfahren unter www.bornheim.de. Termine zum Wählen können ebenfalls online unter https://ter- mine.stadt-bornheim.de oder per E-Mail an wahlbue- ro@stadt-bornheim.de vereinbart werden. Telefonisch dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht be- antragt werden. Wer die Unterlagen aber per E-Mail an- fordern möchte, muss folgende Angaben machen: Fa- miliennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnan- schrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Der Karte ist auch zu entnehmen, um welchen Stimmbezirk es sich han- delt und welches Wahllokal am 15. Mai aufgesucht wer- den muss. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahlbenachrichti- gungskarte mitbringen. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument. Um Brief- wahlunterlagen für Familienmitglieder zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, deren Wahlbenachrichti- gungskarte und eine Vollmacht vorzulegen. Die Stadt- verwaltung weist darauf hin, dass das Rathaus derzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf. Bornheimer Bürger, die bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Es ist geöffnet montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-444. Grafik: stock.adobe.com/ winterbilder

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25.03.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. April 2022, 14 bis 17.45 Uhr, Kliehof Bornheim; Anmeldung erforder- lich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 29.03.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 30.03.2022, 18 Uhr Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 05.04.2022, 18 Uhr Integrationsausschuss Mittwoch, 06.04.2022, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.04.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.04.2022, 18 Uhr „Girls’ Night“ im HallenFreizeitBad Bornheim Mit der 5. „Girls’ Night“ im HallenFreizeitBad bietet die Stadt Bornheim gemeinsam mit ihren Koope- rationspartnern am Sonntag, 10. April 2022, von 19 bis 22 Uhr einen perfekten Start in die Oster ferien. Willkommen sind Mädchen ab 12 Jahren. Auch erwachsene Begleitpersonen dürfen mit- kommen – vorausgesetzt, sie sind weiblich. Auch das Personal besteht an diesem Abend aus- schließlich aus Frauen. Für nur 2 Euro Eintritt wird den „Girls“ eine Menge geboten: Bei alkoholfreien Cocktails, verschiede- nen Wasser-Fun-Games wie dem Wettkampf paddeln und einem Entspannungsangebot ist für jede etwas dabei – kostenloser Begrüßungsdrink inklusive. Im Vordergrund stehen Spaß, Bewegung und Gemeinschaft. Veranstalter sind die Abtei- lung Jugendförderung der Stadt Bornheim, das Stadtteilbüro Bornheim, die evangelische Jugend Hersel, der Bornheimer JugendTreff, der Kultur- raum Sechtem und die Bornheimer Streetworker. Letzter Einlass ist um 20 Uhr. Fragen beantwortet Frederike Schneider vom Jugendamt telefonisch unter 02222 9437-5406 oder per Mail an: frederike.schneider@stadt- bornheim.de. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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11.02.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. Februar 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 15.02.2022, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 16.02.2022, 18 Uhr Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Jugendhilfeausschuss Dienstag, 22.02.2022, 18 Uhr Feuerwehrausschuss Donnerstag, 03.03.2022, 18 Uhr Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Geänderte Regelungen zu Anregungen und Beschwerden nach § 24, GO NRW Gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwer- den in Angelegenheiten der Stadt an den Rat zu wenden. Die Erledigung dieser Anregungen und Beschwerden hat der Rat an den Ausschuss für Bürgerangelegenheiten übertragen. Die Ein- gangsfrist beträgt neuerdings 28 Tage. Dies hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen und damit die Frist an die generelle Antragsfrist für die städtischen Gremiensitzungen angepasst. Anregungen und Beschwerden müssen folglich in schriftlicher Form spätestens am 28. Kalendertag vor dem Sit- zungstag eingereicht sein. Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind: Einwohnerfragestunde zu Beginn der Gremien sitzungen (§20, GeschO des Rates) Einwohner-/Bürgerversammlungen (§23, GO NRW) Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§26, GO NRW) Kontakt mit Ratsmitgliedern oder sachkundi- gen Bürger*innen (siehe Homepage der Stadt Bornheim) Kontakt mit Ortsvorsteher*innen (siehe Home- page der Stadt Bornheim) Bürgersprechstunde mit Bürgermeister*in (siehe Homepage der Stadt Bornheim) Sobald es die aktuelle Situation wieder zulässt, wird darüber hinaus eine Zukunftswerkstatt mit den Bürger*innen zum Thema Bürgerbeteiligung statt- finden. Offizielle Einladungen erfolgen rechtzeitig. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung ge- ben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 4. Sitzung am 16.09.2021 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 29.06.2021 folgenden Be- schluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2020 wird – mit einer Bilanzsumme von 37.540.833,69 EUR und – mit einem Jahresgewinn von 738.924,50 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 738.924,50 EUR wird in den Gewinnvortrag eingestellt. Der Lagebericht 2020 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2020 Entlas- tung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein-Westfalen Abschließender Vermerk Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durch- führung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.05.2021 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN AB- SCHLUSSPRÜFERS An das Wasserwerk der Stadt Bornheim, Bornheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB- SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss des Wasserwerk der Stadt Bornheim, Bornheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital- gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe- triebs zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragsla- ge für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebe- richt in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver- antwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigebetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtli- chen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER BETRIEBSLEITUNG FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapital- gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und da- für, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigen- betriebs vermittelt. Ferner ist die Betriebsleitung ver- antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Be- triebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Ei- genbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, so- fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erach- tet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über- einstimmung mit den anzuwendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage- bericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE- BERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe- triebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch- geführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Ver- stößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwar- tet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage- berichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermes- sen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesent- licher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - fal- scher Darstellungen im Jahresabschluss und im La- gebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügeri- sches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prü- fung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gege- benen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit die- ser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von der Be- triebsleitung angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der von der Betriebs- Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung leitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemes- senheit des von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zwei- fel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga- ben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf- merksam zu machen oder, falls diese Angaben unan- gemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestä- tigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je- doch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unter- nehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Ei- genbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Be- triebsleitung dargestellten zukunftsorientierten An- gaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichen- der geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben von der Betriebsleitung zugrunde gelegten be- deutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Anga- ben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prü- fungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortli- chen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung fest- stellen.“ Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschafts- prüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresab- schlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflich- tigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich. Herne, den 08.11.2021 gpaNRW Im Auftrag Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Was- serwerk der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donner- bachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 0.13 bereit. Bornheim, den 19.11.2021 gez. Christoph Becker (Erster Betriebsleiter) gez. Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) gez. Manfred Schier (technischer Betriebsleiter)

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