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Leben & Familie Rat & Hilfe "Nummer gegen Kummer" Kinder- und Jugendtelefon Elterntelefon Der Verein „Nummer gegen Kummer“ bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehenden eine anonyme und kostenlose Beratung, ganz gleich bei welchen Fragen, Sorgen oder Problemen. Die speziell ausgebildeten Beraterinnen und Berater sind auch online erreichbar. Die Beratung ist ein bundesweites Angebot von Nummer gegen Kummer e.V. – Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund. Hier geht es zur Homepage . Kinder- und Jugendtelefon Allein mit deinen Problemen? - Wir sind für dich da! Gibt es etwas, das Dich aus dem Gleichgewicht bringt? Etwas, das Dich unglücklich macht und Dich denken lässt: „Ich weiß nicht mehr weiter.“ Wir von der „Nummer gegen Kummer“ sind für Dich da, wenn Du Dich gerade mit Deinen Problemen alleine fühlst. Montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 116111 oder online unter www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html Elterntelefon Ganz gleich, bei welchen Fragen, Sorgen oder Problemen! Gemeinsam versuchen wir einen Weg zu finden. Wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen, sich überfordert oder manchmal sogar hilflos fühlen - sind wir für Sie da. Unsere speziell ausgebildeten Berater­innen und Berater wissen, vor welchen Herausforderungen Eltern stehen und unterstützen Sie, Lösungen zu finden. Montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr unter der Nummer 0800 1110550

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Jahresabschlüsse Archivierte Jahresabschlüsse Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Archivierte Jahresabschlüsse Hier können Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte aus Vorjahren eingesehen werden. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Jahresabschluss: Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007

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Rathaus & Service Stadtverwaltung Stadtkasse & Bankverbindung Bankverbindungen der Stadtkasse Online-Service Informationen zu SEPA Antrag auf Stundung Bankverbindungen der Stadtkasse Kreissparkasse Köln IBAN: DE12 3705 0299 0046 2000 36 BIC: COKSDE33 Volksbank Köln Bonn IBAN: DE09 3806 0186 0010 0200 50 BIC: GENODED1BRS Postbank Köln IBAN: DE73 3701 0050 0024 5335 00 BIC: PBNKDEFF HINWEIS: Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Prävention von Betrugsversuchen bei Geldüberweisungen muss jedes Kreditinstitut jetzt bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Dabei wird von den Kreditinstituten geprüft, ob der Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit dem Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt. Dies betrifft auch die Zahlungen an die Stadtverwaltung Bornheim. Um auch weiterhin eine reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Empfängernamens beziehungsweise Kontoinhabers bei Überweisungen an die Finanzbuchhaltung exakt „Stadt Bornheim“ lauten. Wer eine Überweisung an die Stadtkasse durchführt, muss den Namen auch in Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP/ SAP) anpassen.Bei Rückfragen steht die Finanzbuchhaltungen Stadt Bornheim unter Zahlungsabwicklung und Vollstreckungatstadt-bornheim.de zur Verfügung. Online-Service Einzugsermächtigung Hier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Jetzt Mandat erteilen Hinweise zum Datenschutz SEPA-Lastschriftmandat Informationen zu SEPA Informationen zu SEPA Ab dem 1. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind dann nach europaweit einheitlichen Regeln und Verfahren vorzunehmen, auch innerhalb Deutschlands. 1 Allgemeines Die Grundidee hinter SEPA ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, sodass es keine preisliche, technische und zeitliche Trennung mehr zwischen nationalen Zahlungen und Zahlungen im SEPA-Geltungsbereich gibt. 1.1 Welche Vorteile bringt SEPA? Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. So kann mit der SEPA-Überweisung beispielsweise die Grundsteuer für eine Immobilie in Bornheim genauso wie die Grundsteuer für eine Immobilie in Frankreich bezahlt werden. Auch können Sie europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Ein weiterer Vorteil der SEPA-Lastschrift ist, dass Sie durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins zukünftig genau wissen, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt. 1.2 Welche Länder nehmen an SEPA teil? Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Ländern nehmen auch Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco an SEPA teil. 1.3 Welche Zahlverfahren sind von SEPA betroffen? Grundsätzlich sind alle nationalen und internationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren in EURO, die innerhalb der 32 europäischen Länder abgewickelt werden, von der SEPA-Umstellung betroffen. Der Scheckverkehr wird von SEPA nicht erfasst. 1.4 Termine Bis zum 31. Januar 2014 werden die SEPA-Zahlverfahren parallel zu den bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren angeboten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umstellung besteht somit zum 1. Februar 2014. Um Zahlungsausfälle und Störungen zu vermeiden, zieht die Stadt Bornheim ihre SEPA-Umstellung vor. Von der SEPA-Überweisung wird bereits ab dem 15. Oktober 2013 Gebrauch gemacht. Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift erfolgte zum 1. Januar 2014. 1.5 Was sind IBAN und BIC? Die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Business Identifier Code) ergeben die neue Kontoverbindung und ersetzen die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Ihre IBAN und BIC können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen oder bei Ihrem Kreditinstitut erfragen. 2 SEPA-Überweisung Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) wurde am 28. Januar 2008 eingeführt. Sie umfasst europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro und kann für grenzüberschreitende und inländische Zahlungen genutzt werden. 2.1 Wie funktioniert die SEPA-Überweisung? Für die SEPA-Überweisung nutzen Sie einen SEPA-Überweisungsträger. Beim Online-Banking nutzen Sie bitte das entsprechende SEPA-Layout. Neben dem Namen des Zahlungsempfängers tragen Sie bitte die Kontoverbindung in Form von IBAN und BIC ein. Bitte achten Sie darauf, dass sich die verfügbaren Zeichen im Verwendungszweck auf 140 verkürzt haben (anstatt bisher 378 Zeichen). 2.2 Wie lange dauert die Überweisung? Die Überweisungsdauer beträgt seit 2012 bei belegloser Auftragseinreichung maximal einen Bankarbeitstag. (Die SEPA-Zeitrechnung basiert auf TARGET, einem innereuropäischen Zentralbank-Verrechnungssystem. TARGET hat nur am Wochenende und an zentralen Feiertagen, die in ganz Europa gelten, geschlossen. Alle anderen Tage – auch deutsche oder regionale Feiertage – gelten unter SEPA als Bankarbeitstag.) Der Überweisung wird ein verbindliches Ausführungsdatum mitgegeben, zu dem Ihr Konto belastet wird. Die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgt dann spätestens am nächsten Bankarbeitstag. 2.3 Gibt es Betragsgrenzen? Für SEPA-Überweisungen sind keine Betragsgrenzen vorgesehen. Die Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung besteht allerdings weiterhin. 2.4 Was ist „IBAN only“? Ab dem 1. Februar 2014 brauchen Sie für SEPA-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers anzugeben. Der BIC wird bis 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Überweisungen benötigt. 3 SEPA-Lastschrift Das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit, SDD) wurde am 2. November 2009 eingeführt und kann für grenzüberschreitende und inländische Lastschriften verwendet werden. Die SEPA-Lastschrift hat zwei Varianten: die SEPA-Basislastschrift (vergleichbar mit dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren) und die SEPA-Firmenlastschrift (vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsverfahren). 3.1 Was ist die Gläubiger-ID und warum wird sie benötigt? Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriften zu nutzen, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer (auch „Creditor Identifier“ bzw. CI). Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist, den Lastschrift-Einreicher identifiziert und damit die Zuordnung einer Lastschrift zu dem jeweiligen Grundgeschäft erleichtert. Die Gläubiger-ID der Stadt Bornheim als SEPA-Lastschrifteinreicher lautet: DE17ZZZ00000084732. 