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Station 2 – weitere Bürgerbeteiligungsformate Ergänzen und kommentieren Sie bitte die Liste mit weiteren Formaten/Verfahren 1. Beteiligungsbüro Briefkontakt erreicht jeden Niederschwellig = gut Bürgerentscheid bei wichtigen Themen einführen (zB Windkraft Standorte) Bürgerbefragungen; regelmäßig; permanent; vor Befragungen: Informationsbeschaffung, Infoabende, Workshops Mitmachportal (wie Monheim) wäre super für Bornheim, als eine weitere Maßnahme 2. Beteiligungsrat Zufall Zusammensetzung, demokratische Legitimation? Sehr / zu aufwendig Auslosen ist gut Die Gruppe regelmäßig neu auslosen 3. Bürgerrat Vllt. 1x pro Jahr Beteiligungsforum wie heute Mängelmelder wie von Monheim, zB via Email 4. Runder Tisch Je Ort 1x im Monat Lieber dynamischere, informale Formate statt zu viele neue Gremien Newsletter der Stadt Stammtisch in den Ortschaften zB mit Ortsvorstehern Angebot vor Ort zB vor dem Supermarkt 5. Aufsuchende Bürgerbeteiligung Forum der Einrichtungen á la Kooperationsrunde Jugendarbeit Ortsversammlungen mit dem Bürgermeister Direkte Ansprechpartner von betroffenen Personen In Pflegeheimen, Schulen, privaten haushalten Spaziergänge vor Ort mit Verwaltung und Bürger/innen 6. Soziale Medien Mehr und professionellere Mediengestaltung (Instagram & Co) Podcasts RatsTV Facebook 7. Online Verfahren Plattform auf der Homepage der Stadt, auf der Vereine ihre Termine veröffentlichen können um Terminüberschneidungen zu reduzieren Aktuellen Info Portal, Infos mit Datum versehen, Datum als Suchkriterium 8. Bürgerhaushalt Bürgerbefragung zur freiwilligen Finanzierung (Monheimer Modell) Wäre schön, aber es ist eh zu wenig Geld da

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Freizeit & Tourismus Freizeit & Tourismus Die moderne Königstraße im Bornheimer Ortszentrum bietet Aufenthaltsqualität Veranstaltungen Do 04.06. -31.10. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Wettbewerb "Abpflastern" - Gemeinsame Entsiegelung und Begrünung unserer Stadt Fr 28.08. Volkshochschule (VHS) Alle Merten Volkshochschul-Reihe „Digital unterwegs" Fr 28.08. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Treff um 5 im Kräutergarten St. Servatius Fr 28.08. Musik, Kunst & Kultur 4. Trebellii Terrassenkonzert Sa 29.08. -30.08. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Bio Wochen NRW Demeter Hof ERD Sa 29.08. Vereine & Brauchtum 5. Hemmericher Boßelturnier Jetzt Veranstaltungskalender ansehen Stadt Bornheim Newsletter Ob Termine & Aktionen, Aktuelles & Wissenswertes oder attraktive Stellenangebote ­- immer bestens informiert mit dem monatlichen Newsletter der Stadt Bornheim. Jetzt anmelden Freizeit & Sport Sport im Park HallenFreizeitBad Bornheim Sportstätten Sportvereine Kinderspielplätze & Bolzplätze Kinder- und JugendTreff (BJT) Jugendbus Ferienangebote Kultur & Kunst Vereinsverzeichnis Kultur & Brauchtum Karneval in Bornheim Rheinhalle Hersel Fest der Nationen und Kulturen BTHVN 2020 Bürgerbefragung zum Kulturzentrum und Heimat-/Stadtmuseum Bornheim erleben Imagefilm Naherholung an Rhein und Vorgebirge Sehenswürdigkeiten Wander- und Erlebnistouren Hofführungen Bornheimer Spargel Hotels und Pensionen in Bornheim Bürgerbroschüre Stadtplan 14 Ortschaften In Bornheim treffen Tradition und Zukunft aufeinander. 14 Ortschaften bilden die Einheit der Stadt. Dabei haben sie sich aber auch ihr Brauchtum und ihre Lebensart erhalten. Jetzt mehr erfahren Stadt & Geschichte Stadtarchiv Stolpersteine in Bornheim

