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Freizeit & Tourismus Veranstaltungen Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen Frühlingserwachen im Vorgebirge Der Bornheimer Spargel steht auf einer Schutzstufe mit Produkten wie Parmesankäse, Parmaschinken und Champagner. Seit März 2014 ist der Bornheimer Spargel im EU-Register für regionale Spezialitäten eingetragen und gilt als geschützte geografische Angabe. Nur Spargel, der in der Bornheimer Region linksrheinisch zwischen Wesseling und Bonn angebaut wird, darf seither als „Bornheimer Spargel“ verkauft werden. Damit steht er auf einer Schutzstufe mit Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner. Kein Wunder, dass man in Bornheim stolz auf das Königsgemüse ist und die Spargelsaison feiert. Die Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen locken auch 2026 wieder mit besonderen Aktionen. Neben Fahrradtouren, Wanderungen und Spaziergängen stehen gastronomische Gaumenfreuden ebenso auf dem Programm wie kulturelle Highlights. Ob Groß oder Klein, für jeden ist etwas dabei. Am Sonntag, 26. April 2026, lädt das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ dazu ein, Bornheim per Velo zu erkunden, regionale Produkte zu probieren und die Natur zu erleben. An insgesamt acht Stationen können sich Radlerinnen und Radler auf ein buntes Programm freuen. Bald finden Sie an dieser Stelle den Flyer mit der Übersicht des gesamten Programms der Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen. Zur Anmeldung oder bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Veranstalter. Den Flyer mit dem kompletten Programm gibt's hier Frühlingserwachen im Vorgebirge Am Sonntag, 26. April 2026, lädt das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ dazu ein, Bornheim per Velo zu erkunden, regionale Produkte zu probieren und die Natur zu erleben. An insgesamt acht Stationen können sich Radlerinnen und Radler auf ein buntes Programm freuen. Jetzt mehr erfahren

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Voraussetzungen Der Zweck der Verbrennung darf nicht darin bestehen, Grün- oder andere Abfälle zu Verbrennen. Verbrannt werden darf nur trockenes naturbelassenes Holz in Form von Scheitholz, unbehandeltes Palettenholz sowie Presslinge in Form von Holzbriketts. Ein für die Verbrennung geeignetes Grundstück: Nicht im Naturschutzgebiet oder anderen ausgewiesenen Landschaftsschutzflächen in denen das Feuermachen verboten ist. ausreichender Abstand zu öffentlichen Verkehrswegen, Gebäuden und brandgefährlichen Materialien. zwei volljährige Aufsichtspersonen, Benennung einer für die Verbrennung verantwortliche Person mit Kontaktdaten Ablauf Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Verbrennen eines Lagerfeuers kann während der Öffnungszeiten persönlich oder mithilfe des Antragsformulars schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller/in schriftlich Bescheid. Erforderliche Unterlagen Vollständiger Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Angaben über Art und Umfang der Feuerstelle; vorgesehener Verbrennungsort mit Lageangaben Gemarkung Flur-/Flurstücknummer; Beginn und Uhrzeit der Verbrennung; Benennung der verantwortliche Person ggfls. unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Gebühren Für die Genehmigung fällt in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro an. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides auf das angegebene Konto der Stadtkasse zu überweisen. Fristen und Bearbeitungszeiten Der Antrag sollte zwei Wochen vor dem beabsichtigten Verbrennungstermin gestellt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 4 Arbeitstage. Rechtsgrundlagen Landesimmissionsschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 7