3.2 Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Das SEPA-Lastschriftmandat ist das Pendant zur bisherigen Einzugsermächtigung. Mit dem Mandat ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Lastschriften von seinem Konto zu ziehen. Die kontoführende Bank wird gleichzeitig angewiesen, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten („Vorautorisierung“). Die Bank des Zahlungsempfängers ist bei Einreichungen nicht verpflichtet, das Vorhandensein eines Mandats zu prüfen. Die SEPA-Lastschriftmandate unterliegen strengen Formvorschriften. Sie bedürfen der Schriftform, der Unterschrift des Zahlungspflichtigen und den Pflichtangaben wie Ermächtigung, Vorautorisierung, Gläubiger-ID oder Mandatsreferenz. (Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger vergeben. Sie ermöglicht dem Zahlungspflichtigen eine eindeutige Identifizierung des Mandats und erleichtert die Prüfung eingehender Lastschriften. Bei der Stadt Bornheim entspricht die Mandatsreferenz dem Kassenzeichen zuzüglich einer durch Bindestrich getrennten 2-stelligen fortlaufenden Nummer.) Weichen Zahlungspflichtiger und Kontoinhaber voneinander ab, so muss der Kontoinhaber das Mandat erteilen. Lastschriftmandate, die der Stadt Bornheim erteilt werden, müssen mindestens sechs Bankarbeitstage vor dem ersten Fälligkeitsdatum der Stadt Bornheim im Original vorliegen. 3.2.1 Wo erhalte ich einen Mandatsvordruck? Mandatsvordrucke sind vielen Zahlungsaufforderungen der Stadt Bornheim bereits beigefügt. Sie können aber auch bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Bornheim angefordert werden. 3.2.2 Wann können Mandate widerrufen werden bzw. wann erlöschen sie? Generell gilt ein SEPA-Lastschriftmandat unbefristet. SEPA-Lastschriftmandate können aber jederzeit vom Zahlungspflichtigen widerrufen werden. Sie erlöschen nach 36 Monaten ohne Nutzung. 3.2.3 Wann muss ein neues Mandat erteilt werden? Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich mitzuteilen. Ändert sich allerdings die Person des Kontoinhabers, muss zwingend ein neues Mandat erteilt werden. Gleiches gilt nach dem Erlöschen oder dem Widerruf eines Lastschriftmandats. 3.2.4 Was passiert mit den bereits erteilten Einzugsermächtigungen? Einzugsermächtigungen, die der Stadt Bornheim in der Vergangenheit erteilt worden sind, werden automatisch in SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet. Über die Umdeutung wird im Verwendungszweck des Einzugs beim letzten Abbuchungslauf 2013 oder in anderer geeigneter Weise informiert. 3.3 Was ist die Vorabinformation („Pre-Notification“)? Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen anhand einer Vorabinformation (Pre-Notification) über die Belastung seines Kontos informieren. Die Benachrichtigung ermöglicht dem Zahlungspflichtigen, rechtzeitig für die notwendige Deckung auf seinem Konto zu sorgen oder sich bei Unstimmigkeiten um eine Klärung zu bemühen. Die Pre-Notification muss den Betrag, die Fälligkeitsdaten, die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz enthalten. Die Vorabinformation durch die Stadt Bornheim erfolgt i.d.R. mittels Bescheid, Rechnung oder Vertrag. Die Vorabinformation muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versandt werden. Mit der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten zugunsten der Stadt Bornheim wird regelmäßig vereinbart, dass sich die Frist auf acht Tage verkürzt. Eine Vorabankündigung muss neu erstellt und an den Zahlungspflichtigen versendet werden, wenn sich der Fälligkeitszeitpunkt oder der Betrag ändert. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug aus. Angegeben werden müssen die zukünftigen Fälligkeitstermine und die vereinbarten Einzugsbeträge. 3.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen einzuhalten? Der Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, einer SEPA-Basis-Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Belastung zu widersprechen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift hat der Zahlungspflichtige nach der Einlösung der Lastschrift kein Recht mehr, eine Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Falls kein oder kein gültiges Mandat vorliegt, kann der Zahlungspflichtige der Lastschrift bis zu 13 Monate nach Belastung widersprechen. 