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Station 6 – Risiken und Hürden Welche Risiken und Hürden von Bürgerbeteiligung sehen Sie in Bornheim? Überlastung einzelner Ehrenamtler / Begleitung durch Stadtverwaltung erforderlich Verwaltung mauert (Bereitschaft / Transparenz) Risiko: Kulturelle und sprachliche Barrieren hemmen bestimmte Zielgruppen Begrenztes Interesse auf Seiten der Bürgerschaft wie auch Verwaltung an Dialog, Zuhören, Mitmachen (lassen) Risiko: Es wird komplizierter, wenn mehr Leute mitreden (aber auch besser) Gefahr: zwei Parallelgesellschaften Wer ist zuständig? Mangelnde Transparenz / Information Einseitige Information / enger Meinungskorridor / Ausgrenzung Eigeninteresse der Ratsmitglieder Fehlende Flexibilität, „verstaubte“ Ansichten – „das haben wir schon immer so gemacht“ Frust, wenn die Idee ins Leere führt Beteiligung nur von der gleichen Gruppe -> keine neuen Einflüsse Zu wenig Ressourcen (Mittel / Personal) -> Frustration bei Beteiligten Es werden immer nur Gründe genannt, warum etwas nicht umgesetzt werden kann! Gesetze / Budget Fehlender politischer Wille / Fehlendes Engagement und Trägheit der Bürger:innen Bremsende Verwaltung Wenn es nur eine Fassade ist (Schein Partizipation) Mangelnde Kommunikation / Teamfähigkeit / Ressourcen Fehlendes Angebot zum Mitmachen Lange Prozesswege (vor allem, wenn Jugendliche zu beteiligen sind) Enttäuschte Erwartungen, wenn Rats- und Verwaltungsentscheidungen entgegen eigener Interessen (kleiner) Mehrheiten der Bürgerschaft ausfallen (müssen) Digitalisierung / Datenschutz / Fehlerhafte Datengrundlage Station 7 – Chancen und Möglichkeiten Welche Chancen und Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung sehen Sie in Bornheim? Mehr Digitalisierung / Social Media Mehr Transparenz Erfahrungen, sprachliche und kulturelle Hintergründe unserer Mit-Einwohner als Vorteil für unsere Stadt sehen Mehr Zusammenhalt und Begeisterung für die eigene Stadt -> Zusammenwachsen der einzelnen Dörfer zu einer Stadt Ausgereiftere und breiter akzeptierte Lösungen und Entscheidungen Abbau von Frust Stärkung des demokratischen Gedankens Bürgernähe Stärkung von Gesellschaft / Demokratie / Wahrhaftigkeit Weiterverwendung von gebrauchtem sorgfältig prüfen Weitere Bürgerversammlungen (regelmäßig) in den Ortschaften Einrichtung eines „Bürgercafés/Jugendtreffs“ + Bereitstellung einer / eines Ansprechpartners/in für Fragen Bürgerbeteiligung in strategischen Fragen (zB Stromverbrauch / Einwohnerzahl) Eine Stelle, wo Ideen von Bürgern gesammelt und weitergegeben werden. Aus Informationen muss Handeln entstehen! Bornheim nutzt das Potenzial seiner Einwohner:innen Die Bornheimer:innen werden achtsamer mit ihrer Umgebung Soziale Verantwortung und Teilhabe am Leben vor Ort werden gefördert

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Station 5 – Themen Zu welchen Themen können Sie sich eine andere oder stärkere Beteiligung der Bornheimer:innen vorstellen? Und wie könnte das gelingen? Gelingen: staatl. Fördermittel beantragen für politische Arbeit Anpassung an Folgen und Gefahren des Klimawandels Nachhaltigkeitsbeauftragte/r Beleuchtung Bachbegleitung in Bornheim Querungshilfe Bachbegleitung / Eichendorfstr. Anbindung Sechtemer Weg / L192 Radweg Uedorfer Weg Städtebauliche Entwicklung „Radeln ohne Alter“-Rikscha Parkplätze bei Neubau ÖPNV, B-Pläne, Straßenausbaupläne Saubere Stadt; Müll aus Parkplätzen Landschafts- und Naturschutz, Schutz wertvoller Böden Fahrradwegenetz / Fahrrad Stellplätze Sportstätten Schaffung & Erhaltung Carsharing und Mitfahrgelegenheiten, zB Mitfahrbänke Windkraft: Standorte mit möglichst geringen Belastungen für Menschen, Natur