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Rathaus & Service Rathaus & Politik Große Anfragen Große Anfragen 2024 2024 001 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 21.01.2024 betr. Freiflächen-PV im Stadtgebiet 002 Große Anfrage der Fraktion B90_Die Grünen vom 25.01.2024 betr. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept – Potential für Bornheim 003 Große Anfrage der Fraktion B90_Die Grünen vom 25.01.2024 betr. Waldzustand in Bornheim 004 Große Anfrage der UWGFORUM-Fraktion vom 24.01.2024 betr. Medienentwicklung an Bornheimer Schulen 005 Gemeinsame Große Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 04.02.2024 zum neuen Verfahren zur Durchführung von Kirmessen im Bornheimer Stadtgebiet 006 Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.02.2024 betr. Unterbringung in Zeltunterkünften für geflüchtete Personen im Stadtgebiet Bornheim 007 Große Anfrage der CDU Fraktion vom 06.03.2024 betr. Hallenbelegung der städtischen Grund- und weiterführenden Schulen 008 Große Anfrage der ABB-Fraktion vom 17.03.2024 betr. Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 009 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.04.2024 betr. Reparatur und Sanierung unserer Straßen in Bornheim 010 Große Anfrage der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim vom 24.05.2024 (Eingang 03.06.24) betr. Übersicht städtischer Grundstücke 011 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.06.2024 betr. Durchführung von straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren 012 Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2024 betr. Evaluierung der Klima-Tests in Gremienvorlagen der Stadt Bornheim 013 Große Anfrage der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim vom 06.06.2024 betr. Rahmenbedingungen geflüchteter Menschen in Bornheim 014 Große Anfrage der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim vom 07.06.2024 betr. anstehende Modernisierungen und Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern 015 Große Anfrage der Fraktion UWG-Die Unabhängige Wäehlergemeinschaft Bornheim vom 07.06.2024 betr. anstehende Modernisierungen und Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern 016 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.07.2024 betr. Verbleibende Investitionstätigkeiten im Haushaltsplan 2024 017 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 30.07.2024 zur faireren Neugestaltung der Elternbeitragssatzung in Bornheim 018 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.07.2024 betr. Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft 019 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 07.08.2024 betr. Szenarien für die Nutzung von nicht benötigten Gebäudeteilen im geplanten Neubau der HBG 020 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 08.08.2024 betr. Stand des beschlossenen Gebäude Raumnutzungskonzeptes für städtische Gebäude

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Rathaus & Service Rathaus & Politik Große Anfragen Große Anfragen 2023 2023 001 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.03.2023 betr. Kostenerstattung für Zivilschutz-Fahrzeuge des Bundes 002 Große Anfrage der ABB-Fraktion vom 22.02.2023 betr. Mobile Retter Applikation 003 Große Anfrage der Fraktion B'90_Die Grünen vom 26.04.2023 betr. Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut 004_Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.05.2023 betr. Auswirkungen der neuen städtebaulichen Leitlinien auf die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne 005_Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 29.06.2023 betr. Förderung und Angebot der Offenen Ganztagsschule in Bornheimer Grundschulen 006_Große Anfrage der Fraktion B'90Die Grünen vom 06.07.2023 betr. Erzeugung Regenerativer Energie im Stadtgebiet 007 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.07.2023 betr. Beseitigung der Schäden des Starkregenereignisses vom 14./15.07.2021 008 Große Anfrage UWG-Fraktion vom 21.07.2023 betr. geplante Änderung der haushalterischen Belastungen durch Corona und den Ukraine-Krieg 009 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.07.2023 betr. Windenergie in Bornheim - finanzielle Beteiligung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sichern 010_Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 11.08.2023 betr. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in NRW 011_Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.08.2023 betr. Kommunale Wärmeplanung 012_Gemeinsame Große Anfrage der Fraktionen CDU, B´90 Die Grünen, SPD und UWG vom 17.10.2023 betr. Verlängerung Optimierung der Buslinie 745 (Berghüpfer) 013_Grosse_Anfrage_der_SPD-Fraktion_vom_15.11.2023_betr._Errichtung_von_Tiny_Houses_fuer_Gefluechtete.pdf