3.5 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt? Platzt eine SEPA-Lastschrift mangels Deckung, erfolgt innerhalb von zwei Tagen nach Fälligkeit die Rückgabe. Bei der Rückgabe von nationalen SEPA-Lastschriften fallen für den Einreicher Gebühren an. Für den Fall, dass der Zahlungspflichtige die Rückgabe zu vertreten hat, wird die Stadt Bornheim die angefallenen Gebühren von diesem zurückverlangen. 4 Weitere Informationen www.sepadeutschland.de Antrag auf Stundung Antrag auf Stundung

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Rathaus & Service Bürgerservice Dienstleistungen A–Z Suche Dienstleistungen nach Zuständigkeit Lebenslagen Alle Meistgesucht Arbeit & Beruf Ausbildung & Beruf Ausweis & Pass Bauen Behinderung Bürgerbeteiligung Erbschaft & Testament Fahrzeug & Verkehr Familie, Kinder & Jugend Geburt Gesellschaft & Politik Gewerbe & Wirtschaft Heirat & Partnerschaft Krankheit & Gesundheit Landwirtschaft & Umwelt Migration & Asyl Notlagen & Opferhilfen Ruhestand Schule & Bildung Sterbefall Umzug Wohnen & Verbrauchen A-Z Suche a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z Ergebnis 1 - 171 Abfall Abrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Abwasserentsorgung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Altlasten Ambulante Hilfen / Familienhilfe Amphibienwanderwege Anmeldung überwachungsbedürftiges Gewerbe Anmeldung zur Eheschließung Annahmestelle Grünabfälle und Elektroschrott für die RSAG Anregungen, Hinweise & Beschwerden Antrag auf Stundung Artenschutz Asylleistungen Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Auto abmelden Bäche Bauberatung Baugenehmigung Bauleitplanung Baumschutz Beglaubigungen Beistandschaft Belegungsplan Turnhallen Beschwerdemanagement Wohnheime Beteiligungsrechte für Einwohner und Bürger Betreuung der städtischen Kinderspielplätze Betrieb einer Spielhalle Betrieb eines Gaststättengewerbes Beurkundungen zur Jugendhilfe Bodenordnung Bodenrichtwert (Auskunft) Bolzplätze, Spielplätze & Skateanlage Bornheim-Ausweis Brandsicherheitswache Brunnenbau Bürgerantrag Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Bürgersprechstunde beim Bürgermeister Denkmalrechtliche Erlaubnis Deutsches Sportabzeichen Ehe für Alle (Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe) Ehefähigkeit, Auslandsaufgebot, Prüfung der Ehefähigkeit Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten Eignung zum Aufstellen von Geldspielgeräten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Einschulung Einwohnerantrag Einwohnerfragen Einzahlungen & Auszahlungen Erhebung von Steuern Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Erschließungsbeitragsbescheinigung Erziehungs- und Familienberatung Fairtrade Familiennamensänderung Feuerwerk (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk) Fischereischein Flüchtlingshilfe Ehrenamt Flüchtlingssozialarbeit Friedhofsverwaltung Frühe Hilfen Führerschein Führerschein abgeben Führungszeugnis Fundbüro Geburtsbeurkundung Genehmigung für Lagerfeuer Genehmigung für Lagerfeuer Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung (Schankerlaubnis) Geoinformationssystem Gewerbeschein Gewerbezentralregistereintrag Grenzabstände von Bäumen und Hecken Grunderwerb (An- und Verkauf von Liegenschaften) Grünpatenschaften Hausanschluss Wasser und Abwasser Hecken – Rückschnitte Heimatkundliche oder genealogische Forschung Hundeangelegenheiten und Wildschäden Infektionsschutz IT-Einkauf Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendhilfeplanung Jugendpflege Kampfmittelbeseitigung Kampfmittelfund Katasterplan Kinder- und Hochzeitsbäume Kinder- und Jugendschutz Kinderbetreuungsplatz Kinderreisepass Korruptionsbekämpfungsgesetz Künstler-Katalog der Stadt Bornheim Landschaftsplan Lärm Lesungen Lokale Agenda Lotterie & Ausspielung Maibaumverkauf Mängelmelder Märkte & Volksfeste Medienentwicklungsplan Meldebescheinigung Melderegisterauskünfte