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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baugrundstück Ecke Hauptstr./ Dominikanerstr. in Walberberg Sehr geehrter Herr Montenarh, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.05.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung Kenntnis von weiteren Baulücken im Stadtgebiet, für die es aktuell keinen Bebauungsplan gibt und die demnach wie in Walberberg nach § 34 bebaut werden könnten, obwohl dadurch ein Straßenausbau gefährdet wäre? Antwort zu 1: Die Verwaltung kann nicht ausschließen, dass Baulücken, nach § 34 BauGB, in der Weise bebaut werden, dass ein späterer Ausbau der Straße erschwert wird. Im Rahmen ei- nes Baugenehmigungsverfahrens wird es in dem meisten Fällen nicht ausreichen, z.B. nur einen möglichen Straßenquerschnitt vorzulegen. Inwieweit z.B. eine vom den zuständigen Ratsgremien beschlossene Entwurfsplanung einer Straße eine Bindungswirkung entfaltet, bleibt einer rechtli- chen Prüfung vorbehalten. Frage 2: Welche Instrumente stehen der Verwaltung zur Verfügung, um gleichgelagerte Fälle zu verhindern? Antwort zu 2: Gleichgelagerte Fälle können nur verhindert werden, in dem flächendeckend für alle Straßen Bebauungspläne bekannt gemacht werden. Dies würde innerhalb der Verwaltung Ressourcen binden, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Frage 3: Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um derartige Bebauungsmöglichkeiten in Zukunft ausschließen zu können? Antwort zu 3: Wenn die Verwaltung zu der Einschätzung kommt, dass durch ein beantragtes Bau- vorhaben ein späterer Straßenausbau erschwert werden könnte, versucht die Verwaltung eine Teilfläche des Projektgrundstücks zu erwerben. Dieser Erwerb ist ohne eine in einem Bebauungs- plan festgesetzte Straßenfläche nur auf dem Verhandlungsweg und mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich. Das beschriebene Verfahren wird und wurde bereits von der Verwaltung praktiziert. Auch in dem konkreten Fall Hauptstr./ Dominikanerstr. in Walberberg, hat die Verwaltung Verhandlungsgespräche geführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Stefan Montenarh Von-Groote-Straße 3 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baugrundstück Ecke Hauptstr./ Dominikanerstr. in Walberberg Sehr geehrter Herr Montenarh, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.05.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung Kenntnis von weiteren Baulücken im Stadtgebiet, für die es aktuell keinen Bebauungsplan gibt und die demnach wie in Walberberg nach § 34 bebaut werden könnten, obwohl dadurch ein Straßenausbau gefährdet wäre? Antwort zu 1: Die Verwaltung kann nicht ausschließen, dass Baulücken, nach § 34 BauGB, in der Weise bebaut werden, dass ein späterer Ausbau der Straße erschwert wird. Im Rahmen ei- nes Baugenehmigungsverfahrens wird es in dem meisten Fällen nicht ausreichen, z.B. nur einen möglichen Straßenquerschnitt vorzulegen. Inwieweit z.B. eine vom den zuständigen Ratsgremien beschlossene Entwurfsplanung einer Straße eine Bindungswirkung entfaltet, bleibt einer rechtli- chen Prüfung vorbehalten. Frage 2: Welche Instrumente stehen der Verwaltung zur Verfügung, um gleichgelagerte Fälle zu verhindern? Antwort zu 2: Gleichgelagerte Fälle können nur verhindert werden, in dem flächendeckend für alle Straßen Bebauungspläne bekannt gemacht werden. Dies würde innerhalb der Verwaltung Ressourcen binden, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Frage 3: Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um derartige Bebauungsmöglichkeiten in Zukunft ausschließen zu können? Antwort zu 3: Wenn die Verwaltung zu der Einschätzung kommt, dass durch ein beantragtes Bau- vorhaben ein späterer Straßenausbau erschwert werden könnte, versucht die Verwaltung eine Teilfläche des Projektgrundstücks zu erwerben. Dieser Erwerb ist ohne eine in einem Bebauungs- plan festgesetzte Straßenfläche nur auf dem Verhandlungsweg und mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich. Das beschriebene Verfahren wird und wurde bereits von der Verwaltung praktiziert. Auch in dem konkreten Fall Hauptstr./ Dominikanerstr. in Walberberg, hat die Verwaltung Verhandlungsgespräche geführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Stefan Montenarh Von-Groote-Straße 3 53332 Bornheim

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Was bedeutet für mich Bürgerbeteiligung? 42 Personen haben abgestimmt Aktives Einbringen in unser Gemeinwesen Unterschiedliche Sichtweisen eröffnen: aus verschiedenen Altersgruppen aus vielen Interessengruppen aus allen Bevölkerungsgruppe (Alter, soziale Herkunft, Berufe, regionale Herkunft...) Mit der Politik zusammen über wichtige Dinge zu diskutieren und mit der Verwaltung auf Möglichkeiten Vorläufe Beschlüsse zu erörtern. sich aktiv für politische und strukturelle Veränderung einsetzen Achtsamkeit Mehr Ideen Rückkoppelung was Akzeptanz findet Verständnis für Entscheidungen und Regelungen vermehren Bürger beteiligen sich aktiv an Vorschlägen zur Planung oder Entscheidung von Vorhaben. Die Kommune muss auch den Bürger beteiligen. Z b durch Teilnahme an Ratssitzung en per Internet-Stream. Mitsprache, Öffnen des Debattenraums, als Teil der Gesellschaft wahrnehmen, Integration von Flüchtlingen, niederschwellige Möglichkeiten, Abstimmung konkreter Fragen (z B Wasser) Bürgermeinung einbringen und ggfs. Zur Abstimmung bringen Unterstützung