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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim

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1 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 CDU-Fraktion 2020-2025 Lutz Wehrend, Sascha A. Mauel | Bornheim, 17.08.2021 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ 2 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Harte und weiche Ausschlusskriterien in Gesamtdarstellung ▪ Im Zuge folgender Planungsschritte, z.B. aus Gründen des Artenschutzes (vgl. Kap. 3) und / oder aufgrund von Stellungnahmen der Flugsicherung und anderer Träger öffentlicher Belange können sich die ermittelten Potenzialflächen im Laufe des weiteren Bauleitplanverfahrens durchaus noch verändern. Harte und weiche Ausschlusskriterien – Gesamtdarstellung Quelle: Gutachten der ISU, Bitburg, 2000 für Stadt Bornheim, Teilflächennutzungsplan Windenergie 3 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Gesamtfläche Bornheim: 82,69 km² ▪ Verbleibende zusammenhängende Eignungsflächen für die Windenergienutzung in Bornheim (grün) ▪ 21 Teilflächen ▪ 7,56 km² = > 9% der Gesamtfläche der Stadt ▪ Gute und gute bis sehr gute Eignung ▪ 250,68 ha „gut“ ▪ 224,17 ha „gut bis sehr gut“ ▪ = 5,76% der Gesamtfläche der Stadt ▪ Annahme: Windenergie wird „substanzieller Raum“ verschafft Übersicht Potenzialflächen Quelle: Gutachten der ISU, Bitburg, 2000 für Stadt Bornheim, Teilflächennutzungsplan Windenergie 4 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 10 ha ▪ Lage ▪ Im Norden der Stadt Bornheim, südöstlich des Stadtteils Sechtem ▪ Siedlungsflächenabstände und Verkehrsflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Aufgrund der geringen Größe, des fehlenden räumlichen Zusammenhangs zu anderen geeigneten Potenzialflächen und den zu beachtenden Abständen zu angrenzenden Verkehrsflächen besteht nur eine mäßige Eignung der Potenzialfläche zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone. Potenzialfläche 1 (Rheinebene) 5 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 1,2 ha ▪ Lage ▪ unmittelbar angrenzend an Potenzialfläche 1 ▪ nördlich der Stadt Bornheim und südöstlich des Stadtteils Sechtem ▪ Siedlungsflächenabstände und Verkehrsflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Aufgrund der geringen Größe und des fehlenden räumlichen Zusammenhangs zu anderen geeigneten Potenzialflächen, mit Ausnahme der nur mäßig geeigneten Fläche 1, ist die Potenzialfläche 2 ebenfalls nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Potenzialfläche 2 (Rheinebene) 6 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 28,5 ha ▪ Lage ▪ Im Norden der Stadt Bornheim ▪ Im Westen durch ein Naturschutzgebiet begrenzt ▪ Im Nordosten durch regionale Bahnstrecke begrenzt ▪ Bei Einhaltung der durch das Eisenbahn-Bundesamt vorzugebenen Abstände zu den nordöstlich gelegenen Gleisanlagen stellt das Gebiet aufgrund seiner Größe und dem räumlichen Zusammenhang zu den Potenzialflächen 4 und 6 eine gute bis sehr gute Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone dar. Potenzialfläche 3 (Rheinebene) 7 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 78,9 ha ▪ Lage ▪ Im Norden der Stadt Bornheim ▪ Laut gültigem Flächennutzungsplan bereits Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen ▪ Im Osten durch Stromtrasse begrenzt ▪ Im Westen durch regionale Bahnstrecke begrenzt ▪ Siedlungsflächenabstände zu beachten ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund der bereits vorhandenen Ausweisung als „Konzentrationsfläche Windenergie“ und dem räumlichen Zusammenhang zu den Potenzialflächen 3 und 6 stellt das Gebiet trotz der möglicherweise gegebenen artenschutzrechtlichen Einschränkungen eine gute bis sehr Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone dar. Potenzialfläche 4 (Rheinebene) 8 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 2 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände, angrenzende Stromtrasse und Verkehrsflächen maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund der geringen Größe ist die Potenzialfläche nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Potenzialfläche 5 (Rheinebene) 9 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 37,9 ha ▪ Lage ▪ Im Norden der Stadt Bornheim ▪ Laut gültigem Flächennutzungsplan bereits Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen ▪ Siedlungsflächenabstände, angrenzende Stromtrasse und Verkehrsflächen maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Für die Ausweisung der Potenzialfläche 6 als Sondergebiet Windnutzung spricht die bisherige Darstellung als „Konzentrationsfläche Windenergie“ und der räumliche Zusammenhang zu den Potenzialflächen 3 und 4. Somit weist die Potenzialfläche trotz der möglicherweise gegebenen artenschutzrechtlichen Einschränkungen eine gute bis sehr gute Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie auf. Potenzialfläche 6 (Rheinebene) 10 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 81,9 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Waldflächen, Stromtrasse und Siedlungsflächenabstände sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund zu erwartender Konflikte hinsichtlich des Artenschutzes im Zusammenhang mit dem unmittelbar angrenzendem Fließgewässer und dem vorhandenen Waldbestand scheint diese Potenzialfläche zunächst nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone geeignet. ▪ Allerdings ist im Zuge der weiteren Planung zu prüfen, inwieweit sich ggf. Teilbereiche abgrenzen lassen, die im Zusammenhang mit anderen Konzentrationszonen oder Teilen hiervon eine sinnvolle Abgrenzung ergeben. Potenzialfläche 7 (Rheinebene) 11 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 32,7 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände, Verlauf des Roisdorf- Bornheimer Baches, angrenzende Stromtrasse und östliche angrenzende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund zu erwartender Konflikte hinsichtlich des Artenschutzes im Zusammenhang mit dem unmittelbar angrenzendem Fließgewässer, scheint diese Potenzialfläche zunächst nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Möglicherweise könnten jedoch im Zuge weitergehender Untersuchungen geeignete Teilgebiete abgegrenzt werden, die im Zusammenhang mit anderen Teilflächen eine sinnvolle Konzentrationszone ergeben. Potenzialfläche 7A (Rheinebene) 12 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 28,9 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände, Verkehrsflächen und westlich angrenzende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund zu erwartender Konflikte hinsichtlich des Artenschutzes im Zusammenhang mit unmittelbar an die Potenzialfläche angrenzendem Waldbestand, ist die Potenzialfläche nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. ▪ Es wäre im Zuge weitergehender Untersuchungen jedoch zu prüfen, ob auch hier geeignete Teilgebiete abgegrenzt werden, die zusammen mit anderen Teilflächen (siehe vor) eine sinnvoll abgegrenzte Konzentrationszone ergeben. Potenzialfläche 8 (Rheinebene) 13 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 4,8 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände, Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich und Verkehrsflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund der geringen Größe und der vorhandenen Nutzung scheint die Potenzialfläche für sich genommen nur mäßig für die Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone geeignet. Möglicherweise könnten jedoch im Zuge weitergehender Untersuchungen auch hierfür, insbesondere im räumlichen Zusammenhang mit der Potenzialfläche 8, geeignete Teilgebiete abgegrenzt und in eine größere Konzentrationszone einbezogen werden. Potenzialfläche 9 (Rheinebene) 14 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 1,7 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände und Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund der geringen Größe ist die Potenzialfläche für sich genommen nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit sich möglicherweise im Zusammenhang mit den vorangegangen betrachteten Potenzialflächen die Möglichkeit ergibt, Teilflächen abzugrenzen und in ein größeres Gesamtgebiet einzubeziehen. Potenzialfläche 10 (Rheinebene) 15 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 6,3 ha ▪ Lage ▪ Im Nordosten der Stadt Bornheim ▪ Siedlungsflächenabstände und Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie westlich angrenzende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Anlagenschutzbereich der Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens ▪ Aufgrund zu erwartender Konflikte hinsichtlich des Artenschutzes im Zusammenhang mit unmittelbar an die Potenzialfläche angrenzendem Waldbestand ist diese für sich genommen nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. ▪ Wie jedoch bereits zuvor dargelegt sollte im Zuge der weiteren Planung die Möglichkeit geprüft werden, ggf. Teilbereich für eine Nutzung der Windenergie abzugrenzen, die im Zusammenhang mit benachbarten Teilflächen eine sinnvolle Konzentrationszone ergeben. Potenzialfläche 11 (Rheinebene) 16 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 104,4 ha ▪ Lage ▪ Im Südosten der Stadt Bornheim ▪ Aktueller Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich Grünfläche mit Zweckbestimmung „Golfplatz“ aus ▪ Siedlungsflächenabstände und Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie westlich angrenzende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Aufgrund des innerhalb der Potenzialfläche vorhandenen Golfplatzes und Sondernutzungen sowie den südlich an die Potenzialfläche angrenzenden Waldbeständen (Landschafts- schutzgebiet) kommen derzeit lediglich Teilbereiche, insbesondere im Norden der Potenzialfläche, für die Ausweisung einer Konzentrationszone zur Nutzung der Windenergie in Betracht. Durch die geringe Größe dieser Teilflächen und eines fehlenden räumlichen Zusammen-hangs mit anderen Potenzialflächen, ist die Potenzialfläche 12 daher nur mäßig für die Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Sofern eine Einbeziehung der Flächen des Golfplatzes möglich wäre, würde sich die Eignung insgesamt erhöhen. Potenzialfläche 12 (Ville-Rücken) 17 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 5,1 ha ▪ Lage ▪ Im Südosten der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie östlich angrenzende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Aufgrund der geringen Größe und des fehlenden räumlichen Zusammenhangs zu anderen geeigneten Potenzialflächen sowie der unmittelbaren Nähe zu vorhandenen Waldbeständen (Landschaftsschutzgebiet) und damit zu erwartender arten- und naturschutzschutzrechtlicher Konflikte ist die Potenzialfläche nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Potenzialfläche 13 (Ville-Rücken) 18 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 14 ha ▪ Lage ▪ Im Süden der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie umliegende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Aufgrund der geringen Größe und des fehlenden räumlichen Zusammenhangs zu anderen geeigneten Potenzialflächen sowie der unmittelbaren Nähe zu vorhandenen Waldbeständen (Landschaftsschutzgebiet) und damit zu erwartender arten- und naturschutzrechtlicher Konflikte ist die Potenzialfläche nur mäßig zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie geeignet. Potenzialfläche 14 (Ville-Rücken) 19 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 65,4 ha ▪ Lage ▪ Im Süden der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie umliegende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Um mögliche arten- und naturschutzrechtliche Konflikte aufgrund des Waldbestandes (Landschaftsschutzgebiet) im südlichen Bereich zu vermeiden, ist zu erwägen, die Konzentrationszone zu verkleinern. Für Teilbereiche im Norden der Potenzialfläche, ergibt sich eine gute Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie als Konzentrationszone. ▪ Näheres ist im Zuge der weiteren Planungsschritte zu klären. Potenzialfläche 15 (Ville-Rücken) 20 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 25,5 ha ▪ Lage ▪ Im Süden der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen, zu Hauptversorgungsleitungen sowie angrenzende Waldflächen sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Um mögliche arten- und naturschutzrechtliche Konflikte aufgrund des Waldbestandes (Landschaftsschutzgebiet) im südlichen Bereich zu vermeiden, ist zu erwägen, die Konzentrationszone zu verkleinern. Für Teilbereiche im Norden der Potenzialfläche, ergibt sich eine gute Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie als Konzentrationszone. Dies gilt insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zu den Potenzialflächen 17 und 18, so dass sich in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur Ausweisung einer größeren, zusammenhängenden Konzentrationszone ergibt. Potenzialfläche 16 (Ville-Rücken) 21 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 78,6 ha ▪ Lage ▪ Im Südwesten der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen, zu Hauptversorgungsleitungen, zu Verkehrsflächen sowie westlich angrenzende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Wie bereits bei den zuvor betrachteten Potenzialflächen ist auch hier zu erwägen, Teilflächen in unmittelbarer Waldnähe (Landschaftsschutzgebiet) auszugrenzen, um natur- und artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Für den nördlichen Bereich ergibt sich insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zu den Potenzialflächen 16 und 18 eine gute bis sehr gute Eignung der Potenzialfläche zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie im Sinne einer Konzentrationszone. Potenzialfläche 17 (Ville-Rücken) 22 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 159,7 ha ▪ Lage ▪ Im Südwesten der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen, zu Verkehrsflächen sowie angrenzende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Um mögliche arten- und naturschutzrechtliche Konflikte aufgrund des Waldbestandes (Landschaftsschutzgebiet) im südlichen Bereich zu vermeiden, sollte geprüft werden, inwieweit die Konzentrationszone verkleinert werden kann oder gar muss. ▪ Für größere Teilbereiche im Norden der Potenzialfläche ergibt sich eine gute Eignung zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie als Konzentrationszone. Dies gilt insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zu der Potenzialfläche 17. Potenzialfläche 18 (Ville-Rücken) 23 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 1,2 ha ▪ Lage ▪ Im Südwesten der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen sowie angrenzende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Aufgrund der geringen Größe und zu erwartenden natur- und artenschutzrechtlichen Konflikten durch die Nähe zu vorhandenen Waldbeständen ergibt sich nur eine mäßige Eignung der Potenzialfläche zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie. Auch die unmittelbare Nähe zur Potenzialfläche 18 ändert an dieser Beurteilung nichts. Potenzialfläche 19 (Ville-Rücken) 24 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Größe: ca. 1 ha ▪ Lage ▪ Im Südosten der Stadt Bornheim ▪ Abstände zu Siedlungsflächen im Außenbereich sowie angrenzende Waldflächen, die zudem Landschaftsschutzgebiet sind, sind maßgeblich für Abgrenzung ▪ Höhenbeschränkung auf 150 Meter ▪ Aufgrund der geringen Größe und zu erwartenden natur- und artenschutzrechtlichen Konflikten durch die Nähe zu vorhandenen Waldbeständen ergibt sich nur eine mäßige Eignung der Potenzialfläche zur Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie. Potenzialfläche 20 (Ville-Rücken) 25 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 CDU-Fraktion 2020-2025 Lutz Wehrend, Sascha A. Mauel | Bornheim, 17.08.2021 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ 26 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 01 18:00 Uhr Begrüßung 02 ca. 18:10 Uhr Impulsvortrag REA, anschließend Fragen 03 ca. 19:00 Uhr Pause 04 ca. 19:15 Uhr Impulsvortrag LSV, anschließend Fragen 05 ca. 20:00 Uhr Stand des Verfahrens und nächste Schritte Agenda 27 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Wir begrüßen unsere Gäste des LSV und der REA ▪ Dr. Michael Pacyna ▪ Norbert Brauner ▪ Klaus Benninghaus ▪ Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert ▪ Klaus Wildrath ▪ Veronika Braun ▪ Christoph Dienlin ▪ Daniel Rüttgers ▪ Jean Stollenwerk ▪ Florian Bartsch, Enercon IPP 28 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 REA GmbH, Düren 29 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 LSV e.V., Bornheim 30 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 Stand des Verfahrens und Nächste Schritte 31 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung am 11.05.2021 im Rat ▪ Zeitraum: 30.08.2021 – 11.10.2021 ▪ Rathaus Stand und weiterer Ablauf des Verfahrens 32 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 ▪ Auswertung der Eingaben durch Verwaltung, danach Veröffentlichung ▪ Bürgerversammlung: 20.09.2021, Rheinhalle Hersel ➔ Welche Flächen Teil der neuen Konzentrationszonen sein werden, ist heute noch völlig offen! ➔ Der Ausschluss von zunächst grundsätzlich geeigneten Potenzialflächen vor Durchführung einer genaueren Betrachtung wäre rechtlich nicht haltbar! Stand und weiterer Ablauf des Verfahrens 33 Informationsveranstaltung „Windenergie in Bornheim“ | August 2021 Vielen Dank für Ihre und Eure Aufmerksamkeit! 2 REA GmbH Management Wernersstraße 23 52351 Düren Klaus Wildrath (Geschäftsführer und Vortragender) k.wildrath@rea-dn.de 02421 972575 30 mailto:k.wildrath@rea-dn.de 3 Klimaschutz finanzielle Wertschöpfung Planungsrecht 4 Klimaschutz finanzielle Wertschöpfung Planungsrecht 5 11.08.2021, bild.de 6 „Es gibt keinen Punkt, an dem es zu spät wäre, den Klimaschutz weiterzutreiben, egal wie viel Erwärmung es schon gegeben hat.“ - Jochem Marotzke, Max-Planck-Institut für Meteorologie „Die nächsten zehn Jahre sind die entscheidenden“ - Bundesumweltministerin Schulze (SPD) ➢ Klimaschutzkommune Bornheim! 7 Klimaschutz finanzielle Wertschöpfung Planungsrecht 8 Kommunale Wertschöpfung pro Windenergieanlage 35.000 € – 45.000 € jährlich Finanzielle Mittel für → Hallenfreizeitbad → Spielplätze → Straßen → Schulen → … ➢ Stärkung des Haushalts der Stadt Bornheim 9 • EEG 2021: 0,2 ct/kWh an die Kommunen im Umkreis von 2,5km • Gewerbesteuereinnahmen • Pachtzahlungen (städtische Wege und landwirtschaftliche Flächen) • Pachtzahlungen an zahlreiche Bürger aus Bornheim (Kaufkraft, Folgeinvestitionen) • Instandsetzung von landwirtschaftlichen Wegen • Bürgerbeteiligungen • Beteiligung an einer Betreibergesellschaft 10 Klimaschutz finanzielle Wertschöpfung Planungsrecht 11 Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB muss ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für Windenergie zu Grunde liegen. Der Windenergie muss „in substanzieller Weise Raum verschafft werden“ - u.A. BVerwG, 12.05.2016 Was bedeutet „substanziell Raum“? • 2% der Gemeindefläche? • 10% der Gemeindefläche nach Abzug harter Tabukriterien? • Fläche zur Deckung des Stromverbrauchs durch EE? ➢ Schaffung eines zukunftsfähigen Planungsrechts! 