und Landschaft finden; Sachentscheidung; kein Volksentscheid Windkraftausbau: Wie viele Windräder? Welche/r Standort/e? Bürgerbeteiligung! Treffpunkt in einer Bürgerbegegnungsstätte Online Befragungen / Beteiligungsstand / Infos über alle Kanäle Ich habe Zeit, wer braucht Zeit? -> „Zeitbörse“; Tipp: Zeit-Schenker gibt es bei uns! Schutz von Erholungsräumen / Orte für Kinder Wachstum? Ende der Zersiedlung Verkehrswende / Rheinspange & Auswirkungen / ÖPNV / Gestaltung Verkehrswege Frauen-Beauftragte Inklusion Planung von Strukturen für demographischen Wandel Kultur erleben und gestalten; Mehr Musik! Kostenloser ÖPNV, neue Bus und Bahn Linien Potthässliche, überdimensionale Neubauten „OrtsPass“: freie Bibliothek, freie Busfahrt, … Denkmalschutz Stadtbild (auf Schönes achten!) Gewachsene Ortsbilder schützen Stärkung von lokaler Landwirtschaft-> Nachhaltigkeit Begegnungsorte (für jugendliche, Pensionierte, …) Umgang mit Freizeitflächen (zB Rheinauen) Die guten, alten Bolzplätze wieder aufleben lassen Flüchtlinge, die arbeiten wollen + Landwirtschaft, die dringend Arbeitskräfte sucht Projekte für solidarische Landwirtschaft Reparaturcafé / Tauschbörse Klima- und Naturschutz Flächenversiegelung / Bebauungspläne -> Diskussionsveranstaltungen / Infos vor Ort Stadtfeste / Kunst in der Öffentlichkeit Regenerative Energien Meinen Ort gestalten und in Ordnung halten Räume für Fußgänger / Barrierefreiheit Darf / Muss Tradition sichtbar sein?

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Begehbarkeit des Frankenwegs in Widdig Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Besteht die Möglichkeit einer schnellen Abhilfe in Form einer Randbefestigung in Anlehnung an die Vorgaben für einen Gehweg? Antwort 1: Der Frankenweg ist eine provisorische Erschließungsstraße deren erstmalige Herstellung (Stra- ßenneubau) noch aussteht. Im Vergleich zu einer nach aktuellen Regeln der Technik ausgebau- ten Straße stellt ein Provisorium das erschließungstechnische Minimum dar und fordert entspre- chende Kompromisse von den Nutzern. Höhere Standards, wie z.B. eine barrierefreie und rollatorentaugliche Straßenoberfläche, wären nur im Rahmen einer planmäßigen Straßenneubaumaßnahme leistbar. Die Mittelfristige Finanz- und Arbeitsplanung sieht aktuell keinen Straßenneubau des Franken- wegs vor, so dass der Frankenweg bis zum Neubau in einem verkehrssicheren Zustand erhalten wird. Gegen eine Sanierung der vorhandenen wassergebundenen Straßendecke in Eigenleistung be- stünden grundsätzlich keine Bedenken, sofern die Arbeiten in Abstimmung mit dem Tiefbau- und Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Begehbarkeit des Frankenwegs in Widdig Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Besteht die Möglichkeit einer schnellen Abhilfe in Form einer Randbefestigung in Anlehnung an die Vorgaben für einen Gehweg? Antwort 1: Der Frankenweg ist eine provisorische Erschließungsstraße deren erstmalige Herstellung (Stra- ßenneubau) noch aussteht. Im Vergleich zu einer nach aktuellen Regeln der Technik ausgebau- ten Straße stellt ein Provisorium das erschließungstechnische Minimum dar und fordert entspre- chende Kompromisse von den Nutzern. Höhere Standards, wie z.B. eine barrierefreie und rollatorentaugliche Straßenoberfläche, wären nur im Rahmen einer planmäßigen Straßenneubaumaßnahme leistbar. Die Mittelfristige Finanz- und Arbeitsplanung sieht aktuell keinen Straßenneubau des Franken- wegs vor, so dass der Frankenweg bis zum Neubau in einem verkehrssicheren Zustand erhalten wird. Gegen eine Sanierung der vorhandenen wassergebundenen Straßendecke in Eigenleistung be- stünden grundsätzlich keine Bedenken, sofern die Arbeiten in Abstimmung mit dem Tiefbau- und Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim

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Leben & Familie Rat & Hilfe Sterbefall: Was tun? Ein Todesfall in der Familie trifft die Hinterbliebenen meist vollkommen unvorbereitet. Dennoch müssen Angehörige im Zustand tiefer Trauer und unter Zeitdruck eine Vielzahl von schwierigen Entscheidungen treffen und ein Bündel an Formalitäten erledigen. Deshalb kann es hilfreich sein, unvermeidliche Behördengänge schon im Vorhinein weitestgehend vorzubereiten, indem die dafür benötigten Dokumente und Unterlagen in einem Sammelordner aufbewahrt werden. Zudem ist es ratsam, für die anstehenden Erledigungen und Aufgaben die Hilfe eines Bestattungsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag vorliegt, in dem der/die Verstorbene bereits einen Bestatter seines/ihres Vertrauens vorgesehen hat und in dem gegebenenfalls der Leistungsumfang festgelegt wurde. Wird auf die Dienste eines Bestatters weitgehend verzichtet, kann die folgende Aufstellung Betroffenen als Hilfestellung dienen: Todesbescheinigung Todesbescheinigung Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, sollte der erste Schritt immer die Alarmierung des Notrufs "112" sein. Kann jeglicher Zweifel am Tod ausgeschlossen werden, sollte der Hausarzt informiert werden. Ist er telefonisch nicht erreichbar, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst bundesweit unter der kostenlosen Rufnummer 116117 hinzugezogen werden. Stellt der Arzt den Tod des Angehörigen offiziell fest und liegen keine Anzeichen für einen unnatürlichen Tod vor, stellt er eine Todesbescheinigung (Totenschein) aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Dokumente/Unterlagen Dokumente/Unterlagen Ist ein Angehöriger verstorben, gilt es wichtige Dokumente und Unterlagen bereitzulegen. Bei Ledigen ist dies die Geburtsurkunde, bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Eheurkunde (früher: Heiratsurkunde), bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Den Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Deshalb muss mit dem Totenschein des Arztes spätestens am dritten Werktag das Standesamt der Stadt aufgesucht werden, in der der Tod eingetreten ist. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt, die etwa bei Kündigungen von Verträgen vorgelegt werden muss. Ist die Person in einer Einrichtung wie Krankenhaus, Stift oder Altersheim verstorben, muss sich der jeweilige Träger darum kümmern. Darüber hinaus muss eine Abmeldung in der Gemeinde oder Stadt erfolgen, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. In Bornheim erfolgt dies automatisch, nachdem das Standesamt die Sterbeurkunde aussgestellt hat. Die Es ist empfehlenswert, sich die Sterbeurkunde in zehnfacher Ausfertigung aushändigen zu lassen. Denn dieses Dokument wird beispielsweise für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht. Versicherungen Versicherungen Die jüngste Rentenanpassungsmitteilung , die Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen sind weitere Dokumente, die benötigt werden. Denn innerhalb der ersten 72 Stunden müssen die Krankenkasse, die Rentenversicherung und der Arbeitgeber des Verstorbenen informiert werden. Bei Versicherungen gilt die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unverzüglich nach dem Tod informiert werden, da diese sich vorbehalten, die Todesursache überprüfen zu lassen. Ist jemand bei einem Unfall ums Leben gekommen, muss der