Müllsammelaktion „Bornheim putzt sich raus“ Namensänderung Fahrzeugschein Namensführung Namensführung in bzw. nach der Ehe Natur- und Landschaftsschutz Notunterkünfte / Asylheime Nutzungsgenehmigung Turnhallen Offene Ganztagsschulen (OGS) Öffentliche Mülleimer ÖPNV Pacht- und Erbbaurechtsverträge Personalausweis Pflegeberatung Pflegekinderdienst Radverkehrsplanung Reisegewerbekarte Reisepass Reitangelegenheiten Schülerbeförderung und Schülerfahrkosten Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenparkausweis Sirenenprobealarm Sozialhilfe Spendenaktion "Asyl in Bornheim" Sperrung von Turnhallen und Sportplätzen Stadtbücherei Stadtentwicklungsplanung Städtische Bäume Städtische Grünflächen Städtische Sportplätze, Pflege Stadtmeisterschaften in Bornheim Sterbeurkunde Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG NRW Straßenbeleuchtung Straßenlanderwerb Streuen im Winter Tier- und Pflanzenarten, gebietsfremd Tollitätentreff Überwachung des ruhenden Verkehrs Umweltpreis Umweltschutz & Umwelttelefon Unterhaltsvorschuss Unterkunftsverzeichnis Unterschutzstellung von Denkmälern Urkunden anfordern Veranstaltungskalender Veranstaltungswerbung mit Plakaten Verfahrenslotsin der Stadt Bornheim Versteigerererlaubnis Verzeichnis der Vereine Volkshochschule Vorkaufsrechtsverzichtserklärung Vormundschaften Wahlen Wasserschutzgebiet Wasserversorgung Wertstoffcontainer Wespen & Hornissen Wilder Müll Wildtiere, Tierschutz, Jagdwesen Wirtschaftliche Jugendhilfe Wohnberechtigungsschein Wohngeld Wohnsitz abmelden Wohnsitz an- oder ummelden Anliegen nicht gefunden? Schreiben Sie uns! Wurde die von Ihnen gesuchte Dienstleistung nicht gefunden? Dann nutzen Sie die allgemeine Suche oder mailen Sie uns ! INFOSERVICE DES BÜRGERBÜROS KONTAKT 02222 945-555 NOCH SCHNELLER MIT TERMIN Vereinbaren Sie Ihren Termin unter Telefon: 02222 945-181 & 02222 945-182 Termin online vereinbaren Anfrage per E-Mail Dienstleistungen nach Zuständigkeit Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro Recht und Vergabe Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog Amt für Finanzen Kämmerei Finanzbuchhaltung Konzernrechnungswesen und Beteiligungen Bürger- und Ordnungsamt Bürgerbüro/Standesamt Infocenter der Stadtverwaltung Standesamt Feuerschutz Ordnungswesen Bußgeldstelle Gewerbemeldestelle Amt für Kinder, Jugend & Familien Verwaltung (Kinder- und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfe Jugendförderung Stabstelle Inklusive Jugendhilfe Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Finanzhilfen Soziales Sozialer Dienst, Senioren und Pflege Wohnen, Gesundheit und Inklusion Bauamt und Gebäudewirtschaft Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Hochbau Gebäudewirtschaft Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Stadtplanung Liegenschaften Rechnungsprüfungsamt Tiefbau- und Straßenverkehrsamt Tiefbau Straßenverkehr Amt für Weiterbildung Stadtbücherei Volkshochschule (VHS) Bornheim/Alfter Personal- und Organisationsamt Organisation und Personal Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Informationstechnik Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Kinderbetreuung, Schul- und Sportamt Schulverwaltung Sport Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Antikorruptionsbeauftragte Beauftragte für Menschen mit Behinderung Datenschutzbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte

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Freizeit & Tourismus 14 Ortschaften Bornheim Brenig Dersdorf Hemmerich Hersel Kardorf Merten Roisdorf Rösberg Sechtem Uedorf Walberberg Waldorf Widdig Widdig-Film 14 Ortschaften zwischen Vorgebirge und Rhein Bornheim Bornheim ist mit über 8.000 Einwohnern die größte Ortschaft und Namensgeber der Stadt. In Bornheim findet man eine Vielzahl an Arbeits-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten. Brenig „Brenig – l(i)ebenswerter Höhenort im Vorgebirge“, so nennen die Einwohner ihren Ort, der auf der Ostseite des Vorgebirges mitten im Naturpark Rheinland liegt. Dersdorf Dersdorf ist mit rund 1.300 Einwohnern der zweitkleinste Ortsteil Bornheims. Besonders sehenswert sind die schmucken