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Rathaus & Service Rathaus & Politik Kleine Anfragen Kleine Anfragen 2024 Kleine Anfragen 2026 Kleine Anfragen 2025 Kleine Anfragen 2024 Kleine Anfragen 2023 Kleine Anfragen 2022 Kleine Anfragen 2021 Kleine Anfragen 2020 Kleine Anfragen 2019 Kleine Anfragen 2018 Kleine Anfragen 2017 Kleine Anfragen 2016 Kleine Anfragen 2015 Kleine Anfragen 2014 Kleine Anfragen 2024 Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben. KW 2 Görg-Mager Bolzplatz Sechtem Antw. KW 9 Mauel TvQ Energetische Sanierung Antwort KW 9 Reile Müllentsorgung Antwort KW 9 von Canstein TvQ Energetische Sanierung Antwort KW 17 Freynick Windindustrieanlagen Antwort KW 18 Freynick Zukunftswerkstatt Inklusion KW 18 König Sperrung Straßen Antw. KW 20 M. Koch Stromausfälle im Stadtgebiet Antw. KW 23 König zeitliche Plaung Bolzplatz Sechtem Antwort KW 24 C. Koch Burganlage Hemmerich Antw. KW 26 Freynick Entwicklung Bornheimer Wirtschaft Antw. KW 27 Freynick Bürgerbeteiligung Antw. KW 30 Hanft Raeumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info Antw. KW 31 Kabon Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Bornheim 2025 Antw. KW 33 Preiss Situation Spielplatz Kita Dersdorf Antw. KW 38 Freynick durchgehende Besetzung Polizeiwache Bornheim Antwort KW 40 Marx Erftstrasse Antwort KW 40 Peters Besetzung Polizeiwache Bornheim Antwort KW 43 Freynick nächtliche Polizeipräsenz Bornheim Antwort KW 43 König Bolzplatz Sechtem Antwort KW 51 Freynick RB 48 und RE 5 Antwort

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Leben & Familie Rat & Hilfe Feuerwehr Stadt und Feuerwehr geben Tipps zur Adventszeit Löscheinheiten/Gerätehäuser Löscheinheit Bornheim Löscheinheit Brenig Löscheinheit Dersdorf Löscheinheit Hemmerich Löscheinheit Hersel Löscheinheit Merten Löscheinheit Roisdorf Löscheinheit Rösberg Löscheinheit Sechtem Löscheinheit Walberberg Löscheinheit Waldorf Löscheinheit Widdig Rechtliche Grundlagen ... Sirenensignale und ihre Bedeutung Jugendfeuerwehr Stadt und Feuerwehr geben Tipps zur Adventszeit Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die schönste und besinnlichste Zeit des Jahres und gerade für Familien auch eine Zeit mit vielen Gesichtern. Während auf der einen Seite Gemütlichkeit und Kerzenschein zur Besinnlichkeit einladen, drücken auf der anderen Seite manchmal stressige Verpflichtungen auf die Laune, wie Weihnachtsfeiern und Geschenke-Bummel. Wenn beides zusammen kommt, kann das durchaus gefährlich werden – dann nämlich, wenn man bei all dem Stress nicht mehr so ganz bei der Sache ist und die Plätzchen im Ofen oder die brennenden Kerzen im Kranz vergisst. Damit Weihnachten nicht in einer Katastrophe endet, haben die Stadt Bornheim und ihre Freiwillige Feuerwehr einige Tipps zusammengestellt. Zunächst einmal sollte sich niemand vor der gemütlichen Zeit ängstigen, denn all die duftenden und leuchtenden Besonderheiten gehören zu einem schönen Jahresabschluss für viele dazu. Dennoch ist es traurige Erfahrung der Feuerwehr, dass sich gerade zur Weihnachtszeit die größten Tragödien abspielen können. Damit Ihnen das nicht passiert, empfehlen Stadt und Feuerwehr, einige Dinge zu beachten: Kerzen niemals ohne Aufsicht verwenden Kerzen niemals ohne Aufsicht verwenden Lassen Sie Kerzen niemals ohne Aufsicht brennen. Unachtsamkeit ist die größte Brandgefahr. Nutzen Sie Kerzen mit Bedacht. So haben echte Kerzen auf dem Weihnachtsbaum nichts zu suchen. Gerade trockenes Tannengrün wirkt wie ein Brandbeschleuniger und lässt das gesamte Wohnzimmer in weniger