anbieten und anfordern können Mitsprache & Mitgestalten Informiert sein Möglichst viele Menschen erreichen, ihre Meinungen sehen und akzeptieren, ein gutes Leben vor Ort für möglichst alle erreichen, Kompromisse finden zwischen Positionen Ich werde gehört, ich kann mich einbringen, ich kann etwas bewirken. Eine transparente Informationspolitik seitens der Verwaltung mit einer Meinungsumfrage. Bürgerbeteiligung beinhaltet aber auch eine Möglichkeit der Abgabe von Themenvorschläge, die zur Agenda werden Mitbestimmung bei Inklusion, Umweltfragen, politische Fragen Wenn wir auch einen Teil der Menschen aktivieren könnten die sich heute eher garnicht aktiv zeigen ! Vorhandene Expertisen in der Kommune zu nutzen … Anregungen sammeln , weiter geben, beachtet werden Schwarmintelligenz, organisatorische Anbindung, Motivation, Brainstorming-Seite digital, unabhängige Plattform zur Ideesammlung Demokratie stärken, Im Gespräch bleiben Das Gefühl zu haben, gehört zu werden. Wichtig Achtsam mit meiner Umwelt umgehen Möglichkeit bieten, Bürger für Projekte im Ort zu beteiligen, unabhängig von Personen und Zugehörigkeit bestimmter Gruppen Bürgerbeteiligung bedeutet für mich eine Plattform zu bekommen, die die Bedürfnisse der Menschen die hier leben in den Mittelpunkt rückt Hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden … Solidarität für die Mitbürger empfinden und auf dieser Grundlage Mitgestaltung suchen Aktive Beteiligung in der Demokratie Lebensraum mitgestalten Dazugehören Ressourcen nutzen, ein Pool von Menschen mit unterschiedlichen Begabungen können ihr Wissen teilen Stärkt die Demokratie … Möglichkeit zur Teilhabe, Erfahrung der eigenen Wirksamkeit und damit insgesamt Stärkung der Demokratie. Bornheim erleben, gestalten und Gemeinschaft aufbauen und erhalten Mehr als Wählen gehen Direkten Einfluss / Mitspracherechte und Bürgerentscheide Begegnungen führen zu Vertrauensbildung und Verhinderung von Fronten Stärkt die Gemeinschaft …Ortsteil, Stadt … Eigeninitiative Gefühl der Selbstwirksamkeit und Verbundenheit Politisches Mitrede Recht, Einbringungs Möglichkeit für Lokale Themen, für eine starke Demokratie, man lernt Ansichten, von Mitbewohner aus der Stadt kennen Wichtig damit alle Argumente zB bei Infrastrukturentscheidungen „auf den Tisch“ kommen und diese ernsthaft beraten werden … Schwarmintelligenz der Bevölkerung nutzen Anliegen mitbestimmen auch außerhalb dar wahltermine. Selbstbestimmung Sicherheit. Natürliche und ästhetischen Umgebung zu schützen. Partizipation von Kindern und Jugendlichen Bringschuld der Bürger und Bürger oder ist Verwaltung und Politik in Verantwortung, Beteiligung zu organisieren? Gemeinschaft bilden und stärken Wenn viele oder im besten Fall alle mitmachen. wichtige Grundlage für Demokratie Online Umfragen um Meinungen der Bürger einzuholen Mitsprache jenseits formaler, zeitaufwändiger, bürokratischer Wege Seine eigene Meinung einbringen an geeigneter Stelle Expertise der Kommune zur Verfügung stellen Unterstützung des Rates, der Ortsvorsteher und der Verwaltung. Das Recht des Einzelnen seine Ideen und Interessen überhaupt einzubringen. Wählen gehen! Transparenz Gehörtwerden und Selbstwirksamkeit spüren, weil damit Wertschätzung für mein Umfeld und die Demokratie allgemein entsteht. Verantwortung in der Kommune übernehmen Protest Grundlage der Demokratie Wählen gehen Verschiedene Sichtweisen kanalisieren Mehr tun als nur wählen zu gehen Meinungen der Bürger einholen, Bürger sollen zu Grundsatzentschedungen zumindest gehört werden. Sich engagieren für die Umwelt zum Beispiel landschaftlichsschutzverein Meine demokratischen Rechte wahrnemen. Wählen gehen. Mit Verwaltungen und Administrationen aktiv kommunizieren. Wählen dürfen und auch aktiv machen Mitbestimmung Missstände kennen und ins Positive veränddrn können. Wiederbelebung und Füllung mit Inhalt der Demokratie! Eigenes Umfeld kennen und deshalb mitgestalten können. Was bedeutet für mich Bürgerbeteiligung? 42 Personen haben abgestimmt Aktives Einbringen in unser Gemeinwesen Unterschiedliche Sichtweisen eröffnen: aus verschiedenen Altersgruppen aus vielen Interessengruppen aus allen Bevölkerungsgruppe (Alter, soziale Herkunft, Berufe, regionale Herkunft...) Mit der Politik zusammen über wichtige Dinge zu diskutieren und mit der Verwaltung auf Möglichkeiten Vorläufe Beschlüsse zu erörtern. sich aktiv für politische und strukturelle Veränderung einsetzen Achtsamkeit Mehr Ideen Rückkoppelung was Akzeptanz findet Verständnis für Entscheidungen und Regelungen vermehren Bürger beteiligen sich aktiv an Vorschlägen zur Planung oder Entscheidung von Vorhaben. Die Kommune muss auch den Bürger beteiligen. Z b durch Teilnahme an Ratssitzung en per Internet-Stream. Mitsprache, Öffnen des Debattenraums, als Teil der Gesellschaft wahrnehmen, Integration von Flüchtlingen, niederschwellige Möglichkeiten, Abstimmung konkreter Fragen (z B Wasser) Bürgermeinung einbringen und ggfs. Zur Abstimmung bringen Unterstützung anbieten und anfordern können Mitsprache & Mitgestalten Informiert sein Möglichst viele Menschen erreichen, ihre Meinungen sehen und akzeptieren, ein gutes Leben vor Ort für möglichst alle erreichen, Kompromisse finden zwischen Positionen Ich werde gehört, ich kann mich einbringen, ich kann etwas bewirken. Eine transparente Informationspolitik seitens der Verwaltung mit einer Meinungsumfrage. Bürgerbeteiligung beinhaltet aber auch eine Möglichkeit der