Tod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer (Unfallversicherung) gemeldet werden. Dies sollte in schriftlicher Form erfolgen. Überführung Überführung Zu Hause kann der verstorbene Angehörige ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, sofern er unter keiner meldepflichtigen Krankheit litt. Allerdings muss der Tote innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Dies übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut. Bestattung Bestattung Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Wird kirchlicher Beistand gewünscht, sollte Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufgenommen werden. Denn für den Pastor gilt es, das Sterbeamt und das Totengebet vorzubereiten. Außerdem muss die Bestattungsart bestimmt werden. Im Falle einer Feuerbestattung muss etwa eine Genehmigung des Krematoriums eingeholt werden. Außerdem müssen der Friedhof ausgewählt und bei der örtlichen Friedhofsverwaltung ein Termin für die Bestattung festgelegt sowie das Grabnutzungsrecht erworben werden. In Bornheim ist dafür der StadtBetrieb Bornheim AöR zuständig. Nähere Informationen dazu enthalten die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung . Parallel dazu sollten die verbleibenden Tage bis zur Bestattung genutzt werden, um die Trauerfeier vorzubereiten. Nicht vergessen werden sollte, eine Todesanzeige aufzusetzen und Trauerkarten zu versenden. Bei einer Gärtnerei ist der Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab zu bestellen. Ist nach der Bestattung eine Einkehr mit den Trauergästen vorgesehen, sollte rechtzeitig eine Gaststätte/Café/Restaurant reserviert werden. Nach etwa drei Wochen ist es üblich Danksagungskarten zu verschicken, oder per Zeitunginserat eine Danksagungsanzeige aufzugeben. Nach spätestens drei Monaten muss das Grab aufgeräumt und gegebenenfalls die Grabpflege organisiert werden. Außerdem muss ein Steinmetz mit der Grabeinfassung und dem Grabstein beauftragt werden. Testamentseröffnung Testamentseröffnung Für den Fall, dass ein Erbschein beantragt wurde, müsste beim Nachlassgericht die Testamentseröffnung veranlasst werden. Wichtig ist, zu beachten, dass eine etwaige Haushaltsauflösung erst dann erfolgt, wenn der Nachlass geklärt ist. Das sollte man außerdem wissen Das sollte man außerdem wissen Im Todesfall enden längst nicht alle Verträge automatisch, sondern müssen im Zweifel von den Erben weiter bedient werden. Zu beachten ist, dass etwa Kfz-Versicherungen bezahlt werden müssen, solange das Auto angemeldet ist. Mietverträge gehen im Todesfall automatisch auf die Erben oder jene Personen über, die mit dem Verstorbenen zuletzt zusammengelebt haben. Allerdings ist ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht obligatorisch. Wird das Mietverhältnis nicht fortgesetzt, ist zudem an die Kündigung von Verträgen zu denken, die mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehen. Das betrifft etwa Stromanbieter, Telefonbetreiber, die GEZ u. Ä. Das gleiche gilt für Abonnements. Sofern die Versicherungen in Kenntnis gesetzt wurden, enden Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzpolicen in der Regel zwei Monate nach dem Tod. Nicht zuletzt muss auch die Bank über den Tod informiert werden. Liegt keine Bankvollmacht vor, werden die Konten bis zur Vorlage eines Erbscheins gesperrt. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt. Dazu sind die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde der Erbberechtigten vorzulegen. Bei der Post sollte außerdem ein Nachsendeantrag gestellt werden.

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