als einer Minute in Flammen aufgehen. Beugen Sie Bränden mit einem überlegten und sorgsamen Umgang vor. Verwenden Sie Kerzen in einem Gesteck oder auf einem Adventskranz nur in einer sicheren Halterung, die dafür vorgesehen ist, und nutzen Sie eine nicht brennbare Unterlage wie etwa einen Porzellanteller. Vermeiden Sie Zugluft und die Nähe zu Gardinen und Papier. Und denken Sie daran, brennende Kerzen zu löschen, wenn Sie das Zimmer verlassen oder schlafen gehen. Dann steht einer besinnlichen Atmosphäre nichts mehr entgegen. Bei echten Kerzen gilt mehr denn je: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ Bei echten Kerzen gilt mehr denn je: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ Seien Sie auf alles vorbereitet, wenn Sie echte Kerzen verwenden. Halten Sie Löschmittel, die im Haushalt vorhanden sind, wie zum Beispiel Wasserbehälter, Feuerlöscher oder Löschdecken stets griffbereit. Denn nur dann sind Sie in der Lage, kleinere Brände selbst im Keim zu ersticken, bevor sie zur Katastrophe werden. Löschen Sie selbst aber nur, wenn Sie sicher sind, sich dadurch nicht selbst zu gefährden. Rufen Sie im Zweifel sofort die Feuerwehr (112), schließen Fenster und Türen und bringen sich und Ihre Liebsten in Sicherheit. Die Weihnachtszeit und Elektrizität Die Weihnachtszeit und Elektrizität Verwenden Sie am Baum statt echter Kerzen elektrische Lichterketten. Stellen Sie zunächst sicher, dass sich diese in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Nur weil eine Kette seit vielen Jahren ihren Dienst tut, muss das nicht für immer gelten. Eine Lichterkette altert auch dann, wenn sie über Jahre im selben Karton in der Ecke liegt. Kaufen Sie nur Artikel mit dem VDE-Symbol. Es bestätigt, dass die Schutzanforderungen erfüllt sind. Achten Sie auch darauf, dass Ihr „Winter-Wunderland“ nicht Ihre Elektroinstallation überlastet. Schalten Sie eine Mehrfachsteckerleiste am besten ab, wenn Sie zu Bett gehen oder das Haus verlassen. Gleiches gilt für Ladegeräte oder Netzteile. Übrigens ist es nur erlaubt, eine Mehrfachsteckerleiste an einer Steckdose zu verwenden. Sie dürfen also nicht hintereinander gesteckt werden. Überprüfen Sie die Stecker regelmäßig und tauschen Sie defekte Stecker sofort aus. So verhindern Sie Gefahrenherde und sparen nebenbei noch etwas Strom. Achten Sie auf Ihre Kinder Achten Sie auf Ihre Kinder Bewahren Sie Kerzen und Streichhölzer an einem sicheren Ort auf, zu dem Kinder keinen Zugriff haben. Dadurch verhindern Sie Unfälle. Reden Sie aber auch mit Ihren Kindern und erklären Sie Ihnen praktisch, wie Feuer funktioniert. Denn reine Verbote reizen oft eher. Jungbrunnen für den Baum Jungbrunnen für den Baum Stellen Sie Ihren Baum so spät wie möglich auf. Nutzen Sie zum Zwischenlagern nach Möglichkeit kühle Plätze wie den Keller. Halten Sie den Baum regelmäßig mit Wasser frisch. Denn je trockener der Baum wird, desto schneller steht er in Flammen. Genießen Sie den schönen Nebeneffekt. Denn frisch gehaltene Bäume sehen länger gesund aus. Rauchmelder retten Leben Rauchmelder retten Leben Wenn doch mal etwas passiert, ist es gut, wenn Sie gewarnt werden. Im Schlaf haben Sie keinen Geruchssinn. Sie bekommen also nicht mit, dass es brennt und atmen giftige Dämpfe ein, noch bevor das Feuer das Schlafzimmer erreicht. Das können Sie leicht verhindern … Installieren Sie Rauchmelder auf jeden Fall in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Dies ist im Übrigen in NRW für Neu- und Umbauten bereits seit dem 1. April 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt auch für Bestandsbauten seit dem 31. Dezember 2016. Beachten Sie bei der Installation die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben des Herstellers und überprüfen Sie Ihre Rauchmelder regelmäßig. Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt Rauchmelder übrigens als besonderes Weihnachtsgeschenk für Menschen, die Ihnen am Herzen liegen. Achten Sie beim Kauf auf das VdS- oder KRIWAN-Qualitäts-Siegel in Verbindung mit dem Qualitätskennzeichen „Q“.