Abgabe von Themenvorschläge, die zur Agenda werden Mitbestimmung bei Inklusion, Umweltfragen, politische Fragen Wenn wir auch einen Teil der Menschen aktivieren könnten die sich heute eher garnicht aktiv zeigen ! Vorhandene Expertisen in der Kommune zu nutzen … Anregungen sammeln , weiter geben, beachtet werden Schwarmintelligenz, organisatorische Anbindung, Motivation, Brainstorming-Seite digital, unabhängige Plattform zur Ideesammlung Demokratie stärken, Im Gespräch bleiben Das Gefühl zu haben, gehört zu werden. Wichtig Achtsam mit meiner Umwelt umgehen Möglichkeit bieten, Bürger für Projekte im Ort zu beteiligen, unabhängig von Personen und Zugehörigkeit bestimmter Gruppen Bürgerbeteiligung bedeutet für mich eine Plattform zu bekommen, die die Bedürfnisse der Menschen die hier leben in den Mittelpunkt rückt Hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden … Solidarität für die Mitbürger empfinden und auf dieser Grundlage Mitgestaltung suchen Aktive Beteiligung in der Demokratie Lebensraum mitgestalten Dazugehören Ressourcen nutzen, ein Pool von Menschen mit unterschiedlichen Begabungen können ihr Wissen teilen Stärkt die Demokratie … Möglichkeit zur Teilhabe, Erfahrung der eigenen Wirksamkeit und damit insgesamt Stärkung der Demokratie. Bornheim erleben, gestalten und Gemeinschaft aufbauen und erhalten Mehr als Wählen gehen Direkten Einfluss / Mitspracherechte und Bürgerentscheide Begegnungen führen zu Vertrauensbildung und Verhinderung von Fronten Stärkt die Gemeinschaft …Ortsteil, Stadt … Eigeninitiative Gefühl der Selbstwirksamkeit und Verbundenheit Politisches Mitrede Recht, Einbringungs Möglichkeit für Lokale Themen, für eine starke Demokratie, man lernt Ansichten, von Mitbewohner aus der Stadt kennen Wichtig damit alle Argumente zB bei Infrastrukturentscheidungen „auf den Tisch“ kommen und diese ernsthaft beraten werden … Schwarmintelligenz der Bevölkerung nutzen Anliegen mitbestimmen auch außerhalb dar wahltermine. Selbstbestimmung Sicherheit. Natürliche und ästhetischen Umgebung zu schützen. Partizipation von Kindern und Jugendlichen Bringschuld der Bürger und Bürger oder ist Verwaltung und Politik in Verantwortung, Beteiligung zu organisieren? Gemeinschaft bilden und stärken Wenn viele oder im besten Fall alle mitmachen. wichtige Grundlage für Demokratie Online Umfragen um Meinungen der Bürger einzuholen Mitsprache jenseits formaler, zeitaufwändiger, bürokratischer Wege Seine eigene Meinung einbringen an geeigneter Stelle Expertise der Kommune zur Verfügung stellen Unterstützung des Rates, der Ortsvorsteher und der Verwaltung. Das Recht des Einzelnen seine Ideen und Interessen überhaupt einzubringen. Wählen gehen! Transparenz Gehörtwerden und Selbstwirksamkeit spüren, weil damit Wertschätzung für mein Umfeld und die Demokratie allgemein entsteht. Verantwortung in der Kommune übernehmen Protest Grundlage der Demokratie Wählen gehen Verschiedene Sichtweisen kanalisieren Mehr tun als nur wählen zu gehen Meinungen der Bürger einholen, Bürger sollen zu Grundsatzentschedungen zumindest gehört werden. Sich engagieren für die Umwelt zum Beispiel landschaftlichsschutzverein Meine demokratischen Rechte wahrnemen. Wählen gehen. Mit Verwaltungen und Administrationen aktiv kommunizieren. Wählen dürfen und auch aktiv machen Mitbestimmung Missstände kennen und ins Positive veränddrn können. Wiederbelebung und Füllung mit Inhalt der Demokratie! Eigenes Umfeld kennen und deshalb mitgestalten können.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Medienentwicklungsplan Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eine verstärkte Arbeit mit digitalen Geräten führt zwangsläufig dazu, dass mehr Kosten für di- verse Lizenzen (Unterricht + Verwaltung) benötigt werden. Sind kostenpflichtige Software/Anwen- dungen für Schulen förderfähig? Antwort 1: Softwareanwendungen sind in den derzeit zu Verfügung stehenden Fördermaßnahmen nicht för- derfähig. Derzeit werden die Lizenzgebühren vollumfänglich aus städtischen Haushaltsmitteln ge- zahlt. Frage 2: Welche digitalen Anwendungen (z. B. im Verwaltungsbereich oder Lizenzen für Unterrichtszwe- cke) stellt der Schulträger den Schulen zur Verfügung? Antwort 2: Die Softwareanwendungen sind individuell mit den Schulen abgestimmt. Bestandteil sind diverse Apps für mobile Endgeräte, Office 365 sowie verwaltungsspezifische Anwendungen wie z.B. EduPage (Stundenplaner), Schild (Schulverwaltungssoftware) oder WinBIAP (Bibliothekssoft- ware). Frage 3: Wie hoch ist das jährliche Softwarebudget für Schulen? Kann eine Kostenaufstellung von einzel- nen digitalen Anwendungen pro Schule dem Schulausschuss vorgelegt werden? Antwort 3: Aufgrund der Umstrukturierung des Schulsupports in den Zuständigkeitsbereich von Amt 13 – Schul- und Sportamt kann aktuell keine genaue Kostenaufstellung vorgelegt werden. Die Verwal- tung ermittelt derzeit noch die genauen Ansätze für die Haushaltsjahre 2023/24. Genaue Zahlen können erst im Haushaltsjahr 2023 genannt werden. Herrn Björn Reile Oberdorfer Weg 28 a 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: In wie weit ist es geplant, den tatsächlichen Nutzungsgrad von den zur Verfügung gestellten Ge- räten und Anwendungen (z.B. für die Verwaltung der schulischen Abläufe) festzustellen? (s. MEP, S. 91, 12.6 Keine Umsetzung ohne Fortbildung: „Das ist auch für den Schulträger von Re- levanz, da sichergestellt werden sollte, dass die der Stadt Bornheim zu leistenden Investitionen durch den Nutzungsgrad in den Schulen auch gerechtfertigt sind.