Fachwerkhäuser wie der „Knifflers-Hof". Hemmerich Hemmerich zählt zu den Höhenorten der Stadt Bornheim und ist über die Stadtgrenzen hinaus bekannt durch seine alte Burg und mehrere denkmalgeschützte Gebäude. Hersel „Hersel am Rhein, wirst immer mein Sonnenschein sein“, heißt es in einem Lied, das der Männergesangverein Aegidius Hersel gerne vorträgt. Kardorf Kardorf liegt im Zentrum der Vorgebirgsorte und wird besonders durch das auffällige grüne Kupferdach der Pfarrkirche geprägt. Merten Merten ist eine der größten Ortschaften der Stadt Bornheim. Der Vorgebirgsort verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Seine Einwohner pflegen Tradition und Brauchtum. Roisdorf Zwischen Bornheim und Alfter, am Hang des fruchtbaren Vorgebirges, liegt Roisdorf. Überregional bekannt ist der Ort vor allem durch seinen Mineralbrunnen. Rösberg Rösberg ist – gemessen an der Einwohnerzahl – der drittkleinste Stadtteil Bornheims. Sehenswert sind die drei Wahrzeichen: Schloss, katholische Kirche und Wasserturm. Sechtem Das Besondere an Sechtem ist seine „Insel-Lage“. So grenzt der Ortsteil mit rund 5.300 Einwohnern weder direkt an die Vorgebirgsorte noch an die Rheinorte. Uedorf „Uedorf am Rhein – klein, aber fein." In dem malerischen Ort mit rund 900 Einwohnern genießt man besonders an sonnigen Tagen einen herrlichen Blick auf den Rhein. Walberberg Der nördlichste Bornheimer Ortsteil liegt geografisch ziemlich genau zwischen den Städten Köln und Bonn. Rund 4.800 Einwohner leben in diesem Vorgebirgsort. Waldorf Waldorf liegt in einer westwindgeschützten Bucht im Vorgebirge, hat rund 3.500 Einwohner und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Widdig Widdig, die „Perle am Rhein“, ist der nördlichste Bornheimer Rheinort, grenzt an Wesseling und den Rhein-Erft-Kreis und bietet Freizeit, Kultur und Geschichte.

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Freizeit & Tourismus Stadt & Geschichte Bornheim ist landschaftlich geprägt und bietet eine große Auswahl an heimischen Kostbarkeiten wie den patentierten Bornheimer Spargel Bornheim als Lebensmittelpunkt – eine Stadt mit Tradition und Zukunft Im Süden Nordrhein-Westfalens gelegen, mitten im landschaftlich reizvollen Vorgebirge und direkt am Rhein, ist Bornheim mit fast 50.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Hier treffen Tradition und Zukunft aufeinander, ländlicher Charme und eine hervorragende Infrastruktur. Daten - Zahlen - Fakten Geografie & Historie Ehrenbürger Partnerstädte Stadtarchiv Stolpersteine in Bornheim Die Bevölkerung verteilt sich auf 14 Ortschaften, die einerseits die Einheit der Stadt bilden, sich aber andererseits ihr Brauchtum und ihre Lebensart erhalten haben. Da Bornheim zwischen der Bundesstadt Bonn und der Rheinmetropole Köln liegt, können die Bürger beide Zentren in wenigen Minuten gut erreichen und von manchem Aussichtspunkt sogar den weltberühmten Kölner Dom sehen. Bornheim gilt als attraktiver Standort für Unternehmen. Die örtliche Wirtschaft mit ihrem ausgewogenen Branchenmix findet in insgesamt sechs Gewerbegebieten optimale Bedingungen vor, die Arbeitslosenquote ist im Bundesvergleich sehr niedrig. Auch die Landwirtschaft hat in Bornheim einen hohen Stellenwert; die Direktvermarktung der regionalen Produkte in den zahlreichen Hofläden lockt Kunden aus den Nachbarstädten und dem gesamten Umland herbei. Als eine der Städte der Region, die am stärksten wachsen, zieht Bornheim auch viele junge Familien an. Mit 30 Kindergärten, acht Grundschulen, sieben weiterführenden Schulen und einer Volkshochschule verfügt die Stadt über ein flächendeckendes Angebot an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus bietet die Stadtbücherei Bornheim 30.000 Medien an. Bornheim zeichnet sich auch durch einen hohen Freizeit- und Erholungswert aus: Viele sport- und kulturtreibende Vereine gestalten das Leben in der Stadt, eine große freiwillige Feuerwehr sorgt für die Sicherheit der Bornheimer Bürger. Neben dem vielseitigen Kultur- und Sportangebot gibt es ein beliebtes Hallenfreizeitbad, eine 100 Hektar große 18-Loch-Golfanlage und ein gut erschlossenes Wegenetz für Radfahrer und Wanderer.