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Leben & Familie Rat & Hilfe Feuerwehr Stadt und Feuerwehr geben Tipps für eine sichere Silvesterfeier Löscheinheiten/Gerätehäuser Löscheinheit Bornheim Löscheinheit Brenig Löscheinheit Dersdorf Löscheinheit Hemmerich Löscheinheit Hersel Löscheinheit Merten Löscheinheit Roisdorf Löscheinheit Rösberg Löscheinheit Sechtem Löscheinheit Walberberg Löscheinheit Waldorf Löscheinheit Widdig Rechtliche Grundlagen ... Sirenensignale und ihre Bedeutung Jugendfeuerwehr Stadt und Feuerwehr geben Tipps für eine sichere Silvesterfeier Der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern endet in der Silvesternacht nicht selten mit einem Einsatz der Feuerwehr. Vor allem Balkone, auf denen Möbel oder Ähnliches stehen, werden leicht zur ungewollten Zielscheibe. Neben der unsachgemäßen Handhabung sind es insbesondere nicht zugelassene Knallkörper – illegal eingeführt oder selbst gebastelt –, die eine besondere Gefahr für die Gesundheit darstellen und zu schweren Verletzungen führen können. Das muss nicht sein. Die Stadt Bornheim und ihre Freiwillige Feuerwehr geben Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier: Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen. Die mitgelieferte Gebrauchsanweisung sollte man aufmerksam lesen. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten. Generell verboten ist das Verbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Beim Abbrennen der Feuerwerke muss daher ein ausreichender Abstand zu solchen Gebäuden eingehalten werden. Knallkörper und Raketen sind nur im Freien zu verwenden. Nach dem Anzünden muss man die Knaller sofort wegwerfen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Dabei darf man die Feuerwerkskörper jedoch nicht blindlings irgendwohin schleudern. Vor allem darf man niemals auf Menschen und Tiere zielen. Ausgegangenes Feuerwerk darf nicht wieder angezündet, sondern muss unbrauchbar gemacht werden, indem man es mit Wasser übergießt. Raketen dürfen nur senkrecht abgefeuert werden. Dazu muss man einen sicheren Standplatz wählen – zum Beispiel leere Flaschen im Flaschenkasten – und auf die Flugrichtung achten. Auf keinen Fall darf man Feuerwerkskörper selbst herstellen. Bei der Aufbewahrung ist darauf zu achten, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Auch sollte man Feuerwerk niemals am Körper tragen, etwa in Jacken- oder Hosentaschen. In der Silvesternacht gilt es, die Wohnung vor Brandgefahren zu schützen, indem man Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt. Fenster und Türen sollte man geschlossen halten. Für den Notfall ist Löschmittel bereitzustellen, etwa ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher. Bei einem Brand oder Unfall ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

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Freizeit & Tourismus Kunst & Kultur Karneval in Bornheim Veranstaltungen Tollitätentreff Tollitäten Karnevalszüge Glasverbot Keine Kurzen für Kurze Willkommen auf den Karnevalsseiten der Stadt Bornheim! Hier finden Sie unter anderem Informationen zu den Tollitäten, zum Tollitätentreff und zu den Karnevalszügen im Stadtgebiet. Veranstaltungen So 06.09. Karneval 8. Sommerfest Karnevalsausschuss Hemmerich-Rösberg Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Die Bornheimer Stadtverwaltung, der Stadtbetrieb, die Volkshochschule Bornheim/Alfter und die Stadtbücherei stehen den Bürgerinnen und Bürgern auch während der Karnevalstage zur Verfügung. Es gelten jedoch geänderte Öffnungszeiten. Mehr erfahren Tollitätentreff bringt Herseler Rheinhalle zum Schunkeln Die Rheinhalle in Hersel war einmal mehr das Epizentrum rheinischer Fröhlichkeit. Grund war der 58. Tollitätentreff - die größte Sitzung der Stadt, wie Sitzungspräsident Andreas Wehn feststellte. Auch in diesem Jahr begrüßte Bürgermeister Christian Mandt rund 500 Jecken im Saal. Mehr erfahren Tollitäten der Session 2025/2026 In vier Ortschaften regieren diese Session neun Tollitäten. Hinzu kommt das Prinzenpaar der Bonner Werkstätten. Live können Sie die Regenten bei vielen Veranstaltungen vor Ort erleben - wie beim Tollitätentreff der Stadt Bornheim. Jetzt mehr erfahren Karnevalszüge Ein beliebter Höhepunkt der Session sind die Karnevalszüge. In Bornheim ziehen auch dieses Jahr wieder zehn Züge durch die Straßen der Ortschaften im Stadtgebiet. Jetzt ansehen Glasverbot Bei den Karnevalszügen in Sechtem, Kardorf, Roisdorf, Waldorf und Bornheim gibt es von 11 bis 19 Uhr wieder ein Glasverbot. Jetzt mehr erfahren Keine Kurzen für Kurze Mit der Aktion "Keine Kurzen für Kurze! Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche!" weisen die Stadt Bornheim und die Polizei auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und sensibilisieren die Öffentlichkeit für das Thema. Jetzt mehr erfahren

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