12 1. Potentialanalyse des Gemeindegebiets 2. Identifikation der geeignetsten Potentialflächen 3. Flächensicherung durch Nutzungsverträge mit Grundstückseigentümern 4. Zusammenarbeit mit der Kommune zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen 13 Mitarbeiter: 18 Installierte Leistung WEA: > 70 MW Versorgte Haushalte: > 60.000 Jährliches eingespartes CO2 : 120.000 tCO2-Äquivalente Projektentwicklung Finanzierung BetriebsführungPotentialfindung Projektumsetzung Repowering 14 15 ~ Standortplanung ~ Flächensicherung ~ Gutachtenerstellung ~ Genehmigungs- verfahren ~ Finanzierung Idee ~ Zuwegung ~ Kranstellflächen ~ Fundamente ~ Anlagenbau ~ Netzanschluss ~ Inbetriebnahme ~ Direktvermarktung ~ Techn. & kauf. Betriebsführung ~ Wartungen ~ Instandsetzung ~ Pflege ~ Wiederherstellung des Ursprungs- zustandes Planung Bau Betrieb Rückbau Projektentwicklung von A bis Z – von der Idee bis zur Umsetzung und darüber hinaus ~ Potentialflächen- analyse ~ Technologieberatung ~ Informations- veranstaltungen 16 REA Potentialanalyse wurde in der Informationsveranstaltung gezeigt 17 REA Potentialanalyse wurde in der Informationsveranstaltung gezeigt 18 ISU Potentialstudie 19 Nutzungsverträge abgeschlossen mit • 132 Grundstückseigentümern ➢ 342 Flurstücke ➢ 271 Hektar Land • Flächenpachtmodell 20 Beschränkung der Bauhöhe Zulässige Bauhöhe ist abhängig vom militärischen Luftraum Nörvenich (309 m ü. NN) • Rheinebene: Geländehöhe: 50 bis 68 m Zulässige Bauhöhe: 235 bis 253 m • Ville-Rücken: Geländehöhe: 145 bis 155 m Zulässige Bauhöhe : 154 bis 164 m Drehfunkfeuer Köln/Bonn • Ursprünglich 15 km Prüfradius • Darf auf FNP-Ebene nicht ausgeschlossen werden • Neue Berechnungsformel seit Sommer 2020 → ab 10 km werden alle WEA genehmigt! 21 22 Rheinebene 23 • Keine Einschränkungen durch Artenschutz (Prüfung läuft seit 2020) • Vorbelastung durch vorhandene Infrastrukturtrassen • Große Freiflächen verfügbar • Standortplanung ist weit fortgeschritten • Genehmigungsverfahren wird angestrebt → Sehr geeignetes Potentialgebiet 24 Lageplan wurde in der Informationsveranstaltung gezeigt 25 Erweiterung Rheinebene 26 • Vorbelastung durch vorhandene Infrastrukturtrassen Windenergieerlass NRW 3.2.2.3: „Im Rahmen der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen auch die Möglichkeiten untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen sie nicht oder nur zu geringfügig zusätzlichen Belastungen führen. Dieser Ansatz kann zum Beispiel entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesfernstraßen, Hauptschienenwege, Hochspannungsfreileitungen) zum Tragen kommen, da von Infrastrukturtrassen und Windenergieanlagen vergleichbare oder ähnliche Umweltauswirkungen ausgehen. ….“ 27 • Vorbelastung durch vorhandene Infrastrukturtrassen • Große Freiflächen verfügbar • Potentialflächen der Rheinebene sollten als ein zusammenhängendes Gebiet betrachtet werden • Drehfunkfeuer ist kein Hindernis • Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich kein Hindernis → Sehr geeignete Potentialgebiete 28 Ville-Rücken 29 • Keine Einschränkungen durch Artenschutz zu erwarten • Bauhöhe und Drehfunkfeuer sind kein Hindernis • Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich kein Hindernis • > 3 km Entfernung zu Erholungsgebiet „Obstblütenlandschaft“ • Gute Windverhältnisse • Große Freiflächen verfügbar → Sehr geeignetes Potentialgebiet 30 • Sehr geeignete Potentialgebiete in der Rheinebene und auf dem Ville-Rücken • Potentialflächen der Rheinebene sollten als zusammenhängendes Gebiet betrachtet werden • Große Mehrheit der Grundstückseigentümer sind für Windenergie • Großes Interesse an Bürgerbeteiligung • Schaffung eines zukunftsfähigen Planungsrechts • Stärkung des städtischen Haushalts • Klimaschutzkommune Bornheim 31 Wertschöpfung für die Stadt Bornheim: 22 WEA x 40.000 € / a = 880.000 € / a => über 20 Jahre sind das mehr als 17 Mio. € Installierte Leistung: > 100 MW Regenerative Stromerzeugung: > 250 Mio. kWh / a Stromversorgung: > 35.000 Personen1 1 bei 7.200 kWh Pro-Kopf-Stromverbrauch 2018 in Deutschland; Quelle: Statista.com 32 . • https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/es-dreht-sich-was- projekte-im-umfeld-von-drehfunkfeuer-werden-genehmigungsfaehig/ • https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/11.06.2021.- %20BMWi%20und%20DFS%20unterst%C3%BCtzen%20den%20Ausbau%20der%20 Windkraft/ • Aus der Praxis können wir ebenfalls bestätigen, dass das Drehfunkfeuer in einem Abstand von über 10km (meist auch noch deutlich darunter) keine Einschränkung mehr für die Errichtung von WEA darstellt. https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/es-dreht-sich-was-projekte-im-umfeld-von-drehfunkfeuer-werden-genehmigungsfaehig/ https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/11.06.2021.-%20BMWi%20und%20DFS%20unterst%C3%BCtzen%20den%20Ausbau%20der%20Windkraft/ 33 • In der Rheinebene wurden bereits in den Jahren 2012 und 2013 umfangreiche Artenschutzuntersuchungen von dem unabhängigen Gutachter Ecoda durchgeführt • Im Jahr 2020 haben wir das Gebiet erneut von Ecoda umfangreich untersuchen lassen, dieses Jahr folgten erneut Untersuchungen der Brutvögel. Im Zuge der Gutachtenerstellung werden alle Hinweise von Verbänden und Privatpersonen aufgenommen und berücksichtigt • Fazit von Ecoda (2020): ,,Hinweis auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten, die dem Vorkommen grundsätzlich entgegenstehen, liegen derzeit nicht vor.“ 34 • https://www.erneuerbareenergien.de/politik/gesetze/auf-ein-wort-landschaftsschutzgebiet-landschaftsschutz- begruendet-kein-totalverbot-fuer • Windenergieerlass (8.2.2.5 Landschaftsschutzgebiete (LSG)): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2310&bes_id=38805&val=38805&ver=7 &sg=0&aufgehoben=N&menu=1 • Auszug: „Mit 45,2 Prozent der Landesfläche decken Landschaftsschutzgebiete einen Großteil der Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Die Großflächigkeit dieser Ausweisungen ist unter anderem vor dem Hintergrund der Abwehr der Siedlungsentwicklung in den baulichen Außenbereich und der Zersiedelung der Landschaft zu verstehen. In manchen Gemeinden umfassen Landschaftsschutzgebiete daher fast den gesamten bauplanungsrechtlichen Außenbereich, in dem der Gesetzgeber die Errichtung von Windenergieanlagen privilegiert hat. Deshalb kommt der Vereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen mit Landschaftsschutzgebietsausweisungen beziehungsweise -festsetzungen für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen besondere Bedeutung zu.“ https://www.erneuerbareenergien.de/politik/gesetze/auf-ein-wort-landschaftsschutzgebiet-landschaftsschutz-begruendet-kein-totalverbot-fuer https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2310&bes_id=38805&val=38805&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1 35 1. Plant die REA GmbH WEA in der Waldfläche „Eichenkamp“ entlang der Autobahn zu errichten? ➢ Nein, wir planen im Stadtgebiet Bornheim keine WEA in Waldflächen. 2. Wie viele WEA möchten Sie in der Rheinebene bauen, wie viele auf dem Ville-Rücken? ➢ In der Rheinebene planen wir aktuell 6 WEA (konkrete Planung). Als Erweiterung sind weitere 6 bis 8 WEA möglich. Auf dem Ville-Rücken planen wir ebenfalls 6 bis 8 WEA. 3. Wie viele WEA können auf den anderen Flächen auf der Ville errichtet werden? ➢ Das können wir nicht genau beantworten, es werden wohl in der nördlichen Fläche noch einmal genau so viele WEA möglich sein (6 bis 8). WEA= Windenergieanlagen FNP= Flächennutzungsplan 36 4. Wo sollen die WEA genau errichtet werden? ➢ In der Rheinebene haben wir bereits eine konkrete Standortplanung (wurde in der Informationsveranstaltung gezeigt). Für die weiteren Flächen können wir zum aktuellen Zeitpunkt keine seriöse Aussage treffen, da die Standorte von zahlreichen Randbedingungen abhängen, die sich u.a. erst im laufenden Verfahren ergeben. 5. Welche Leistungen haben die WEA und wie hoch kann gebaut werden? ➢ Rheinebene: WEA mit Leistung von 5 - 6 MW und Gesamthöhen bis zu 246m ➢ Ville-Rücken: WEA mit Leistung von 3,5 - 4,5 MW und Gesamthöhen bis zu 160m 6. Was passiert mit Altverträgen mit Enercon IPP? ➢ In der Rheinebene wurden mit den Eigentümern in Kooperation mit der Enercon IPP neue Nutzungsverträge abgeschlossen. 37 1. Wo werden die WEA der Rheinebene einspeisen, muss nochmals ein weiteres Bauwerk dafür errichtet werden? ➢ Die WEA werden an das Umspannwerk direkt in Sechtem angeschlossen (Kabeltrasse wird unterirdisch verlegt und ist nicht sichtbar). Wir haben für die sechs WEA bereits eine Netzanschlusszusage erhalten. Es wird kein neues Umspannwerk errichtet. 2. Speisen auch die WEA auf der Ville in das Umspannwerk in Sechtem ein? ➢ Das Umspannwerk in Sechtem hat eine sehr große Kapazität, daher gehen wir davon aus, dass auch die WEA auf dem Ville-Rücken dort einspeisen können. 