“) Antwort 4: Der Nutzungsgrad einer Softwareanwendung kann auf den mobilen Endgeräten nur bedingt fest- gestellt werden (Abgleich der Bildschirmarbeitszeiten je App). Eine Aufstellung über das Mobile Device Management System (MDM) ist nicht möglich. Bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung von mobilen Endgeräte wird jedoch vorab mit der Schule erörtert, welche Kostenpflichtigen An- wendungen erforderlich sind und aufgespielt werden müssen. Gleiches gilt für die Ermittlung zum Nutzungsgrad von mobilen Endgeräten. Um die genauen Be- dienerzeiten eines Gerätes festzustellen, muss das Gerät vor Ort ausgelesen werden. Über das MDM System kann lediglich festgellt werden, wann das Gerät zuletzt Online gewesen ist. Frage 5: Welche externen, unterstützenden Beratungs- und Fortbildungsangebote durch den Schulträger für Schulen sind geplant (z.B. im Bereich digitaler Verwaltung, Erstellung von Medienkonzepten, etc.)? (s. MEP, S. 92, Flankierende Maßnahmen durch den Schulträger). Antwort 5: Für das Haushaltsjahr 2022 sind für das Lehrpersonal Intensivschulungen im Umgang mit den neu beschafften interaktiven Smartboardtafeln geplant. Das Schulungsangebot wird für einen Teil von Lehrkräften angeboten, die im Anschluss an ihrer Schule als Multiplikator agieren. In den künftigen Haushaltsjahren wurden entsprechende Ansätze gebildet, um nach Bedarf wei- tere Schulungen für Lehr- und Verwaltungskräfte anbieten zu können. Das Schulungsangebot für Lehrkräfte ergeht seitens der Verwaltung auf freiwilliger Basis, da dies in erster Linie eine Aufgabe der Landes NRW ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Medienentwicklungsplan Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eine verstärkte Arbeit mit digitalen Geräten führt zwangsläufig dazu, dass mehr Kosten für di- verse Lizenzen (Unterricht + Verwaltung) benötigt werden. Sind kostenpflichtige Software/Anwen- dungen für Schulen förderfähig? Antwort 1: Softwareanwendungen sind in den derzeit zu Verfügung stehenden Fördermaßnahmen nicht för- derfähig. Derzeit werden die Lizenzgebühren vollumfänglich aus städtischen Haushaltsmitteln ge- zahlt. Frage 2: Welche digitalen Anwendungen (z. B. im Verwaltungsbereich oder Lizenzen für Unterrichtszwe- cke) stellt der Schulträger den Schulen zur Verfügung? Antwort 2: Die Softwareanwendungen sind individuell mit den Schulen abgestimmt. Bestandteil sind diverse Apps für mobile Endgeräte, Office 365 sowie verwaltungsspezifische Anwendungen wie z.B. EduPage (Stundenplaner), Schild (Schulverwaltungssoftware) oder WinBIAP (Bibliothekssoft- ware). Frage 3: Wie hoch ist das jährliche Softwarebudget für Schulen? Kann eine Kostenaufstellung von einzel- nen digitalen Anwendungen pro Schule dem Schulausschuss vorgelegt werden? Antwort 3: Aufgrund der Umstrukturierung des Schulsupports in den Zuständigkeitsbereich von Amt 13 – Schul- und Sportamt kann aktuell keine genaue Kostenaufstellung vorgelegt werden. Die Verwal- tung ermittelt derzeit noch die genauen Ansätze für die Haushaltsjahre 2023/24. Genaue Zahlen können erst im Haushaltsjahr 2023 genannt werden. Herrn Björn Reile Oberdorfer Weg 28 a 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: In wie weit ist es geplant, den tatsächlichen Nutzungsgrad von den zur Verfügung gestellten Ge- räten und Anwendungen (z.B. für die Verwaltung der schulischen Abläufe) festzustellen? (s. MEP, S. 91, 12.6 Keine Umsetzung ohne Fortbildung: „Das ist auch für den Schulträger von Re- levanz, da sichergestellt werden sollte, dass die der Stadt Bornheim zu leistenden Investitionen durch den Nutzungsgrad in den Schulen auch gerechtfertigt sind.“) Antwort 4: Der Nutzungsgrad einer Softwareanwendung kann auf den mobilen Endgeräten nur bedingt fest- gestellt werden (Abgleich der Bildschirmarbeitszeiten je App). Eine Aufstellung über das Mobile Device Management System (MDM) ist nicht möglich. Bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung von mobilen Endgeräte wird jedoch vorab mit der Schule erörtert, welche Kostenpflichtigen An- wendungen erforderlich sind und aufgespielt werden müssen. Gleiches gilt für die Ermittlung zum Nutzungsgrad von mobilen Endgeräten. Um die genauen Be- dienerzeiten eines Gerätes festzustellen, muss das Gerät vor Ort ausgelesen werden. Über das MDM System kann lediglich festgellt werden, wann das Gerät zuletzt Online gewesen ist. Frage 5: Welche externen, unterstützenden Beratungs- und Fortbildungsangebote durch den Schulträger für Schulen sind geplant (z.B. im Bereich digitaler Verwaltung, Erstellung von Medienkonzepten, etc.)? (s. MEP, S. 92, Flankierende Maßnahmen durch den Schulträger). Antwort 5: Für das Haushaltsjahr 2022 sind für das Lehrpersonal Intensivschulungen im Umgang mit den neu beschafften interaktiven Smartboardtafeln geplant. Das Schulungsangebot wird für einen Teil von Lehrkräften angeboten, die im Anschluss an ihrer Schule als Multiplikator agieren. In den künftigen Haushaltsjahren wurden entsprechende Ansätze gebildet, um nach Bedarf wei- tere Schulungen für Lehr- und Verwaltungskräfte anbieten zu können. Das Schulungsangebot für Lehrkräfte ergeht seitens der Verwaltung auf freiwilliger Basis, da dies in erster Linie eine Aufgabe der Landes NRW ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kalkulation der Abwassergebühren in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.05.