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Rathaus & Service Rathaus aktuell Bekanntmachungen/Amtsblatt Amtsblatt 2019 Amtsblatt 2025 Amtsblatt 2024 Amtsblatt 2023 Amtsblatt 2022 Amtsblatt 2021 Amtsblatt 2020 Amtsblatt 2019 Amtsblatt 2018 Amtsblatt 2017 Amtsblatt 2016 Amtsblatt 2015 Amtsblatt 2014 Amtsblatt 2013 Amtsblatt 2012 Amtsblatt 2011 Amtsblatt 2010 Amtsblatt 2009 Amtsblatt 2008 Amtsblatt 2007 Amtsblatt 2006 Amtsblatt 2005 Amtsblatt 2004 Amtsblatt 2003 Amtsblatt 2002 Amtsblatt 2001 Amtsblatt 2019 Amtsblatt KW 01 (02.01.2019) Amtsblatt KW 02 (09.01.2019) Amtsblatt KW 03 (16.01.2019) Amtsblatt KW 04 (23.01.2019) Amtsblatt KW 05 (30.01.2019) Amtsblatt KW 06 (06.02.2019) Amtsblatt KW 07 (13.02.2019) Amtsblatt KW 08 (20.02.2019) Amtsblatt KW 09 (27.02.2019) Amtsblatt KW 10 (06.03.2019) Amtsblatt KW 11 (13.03.2019) Amtsblatt KW 12 (20.03.2019) Amtsblatt KW 14 (03.04.2019) Amtsblatt KW 15 (10.04.2019) Amtsblatt KW 16 (17.04.2019) Amtsblatt KW 17 (24.04.2019) Amtsblatt KW 18 (30.04.2019) Amtsblatt KW 19 (08.05.2019) Amtsblatt KW 20 (15.05.2019) Amtsblatt KW 21 (22.05.2019) Amtsblatt KW 22 (29.05.2019) Amtsblatt KW 23 (05.06.2019) Amtsblatt KW 24 (12.06.2019) Amtsblatt KW 25 (19.06.2019) Amtsblatt KW 26 (26.06.2019) Amtsblatt KW 27 (03.07.2019) Amtsblatt KW 28 (10.07.2019) Amtsblatt KW 29 (17.07.2019) Amtsblatt KW 30 (24.07.2019) Amtsblatt KW 31 (31.07.2019) Amtsblatt KW 32 (07.08.2019) Amtsblatt KW 33 (14.08.2019) Amtsblatt KW 34 (21.08.2019) Amtsblatt KW 35 (28.08.2019) Amtsblatt KW 36 (04.09.2019) Amtsblatt KW 37 (11.09.2019) Amtsblatt KW 38 (18.09.2019) Amtsblatt KW 39 (25.09.2019) Amtsblatt KW 40 (02.10.2019) Amtsblatt KW 41 (09.10.2019) Amtsblatt KW 42 (16.10.2019) Amtsblatt KW 43 (23.10.2019) Amtsblatt KW 44 (30.11.2019) Amtsblatt KW 45 (06.11.2019) Amtsblatt KW 46 (13.11.2019) Amtsblatt KW 47 (20.11.2019) Amtsblatt KW 48 (27.11.2019) Amtsblatt KW 49 (04.12.2019) Amtsblatt KW 50 (11.12.2019) Amtsblatt KW 51 (18.12.2019) Amtsblatt KW 52 (23.12.2019)

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