38 1. Wie hoch wäre der Anteil Ihrer Flächen (also nur REA) an der Gesamtfläche Bornheim? ➢ Insgesamt wären das circa 4 % 2. Würden Sie gerichtlich dagegen vorgehen, wenn Ihre Flächen nicht ausgewiesen werden? ➢ Das Ziel der Stadt Bornheim muss es sein, einen rechtssicheren FNP aufzustellen. Dies ist ebenfalls unser Ziel. In das Verfahren werden wir uns daher aktiv einbringen und auf mögliche Fehler hinweisen. Wir sehen die Stadt Bornheim in der Pflicht, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Weiterhin wird mit der Nichtausweisung von Potentialflächen den Grundstückseigentümern das Planungsrecht genommen. Dies muss nachvollziehbar begründet werden und von der Bezirksregierung Köln genehmigt werden. Es liegt nicht in unserem Interesse, gegen die Stadt zu klagen, vielmehr streben wir eine positive Zusammenarbeit an. 3. Wieso sehen Sie die anderen Flächen auf der Ville als nicht geeignet an? ➢ Die Potentialflächen 12, 13, 14, 15 und 20 sehen wir als nicht geeignet an, da wir hier durch die Nähe zur Obstblütenlandschaft und dem Golfplatz einen Bereich für die Naherholung sehen. Zusätzlich nimmt das Gelände an dieser Stelle zu, sodass hauptsächlich nur WEA mit einer niedrigeren Gesamthöhe als 150m realisierbar sind. 39 4. Wäre eine Höhenbeschränkung im Bereich 150-160 m für die Rheinebene möglich? ➢ Hiermit wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich. Die Windverhältnisse sind vor allem in der Rheineben nicht sonderlich gut. Das können wir nur durch WEA mit einer hohen Gesamthöhe kompensieren, da die Größe des Rotordurchmessers für den Ertrag entscheidend ist. Zusätzlich sind für einen ertragreichen Betrieb und auch für eine dauerhafte Bereitstellung von Strom aus der Windenergie konstante Windverhältnisse in der Höhe notwendig. Aber auch rechtlich ist eine Höhenbeschränkung im Bereich 150-160m unzulässig. Dieser Fall besteht bereits aktuell im FNP, der juristisch bereits als rechtlich unzulässig eingeschätzt wurde. 5. Welchen Abstand wollen wir zur Wohnbebauung halten? Auch zu Einzelhöfen und Splittersiedlungen? ➢ Zu den Wohngebieten werden wie vom Land NRW gefordert 1.000m Abstand eingehalten. Zu Einzelhöfen und Splittersiedlungen werden ebenfalls Abstände eingehalten, damit die immissionsschutzrechtlichen Auflagen eingehalten werden (Schall, Schatten, optische Bedrängung). 40 1. Wenn das Baurecht geschaffen ist (Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windenergie), wie lange dauert dann die Umsetzung der WEA? ➢ Mit zwei bis drei Jahren muss schon gerechnet werden, allein das Genehmigungsverfahren wird allein circa ein Jahr benötigen. Daher ist es umso wichtiger, dass das Bauleitverfahren (Teilflächennutzungsplan Windenergie) zügig durchgeführt wird, damit die Stadt Bornheim auch zeitnah finanziell von der Windenergie profitieren kann. 41 1. Welche Formen der Bürgerbeteiligung gibt es? ➢ U.a. Genossenschaft und Kommanditgesellschaft. 2. Ist ein Bürgerwindrad möglich oder auch die anderen genannten Möglichkeiten? ➢ Die REA steht seit über 20 Jahren für die Energiewende in Bürgerhand! Wir haben bisher alle unsere WEA entweder als Bürgerwindräder oder mit kommunalen Unternehmen realisiert. Die von uns initiierte Bürgerenergiegenossenschaft Kreis Düren eG hat sogar eine WEA vollständig „allein“ finanziert, das gibt es inzwischen leider immer seltener in Deutschland. 3. Wie viele WEA werden Sie als Bürgerwindrad realisieren? ➢ Das können wir noch nicht genau sagen. Allerdings haben wir bisher alle unsere WEA entweder als Bürgerwindräder oder mit kommunalen Unternehmen realisiert. Wir gehen aber davon aus, dass wir jedem Bürger aus Bornheim, der investieren möchte, dies auch ermöglichen können. 42 1. In welcher Form profitieren ortsansässige Unternehmen? ➢ Während der Bauphase werden ortsansässige Unternehmen wie Bauunternehmen, Vermesser, Hotels, Notare uvm. profitieren. 2. Nur im Bau oder auch in der Betriebsführung? ➢ Hauptsächlich wird das nur den Bau betreffen, da wir in Düren die Betriebsführung übernehmen werden. Für die Betriebszeit der WEA werden Wartungsverträge mit den Herstellern abgeschlossen. 43 1. Bauen Sie auch Vertikalwindräder oder andere Technologien/Start-Ups? ➢ Wir bilden uns immer weiter und informieren uns jederzeit über neueste Technologien. Die Technologie ist bei den klassischen WEA (Horizontale WEA) den Vertikalwindrädern überlegen. Allein in den letzten drei bis vier Jahren wurde die Leistung der klassischen WEA fast verdoppelt. Vertikalwindräder sind vielleicht durch eine andere Bauweise anders wahrnehmbar, allerdings ist die Leistung dieser WEA um ein Vielfaches geringer, sodass auch wesentlich mehr WEA errichtet werden müssten. Es wird auf absehbare Zeit keine Alternative zu den WEA, wie wir sie heute kennen, geben. 44 2. Könnte man den FNP so beschränken, dass z.B. nur Vertikalwindräder zulässig sind? ➢ Das ist nach unserer Einschätzung nicht zulässig. 3. Es gibt technische Überwachungsmöglichkeiten im Bereich Artenschutz, z.B. Vogelkamera. Nutzen Sie diese und sind diese in der Wirtschaftlichkeit mit eingerechnet? ➢ Der Artenschutz ist ein zentrales Prüfkriterien bei der Genehmigung von WEA. Die Vogelkamerasysteme sind recht neu und ermöglichen die Errichtung von WEA an Standorten, die bisher aus Artenschutzgründen unzulässig waren. Wir gehen jedoch davon aus, dass die von uns geplanten Standorte ohne dieses System zulässig sind. Selbstverständlich werden im Zuge der Genehmigungen der Abschaltalgorithmus zum Schutz der Fledermaus festgesetzt, sowie Ausgleichsmaßnahmen und weitere Beschränkungen, z.B. für die Bauzeit. Alle diese Auflagen sind Standard und müssen in jeder bankenfähigen Wirtschaftlichkeitsberechnung einkalkuliert werden. 45 1. Welche „negative Auswirkungen“ können durch den Betrieb von WEA entstehen? ➢ Natürlich werden die WEA sichtbar sein, das können wir leider nicht verhindern. Allerdings werden die WEA ab 2023 nachts nicht mehr sichtbar sein, denn das dauerhafte rote Blinken wird dann in ganz Deutschland nicht mehr zulässig sein (bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung). ➢ Durch den Betrieb entstehen Schall- und Schattenemissionen. Für sämtliche Emissionen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz Grenzwerte festgelegt, welche unabhängig von Anlagenzahl, Anlagenleistung oder Anlagenhöhe eingehalten werden müssen. Werden mehr WEA errichtet, bedeutet das nicht, dass mehr Emissionen entstehen, sondern hat ggf. zur Folge, dass die WEA nur leistungsreduziert betrieben werden dürfen bzw. angehalten werden müssen. 46 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Windenergie in Bornheim? Ja, aber wo? Die Suche nach einer geeigneten Fläche Problem: Im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellte Konzentrationszonen rechtlich unsicher Ziele des LSV: 1. Wirtschaftliche Nutzung der Windkraft (Klimaschutz / Energiewende) in Bornheim „substantiell“ fördern 2. aber kein Wildwuchs an Windrädern, Beschränkung auf rechtssichere Konzentrationszonen 3. Minimierung der negativen Auswirkungen von Windrädern auf Mensch und Natur. Die ISU (Gutachterin der Stadt) schlägt die vertiefte Untersuchung von 21 Potentialflächen für Windenergie-Konzentrationszonen vor. 1. Fehlende Einordnung des Landschaftsschutzes in der Potenzialanalyse der ISU: • Nicht als weiches Ausschlusskriterium berücksichtigt • Lediglich eingeordnet als allgemeines Abwägungskriterium • Landschaftsschutz bisher überhaupt nicht betrachtet Bewertung der Potentialflächen auf dünner Datenbasis noch nicht möglich Vertiefte Untersuchungen von ISU vorgesehen und notwendig - Beispiele: Landschaftsschutz: Einordnung als weiches Ausschlusskriterium • Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten laut Landschaftsplan Nr. 2 Bornheim: grundsätzlich keine Windenergie-Anlagen • Landschaftsschutz, -erhalt und -pflege aber nicht nur Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, sondern auch wesentlicher Teil genereller Planung des Stadtgebietes, also Teil der Planungshoheit der Kommune • Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Kommune: entscheidend bei der Einordnung des Landschaftsschutzes als Ausschlusskriterium ist der Wille der Stadt Schlussfolgerung: Landschaftsschutz = weiches Ausschlusskriterium Landschaftsbild für Bornheim so charakterisierend + bedeutsam, dass bereits die Stadt als Teil ihrer Planungshoheit den Landschaftsschutz berücksichtigen muss Vereinbarkeit von Landschaftsschutz und WEA? • Landschaftsschutz + Windenergieanlage (WEA) zunächst unvereinbar, Bauverbot • Befreiung von den Verbotsvorschriften bei Erhalt des Landschaftsschutzes: ➢ Bei Einzel-WEA denkbar, wenn gleich problematisch + bedenklich ➢ Bei Ausweisung ganzer Flächen als Konzentrationszonen für WEA äußerst bedenklich. Dann zwingend Änderung des Landschaftsplans, Verkleinerung Landschaftsschutzgebiet erforderlich • Notwendige + intensive Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und Zustimmung des Naturschutzbeirates des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich • Auch hier mitentscheidend: Wille + Vorstellung der Kommune Schlussfolgerung: • Landschaftsschutz hohe Bedeutung für Landschaftsbild in Bornheim • Relativ hohe rechtliche Hürden für Nebeneinander von WEA und Landschaftsschutz • Effizienzsteigerung von WEA heute nicht nur durch Fläche, sondern vor allem auch durch technische Entwicklung (Sicherung „substantieller Raum“ für Energiegewinnung durch WEA) Lösung: Konzentrationszonen möglichst