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist der Stadt Bornheim dieses Gerichtsurteil bekannt? Antwort 1: Das Urteil ist der Stadt Bornheim durch die Pressemitteilung des OVG am 17.05.2022 bekannt geworden. Die Begründung des Urteils ist noch nicht veröffentlicht worden. Frage 2: Sind die vom OVG-Münster beanstandeten Kalkulationsmängel ganz oder teilweise auch in Bornheim angewendet worden? Antwort 2: a) Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist eine Abschreibung in Bornheim immer auf der Basis der Herstellungskosten erfolgt. Daher ist es nicht zur dem vom OVG jetzt für un- zulässig erklärten gleichzeitigen Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anla- gevermögens gekommen b) Bei der Kalkulation der Abwassergebühren sind in Bornheim die kalkulatorischen Zinsen entgegen der bisherigen Rechtsprechung und auch entgegen der Empfehlung der GPA nicht mit den bisher möglichen 6,5 %, sondern nur mit rund 4,5 % eingeflossen. Bei dem nunmehr vom OVG für zulässig erachteten für einen zurückliegenden Zeitraum von je- weils 10 Jahren berechneten Durchschnittszins für festverzinsliche Wertpapiere inländi- scher Emittenten ist bezogen auf das dem Urteil zugrundeliegende Kalkulationsjahr 2017 ein Zins von 2,42 % für angemessen erachtet worden. Für 2021 ff. sind dann eventuell andere Zinssätze zu berechnen, das ergibt sich eventuell aus der detaillierten Urteilsbe- gründung Frage 3: Wenn ja, wann beabsichtigt die Stadt, diese Mängelkalkulation zu ändern und die Öf- fentlichkeit zu informieren? Antwort 3: Die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes auf Basis der durch das Urteil geän- derten Rechtslage ist mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bis Ende des Jahres wird dem Ver- waltungsrat eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung einschließlich der Gebührenkal- kulation zur Beschlussfassung vorgelegt, anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Satzung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Die Neukalkulation der Gebühren erfolgt durch ein externes Beratungsunternehmen. Dieses wurde bereits vor dem Gerichtsurteil beauftragt, um die durch das Hochwasser veranlassten zu- sätzlichen Baumaßnahmen sowie die enormen Baukostensteigerungen rechtssicher in die Kalku- lation einzuarbeiten. Das Beratungsunternehmen wird jetzt auch die geänderte Rechtsprechung berücksichtigen, seinen Zeitplan der Fertigstellung der Kalkulation bis Ende September trotzdem einhalten. Frage 4: Sofern auch in Bornheim unzulässig kalkuliert wurde, in welcher ungefähren Gesamt- höhe werden Rückzahlungen fällig? Antwort 4: Entsprechend der Antwort zu 3 erfolgen keine Rückzahlungen. Für die Neukalkula- tion der zukünftigen Gebühren kann erst nach Vorliegen der Kalkulation die Größenordnung der Auswirkung in Ihrer Gesamtheit mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kalkulation der Abwassergebühren in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.05.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist der Stadt Bornheim dieses Gerichtsurteil bekannt? Antwort 1: Das Urteil ist der Stadt Bornheim durch die Pressemitteilung des OVG am 17.05.2022 bekannt geworden. Die Begründung des Urteils ist noch nicht veröffentlicht worden. Frage 2: Sind die vom OVG-Münster beanstandeten Kalkulationsmängel ganz oder teilweise auch in Bornheim angewendet worden? Antwort 2: a) Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist eine Abschreibung in Bornheim immer auf der Basis der Herstellungskosten erfolgt. Daher ist es nicht zur dem vom OVG jetzt für un- zulässig erklärten gleichzeitigen Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anla- gevermögens gekommen b) Bei der Kalkulation der Abwassergebühren sind in Bornheim die kalkulatorischen Zinsen entgegen der bisherigen Rechtsprechung und auch entgegen der Empfehlung der GPA nicht mit den bisher möglichen 6,5 %, sondern nur mit rund 4,5 % eingeflossen. Bei dem nunmehr vom OVG für zulässig erachteten für einen zurückliegenden Zeitraum von je- weils 10 Jahren berechneten Durchschnittszins für festverzinsliche Wertpapiere inländi- scher Emittenten ist bezogen auf das dem Urteil zugrundeliegende Kalkulationsjahr 2017 ein Zins von 2,42 % für angemessen erachtet worden. Für 2021 ff. sind dann eventuell andere Zinssätze zu berechnen, das ergibt sich eventuell aus der detaillierten Urteilsbe- gründung Frage 3: Wenn ja, wann beabsichtigt die Stadt, diese Mängelkalkulation zu ändern und die Öf- fentlichkeit zu informieren? Antwort 3: Die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes auf Basis der durch das Urteil geän- derten Rechtslage ist mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bis Ende des Jahres wird dem Ver- waltungsrat eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung einschließlich der Gebührenkal- kulation zur Beschlussfassung vorgelegt, anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Satzung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Die Neukalkulation der Gebühren erfolgt durch ein externes Beratungsunternehmen. Dieses wurde bereits vor dem Gerichtsurteil beauftragt, um die durch das Hochwasser veranlassten zu- sätzlichen Baumaßnahmen sowie die enormen Baukostensteigerungen rechtssicher in die Kalku- lation einzuarbeiten. Das Beratungsunternehmen wird jetzt auch die geänderte Rechtsprechung berücksichtigen, seinen Zeitplan der Fertigstellung der Kalkulation bis Ende September trotzdem einhalten. Frage 4: Sofern auch in Bornheim unzulässig kalkuliert wurde, in welcher ungefähren Gesamt- höhe werden Rückzahlungen fällig? Antwort 4: Entsprechend der Antwort zu 3 erfolgen keine Rückzahlungen. Für die Neukalkula- tion der zukünftigen Gebühren kann erst nach Vorliegen der Kalkulation die Größenordnung der Auswirkung in Ihrer Gesamtheit mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Dringlichkeitsentscheidungen“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Dringlichkeitsentscheidungen wurden dem Rat und den Ausschüssen in der laufenden Ratsperiode bis einschließlich 09.06.2022 zur Entscheidung vorgelegt? Antwort 1: Dringlichkeitsentscheidungen werden durch die Stadtverwaltung den Fraktionsvorsit- zenden zur Unterschrift vorgelegt. Im Anschluss wird die Entscheidung dann im nächsten jeweili- gen Ausschuss bzw. im Rat zur Genehmigung vorgelegt. In der Zeit vom 01.11.2020 bis zum einschließlich 09.06.2022 wurden den Fraktionsvorsitzenden 25 Dringlichkeitsentscheidungen zur Entscheidung übersandt. Frage 2: Wie hoch ist das aufsummierte Brutto-Auftragsvolumen aller von Rat und Ausschüssen beschlossenen Dringlichkeitsentscheidungen in dieser Ratsperiode? Antwort 2: Das aufsummierte Brutto-Auftragsvolumen der bisher unterzeichneten Dringlichkeits- entscheidungen beträgt 3.087.971,8 €. Alleine fünf Maßnahmen im Bereich Schulen und Kinder- tagesstätten (Außenanlagen, Projektsteuerung, Schulbücher und Computer) umfassen ein Volu- men von insgesamt 2.338.572,58 €. Frage 3: Wie hoch ist das Brutto-Auftragsvolumen aller der Dringlichkeitsentscheidungen – ab Versenden der Unterlagen an die Fraktionen –, für das die Fraktionen: 1. weniger als 72 Stunden und 2. weniger als 24 Stunden (z.Bsp. Tischvorlagen) Beratungszeit bis zur Beschlussfassung in Ausschuss oder Rat hatten? Antwort 3: Eine Beratungszeit im Ausschuss / Rat gibt es bei Dringlichkeitsentscheidungen nicht. Die Fraktionsvorsitzenden werden nach Übersendung der Unterlagen um Unterschrift bin- nen durchschnittlich eines maximal zwei Tagen gebeten. Frage 4: Wie viele (Anzahl inklusive Brutto-Auftragsvolumen) der unter Frage 1 genannten Dringlichkeitsentscheidungen betrafen den Themenkomplex Schule? Hier sind Bauvorhaben, Ausstattung und Personal insgesamt zu betrachten. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Von den insgesamt 25 Dringlichkeitsentscheidungen betrafen 7 den Themenkomplex „Schule“. Frage 5: Wie verteilen sich (Anzahl und Brutto-Auftragsvolumen) der unter frage 1 genannten Dringlichkeitsentscheidungen auf die einzelnen Ausschüsse sowie den Rat? Antwort 5: Die Dringlichkeitsentscheidungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gremien: HFA Rat StEA SchulA JHA (insgesamt) Anzahl 5 13 1 3 1 (23) Summe 318.002,39 € 1.938.734,13 € 29.800,00€ 452.256,91 € 349.178,37 € (3.087.971,80 €) Zwei weitere Dringlichkeitsentscheidungen lagen den Fraktionsvorsitzenden am 09.06.2022 noch zur Entscheidung vor und sind daher bisher noch in keinem Gremium beraten worden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Dringlichkeitsentscheidungen“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Dringlichkeitsentscheidungen wurden dem Rat und den Ausschüssen in der laufenden Ratsperiode bis einschließlich 09.06.2022 zur Entscheidung vorgelegt? Antwort 1: Dringlichkeitsentscheidungen werden durch die Stadtverwaltung den Fraktionsvorsit- zenden zur Unterschrift vorgelegt. Im Anschluss wird die Entscheidung dann im nächsten jeweili- gen Ausschuss bzw. im Rat zur Genehmigung vorgelegt. In der Zeit vom 01.11.2020 bis zum einschließlich 09.06.2022 wurden den Fraktionsvorsitzenden 25 Dringlichkeitsentscheidungen zur Entscheidung übersandt. Frage 2: Wie hoch ist das aufsummierte Brutto-Auftragsvolumen aller von Rat und Ausschüssen beschlossenen Dringlichkeitsentscheidungen in dieser Ratsperiode? Antwort 2: Das aufsummierte Brutto-Auftragsvolumen der bisher unterzeichneten Dringlichkeits- entscheidungen beträgt 3.087.971,8 €. Alleine fünf Maßnahmen im Bereich Schulen und Kinder- tagesstätten (Außenanlagen, Projektsteuerung, Schulbücher und Computer) umfassen ein Volu- men von insgesamt 2.338.572,58 €. Frage 3: Wie hoch ist das Brutto-Auftragsvolumen aller der Dringlichkeitsentscheidungen – ab Versenden der Unterlagen an die Fraktionen –, für das die Fraktionen: 1. weniger als 72 Stunden und 2. weniger als 24 Stunden (z.Bsp. Tischvorlagen) Beratungszeit bis zur Beschlussfassung in Ausschuss oder Rat hatten? Antwort 3: Eine Beratungszeit im Ausschuss / Rat gibt es bei Dringlichkeitsentscheidungen nicht. Die Fraktionsvorsitzenden werden nach Übersendung der Unterlagen um Unterschrift bin- nen durchschnittlich eines maximal zwei Tagen gebeten. Frage 4: Wie viele (Anzahl inklusive Brutto-Auftragsvolumen) der unter Frage 1 genannten Dringlichkeitsentscheidungen betrafen den Themenkomplex Schule? Hier sind Bauvorhaben, Ausstattung und Personal insgesamt zu betrachten. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Von den insgesamt 25 Dringlichkeitsentscheidungen betrafen 7 den Themenkomplex „Schule“. Frage 5: Wie verteilen sich (Anzahl und Brutto-Auftragsvolumen) der unter frage 1 genannten Dringlichkeitsentscheidungen auf die einzelnen Ausschüsse sowie den Rat? Antwort 5: Die Dringlichkeitsentscheidungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gremien: HFA Rat StEA SchulA JHA (insgesamt) Anzahl 5 13 1 3 1 (23) Summe 318.002,39 € 1.938.734,13 € 29.800,00€ 452.256,91 € 349.178,37 € (3.087.971,80 €) Zwei weitere Dringlichkeitsentscheidungen lagen den Fraktionsvorsitzenden am 09.06.2022 noch zur Entscheidung vor und sind daher bisher noch in keinem Gremium beraten worden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baumbestand auf dem Kinderspielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden auf dem Spielplatz Hemmerich in den vergangenen fünf Jahren gefällt? Antwort 1: Es waren 2 Bäume. Eine Tanne und ein Bergahorn. Frage 2: Aus welchem Grund haben die Baumfällungen stattgefunden? Antwort 2: Die Bäume wurden aufgrund von nicht mehr gegebener Verkehrssicherheit gefällt. Frage 3: Stimmt der Bürgermeister mit mir überein, dass Bäume nicht nur aus Klimaschutzgründen sinnvoll sind, sondern auf Spielplätzen auch ein sinnvoller Sonnenschutz sein können? Antwort 3: Ja, Bäume sind aufgrund der Schattenwirkung, der positiven Wirkung auf das Kleinklima, aus ge- stalterischen Gründen und wegen des Naturerlebnisses ein wichtiger Bestandteil von Spielplätzen. Frage 4: Wann werden die gefällten Bäume auf dem Spielplatz Hemmerich ersetzt? Antwort 4: Ersatzpflanzungen finden immer im Herbst / Winter statt. Dabei orientiert sich die Stadtverwaltung an den Fälllisten des vergangenen Jahres. Eine Ersatzpflanzung für die erst in diesem Jahr gefäll- ten Bäume findet daher erst im Herbst / Winter 2023 statt. Frage 5: Werden Bäume, die auf städtischen Grundstücken gefällt werden, grundsätzlich nach Fällung er- setzt oder findet ein solcher Ersatz regulär nicht statt? Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Grundsätzlich findet nach Fällungen eine Ersatzpflanzung im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel statt. Bäume werden dann nicht ersetzt, wenn ausreichend andere Bäume an dem Standort vorhanden sind oder es sich um flächige Baumbestände handelt (Grünanlagen, Wald etc.). Bei Baumbeständen ist die Naturverjüngung in den meisten Fällen besser als eine Er- satzpflanzung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.06.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baumbestand auf dem Kinderspielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden auf dem Spielplatz Hemmerich in den vergangenen fünf Jahren gefällt? Antwort 1: Es waren 2 Bäume. Eine Tanne und ein Bergahorn. Frage 2: Aus welchem Grund haben die Baumfällungen stattgefunden? Antwort 2: Die Bäume wurden aufgrund von nicht mehr gegebener Verkehrssicherheit gefällt. Frage 3: Stimmt der Bürgermeister mit mir überein, dass Bäume nicht nur aus Klimaschutzgründen sinnvoll sind, sondern auf Spielplätzen auch ein sinnvoller Sonnenschutz sein können? Antwort 3: Ja, Bäume sind aufgrund der Schattenwirkung, der positiven Wirkung auf das Kleinklima, aus ge- stalterischen Gründen und wegen des Naturerlebnisses ein wichtiger Bestandteil von Spielplätzen. Frage 4: Wann werden die gefällten Bäume auf dem Spielplatz Hemmerich ersetzt? Antwort 4: Ersatzpflanzungen finden immer im Herbst / Winter statt. Dabei orientiert sich die Stadtverwaltung an den Fälllisten des vergangenen Jahres. Eine Ersatzpflanzung für die erst in diesem Jahr gefäll- ten Bäume findet daher erst im Herbst / Winter 2023 statt. Frage 5: Werden Bäume, die auf städtischen Grundstücken gefällt werden, grundsätzlich nach Fällung er- setzt oder findet ein solcher Ersatz regulär nicht statt? Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Grundsätzlich findet nach Fällungen eine Ersatzpflanzung im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel statt. Bäume werden dann nicht ersetzt, wenn ausreichend andere Bäume an dem Standort vorhanden sind oder es sich um flächige Baumbestände handelt (Grünanlagen, Wald etc.). Bei Baumbeständen ist die Naturverjüngung in den meisten Fällen besser als eine Er- satzpflanzung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Station 1 – vorhandene Bürgerbeteiligungsformate Ergänzen und kommentieren Sie bitte die Liste der bereits in Bornheim stattgefundenen und stattfindenden Bürgerbeteiligungsformate 1. Wahl der Ratsmitglieder – gewählte Interessensvertretung aller Bürger:innen Problem: Parteiproportz Minderheiten kommen nicht in den Rat Ausländer/innen kennen ihr Wahlrecht tw. nicht „Anderssprachigkeit“ Mehr Information Demografischer Wandel Nicht bürgernah 2. Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters Gut! Ja! 3. Arbeit in Ausschüssen als Sachkundige Bürger:in / sachkundige Einwohner:in Zugang – Wie? Mitarbeit hängt von Entscheidung der Fraktionen ab; nicht für jeden offen Auch einzelthemenbezogene Mitarbeit ermöglichen Sachkundige Einwohner/innen leider ohne Stimmrecht, nur beratend Wer gilt als sachkundig? Sachkundige Einwohner/innen bekommen nicht so viele Informationen, weil sie keine Fraktion sind 4. Eingaben (schriftlich / mündlich) in gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren (z.B. Einwohnerversammlungen bei Bebauungsplänen) Träger öffentlicher Belange wie zB Landschafts- und Naturschutzverbände 5. Antrag an den Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Erfahrungen positiv Hohe Informationshürde Rechtskenntnisse erforderlich Wer kann unterstützen, wenn jemand Hilfe benötigt? Die Themen des Amtsblatts verständlich schreiben 6. Mündliche / schriftliche Anfrage an den Rat / die Gremien Note 3+ 7. Zusammenarbeit Ortsvorsteher Sprechstunden? Beteiligungsformate (Bürgertreff) in allen Ortsteilen Teilnahme Runder Tisch Informationen + Stammtisch fehlen Sammlung / Erfassung wichtiger Ortsthemen Ortstermine mit Ortsvorstehern 8. Mitwirkung in politischen Parteien Parteiverdrossenheit in der Jugend Jugendverdrossenheit in den Parteien Politikverdrossenheit in allen Altersgruppen nimmt zu Parteiinteressen vor Bürgerinteressen 9. Mitwirkung in Bürgerinitiativen Liste der bestehenden Bürgerinitiativen? Grds. niederschwellig; allerdings Gefahr, dass nicht politisch wirksam (Anträge erforderlich) Darstellung der Bürgerinitiativen auf Bornheimer Homepage 10. Wahl des Seniorenbeirats – gewählter Beirat, besonderer Schwerpunkt Seniorenarbeit Schüler- / Kinder- / Jugendarbeit, Schwerpunkt: Zukunft gestalten Junge Familien Einfluss des Seniorenbeirates? Beratende Funktion reicht nicht Wahlverfahren? 