außerhalb von Landschaftsschutzgebieten suchen 2. Vertiefte Untersuchungen zum Artenschutz notwendig Nach § 44 I des Bundesnaturschutzgesetzes ist es bei „besonders geschützten Arten“ verboten, diese „zu verletzen oder zu töten“, „den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art zu verschlechtern“ und „Fortpflanzungsstätten … zu zerstören“. Turmfalke Feldlerche Großer Abend- segler Steinkäuze Rotmilan bei Rösberg Kolkrabe bei Merten Wiesenweihe bei Hemmerich Rohrweihe auf der Ville Kraniche Wildgänse Vogelzug-Routen führen über den Ville-Rücken. Bei bewölktem Himmel ziehen Vögel unterhalb der Wolkendecke - auf der Ville-Höhe deutlich niedriger als über der Rheinebene. Nachtzieher sind besonders gefährdet. Viele Zugvögel rasten auf der Ville. Graugänse über der Ville Kiebitze beim Durchzug Weißstörche rasten auf dem Mertener Fernsehturm Kraniche über dem Ville-Rücken 3. Einschränkungen durch Flugverkehr bedürfen der Klärung Flughäfen – Landeplätze – Modellfluggelände Windräder als Höhenhindernisse, Störung von Ortungs- und Radaranlagen, Beugung und Absorption elektromagnetischer Strahlen, Hubschrauber-Tiefflug Verkehrsflughafen Köln/Bonn Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar Militärflughafen Nörvenich Ultraleicht-Flugplatz Weilerswist-Müggenhausen Hubschrauber-Landeplatz Swisttal-Heimerzheim Modellfluggelände Bornheim-Waldorf ca. 19 km ca. 21 km ca.. 5 km ca. 18 km 4. Vertiefte Untersuchung der Erholungsfunktion von Rheinebene und Ville nötig Indikatoren der Erholungsnutzung sind u.a. offizielle Wander- und Radwege. Diese häufen sich auf der Ville. In der Rheinebene werden Rheinufer und Eichenkamp stark genutzt. Ein Beispiel: 5. Schutzwürdige Böden Untersuchungen stehen noch aus. Böden sind schutz- würdig bei hoher Fruchtbarkeit, bei hohem Wasserrück- haltevermögen und Staunässeböden. Der Grad der Boden- versiegelung wäre auf der Ville wegen der fehlenden Infra- struktur höher. 7. Belastungen durch Windräder im Stadtgebiet streuen oder bündeln? Rechtsprechung: Vorbelastete Gemeindeflächen bevorzugen, bisher wenig belastete Landschaftsbereiche schonen: Verbot vermeidbarer Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG Situation im Bornheimer Stadtgebiet durch infrastrukturelle Vorbelastungen: • Villehochfläche: praktisch ohne störende bauliche Anlagen • Rheinebene: Stromtrassen, Umspannwerk, Petrochemie in Sichtweite, WEA in Wesseling in Sichtweite, Autobahn, Bahnlinie, sonstige Verkehrstrassen Schlussfolgerung: Es spricht viel dafür, die in der Rheinebene schon vorhandenen Vorbelastungen mit weiteren Belastungen durch WEA verstärkt zu bündeln, und dafür nicht belastete, ungestörte Landschaftsbereiche zu schonen. Umspannwerk bei Sechtem Uhu Planungsstand zum Zeitpunkt der frühzeitigen Offenlage: Wichtige Untersuchungsergeb- nisse liegen noch nicht vor. Es wäre ein grober Verfahrens- fehler, jetzt schon Landschafts- bereiche aus den laufenden Untersuchungen auszuklammern. Der LSV unterstützt: • das Verfahren der Stadt, eine rechtssichere Steuerung der Stromerzeugung durch Wind- energie mittels Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windenergie zu erreichen. • die Vorhaben verschiedener Windenergieunternehmen, in Bornheim Windräder zu errichten, falls diese innerhalb der städtischen Konzentrationszonen gebaut werden. Uhus brüten am Dob- schlei- der Tal Anhänge: evtl. Verwendung in anschließender Diskussion Windkraftanlagen in Bornheim Rechtliche Aspekte Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen verbleibende Potentialflächen Substantieller Raum geschaffen? Vorgaben der Rechtsprechung • Abwägung nachprüfbar dokumentieren • Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich. Keine Abwägung Umfassende Abwägung Potentialflächenanalyse in mehreren Schritten 1 2 3 4 Eingeschränkte Abwägung Ecoda, Dortmund: „Arten- schutzrecht- liche Vor- prüfung (ASP I) für eine Wind- energiepla- nung in der Rheinebene der Stadt Bornheim“ Start: 10.06.2021 Büro für Ökologie und Landschafts- planung, Stolberg: „Artenschutzprüfung zu einer Windpark- planung in der Stadt Bornheim“ Start: 29.03.2021

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10.09.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. September 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 14.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 15.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Donnerstag, 16.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 21.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Betriebsausschuss Donnerstag, 23.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Fit und gesund mit dem Sportabzeichen Jetzt kostenlos trainieren Sportler aller Altersklassen sind ab sofort wieder eingeladen, im Franz-Farnschläder-Stadion in der Wallrafstraße in Bornheim für das Deutsche Sportabzeichen zu trainieren. An fünf Donners tagen von 18 bis 20 Uhr können Kinder, Jugendli- che, Erwachsene und Senioren gemeinsam an kostenlosen Übungseinheiten teilnehmen und unter fachkundiger Anleitung ihre Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination ver- bessern. „Machen Sie mit! Denn Sport macht nicht nur Spaß, sondern steigert auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit“, ruft Bürgermeister Christoph Becker alle Bornheimerinnen und Bornheimer auf. Das Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wett kampfsports und wird für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Stadt verlegt Stolpersteine für NS-Opfer Zwölf weitere Steine sollen an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors in Bornheim erinnern Zur Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Ter- rors verlegt die Stadt Bornheim am Samstag, 25. September 2021, 12 neue Stolpersteine. Am Projekt „Stolpersteine“ des Künstlers Gunter Demnig beteiligt sich die Stadt bereits seit 2005. Seitdem wurden ins- gesamt 55 Stolpersteine im Stadtgebiet verlegt. Die Steine tragen Messingschilder mit den Namen und Schicksalsdaten von Bornheimer Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Opfer des nationalsozialistischen Regimes geworden sind. Sie werden vor den ehemaligen Wohnorten der Opfer in die Bürgersteige eingelassen, wo sie die Erinnerung wachhalten sollen. Die Verlegung am 25. September beginnt um 12 Uhr vor dem Haus Brunnenstraße 74 in Roisdorf, wo ein Stolperstein für Friedrich Wilhelm Forsbach verlegt wird. Der gebürtige Mecher- nicher wurde am 26. Juni 1941 aus ungeklärten Gründen von der Gestapo verhaftet und schließlich im KZ Flossenbürg ermordet. Anschließend werden vor dem Haus Königstraße 74 – 76 in Bornheim vier Stolpersteine für Jakob, Mathilde, Leo und Har- ry Levenbach verlegt. Alle vier mussten vor den Nazis fliehen. Während Leo und seine Frau Mathilde es mit Sohn Harry in die USA schafften, wurde Jakob Levenbach in Frankreich ver- haftet und in Auschwitz ermordet. Neben dem Haus Heine straße 3 werden für die Geschwister Julie, Sibilla und Moses Nathan drei Steine eingelassen. Alle drei wurden von den Na- zis entmündigt und enteignet. Julie Nathan wurde in die Bon- ner Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen von wo sie 1942 de- portiert und in Maly Trostinez ermordet wurde. Abschließend erfolgt die Verlegung von vier Stolpersteinen vor dem Haus Germanenstraße 26 in Widdig. Neben den be reits 2010 verlegten Steinen für die Eheleute Berta und Abra- ham Rolef werden dort Steine für Abrahams Bruder Sally, der in Maly Trostinez ermordet wurde, sowie für die Kinder Else, Hans und Ruth verlegt, die vor den Nazis fliehen mussten. Auf diese Weise wird die Familie, die durch den Naziterror ausein- andergerissen wurde, an ihrem ehemaligen Wohnort zumin dest symbolisch wiedervereint. Zwischen den Verlegungen liegen jeweils etwa 20 Minuten. Die Stadt bedankt sich ganz herzlich bei allen Menschen, die mit Ihrer Spende eine Patenschaft für einen der Steine übernom- men haben. Als Anerkennung verleiht Bürgermeister Chris- toph Becker gegen 12:30 Uhr am Peter-Fryns-Platz Ehrenurkunden an die Paten. Es ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und kann in den Leis- tungsstufen Bronze, Silber und Gold erworben werden. Organisator ist gemeinsam mit der Stadt Bornheim die SG Sechtem. Auch das Übungsleiterteam geht aus den Reihen der SG Sechtem 1971 e.V. hervor. Der Sportverein ist mit über 700 Mitgliedern einer der größten im Stadt- gebiet und verfügt über ein umfangreiches Breiten- und Gesundheitssportangebot. Trainiert wird am 9., 16. und 23., und 30. September sowie am 7. Oktober 2021. Alle Bewegungsfreudigen ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen – auch Men- schen mit Handicap können teilnehmen. Wer jetzt sportlich wieder alles geben möchte, findet das Anmeldeformular und weitere Informationen unter: www. bo r n he i m.d e / b u e rg e rs e r v i ce /d i e n s t l e i s t u n g e n/ deutsches-sportabzeichen. Das Formular ist dann ein- fach zu einem der Termine mitzubringen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Wahlbekanntmachung – Stadt Bornheim, Rhein-Sieg-Kreis, Wahlkreis: 98 Rhein-Sieg-Kreis II Gemeinsam trainieren macht Spaß. Foto: Stadt Bornheim 1. Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun- destag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Wahlbezirke ein- geteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtig- ten in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum an- gegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasium, 1.OG, Adenauerallee 50, 53332 Born- heim, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- getragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichti- gung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstim- me. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl- vorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei ande- ren Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- cher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabi- ne darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl- handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder- mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen Gunter Demnig bei der Verlegung von Stolpersteinen in Merten 2014. Foto: Stadt Bornheim amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahl- schein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahl- rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberech- tigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlge- setzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder we- gen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme ge- hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Per- son bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- troffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes- senkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- strafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zu- lässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlent- scheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf- gesetzbuches). Bornheim, den 30.08.2021 -Der Bürgermeister- gez. Christoph Becker Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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24.09.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Feuerwehrausschuss Mittwoch, 29.09.2021, 18 Uhr, Schulungs- raum des Feuerwehrgerätehauses Bornheim, Königstraße 31 Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 26.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bürgermeister Christoph Becker zu Gast im Radio Studio Merten Bürgermeister Christoph Becker ist am Donners tag, 30. September 2021, im Radio Studio Merten zu Gast. Vor elf Monaten – also mitten in der Pan demie – hat der Bürgermeister die Amtsgeschäfte übernommen. Und vor gut zwei Monaten galt es, die Folgen des teilweise verheerenden Unwetters zu managen. Im Gespräch mit Moderator Otto Ganser berichtet Becker, wie er mit diesen und anderen Situationen und Herausforderungen umgeht. Darüber hinaus spricht der Bürgermeister über mögliche Wind räder auf dem Villerücken, neue Baugebiete und vieles mehr. Die Sendung wird um 21.04 Uhr auf den UKW-Frequenzen 97,8 und 104,2 ausgestrahlt. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Otto Ganser im Gespräch mit Bürgermeister Christoph Becker. Foto: Bürgerradio Studio Merten Wiederaufbauhilfe des Landes startet Anträge ab sofort möglich Ab sofort können vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederauf- bau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milli- arden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Anträge auf Aufbauhilfe können für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastruk- turen in den Kommunen eingereicht werden. Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe und den On- line-Antrag hat das Land NRW im Internet bereitgestellt unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Vor-Ort-Beratung in Meckenheim Der Rhein-Sieg-Kreis bietet ab sofort an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen. Die Außenstelle in Mecken- heim, Kalkofenstraße 2, ist für Betroffene in Alfter, Born- heim, Meckenheim und Wachtberg zuständig und montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Wichtiger Hinweis: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online über www.rhein-sieg-kreis.de/termin- beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Service-Telefon Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerin- nen und Bürger sowie Unternehmen zusätzlich das Ser- vice-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ einger- ichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten unter Telefon: 0211 4684-4994 Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wieder- aufbau. Das Servicetelefon des Landes NRW ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Geführte Radwanderung auf den Spuren von Heinrich Böll Zu einer geführten Radwanderung von Bonn nach Born- heim-Merten laden die Stadt Bornheim, der ADFC und das Katholische Bildungswerk Rhein-Sieg-Kreis am Samstag, 2. Oktober 2021, ein. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Hauptgebäude der Universität (Hofgartenseite, Regina-Pacis-Weg 3). Von dort geht es mit dem Fahrrad zunächst am Rhein entlang und dann durch die reizvolle Landschaft des Vorgebirges. Gegen 14:30 Uhr werden die Radfahrer den Heinrich-Böll-Platz erreichen. Von hier geht es zu Fuß weiter entlang des Hein- rich-Böll-Wegs, der 2017 eröffnet wurde. Wer möchte, kann sich der Wanderung also auch vor Ort ohne Rad an- schließen. Entlang des Wegs lassen Stadtarchivar Jens Löffler und Kunsthistorikerin Christel Diesler die Mertener Jahre und Lieblingsplätze des Nobelpreisträgers Revue passieren und beleuchten das Verhältnis des seinerzeit umstrittenen Literaten zu den Menschen vor Ort. Die Veranstaltung dau- ert bis ca. 16:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Von 1982 bis 1985 lebte Heinrich Böll bei seinem Sohn René Böll in Bornheim-Merten. Dort verbrachte der gesund- heitlich angeschlagene Autor und gebürtige Kölner seine letzten Jahre und mischte sich in die politischen und ge- sellschaftlichen Debatten der 1980er-Jahre ein. Nach sei- nem Tod am 16. Juli 1985 fand er auf dem Alten Mertener Friedhof seine letzte Ruhe. Das gemeinsame Grab von Böll und seiner Frau Annemarie, die 2004 verstarb, hat Sohn René Böll gestaltet. Noch bis 13. Oktober für Umweltpreis bewerben Die Stadt Bornheim hat die Bewerbungsfrist für den Um- weltpreis um vier Wochen verlängert. Mit ihren Ideen und Projekten können sich Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und Firmen noch bis zum 13. Oktober 2021 bewerben. Durch die Unterstützung von Sponsoren ist der Preis mit 2.100 Euro dotiert. Gesucht werden Ideen und Projekte, die im Wohn-, Schul-, Arbeits- oder Freizeitbereich zur Verbesserung der Um- welt geführt haben oder führen können. Mögliche Themen sind: Landschafts- und Naturschutz, Umweltplanung und ihre Verwirklichung, Energieeinsparung und Abfallbesei tigung, Luftreinhaltung, Gewässerschutz und Lärmschutz, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen, die in Paten- schaft genommen wurden. Die Konzepte und Projekte sollten einen Nutzen für das Allgemeinwohl haben. Wer sich bewerben möchte, schickt seine Konzept- oder Projektbeschreibung an Manuela Domschat, Umwelt- und Grünflächenamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Fragen beantwortet sie unter 02222 945-307. Auch Spon- soren können sich an Manuela Domschat wenden. Aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen trifft die Bewertungskommission zunächst eine Vorauswahl, die dann im Umweltausschuss vorgestellt wird. Die endgültige Entscheidung beschließt der Stadtrat. Die Preisverleihung ist für Ende 2021 vorgese- hen. Die Ehrung übernimmt Bürgermeister Christoph Becker. Neben den Bewerberinnen und Bewerbern neh- men auch alle Sponsoren automatisch an der Preisverlei- hung teil. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Das Unwetter Mitte Juli hat auch in Bornheim Schaden ange­ richtet. Foto: Pixabay Der Heinrich-Böll-Weg führt mitten durch die idyllische Natur. Foto: Stadt Bornheim

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17.09.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 21.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Betriebsausschuss Donnerstag, 23.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Feuerwehrausschuss Mittwoch, 29.09.2021, 18 Uhr, Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Königstraße 31, Bornheim Diese Hygieneregeln gelten bei der Bundestagswahl Neben der ordnungsgemäßen und rechtssicheren Durchführung der Wahl am 26. September 2021 gilt es, die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Daher hat der Bun- deswahlleiter über konkrete Hygieneschutz- maßnahmen aufgeklärt. In Bornheim gelten fol- gende Regelungen: Bei der Wahl gilt die Masken- pflicht; die AHA-L-Regeln sind einzuhalten. An den Wahllokalen werden entsprechende Hinweisschil- der angebracht. Außerdem stellt die Stadt Born- heim ausreichend Masken sowie Desinfektions- mittel für Hände und Stifte bereit. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. Jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer wird ein Selbsttest zur Verfügung gestellt. Während des Wahltags wird regelmäßige gelüftet. Die Wahlvorstände tragen Sorge dafür, dass im Wahllokal ein Mindestabstand von 1,5 Me- tern eingehalten wird. Dazu wird der Zutritt zum Wahlraum gesteuert. Alle Regelungen gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Wahlbekanntmachung – Stadt Bornheim, Rhein-Sieg-Kreis, Wahlkreis: 98 Rhein-Sieg-Kreis II 1. Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun- destag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Wahlbezirke ein- geteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtig- ten in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum an- gegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasium, 1.OG, Adenauerallee 50, 53332 Born- heim, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- getragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichti- gung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstim- me. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl- vorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei ande- ren Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- cher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabi- ne darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl- handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder- mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum- schlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht- zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der an- gegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahl- rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberech- tigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlge- setzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder we- gen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme ge- hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Per- son bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- troffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes- senkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- strafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zu- lässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlent- scheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf- gesetzbuches). Bornheim, den 30.08.2021 -Der Bürgermeister- gez. Christoph Becker

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Öffentliche Bekanntmachung des Amtsblattes im „Schaufenster“ – unzu- reichende Verteilung“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Verwaltung nicht verpflichtet, das Amtsblatt zu veröffentlichen und welche alter- nativen Möglichkeiten gibt es zur Bekanntgabe im „Schaufenster“? Antwort 1: Die Verwaltung hat sich mit anderen Kommunen intensiv über Alternativen ausge- tauscht. Schnell wurde klar, dass es keine Alternative gibt, die in einem besseren Kosten-Nutzen- Verhältnis steht. Beispielsweise veröffentlicht die Stadt Rheinbach ihre Bekanntmachungen im Internet und einmal monatlich in einer gedruckten, Anzeigen finanzierten Broschüre, die im Rat- haus und in Geschäften ausliegt, also gar nicht zugestellt wird. Die Gemeinde Swisttal veröffent- licht ihre Bekanntmachungen in der Ortszeitung „Wir in Swisttal“. Der Verlag gibt auch die Orts- zeitung „Wir Bornheimer“ heraus. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über die Rheinische Direktwer- bung. Ein Wechsel würde also an der Verteilsituation nichts ändern. Außerdem erscheint diese Ortszeitung nur alle zwei Wochen. Eine weitere Alternative ist die Umstellung der Zustellung auf die Post. Dafür sind aber die Kosten zu hoch. Für Bornheim würden sich die Kosten schätzungs- weise auf rund 70.000 Euro jährlich belaufen. Die Verteilung des Schaufensters erfolgt bisher über den Vertrieb, die Rheinische Direktwerbung, und ist für die Stadt Bornheim kostenlos. Der einzelne Bezug ist durch die Auslage im Rathaus sichergestellt. Die Formen der Bekanntmachung sind durch die Bekanntmachungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Auszug: § 4 BekanntmVO – Formen der Bekanntmachung (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen 1.im Amtsblatt der Gemeinde, 2. in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig, min- destens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, 3. durch Aushang an der Bekanntma- chungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür bestimmten Stellen für die Dauer von min- destens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist, oder 4. durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich nicht Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - etwas anderes bestimmt ist. Das Amtsblatt der Gemeinde kann mit Amtsblättern anderer Ge- meinden gemeinsam herausgegeben werden. Kreisangehörige Gemeinden können stattdessen das Amtsblatt des Kreises wählen. In der Hauptsatzung der Stadt Bornheim sind in § 14 folgende Regelungen festgelegt: Form der Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bornheim, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrie- ben sind, werden in der Wochenzeitschrift Schaufenster (Wochenblatt für Bornheim und Alfter) vollzogen. Nachrichtlich werden die Bekanntmachungen zusätzlich im Internet unter www.born- heim.de bereitgestellt. (2) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim. Für den Fall, dass auch die Nutzung des Aushangkastens nicht mög- lich ist, erfolgt die Ersatzbekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Tür des Rathauses. Auch die Bekanntmachungen nach Abs. 2 werden zusätzlich nachrichtlich im Internet unter www.bornheim.de bereitgestellt. Frage 2: Wie ist die Laufzeit des Vertrages mit der Redaktion des „Schaufenster“? Antwort 2: Der Vertrag verlängert sich zum 31. Dezember automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember des Kalenderjahres von ei- nem der Vertragspartner durch Einschreibebrief gekündigt wird. Frage 3: Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bekanntmachung des Amtsblatts im „Schaufenster“? Antwort 3: Für die Bekanntmachungen im Amtsblatt entstehen der Stadt keine Kosten. Frage 4: Kann die Verwaltung bei Nichtverteilung eine Kürzung des Betrages vornehmen sozusagen als Entschädigung für die nicht erbrachte Leistung? Antwort 4: siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Die unzureichende Verteilung in vielen Orten der Stadt Bornheim ist der Verteilerfirma seit langem bekannt. Hat die Verwaltung die Verteilerfirma inzwischen zur Stellungnahme, insbe- sondere für die Lösung des Problems, aufgefordert? Antwort 5: Die Verwaltung gibt alle Eingaben an den für die Verteilung zuständigen Vertrieb (Rheinische Direkt-Werbung Köln) weiter. Dieser geht den Eingaben nach. Grundsätzlich erfol- gen stichprobenartige Kontrollen in den Ortschaften – sowohl durch Kontrolleure der Rheinischen Direktwerbung als auch durch telefonische Abfragen des Callcenters. Da sich die Eingaben in letzter Zeit gehäuft haben, steht die Verwaltung mit der Abteilung Quali- tätsmanagement der Rheinischen Direkt-Werbung Köln zurzeit im Austausch. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim kann auch auf der Webseite der Stadt Bornheim eingesehen werden: www.bornheim.de/amtsblatt. Gedruckte Ausgaben liegen im Rathaus (Bürgerhalle) aus. Ein Aushang erfolgt im Schaukasten in der Bürgerhalle. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/amtsblatt Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Öffentliche Bekanntmachung des Amtsblattes im „Schaufenster“ – unzu- reichende Verteilung“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Verwaltung nicht verpflichtet, das Amtsblatt zu veröffentlichen und welche alter- nativen Möglichkeiten gibt es zur Bekanntgabe im „Schaufenster“? Antwort 1: Die Verwaltung hat sich mit anderen Kommunen intensiv über Alternativen ausge- tauscht. Schnell wurde klar, dass es keine Alternative gibt, die in einem besseren Kosten-Nutzen- Verhältnis steht. Beispielsweise veröffentlicht die Stadt Rheinbach ihre Bekanntmachungen im Internet und einmal monatlich in einer gedruckten, Anzeigen finanzierten Broschüre, die im Rat- haus und in Geschäften ausliegt, also gar nicht zugestellt wird. Die Gemeinde Swisttal veröffent- licht ihre Bekanntmachungen in der Ortszeitung „Wir in Swisttal“. Der Verlag gibt auch die Orts- zeitung „Wir Bornheimer“ heraus. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über die Rheinische Direktwer- bung. Ein Wechsel würde also an der Verteilsituation nichts ändern. Außerdem erscheint diese Ortszeitung nur alle zwei Wochen. Eine weitere Alternative ist die Umstellung der Zustellung auf die Post. Dafür sind aber die Kosten zu hoch. Für Bornheim würden sich die Kosten schätzungs- weise auf rund 70.000 Euro jährlich belaufen. Die Verteilung des Schaufensters erfolgt bisher über den Vertrieb, die Rheinische Direktwerbung, und ist für die Stadt Bornheim kostenlos. Der einzelne Bezug ist durch die Auslage im Rathaus sichergestellt. Die Formen der Bekanntmachung sind durch die Bekanntmachungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Auszug: § 4 BekanntmVO – Formen der Bekanntmachung (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen 1.im Amtsblatt der Gemeinde, 2. in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig, min- destens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, 3. durch Aushang an der Bekanntma- chungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür bestimmten Stellen für die Dauer von min- destens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist, oder 4. durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich nicht Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - etwas anderes bestimmt ist. Das Amtsblatt der Gemeinde kann mit Amtsblättern anderer Ge- meinden gemeinsam herausgegeben werden. Kreisangehörige Gemeinden können stattdessen das Amtsblatt des Kreises wählen. In der Hauptsatzung der Stadt Bornheim sind in § 14 folgende Regelungen festgelegt: Form der Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bornheim, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrie- ben sind, werden in der Wochenzeitschrift Schaufenster (Wochenblatt für Bornheim und Alfter) vollzogen. Nachrichtlich werden die Bekanntmachungen zusätzlich im Internet unter www.born- heim.de bereitgestellt. (2) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim. Für den Fall, dass auch die Nutzung des Aushangkastens nicht mög- lich ist, erfolgt die Ersatzbekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Tür des Rathauses. Auch die Bekanntmachungen nach Abs. 2 werden zusätzlich nachrichtlich im Internet unter www.bornheim.de bereitgestellt. Frage 2: Wie ist die Laufzeit des Vertrages mit der Redaktion des „Schaufenster“? Antwort 2: Der Vertrag verlängert sich zum 31. Dezember automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember des Kalenderjahres von ei- nem der Vertragspartner durch Einschreibebrief gekündigt wird. Frage 3: Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bekanntmachung des Amtsblatts im „Schaufenster“? Antwort 3: Für die Bekanntmachungen im Amtsblatt entstehen der Stadt keine Kosten. Frage 4: Kann die Verwaltung bei Nichtverteilung eine Kürzung des Betrages vornehmen sozusagen als Entschädigung für die nicht erbrachte Leistung? Antwort 4: siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Die unzureichende Verteilung in vielen Orten der Stadt Bornheim ist der Verteilerfirma seit langem bekannt. Hat die Verwaltung die Verteilerfirma inzwischen zur Stellungnahme, insbe- sondere für die Lösung des Problems, aufgefordert? Antwort 5: Die Verwaltung gibt alle Eingaben an den für die Verteilung zuständigen Vertrieb (Rheinische Direkt-Werbung Köln) weiter. Dieser geht den Eingaben nach. Grundsätzlich erfol- gen stichprobenartige Kontrollen in den Ortschaften – sowohl durch Kontrolleure der Rheinischen Direktwerbung als auch durch telefonische Abfragen des Callcenters. Da sich die Eingaben in letzter Zeit gehäuft haben, steht die Verwaltung mit der Abteilung Quali- tätsmanagement der Rheinischen Direkt-Werbung Köln zurzeit im Austausch. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim kann auch auf der Webseite der Stadt Bornheim eingesehen werden: www.bornheim.de/amtsblatt. Gedruckte Ausgaben liegen im Rathaus (Bürgerhalle) aus. Ein Aushang erfolgt im Schaukasten in der Bürgerhalle. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/ http://www.bornheim.de/amtsblatt

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zustellung des Amtsblatts“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind dem Bürgermeister Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wochenzeitung "Schaufens- ter", in der das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint, bekannt? Antwort 1: Ja. Alle Eingaben wurden dem für die Verteilung zuständigen Vertrieb (Rheinische Direkt-Wer- bung Köln) mitgeteilt. Der Vertrieb wurde aufgefordert, den Eingaben nachzugehen und eine Ver- teilung an möglichst alle Haushalte sicherzustellen. Frage 2: Wenn ja: Seit wann und in welchen Stadtteilen gibt es diese Unregelmäßigkeiten? Antwort 2: In den letzten Monaten gab es einige Hinweise; in den Jahren zuvor gelegentliche. Die Hinweise kamen i. d. R. aus Bornheim, Hemmerich, Kardorf, Merten, Roisdorf und Walberberg – vereinzelt aus Widdig. Die Hinweise betreffen i. d. R. einzelne Straßenzüge. Frage 3: Wenn ja: Welche Maßnahmen unternimmt der zuständige Vertragspartner der Stadt Bornheim, um eine flächendeckende und regelmäßige Verteilung sicherzustellen? Antwort 3: Der Vertrieb hat Kontrolleure im Einsatz, die im Stadtgebiet unterwegs sind und stichprobenartig kontrollieren. Darüber hinaus führt das Callcenter telefonische Kontrollen durch. Alle Hinweise werden aufgenommen und an die Kontrolleure weitergegeben. Außerdem erfolgt ein Hinweis an die zuständige Zustellerin bzw. den zuständigen Zusteller, bei der nächsten Verteilung auf die korrekte Zustellung zu achten. Frage 4: Welche vertraglichen Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, um ihren Vertragspartner zu einer flächendeckenden und regelmäßigen Verteilung zu bewegen? Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Die Verwaltung kann den Vertrieb auffordern, seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, die Verteilung möglichst an alle Haushalte sicherzustellen. Da sich die Eingaben in letzter Zeit gehäuft haben, steht die Verwaltung mit der Abteilung Quali- tätsmanagement der Rheinischen Direkt-Werbung Köln zurzeit im Austausch. Frage 5: Welche Alternativen bestehen, um eine gedruckte Ausgabe des Amtsblatts interessierten Bür- gern zur Verfügung zu stellen? Antwort 5: Die Verwaltung hat sich mit anderen Kommunen intensiv über Alternativen ausgetauscht. Schnell wurde klar, dass es keine Alternative gibt, die in einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Beispielsweise veröffentlicht die Stadt Rheinbach ihre Bekanntmachungen im Internet und einmal monatlich in einer gedruckten, Anzeigen finanzierten Broschüre, die im Rathaus und in Geschäf- ten ausliegt, also gar nicht zugestellt wird. Die Gemeinde Swisttal veröffentlicht ihre Bekanntma- chungen in der Ortszeitung „Wir in Swisttal“. Der Verlag gibt auch die Ortszeitung „Wir Bornhei- mer“ heraus. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über die Rheinische Direktwerbung. Ein Wechsel würde also an der Verteilsituation nichts ändern. Außerdem erscheint diese Ortszeitung nur alle zwei Wochen. Eine weitere Alternative ist die Umstellung der Zustellung auf die Post. Dafür sind aber die Kosten zu hoch. Für Bornheim würden sich die Kosten schätzungsweise auf rund 70.000 Euro jährlich belaufen. Die Verteilung des Schaufensters erfolgt bisher über den Vertrieb, die Rheinische Direktwerbung, und ist für die Stadt Bornheim kostenlos. Der einzelne Bezug ist durch die Auslage im Rathaus sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zustellung des Amtsblatts“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind dem Bürgermeister Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wochenzeitung "Schaufens- ter", in der das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint, bekannt? Antwort 1: Ja. Alle Eingaben wurden dem für die Verteilung zuständigen Vertrieb (Rheinische Direkt-Wer- bung Köln) mitgeteilt. Der Vertrieb wurde aufgefordert, den Eingaben nachzugehen und eine Ver- teilung an möglichst alle Haushalte sicherzustellen. Frage 2: Wenn ja: Seit wann und in welchen Stadtteilen gibt es diese Unregelmäßigkeiten? Antwort 2: In den letzten Monaten gab es einige Hinweise; in den Jahren zuvor gelegentliche. Die Hinweise kamen i. d. R. aus Bornheim, Hemmerich, Kardorf, Merten, Roisdorf und Walberberg – vereinzelt aus Widdig. Die Hinweise betreffen i. d. R. einzelne Straßenzüge. Frage 3: Wenn ja: Welche Maßnahmen unternimmt der zuständige Vertragspartner der Stadt Bornheim, um eine flächendeckende und regelmäßige Verteilung sicherzustellen? Antwort 3: Der Vertrieb hat Kontrolleure im Einsatz, die im Stadtgebiet unterwegs sind und stichprobenartig kontrollieren. Darüber hinaus führt das Callcenter telefonische Kontrollen durch. Alle Hinweise werden aufgenommen und an die Kontrolleure weitergegeben. Außerdem erfolgt ein Hinweis an die zuständige Zustellerin bzw. den zuständigen Zusteller, bei der nächsten Verteilung auf die korrekte Zustellung zu achten. Frage 4: Welche vertraglichen Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, um ihren Vertragspartner zu einer flächendeckenden und regelmäßigen Verteilung zu bewegen? Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Die Verwaltung kann den Vertrieb auffordern, seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, die Verteilung möglichst an alle Haushalte sicherzustellen. Da sich die Eingaben in letzter Zeit gehäuft haben, steht die Verwaltung mit der Abteilung Quali- tätsmanagement der Rheinischen Direkt-Werbung Köln zurzeit im Austausch. Frage 5: Welche Alternativen bestehen, um eine gedruckte Ausgabe des Amtsblatts interessierten Bür- gern zur Verfügung zu stellen? Antwort 5: Die Verwaltung hat sich mit anderen Kommunen intensiv über Alternativen ausgetauscht. Schnell wurde klar, dass es keine Alternative gibt, die in einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Beispielsweise veröffentlicht die Stadt Rheinbach ihre Bekanntmachungen im Internet und einmal monatlich in einer gedruckten, Anzeigen finanzierten Broschüre, die im Rathaus und in Geschäf- ten ausliegt, also gar nicht zugestellt wird. Die Gemeinde Swisttal veröffentlicht ihre Bekanntma- chungen in der Ortszeitung „Wir in Swisttal“. Der Verlag gibt auch die Ortszeitung „Wir Bornhei- mer“ heraus. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über die Rheinische Direktwerbung. Ein Wechsel würde also an der Verteilsituation nichts ändern. Außerdem erscheint diese Ortszeitung nur alle zwei Wochen. Eine weitere Alternative ist die Umstellung der Zustellung auf die Post. Dafür sind aber die Kosten zu hoch. Für Bornheim würden sich die Kosten schätzungsweise auf rund 70.000 Euro jährlich belaufen. Die Verteilung des Schaufensters erfolgt bisher über den Vertrieb, die Rheinische Direktwerbung, und ist für die Stadt Bornheim kostenlos. Der einzelne Bezug ist durch die Auslage im Rathaus sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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