11. Besuch der Bürgersprechstunde Gut Besser: Niederschwelliger Engagement in der Kirchengemeinde Fördervereine Sichtbarkeit vor Ort (zB mit dem Fahrrad durch die Ortschaften) Augenhöhe Bürgersprechstunde in der Ortschaft Stadtsportverband – Mitwirkung bei Verteilung der Sportpauschale

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Station 4 – Zielgruppen Worauf ist zu achten, wenn folgende Zielgruppen erreicht werden wollen? Wie kann das gelingen? 1. Kinder Stadt für Kinder erlebbar machen Besuch im Rathaus Sportvereine / Schule / Kitas Unterrichtsthemen ausweiten Leichte Sprache Sich vor Ort vorstellen -> wer sind wir / was machen wir 2. Jugendliche Belehrungsfrei Schulen stärker einbeziehen Transparenz / Verständlichkeit durch angepasste Sprache Kommunikation via soziale Medien Multiplikatoren in den Zielgruppen gewinnen Geringe Verständnishürden / Partizipationshürden Sichtbar sein Diskussionen in Schulen; Einrichtungen als „Sprachrohre“ Bei Interessen der Jugendlichen ansetzen Umsetzungen mit Entscheiden lassen (zB Grillplatz / Sportmöglichkeiten / etc.) 3. Senioren Nicht nur digital Ansprechpartner vor Ort; Verwaltungsspaziergang Internetcafé anbieten Leihoma / Leihopa Ernst nehmen Besuch in pflege- und Seniorenheimen (aufsuchende BB) 4. Alleinerziehende Kinderbetreuung anbieten Nebenan.de / unserOrt.de 1x monatlich bei Bio-Bursch treffen Kita Netzwerk Bildung von Tagesmüttern Internet Café mit Kinderspielplatz Niederschwellige Sportangebote / -vereine Offene Angebote im Bürgerhaus 5. Berufstätige Flexible Arbeitszeitmodelle in Verwaltung zB für Social Media Zeitsouveränität 24/7 Verfügbarkeit Digitale Angebote Mich vor dem Supermarkt einbringen können Meine berufliche Expertise einbringen können Experten (Bürger) hören; Schwarmintelligenz Beteiligung zu den Menschen bringen 6. Einwohner:innen eines Straßenzugs Gemeinschaft anschieben durch Aktivitäten in den Orten Stammtisch Flyer / Plakate Vor-Ort-Veranstaltungen Newsletter / Mailing der Stadt Straßenfeste Bereitstellung von Schaukästen 7. Menschen mit wenig Deutschkenntnissen Leichte Sprache ggfls. unterstützte Kommunikation Mehrsprachige Infos Interkulturelles Café / Begegnungen schaffen Patenschaften / Bei Anmeldung Kontakt zu einem Tutor herstellen Potentiale herausfinden Menschen mit Migrationshintergrund als Vermittler Bekanntmachungen in verschiedenen Sprachen Niederschwellige Angebote 8. die Nichterreichbaren gibt es nicht / jeder ist erreichbar Gründe für Desinteresse erfragen Postwurfsendungen; Soll mehrsprachig sein

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Station 3 – weitere Bürgerbeteiligungsformate Welche Formate/Verfahren wünschen Sie sich noch ganz konkret für Bornheim? Bei Straßen(aus)bau muss jeder Eigentümer / Zahler ein DinA4 Blatt haben, wo er in seiner Umgebung Parkplätze und Pflanzstellen sieht Mehr interkulturelle Begegnungen schaffen Abteilungen der Stadtverwaltung halten dort öffentliche Sprechstunden, wo besondere Konflikte existieren Ideenforen / Vorbildbörse Investoren und Planer einladen zwecks EIzelgesprächen mit Bürgern Consul (Kostenlose Software für Bürgerbeteiligung) Suche / Biete Plattform Repaircafe Tauschbörsen Pflanzbeete; Patenschaften aktivieren Pflanzenbeete als Schul- / Klassenprojekte Kontrolle Steingärten als Stellplätze -> statt Garten RatsTV Bürgerentscheid bei Themen für Gesamt-Bornheim Ortsversammlungen mit Bürgermeister / Ortsvorstehern Sondermüll (Fernseher, etc.) in Waldorf öfters! Förderung von Vereinen Monokulturen in Bornheim Ausschreibungen; Schönster Stadtteil; blühende Dörfer Mitsprache bei Spielplatzbau / Sportplätzen / öffentlichen Räumen / Straßenbild Eine Verdichtung der Stadt durch Bauausschreibung -> alter Baugrund / Häuser für junge Menschen möglich machen Mehr Bürgerinformation zu den örtlich besonderen Schwerpunktthemen (Windenergie / Rheinspange / Natur) Bürgerbeteiligungsverein (zB wie „Bonn im Wandel“) Direkte Demokratie Mängelmelder erweitern Chatfunktion mit Stadt bzgl. Mängel / Müll / Etc. Abbau Schilderwald Verkehrskontrollen an wichtigen Stellen Bürgermeister frühstückt öffentlich 1x im Monat in einem Ortsteil Vorstellung der Verwaltung und des Rates in kurzen Videoclips (Follow me around- Format) auf Social media und Homepage Beteiligungsstand Bürgerrat als dauerhafte Einrichtung Spaziergänge von Ortsvorstehern / Bürgermeister in den Orten Mitteilen & Mitdenken (siehe Monheim) Park Knollen wie früher mit Zetteln Regelmäßige Datenerhebungen Eine bestimmte Quote von Anwohnern hat das Recht, die zuständigen Politiker vor Ort einzuladen

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